Studienhandbuch der VWA Köln 2016 - und Wirtschafts

Studienhandbuch
Ausgabe: Mai 2016
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Inhaltsverzeichnis
Die VWA Köln
4
VWA – Das generalistische BWL-Studium auf Hochschulniveau
4
Studienangebot
6
Studienverlauf und Prüfungsverfahren
8
Unsere Dozentinnen und Dozenten
9
Gebühren
Studiengänge
12
13
Lehrprogramm – Allgemeiner Bereich
14
Gesundheits-Ökonom/in (VWA)
18
Marketing-Ökonom/in (VWA)
22
Betriebswirt/in (VWA)
25
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement
28
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing
32
Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft
36
Gaststudium
39
Ordnungen
40
Prüfungsordnung
40
Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen
45
Impressum
50
3
VWA – Das generalistische
BWL-Studium auf Hochschulniveau
Die Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln vermitteln umfassende Kenntnisse in den Fachbereichen BWL,
VWL, Recht und Methodik. Unser Studienangebot richtet sich an Berufstätige mit dem
Ziel des beruflichen Aufstiegs oder der vertiefenden Weiterbildung. Unsere Studierenden
kommen aus allen Bereichen der Wirtschaft
und Verwaltung, insbesondere aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor,
dem Groß- und Einzelhandel sowie kleinen
und mittelständischen Unternehmen.
Bei Vorliegen einer Berufsausbildung und
einer mindestens einjährigen Berufserfahrung kann ein Studium an der VWA Köln
auch ohne Abitur aufgenommen werden. Bei
Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung kann das VWA-Studium auch parallel
zur Ausbildung begonnen werden (duales
Studium).
Viele Gründe sprechen für ein
VWA-Studium
Die VWA Köln bietet generalistische Studiengänge mit einem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fach- und Methodenkompetenz.
In den Lehrveranstaltungen wird auf eine Verzahnung von Theorie und Praxis Wert gelegt.
Was in den Vorlesungen gelehrt wird, kann im
Beruf zeitnah umgesetzt werden. Umgekehrt
können Erfahrungen aus der Praxis in den
Vorlesungen kritisch reflektiert und ergänzt
bzw. vertieft werden.
Praxisbezug: Unsere Dozentinnen und
Dozenten verbinden in ihren Lehrveranstaltungen wissenschaftlichen Anspruch mit
Praxisrelevanz. Die Vorlesungen werden von
Professorinnen und Professoren der Universität zu Köln und anderen Hochschulen sowie
von erfahrenen Praktikern gehalten. Auch die
Themen für die Projekt- oder Diplomarbeiten
können in Absprache mit dem Betreuer in Anlehnung an den beruflichen Aufgaben- und
Verantwortungsbereich gewählt werden.
Absolventinnen und Absolventen der VWA
Köln sind befähigt, systematisch und kritisch
zu denken, übergreifende Zusammenhänge zu erfassen und komplexe Aufgaben zu
lösen. Sie werden als Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, Verwaltungen auf
Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene,
in Verbänden, in Stiftungen und in vielen anderen öffentlichen und privaten Berufsfeldern
beschäftigt.
Vereinbarkeit: Unsere Studiengänge sind auf
die Bedürfnisse und Ansprüche Berufstätiger
zugeschnitten. Die Lehrveranstaltungen finden zu arbeitnehmerfreundlichen Zeiten unter der Woche statt: montags bis freitags von
17.45 bis 21.00 Uhr. Ihr Wochenende bleibt
frei! Das Präsenzstudium am Abend bietet
Ihnen zudem die Möglichkeit, Fragen direkt mit
Ihren Dozenten zu klären und mit Ihren Mitstudierenden über den Stoff zu diskutieren.
4
Die VWA Köln
Erreichbarkeit: Studieren Sie an der VWA
Köln in den zentral gelegenen Räumlichkeiten der Universität zu Köln. Sie sind nicht auf
sich allein gestellt, wie es bei einem Fernstudium der Fall ist. In der Gruppe lernen Sie
effektiver. Sie haben die Möglichkeit, sich regelmäßig mit Ihren Mitstudierenden und Ihren
Dozenten auszutauschen.
Studienmaterial: Für das vertiefende Selbststudium zu Hause stellt die VWA Köln Skripte und Übungsmaterialien zur Verfügung, die
Sie bequem über den internen Bereich der
Webseite herunterladen können.
Studiengebühren: Sie studieren an der
VWA Köln zu vergleichsweise geringen Kosten. Im Unterschied zu anderen privaten
Bildungsanbietern arbeitet die VWA Köln als
gemeinnützige Stiftung nicht gewinnorientiert.
Das ist Ihr Vorteil: Vergleichen Sie uns mit
anderen regionalen Bildungsanbietern!
Attraktivität: Laut einer bundesweiten Umfrage unter VWA-Absolventen konnten sich
rund 89 % der Befragten beruflich durch das
Studium verbessern. 67,5 % der Befragten gelang der berufliche Karrieresprung im eigenen
Betrieb. Das VWA-Studium genießt nicht nur
wegen seiner wissenschaftlichen und praxisrelevanten Inhalte einen guten Ruf. Arbeitgeber schätzen an unseren Absolventen ganz
besonders die Befähigung zu selbständigem
Arbeiten, effizientem Zeitmanagement und
erfolgreicher Selbstorganisation.
Das zweistufige
Studienmodell
der VWA Köln
*) inklusive Prüfungsgebühr von 350 €
**) bei Vorliegen aller erforderlichen Leistungsnachweise und einer VWA‐Diplomarbeit
Die VWA Köln
5
Studienangebot
Ökonom/in (VWA)
Studiengang
Ökonom/in (VWA)
Regelstudienzeit
4 Semester
Abschluss
Gesundheits-Ökonom/in (VWA)
Marketing-Ökonom/in (VWA)
Kosten
2.680 € (zzgl. 350 € Prüfungsgebühr)
Einschreibungsfrist
15.09.
Studienbeginn
01.10.
Zulassungsvoraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr
Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung
Betriebswirt/in (VWA)
6
Studiengang
Betriebswirt/in (VWA)
Regelstudienzeit
6 Semester
Abschluss
Betriebswirt/in (VWA)
Kosten
3.300 € (zzgl. 350 € Prüfungsgebühr)
Einschreibungsfrist
15.09.
Studienbeginn
01.10.
Zulassungsvoraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr
Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung
Die VWA Köln
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt
Studiengang
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt
Regelstudienzeit
6 Semester
Abschluss
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsm.
Kosten
3.660 € (zzgl. 350 € Prüfungsgebühr)
Einschreibungsfrist
15.09.
Studienbeginn
01.10.
Zulassungsvoraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr
Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung
Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft
Studiengang
Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft
Regelstudienzeit
1,5 Semester
Abschluss
Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft
Kosten
3.500 €*
Einschreibungsfrist
31.01.
Studienbeginn
01.03.
Zulassungsvoraussetzungen
abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, mind. 3 Jahre Berufserfahrung
oder Hochschulzugangsberechtigung,
Abschluss zum/r Betriebswirt/in (VWA)
mit oder ohne Schwerpunkt
*) Zusätzliche Kosten fallen an, wenn zulassungsrelevante Leistungen (Bachelorthesis,
Leistungsnachweise) nachgeholt werden müssen.
Die VWA Köln
7
Studienverlauf und Prüfungsverfahren
Das aktuelle Lehrangebot erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn jedes Semesters in Form
eines Vorlesungsverzeichnisses. Dem Vorlesungsverzeichnis können Sie das für Ihr
Semester empfohlene Veranstaltungsangebot gemäß dem von der VWA empfohlenen
Studienverlauf entnehmen. Die Zeitpläne
werden dabei so organisiert, dass sich innerhalb eines Semesters keine Lehrveranstaltungen überschneiden. Welche und wie
viele Veranstaltungen Sie in jedem Semester
belegen möchten, bleibt jedoch Ihrer individuellen Studienplanung überlassen und kann
vom empfohlenen Studienverlauf abweichen.
Pflichtveranstaltungen
Die im Lehrplan mit „P“ ausgewiesenen Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, die
zur Erlangung des Abschlusses bestanden
werden müssen. Pflichtveranstaltungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden, d. h.
Sie haben drei Versuche, die Vorlesungsabschlussprüfung zu bestehen.
Wahlveranstaltungen
Die im Lehrplan nicht weiter gekennzeichneten Veranstaltungen sind Wahlveranstaltungen. Aus diesen können Sie frei auswählen,
mindestens jedoch so viele Veranstaltungen,
wie sie zur Erlangung der Mindestanzahl an
Credit-Points für Ihren Studiengang benötigen. Wahlveranstaltungen können einmalig wiederholt werden, d. h. Sie haben zwei
Versuche.
8
Die VWA Köln
Prüfungen werden an der VWA Köln studienbegleitend abgelegt. Zum Ende jeder Veranstaltungsreihe kann durch die erfolgreiche
Teilnahme an einer Klausur, einer mündlichen
Prüfung oder einer Seminararbeit ein Leistungsnachweis erworben werden. Die Prüfungsform kann dem Vorlesungsverzeichnis
entnommen werden.
Sämtliche während des Studiums erworbenen Leistungsnachweise werden mit je
6 Credit-Points bewertet und dem Studienkonto gutgeschrieben. Im Rahmen des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens gelten
die Teilprüfungen in den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
Rechtswissenschaften, Methoden und ggfs.
einem gewählten Schwerpunktbereich als
bestanden, wenn im Laufe des Studiums wenigstens die im Lehrplan angegebene Mindestanzahl an Credit-Points erreicht wurde
und die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen bestanden wurden. Es steht
Ihnen frei, darüber hinaus weitere Veranstaltungen zu besuchen und mehr Credit-Points
zu erwerben, als in einem Fachbereich erforderlich sind. Dadurch können Sie ggfs. Ihre
Fachbereichsnote verbessern, denn für die
Notenwertung in den Fachbereichen werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum
Erreichen der geforderten Mindestanzahl an
Credit-Points berücksichtigt. Die Prüfungsnoten in den Fachbereichen BWL, VWL,
Recht, Methoden und ggfs. einem gewählten
Schwerpunktbereich gehen prozentual in die
Gesamtwertung ein.
Dozentenverzeichnis der VWA Köln
Sarah-Lena Böning
Struktur des Gesundheitswesens
Universität zu Köln, Sozialpolitik und
Methoden der qualitativen,
Sozialforschung im ISS
Fachgebiet: Gesundheitsökonomie
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Andreas Dinkelbach
Betriebliche Steuerlehre I & II
Steuerberater
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
Steuerrecht
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Kfm. Christian Drefahl
Bilanzen I & II, Bilanzanalyse
Universität zu Köln, Seminar für ABWL
und für Wirtschaftsprüfung
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
nationale und internationale
Rechnungslegung
E-Mail: [email protected]
Dr. Stefan Ems
Datenbanken und Datenmanagement
Fachgebiet: Quantitative Methoden
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Elisabeth Fröhlich
Beschaffungsmarketing,
Dienstleistungsmarketing
Präsidentin der Cologne Business School
Fachgebiet: Strategisches Beschaffungsmanagement
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp
Bürgerliches Recht I & II
Universität zu Köln, Institut für
Neuere Privatrechtsgeschichte
Fachgebiet: Recht
E-Mail: [email protected]
Dr. Volker Hallwirth
Makroökonomie
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, Referat I C 4, Wirtschaftsund strukturpolitische Forschung
Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Winfried Hamel
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre,
Personalmanagement I & II
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Dieter Hess
Finanzmanagement I & II
Universität zu Köln,
Lehrstuhl Corporate Finance
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Marc Kastner
Einführung in die Statistik
Technische Hochschule Köln
Fachgebiet: Quantitative Methoden
E-Mail: [email protected]
Die VWA Köln
9
Prof. Dr. Ludwig Kuntz
Methoden des Gesundheitsmanagements
I & II
Universität zu Köln,
Seminar für ABWL und MIG
Fachgebiet: Gesundheit
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ges.-Ök. Francis Langenhorst
Wissenschaftliches Arbeiten
Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe im
Rhein-Kreis Neuss, Seminarmangement
Fachgebiet: Gesundheitspolitik/
-management
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Horst Lippold
Controlling I & II, Kosten- und
Leistungsrechnung
Rheinische Fachhochschule
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
Controlling
E-Mail: [email protected]
Dr. Christian Löschcke
Wirtschaftsmathematik I & II
Fachgebiet: Quantitative Methoden
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Remi Maier-Rigaud
Europäische Wirtschaftspolitik
Hochschule RheinMain
Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre
und Sozialpolitik
E-Mail: [email protected]
10
Die VWA Köln
Dr. Gerald Oerkermann
Marktforschung
Fachgebiet: Marketing
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Markus Raueiser
Internationales Management
Cologne Business School
Fachgebiet: Außenhandel
E-Mail: [email protected]
Dr. med. Dipl. oec. Marcus Redaèlli
Medizin für Nichtmediziner
Arzt und Gesundheitsökonom, Uniklinik Köln
Institut für Gesundheitsökonomie und
Klinische Epidemiologie
Fachgebiet: Gesundheitsmanagement
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Detlef Schoder
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
Universität zu Köln, Seminar für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement &
Institut für Rundfunkökonomie der
Universität zu Köln
Fachgebiet: Wirtschaftsinformatik
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. habil. Wolfgang H. Schulz
Mikroökonomie
Zeppelin Universität
Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre, Wettbewerbstheorie und -politik, Industrieökonomik,
Mobilität, Handel und Logistik
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt
Gesundheitsökonomie, Einführung in die
VWL
Universität zu Köln, Professur für Sozialpolitik und Methoden der qualitativen Sozialforschung
Fachgebiet: Gesundheitsmanagement,
Volkswirtschaftslehre
E-Mail: [email protected]
RA Dr. Reinhard Voppel
Handels- und Wirtschaftsrecht II
RAe Osenbrück, Bubert, Kirsten, Voppel
Fachgebiet: Recht
Prof. Dr. Ulrich Stangl
Kommunikationspolitik
Prof. Dr. Christoph Willers
Produktpolitik
Cologne Business School (CBS),
Vizepräsident für Programmentwicklung,
Qualitätssicherung und Lehre, Professor
für Strategisches Management und
Unternehmensentwicklung
Fachgebiet: Strategisches
Management, Marketing
E-Mail: [email protected]
Technische Hochschule Köln
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
Marketing
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Kristina Steinbiß
Marketing
ESB Business School, Hochschule
Reutlingen
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
Marketing
E-Mail:
[email protected]
Diplomkaufmann Helmut M. Weiland
Buchführung
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Kerstin Tillmanns
Arbeits- und Sozialrecht
Fernuniversität in Hagen
Fachgebiet: Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Bürgerliches Recht
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Reiner Tillmanns
Öffentliches Recht
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
des Landes NRW
Fachgebiet: Recht
E-Mail: [email protected]
Die VWA Köln
11
Gebühren
Ökonom/in (VWA) – 4 Semester
semesterweise
670 €
monatsweise
114 €
Gesamtkosten
2.680 € zzgl. 350 € Prüfungsgebühr
Betriebswirt/in (VWA) – 6 Semester
semesterweise
550 €
monatsweise
92 €
Gesamtkosten
3.300 € zzgl. 350 € Prüfungsgebühr
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt – 6 Semester
semesterweise
550 € für das 1.-3. Semester
semesterweise
670 € für das 4.-6. Semester
monatsweise
92 € für das 1.-3. Semester
monatsweise
114 € für das 4.-6. Semester
Gesamtkosten
3.660 € zzgl. 350 € Prüfungsgebühr
Anschlussstudium zum Bachelor of Arts – 1,5 Semester
Immatrikulationsgebühr
950 €
Studiengebühr
2.550 €
Gesamtkosten
3.500 €
Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in der Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie nicht vom
Arbeitgeber oder anderer Seite gefördert oder getragen werden.
12
Die VWA Köln
Studiengänge
Die VWA Köln
13
Lehrprogramm
Allg. Bereich
Lehrprogramm – Allgemeiner Bereich
Dieses Lehrprogramm bildet die gemeinsame Grundlage der Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA)
mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement,
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing sowie zum/r Ökonom/in (VWA) in den
Fachbereichen:
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Recht
- Methoden
Für die Schwerpunktstudiengänge Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing,
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, Marketing-Ökonom/
in (VWA) und Gesundheits-Ökonom/in (VWA)
wird das Lehrprogramm um weitere Schwerpunktveranstaltungen in den Fachbereichen
Gesundheitsmanagement bzw. Marketing
ergänzt. Diese Veranstaltungen finden Sie in
den entsprechenden Abschnitten des Studienhandbuchs.
14
Studiengänge
Um zur Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang zugelassen werden zu können, müssen Sie die erforderliche Mindestanzahl an
Credit-Points für jeden Fachbereich erreicht
und die erforderlichen Pflichtveranstaltungen
Ihres Studiengangs bestanden haben.
Informationen zur erforderlichen Mindestanzahl an Credit-Points und zu den Pflichtveranstaltungen Ihres Studiengangs finden Sie
in den entsprechenden Abschnitten dieses
Studienhandbuchs.
Studierende der viersemestrigen Kompaktstudiengänge zum/r Marketing-Ökonom/in
(VWA) und zum/r Gesundheits-Ökonom/in
(VWA) besuchen die für ihren Studiengang
relevanten Veranstaltungen des 5. und 6.
Semesters bereits im 3. und 4. Semester.
Es steht Ihnen frei, Ihren Studienverlauf
an der VWA Köln abweichend von diesem
Lehrprogramm zu planen. Bitte beachten
Sie jedoch, dass dies im Einzelfall zu Überschneidungen einzelner Lehrveranstaltungen verschiedener Semester führen kann,
da das uns zur Verfügung stehende Zeitintervall für die Vorlesungen auf die Abendstunden
begrenzt ist.
