Gründungswegweiser Gladbeck

Wirtschaftsförderung
Gladbeck
Gründungswegweiser Gladbeck
Jeder Gründungsweg beginnt mit einer individuellen Ausgangsposition ( Qualifikation, familiäres Umfeld, Finanzausstattung, Alter etc. ) Diese
Faktoren bedürfen einer eingehenden Erörterung. Beratung und Information sind damit wesentliche Entscheidungshilfen zur soliden Vorbereitung
einer Existenzgründung - Informationsdefizite eine der häufigsten Ursachen für das Scheitern. Bevor Sie ein eigenes Unternehmen gründen,
sollten Sie sich daher umfassend beraten lassen.
Die Wirtschaftsförderung Gladbeck bietet als zentrale kommunale Ansprechpartnerin Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie
jungen Unternehmen direkte Beratung und Unterstützung sowie Informationen zu den weitergehenden Angeboten der Netzwerkpartner. Der
nachfolgende Überblick soll Ihnen zunächst eine erste Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
Für eine weitergehende individuelle Beratung steht Ihnen bei der Wirtschaftsförderung Gladbeck Jürgen Vollmer, Telefon: 02043 / 99 2398,
[email protected] , Altes Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, EG-Raum 3, nach Terminvereinbarung zur
Verfügung.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftsförderung Gladbeck zentrale Ansprechpartnerin für die Standortsicherung und –entwicklung ortsansässiger
Unternehmen, für Neuansiedlungen, Finanzierungsfragen, Vermarktung und Vermittlung von Gewerbeobjekten und –flächen sowie
Wohnbauflächen und Lotse bei Genehmigungsfragen. Internet: www.wirtschaftsfoerderung-gladbeck.de
Referatsleiter Dipl.-Ing. Jörg Köppen
- EG - Raum 5
Tel.: 02043 / 99 - 2428
Fax: 02043 / 99 - 1020
[email protected]
Gewerbeflächen
- EG - Raum 7
Ralf Böddeker
Tel.: 02043 / 99 – 2016
[email protected]
Wohnbauflächen
- EG - Raum 2
Maria Jost
Tel.: 02043 / 99 - 2035
[email protected]
1. Orientierung / Entscheidung
Beratung / Information
Existenzgründungsportal des BMWi
www.existenzgruender.de
persönliche Voraussetzungen
•
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Ehrgeiz
Einsatzbereitschaft
Risikobereitschaft
Belastbarkeit
Kreativität
Verantwortungsbewusstsein
familiäre Unterstützung
finanzielle Reserven
Zentrale Anlaufstelle für
Genehmigungsfragen - EG - Raum 7
Dietrich Oermann
Tel.: 02043 / 99 – 2438
[email protected]
Vergleichen Sie Ihre persönliche Einstellung
zur Selbständigkeit mit dem
Unternehmensalltag, sprechen Sie mit
Selbständigen.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von
Checklisten, Gründer- und Unternehmertests
oder Informationsveranstaltungen.
Gründungswerkstatt der IHK NRW
www.gruendungswerkstatt-nrw.de
Informationsveranstaltungen zum Thema
Existenzgründung im Handwerk der Beratungs- und
Servicestelle Emscher-Lippe in Gelsenkirchen
www.hwk-muenster.de
Informationsveranstaltungen/Seminare der
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
www.startercenter.com
in Bottrop
www.bottrop.de/wirtschaft/startercenter/
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fachliche Voraussetzungen
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•
Berufliche Qualifikationen
Berufliche Erfahrung
Führungserfahrung
kaufmännische Kenntnisse
•
•
•
Buchführung
Kostenrechnung
Preisgestaltung usw.
Grundsätzlich gilt, egal, ob Sie zukünftig ein
Produkt herstellen oder eine Dienstleistung
anbieten wollen: Das Fundament für den Erfolg
Ihrer Existenzgründung ist zumeist das, was
Sie können und gelernt haben: Ihre berufliche
Qualifikation und Ihre fachliche Eignung.
Außerdem sollten Sie möglichst auf einige
Jahre Berufserfahrung zurückblicken können,
um Ihre Arbeit, Ihre Branche und Ihren Markt
möglichst gut zu kennen und Mitarbeiter
motivieren und führen zu können.
Sie sollten unbedingt auch kaufmännische
Kenntnisse mitbringen (oder erwerben )
Wer hier Defizite hat, dem steht ein vielfältiges
Weiterbildungsangebot zur Verfügung.
Handwerkskammer Bildungszentrum (HBZ) Münster
www.hbz-bildung.de
IHK Akademie der Wirtschaft der IHK Nord
Westfalen
www.ihk-bildung.de
IHK Nord Westfalen
www.ihk-nordwestfalen.de
Aus- und Weiterbildung / weitere Lehrgangsanbieter
WIS - Weiterbildungsinformationssystem ( DIHK )
www.wis.ihk.de
BERUFENET – Das Netzwerk für Berufe
( Agentur für Arbeit )
www.berufenet.arbeitsagentur.de
KURSNET – Portal für berufliche Aus- und
Weiterbildung ( Agentur für Arbeit )
www.kursnet.arbeitsagentur.de
Volkshochschule Gladbeck
www.vhsgladbeck.de
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Gründungszuschuss ( ALG I-Empfänger )
Sicherung des ersten Lebensunterhaltes und
pauschale soziale Absicherung.
Agentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Gelsenkirchen
Einstiegsgeld ( ALG II-Empfänger )
Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und zusätzliche
Existenzgründungshilfen (z.B. für die Anschaffung
von Betriebsmitteln).
Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen
www.vestische-arbeit.de
Bezirksstelle Gladbeck
EXIST-Gründerstipendium
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts,
Sachausgaben, Coaching bei Gründungsvorhaben
von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen
sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
www.exist.de
Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
www.fz-juelich.de/ptj
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Existenzgründung in der Kultur- und
Kreativwirtschaft
Erlaubnispflichtige Gewerbe
•
•
•
•
Gewerbeerlaubnis
Persönliche Zuverlässigkeit
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Fachliche Kompetenz
Häufig nachgefragt:
Reisegewerbe
Gewerbetreibende, die keine feste Betriebsstätte
haben benötigen eine Reisegewerbekarte des
zuständige Gewerbeamtes.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern.
Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes
www.kultur-kreativ-wirtschaft.de
Für die Ausübung der meisten Gewerbe ist in
Deutschland keine besondere Erlaubnis erforderlich.
Dennoch gibt es manche Tätigkeitsbereiche oder
Branchen, in denen eine Gewerbeerlaubnis
gefordert wird. Die Erlaubnis ist an verschiedene,
von der Gründerin oder vom Gründer zu
erbringende Nachweise geknüpft.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des
Gewerbes müssen Sie stellen, b e v o r Sie das
Gewerbe anmelden.
Im Infocenter Gewerbeanmeldung erhalten Sie mit
wenig Aufwand alle Informationen zu den
Gewerbeanmeldeformalitäten für Ihr Vorhaben.
http://www.gewerbeanmeldung.nrw.de/
Die persönliche Zuverlässigkeit ist durch die
Vorlage
Bewachungsgewerbe
Erlaubnispflichtig / persönliche Zuverlässigkeit,
Schuldnerverzeichnis, erforderliche Mittel oder
Sicherheiten und eine 80-stündige Unterrichtung
durch die IHK.
● eines polizeilichen Führungszeugnisses und
Gaststättengewerbe
Erlaubnispflichtig bei Alkoholausschank /
Unterweisung bei der IHK Nord Westfalen
erforderlich.
● sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes nachzuweisen.
Führungszeugnis,
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bürgeramt Gladbeck
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Stadtkasse Gladbeck
● dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister
www.gladbeck.de
Bürgerservice
Der Nachweis der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit wird
Verkehrsgewerbe
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit durch Auszüge aus dem Insolvenzregister
Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist
genehmigungspflichtig. Persönliche Zuverlässigkeit / und dem Schuldnerverzeichnis erbracht.
Sach- und Fachkundeprüfung IHK
Weitere Sach- und Fachkundeprüfung IHK,
Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse:
● Aufstellen von Spielgeräten
● Arzneimittelprüfung (freiverkäufliche Arzneimittel)
● Buchführungshelfer
● Finanzdienstleister
● Gefahrgutfahrer
● Handel mit Waffen und Munition
● Makler, Bauträger und Baubetreuer
● Spielhalle
● Versicherungsvermittler
Die Gewerbeerlaubnis muss i.d.R. bei dem
Ordnungsamt / Gewerbemeldestelle Gladbeck
beantragt werden.
In bestimmten Fällen wird die fachliche Kompetenz
durch Nachweise über die Teilnahme an
Weiterbildungen mit oder ohne Prüfung oder
entsprechende Zeugnisse aus Ausbildung oder
Studium - je nach geforderter Qualifikation überprüft.
Bescheinigung in Steuersachen des
Finanzamts Marl
www.finanzamt-marl.de
Bescheinigung bezgl. Insolvenz-/Konkursverfahren
Amtsgericht Essen / Insolvenzgericht Essen
www.ag-essen.nrw.de
Bescheinigung des bezgl. Schuldnerverzeichnis
Amtsgericht Gladbeck
www.ag-gladbeck.nrw.de
Sach- und Fachkundeprüfung
IHK Nord Westfalen
www.ihk-nordwestfalen.de
- Branchen Konzession Personenbeförderung
Straßenverkehrsamt Kreis Recklinghausen
www.kreis-re.de
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Handwerk
•
Zulassungspflichtig - Anl. A
der Handwerksordnung -
Ausnahmebewilligung
- für Antragsteller, bei denen die Ablegung der
Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung
bedeutet
Nach der Handwerksordnung liegt ein
Handwerksbetrieb vor, wenn ein Gewerbe
handwerksmäßig betrieben wird und vollständig
oder in wesentlichen Tätigkeiten ein Gewerbe
umfasst, das in der Anlage A zur
Handwerksordnung aufgeführt ist.
In die Handwerksrolle wird grundsätzlich nur
eingetragen, wer
● in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die
Meisterprüfung abgelegt hat,
- für Staatsangehörige eines EU/EWRLandes erteilt, die in einem anderen
EU/EWR-Land die betreffende Tätigkeit
ausgeübt haben
● als Geselle mit sechsjähriger Berufserfahrung
mindestens vier Jahre in leitender Position verbracht
hat,
Ausübungsberechtigung
● oder im Besitz einer Ausnahmebewilligung oder
einer Ausübungsberechtigung nach der
Handwerksordnung ist.
- für Altgesellen
Davon sind die Gesundheitshandwerke
(Augenoptiker-, Hörgeräteakustiker-,
Orthopädietechniker-,
Orthopädieschuhmacher und
Zahntechniker-Handwerk) und das
Schornsteinfeger-Handwerk ausgenommen.
•
zulassungsfreie Handwerke
Anl. B 1 der Handwerksordnung
•
handwerksähnliche Gewerbe
Anl. B 2 der Handwerksordnung
Freie Berufe
"geregelte" Freie Berufen (z. B. Rechtsanwälte,
Ärzte oder Steuerberater)
"ungeregelte" Freie Berufe (z. B. Künstler,
Schriftsteller, Wissenschaftler)
Handwerkskammer Münster
www.hwk-muenster.de
Mitgliedschaft
In die Handwerksrolle werden ferner Ingenieure,
Absolventen von technischen Hochschulen und
von staatlichen oder staatlich anerkannten
Fachschulen für Technik und für Gestaltung oder
auch Industriemeister mit dem
zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem
der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer
Prüfung entspricht.
Die in der Anlage B zur Handwerksordnung
aufgeführten Gewerbe können zulassungsfrei oder
handwerksähnlich betrieben werden. Wer ein
solches beginnt, muss dies auch der
Handwerkskammer anzeigen (Meisterprüfung nicht
notwendig). Außerdem müssen handwerkliche
Nebenbetriebe grundsätzlich eingetragen werden.
Das Finanzamt entscheidet in Zweifelsfällen letztlich
auch darüber, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um
eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Für einige Freie Berufe besteht
Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen
Kammern.
Finanzamt Marl
www.finanzamt-marl.de
Bundesverband der Freien Berufe
www.freie-berufe.de
Institut für Freie Berufe (IFB)
www.ifb-gruendung.de
Seite 4
2. Planung
Aufstellung eines Businessplans
1. Zusammenfassung
Beratung / Information
Existenzgründungsportal des BMWi
www.existenzgruender.de/onlineplaner
Grobgliederung - