Schwäbisches Königsfischen - Fischereiverband Schwaben

Schwäbisches Königsfischen
Samstag, den 4. Juni 2016
am Forggensee
Ausrichter: Kreisfischereiverein Füssen e. V.
Kartenausgabe: Fischerhütte KFV Füssen  An der Achmühle 12  87629 Füssen
Fischereiordnung
1. Teilnahmeberechtigung
3. Austragungsmodus
6. Allgemeine Bestimmungen
8. Kontrolle
Teilnahmeberechtigt ist jedes mittel­
bare und unmittelbare erwachsene
Mitglied des Fischereiverbandes
Schwaben e. V. sowie geladene
Gäste. Voraussetzung für die Teil­
nahme ist der Besitz eines gültigen
staatlichen Fischereischeines.
Im Rahmen des Königsfischens
werden ermittelt:
Gefischt wird mit höchstens zwei
Handangeln, davon nur eine auf
Raubfische. Bei Verwendung einer
Spinnangel ist eine weitere Rute nicht
gestattet und auf Ansitzangler Rück­
sicht zu nehmen. Die Fischereierlaub­
nis ist auf die genannten Abschnitte
und den Zeitraum des Königsfischens
beschränkt. Anfüttern mit max. 2 Liter
Trockenfutter ist erlaubt. Das Fischen
ist nur vom Ufer aus erlaubt. Die
gefangenen Fische sind waidgerecht
getötet zur Waage zu bringen.
Den Anordnungen der Fischereiauf­
seher bzw. den Ordnern ist Folge
zu leisten. Das Verlassen der Wege
sowie das Befahren der Wiesen mit
Fahrzeugen jeder Art ist strengstens
untersagt. Eingefriedete Grundstü­
cke dürfen nicht betreten werden.
Flurschäden sind zu vermeiden.
a) der Fischerkönig für den Bereich
des Fischereiverbandes Schwaben
aus den Reihen seiner erwachse­
nen Mitglieder
b) die Ehrengabenträger aus
den Reihen der Teilnehmer
2. Zeitplan
Ausgabe der Erlaubnisscheine:
4. Wertung
 am Freitag, 03. Juni 2016,
von 18.00–20.00 Uhr
Fischerkönig ist, wer den schwersten
Fisch, gleich welcher Art zur Waage
bringt. Alle erfolgreichen Teilnehmer
erhalten einen Erinnerungsteller.
 am Samstag, 04. Juni 2016,
von 5.00–7.00 Uhr
Anfahrt mit Fischen ausgeschildert.
Königsfischen:
5. Fischgewässer
Samstag, 4. Juni 2016
Das Königsfischen wird am Forggen­
see durchgeführt. Eine Gewässer­
übersicht liegt an der Kartenaus­
gabestelle aus.
Beginn: 6.00 Uhr
Ende:
11.00 Uhr
Wiegen:11.00–12.00 Uhr
in der Fischerhütte
Die Königsproklamation und die Ver­
teilung der Erinnerungsteller erfolgen
im Anschluss an das Königsfischen.
Fischvorkommen:
 Hecht
 Barsch
 Zander
 Schleie
 Karpfen
 Forelle
 Renke
 Aal
 Weißfische
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7. Fangbeschränkung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmun­
gen, sowie die Gewässerordnung des
Kreisfischereivereines Füssen e. V.
Schonmaße, Schonzeiten und Fang­
begrenzungen sind auf der Rückseite
des Erlaubnisscheins abgedruckt.
Besonders zu beachten sind die
Schonmaße bei Hecht, Forelle, Äsche
und Schleie. Es dürfen zwei Fische der
Arten Hecht, Zander, Forelle, Saibling,
Äsche, Karpfen oder ein Huchen
gefangen werden. Jeder Fischer darf
höchstens 3 Fische fangen. Lebend­
hälterung ist nicht gestattet.
9. Regelverstöße
Jeder Teilnehmer am Königsfischen ist
verpflichtet, die gesetzlichen Rege­
lungen sowie die Ausschreibung zu
beachten. Zuwiderhandlungen kön­
nen mit dem Ausschluss vom Königs­
fischen geahndet werden. Unstim­
migkeiten beim Königsfischen werden
von einem Schiedsgericht geregelt.
10. Startgebühr
Für den Erlaubnisschein einschließlich
dem Abzeichen wird eine Gebühr
von 12,00 EUR erhoben.
11. Verpflegung
Speisen und Getränke werden bei
der Erlaubnisscheinausgabestelle im
Fischerhütte angeboten.
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