Im Mai 2016 PATRIZIA Immobilien AG Augsburg

Im Mai 2016
PATRIZIA Immobilien AG
Augsburg
Ordentliche Hauptversammlung am 16.06.2016
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir empfehlen Ihnen, die Hauptversammlung selbst zu besuchen und Ihr Stimmrecht unmittelbar
auszuüben. Sie können Ihre Rechte auch durch einen eigenen Bevollmächtigten, z. B. eine Aktionärsvereinigung, wahrnehmen lassen. Wenn Sie dies beabsichtigen, bitten wir Sie, bei der Gesellschaft
umgehend eine Eintrittskarte mit dem Ihnen von dort zugesandten Formular anzufordern.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären müssen von der Gesellschaft nicht mehr in
gedruckter Form an alle Aktionäre versandt werden. Mitteilungspflichtige Anträge, die bis zwei
Wochen vor der Hauptversammlung der Gesellschaft übersandt werden, müssen den Aktionären
nur zugänglich gemacht werden und können daher insbesondere auf der Website der Gesellschaft
veröffentlicht werden. Wir empfehlen Ihnen daher im Rahmen Ihrer Entscheidungsfindung zu
prüfen, ob Anträge angekündigt wurden oder noch angekündigt werden. Sollten uns Gegenanträge
von Gesellschaften mitgeteilt werden, unterrichten wir Sie darüber auch auf unserer Homepage im
Internet: www.deutsche-bank.de/stimmrechtsvorschlaege.
Die Tagesordnung sieht unter den Punkten 7 bis 10 verschiedene Kapitalmaßnahmen vor. Auf die
nachfolgenden Beschlusspunkte möchten wir Sie im Besonderen hinweisen.
Anstelle einer Dividendenzahlung schlägt die Verwaltung der Hauptversammlung unter Punkt 7 der
Tagesordnung vor, erneut das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe
von Gratisaktien (Verhältnis 10:1) zu erhöhen.
Unter Tagesordnungspunkt 8 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von bis zu rund 48,5 % des derzeit vorhandenen Grundkapitals von
76.323.533 € vor. Hierbei soll unter anderem für den vollen Betrag die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für den Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eingeräumt werden, um die
neuen Aktien insbesondere zum Zweck des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in
Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen (einschließlich Forderungen), Immobilien und
Immobilienportfolios, oder zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen und / oder Optionsschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die gegen Sacheinlage begeben
werden, verwenden zu können.
Des Weiteren schlagen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Punkt 10 der Tagesordnung unter anderem
die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2016 in Höhe von bis zu rund 49,8 % des derzeitigen
Grundkapitals im Rahmen der ebenfalls unter diesem Beschlusspunkt vorgeschlagenen neuen
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,
Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre in bestimmten Fällen, vor.
Nähere Einzelheiten zu den vorstehend erwähnten sowie allen weiteren Beschlusspunkten bitten
wir der Tagesordnung sowie den zugehörigen Berichten des Vorstands zu den unter den Tagesordnungspunkten 8 bis 10 vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen zu entnehmen, die im unmittelbaren
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.
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Die einzelnen Tagesordnungspunkte und insbesondere die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen
dürften in der bevorstehenden Hauptversammlung eingehend erörtert werden. Wir empfehlen Ihnen
daher, die Versammlung selbst zu besuchen, damit Sie sich persönlich ein Urteil bilden und Ihr
Stimmrecht unmittelbar ausüben können.
Falls Sie es wünschen, dass Ihre Aktien von uns vertreten werden, sind wir hierzu selbstverständlich
bereit. Für diesen Fall bitten wir Sie, das Ihnen von der Gesellschaft übersandte Anmeldeformular
entsprechend anzukreuzen, zu unterschreiben und baldmöglichst zurückzusenden. Eine Vertretung
ist uns jedoch nur möglich, sofern Sie uns für die Stimmrechtsausübung ausdrückliche Weisungen
zu den Beschlusspunkten der Tagesordnung erteilen und - sofern uns keine Stimmrechtsvollmacht
von Ihnen vorliegt - zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Sollten wir bis zum letzten Anmeldetag für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine Weisungen von Ihnen erhalten haben,
werden wir von einer uns vorliegenden Stimmrechtsvollmacht keinen Gebrauch machen und Ihre bei
uns verbuchten Aktien in der Hauptversammlung nicht vertreten.
Wir bitten Sie eventuelle Stimmrechtsverbote, z. B. aus Organmitgliedschaften oder nach dem Wertpapierhandelsgesetz, bei der Erteilung Ihrer Weisungen zu beachten.
Letzter Anmeldetag zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist der 09.06.2016.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bank AG /
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG