- Medienservice Sachsen

Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ihr Ansprechpartner
Andreas Friedrich
Durchwahl
Telefon +49 351 564 6020
Telefax +49 351 564 6025
andreas.friedrich@
smwk.sachsen.de*
26.05.2016
Neue Ausstellung „GELD“ im smac Chemnitz eröffnet
Das smac – Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz – präsentiert vom
27. Mai bis 30. Dezember 2016 die Sonderausstellung GELD. Die Ausstellung
zeigt mit Tiefgang und Witz, wie Geld zu dem geworden ist, was es heute ist.
Zu sehen ist ganz altes und ganz neues Geld, ganz kleines und ganz großes,
wertvolles und wertloses – und erinnert an so manche Katastrophe, in die
uns der Umgang mit Geld gestürzt hat, oder aus der wir ohne Geld nicht
herausgefunden hätten.
Dr. Eva-Maria Stange, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und
Kunst, erklärt heute anlässlich der Eröffnung: „In der Ausstellung
stehen weniger Münzen oder Wirtschaftstheorien im Mittelpunkt, sondern
vielmehr der kulturwissenschaftliche Blick. Objekte, Museumsexponate, von
Menschen geschaffene Dinge, mögen objektiv beschreibbar sein, doch ihre
Bedeutung liegt allein im Auge des Betrachters. Geld verkörpert Wert nur
solange, wie wir daran glauben. Und die Ausstellung zeigt überraschend
viele Beispiele für Dinge, deren Geldwert geglaubt oder manchmal auch
irgendwann nicht mehr geglaubt wurde.“
Die Ausstellung stellt und beantwortet Fragen wie: Hat Geld eine Zukunft?
Wie entsteht es? Welche Formen kann es annehmen? Und vor allem
natürlich: Wie bekommt es seinen Wert?
Mit der Sonderausstellung wird auch ein neuer Anreiz für einen Besuch des
Museums und der Dauerausstellung geschaffen. So zeigt das Museum neben
internationaler Archäologie regelmäßig Sonderausstellungen, die sich mit
den grundlegenden Fragen des Lebens beschäftigen. In den vergangenen
zwei Jahren hat sich das smac seinen Platz als Veranstaltungsort im
Chemnitzer Kulturleben, in Sachsen und weit darüber hinaus erobert.
Seite 1 von 1
* Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang
für qualifiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzungen.