Wirtschaftsförderung Gladbeck Gründungswegweiser Gladbeck Jeder Gründungsweg beginnt mit einer individuellen Ausgangsposition ( Qualifikation, familiäres Umfeld, Finanzausstattung, Alter etc. ) Diese Faktoren bedürfen einer eingehenden Erörterung. Beratung und Information sind damit wesentliche Entscheidungshilfen zur soliden Vorbereitung einer Existenzgründung - Informationsdefizite eine der häufigsten Ursachen für das Scheitern. Bevor Sie ein eigenes Unternehmen gründen, sollten Sie sich daher umfassend beraten lassen. Die Wirtschaftsförderung Gladbeck bietet als zentrale kommunale Ansprechpartnerin Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie jungen Unternehmen direkte Beratung und Unterstützung sowie Informationen zu den weitergehenden Angeboten der Netzwerkpartner. Der nachfolgende Überblick soll Ihnen zunächst eine erste Hilfe zur Selbsthilfe bieten. Für eine weitergehende individuelle Beratung steht Ihnen bei der Wirtschaftsförderung Gladbeck Jürgen Vollmer, Telefon: 02043 / 99 2398, [email protected] , Altes Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, EG-Raum 3, nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Wirtschaftsförderung Gladbeck zentrale Ansprechpartnerin für die Standortsicherung und –entwicklung ortsansässiger Unternehmen, für Neuansiedlungen, Finanzierungsfragen, Vermarktung und Vermittlung von Gewerbeobjekten und –flächen sowie Wohnbauflächen und Lotse bei Genehmigungsfragen. Internet: www.wirtschaftsfoerderung-gladbeck.de Referatsleiter Dipl.-Ing. Jörg Köppen - EG - Raum 5 Tel.: 02043 / 99 - 2428 Fax: 02043 / 99 - 1020 [email protected] Gewerbeflächen - EG - Raum 7 Ralf Böddeker Tel.: 02043 / 99 – 2016 [email protected] Wohnbauflächen - EG - Raum 2 Maria Jost Tel.: 02043 / 99 - 2035 [email protected] 1. Orientierung / Entscheidung Beratung / Information Existenzgründungsportal des BMWi www.existenzgruender.de persönliche Voraussetzungen • • • • • • • • Ehrgeiz Einsatzbereitschaft Risikobereitschaft Belastbarkeit Kreativität Verantwortungsbewusstsein familiäre Unterstützung finanzielle Reserven Zentrale Anlaufstelle für Genehmigungsfragen - EG - Raum 7 Dietrich Oermann Tel.: 02043 / 99 – 2438 [email protected] Vergleichen Sie Ihre persönliche Einstellung zur Selbständigkeit mit dem Unternehmensalltag, sprechen Sie mit Selbständigen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Checklisten, Gründer- und Unternehmertests oder Informationsveranstaltungen. Gründungswerkstatt der IHK NRW www.gruendungswerkstatt-nrw.de Informationsveranstaltungen zum Thema Existenzgründung im Handwerk der Beratungs- und Servicestelle Emscher-Lippe in Gelsenkirchen www.hwk-muenster.de Informationsveranstaltungen/Seminare der STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen www.startercenter.com in Bottrop www.bottrop.de/wirtschaft/startercenter/ Seite 1 fachliche Voraussetzungen • • • Berufliche Qualifikationen Berufliche Erfahrung Führungserfahrung kaufmännische Kenntnisse • • • Buchführung Kostenrechnung Preisgestaltung usw. Grundsätzlich gilt, egal, ob Sie zukünftig ein Produkt herstellen oder eine Dienstleistung anbieten wollen: Das Fundament für den Erfolg Ihrer Existenzgründung ist zumeist das, was Sie können und gelernt haben: Ihre berufliche Qualifikation und Ihre fachliche Eignung. Außerdem sollten Sie möglichst auf einige Jahre Berufserfahrung zurückblicken können, um Ihre Arbeit, Ihre Branche und Ihren Markt möglichst gut zu kennen und Mitarbeiter motivieren und führen zu können. Sie sollten unbedingt auch kaufmännische Kenntnisse mitbringen (oder erwerben ) Wer hier Defizite hat, dem steht ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Handwerkskammer Bildungszentrum (HBZ) Münster www.hbz-bildung.de IHK Akademie der Wirtschaft der IHK Nord Westfalen www.ihk-bildung.de IHK Nord Westfalen www.ihk-nordwestfalen.de Aus- und Weiterbildung / weitere Lehrgangsanbieter WIS - Weiterbildungsinformationssystem ( DIHK ) www.wis.ihk.de BERUFENET – Das Netzwerk für Berufe ( Agentur für Arbeit ) www.berufenet.arbeitsagentur.de KURSNET – Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung ( Agentur für Arbeit ) www.kursnet.arbeitsagentur.de Volkshochschule Gladbeck www.vhsgladbeck.de Gründung aus der Arbeitslosigkeit Existenzgründungen aus der Wissenschaft Gründungszuschuss ( ALG I-Empfänger ) Sicherung des ersten Lebensunterhaltes und pauschale soziale Absicherung. Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de Gelsenkirchen Einstiegsgeld ( ALG II-Empfänger ) Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und zusätzliche Existenzgründungshilfen (z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln). Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen www.vestische-arbeit.de Bezirksstelle Gladbeck EXIST-Gründerstipendium Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts, Sachausgaben, Coaching bei Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft www.exist.de Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH www.fz-juelich.de/ptj Seite 2 Existenzgründung in der Kultur- und Kreativwirtschaft Erlaubnispflichtige Gewerbe • • • • Gewerbeerlaubnis Persönliche Zuverlässigkeit Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Fachliche Kompetenz Häufig nachgefragt: Reisegewerbe Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte haben benötigen eine Reisegewerbekarte des zuständige Gewerbeamtes. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern. Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes www.kultur-kreativ-wirtschaft.de Für die Ausübung der meisten Gewerbe ist in Deutschland keine besondere Erlaubnis erforderlich. Dennoch gibt es manche Tätigkeitsbereiche oder Branchen, in denen eine Gewerbeerlaubnis gefordert wird. Die Erlaubnis ist an verschiedene, von der Gründerin oder vom Gründer zu erbringende Nachweise geknüpft. Den Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes müssen Sie stellen, b e v o r Sie das Gewerbe anmelden. Im Infocenter Gewerbeanmeldung erhalten Sie mit wenig Aufwand alle Informationen zu den Gewerbeanmeldeformalitäten für Ihr Vorhaben. http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/ Die persönliche Zuverlässigkeit ist durch die Vorlage Bewachungsgewerbe Erlaubnispflichtig / persönliche Zuverlässigkeit, Schuldnerverzeichnis, erforderliche Mittel oder Sicherheiten und eine 80-stündige Unterrichtung durch die IHK. ● eines polizeilichen Führungszeugnisses und Gaststättengewerbe Erlaubnispflichtig bei Alkoholausschank / Unterweisung bei der IHK Nord Westfalen erforderlich. ● sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nachzuweisen. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bürgeramt Gladbeck Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Gladbeck ● dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister www.gladbeck.de Bürgerservice Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird Verkehrsgewerbe Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit durch Auszüge aus dem Insolvenzregister Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig. Persönliche Zuverlässigkeit / und dem Schuldnerverzeichnis erbracht. Sach- und Fachkundeprüfung IHK Weitere Sach- und Fachkundeprüfung IHK, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse: ● Aufstellen von Spielgeräten ● Arzneimittelprüfung (freiverkäufliche Arzneimittel) ● Buchführungshelfer ● Finanzdienstleister ● Gefahrgutfahrer ● Handel mit Waffen und Munition ● Makler, Bauträger und Baubetreuer ● Spielhalle ● Versicherungsvermittler Die Gewerbeerlaubnis muss i.d.R. bei dem Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Gladbeck beantragt werden. In bestimmten Fällen wird die fachliche Kompetenz durch Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungen mit oder ohne Prüfung oder entsprechende Zeugnisse aus Ausbildung oder Studium - je nach geforderter Qualifikation überprüft. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts Marl www.finanzamt-marl.de Bescheinigung bezgl. Insolvenz-/Konkursverfahren Amtsgericht Essen / Insolvenzgericht Essen www.ag-essen.nrw.de Bescheinigung des bezgl. Schuldnerverzeichnis Amtsgericht Gladbeck www.ag-gladbeck.nrw.de Sach- und Fachkundeprüfung IHK Nord Westfalen www.ihk-nordwestfalen.de - Branchen Konzession Personenbeförderung Straßenverkehrsamt Kreis Recklinghausen www.kreis-re.de Seite 3 Handwerk • Zulassungspflichtig - Anl. A der Handwerksordnung - Ausnahmebewilligung - für Antragsteller, bei denen die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung bedeutet Nach der Handwerksordnung liegt ein Handwerksbetrieb vor, wenn ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben wird und vollständig oder in wesentlichen Tätigkeiten ein Gewerbe umfasst, das in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt ist. In die Handwerksrolle wird grundsätzlich nur eingetragen, wer ● in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung abgelegt hat, - für Staatsangehörige eines EU/EWRLandes erteilt, die in einem anderen EU/EWR-Land die betreffende Tätigkeit ausgeübt haben ● als Geselle mit sechsjähriger Berufserfahrung mindestens vier Jahre in leitender Position verbracht hat, Ausübungsberechtigung ● oder im Besitz einer Ausnahmebewilligung oder einer Ausübungsberechtigung nach der Handwerksordnung ist. - für Altgesellen Davon sind die Gesundheitshandwerke (Augenoptiker-, Hörgeräteakustiker-, Orthopädietechniker-, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker-Handwerk) und das Schornsteinfeger-Handwerk ausgenommen. • zulassungsfreie Handwerke Anl. B 1 der Handwerksordnung • handwerksähnliche Gewerbe Anl. B 2 der Handwerksordnung Freie Berufe "geregelte" Freie Berufen (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater) "ungeregelte" Freie Berufe (z. B. Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) Handwerkskammer Münster www.hwk-muenster.de Mitgliedschaft In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung oder auch Industriemeister mit dem zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht. Die in der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe können zulassungsfrei oder handwerksähnlich betrieben werden. Wer ein solches beginnt, muss dies auch der Handwerkskammer anzeigen (Meisterprüfung nicht notwendig). Außerdem müssen handwerkliche Nebenbetriebe grundsätzlich eingetragen werden. Das Finanzamt entscheidet in Zweifelsfällen letztlich auch darüber, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Für einige Freie Berufe besteht Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern. Finanzamt Marl www.finanzamt-marl.de Bundesverband der Freien Berufe www.freie-berufe.de Institut für Freie Berufe (IFB) www.ifb-gruendung.de Seite 4 2. Planung Aufstellung eines Businessplans 1. Zusammenfassung Beratung / Information Existenzgründungsportal des BMWi www.existenzgruender.de/onlineplaner Grobgliederung - Wie umfangreich der Businessplan auszuarbeiten ist, hängt von dem www.existenzgruender.de/publikationen individuellen Vorhaben ab. 2. Geschäftsidee Besonderheiten (Alleinstellungsmerkmal), Kurz- und langfristiges Unternehmensziel Gründungswerkstatt der IHK NRW www.gruendungswerkstatt-nrw.de 3. Unternehmen Gründungsdatum, Sitz, Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Geschäftszweck. ( Patente, Rechte, Lizenzen, Verträge ). Existenzgründung im Handwerk STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe bei der Handwerkskammer Münster www.hwk-muenster.de 4. Produkt / Dienstleistung Besonderheiten, Entwicklungsstand, gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulassungen, Genehmigungen) 5. Markt und Wettbewerb 6. Marketing 7. Unternehmensorganisation 8. Risiken / Chancen Kunden, Bedürfnisse/Probleme der Kunden Konkurrenz, Preise, Stärken und Schwächen Standort Angebotsnutzen / Angebotsvorteil Preis / Preiskalkulation Vertrieb / Vertriebspartner / Vertriebskosten Werbung Lebenslauf, Qualifikationen/Berufserfahrungen und ggf. Zulassungen, Branchenkenntnisse, kaufmännischen Kenntnisse, Stärken und Schwächen, Ausgleich der Defizite -Rechtsform-Mitarbeiter Chancen, die die weitere positiv beeinflussen könnten, Probleme, die eine positive Entwicklung behindern könnten und Gegenmaßnahmen Seminare des STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen www.startercenter.com in Bottrop www.bottrop.de/wirtschaft/startercenter/ Beratungsprogramm Wirtschaft NRW - Zuschüsse für Zirkelberatungen ( Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung ) - Zuschüsse für Einzelberatungen durch freie Unternehmensberater Anlaufstelle STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen www.startercenter.com STARTBAHN MedEcon Ruhr GmbH Gründerwettbewerbe.Med www.startbahn-ruhr.de Seite 5 3. Finanzplan • Lebenshaltungskosten / Unternehmerlohn Beratung / Information Privaten Kosten für Haushalt, Miete, Versicherungen etc. Mit der Aufnahme einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit endet i.d.R. die Pflichtmitgliedschaft in den gesetzlichen Versicherungen. Deutsche Sozialversicherung www.deutsche-sozialversicherung.de - Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung / Pflegeversicherung Generelle Krankenversicherungspflicht freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen oder Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. - Alters- / Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Bisher erworbene Ansprüche auf Altersrente Deutsche Rentenversicherung bleiben erhalten, Ansprüche auf eine Rente www.deutsche-rentenversicherung.de wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehen Beratungsstellen-/suche - wenn keine Weiterversicherung erfolgt - nach zwei Jahren verloren. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Handwerker, Hebammen, Lehrer und eine Reihe anderer selbständig Tätiger / Freier Berufe. Nicht versicherungspflichtige Selbständige können sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern oder ( innerhalb von 5 Jahren ) einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen www.gkv-spitzenverband.de Informationen der eigenen Krankenkasse ! - Unfallversicherung Unternehmer oder Freiberufler sind i.d.R.nicht pflichtversichert, jeder Unternehmer kann sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsund Wegeunfällen bei seiner Berufsgenossenschaft versichern. Eine private Unfallversicherung umfasst Unfälle zuhause, in der Freizeit, im Beruf und auf der Straße. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de - Arbeitslosenversicherung ( freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung als Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Ein Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist Voraussetzung. Agentur für Arbeit / Geschäftsstelle Gladbeck www.arbeitsagentur.de Seite 6 • Kapitalbedarfsplan Wer ein Unternehmen gründet, muss - in aller Publikationen, Onlinehilfen, Seminare Regel - zunächst einmal Geld in sein Vorhaben siehe 2. Businessplan investieren. Wie viel investiert werden muss, ergibt sich aus der Kapitalbedarfsplanung. • Finanzierungsplan Nachdem der Kapitalbedarf ermittelt wurde, geht es nun um die Finanzierung. Förderdatenbank des Bundes www.foerderdatenbank.de - Eigenkapital Eigenes Geld oder Beteiligungskapital anderer Geldgeber. Business Angels Agentur Ruhr www.baar-ev.de - Fremdkapital Bankkredite und öffentliche Fördermittel. - Förderprogramme Beratung ● Zuschüsse Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (vor der Gründung) ● Gründercoaching Deutschland (bis 5 Jahre nach der Gründung) ● Potenzialberatung ( ab 5 Jahre nach der Gründung ) Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Bürgschaften des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für überwiegend investive Maßnahmen von Gewerbebetrieben und Freiberuflern. Die Förderung erfolgt auf Antragstellung bei der Hausbank und wird zweckgebunden zugeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung von öffentlichen Fördermitteln. Der Antrag auf Fördermittel ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. In der Regel werden öffentliche Fördermittel als zinsverbilligte Darlehen einschließlich tilgungsfreien Anlaufjahren vergeben, möglich ist aber auch eine Förderung über Zuschüsse. Investition ● Mikrofinanzierung ( KfW-StartGeld ) Anlaufstelle STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen www.startercenter.com www.gruender-coaching-deutschland.de STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen www.startercenter.com ● KfW-StartGeld ● Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung ● KfW-Unternehmerkredit KfW Mittelstandsbank www.kfw-mittelstandsbank.de ● NRW.BANK.Gründungskredit ● NRW.BANK.Universalkredit NRW.BANK www.nrwbank.de Meistergründungsprämie NRW Einmalige Prämie für Handwerksmeister/-innen LGH - Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks bei Gründung einer selbständigen Existenz. www.lgh.de Antrag über die Handwerkskammer. - Bürgschaften Jedes Kreditinstitut verlangt bankübliche Sicherheiten für seine Kredite. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten öffentliche Bürgschaften der Bürgschaftsbanken weiterhelfen. Bürgschaftsbank NRW www.bb-nrw.de Seite 7 • SCHUFA Bei Kreditanträgen / Anträgen auf Fördermittel SCHUFA Holding AG www.schufa.de prüft das Kreditinstitut u. a. die persönliche Kreditwürdigkeit des Kunden. Hierzu wird auch die Schufa befragt. Über die SCHUFA können Eigenauskünfte und Auskünfte für Geschäfte mit Privatkunden und mit gewerblichen Kunden eingeholt werden. Handwerkskammer Münster • Umsatzplanung Die wohl schwierigste Aufgabe im Rahmen der Gründungsplanung. Orientierung bieten Betriebsvergleiche, Branchenkennzahlen und Marktinformationen der Kammern oder Berufsverbände, steuerliche Berater ( über die DATEV eG ) oder die Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen ( gewerbliche Umsätze und Gewinne ). www.hwk-muenster.de Beratungs- und Informationssystem im Handwerk (BIS) www.bis-handwerk.de LGH - Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks www.lgh-betriebsvergleiche.de IHK Nord Westfalen www.ihk-nordwestfalen.de • • • Liquiditätsplan Rentabilitätsplan Tragfähigkeitsbescheinigung Die Liquiditätsvorschau gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben ( für einen Zeitraum von 3 Jahren ) werden monatlich gegenübergestellt. Die Ertragsvorschau zeigt, ob sich das Vorhaben lohnt. Dazu werden die zu erwartenden Umsätze den zu erwartenden Kosten ( für einen Zeitraum von 3 Jahren ) gegenübergestellt. Deutscher Sparkassen- und Giroverband Branchenreports www.dsgv.de Volksbanken und Raiffeisenbanken Brancheninformationssysteme www.bvr.de Bundesministerium der Finanzen Richtsatzsammlung www.bundesfinanzministerium.de Tragfähigkeitsüberprüfung STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen Für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist eine Begutachtung www.startercenter.com des Vorhabens und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit erforderlich. Zu den fachkundige Stellen zählen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, STARTERCENTER NRW sowie Steuerberater. Handwerkskammer Münster www.hwk-muenster.de IHK Nord Westfalen www.ihk-nordwestfalen.de Seite 8 4. Unternehmen • Beratung / Information Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit / Geschäftsstelle Gladbeck www.arbeitsagentur.de Gründungszuschuss ( ALG I ) Ein Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden. Arbeitslosenversicherung Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ( Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ) muss innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit gestellt werden. Mitarbeiter / innen auch 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende Beantragung einer Betriebsnummer, die in die Betriebsnummern-Service der Bundesagentur Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer für Arbeit (BA) eintragen werden muss. www.arbeitsagentur.de Auch bei einer Betriebsübernahme mussen eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber des Betriebes gebunden ist. Mit der Betriebsnummer werden die Mitarbeiter / innen bei der Krankenkasse an- und abgemeldet, sowie die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet. Außerdem ist sie für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft erforderlich. Eingliederungszuschüsse Minijobber (Höchsteinkommen 400 Euro) sind zusätzlich bei der Minijobzentrale anzumelden. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See www.minijob-zentrale.de Arbeitgeber können bei der Einstellung von Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers nicht den Anforderungen der Tätigkeit entspricht. Agentur für Arbeit / Geschäftsstelle Gladbeck www.arbeitsagentur.de Seite 9 • Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen Einstiegsgeld ( ALG II ) Information und Eingliederungsvereinbarung zum beabsichtigten Gründungsvorhaben sowie Antragstellung vor der Gewerbeanmeldung. Eingliederungszuschüsse Arbeitgeber können bei der Einstellung von Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers nicht den Anforderungen der Tätigkeit entspricht. • Gewerbeangelegenheiten • Finanzamt • Industrie-und Handelskammer Das Gewerbeamt informiert von der Gewerbeanmeldung das Finanzamt, die Kammern und die Berufsgenossenschaft. Zur Anmeldung verpflichtet sind jedoch die Gründerinnen und Gründer selbst. Eine eigene Kontaktaufnahme ist daher u.U. dringend zu empfehlen ! Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen www.vestische-arbeit.de Bezirksstelle Gladbeck TEAM ARBEIT VEST www.teamarbeitvest.de www.gladbeck.de Bürgerservice Gewerbe-Anmeldungen/-Ummeldungen/Abmeldungen Bärbel Hemmersbach Tel.: 02043 - 99 2023 Karl-Heinz Böning Tel.: 02043 - 99 2406 Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu und schickt Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Angaben zu voraussichtlichen Einküften / Gewinnen ( Feststellung und Festsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- und Gewerbesteuer ) und zur Anmeldung und Abführung der Lohn- und Umsatzsteuer gemacht werden. Finanzamt Marl Beratungsstelle für Neuanmeldungen Herr Piasta - Tel. 02365 / 516 - 2518 Frau Berner - 02365 / 516 - 2279 www.finanzamt-marl.de In der Industrie- und Handelskammer besteht Pflichtmitgliedschaft. Allerdings gibt es für Existenzgründer Beitragsermäßigungen. IHK Nord Westfalen www.ihk-nordwestfalen.de Seite 10 • Handwerkskammer In der Handwerkskammern besteht Pflichtmitgliedschaft. Allerdings gibt es für Existenzgründer Beitragsermäßigungen. Handwerkskammer Münster www.hwk-muenster.de • Berufsgenossenschaft Auch bei der Berufsgenossenschaft besteht für jeden Gewerbebetrieb Anzeigepflicht, ganz gleich ob Mitarbeiter/innen beschäftigt werden oder nicht. Mitarbeiter/innen müssen auf jeden Fall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert werden. Unternehmer oder Freiberufler sind in der Regel nicht pflichtversichert können sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de • Freie Berufe Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler) melden sich direkt beim Finanzamt an und beantragen dort eine Steuernummer. Für einige Freie Berufe besteht Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern. Bundesverband der Freien Berufe www.freie-berufe.de • Krankenkasse Eigene ( gesetzliche ) Krankenversicherung Sozialversicherung der angestellten Mitarbeiter/innen • Rentenversicherung Finanzamt Marl Beratungsstelle für Neuanmeldungen Herr Piasta - Tel. 02365 / 516 - 2518 Frau Berner - 02365 / 516 - 2279 www.finanzamt-marl.de Information über die geplante Gründung und Einkommens- bzw. Beitragseinstufung. Eigene gesetzliche Krankenversicherung oder Eine freiwillige Weiterversicherung muss Privatkrankenkasse. innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragt werden. Mit der zuvor beantragten Betriebsnummer des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur Gesetzliche Krankenversicherung der für Arbeit (BA) werden die Mitarbeiter / innen Angestellten. bei der Krankenkasse an- und abgemeldet, sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet. Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de Ggf. freiwillige oder Pflichtversicherung auf Beratungsstellen-/suche Antrag. Seite 11 • Rechtsform Einen Rechtsanwalt oder Notar sollten zu Rate gezogen werden, um sich über Rechtsformen zu informieren und Verträge (z.B. Miet-, Arbeits-, Lieferverträge) prüfen zu lassen. • Handelsregister Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in dem alle Kaufleute mit ihren Unternehmensdaten aufgeführt sind. Die Eintragung erfolgt über einen Notar. In das Handelsregister einzutragen sind in Abteilung A (HRA) z.B. der Einzelkaufmann oder die offene Handelsgesellschaft ( oHG ); in Abteilung B (HRB) z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), auch in der besonderen Ausgestaltung der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)". Amtsgericht Gelsenkirchen Handels- und Genossenschaftsregister für die Amtsgerichtsbezirke Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck und Marl. www.ag-gelsenkirchen.nrw.de • Partnerschaftsregister Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten), die sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister muss durch alle Partner erfolgen. Die Anmeldung muss in notariell beglaubigter Form vorliegen. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister nur bei dem Amtsgericht Essen für das gesamte Land geführt. Amtsgericht Essen - Partnerschaftsregister – www.ag-essen.nrw.de • Bauordnung Bauberatung / Baugenehmigung Nutzungsänderung Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht. Abteilung Bauaufsicht des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Gladbeck. Leiterin Andrea Droste Tel.: 02043 / 99 – 2239 oder 99 2493 • Versorgungsunternehmen Verträge mit Wasser-, Strom-, eventuell auch Gasversorgungsunternehmen. Das gleiche gilt für die Entsorgung. Zentrale Betriebshof Gladbeck - ZBG www.zb-gladbeck.de • Internet und Telekommunikation Installation notwendiger Anschlüsse sowie die Vergabe von Rufnummern frühzeitig beantragen, um schon vor der offiziellen Geschäftseröffnung über alle notwendigen Telefon-, Fax- und Onlineverbindungen sowie Nummern zu verfügen. Seite 12 Adressen-Anhang STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe beim Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Henrike Hartz Tel: 02361 / 53 43 30 Fax: 02361 / 53 68 43 30 STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen in Gelsenkirchen Rathausplatz 7 45894 Gelsenkirchen-Buer Angelika Kraus-Buten Telefon 0209 388-105 Telefax 0209 388-101 [email protected] STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe in Bottrop Kirchhellener Str. 12 46236 Bottrop Birgit Schmeink Tel: 02041 / 70-4784 Fax: 02041 / 70-4789 [email protected] STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe bei der Handwerkskammer Münster Vom-Stein-Straße 34 45894 Gelsenkirchen Dagmar Voigt-Sanktjohanser Tel: 0209/38077-10 Fax: 0209/38077-99 [email protected] www.startercenter.com www.hwk-muenster.de www.ihk-nordwestfalen.de www.bottrop.de/wirtschaft Kompetenzzentrum Kultur- & Kreativwirtschaft des Bundes Regionalbüro Nordrhein-Westfalen c/o IHK Bochum Ostring 30 - 32 44787 Bochum Christof Schreckenberg Tel: 0151 26 46 72 87 [email protected] [email protected] Startbahn MedEcon Ruhr GmbH Gründerwettbewerbe.Med Lindenallee 55 45127 Essen Tel.: 0201/240535-0 Fax: 0201/240535-30 Business Angels Agentur Ruhr e.V. (BAAR) Semperstraße 51 45138 Essen Tel.: 0201 / 8 94 15 - 30 Fax: 0201 / 8 94 15 – 10 [email protected] [email protected] www.innovationszentrum.de www.kultur-kreativ-wirtschaft.de www.startbahn-ruhr.de www.baar-ev.de Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) 66018 Saarbrücken Postfach 10 18 44 Tel.: 01801 / 66 44 66 Fax: 0681/ 988429 1300 [email protected] Arbeitsamt Gelsenkirchen / Gladbeck Goethestr. 34 45964 Gladbeck Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) Fax: 02043 / 9570-160 [email protected] Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen Bezirksstelle Gladbeck Wilhelmstr. 8 u. 10 45964 Gladbeck Tel.: (0 20 43) 696-800 Fax: (0 20 43) 696-810 [email protected] www.arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de www.vestische-arbeit.de TEAM ARBEIT VEST Bezirksstelle Gladbeck Wilhelmstraße 8 - 10 45964 Gladbeck Tel.: 02043 - 696-800 Fax.: 02043 - 696-810 [email protected] www.teamarbeitvest.de HWK Bildungszentrum Münster Echelmeyerstraße 1-2 48163 Münster Tel. 02 51/7 05 - 0 Fax 02 51/7 05 - 11 30 [email protected] Akademie der Wirtschaft der IHK Nord Westfalen in Gelsenkirchen Rathausplatz 7 45894 Gelsenkirchen Telefon 0209 388-0 Telefax 0209 388-101 [email protected] Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel. (0 30) 2 01 99-4 61 Fax (0 30) 2 01 99-4 70 [email protected] Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH Am Wiesenbusch 2 45966 Gladbeck Dipl.-Betriebswirt Jürgen Buschmeier Telefon: 02043 / 944 - 110 Telefax: 02043 / 944 – 113 www.hbz-bildung.de [email protected] Finanzamt Marl Beratungsstelle für Neuanmeldungen Brassertstr. 1 45768 Marl Herr Piasta - Tel. 02365 / 516 - 2518 Frau Berner - 02365 / 516 – 2279 www.finanzamt-marl.de Kreisverwaltung Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 D-45657 Recklinghausen Tel.: 02361 53-0 Fax: 02361 53-3290 [email protected] Institut für Freie Berufe (IFB) Marienstraße 2 90402 Nürnberg Tel.:.0911 / 23 565 0 Fax: 0911 / 23 565 52 [email protected] Bundesverband der Freien Berufe Reinhardtstraße 34 10117 Berlin Telefon: +49 (0) 30 / 284444 0 Haus der VHS Friedrichstr. 55 45964 Gladbeck Tel. 0 20 43 - 99 24 15 [email protected] [email protected] www.kreis-re.de www.ifb-gruendung.de www.freie-berufe.de www.vhsgladbeck.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Tel. 0234/304 - 0 Fax 0234/304 - 66050 [email protected] Deutscher Sparkassen- und Giroverband - Branchenreports Sparkasse Gladbeck Friedrich-Ebert-Str. 2 45964 Gladbeck Tel.: 02043 / 271 - 0 Fax: 02043 / 271 - 266 [email protected] Volksbanken und Raiffeisenbanken Brancheninformationssysteme Volksbank Ruhr Mitte eG / Gladbeck Goethestraße 49 45964 Gladbeck Telefon 02043 690-10 Fax 02043 690-1338 [email protected] Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV) Luisenstr. 41 10117 Berlin Tel.: 030 278902-0 Fax: 030 278902-15 KfW Mittelstandsbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel: 069 74 31-0 Fax: 069 74 31-29 44 [email protected] Bürgschaftsbank NRW GmbH Hellersbergstrasse 18 D-41460 Neuss Tel.: 0 21 31 / 51 07 0 Fax: 0 21 31 / 51 07 222 Info@bbnrw SCHUFA Holding AG Kormoranweg 5 65201 Wiesbaden Tel.: +49 (0) 611 - 9278-0 Fax: +49 (0) 611 - 9278-109 [email protected] Infocenter Tel. 0180 1 241124 www.bb-nrw.de www.schufa.de Gewerbeanmeldung - Ummeldung Abmeldung Bärbel Hemmersbach Raum - U50 Tel.: 02043 - 99 2023 Fax: 02043 - 99 1320 Karl-Heinz Böning Raum - U50 Tel.: 02043 - 99 2406 [email protected] www.gladbeck.de Bürgerservice Abteilung Bauaufsicht Neues Rathaus Willy-Brandt-Platz 2 45964 Gladbeck Leiterin Andrea Droste Raum - U21 Tel.: 02043 / 99 – 2239 oder 99 2493 Fax: 02043 / 99 – 1630 [email protected] Amt für kommunale Finanzen Neues Rathaus Willy-Brandt-Platz 2 45964 Gladbeck Sachgebietsleiterin Gewerbesteuer Karin Lenkeit - Raum 254 Tel.: 02043 - 99 2207 Fax: 02043-99 1220 [email protected] www.gladbeck.de Bürgerservice www.gladbeck.de Bürgerservice www.dfv-franchise.de www.minijob-zentrale.de NRW.BANK Münster Friedrichstraße 1 48145 Münster www.nrwbank.de Beratungscenter Westfalen Tel.: +49 251 91741-4800 Fax: +49 251 91741-2666 [email protected] Amt für Öffentliche Ordnung Neues Rathaus Willy-Brandt-Platz 2 45964 Gladbeck Abteilungsleitung Gewerbewesen Gabriele Grollmann Raum - U36 Tel.: 02043 / 99 – 2566 Fax: 02043 / 99 – 1320 [email protected] www.gladbeck.de Bürgerservice Schützenstraße 21 45964 Gladbeck Tel.: 02043 697-0 Fax: 02043 697-120 [email protected] Amtsgericht Gelsenkirchen Handels- und Genossenschaftsregister Overwegstrasse 35 45879 Gelsenkirchen Telefon: 02 09 17 91 - 0 Fax: 02 09 17 91 - 229 [email protected] Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht - PartnerschaftsregisterZweigertstraße 52 45130 Essen Telefon: 0201 803-0 Fax: 0201 803-1000 [email protected] Amtsgericht Hagen Mahngericht Hagener Straße 145 58099 Hagen Telefon: 02331 967-5 Fax: 02331 967-700 [email protected] www.ag-gladbeck.nrw.de www.ag-gelsenkirchen.nrw.de www.ag-essen.nrw.de www.ag-hagen.nrw.de Amtsgericht Gladbeck
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