Im Mai 2016 PATRIZIA Immobilien AG Augsburg Ordentliche Hauptversammlung am 16.06.2016 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der Gesellschaft umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht mehr in gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge, die bis zwei Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen den Aktionären nur zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen daher im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung zu prüfen, ob Anträge angekündigt wurden oder noch angekündigt werden. Sollten uns Gegenanträge von Gesellschaften mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im Internet: www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege. Die Tagesordnung sieht unter den Punkten 7 bis 10 verschiedene Kapitalmaßnahmen vor. Auf die nachfolgenden Beschlusspunkte möchten wir Sie im Besonderen hinweisen. Anstelle einer Dividendenzahlung schlägt die Verwaltung der Hauptversammlung unter Punkt 7 der Tagesordnung vor, erneut das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe von Gratisaktien (Verhältnis 10:1) zu erhöhen. Unter Tagesordnungspunkt 8 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von bis zu rund 48,5 % des derzeit vorhandenen Grundkapitals von 76.323.533 € vor. Hierbei soll unter anderem für den vollen Betrag die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für den Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eingeräumt werden, um die neuen Aktien insbesondere zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen), Immobilien und Immobilienportfolios, oder zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen und / oder Optionsschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die gegen Sacheinlage begeben werden, verwenden zu können. Des Weiteren schlagen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Punkt 10 der Tagesordnung unter anderem die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2016 in Höhe von bis zu rund 49,8 % des derzeitigen Grundkapitals im Rahmen der ebenfalls unter diesem Beschlusspunkt vorgeschlagenen neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Fällen, vor. Nähere Einzelheiten zu den vorstehend erwähnten sowie allen weiteren Beschlusspunkten bitten wir der Tagesordnung sowie den zugehörigen Berichten des Vorstands zu den unter den Tagesordnungspunkten 8 bis 10 vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen zu entnehmen, die im unmittelbaren Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind. ../2 -2- Die einzelnen Tagesordnungspunkte und insbesondere die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen dürften in der bevorstehenden Hauptversammlung eingehend erörtert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Versammlung selbst zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil bilden und Ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben können. Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, das Ihnen von der Gesellschaft übersandte Anmeldeformular entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Eine Vertretung ist uns jedoch nur möglich, sofern Sie uns für die Stimmrechtsausübung ausdrückliche Weisungen zu den Beschlusspunkten der Tagesordnung erteilen und - sofern uns keine Stimmrechtsvollmacht von Ihnen vorliegt - zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Sollten wir bis zum letzten Anmeldetag für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Weisungen von Ihnen erhalten haben, werden wir von einer uns vorliegenden Stimmrechtsvollmacht keinen Gebrauch machen und Ihre bei uns verbuchten Aktien in der Hauptversammlung nicht vertreten. Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten. Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 09.06.2016. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bank AG / Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
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