Studienhandbuch Ausgabe: Mai 2016 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Inhaltsverzeichnis Die VWA Köln 4 VWA – Das generalistische BWL-Studium auf Hochschulniveau 4 Studienangebot 6 Studienverlauf und Prüfungsverfahren 8 Unsere Dozentinnen und Dozenten 9 Gebühren Studiengänge 12 13 Lehrprogramm – Allgemeiner Bereich 14 Gesundheits-Ökonom/in (VWA) 18 Marketing-Ökonom/in (VWA) 22 Betriebswirt/in (VWA) 25 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 28 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing 32 Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft 36 Gaststudium 39 Ordnungen 40 Prüfungsordnung 40 Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen 45 Impressum 50 3 VWA – Das generalistische BWL-Studium auf Hochschulniveau Die Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln vermitteln umfassende Kenntnisse in den Fachbereichen BWL, VWL, Recht und Methodik. Unser Studienangebot richtet sich an Berufstätige mit dem Ziel des beruflichen Aufstiegs oder der vertiefenden Weiterbildung. Unsere Studierenden kommen aus allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor, dem Groß- und Einzelhandel sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung und einer mindestens einjährigen Berufserfahrung kann ein Studium an der VWA Köln auch ohne Abitur aufgenommen werden. Bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung kann das VWA-Studium auch parallel zur Ausbildung begonnen werden (duales Studium). Viele Gründe sprechen für ein VWA-Studium Die VWA Köln bietet generalistische Studiengänge mit einem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fach- und Methodenkompetenz. In den Lehrveranstaltungen wird auf eine Verzahnung von Theorie und Praxis Wert gelegt. Was in den Vorlesungen gelehrt wird, kann im Beruf zeitnah umgesetzt werden. Umgekehrt können Erfahrungen aus der Praxis in den Vorlesungen kritisch reflektiert und ergänzt bzw. vertieft werden. Praxisbezug: Unsere Dozentinnen und Dozenten verbinden in ihren Lehrveranstaltungen wissenschaftlichen Anspruch mit Praxisrelevanz. Die Vorlesungen werden von Professorinnen und Professoren der Universität zu Köln und anderen Hochschulen sowie von erfahrenen Praktikern gehalten. Auch die Themen für die Projekt- oder Diplomarbeiten können in Absprache mit dem Betreuer in Anlehnung an den beruflichen Aufgaben- und Verantwortungsbereich gewählt werden. Absolventinnen und Absolventen der VWA Köln sind befähigt, systematisch und kritisch zu denken, übergreifende Zusammenhänge zu erfassen und komplexe Aufgaben zu lösen. Sie werden als Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, in Verbänden, in Stiftungen und in vielen anderen öffentlichen und privaten Berufsfeldern beschäftigt. Vereinbarkeit: Unsere Studiengänge sind auf die Bedürfnisse und Ansprüche Berufstätiger zugeschnitten. Die Lehrveranstaltungen finden zu arbeitnehmerfreundlichen Zeiten unter der Woche statt: montags bis freitags von 17.45 bis 21.00 Uhr. Ihr Wochenende bleibt frei! Das Präsenzstudium am Abend bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, Fragen direkt mit Ihren Dozenten zu klären und mit Ihren Mitstudierenden über den Stoff zu diskutieren. 4 Die VWA Köln Erreichbarkeit: Studieren Sie an der VWA Köln in den zentral gelegenen Räumlichkeiten der Universität zu Köln. Sie sind nicht auf sich allein gestellt, wie es bei einem Fernstudium der Fall ist. In der Gruppe lernen Sie effektiver. Sie haben die Möglichkeit, sich regelmäßig mit Ihren Mitstudierenden und Ihren Dozenten auszutauschen. Studienmaterial: Für das vertiefende Selbststudium zu Hause stellt die VWA Köln Skripte und Übungsmaterialien zur Verfügung, die Sie bequem über den internen Bereich der Webseite herunterladen können. Studiengebühren: Sie studieren an der VWA Köln zu vergleichsweise geringen Kosten. Im Unterschied zu anderen privaten Bildungsanbietern arbeitet die VWA Köln als gemeinnützige Stiftung nicht gewinnorientiert. Das ist Ihr Vorteil: Vergleichen Sie uns mit anderen regionalen Bildungsanbietern! Attraktivität: Laut einer bundesweiten Umfrage unter VWA-Absolventen konnten sich rund 89 % der Befragten beruflich durch das Studium verbessern. 67,5 % der Befragten gelang der berufliche Karrieresprung im eigenen Betrieb. Das VWA-Studium genießt nicht nur wegen seiner wissenschaftlichen und praxisrelevanten Inhalte einen guten Ruf. Arbeitgeber schätzen an unseren Absolventen ganz besonders die Befähigung zu selbständigem Arbeiten, effizientem Zeitmanagement und erfolgreicher Selbstorganisation. Das zweistufige Studienmodell der VWA Köln *) inklusive Prüfungsgebühr von 350 € **) bei Vorliegen aller erforderlichen Leistungsnachweise und einer VWA‐Diplomarbeit Die VWA Köln 5 Studienangebot Ökonom/in (VWA) Studiengang Ökonom/in (VWA) Regelstudienzeit 4 Semester Abschluss Gesundheits-Ökonom/in (VWA) Marketing-Ökonom/in (VWA) Kosten 2.680 € (zzgl. 350 € Prüfungsgebühr) Einschreibungsfrist 15.09. Studienbeginn 01.10. Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung Betriebswirt/in (VWA) 6 Studiengang Betriebswirt/in (VWA) Regelstudienzeit 6 Semester Abschluss Betriebswirt/in (VWA) Kosten 3.300 € (zzgl. 350 € Prüfungsgebühr) Einschreibungsfrist 15.09. Studienbeginn 01.10. Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung Die VWA Köln Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Studiengang Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Regelstudienzeit 6 Semester Abschluss Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsm. Kosten 3.660 € (zzgl. 350 € Prüfungsgebühr) Einschreibungsfrist 15.09. Studienbeginn 01.10. Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft Regelstudienzeit 1,5 Semester Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft Kosten 3.500 €* Einschreibungsfrist 31.01. Studienbeginn 01.03. Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, mind. 3 Jahre Berufserfahrung oder Hochschulzugangsberechtigung, Abschluss zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt *) Zusätzliche Kosten fallen an, wenn zulassungsrelevante Leistungen (Bachelorthesis, Leistungsnachweise) nachgeholt werden müssen. Die VWA Köln 7 Studienverlauf und Prüfungsverfahren Das aktuelle Lehrangebot erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn jedes Semesters in Form eines Vorlesungsverzeichnisses. Dem Vorlesungsverzeichnis können Sie das für Ihr Semester empfohlene Veranstaltungsangebot gemäß dem von der VWA empfohlenen Studienverlauf entnehmen. Die Zeitpläne werden dabei so organisiert, dass sich innerhalb eines Semesters keine Lehrveranstaltungen überschneiden. Welche und wie viele Veranstaltungen Sie in jedem Semester belegen möchten, bleibt jedoch Ihrer individuellen Studienplanung überlassen und kann vom empfohlenen Studienverlauf abweichen. Pflichtveranstaltungen Die im Lehrplan mit „P“ ausgewiesenen Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, die zur Erlangung des Abschlusses bestanden werden müssen. Pflichtveranstaltungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden, d. h. Sie haben drei Versuche, die Vorlesungsabschlussprüfung zu bestehen. Wahlveranstaltungen Die im Lehrplan nicht weiter gekennzeichneten Veranstaltungen sind Wahlveranstaltungen. Aus diesen können Sie frei auswählen, mindestens jedoch so viele Veranstaltungen, wie sie zur Erlangung der Mindestanzahl an Credit-Points für Ihren Studiengang benötigen. Wahlveranstaltungen können einmalig wiederholt werden, d. h. Sie haben zwei Versuche. 8 Die VWA Köln Prüfungen werden an der VWA Köln studienbegleitend abgelegt. Zum Ende jeder Veranstaltungsreihe kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur, einer mündlichen Prüfung oder einer Seminararbeit ein Leistungsnachweis erworben werden. Die Prüfungsform kann dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden. Sämtliche während des Studiums erworbenen Leistungsnachweise werden mit je 6 Credit-Points bewertet und dem Studienkonto gutgeschrieben. Im Rahmen des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens gelten die Teilprüfungen in den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Methoden und ggfs. einem gewählten Schwerpunktbereich als bestanden, wenn im Laufe des Studiums wenigstens die im Lehrplan angegebene Mindestanzahl an Credit-Points erreicht wurde und die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen bestanden wurden. Es steht Ihnen frei, darüber hinaus weitere Veranstaltungen zu besuchen und mehr Credit-Points zu erwerben, als in einem Fachbereich erforderlich sind. Dadurch können Sie ggfs. Ihre Fachbereichsnote verbessern, denn für die Notenwertung in den Fachbereichen werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die Prüfungsnoten in den Fachbereichen BWL, VWL, Recht, Methoden und ggfs. einem gewählten Schwerpunktbereich gehen prozentual in die Gesamtwertung ein. Dozentenverzeichnis der VWA Köln Sarah-Lena Böning Struktur des Gesundheitswesens Universität zu Köln, Sozialpolitik und Methoden der qualitativen, Sozialforschung im ISS Fachgebiet: Gesundheitsökonomie E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Andreas Dinkelbach Betriebliche Steuerlehre I & II Steuerberater Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Steuerrecht E-Mail: [email protected] Dipl.