Lehrprogramm
Allg. Bereich
1. Semester (Wintersemester)
Fachbereich
Lehrveranstaltung
SWS
Credit-Points
BWL
Buchführung
24
6
BWL
Grundlagen der BWL
24
6
BWL
Kosten- und Leistungsrechnung
24
6
VWL
Einführung in die VWL
24
6
Recht
Bürgerliches Recht I
24
6
Methoden
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
24
6
Methoden
Wirtschaftsmathematik I
24
6
Methoden
Wissenschaftliches Arbeiten*
8
-
2. Semester (Sommersemester)
Fachbereich
Lehrveranstaltung
SWS
Credit-Points
BWL
Bilanzen I
24
6
BWL
Controlling I
24
6
BWL
Marketing
24
6
VWL
Mikroökonomie
24
6
Recht
Bürgerliches Recht II
24
6
Methoden
Wirtschaftsmathematik II
24
6
Studiengänge
15
Lehrprogramm
Allg. Bereich
3. Semester (Wintersemester)
Fachbereich
Lehrveranstaltung
SWS
Credit-Points
BWL
Beschaffungsmarketing
24
6
BWL
Bilanzen II
24
6
BWL
Finanzmanagement I
24
6
VWL
Makroökonomie
24
6
Recht
Handels- und Wirtschaftsrecht I
24
6
Methoden
Einführung in die Statistik
24
6
4. Semester (Sommersemester)
Fachbereich
Lehrveranstaltung
SWS
Credit-Points
BWL
Betriebliche Steuerlehre I
24
6
BWL
Finanzmanagement II
24
6
BWL
Personalmanagement I
24
6
VWL
Europäische Wirtschaftspolitik
24
6
Recht
Handels- und Wirtschaftsrecht II
24
6
Methoden
Datenbanken und Datenmanagement
24
6
16
Studiengänge
Lehrprogramm
Allg. Bereich
5. Semester (Wintersemester)
Fachbereich
Lehrveranstaltung
SWS
Credit-Points
BWL
Betriebliche Steuerlehre II
24
6
BWL
Controlling II
24
6
BWL
Personalmanagement II
24
6
Recht
Arbeits- und Sozialrecht
24
6
6. Semester (Sommersemester)
Fachbereich
Lehrveranstaltung
SWS
Credit-Points
BWL
Bilanzanalyse
24
6
BWL
Internationales Management
24
6
Recht
Öffentliches Recht
24
6
Abschlussarbeit und mündliches Fachgespräch
*) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des
Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden.
Studiengänge
17
Gesundheits-Ökonom/in (VWA)
GesundheitsÖkonom/in (VWA)
Das Studium zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) bietet die Inhalte des Studiums zum/r
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement in komprimierter Form an und
ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt. Als Gesundheits-Ökonom/in (VWA)
sind Sie befähigt, komplexe Managementaufgaben z.B. in Krankenversicherungen, Verwaltungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder im Pharmasektor zu übernehmen. Das
Studium vermittelt in vier Semestern anwendungsbezogenes betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen und vertiefende Kenntnisse der Struktur des deutschen Gesundheitswesens, der
Funktionsweise medizinischer und sozialer Versorgungssysteme sowie des inhalts- und prozessorientierten Krankenhausmanagements. Im Studiengang zum/r Gesundheits-Ökonom/in
(VWA) sind mindestens 84 Credit-Points zu erbringen.
Das Studium schließt mit einer Projektarbeit und einem mündlichen Fachgespräch. Sie
beginnen bereits im ersten Semester mit den Lehrveranstaltungen im Fachbereich Gesundheitsmanagement. Die Zusammensetzung des Lehrprogramms sowie die Aufteilung der
geforderten Credit-Points auf die einzelnen Fachbereiche sind den folgenden Aufstellungen
zu entnehmen.
Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17
aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern
der Vorjahre.
Schwerpunktbereich
Fachbereich Gesundheitsmanagement
SWS
Credit-Points
Semester
Medizin für Nichtmediziner
24
6
1. Semester
Struktur des Gesundheitswesens
24
6
2. Semester
Methoden des Gesundheitsmanagements I
24
6P
2. Semester
Ökonomie der Arzneimittelversorgung
24
6
3. Semester
Methoden des Gesundheitsmanagements II
24
6
3. Semester
Gesundheitsökonomie
24
6
4. Semester
Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen.
18
Studiengänge
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
Credit-Points
Beschaffungsmarketing
6
Betriebliche Steuerlehre I
6
Bilanzen I
6P
Bilanzen II
6
Buchführung
6
Controlling I
6
Finanzmanagement I
6
Finanzmanagement II
6
Grundlagen der BWL
6
Kosten- und Leistungsrechnung
6
Marketing
6
Personalmanagement I
6
GesundheitsÖkonom/in (VWA)
Allgemeiner Bereich
Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen.
Fachbereich Volkswirtschaftslehre
Credit-Points
Einführung in die VWL
6
Europäische Wirtschaftspolitik
6
Makroökonomie
6
Mikroökonomie
6P
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung.
Studiengänge
19
GesundheitsÖkonom/in (VWA)
Fachbereich Rechtswissenschaft
Credit-Points
Bürgerliches Recht I
6P
Bürgerliches Recht II
6
Handels- und Wirtschaftsrecht I
6
Handels- und Wirtschaftsrecht II
6
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung.
Fachbereich Methoden
Credit-Points
Datenbanken und Datenmanagement
6
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
6
Einführung in die Statistik
6
Wirtschaftsmathematik I
6
Wirtschaftsmathematik II
6
Wissenschaftliches Arbeiten*
-
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen.
Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden
*) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des
Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Projektarbeit besucht
werden. Der Erwerb von Credit-Points ist in der Veranstaltung nicht möglich.
20
Studiengänge
Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Gesundheitsmanagement fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis
zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche
ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein.
Fachbereich
Anteil
Betriebswirtschaftslehre
25%
Volkswirtschaftslehre
10%
Rechtswissenschaft
10%
Methoden
5%
Gesundheitsmanagement
30%
Abschlussprüfung
20%
davon schriftlich (Projektarbeit)
75%
davon mündlich (Fachgespräch)
25%
Studiengänge
21
GesundheitsÖkonom/in (VWA)
Bildung der Gesamtnote
Marketing-Ökonom/in (VWA)
Das Studium zum/r Marketing-Ökonom/in (VWA) bietet die Inhalte des Studiums zum/r
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing in komprimierter Form an und ist auf eine
Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt.
MarketingÖkonom/in (VWA)
Es sind mindestens 84 Credit-Points (= 14 Leistungsnachweise) sowie eine Projektarbeit und
ein mündliches Fachgespräch zu erbringen. Sie beginnen bereits im ersten Semester mit den
Lehrveranstaltungen im Fachbereich Marketing. Die Zusammensetzung des Lehrprogramms
sowie die Aufteilung der geforderten Credit-Points auf die einzelnen Fachbereiche sind den
folgenden Aufstellungen zu entnehmen.
Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17
aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre.
Schwerpunktbereich
Fachbereich Marketing
SWS
Credit-Points
Semester
Beschaffungsmarketing
24
6P
1. Semester
Dienstleistungsmarketing
24
6
2. Semester
Marketing
24
6
2. Semester
Produktpolitik
24
6
3. Semester
Kommunikationspolitik
24
6
4. Semester
Marktforschung
24
6
4. Semester
Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen.
Allgemeiner Bereich
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
Credit-Points
Betriebliche Steuerlehre I
6
Bilanzen I
6P
22
Studiengänge
Credit-Points
Bilanzen II
6
Buchführung
6
Controlling I
6
Finanzmanagement I
6
Finanzmanagement II
6
Grundlagen der BWL
6
Kosten- und Leistungsrechnung
6
Personalmanagement I
6
Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen.
Fachbereich Volkswirtschaftslehre
Credit-Points
Einführung in die VWL
6
Europäische Wirtschaftspolitik
6
Makroökonomie
6
Mikroökonomie
6P
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Credit-Points
Bürgerliches Recht I
6P
Bürgerliches Recht II
6
Handels- und Wirtschaftsrecht I
6
Handels- und Wirtschaftsrecht II
6
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung.
Studiengänge
23
MarketingÖkonom/in (VWA)
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
MarketingÖkonom/in (VWA)
Fachbereich Methoden
Credit-Points
Datenbanken und Datenmanagement
6
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
6
Einführung in die Statistik
6
Wirtschaftsmathematik I
6
Wirtschaftsmathematik II
6
Wissenschaftliches Arbeiten*
-
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen.
Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden
*) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des
Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn
des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Projektarbeit
besucht werden.
Bildung der Gesamtnote
Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Marketing fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen
der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen
Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein.
Fachbereich
Anteil
Betriebswirtschaftslehre
25%
Volkswirtschaftslehre
10%
Rechtswissenschaft
10%
Methoden
5%
Marketing
30%
Abschlussprüfung
20%
24
davon schriftlich (Projektarbeit)
75%
davon mündlich (Fachgespräch)
25%
Studiengänge
Betriebswirt/in (VWA)
Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern
der Vorjahre.
Verteilung der erforderlichen Credit-Points
Zum Erwerb des Studienabschlusses sind mindestens 114 Credit-Points (= 19 Leistungsnachweise) sowie eine Abschlussarbeit und ein mündliches Fachgespräch erforderlich.
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
CreditPoints
Beschaffungsmarketing
6
Betriebliche Steuerlehre I
6
Betriebliche Steuerlehre II
6
Bilanzanalyse
6
Bilanzen I
6P
Bilanzen II
6
Buchführung
6
Controlling I
6
Controlling II
6
Finanzmanagement I
6P
Studiengänge
25
Betriebswirt/in
(VWA)
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs zum/r Betriebswirt/-in (VWA) verfügen über
ein breites betriebswirtschaftliches, volkswirtschaftliches, juristisches und methodisches Grundlagenwissen und sind befähigt, dieses anwendungsbezogen weiterzuentwickeln, um sich mit
der notwendigen Flexibilität ständig verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen
zu können. Durch ihr fachübergreifendes, praxisnahes Wissen können sie unternehmerische
Strategien im Zusammenhang erkennen, planen und umsetzen, so dass sie speziell für leitende Funktionen in verschiedenen Bereichen von Unternehmen und Verwaltungen qualifiziert
sind. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in
(VWA) können anschließend an der VWA Köln in einem eineinhalbsemestrigen akkreditierten
Anschlussstu- dium den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen.
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
CreditPoints
Finanzmanagement II
6P
Grundlagen der BWL
6
Internationales Management
6
Kosten- und Leistungsrechnung
6
Marketing
6P
Personalmanagement I
6
Personalmanagement II
6P
Mindestcredits: 54; Es sind mindestens neun Leistungsnachweise zu erbringen, darunter fünf
Pflichtveranstaltungen und vier Wahlveranstaltungen.
Betriebswirt/in
(VWA)
Fachbereich Volkswirtschaftslehre
Credit-Points
Einführung in die VWL
6P
Europäische Wirtschaftspolitik
6P
Makroökonomie
6P
Mikroökonomie
6P
Mindestcredits: 24; Es sind alle vier Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu
erbringen.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Credit-Points
Arbeits- und Sozialrecht
6
Bürgerliches Recht I
6
Bürgerliches Recht II
6P
Handels- und Wirtschaftsrecht I
6P
Handels- und Wirtschaftsrecht II
6
Öffentliches Recht
6
Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei
Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung.
26
Studiengänge
Fachbereich Methoden
Credit-Points
Datenbanken und Datenmanagement
6
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
6
Einführung in die Statistik
6
Wirtschaftsmathematik I
6
Wirtschaftsmathematik II
6
Wissenschaftliches Arbeiten*
-
Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen.
*) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des
Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Der Erwerb von Credit-Points ist in dieser Veranstaltung nicht möglich.
Bildung der Gesamtnote
Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht und Methoden fließen nach unten stehender
prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und
automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten
Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein.
Fachbereich
Anteil
Betriebswirtschaftslehre
30%
Volkswirtschaftslehre
20%
Rechtswissenschaft
15%
Methoden
5%
Abschlussprüfung
30%
davon schriftlich (Diplomarbeit)
75%
davon mündlich (Fachgespräch)
25%
Studiengänge
27
Betriebswirt/in
(VWA)
Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden
Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt
Gesundheitsmanagement
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung stehen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens vor der Herausforderung, sich vermehrt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausrichten zu müssen – eine Entwicklung, die sich in der Zukunft noch verstärken wird.
Auf die Mitarbeiter/innen von Verbänden, Krankenhäusern, Pflegediensten, Praxen, Krankenversicherungen und Krankenkassen kommen Aufgaben zu, für die sie häufig nicht oder wenig
ausgebildet sind.
Betriebswirt/in (VWA)
Gesundheitsmgmt.
Der Studiengang Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement vermittelt
sowohl betriebswirtschaftliches als auch gesundheitsökonomisches Wissen auf universitärem
Niveau. Das Studium befähigt Absolventinnen und Absolventen dazu, komplexe Aufgaben im
Gesundheitswesen zu übernehmen. Die Studierenden erwerben im Grundstudium allgemeine
betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf dieser Grundlage wird im Hauptstudium vertiefend Einblick in die Struktur und Funktionsweise des deutschen Gesundheitswesens,
in medizinische und soziale Versorgungssysteme sowie in inhalts- und prozessorientiertes
Krankenhausmanagement gegeben. Als klassische Wachstumsbranche bietet das
Gesundheitswesen hervorragende berufliche Perspektiven für Mitarbeiter/innen, die über die
erforderlichen Qualifikationen verfügen. Mit ihren umfassenden betriebswirtschaftlichen und
gesundheitsökonomischen Kenntnissen sind Absolventinnen und Absolventen unseres Studiengangs gefragte Fach- und Führungskräfte, denen sich teilweise bereits während des Studiums neue Arbeitsfelder eröffnen. Ob eine zukünftige Beschäftigung als Key-Account- oder
Case-Manager/ in in medizinischen Versorgungszentren, als Projektleiter/in in Verbänden und
Verwaltungen oder als Controller/in in öffentlichen und privaten Krankenhäusern – mit dem
Abschluss Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement steht einer
Karriere im Gesundheitswesen nichts mehr im Weg. Absolventinnen und Absolventen des
sechssemestrigen Studiums können anschließend an der VWA Köln in einem eineinhalbsemestrigen akkreditierten Anschlussstudium den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen.
Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern
der Vorjahre.
28
Studiengänge
Schwerpunktbereich
Fachbereich Gesundheitsmanagement
SWS
Credit-Points
Semester
Struktur des Gesundheitswesens
24
6P
4. Semester
Methoden des Gesundheitsmanagements I
24
6P
4. Semester
Ökonomie der Arzneimittelversorgung
24
6P
5. Semester
Methoden des Gesundheitsmanagements II
24
6P
5. Semester
Medizin für Nichtmediziner
24
6P
5. Semester
Gesundheitsökonomie
24
6P
6. Semester
Mindestcredits: 36; Es sind alle sechs Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu
erbringen.
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
Credit-Points
Beschaffungsmarketing
6
Betriebliche Steuerlehre I
6
Betriebliche Steuerlehre II
6
Bilanzanalyse
6
Bilanzen I
6P
Bilanzen II
6
Buchführung
6
Controlling I
6
Controlling II
6
Finanzmanagement I
6P
Finanzmanagement II
6
Grundlagen der BWL
6
Internationales Management
6
Kosten- und Leistungsrechnung
6
Marketing
6P
Betriebswirt/in (VWA)
Gesundheitsmgmt.
Allgemeiner Bereich
Studiengänge
29
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
Credit-Points
Personalmanagement I
6P
Personalmanagement II
6
Mindestcredits: 30; Es sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erbringen, darunter vier
Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung.
Fachbereich Volkswirtschaftslehre
Credit-Points
Einführung in die VWL
6
Europäische Wirtschaftspolitik
6
Makroökonomie
6
Mikroökonomie
6P
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung.
Betriebswirt/in (VWA)
Gesundheitsmgmt.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Credit-Points
Arbeits- und Sozialrecht
6
Bürgerliches Recht I
6P
Bürgerliches Recht II
6
Handels- und Wirtschaftsrecht I
6P
Handels- und Wirtschaftsrecht II
6
Öffentliches Recht
6
Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei
Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung.
30
Studiengänge
Fachbereich Methoden
Credit-Points
Datenbanken und Datenmanagement
6
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
6
Einführung in die Statistik
6
Wirtschaftsmathematik I
6
Wirtschaftsmathematik II
6
Wissenschaftliches Arbeiten*
-
Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen.
Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden
*) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des
Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden.
Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Gesundheitsmanagement fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis
zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche
ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein.
Fachbereich
Anteil
Betriebswirtschaftslehre
15%
Volkswirtschaftslehre
15%
Rechtswissenschaft
15%
Methoden
5%
Gesundheitsmanagement
20%
Abschlussprüfung
30%
davon schriftlich (Diplomarbeit)
75%
davon mündlich (Fachgespräch)
25%
Studiengänge
31
Betriebswirt/in (VWA)
Gesundheitsmgmt.
Bildung der Gesamtnote
Betriebswirt/in (VWA)
mit Schwerpunkt Marketing
Marketing umfasst sämtliche unternehmerischen Aufgaben, die sich mit der Planung, Koordination und Kontrolle aller auf aktuelle und potentielle Märkte ausgerichteten Aktivitäten ausdrücken. Als Führungsphilosophie gewinnt Marketing seit Jahrzehnten an Bedeutung. Alle
erfolgreichen Unternehmen verfügen heute über ein professionelles Marketingmanagement.
Mit dem Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um als Fach- und Führungskraft in unterschiedlichen Branchen Marketing- und Vertriebsaufgaben professionell übernehmen zu können.
Der Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing vermittelt im Rahmen eines modular aufgebauten Lehrangebots sowohl betriebswirtschaftliches als auch
marketingspezifisches Wissen auf universitärem Niveau. Das Studium befähigt Absolventinnen und Absolventen dazu, komplexere Aufgaben im Marketing zu übernehmen und ist damit ein wichtiger Baustein einer auf lebenslanges Lernen aufbauenden
Karriere.
Betriebswirt/in (VWA)
Marketing
Ziel der Schwerpunktveranstaltung Marketing ist zunächst die Vermittlung der Grundlagen des
Kaufverhaltens sowie die Beschäftigung mit den Fragen, warum gekauft wird und inwieweit sich
Käufer beeinflussen lassen. Darauf aufbauend werden Ziele und Strategien der marktorientierten Unternehmensführung diskutiert, deren Umsetzung mit einem generellen Überblick über
den Marketing-Mix abschließt. Auf dieser Grundlage wird den Studierenden in weiteren Schwerpunktveranstaltungen vertiefendes theoretisches und praxisnahes Wissen für die heutigen und
zukünftigen Herausforderungen im Marketing vermittelt. Nach ihrem Studium sind die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing
ideal auf die vielfältigen Aufgaben eines professionellen Marketingmanagements vorbereitet.
Sie haben fundierte Kenntnisse im Beschaffungsmarketing, Dienstleistungsmarketing, in der
Marktforschung und Produktpolitik sowie im Markenmanagement.
Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA)
mit Schwerpunkt Marketing können anschließend an der VWA Köln in einem eineinhalbsemestrigen akkreditierten Anschlussstudium den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen.
Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern
der Vorjahre.
32
Studiengänge
Schwerpunktbereich
Fachbereich Marketing
SWS
Credit-Points
Semester
Dienstleistungsmarketing
24
6P
4. Semester
Marketing
24
6P
4. Semester
Marktforschung
24
6P
4. Semester
Beschaffungsmarketing
24
6P
5. Semester
Produktpolitik
24
6P
5. Semester
Kommunikationspolitik
24
6P
6. Semester
Mindestcredits: 36; Es sind alle sechs Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu
erbringen.
Fachbereich Betriebswirtschaftslehre
Credit-Points
Betriebliche Steuerlehre I
6
Betriebliche Steuerlehre II
6
Bilanzanalyse
6
Bilanzen I
6P
Bilanzen II
6
Buchführung
6
Controlling I
6
Controlling II
6
Finanzmanagement I
6P
Finanzmanagement II
6
Grundlagen der BWL
6
Internationales Management
6
Kosten- und Leistungsrechnung
6
Personalmanagement I
6P
Personalmanagement II
6
Betriebswirt/in (VWA)
Marketing
Allgemeiner Bereich
Mindestcredits: 30; Es sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erbringen, darunter drei
Pflichtveranstaltungen und zwei Wahlveranstaltungen.
Studiengänge
33
Fachbereich Volkswirtschaftslehre
Credit-Points
Einführung in die VWL
6
Europäische Wirtschaftspolitik
6
Makroökonomie
6
Mikroökonomie
6P
Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine
Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung.
Fachbereich Rechtswissenschaft
Credit-Points
Arbeits- und Sozialrecht
6
Bürgerliches Recht I
6P
Bürgerliches Recht II
6
Handels- und Wirtschaftsrecht I
6P
Handels- und Wirtschaftsrecht II
6
Öffentliches Recht
6
Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei
Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung.
Betriebswirt/in (VWA)
Marketing
Fachbereich Methoden
Credit-Points
Datenbanken und Datenmanagement
6
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
6
Einführung in die Statistik
6
Wirtschaftsmathematik I
6
Wirtschaftsmathematik II
6
Wissenschaftliches Arbeiten*
-
Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen.
Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden
*) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des
Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden.
34
Studiengänge
Bildung der Gesamtnote
Fachbereich
Anteil
Betriebswirtschaftslehre
20%
Volkswirtschaftslehre
15%
Rechtswissenschaft
15%
Methoden
5%
Marketing
15%
Abschlussprüfung
30%
davon schriftlich (Diplomarbeit)
75%
davon mündlich (Fachgespräch)
25%
Betriebswirt/in (VWA)
Marketing
Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Marketing fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen
der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen
Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein.
Studiengänge
35
Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft
Als Betriebswirt/in (VWA) in 1,5 Semestern zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft.
Nach erfolgreichem Abschluss des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in
(VWA) mit oder ohne Schwerpunkt können
Sie am VWA-Standort Köln ein eineinhalbsemestriges berufsbegleitendes Studium zum
staatlich und international anerkannten Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft anschließen.
Der Studiengang wird von der staatlichen
Fachhochschule (FH) Südwestfalen in Kooperation mit der VWA Hellweg-Sauerland in
Zusammenarbeit mit der VWA Köln durchgeführt und am Standort Köln angeboten. Der
Studiengang ist zweifach von der FIBAA akkreditiert. Nach erfolgreichem Studienabschluss wird eine Bachelor-Urkunde von der
FH Südwestfalen verliehen.
Studiendauer
Anschlussstudium
Bachelor of Arts
Das berufsbegleitende Anschlussstudium
zum Bachelor of Arts ist auf 1,5 Semester
ausgelegt. Die Präsenzzeiten im Hörsaal
sind auf wenige Tagesveranstaltungen zwischen März und September komprimiert.
Das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts
am Standort Köln beginnt immer zum Sommersemester (März) und endet mit dem
Abschluss aller im Bachelorstudiengang
noch abzulegenden Prüfungsleistungen.
36
Studiengänge
Die feierliche Zeugnisübergabe findet in der
Regel im November statt.
Studiengebühr
Die Studiengebühr für das Anschlussstudium
beträgt 3.500 € und umschließt alle im Rahmen des Bachelorstudiengangs zu erbringenden Teilleistungen. Die Studiengebühr wird
in zwei Teilzahlungen erhoben und ist wie
folgt fällig: 950 € Immatrikulationsgebühr
nach Eröffnungsveranstaltung (März) und
2.550 € nach Abgabe der Seminarhausarbeiten (Juni).
Anrechnung des VWA-Studiums
Aus Ihrem Studium zum/r Betriebswirt/in
(VWA) mit oder ohne Schwerpunkt an der
VWA Köln werden Ihnen auf das Bachelorzeugnis in der Regel alle Leistungen mit den
erbrachten Fachbereichsnoten in BWL, VWL,
Recht und Methoden sowie die Diplomarbeit
als Bachelorthesis und das mündliche Fachgespräch als Kolloquium angerechnet. Als
Wirtschaftsinformatiker/in (VWA), geprüfte/r
Betriebswirt/in im Handwerk, geprüfte/r Fachwirt/in (IHK) oder Betriebswirt/in (IHK) prüfen
wir gerne Ihre Zulassungsvoraussetzung.
Lehrprogramm
Im Rahmen des Anschlussstudiums zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft sind in
der Regel noch folgende Leistungen zu erbringen:
Zwei Spezialisierungsmodule
Die zwei zu wählenden Spezialisierungsseminare unterschiedlicher Themenbereiche wie
Personalmanagement, Controlling, Marketing
oder Wirtschaftsethik, dienen der Vertiefung
wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen. Jedes Spezialisierungsmodul umfasst:
- eine Einführung in das Spezialisierungsthema am Abend der Eröffnungsveranstaltung
- das selbständige Verfassen einer 12-seitigen wissenschaftlichen Seminarhausarbeit
- die Präsentation und Diskussion der Seminarhausarbeit in einem Gruppenvortrag am
abschließenden Tagesseminar.
- eine 3-5-seitige Projektarbeit über ein Projekt, das während oder nach dem VWA-Studium im Unternehmen absolviert wurde.
Diese Berichte sind keine wissenschaftlichen
Arbeiten, sondern beschreiben Ihren Tätigkeitsbereich/e und unterziehen diesen einer
betriebswirtschaftlichen Würdigung.
Individuelle Führungskompetenzen
Das Praxisseminar Individuelle Führungskompetenzen dient der Entwicklung und Stärkung persönlicher Schlüsselqualifikationen
für Führungsaufgaben. Das Seminar wird als
eintägige Präsenzveranstaltung angeboten
und schließt mit einer zweistündigen Klausur.
Englisch in Wirtschaft und Handel
Einen Nachweis über Englischkenntnisse
(Business English) erbringen Sie im Rahmen eines zweitägigen Englisch-Kompaktseminars und abschließender Klausur am
VWA-Standort Köln.
Zwei Praxismodule
Anschlussstudium
Bachelor of Arts
Die Praxismodule haben die Anwendung der
erworbenen fachbezogenen Kenntnisse auf
die berufliche Praxis im Unternehmen zum
Ziel. Es sind zwei Berichte mit nachfolgender
Präsentation und Diskussion in einem abschließenden Prüfungsgespräch zu verfassen:
- ein 10-12-seitiger Praxisbericht über die
Tätigkeitsschwerpunkte im Unternehmen
Studiengänge
37
Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen
Tätigkeitsnachweis/e Ihres/r bisherigen Arbeitgeber mit Tätigkeitsbeschreibungen
Ihre Bewerbung um einen Studienplatz senden Sie bitte bis zum 31. Januar eines Jahres
postalisch direkt an die VWA Köln. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen vollständig in
zweifacher Ausführung in Kopie beizulegen:
- Dienstleistungsvertrag für das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts Betriebswirtschaft am Standort Köln
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung:
- Abschlusszeugnis über die allgemeine
Hochschulreife bzw. über die Fachhochschulreife
oder
- Nachweis einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung sowie
Nachweis über mindestens drei Jahre
Berufserfahrung im erlernten Beruf
- Diplom und Abschlusszeugnis der VWA
zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne
Schwerpunkt
Anschlussstudium
Bachelor of Arts
- Prüfungsleistungsübersicht: Nachweis aller
Leistungen, die im Rahmen des Studiums
zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne
Schwerpunkt abgelegt wurden
- VWA-Diplomarbeit als einfache Kopie auf
einem Heftstreifen
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnis/se
38
Studiengänge
und/oder
- Krankenversicherungsnachweis: Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule
zur Aufnahme eines Studiums (Bewerber/
innen, die das 30. Lebensjahr vollendet
haben, müssen keinen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.)
Anmeldung und Einschreibung
Die Anmeldung für das Anschlussstudium
zum Bachelor of Arts Betriebswirtschaft am
Standort Köln ist bis zum 31. Januar eines
Jahres möglich. Nach der erfolgreichen Anmeldung werden alle Studierenden an der
Fachhochschule Südwestfalen immatrikuliert
und erhalten einen Studierendenausweis. Alle
regulären Präsenzveranstaltungen finden am
Standort Köln statt.
Gaststudium
Das Gastudium: Gezielt weiterbilden
Zudem können sich Studieninteressierte zum
„Kennenlernen“ bereits im Sommersemester
für Veranstaltungen aus dem Lehrangebot
der VWA Köln anmelden, diese besuchen
und darin eine Vorlesungsabschlussprüfung
absolvieren. So erhalten Sie bereits einen guten Einblick in den Studienalltag und können
sich daraufhin entscheiden, ob Sie sich zum
Wintersemester als Vollhörer/in einschreiben
möchten. Die bereits erbrachten Leistungsnachweise werden Ihnen dann bereits angerechnet.
