Pressemitteilung - Niederländische EU

Pressemitteilung
Alle wissenschaftlichen Artikel in
Europa ab 2020 ungehindert
zugänglich
Europa entscheidet sich für Open Access
27. Mai 2016
Ab 2020 müssen alle wissenschaftlichen
Artikel in Europa frei zugänglich sein. Damit
streben die EU-Mitgliedstaaten eine optimale
Mehrfachnutzung von Forschungsdaten an.
Außerdem arbeiten sie an einem EU-weiten
Visum für ausländische Start-ups. Darüber
hinaus müssen nach dem neuen »Innovationsprinzip« bei neuen EU-Rechtsvorschriften künftig deren Auswirkungen auf Innovationen berücksichtigt werden. Dies sind
die wichtigsten Ergebnisse des Rates für
Wettbewerbsfähigkeit, der am 27. Mai in
Brüssel stattfand.
Freier Wissenszugang
Unter dem Vorsitz des niederländischen Staatssekretärs Sander Dekker beschlossen die für
Wissenschaft und Innovation zuständigen EUMinister einstimmig die genannten Maßnahmen.
Staatssekretär Dekker begrüßt es, dass die
angestrebten Ziele in klare Vereinbarungen
umgesetzt wurden, damit Forschungsergebnisse
bestmöglich genutzt werden können. »Forschung
und Innovationen sind der Motor für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung und bieten
Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen. Damit wird Europa gestärkt. Deshalb
sollten wir Anreize für Wissenschaftler und Startups schaffen, sich hier niederzulassen, und für
Unternehmen, hier zu investieren. Vorhandenes
Wissen muss ungehindert zugänglich sein. Die
Zeiten, in denen wir nur darüber gesprochen
haben, wie wichtig ›Open Access‹ ist, sind vorbei.
Mit diesen Vereinbarungen setzen wir unser
Vorhaben nun in die Tat um.«
Open Access
»Open Access« bedeutet, dass wissenschaftliche
Publikationen zu Ergebnissen von öffentlich und
öffentlich-privat finanzierten Forschungsarbeiten
für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein müssen.
Das ist momentan noch nicht der Fall. Auf derlei
Ergebnisse hat man bisher außerhalb von Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen
keinen Zugriff. So sind beispielsweise Lehrer,
niedergelassene Ärzte und Unternehmer außen
vor, wenn es um die neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse geht, die gerade für ihre Arbeit sehr
relevant sein können. Universitäten sind
gezwungen, teure Abonnements mit Verlagen
abzuschließen, um Zugang zu den Veröffentlichungen zu erhalten.
Mehrfachnutzung von Forschungsdaten
Ab 2020 müssen alle wissenschaftlichen Publikationen zu Ergebnissen öffentlich finanzierter
Forschungsarbeiten frei zugänglich sein. Dieser
Beschluss der EU-Minister ermöglicht eine
optimale Mehrfachnutzung von Forschungsdaten.
In bestimmten Fällen sind Ausnahmen von dieser
Regel möglich, etwa im Zusammenhang mit
geistigem Eigentum, Sicherheitsaspekten oder
dem Datenschutz.
Wirkungspotential vergrößern
Die Mitgliedstaaten appellieren an die gesamte
Wissenschaftsgemeinde, darunter auch Forschungsgeldgeber, Veränderungen vorzunehmen.
Beispielsweise könnten die Beurteilungskriterien
für wissenschaftliche Arbeiten angepasst werden.
Es sollte nicht mehr vorrangig darum gehen, wie
viele Publikationen ein Wissenschaftler vorweisen
kann und wie oft er in anderen Arbeiten zitiert
wird. Vielmehr sollten die gesellschaftlichen
Auswirkungen einer Forschungsarbeit eine viel
größere Rolle spielen. »Forschung und Innovationen bieten Antworten auf die gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Open Access reißt die Mauern um Universitäten ein und sorgt dafür, dass die Gesellschaft
optimal von allen wissenschaftlichen Erkenntnissen profitiert. So steigern wir das Wirkungspotential von Universitäten und wissenschaftlichen
Einrichtungen maximal«, so Staatssekretär Dekker.
Bessere Standort- und
Investitionsbedingungen
Bessere und intelligentere EU-Rechtsvorschriften
sollen ein günstiges Investitions- und Ansiedlungsklima schaffen. Vorschriften dürfen niemals
ein Hindernis für Innovationen sein. Das jetzt
beschlossene Innovationsprinzip soll dafür sorgen,
dass bei allen politischen und rechtlichen Initiativen der EU künftig darauf geachtet wird, wie sich
die neuen Regeln auf Innovationen auswirken.
Damit auch bestehende EU-Vorschriften nicht
unberücksichtigt bleiben, haben die Forschungsminister die Einführung von »Innovation Deals«
angekündigt, eine europäische Variante der
niederländischen »Green Deals«. Dabei prüfen
Behörden, Unternehmen und Wissenseinrichtungen gemeinsam, wie Barrieren für Innovationen in den geltenden EU-Rechtsvorschriften
ausgeräumt werden können.
Start-up-Visum
Europa muss für ausländische Start-ups attraktiver werden, denn sie sind eine bedeutende Innovationsquelle und tragen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen bei. Darum soll nun ein Start-upVisum entwickelt werden, das dafür sorgt, dass
Unternehmensgründer aus Nicht-EU-Ländern
außerhalb Europas nicht mehr für jeden Mitgliedstaat ein gesondertes Visum beantragen
müssen.
Forschungsprogramm Horizont 2020
Das europäische Forschungsprogramm Horizont
2020 ist mit einem Budget von 70 Milliarden Euro
das größte grenzüberschreitende Programm der
Welt. Die Evaluierung der letzten Auflage des
Programms hat gezeigt, dass jeder Euro, der in
Forschung und Innovation investiert wird, einen
Ertrag von schätzungsweise elf Euro generiert,
etwa durch neue Technologien und Produkte. Aus
diesem Grund setzen die europäischen Minister
weiterhin auf umfangreiche Investitionen in
Wissen und Innovation. Im Rahmen von Horizont
2020 ist das Kriterium der Exzellenz, neben
gesellschaftlichen Auswirkungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit, die wichtigste
Voraussetzung für die Gewährung europäischer
Mittel. Staatssekretär Dekker: »Mit all diesen
Vereinbarungen demonstrieren meine Kollegen
und ich, dass der Zugang zu Wissen und Forschungsdaten, zukunftsfeste Rechtsvorschriften
und Investitionen in exzellente Forschung für ein
starkes Europa unverzichtbar sind.«
Ansprechpartner für die Medien:
Michiel Hendrikx
Sprecher des Ministeriums für Bildung, Kultur und
Wissenschaft
+31 (0)6 31749227
[email protected]