-Kfm. Christian Drefahl Bilanzen I & II, Bilanzanalyse Universität zu Köln, Seminar für ABWL und für Wirtschaftsprüfung Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, nationale und internationale Rechnungslegung E-Mail: [email protected] Dr. Stefan Ems Datenbanken und Datenmanagement Fachgebiet: Quantitative Methoden E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Elisabeth Fröhlich Beschaffungsmarketing, Dienstleistungsmarketing Präsidentin der Cologne Business School Fachgebiet: Strategisches Beschaffungsmanagement E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp Bürgerliches Recht I & II Universität zu Köln, Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte Fachgebiet: Recht E-Mail: [email protected] Dr. Volker Hallwirth Makroökonomie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I C 4, Wirtschaftsund strukturpolitische Forschung Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Winfried Hamel Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Personalmanagement I & II Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Dieter Hess Finanzmanagement I & II Universität zu Köln, Lehrstuhl Corporate Finance Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Marc Kastner Einführung in die Statistik Technische Hochschule Köln Fachgebiet: Quantitative Methoden E-Mail: [email protected] Die VWA Köln 9 Prof. Dr. Ludwig Kuntz Methoden des Gesundheitsmanagements I & II Universität zu Köln, Seminar für ABWL und MIG Fachgebiet: Gesundheit E-Mail: [email protected] Dipl.-Ges.-Ök. Francis Langenhorst Wissenschaftliches Arbeiten Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe im Rhein-Kreis Neuss, Seminarmangement Fachgebiet: Gesundheitspolitik/ -management E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Horst Lippold Controlling I & II, Kosten- und Leistungsrechnung Rheinische Fachhochschule Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Controlling E-Mail: [email protected] Dr. Christian Löschcke Wirtschaftsmathematik I & II Fachgebiet: Quantitative Methoden E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Remi Maier-Rigaud Europäische Wirtschaftspolitik Hochschule RheinMain Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik E-Mail: [email protected] 10 Die VWA Köln Dr. Gerald Oerkermann Marktforschung Fachgebiet: Marketing E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Markus Raueiser Internationales Management Cologne Business School Fachgebiet: Außenhandel E-Mail: [email protected] Dr. med. Dipl. oec. Marcus Redaèlli Medizin für Nichtmediziner Arzt und Gesundheitsökonom, Uniklinik Köln Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie Fachgebiet: Gesundheitsmanagement E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Detlef Schoder Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Universität zu Köln, Seminar für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement & Institut für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln Fachgebiet: Wirtschaftsinformatik E-Mail: [email protected] Prof. Dr. habil. Wolfgang H. Schulz Mikroökonomie Zeppelin Universität Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre, Wettbewerbstheorie und -politik, Industrieökonomik, Mobilität, Handel und Logistik E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt Gesundheitsökonomie, Einführung in die VWL Universität zu Köln, Professur für Sozialpolitik und Methoden der qualitativen Sozialforschung Fachgebiet: Gesundheitsmanagement, Volkswirtschaftslehre E-Mail: [email protected] RA Dr. Reinhard Voppel Handels- und Wirtschaftsrecht II RAe Osenbrück, Bubert, Kirsten, Voppel Fachgebiet: Recht Prof. Dr. Ulrich Stangl Kommunikationspolitik Prof. Dr. Christoph Willers Produktpolitik Cologne Business School (CBS), Vizepräsident für Programmentwicklung, Qualitätssicherung und Lehre, Professor für Strategisches Management und Unternehmensentwicklung Fachgebiet: Strategisches Management, Marketing E-Mail: [email protected] Technische Hochschule Köln Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Marketing E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Kristina Steinbiß Marketing ESB Business School, Hochschule Reutlingen Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Marketing E-Mail: [email protected] Diplomkaufmann Helmut M. Weiland Buchführung Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Kerstin Tillmanns Arbeits- und Sozialrecht Fernuniversität in Hagen Fachgebiet: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Bürgerliches Recht E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Reiner Tillmanns Öffentliches Recht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW Fachgebiet: Recht E-Mail: [email protected] Die VWA Köln 11 Gebühren Ökonom/in (VWA) – 4 Semester semesterweise 670 € monatsweise 114 € Gesamtkosten 2.680 € zzgl. 350 € Prüfungsgebühr Betriebswirt/in (VWA) – 6 Semester semesterweise 550 € monatsweise 92 € Gesamtkosten 3.300 € zzgl. 350 € Prüfungsgebühr Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt – 6 Semester semesterweise 550 € für das 1.-3. Semester semesterweise 670 € für das 4.-6. Semester monatsweise 92 € für das 1.-3. Semester monatsweise 114 € für das 4.-6. Semester Gesamtkosten 3.660 € zzgl. 350 € Prüfungsgebühr Anschlussstudium zum Bachelor of Arts – 1,5 Semester Immatrikulationsgebühr 950 € Studiengebühr 2.550 € Gesamtkosten 3.500 € Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in der Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie nicht vom Arbeitgeber oder anderer Seite gefördert oder getragen werden. 12 Die VWA Köln Studiengänge Die VWA Köln 13 Lehrprogramm Allg. Bereich Lehrprogramm – Allgemeiner Bereich Dieses Lehrprogramm bildet die gemeinsame Grundlage der Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing sowie zum/r Ökonom/in (VWA) in den Fachbereichen: - Betriebswirtschaftslehre - Volkswirtschaftslehre - Recht - Methoden Für die Schwerpunktstudiengänge Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing, Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, Marketing-Ökonom/ in (VWA) und Gesundheits-Ökonom/in (VWA) wird das Lehrprogramm um weitere Schwerpunktveranstaltungen in den Fachbereichen Gesundheitsmanagement bzw. Marketing ergänzt. Diese Veranstaltungen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten des Studienhandbuchs. 