Die Gasthörer-Studiengebühr beträgt 15 €
je Doppelstunde und somit 180 € pro
Lehrveranstaltung.
Studiengänge
39
Gaststudium
Sie möchten Ihr Wissen gezielt in speziellen
Fachgebieten erweitern und vertiefen oder
das VWA-Studium erst einmal kennenlernen?
Wenn Sie kein Vollstudium mit Abschlussprüfung anstreben, können Sie einzelne
Lehrveranstaltungen der VWA Köln auch als
Gasthörer/in besuchen. Auf Wunsch stellt die
VWA Köln anschließend einen Leistungsnachweis über die im Rahmen des Gaststudiums
erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen
aus.
Prüfungsordnung der Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie Köln
§ 1 Prüfungszweck
Die Abschlussprüfungen dienen dem Nachweis, dass sich der Inhaber des jeweiligen
Titels in einem abgeschlossenen sechs (Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit
Schwerpunkt) bzw. vier (Ökonom/in (VWA))
Semester umfassenden Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie das
erforderliche Wissen und Können für Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung
oder in der Wirtschaft erworben hat und wissenschaftliche Arbeitsmethoden sach- und
fachgerecht anzuwenden vermag.
§ 2 Prüfungsvoraussetzungen
(1) Für die Erlangung des Titels sind erforderlich:
1. Ein ordnungsgemäßes, mindestens sechs
(Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA)
mit Schwerpunkt) bzw. vier (Ökonom/in
(VWA)) Semester umfassendes Studium
nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplans.
2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit
einer qualifizierten praktischen Tätigkeit nach
Absatz 2.
3. Die nach Maßgabe des jeweils gültigen
Studienplans erforderliche Mindestanzahl an
Leistungspunkten (Credit-Points) und die Abschlussprüfungen nach § 7.
(2) Eine abgeschlossene Berufsausbildung
und eine qualifizierte berufliche Tätigkeit gelten insbesondere als nachgewiesen:
40
Ordnungen
1. bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten, wenn sie eine kaufmännische
Berufsausbildung abgeschlossen und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums
eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
2. bei Angestellten im Gesundheitswesen,
wenn sie eine diesbezügliche Berufsausbildung abgeschlossen und spätestens bis zur
Beendigung ihres VWA-Studiums (Schwerpunkt Gesundheitsmanagement) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt
haben.
3. bei Abiturienten, wenn sie während des
Studiums eine mit der VWA koordinierte kaufmännische Ausbildung und Berufstätigkeit
durchlaufen haben (Duales Studium).
4. bei Hochschulabsolventen, wenn sie
spätestens bis zur Beendigung ihres
VWA-Studiums eine mindestens zweijährige
Berufstätigkeit ausgeübt haben.
5. bei Industrie- und Handwerksmeistern und
staatlich geprüften Technikern, wenn sie nach
der entsprechenden Prüfung spätestens bis
zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine
mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt
haben.
6. bei sonstigen in Wirtschaft oder Verwaltung
Tätigen, wenn sie eine staatlich anerkannte
oder vergleichbare Fachprüfung auf ihrem
Gebiet abgelegt und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt
haben.
7. bei in Wirtschaft oder Verwaltung Tätigen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit
mindestens sechsjähriger (Betriebswirt/in
(VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt) bzw. vierjähriger (Ökonom/in (VWA))
Berufstätigkeit.
8. bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, wenn sie eine mindestens
dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben, die
wirtschaftliche Kenntnisse erfordert oder mit
Führungsverantwortung verbunden ist. Beamte sollen dabei die Laufbahnprüfung für
den mittleren oder gehobenen Dienst bzw.
eine gleichwertige Prüfung bestanden haben
oder sich auf einer Planstelle des mittleren
oder gehobenen Dienstes befinden. Angestellte sollen die Angestelltenprüfung I oder
die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte abgelegt haben.
(3) In besonderen Ausnahmefällen können
auch Bewerber, die die Voraussetzungen im
Sinne des Absatzes 2 nicht erfüllen, aufgrund
ihrer Vorbildung und ihres beruflichen Werdegangs zur Prüfung zugelassen werden. Über
die Zulassung entscheidet in Zweifelsfällen
der Studienleiter.
(4) Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie und dabei
erbrachte Leistungen, das Studium an einer
wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule, Berufsakademie oder einer anderen
gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabei erbrachte Leistungen können ganz oder
teilweise angerechnet werden. Ein formloser
Antrag auf Anerkennung ist mit dem Antrag
auf Zulassung zum Studium und den erforderlichen Nachweisen vorzulegen. Eine Anrechnung ist nach Zulassung zum Studium
nicht mehr möglich. Die Entscheidung über
die Anerkennung und über die Anrechnung
trifft der Studienleiter unter Beachtung der
Gleichwertigkeit des Studiums und der darin
erbrachten Leistungen.
§ 3 Antrag auf Zulassung zum Studium
(1) Die Zulassung zum Studium an der VWA
Köln muss schriftlich unter Verwendung des
dafür vorgesehenen Formulars beantragt
werden. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:
1. Tabellarischer Lebenslauf
2. Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis
(2) Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn
des Studienjahres bei der Geschäftsstelle
eingehen. Die Bewerber erhalten schriftlich
Mitteilung über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung. Nach der Zulassungsbestätigung
durch die VWA Köln besteht ein Anspruch auf
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erst
nach Zahlung der Semestergebühr.
(3) Über die Zulassung von Bewerbern entscheidet in Zweifelsfällen der Studienleiter.
(4) Für einen Abschluss nach dieser Prüfungsordnung können im Regelfall bis zu 40
Credit-Points aus Leistungen angerechnet
werden, die nicht dieser Prüfungsordnung
unterliegen.
§ 4 Studienleiter
Über die Anwendung und Auslegung dieser
Prüfungsordnung entscheidet in Zweifelsfällen die Studienleitung.
Ordnungen
41
§ 5 Fachbereiche
(1) Es gibt für jeden Studiengang vier obligatorische Fachbereiche: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft
und Methoden.
(2) Die 6-semestrigen Studiengänge zum/r
Betriebswirt/in (VWA) mit und die 4-semestrigen Studiengänge zum/r Ökonom/in (VWA)
werden durch einen fünften, dem gewählten
Schwerpunkt entsprechenden, Fachbereich
ergänzt.
(3) Die Einzelheiten sind in den Studienplänen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln geregelt, die dem Studienhandbuch
zu entnehmen sind.
§ 6 Bewertung von Prüfungsleistungen:
Credit-Point-System
Grundlage des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens ist die Bewertung von
Arbeitsleistung, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht wurde, mit Credit-Points (Leistungspunkten):
(1) Für das erfolgreiche Bestehen von Vorlesungsabschlussprüfungen werden Credit-Points vergeben.
(2) Die in den einzelnen Vorlesungsabschlussprüfungen erzielbaren Credit-Points
und die je Fachbereich erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points sind in den
jeweils gültigen Studienplänen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln festgelegt.
(3) Die Studienleitung regelt die Form der jeweiligen Vorlesungsabschlussprüfungen.
(4) Die Noten der Fachbereiche sowie die
Gesamtnote werden als mit den Credit-Points
gewichteter Durchschnitt gebildet.
42
Ordnungen
(5) Die Noten der Fachbereiche werden aus
den besten Teilergebnissen bis zum Erreichen der jeweils erforderlichen Mindestanzahl an Credit-Points gebildet. Einzelheiten
der Gewichtung regeln die Studienpläne.
(6) Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind gegeben, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points erreicht
wurde und das Gesamtergebnis mindestens
„ausreichend (4,0)“ lautet. Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind nicht gegeben, wenn in einem Fachbereich die Note
schlechter als „ausreichend (4,0)“ lautet.
§ 7 Prüfungsverfahren
(1) Das Prüfungsverfahren wird studienbegleitend durchgeführt.
(2) Zum Ende einer jeden Veranstaltungsreihe können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung
Credit-Points erworben werden. Lehrveranstaltungen, die im Studienplan als Pflichtveranstaltungen benannt sind, müssen
bestanden werden.
(3) Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (Diplomarbeit bzw. Projektarbeit) muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular
beantragt werden. Der Antrag ist eigenhändig
zu unterschreiben.
(4) Bei Anmeldung zur Abschlussprüfung wird
eine Prüfungsgebühr fällig.
(5) Studierende der 6-semestrigen Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder
ohne Schwerpunkt müssen als Abschlussprüfung eine Diplomarbeit, Studierende der
Studiengänge zum/r Ökonom/in (VWA) eine
Projektarbeit bei einem/r Betreuer/in ihrer
Wahl anfertigen.
(6) Bei der Festlegung des Themas der
Abschlussarbeit sollen die Wünsche des
Prüfungskandidaten berücksichtigt werden.
Themenvorschläge aus Wirtschaft und Verwaltung werden dabei begrüßt.
(7) Die Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt in
der Regel im sechsten, die der Projektarbeit
im dritten oder vierten Studiensemester. Die
Bearbeitungszeit beträgt für Diplomarbeiten
drei Monate, für Projektarbeiten sechs Wochen. Die Diplom- bzw. Projektarbeit muss
spätestens bis zum von der VWA Köln festgelegten Termin eingereicht werden. Die
Abgabefrist kann in begründeten Fällen auf
schriftlichen Antrag um maximal vier Wochen
verlängert werden. Über die Verlängerung
entscheidet die Studienleitung.
