Pressemitteilung Alle wissenschaftlichen Artikel in Europa ab 2020 ungehindert zugänglich Europa entscheidet sich für Open Access 27. Mai 2016 Ab 2020 müssen alle wissenschaftlichen Artikel in Europa frei zugänglich sein. Damit streben die EU-Mitgliedstaaten eine optimale Mehrfachnutzung von Forschungsdaten an. Außerdem arbeiten sie an einem EU-weiten Visum für ausländische Start-ups. Darüber hinaus müssen nach dem neuen »Innovationsprinzip« bei neuen EU-Rechtsvorschriften künftig deren Auswirkungen auf Innovationen berücksichtigt werden. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse des Rates für Wettbewerbsfähigkeit, der am 27. Mai in Brüssel stattfand. Freier Wissenszugang Unter dem Vorsitz des niederländischen Staatssekretärs Sander Dekker beschlossen die für Wissenschaft und Innovation zuständigen EUMinister einstimmig die genannten Maßnahmen. Staatssekretär Dekker begrüßt es, dass die angestrebten Ziele in klare Vereinbarungen umgesetzt wurden, damit Forschungsergebnisse bestmöglich genutzt werden können. »Forschung und Innovationen sind der Motor für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung und bieten Antworten auf gesellschaftliche Herausforderungen. Damit wird Europa gestärkt. Deshalb sollten wir Anreize für Wissenschaftler und Startups schaffen, sich hier niederzulassen, und für Unternehmen, hier zu investieren. Vorhandenes Wissen muss ungehindert zugänglich sein. Die Zeiten, in denen wir nur darüber gesprochen haben, wie wichtig ›Open Access‹ ist, sind vorbei. Mit diesen Vereinbarungen setzen wir unser Vorhaben nun in die Tat um.« Open Access »Open Access« bedeutet, dass wissenschaftliche Publikationen zu Ergebnissen von öffentlich und öffentlich-privat finanzierten Forschungsarbeiten für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein müssen. Das ist momentan noch nicht der Fall. Auf derlei Ergebnisse hat man bisher außerhalb von Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen keinen Zugriff. So sind beispielsweise Lehrer, niedergelassene Ärzte und Unternehmer außen vor, wenn es um die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse geht, die gerade für ihre Arbeit sehr relevant sein können. Universitäten sind gezwungen, teure Abonnements mit Verlagen abzuschließen, um Zugang zu den Veröffentlichungen zu erhalten. Mehrfachnutzung von Forschungsdaten Ab 2020 müssen alle wissenschaftlichen Publikationen zu Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschungsarbeiten frei zugänglich sein. Dieser Beschluss der EU-Minister ermöglicht eine optimale Mehrfachnutzung von Forschungsdaten. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen von dieser Regel möglich, etwa im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Sicherheitsaspekten oder dem Datenschutz. Wirkungspotential vergrößern Die Mitgliedstaaten appellieren an die gesamte Wissenschaftsgemeinde, darunter auch Forschungsgeldgeber, Veränderungen vorzunehmen. Beispielsweise könnten die Beurteilungskriterien für wissenschaftliche Arbeiten angepasst werden. Es sollte nicht mehr vorrangig darum gehen, wie viele Publikationen ein Wissenschaftler vorweisen kann und wie oft er in anderen Arbeiten zitiert wird. Vielmehr sollten die gesellschaftlichen Auswirkungen einer Forschungsarbeit eine viel größere Rolle spielen. »Forschung und Innovationen bieten Antworten auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Open Access reißt die Mauern um Universitäten ein und sorgt dafür, dass die Gesellschaft optimal von allen wissenschaftlichen Erkenntnissen profitiert. So steigern wir das Wirkungspotential von Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen maximal«, so Staatssekretär Dekker. Bessere Standort- und Investitionsbedingungen Bessere und intelligentere EU-Rechtsvorschriften sollen ein günstiges Investitions- und Ansiedlungsklima schaffen. Vorschriften dürfen niemals ein Hindernis für Innovationen sein. Das jetzt beschlossene Innovationsprinzip soll dafür sorgen, dass bei allen politischen und rechtlichen Initiativen der EU künftig darauf geachtet wird, wie sich die neuen Regeln auf Innovationen auswirken. Damit auch bestehende EU-Vorschriften nicht unberücksichtigt bleiben, haben die Forschungsminister die Einführung von »Innovation Deals« angekündigt, eine europäische Variante der niederländischen »Green Deals«. Dabei prüfen Behörden, Unternehmen und Wissenseinrichtungen gemeinsam, wie Barrieren für Innovationen in den geltenden EU-Rechtsvorschriften ausgeräumt werden können. Start-up-Visum Europa muss für ausländische Start-ups attraktiver werden, denn sie sind eine bedeutende Innovationsquelle und tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Darum soll nun ein Start-upVisum entwickelt werden, das dafür sorgt, dass Unternehmensgründer aus Nicht-EU-Ländern außerhalb Europas nicht mehr für jeden Mitgliedstaat ein gesondertes Visum beantragen müssen. Forschungsprogramm Horizont 2020 Das europäische Forschungsprogramm Horizont 2020 ist mit einem Budget von 70 Milliarden Euro das größte grenzüberschreitende Programm der Welt. Die Evaluierung der letzten Auflage des Programms hat gezeigt, dass jeder Euro, der in Forschung und Innovation investiert wird, einen Ertrag von schätzungsweise elf Euro generiert, etwa durch neue Technologien und Produkte. Aus diesem Grund setzen die europäischen Minister weiterhin auf umfangreiche Investitionen in Wissen und Innovation. Im Rahmen von Horizont 2020 ist das Kriterium der Exzellenz, neben gesellschaftlichen Auswirkungen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit, die wichtigste Voraussetzung für die Gewährung europäischer Mittel. Staatssekretär Dekker: »Mit all diesen Vereinbarungen demonstrieren meine Kollegen und ich, dass der Zugang zu Wissen und Forschungsdaten, zukunftsfeste Rechtsvorschriften und Investitionen in exzellente Forschung für ein starkes Europa unverzichtbar sind.« Ansprechpartner für die Medien: Michiel Hendrikx Sprecher des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft +31 (0)6 31749227 [email protected]
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