14 Studiengänge Um zur Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang zugelassen werden zu können, müssen Sie die erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points für jeden Fachbereich erreicht und die erforderlichen Pflichtveranstaltungen Ihres Studiengangs bestanden haben. Informationen zur erforderlichen Mindestanzahl an Credit-Points und zu den Pflichtveranstaltungen Ihres Studiengangs finden Sie in den entsprechenden Abschnitten dieses Studienhandbuchs. Studierende der viersemestrigen Kompaktstudiengänge zum/r Marketing-Ökonom/in (VWA) und zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) besuchen die für ihren Studiengang relevanten Veranstaltungen des 5. und 6. Semesters bereits im 3. und 4. Semester. Es steht Ihnen frei, Ihren Studienverlauf an der VWA Köln abweichend von diesem Lehrprogramm zu planen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies im Einzelfall zu Überschneidungen einzelner Lehrveranstaltungen verschiedener Semester führen kann, da das uns zur Verfügung stehende Zeitintervall für die Vorlesungen auf die Abendstunden begrenzt ist. Lehrprogramm Allg. Bereich 1. Semester (Wintersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung SWS Credit-Points BWL Buchführung 24 6 BWL Grundlagen der BWL 24 6 BWL Kosten- und Leistungsrechnung 24 6 VWL Einführung in die VWL 24 6 Recht Bürgerliches Recht I 24 6 Methoden Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 24 6 Methoden Wirtschaftsmathematik I 24 6 Methoden Wissenschaftliches Arbeiten* 8 - 2. Semester (Sommersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung SWS Credit-Points BWL Bilanzen I 24 6 BWL Controlling I 24 6 BWL Marketing 24 6 VWL Mikroökonomie 24 6 Recht Bürgerliches Recht II 24 6 Methoden Wirtschaftsmathematik II 24 6 Studiengänge 15 Lehrprogramm Allg. Bereich 3. Semester (Wintersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung SWS Credit-Points BWL Beschaffungsmarketing 24 6 BWL Bilanzen II 24 6 BWL Finanzmanagement I 24 6 VWL Makroökonomie 24 6 Recht Handels- und Wirtschaftsrecht I 24 6 Methoden Einführung in die Statistik 24 6 4. Semester (Sommersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung SWS Credit-Points BWL Betriebliche Steuerlehre I 24 6 BWL Finanzmanagement II 24 6 BWL Personalmanagement I 24 6 VWL Europäische Wirtschaftspolitik 24 6 Recht Handels- und Wirtschaftsrecht II 24 6 Methoden Datenbanken und Datenmanagement 24 6 16 Studiengänge Lehrprogramm Allg. Bereich 5. Semester (Wintersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung SWS Credit-Points BWL Betriebliche Steuerlehre II 24 6 BWL Controlling II 24 6 BWL Personalmanagement II 24 6 Recht Arbeits- und Sozialrecht 24 6 6. Semester (Sommersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung SWS Credit-Points BWL Bilanzanalyse 24 6 BWL Internationales Management 24 6 Recht Öffentliches Recht 24 6 Abschlussarbeit und mündliches Fachgespräch *) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Studiengänge 17 Gesundheits-Ökonom/in (VWA) GesundheitsÖkonom/in (VWA) Das Studium zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) bietet die Inhalte des Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement in komprimierter Form an und ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt. Als Gesundheits-Ökonom/in (VWA) sind Sie befähigt, komplexe Managementaufgaben z.B. in Krankenversicherungen, Verwaltungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder im Pharmasektor zu übernehmen. Das Studium vermittelt in vier Semestern anwendungsbezogenes betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen und vertiefende Kenntnisse der Struktur des deutschen Gesundheitswesens, der Funktionsweise medizinischer und sozialer Versorgungssysteme sowie des inhalts- und prozessorientierten Krankenhausmanagements. Im Studiengang zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) sind mindestens 84 Credit-Points zu erbringen. Das Studium schließt mit einer Projektarbeit und einem mündlichen Fachgespräch. Sie beginnen bereits im ersten Semester mit den Lehrveranstaltungen im Fachbereich Gesundheitsmanagement. Die Zusammensetzung des Lehrprogramms sowie die Aufteilung der geforderten Credit-Points auf die einzelnen Fachbereiche sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. Schwerpunktbereich Fachbereich Gesundheitsmanagement SWS Credit-Points Semester Medizin für Nichtmediziner 24 6 1. Semester Struktur des Gesundheitswesens 24 6 2. Semester Methoden des Gesundheitsmanagements I 24 6P 2. Semester Ökonomie der Arzneimittelversorgung 24 6 3. Semester Methoden des Gesundheitsmanagements II 24 6 3. Semester Gesundheitsökonomie 24 6 4. Semester Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. 18 Studiengänge Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Beschaffungsmarketing 6 Betriebliche Steuerlehre I 6 Bilanzen I 6P Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling I 6 Finanzmanagement I 6 Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Marketing 6 Personalmanagement I 6 GesundheitsÖkonom/in (VWA) Allgemeiner Bereich Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie 6P Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Studiengänge 19 GesundheitsÖkonom/in (VWA) Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Bürgerliches Recht I 6P Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I 6 Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Methoden Credit-Points Datenbanken und Datenmanagement 6 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden *) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Projektarbeit besucht werden. Der Erwerb von Credit-Points ist in der Veranstaltung nicht möglich. 20 Studiengänge Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Gesundheitsmanagement fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 25% Volkswirtschaftslehre 10% Rechtswissenschaft 10% Methoden 5% Gesundheitsmanagement 30% Abschlussprüfung 20% davon schriftlich (Projektarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge 21 GesundheitsÖkonom/in (VWA) Bildung der Gesamtnote Marketing-Ökonom/in (VWA) Das Studium zum/r Marketing-Ökonom/in (VWA) bietet die Inhalte des Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing in komprimierter Form an und ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt. MarketingÖkonom/in (VWA) Es sind mindestens 84 Credit-Points (= 14 Leistungsnachweise) sowie eine Projektarbeit und ein mündliches Fachgespräch zu erbringen. Sie beginnen bereits im ersten Semester mit den Lehrveranstaltungen im Fachbereich Marketing. Die Zusammensetzung des Lehrprogramms sowie die Aufteilung der geforderten Credit-Points auf die einzelnen Fachbereiche sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. Schwerpunktbereich Fachbereich Marketing SWS Credit-Points Semester Beschaffungsmarketing 24 6P 1. Semester Dienstleistungsmarketing 24 6 2. Semester Marketing 24 6 2. Semester Produktpolitik 24 6 3. Semester Kommunikationspolitik 24 6 4. Semester Marktforschung 24 6 4. Semester Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. Allgemeiner Bereich Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Betriebliche Steuerlehre I 6 Bilanzen I 6P 22 Studiengänge Credit-Points Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling I 6 Finanzmanagement I 6 Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Personalmanagement I 6 Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie 6P Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Bürgerliches Recht I 6P Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I 6 Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Studiengänge 23 MarketingÖkonom/in (VWA) Fachbereich Betriebswirtschaftslehre MarketingÖkonom/in (VWA) Fachbereich Methoden Credit-Points Datenbanken und Datenmanagement 6 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden *) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Projektarbeit besucht werden. Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Marketing fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 25% Volkswirtschaftslehre 10% Rechtswissenschaft 10% Methoden 5% Marketing 30% Abschlussprüfung 20% 24 davon schriftlich (Projektarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge Betriebswirt/in (VWA) Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. Verteilung der erforderlichen Credit-Points Zum Erwerb des Studienabschlusses sind mindestens 114 Credit-Points (= 19 Leistungsnachweise) sowie eine Abschlussarbeit und ein mündliches Fachgespräch erforderlich. Fachbereich Betriebswirtschaftslehre CreditPoints Beschaffungsmarketing 6 Betriebliche Steuerlehre I 6 Betriebliche Steuerlehre II 6 Bilanzanalyse 6 Bilanzen I 6P Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling I 6 Controlling II 6 Finanzmanagement I 6P Studiengänge 25 Betriebswirt/in (VWA) Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs zum/r Betriebswirt/-in (VWA) verfügen über ein breites betriebswirtschaftliches, volkswirtschaftliches, juristisches und methodisches Grundlagenwissen und sind befähigt, dieses anwendungsbezogen weiterzuentwickeln, um sich mit der notwendigen Flexibilität ständig verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Durch ihr fachübergreifendes, praxisnahes Wissen können sie unternehmerische Strategien im Zusammenhang erkennen, planen und umsetzen, so dass sie speziell für leitende Funktionen in verschiedenen Bereichen von Unternehmen und Verwaltungen qualifiziert sind. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) können anschließend an der VWA Köln in einem eineinhalbsemestrigen akkreditierten Anschlussstu- dium den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen. Fachbereich Betriebswirtschaftslehre CreditPoints Finanzmanagement II 6P Grundlagen der BWL 6 Internationales Management 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Marketing 6P Personalmanagement I 6 Personalmanagement II 6P Mindestcredits: 54; Es sind mindestens neun Leistungsnachweise zu erbringen, darunter fünf Pflichtveranstaltungen und vier Wahlveranstaltungen. Betriebswirt/in (VWA) Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6P Europäische Wirtschaftspolitik 6P Makroökonomie 6P Mikroökonomie 6P Mindestcredits: 24; Es sind alle vier Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu erbringen. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Arbeits- und Sozialrecht 6 Bürgerliches Recht I 6 Bürgerliches Recht II 6P Handels- und Wirtschaftsrecht I 6P Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Öffentliches Recht 6 Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. 26 Studiengänge Fachbereich Methoden Credit-Points Datenbanken und Datenmanagement 6 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. *) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Der Erwerb von Credit-Points ist in dieser Veranstaltung nicht möglich. Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht und Methoden fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 30% Volkswirtschaftslehre 20% Rechtswissenschaft 15% Methoden 5% Abschlussprüfung 30% davon schriftlich (Diplomarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge 27 Betriebswirt/in (VWA) Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung stehen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens vor der Herausforderung, sich vermehrt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausrichten zu müssen – eine Entwicklung, die sich in der Zukunft noch verstärken wird. Auf die Mitarbeiter/innen von Verbänden, Krankenhäusern, Pflegediensten, Praxen, Krankenversicherungen und Krankenkassen kommen Aufgaben zu, für die sie häufig nicht oder wenig ausgebildet sind. Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Der Studiengang Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement vermittelt sowohl betriebswirtschaftliches als auch gesundheitsökonomisches Wissen auf universitärem Niveau. Das Studium befähigt Absolventinnen und Absolventen dazu, komplexe Aufgaben im Gesundheitswesen zu übernehmen. Die Studierenden erwerben im Grundstudium allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf dieser Grundlage wird im Hauptstudium vertiefend Einblick in die Struktur und Funktionsweise des deutschen Gesundheitswesens, in medizinische und soziale Versorgungssysteme sowie in inhalts- und prozessorientiertes Krankenhausmanagement gegeben. Als klassische Wachstumsbranche bietet das Gesundheitswesen hervorragende berufliche Perspektiven für Mitarbeiter/innen, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Mit ihren umfassenden betriebswirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Kenntnissen sind Absolventinnen und Absolventen unseres Studiengangs gefragte Fach- und Führungskräfte, denen sich teilweise bereits während des Studiums neue Arbeitsfelder eröffnen. Ob eine zukünftige Beschäftigung als Key-Account- oder Case-Manager/ in in medizinischen Versorgungszentren, als Projektleiter/in in Verbänden und Verwaltungen oder als Controller/in in öffentlichen und privaten Krankenhäusern – mit dem Abschluss Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement steht einer Karriere im Gesundheitswesen nichts mehr im Weg. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums können anschließend an der VWA Köln in einem eineinhalbsemestrigen akkreditierten Anschlussstudium den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. 28 Studiengänge Schwerpunktbereich Fachbereich Gesundheitsmanagement SWS Credit-Points Semester Struktur des Gesundheitswesens 24 6P 4. Semester Methoden des Gesundheitsmanagements I 24 6P 4. Semester Ökonomie der Arzneimittelversorgung 24 6P 5. Semester Methoden des Gesundheitsmanagements II 24 6P 5. Semester Medizin für Nichtmediziner 24 6P 5. Semester Gesundheitsökonomie 24 6P 6. Semester Mindestcredits: 36; Es sind alle sechs Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu erbringen. Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Beschaffungsmarketing 6 Betriebliche Steuerlehre I 6 Betriebliche Steuerlehre II 6 Bilanzanalyse 6 Bilanzen I 6P Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling I 6 Controlling II 6 Finanzmanagement I 6P Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Internationales Management 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Marketing 6P Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Allgemeiner Bereich Studiengänge 29 Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Personalmanagement I 6P Personalmanagement II 6 Mindestcredits: 30; Es sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erbringen, darunter vier Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie 6P Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung. Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Arbeits- und Sozialrecht 6 Bürgerliches Recht I 6P Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I 6P Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Öffentliches Recht 6 Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. 30 Studiengänge Fachbereich Methoden Credit-Points Datenbanken und Datenmanagement 6 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden *) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Gesundheitsmanagement fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 15% Volkswirtschaftslehre 15% Rechtswissenschaft 15% Methoden 5% Gesundheitsmanagement 20% Abschlussprüfung 30% davon schriftlich (Diplomarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge 31 Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Bildung der Gesamtnote Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing Marketing umfasst sämtliche unternehmerischen Aufgaben, die sich mit der Planung, Koordination und Kontrolle aller auf aktuelle und potentielle Märkte ausgerichteten Aktivitäten ausdrücken. Als Führungsphilosophie gewinnt Marketing seit Jahrzehnten an Bedeutung. Alle erfolgreichen Unternehmen verfügen heute über ein professionelles Marketingmanagement. Mit dem Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um als Fach- und Führungskraft in unterschiedlichen Branchen Marketing- und Vertriebsaufgaben professionell übernehmen zu können. Der Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing vermittelt im Rahmen eines modular aufgebauten Lehrangebots sowohl betriebswirtschaftliches als auch marketingspezifisches Wissen auf universitärem Niveau. Das Studium befähigt Absolventinnen und Absolventen dazu, komplexere Aufgaben im Marketing zu übernehmen und ist damit ein wichtiger Baustein einer auf lebenslanges Lernen aufbauenden Karriere. Betriebswirt/in (VWA) Marketing Ziel der Schwerpunktveranstaltung Marketing ist zunächst die Vermittlung der Grundlagen des Kaufverhaltens sowie die Beschäftigung mit den Fragen, warum gekauft wird und inwieweit sich Käufer beeinflussen lassen. Darauf aufbauend werden Ziele und Strategien der marktorientierten Unternehmensführung diskutiert, deren Umsetzung mit einem generellen Überblick über den Marketing-Mix abschließt. Auf dieser Grundlage wird den Studierenden in weiteren Schwerpunktveranstaltungen vertiefendes theoretisches und praxisnahes Wissen für die heutigen und zukünftigen Herausforderungen im Marketing vermittelt. Nach ihrem Studium sind die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing ideal auf die vielfältigen Aufgaben eines professionellen Marketingmanagements vorbereitet. Sie haben fundierte Kenntnisse im Beschaffungsmarketing, Dienstleistungsmarketing, in der Marktforschung und Produktpolitik sowie im Markenmanagement. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing können anschließend an der VWA Köln in einem eineinhalbsemestrigen akkreditierten Anschlussstudium den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. 32 Studiengänge Schwerpunktbereich Fachbereich Marketing SWS Credit-Points Semester Dienstleistungsmarketing 24 6P 4. Semester Marketing 24 6P 4. Semester Marktforschung 24 6P 4. Semester Beschaffungsmarketing 24 6P 5. Semester Produktpolitik 24 6P 5. Semester Kommunikationspolitik 24 6P 6. Semester Mindestcredits: 36; Es sind alle sechs Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu erbringen. Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Betriebliche Steuerlehre I 6 Betriebliche Steuerlehre II 6 Bilanzanalyse 6 Bilanzen I 6P Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling I 6 Controlling II 6 Finanzmanagement I 6P Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Internationales Management 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Personalmanagement I 6P Personalmanagement II 6 Betriebswirt/in (VWA) Marketing Allgemeiner Bereich Mindestcredits: 30; Es sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erbringen, darunter drei Pflichtveranstaltungen und zwei Wahlveranstaltungen. Studiengänge 33 Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie 6P Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Arbeits- und Sozialrecht 6 Bürgerliches Recht I 6P Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I 6P Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Öffentliches Recht 6 Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. Betriebswirt/in (VWA) Marketing Fachbereich Methoden Credit-Points Datenbanken und Datenmanagement 6 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, SWS = Semesterwochenstunden *) Die Veranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. 34 Studiengänge Bildung der Gesamtnote Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 20% Volkswirtschaftslehre 15% Rechtswissenschaft 15% Methoden 5% Marketing 15% Abschlussprüfung 30% davon schriftlich (Diplomarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Betriebswirt/in (VWA) Marketing Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Marketing fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Studiengänge 35 Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft Als Betriebswirt/in (VWA) in 1,5 Semestern zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft. Nach erfolgreichem Abschluss des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt können Sie am VWA-Standort Köln ein eineinhalbsemestriges berufsbegleitendes Studium zum staatlich und international anerkannten Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft anschließen. Der Studiengang wird von der staatlichen Fachhochschule (FH) Südwestfalen in Kooperation mit der VWA Hellweg-Sauerland in Zusammenarbeit mit der VWA Köln durchgeführt und am Standort Köln angeboten. Der Studiengang ist zweifach von der FIBAA akkreditiert. Nach erfolgreichem Studienabschluss wird eine Bachelor-Urkunde von der FH Südwestfalen verliehen. Studiendauer Anschlussstudium Bachelor of Arts Das berufsbegleitende Anschlussstudium zum Bachelor of Arts ist auf 1,5 Semester ausgelegt. Die Präsenzzeiten im Hörsaal sind auf wenige Tagesveranstaltungen zwischen März und September komprimiert. Das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts am Standort Köln beginnt immer zum Sommersemester (März) und endet mit dem Abschluss aller im Bachelorstudiengang noch abzulegenden Prüfungsleistungen. 36 Studiengänge Die feierliche Zeugnisübergabe findet in der Regel im November statt. Studiengebühr Die Studiengebühr für das Anschlussstudium beträgt 3.500 € und umschließt alle im Rahmen des Bachelorstudiengangs zu erbringenden Teilleistungen. Die Studiengebühr wird in zwei Teilzahlungen erhoben und ist wie folgt fällig: 950 € Immatrikulationsgebühr nach Eröffnungsveranstaltung (März) und 2.550 € nach Abgabe der Seminarhausarbeiten (Juni). Anrechnung des VWA-Studiums Aus Ihrem Studium zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt an der VWA Köln werden Ihnen auf das Bachelorzeugnis in der Regel alle Leistungen mit den erbrachten Fachbereichsnoten in BWL, VWL, Recht und Methoden sowie die Diplomarbeit als Bachelorthesis und das mündliche Fachgespräch als Kolloquium angerechnet. Als Wirtschaftsinformatiker/in (VWA), geprüfte/r Betriebswirt/in im Handwerk, geprüfte/r Fachwirt/in (IHK) oder Betriebswirt/in (IHK) prüfen wir gerne Ihre Zulassungsvoraussetzung. Lehrprogramm Im Rahmen des Anschlussstudiums zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft sind in der Regel noch folgende Leistungen zu erbringen: Zwei Spezialisierungsmodule Die zwei zu wählenden Spezialisierungsseminare unterschiedlicher Themenbereiche wie Personalmanagement, Controlling, Marketing oder Wirtschaftsethik, dienen der Vertiefung wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen. Jedes Spezialisierungsmodul umfasst: - eine Einführung in das Spezialisierungsthema am Abend der Eröffnungsveranstaltung - das selbständige Verfassen einer 12-seitigen wissenschaftlichen Seminarhausarbeit - die Präsentation und Diskussion der Seminarhausarbeit in einem Gruppenvortrag am abschließenden Tagesseminar. - eine 3-5-seitige Projektarbeit über ein Projekt, das während oder nach dem VWA-Studium im Unternehmen absolviert wurde. Diese Berichte sind keine wissenschaftlichen Arbeiten, sondern beschreiben Ihren Tätigkeitsbereich/e und unterziehen diesen einer betriebswirtschaftlichen Würdigung. Individuelle Führungskompetenzen Das Praxisseminar Individuelle Führungskompetenzen dient der Entwicklung und Stärkung persönlicher Schlüsselqualifikationen für Führungsaufgaben. Das Seminar wird als eintägige Präsenzveranstaltung angeboten und schließt mit einer zweistündigen Klausur. Englisch in Wirtschaft und Handel Einen Nachweis über Englischkenntnisse (Business English) erbringen Sie im Rahmen eines zweitägigen Englisch-Kompaktseminars und abschließender Klausur am VWA-Standort Köln. Zwei Praxismodule Anschlussstudium Bachelor of Arts Die Praxismodule haben die Anwendung der erworbenen fachbezogenen Kenntnisse auf die berufliche Praxis im Unternehmen zum Ziel. Es sind zwei Berichte mit nachfolgender Präsentation und Diskussion in einem abschließenden Prüfungsgespräch zu verfassen: - ein 10-12-seitiger Praxisbericht über die Tätigkeitsschwerpunkte im Unternehmen Studiengänge 37 Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen Tätigkeitsnachweis/e Ihres/r bisherigen Arbeitgeber mit Tätigkeitsbeschreibungen Ihre Bewerbung um einen Studienplatz senden Sie bitte bis zum 31. Januar eines Jahres postalisch direkt an die VWA Köln. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen vollständig in zweifacher Ausführung in Kopie beizulegen: - Dienstleistungsvertrag für das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts Betriebswirtschaft am Standort Köln - Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung: - Abschlusszeugnis über die allgemeine Hochschulreife bzw. über die Fachhochschulreife oder - Nachweis einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung sowie Nachweis über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf - Diplom und Abschlusszeugnis der VWA zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt Anschlussstudium Bachelor of Arts - Prüfungsleistungsübersicht: Nachweis aller Leistungen, die im Rahmen des Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt abgelegt wurden - VWA-Diplomarbeit als einfache Kopie auf einem Heftstreifen - Lebenslauf - Arbeitszeugnis/se 38 Studiengänge und/oder - Krankenversicherungsnachweis: Bescheinigung zur Vorlage bei einer Hochschule zur Aufnahme eines Studiums (Bewerber/ innen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen keinen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.) Anmeldung und Einschreibung Die Anmeldung für das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts Betriebswirtschaft am Standort Köln ist bis zum 31. Januar eines Jahres möglich. Nach der erfolgreichen Anmeldung werden alle Studierenden an der Fachhochschule Südwestfalen immatrikuliert und erhalten einen Studierendenausweis. Alle regulären Präsenzveranstaltungen finden am Standort Köln statt. Gaststudium Das Gastudium: Gezielt weiterbilden Zudem können sich Studieninteressierte zum „Kennenlernen“ bereits im Sommersemester für Veranstaltungen aus dem Lehrangebot der VWA Köln anmelden, diese besuchen und darin eine Vorlesungsabschlussprüfung absolvieren. So erhalten Sie bereits einen guten Einblick in den Studienalltag und können sich daraufhin entscheiden, ob Sie sich zum Wintersemester als Vollhörer/in einschreiben möchten. Die bereits erbrachten Leistungsnachweise werden Ihnen dann bereits angerechnet. Die Gasthörer-Studiengebühr beträgt 15 € je Doppelstunde und somit 180 € pro Lehrveranstaltung. Studiengänge 39 Gaststudium Sie möchten Ihr Wissen gezielt in speziellen Fachgebieten erweitern und vertiefen oder das VWA-Studium erst einmal kennenlernen? Wenn Sie kein Vollstudium mit Abschlussprüfung anstreben, können Sie einzelne Lehrveranstaltungen der VWA Köln auch als Gasthörer/in besuchen. Auf Wunsch stellt die VWA Köln anschließend einen Leistungsnachweis über die im Rahmen des Gaststudiums erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen aus. Prüfungsordnung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln § 1 Prüfungszweck Die Abschlussprüfungen dienen dem Nachweis, dass sich der Inhaber des jeweiligen Titels in einem abgeschlossenen sechs (Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt) bzw. vier (Ökonom/in (VWA)) Semester umfassenden Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie das erforderliche Wissen und Können für Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft erworben hat und wissenschaftliche Arbeitsmethoden sach- und fachgerecht anzuwenden vermag. § 2 Prüfungsvoraussetzungen (1) Für die Erlangung des Titels sind erforderlich: 1. Ein ordnungsgemäßes, mindestens sechs (Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt) bzw. vier (Ökonom/in (VWA)) Semester umfassendes Studium nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplans. 2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer qualifizierten praktischen Tätigkeit nach Absatz 2. 3. Die nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplans erforderliche Mindestanzahl an Leistungspunkten (Credit-Points) und die Abschlussprüfungen nach § 7. (2) Eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine qualifizierte berufliche Tätigkeit gelten insbesondere als nachgewiesen: 40 Ordnungen 1. bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. 2. bei Angestellten im Gesundheitswesen, wenn sie eine diesbezügliche Berufsausbildung abgeschlossen und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums (Schwerpunkt Gesundheitsmanagement) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben. 3. bei Abiturienten, wenn sie während des Studiums eine mit der VWA koordinierte kaufmännische Ausbildung und Berufstätigkeit durchlaufen haben (Duales Studium). 4. bei Hochschulabsolventen, wenn sie spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben. 5. bei Industrie- und Handwerksmeistern und staatlich geprüften Technikern, wenn sie nach der entsprechenden Prüfung spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben. 6. bei sonstigen in Wirtschaft oder Verwaltung Tätigen, wenn sie eine staatlich anerkannte oder vergleichbare Fachprüfung auf ihrem Gebiet abgelegt und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. 7. bei in Wirtschaft oder Verwaltung Tätigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens sechsjähriger (Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt) bzw. vierjähriger (Ökonom/in (VWA)) Berufstätigkeit. 8. bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, wenn sie eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben, die wirtschaftliche Kenntnisse erfordert oder mit Führungsverantwortung verbunden ist. Beamte sollen dabei die Laufbahnprüfung für den mittleren oder gehobenen Dienst bzw. eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich auf einer Planstelle des mittleren oder gehobenen Dienstes befinden. Angestellte sollen die Angestelltenprüfung I oder die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte abgelegt haben. (3) In besonderen Ausnahmefällen können auch Bewerber, die die Voraussetzungen im Sinne des Absatzes 2 nicht erfüllen, aufgrund ihrer Vorbildung und ihres beruflichen Werdegangs zur Prüfung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet in Zweifelsfällen der Studienleiter. (4) Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie und dabei erbrachte Leistungen, das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule, Berufsakademie oder einer anderen gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabei erbrachte Leistungen können ganz oder teilweise angerechnet werden. Ein formloser Antrag auf Anerkennung ist mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium und den erforderlichen Nachweisen vorzulegen. Eine Anrechnung ist nach Zulassung zum Studium nicht mehr möglich. Die Entscheidung über die Anerkennung und über die Anrechnung trifft der Studienleiter unter Beachtung der Gleichwertigkeit des Studiums und der darin erbrachten Leistungen. § 3 Antrag auf Zulassung zum Studium (1) Die Zulassung zum Studium an der VWA Köln muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars beantragt werden. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: 1. Tabellarischer Lebenslauf 2. Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis (2) Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Studienjahres bei der Geschäftsstelle eingehen. Die Bewerber erhalten schriftlich Mitteilung über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung. Nach der Zulassungsbestätigung durch die VWA Köln besteht ein Anspruch auf Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erst nach Zahlung der Semestergebühr. (3) Über die Zulassung von Bewerbern entscheidet in Zweifelsfällen der Studienleiter. (4) Für einen Abschluss nach dieser Prüfungsordnung können im Regelfall bis zu 40 Credit-Points aus Leistungen angerechnet werden, die nicht dieser Prüfungsordnung unterliegen. § 4 Studienleiter Über die Anwendung und Auslegung dieser Prüfungsordnung entscheidet in Zweifelsfällen die Studienleitung. Ordnungen 41 § 5 Fachbereiche (1) Es gibt für jeden Studiengang vier obligatorische Fachbereiche: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft und Methoden. (2) Die 6-semestrigen Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit und die 4-semestrigen Studiengänge zum/r Ökonom/in (VWA) werden durch einen fünften, dem gewählten Schwerpunkt entsprechenden, Fachbereich ergänzt. (3) Die Einzelheiten sind in den Studienplänen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln geregelt, die dem Studienhandbuch zu entnehmen sind. § 6 Bewertung von Prüfungsleistungen: Credit-Point-System Grundlage des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens ist die Bewertung von Arbeitsleistung, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht wurde, mit Credit-Points (Leistungspunkten): (1) Für das erfolgreiche Bestehen von Vorlesungsabschlussprüfungen werden Credit-Points vergeben. (2) Die in den einzelnen Vorlesungsabschlussprüfungen erzielbaren Credit-Points und die je Fachbereich erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points sind in den jeweils gültigen Studienplänen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln festgelegt. (3) Die Studienleitung regelt die Form der jeweiligen Vorlesungsabschlussprüfungen. (4) Die Noten der Fachbereiche sowie die Gesamtnote werden als mit den Credit-Points gewichteter Durchschnitt gebildet. 42 Ordnungen (5) Die Noten der Fachbereiche werden aus den besten Teilergebnissen bis zum Erreichen der jeweils erforderlichen Mindestanzahl an Credit-Points gebildet. Einzelheiten der Gewichtung regeln die Studienpläne. (6) Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind gegeben, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points erreicht wurde und das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend (4,0)“ lautet. Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind nicht gegeben, wenn in einem Fachbereich die Note schlechter als „ausreichend (4,0)“ lautet. § 7 Prüfungsverfahren (1) Das Prüfungsverfahren wird studienbegleitend durchgeführt. (2) Zum Ende einer jeden Veranstaltungsreihe können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung Credit-Points erworben werden. Lehrveranstaltungen, die im Studienplan als Pflichtveranstaltungen benannt sind, müssen bestanden werden. (3) Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (Diplomarbeit bzw. Projektarbeit) muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular beantragt werden. Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben. (4) Bei Anmeldung zur Abschlussprüfung wird eine Prüfungsgebühr fällig. (5) Studierende der 6-semestrigen Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt müssen als Abschlussprüfung eine Diplomarbeit, Studierende der Studiengänge zum/r Ökonom/in (VWA) eine Projektarbeit bei einem/r Betreuer/in ihrer Wahl anfertigen. (6) Bei der Festlegung des Themas der Abschlussarbeit sollen die Wünsche des Prüfungskandidaten berücksichtigt werden. Themenvorschläge aus Wirtschaft und Verwaltung werden dabei begrüßt. (7) Die Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt in der Regel im sechsten, die der Projektarbeit im dritten oder vierten Studiensemester. Die Bearbeitungszeit beträgt für Diplomarbeiten drei Monate, für Projektarbeiten sechs Wochen. Die Diplom- bzw. Projektarbeit muss spätestens bis zum von der VWA Köln festgelegten Termin eingereicht werden. Die Abgabefrist kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag um maximal vier Wochen verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet die Studienleitung. (8) Die Abschlussarbeiten sind mit folgender eidesstattlichen Erklärung zu versehen: „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiaterkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.“ Die eidesstattliche Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. § 8 Bewertung von Diplomarbeit und Projektarbeit (1) Die Diplom- bzw. Projektarbeit wird durch den Betreuer benotet. Nach der Bewertung der schriftlichen Arbeit findet ein Fachgespräch zwischen Kandidat und Betreuer mit einer Dauer von 30 Minuten über die vorgelegte Arbeit statt. In Ausnahmefällen kann ein weiterer Fachdozent hinzugezogen werden. (2) Die Gesamtnote der Abschlussarbeit wird zu 75 % aus dem Ergebnis der schriftlichen Arbeit und zu 25 % aus dem Ergebnis des Fachgesprächs gebildet. Lautet die Note der schriftlichen Arbeit oder das Ergebnis des Fachgesprächs „mangelhaft“, so gilt die Arbeit als nicht bestanden. Die Arbeit gilt ebenfalls als nicht bestanden, wenn die Abgabefrist gemäß § 7 Abs. 7 ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wird oder der/die Kandidat/in dem Prüfungsgespräch fernbleibt, ohne dies ausreichend zu entschuldigen. In Zweifelsfällen entscheidet die Studienleitung. § 9 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen ist folgender Bewertungsmaßstab zu verwenden: Punkte Note 85-90 1,0 sehr gut 80-84 1,3 sehr gut minus 75-79 1,7 gut plus 70-74 2,0 gut 65-69 2,3 gut minus 60-64 2,7 befriedigend plus 55-59 3,0 befriedigend 50-54 3,3 befriedigend minus 45-49 3,7 ausreichend plus 40-44 4,0 ausreichend 0-39 5,0 mangelhaft Ordnungen 43 (2) Bei der Bildung der Fachbereichsnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (3) Die Gesamtnote setzt sich aus den einzelnen Fachbereichsnoten und den Noten der Abschlussprüfung zusammen. Die einzelnen Teilnoten fließen mit prozentualen Gewichtungen in die Gesamtnote ein. Die Gewichtungen sind in den Studienplänen geregelt. § 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Eine mit mindestens „ausreichend (4,0)“ bewertete Vorlesungsabschlussprüfung kann nicht wiederholt werden. (2) Mit schlechter als „ausreichend (4,0)“ bewertete Vorlesungsabschlussprüfungen können maximal einmal wiederholt werden. Vorlesungsabschlussprüfungen, die nach dem gültigen Studienplan als Pflichtveranstaltungen (P) ausgewiesen sind, können maximal zweimal wiederholt werden. (3) Eine nicht bestandene Abschlussarbeit muss mit einem anderen Thema neu beantragt werden. Die Prüfungsgebühr wird dem/r Studierenden erneut in Rechnung gestellt. Die Abschlussarbeit kann maximal einmal wiederholt werden. § 11 Abschluss (1) Nach dem Bestehen der Prüfungen wird dem Absolventen/der Absolventin ein Zeugnis ausgehändigt. Mit der Aushändigung ist der/die Absolvent/in berechtigt, als Titel die jeweilige Bezeichnung seines/ihres Studiengangs mit dem Zusatz „VWA“ zu führen. 44 Ordnungen (2) Das Zeugnis nennt die Fachbereichsnoten, die Noten der Abschlussarbeit und des mündlichen Fachgesprächs sowie das Gesamtergebnis. (3) Ein durch Täuschung erworbener Abschluss kann durch die VWA Köln innerhalb eines Jahres, nachdem sie von der Täuschung Kenntnis erlangt hat, entzogen werden. Nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Tag der Übergabe des Zeugnisses ist die Entziehung nicht mehr möglich. (4) Bei Forderungen der VWA Köln gegenüber dem/r Studierenden kann eine Übergabe des Zeugnisses bis zur Regulierung dieser Forderungen aufgeschoben werden. § 12 Ergänzende Vorschriften, Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung wird durch die jeweils gültigen Studienpläne im Studienhandbuch und durch die gültige Klausurordnung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln konkretisiert. Es gelten daneben die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie im Studienhandbuch der VWA Köln niedergelegt sind. (2) Die Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Wintersemesters 2015/16 in Kraft. Für Studierende, die vor diesem Zeitpunkt das Studium an der VWA Köln aufgenommen haben, ist die Prüfungsordnung maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Studienaufnahme Gültigkeit hatte. Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln im studienbegleitenden Prüfungsverfahren (Credit-Point-System). 1. Zulässige Prüfungsformen Eine Vorlesungsreihe schließt mit einer Vorlesungsabschlussprüfung. Die Vorlesungsabschlussprüfung findet in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung oder einer Seminararbeit statt. Die Form der Vorlesungsabschlussprüfung ist durch den/die Lehrende/n im Zuge der Lehrplanung für das Vorlesungsverzeichnis zu Beginn des Semesters verbindlich festzulegen. 2. Teilnahme Zur Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung ist nur berechtigt, wer einen gültigen, auf seinen Namen ausgestellten Studienausweis der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln vorweisen kann. 3. Klausuren (a) Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für eine Klausur beträgt grundsätzlich 90 Minuten. Eine begründete Verkürzung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit bedarf der Genehmigung durch die Studienleitung. In solchen Ausnahmefällen sind die Studierenden rechtzeitig vor der Klausur über die Verkürzung bzw. Verlängerung der Bearbeitungszeit zu informieren. (b) Hilfsmittel (1) Die Bearbeitungsbögen werden von der VWA Köln gestellt und den Klausurteilnehmenden mit den Klausuraufgaben ausgehändigt. Eigenes Schreibpapier sowie andere als die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. (2) Werden Gesetzestexte oder Gesetzessammlungen als Hilfsmittel zugelassen, sind Randbemerkungen, inhaltliche Ergänzungen u. ä. sowie Gesetzestexte mit Wortkommentierungen unzulässig. Der/die jeweilige Lehrende kann von diesen Vorgaben abweichen. (3) Sind Taschenrechner zugelassen, so dürfen diese nicht programmierbar sein. (4) Die zugelassenen Hilfsmittel sind nach Beginn der Klausur von der Klausuraufsicht stichprobenweise zu überprüfen. (c) Ablauf vor der Klausur (1) Jede/r Klausurteilnehmende legt vor Beginn der Klausur unaufgefordert und gut sichtbar den VWA-Studienausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) oder Reisepass am Sitzplatz aus. Die Ausweispapiere werden von der Klausuraufsicht vor und/oder während der Klausur kontrolliert. (2) Taschen, Mappen, Ordner, Blöcke u. ä. dürfen nicht am Sitzplatz verbleiben. Sie müssen an geeigneten Stellen im Prüfungsraum abgelegt oder geschlossen unter dem Sitz verstaut werden. Auf dem Tisch liegen ausschließlich der ausgegebene Aufgabentext, die ausgegebenen Bearbeitungsbögen, die Ordnungen 45 zugelassenen Hilfsmittel und Schreibutensilien. (3) Eingeschaltete Mobiltelefone und Computer gelten als unerlaubte Hilfsmittel und sind vor Beginn der Klausur unbedingt auszuschalten. Das Auffinden eingeschalteter Mobiltelefone oder Computer führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmenden von der Klausur. (4) Den Anweisungen der Klausuraufsicht ist Folge zu leisten. Teilnehmenden kann sowohl vor Beginn der Klausur als auch während der Bearbeitungszeit durch die Klausuraufsicht ein anderer Sitzplatz zugewiesen werden. (d) Bearbeitung der Klausur (1) Die erste Seite des Bearbeitungsbogens ist mit den folgenden Angaben zu versehen: Name des/r Teilnehmenden, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester. (2) Auf den Bearbeitungsbögen ist ein ausreichender Korrekturrand von mindestens 3 cm einzuhalten. Auf jedem einzelnen Bearbeitungsbogen ist der Name des/r Teilnehmenden und die Seitenzahl anzugeben. (3) Mit dem Ablauf der festgesetzten Bearbeitungszeit ist die Klausurbearbeitung einzustellen. Das Ende der festgesetzten