(8) Die Abschlussarbeiten sind mit folgender eidesstattlichen Erklärung zu versehen:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass
ich die Arbeit selbstständig und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe.
Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen
und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen
wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen
als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat
in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner
anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich
erkläre mich damit einverstanden, dass die
Arbeit mit Hilfe eines Plagiaterkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft
wird.“
Die eidesstattliche Erklärung ist mit Datum
und Unterschrift zu versehen.
§ 8 Bewertung von Diplomarbeit
und Projektarbeit
(1) Die Diplom- bzw. Projektarbeit wird
durch den Betreuer benotet. Nach der Bewertung der schriftlichen Arbeit findet ein
Fachgespräch zwischen Kandidat und Betreuer mit einer Dauer von 30 Minuten über
die vorgelegte Arbeit statt. In Ausnahmefällen
kann ein weiterer Fachdozent hinzugezogen
werden.
(2) Die Gesamtnote der Abschlussarbeit wird
zu 75 % aus dem Ergebnis der schriftlichen
Arbeit und zu 25 % aus dem Ergebnis des
Fachgesprächs gebildet. Lautet die Note der
schriftlichen Arbeit oder das Ergebnis des
Fachgesprächs „mangelhaft“, so gilt die Arbeit
als nicht bestanden. Die Arbeit gilt ebenfalls
als nicht bestanden, wenn die Abgabefrist
gemäß § 7 Abs. 7 ohne ausreichende
Entschuldigung versäumt wird oder der/die
Kandidat/in dem Prüfungsgespräch fernbleibt,
ohne dies ausreichend zu entschuldigen. In
Zweifelsfällen entscheidet die Studienleitung.
§ 9 Bewertung von Prüfungsleistungen
(1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen
ist folgender Bewertungsmaßstab zu verwenden:
Punkte
Note
85-90
1,0
sehr gut
80-84
1,3
sehr gut minus
75-79
1,7
gut plus
70-74
2,0
gut
65-69
2,3
gut minus
60-64
2,7
befriedigend plus
55-59
3,0
befriedigend
50-54
3,3
befriedigend minus
45-49
3,7
ausreichend plus
40-44
4,0
ausreichend
0-39
5,0
mangelhaft
Ordnungen
43
(2) Bei der Bildung der Fachbereichsnote wird
nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma
berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden
ohne Rundung gestrichen.
(3) Die Gesamtnote setzt sich aus den einzelnen Fachbereichsnoten und den Noten der
Abschlussprüfung zusammen. Die einzelnen
Teilnoten fließen mit prozentualen Gewichtungen in die Gesamtnote ein. Die Gewichtungen sind in den Studienplänen geregelt.
§ 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen
(1) Eine mit mindestens „ausreichend (4,0)“
bewertete Vorlesungsabschlussprüfung kann
nicht wiederholt werden.
(2) Mit schlechter als „ausreichend (4,0)“
bewertete
Vorlesungsabschlussprüfungen
können maximal einmal wiederholt werden.
Vorlesungsabschlussprüfungen, die nach
dem gültigen Studienplan als Pflichtveranstaltungen (P) ausgewiesen sind, können maximal zweimal wiederholt werden.
(3) Eine nicht bestandene Abschlussarbeit
muss mit einem anderen Thema neu beantragt werden. Die Prüfungsgebühr wird dem/r
Studierenden erneut in Rechnung gestellt.
Die Abschlussarbeit kann maximal einmal
wiederholt werden.
§ 11 Abschluss
(1) Nach dem Bestehen der Prüfungen wird
dem Absolventen/der Absolventin ein Zeugnis ausgehändigt. Mit der Aushändigung ist
der/die Absolvent/in berechtigt, als Titel die
jeweilige Bezeichnung seines/ihres Studiengangs mit dem Zusatz „VWA“ zu führen.
44
Ordnungen
(2) Das Zeugnis nennt die Fachbereichsnoten, die Noten der Abschlussarbeit und des
mündlichen Fachgesprächs sowie das Gesamtergebnis.
(3) Ein durch Täuschung erworbener Abschluss kann durch die VWA Köln innerhalb
eines Jahres, nachdem sie von der Täuschung Kenntnis erlangt hat, entzogen werden. Nach Ablauf von fünf Jahren seit dem
Tag der Übergabe des Zeugnisses ist die Entziehung nicht mehr möglich.
(4) Bei Forderungen der VWA Köln gegenüber dem/r Studierenden kann eine Übergabe des Zeugnisses bis zur Regulierung dieser
Forderungen aufgeschoben werden.
§ 12 Ergänzende Vorschriften,
Inkrafttreten
(1) Diese Prüfungsordnung wird durch die jeweils gültigen Studienpläne im Studienhandbuch und durch die gültige Klausurordnung
der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
Köln konkretisiert. Es gelten daneben die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie im
Studienhandbuch der VWA Köln niedergelegt
sind.
(2) Die Prüfungsordnung tritt mit Beginn des
Wintersemesters 2015/16 in Kraft. Für Studierende, die vor diesem Zeitpunkt das Studium an der VWA Köln aufgenommen haben,
ist die Prüfungsordnung maßgeblich, die zum
Zeitpunkt der Studienaufnahme Gültigkeit
hatte.
Ordnung für Vorlesungs- und
Seminarabschlussprüfungen
an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln im studienbegleitenden Prüfungsverfahren (Credit-Point-System).
1. Zulässige Prüfungsformen
Eine Vorlesungsreihe schließt mit einer Vorlesungsabschlussprüfung. Die Vorlesungsabschlussprüfung findet in Form einer Klausur,
einer mündlichen Prüfung oder einer Seminararbeit statt. Die Form der Vorlesungsabschlussprüfung ist durch den/die Lehrende/n
im Zuge der Lehrplanung für das Vorlesungsverzeichnis zu Beginn des Semesters verbindlich festzulegen.
2. Teilnahme
Zur Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung ist nur berechtigt, wer einen gültigen,
auf seinen Namen ausgestellten Studienausweis der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln vorweisen kann.
3. Klausuren
(a) Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für eine Klausur beträgt
grundsätzlich 90 Minuten. Eine begründete Verkürzung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit bedarf der Genehmigung durch
die Studienleitung. In solchen Ausnahmefällen sind die Studierenden rechtzeitig vor der
Klausur über die Verkürzung bzw. Verlängerung der Bearbeitungszeit zu informieren.
(b) Hilfsmittel
(1) Die Bearbeitungsbögen werden von der
VWA Köln gestellt und den Klausurteilnehmenden mit den Klausuraufgaben ausgehändigt. Eigenes Schreibpapier sowie andere
als die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel
dürfen nicht verwendet werden.
(2) Werden Gesetzestexte oder Gesetzessammlungen als Hilfsmittel zugelassen, sind
Randbemerkungen, inhaltliche Ergänzungen
u. ä. sowie Gesetzestexte mit Wortkommentierungen unzulässig. Der/die jeweilige Lehrende kann von diesen Vorgaben abweichen.
(3) Sind Taschenrechner zugelassen, so dürfen diese nicht programmierbar sein.
(4) Die zugelassenen Hilfsmittel sind nach
Beginn der Klausur von der Klausuraufsicht
stichprobenweise zu überprüfen.
(c) Ablauf vor der Klausur
(1) Jede/r Klausurteilnehmende legt vor Beginn der Klausur unaufgefordert und gut
sichtbar den VWA-Studienausweis und einen
amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) oder Reisepass am Sitzplatz aus. Die
Ausweispapiere werden von der Klausuraufsicht vor und/oder während der Klausur kontrolliert.
(2) Taschen, Mappen, Ordner, Blöcke u. ä.
dürfen nicht am Sitzplatz verbleiben. Sie müssen an geeigneten Stellen im Prüfungsraum
abgelegt oder geschlossen unter dem Sitz
verstaut werden. Auf dem Tisch liegen ausschließlich der ausgegebene Aufgabentext,
die ausgegebenen Bearbeitungsbögen, die
Ordnungen
45
zugelassenen Hilfsmittel und Schreibutensilien.
(3) Eingeschaltete Mobiltelefone und Computer gelten als unerlaubte Hilfsmittel und
sind vor Beginn der Klausur unbedingt auszuschalten. Das Auffinden eingeschalteter
Mobiltelefone oder Computer führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmenden von
der Klausur.
(4) Den Anweisungen der Klausuraufsicht ist
Folge zu leisten. Teilnehmenden kann sowohl
vor Beginn der Klausur als auch während der
Bearbeitungszeit durch die Klausuraufsicht
ein anderer Sitzplatz zugewiesen werden.
(d) Bearbeitung der Klausur
(1) Die erste Seite des Bearbeitungsbogens
ist mit den folgenden Angaben zu versehen:
Name des/r Teilnehmenden, Matrikelnummer,
Studiengang, Fachsemester.
(2) Auf den Bearbeitungsbögen ist ein ausreichender Korrekturrand von mindestens 3 cm
einzuhalten. Auf jedem einzelnen Bearbeitungsbogen ist der Name des/r Teilnehmenden und die Seitenzahl anzugeben.
(3) Mit dem Ablauf der festgesetzten Bearbeitungszeit ist die Klausurbearbeitung
einzustellen. Das Ende der festgesetzten Bearbeitungszeit gilt auch für verspätet eingetroffene Teilnehmende.
(e) Rücktritt von der Klausurteilnahme
(1) Der Rücktritt von der Klausurteilnahme ist
innerhalb der ersten 15 Minuten der Bearbeitungszeit möglich.
