Schwäbisches Königsfischen Samstag, den 4. Juni 2016 am Forggensee Ausrichter: Kreisfischereiverein Füssen e. V. Kartenausgabe: Fischerhütte KFV Füssen An der Achmühle 12 87629 Füssen Fischereiordnung 1. Teilnahmeberechtigung 3. Austragungsmodus 6. Allgemeine Bestimmungen 8. Kontrolle Teilnahmeberechtigt ist jedes mittel bare und unmittelbare erwachsene Mitglied des Fischereiverbandes Schwaben e. V. sowie geladene Gäste. Voraussetzung für die Teil nahme ist der Besitz eines gültigen staatlichen Fischereischeines. Im Rahmen des Königsfischens werden ermittelt: Gefischt wird mit höchstens zwei Handangeln, davon nur eine auf Raubfische. Bei Verwendung einer Spinnangel ist eine weitere Rute nicht gestattet und auf Ansitzangler Rück sicht zu nehmen. Die Fischereierlaub nis ist auf die genannten Abschnitte und den Zeitraum des Königsfischens beschränkt. Anfüttern mit max. 2 Liter Trockenfutter ist erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt. Die gefangenen Fische sind waidgerecht getötet zur Waage zu bringen. Den Anordnungen der Fischereiauf seher bzw. den Ordnern ist Folge zu leisten. Das Verlassen der Wege sowie das Befahren der Wiesen mit Fahrzeugen jeder Art ist strengstens untersagt. Eingefriedete Grundstü cke dürfen nicht betreten werden. Flurschäden sind zu vermeiden. a) der Fischerkönig für den Bereich des Fischereiverbandes Schwaben aus den Reihen seiner erwachse nen Mitglieder b) die Ehrengabenträger aus den Reihen der Teilnehmer 2. Zeitplan Ausgabe der Erlaubnisscheine: 4. Wertung am Freitag, 03. Juni 2016, von 18.00–20.00 Uhr Fischerkönig ist, wer den schwersten Fisch, gleich welcher Art zur Waage bringt. Alle erfolgreichen Teilnehmer erhalten einen Erinnerungsteller. am Samstag, 04. Juni 2016, von 5.00–7.00 Uhr Anfahrt mit Fischen ausgeschildert. Königsfischen: 5. Fischgewässer Samstag, 4. Juni 2016 Das Königsfischen wird am Forggen see durchgeführt. Eine Gewässer übersicht liegt an der Kartenaus gabestelle aus. Beginn: 6.00 Uhr Ende: 11.00 Uhr Wiegen:11.00–12.00 Uhr in der Fischerhütte Die Königsproklamation und die Ver teilung der Erinnerungsteller erfolgen im Anschluss an das Königsfischen. Fischvorkommen: Hecht Barsch Zander Schleie Karpfen Forelle Renke Aal Weißfische 10 7. Fangbeschränkung Es gelten die gesetzlichen Bestimmun gen, sowie die Gewässerordnung des Kreisfischereivereines Füssen e. V. Schonmaße, Schonzeiten und Fang begrenzungen sind auf der Rückseite des Erlaubnisscheins abgedruckt. Besonders zu beachten sind die Schonmaße bei Hecht, Forelle, Äsche und Schleie. Es dürfen zwei Fische der Arten Hecht, Zander, Forelle, Saibling, Äsche, Karpfen oder ein Huchen gefangen werden. Jeder Fischer darf höchstens 3 Fische fangen. Lebend hälterung ist nicht gestattet. 9. Regelverstöße Jeder Teilnehmer am Königsfischen ist verpflichtet, die gesetzlichen Rege lungen sowie die Ausschreibung zu beachten. Zuwiderhandlungen kön nen mit dem Ausschluss vom Königs fischen geahndet werden. Unstim migkeiten beim Königsfischen werden von einem Schiedsgericht geregelt. 10. Startgebühr Für den Erlaubnisschein einschließlich dem Abzeichen wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben. 11. Verpflegung Speisen und Getränke werden bei der Erlaubnisscheinausgabestelle im Fischerhütte angeboten. 11
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