Bearbeitungszeit gilt auch für verspätet eingetroffene Teilnehmende. (e) Rücktritt von der Klausurteilnahme (1) Der Rücktritt von der Klausurteilnahme ist innerhalb der ersten 15 Minuten der Bearbeitungszeit möglich. (2) Im Falle des Rücktritts von der Klausurteilnahme gibt der/die Teilnehmende das ausgegebene Aufgabenblatt / die ausgegebenen Aufgabenblätter mitsamt dem Bearbeitungsbogen an die Klausuraufsicht zurück und 46 Ordnungen verlässt den Prüfungsraum. (3) Die Klausur wird im Falle des Rücktritts von der Teilnahme innerhalb der ersten 15 Minuten der Bearbeitung nicht als Fehlversuch gewertet. Der Rücktritt rechnet als „Nichtteilnahme“. (4) Nach Ablauf der ersten 15 Minuten der Bearbeitungszeit ist ein Rücktritt nicht mehr möglich, die Klausur wird folglich auch bei vorzeitiger Abgabe gewertet. (5) Ein Rücktritt von der Klausurteilnahme innerhalb der ersten 15 Minuten ist bei Wiederholungs- und Ersatzprüfungen nicht möglich. (f) Abgabe der Klausurarbeit (1) Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist händigt der/die Teilnehmende die ausgeteilten Bearbeitungsbögen und das Aufgabenblatt / die Aufgabenblätter unverzüglich an die Klausuraufsicht aus. (2) Nach Abgabe der Klausur ist ein „Nachreichen“ von Lösungsteilen nicht mehr möglich. (3) Eine abgegebene Klausur verbleibt bei der Klausuraufsicht und kann nicht zurückgefordert werden. (4) Erfolgt die Abgabe der Klausur vor Ablauf der Bearbeitungszeit, so ist der Prüfungsraum mit Rücksicht auf die verbleibenden Teilnehmenden in größtmöglicher Ruhe zu verlassen. (5) Klausuren, die trotz Aufforderung nicht unverzüglich nach Ablauf der Bearbeitungsfrist abgegeben werden, werden von der Klausuraufsicht nicht mehr angenommen. (g) Täuschungsversuch bei Klausuren Als Täuschungsversuch bei Klausuren werden insbesondere das Abschreiben sowie das (unerlaubte) Kommunizieren mit anderen Prüfungsteilnehmenden gewertet. Ebenso gilt das Auffinden von unzulässigen Hilfsmitteln am Sitzplatz eines/r Teilnehmenden als Täuschungsversuch, und zwar unabhängig davon, ob der/die Teilnehmende diese Hilfsmittel tatsächlich verwendet hat. 4. Mündliche Prüfungen (a) Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl einer mündlichen Prüfung pro Semester und Vorlesung ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Bei einer höheren Teilnehmerzahl ist eine andere Prüfungsform zu wählen. (b) Prüfungszeit Die Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung beträgt für jede/n Studierende/n 15-20 Minuten. Die individuelle Prüfungszeit ist auch bei Gruppenprüfungen einzuhalten. (c) Hilfsmittel Bei mündlichen Prüfungen sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. (d) Rücktritt von der Prüfungsteilnahme Ein Rücktritt von der mündlichen Prüfung ist nach Beginn der Prüfung nicht möglich. (e) Prüfungsprotokoll Die mündliche Prüfung muss für jede/n Studierende/n schriftlich protokolliert werden. Das Protokoll enthält Vor- und Nachname, Matrikelnummer und Studiengang des/r Studierenden und ist mit dem Prüfungsdatum sowie der Unterschrift des/r Prüfenden und des/r Beisitzenden zu versehen. Aus dem Protokoll müssen die Aufgabenstellung und die Note eines/r Teilnehmenden erkennbar sein. (f) Beisitzer/in Bei mündlichen Prüfungen muss ein/e Beisitzer/in anwesend sein. (g) Täuschungsversuche bei mündlichen Prüfungen Als Täuschungsversuch bei mündlichen Prüfungen gelten insbesondere das (unerlaubte) Kommunizieren mit anderen Prüfungsteilnehmenden und das Auffinden von unzulässigen Hilfsmitteln, und zwar unabhängig davon, ob der/die Teilnehmende diese Hilfsmittel tatsächlich verwendet hat. 5. Seminararbeiten (a) Umfang Seminararbeiten in den 4- und 6-semestrigen Studiengängen der VWA Köln haben grundsätzlich einen Umfang von 8-10 Seiten. Ein Abweichen von diesem Umfang bedarf der Genehmigung durch die Studienleitung. Seminararbeiten im Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft haben grundsätzlich einen Umfang von 10-12 Seiten. (b) Formale Vorgaben Bei der Anfertigung der Seminararbeit sind einheitliche formale Vorgaben der VWA Köln zu beachten, die den Studierenden rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit zugänglich gemacht werden. (c) Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten beträgt grundsätzlich 6 Wochen. Eine begründete Verkürzung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit bedarf der Genehmigung durch die Studienleitung. Ordnungen 47 (d) Eidesstattliche Erklärung Der Seminararbeit ist eine eidesstattliche Erklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen: „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird.“ Die eidesstattliche Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Täuschungsversuchs aufgefallen und von der jeweiligen Vorlesungsabschlussprüfung ausgeschlossen worden sind, können durch Entscheidung der Studienleitung als Studierende/r der VWA Köln exmatrikuliert werden, nachdem die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben wurde. 7. Bewertung von Vorlesungsabschlussprüfungen (a) Die Bewertung von Vorlesungsabschlussprüfungen an der VWA Köln sollen nach dem folgenden einheitlichen Schema erfolgen: (e) Täuschungsversuch bei Seminararbeiten Als Täuschungsversuche bei Seminararbeiten gelten insbesondere die Übernahme fremder geistiger Leistung ohne Kennzeichnung (Plagiat) sowie das Einreichen von Arbeiten, die ganz oder teilweise bereits anderen Prüfungsbehörden vorgelegen haben. 6. Umgang mit Täuschungsversuchen bei Vorlesungsabschlussprüfungen (a) Täuschungsversuche führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfungsleistung eines/r von der Prüfung ausgeschlossenen Teilnehmenden wird nicht korrigiert und mit der Note „mangelhaft (5,0)“ bewertet. (b) Einem/r wegen eines Täuschungsversuchs von der Prüfung ausgeschlossenen Teilnehmenden ist die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. (c) Studierende, die wegen dreimaligen 48 Ordnungen 1 Punkte1 Note 85-90 1,0 sehr gut 80-84 1,3 sehr gut minus 75-79 1,7 gut plus 70-74 2,0 gut 65-69 2,3 gut minus 60-64 2,7 befriedigend plus 55-59 3,0 befriedigend 50-54 3,3 befriedigend minus 45-49 3,7 ausreichend plus 40-44 4,0 ausreichend 0-39 5,0 nicht bestanden Bei Klausuren. (b) Insgesamt können in einer Vorlesungsabschlussprüfung maximal 90 Punkte erreicht werden. Prüfungsleistungen, die mit 40 oder mehr Punkten bewertet werden, gelten als bestanden und führen zum Erwerb von Credit-Points. Für Prüfungsleistungen unter 40 Punkten werden keine Credit-Points vergeben. Die Bewertung solcher Prüfungsleistungen lautet „mangelhaft (5,0)“. 8. Remonstration Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung steht dem/r Studierenden die Möglichkeit der Remonstration offen. Ein Widerspruch, der inhaltliche Aspekte der Korrektur betrifft, muss jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Noten schriftlich bei der Geschäftsstelle der VWA Köln geltend gemacht werden. Die Geschäftsstelle legt die Remonstration zeitnah dem/r zuständigen Lehrenden zur Entscheidung vor. In Zweifelsfällen entscheidet die Studienleitung abschließend über die Zulässigkeit der Remonstration. 9. Inkrafttreten Diese Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen tritt zum Wintersemester 2015/16 für alle an der VWA Köln angebotenen Studiengänge und für das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft in Kraft. 10. Ausnahmen Über Ausnahmen von dieser Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen entscheidet die Studienleitung der VWA Köln. Ordnungen 49 Impressum Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln Hahnenstraße 16, 50667 Köln Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Facebook: 0221 - 256235 0221 - 256703 [email protected] www.vwa-koeln.de www.facebook.com/vwakoeln Studienleitung Univ.-Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt Geschäftsführung Julia Maier-Rigaud Geschäftsstelle Beate Bavendiek, Nadine Horak, Astrid Morgenschweis Ausgabe Mai 2016 Verwendete Fotos Seite 1: Cologne, Germany - © SeanPavonePhoto - Fotolia.com Seite 12: High school library - happy student with laptop - © CandyBox Images - Fotolia.com Seite 39: Female college student - © Andres Rodriguez - Fotolia.com Die VWA Köln ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und WirtschaftsAkademien und in der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e.V. 50
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