(2) Im Falle des Rücktritts von der Klausurteilnahme gibt der/die Teilnehmende das ausgegebene Aufgabenblatt / die ausgegebenen
Aufgabenblätter mitsamt dem Bearbeitungsbogen an die Klausuraufsicht zurück und
46
Ordnungen
verlässt den Prüfungsraum.
(3) Die Klausur wird im Falle des Rücktritts
von der Teilnahme innerhalb der ersten 15 Minuten der Bearbeitung nicht als Fehlversuch
gewertet. Der Rücktritt rechnet als „Nichtteilnahme“.
(4) Nach Ablauf der ersten 15 Minuten der
Bearbeitungszeit ist ein Rücktritt nicht mehr
möglich, die Klausur wird folglich auch bei
vorzeitiger Abgabe gewertet.
(5) Ein Rücktritt von der Klausurteilnahme innerhalb der ersten 15 Minuten ist bei Wiederholungs- und Ersatzprüfungen nicht möglich.
(f) Abgabe der Klausurarbeit
(1) Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist händigt
der/die Teilnehmende die ausgeteilten Bearbeitungsbögen und das Aufgabenblatt / die
Aufgabenblätter unverzüglich an die Klausuraufsicht aus.
(2) Nach Abgabe der Klausur ist ein „Nachreichen“ von Lösungsteilen nicht mehr möglich.
(3) Eine abgegebene Klausur verbleibt bei
der Klausuraufsicht und kann nicht zurückgefordert werden.
(4) Erfolgt die Abgabe der Klausur vor Ablauf
der Bearbeitungszeit, so ist der Prüfungsraum mit Rücksicht auf die verbleibenden
Teilnehmenden in größtmöglicher Ruhe zu
verlassen.
(5) Klausuren, die trotz Aufforderung nicht unverzüglich nach Ablauf der Bearbeitungsfrist
abgegeben werden, werden von der Klausuraufsicht nicht mehr angenommen.
(g) Täuschungsversuch bei Klausuren
Als Täuschungsversuch bei Klausuren werden insbesondere das Abschreiben sowie
das (unerlaubte) Kommunizieren mit anderen
Prüfungsteilnehmenden gewertet. Ebenso
gilt das Auffinden von unzulässigen Hilfsmitteln am Sitzplatz eines/r Teilnehmenden als
Täuschungsversuch, und zwar unabhängig
davon, ob der/die Teilnehmende diese Hilfsmittel tatsächlich verwendet hat.
4. Mündliche Prüfungen
(a) Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl einer mündlichen Prüfung pro Semester und Vorlesung ist auf 15
Teilnehmer begrenzt. Bei einer höheren Teilnehmerzahl ist eine andere Prüfungsform zu
wählen.
(b) Prüfungszeit
Die Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung
beträgt für jede/n Studierende/n 15-20 Minuten. Die individuelle Prüfungszeit ist auch bei
Gruppenprüfungen einzuhalten.
(c) Hilfsmittel
Bei mündlichen Prüfungen sind grundsätzlich
keine Hilfsmittel zugelassen.
(d) Rücktritt von der Prüfungsteilnahme
Ein Rücktritt von der mündlichen Prüfung ist
nach Beginn der Prüfung nicht möglich.
(e) Prüfungsprotokoll
Die mündliche Prüfung muss für jede/n Studierende/n schriftlich protokolliert werden.
Das Protokoll enthält Vor- und Nachname,
Matrikelnummer und Studiengang des/r Studierenden und ist mit dem Prüfungsdatum
sowie der Unterschrift des/r Prüfenden und
des/r Beisitzenden zu versehen. Aus dem
Protokoll müssen die Aufgabenstellung und
die Note eines/r Teilnehmenden erkennbar
sein.
(f) Beisitzer/in
Bei mündlichen Prüfungen muss ein/e Beisitzer/in anwesend sein.
(g) Täuschungsversuche bei mündlichen
Prüfungen
Als Täuschungsversuch bei mündlichen Prüfungen gelten insbesondere das (unerlaubte)
Kommunizieren mit anderen Prüfungsteilnehmenden und das Auffinden von unzulässigen
Hilfsmitteln, und zwar unabhängig davon, ob
der/die Teilnehmende diese Hilfsmittel tatsächlich verwendet hat.
5. Seminararbeiten
(a) Umfang
Seminararbeiten in den 4- und 6-semestrigen
Studiengängen der VWA Köln haben grundsätzlich einen Umfang von 8-10 Seiten. Ein
Abweichen von diesem Umfang bedarf der
Genehmigung durch die Studienleitung. Seminararbeiten im Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft haben
grundsätzlich einen Umfang von 10-12 Seiten.
(b) Formale Vorgaben
Bei der Anfertigung der Seminararbeit sind
einheitliche formale Vorgaben der VWA Köln
zu beachten, die den Studierenden rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit zugänglich gemacht werden.
(c) Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten
beträgt grundsätzlich 6 Wochen. Eine begründete Verkürzung oder Verlängerung der
Bearbeitungszeit bedarf der Genehmigung
durch die Studienleitung.
Ordnungen
47
(d) Eidesstattliche Erklärung
Der Seminararbeit ist eine eidesstattliche Erklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass
ich die Arbeit selbstständig und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe.
Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen
und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen
wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen
als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat
in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner
anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich
erkläre mich damit einverstanden, dass die
Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft
wird.“
Die eidesstattliche Erklärung ist mit Datum
und Unterschrift zu versehen.
Täuschungsversuchs aufgefallen und von
der jeweiligen Vorlesungsabschlussprüfung
ausgeschlossen worden sind, können durch
Entscheidung der Studienleitung als Studierende/r der VWA Köln exmatrikuliert werden,
nachdem die Gelegenheit zur schriftlichen
Stellungnahme gegeben wurde.
7. Bewertung von Vorlesungsabschlussprüfungen
(a) Die Bewertung von Vorlesungsabschlussprüfungen an der VWA Köln sollen nach dem
folgenden einheitlichen Schema erfolgen:
(e) Täuschungsversuch bei Seminararbeiten
Als Täuschungsversuche bei Seminararbeiten gelten insbesondere die Übernahme
fremder geistiger Leistung ohne Kennzeichnung (Plagiat) sowie das Einreichen von
Arbeiten, die ganz oder teilweise bereits anderen Prüfungsbehörden vorgelegen haben.
6. Umgang mit Täuschungsversuchen
bei Vorlesungsabschlussprüfungen
(a) Täuschungsversuche führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfungsleistung
eines/r von der Prüfung ausgeschlossenen
Teilnehmenden wird nicht korrigiert und mit
der Note „mangelhaft (5,0)“ bewertet.
(b) Einem/r wegen eines Täuschungsversuchs von der Prüfung ausgeschlossenen
Teilnehmenden ist die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben.
(c) Studierende, die wegen dreimaligen
48
Ordnungen
1
Punkte1
Note
85-90
1,0
sehr gut
80-84
1,3
sehr gut minus
75-79
1,7
gut plus
70-74
2,0
gut
65-69
2,3
gut minus
60-64
2,7
befriedigend plus
55-59
3,0
befriedigend
50-54
3,3
befriedigend minus
45-49
3,7
ausreichend plus
40-44
4,0
ausreichend
0-39
5,0
nicht bestanden
Bei Klausuren.
(b) Insgesamt können in einer Vorlesungsabschlussprüfung maximal 90 Punkte erreicht werden. Prüfungsleistungen, die
mit 40 oder mehr Punkten bewertet werden, gelten als bestanden und führen
zum Erwerb von Credit-Points. Für Prüfungsleistungen unter 40 Punkten werden
keine Credit-Points vergeben. Die Bewertung
solcher Prüfungsleistungen lautet „mangelhaft (5,0)“.
8. Remonstration
Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung
steht dem/r Studierenden die Möglichkeit
der Remonstration offen. Ein Widerspruch,
der inhaltliche Aspekte der Korrektur betrifft,
muss jedoch innerhalb von 4 Wochen nach
Bekanntgabe der Noten schriftlich bei der Geschäftsstelle der VWA Köln geltend gemacht
werden. Die Geschäftsstelle legt die Remonstration zeitnah dem/r zuständigen Lehrenden
zur Entscheidung vor. In Zweifelsfällen entscheidet die Studienleitung abschließend
über die Zulässigkeit der Remonstration.
9. Inkrafttreten
Diese Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen tritt zum Wintersemester 2015/16 für alle an der VWA Köln
angebotenen Studiengänge und für das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (B.A.)
Betriebswirtschaft in Kraft.
10. Ausnahmen
Über Ausnahmen von dieser Ordnung für
Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen entscheidet die Studienleitung der VWA
Köln.
Ordnungen
49
Impressum
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln
Hahnenstraße 16, 50667 Köln
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
Facebook:
0221 - 256235
0221 - 256703
[email protected]
www.vwa-koeln.de
www.facebook.com/vwakoeln
Studienleitung
Univ.-Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt
Geschäftsführung
Julia Maier-Rigaud
Geschäftsstelle
Beate Bavendiek, Nadine Horak, Astrid Morgenschweis
Ausgabe
Mai 2016
Verwendete Fotos
Seite 1: Cologne, Germany - © SeanPavonePhoto - Fotolia.com
Seite 12: High school library - happy student with laptop - © CandyBox Images - Fotolia.com
Seite 39: Female college student - © Andres Rodriguez - Fotolia.com
Die VWA Köln ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien und in der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e.V.
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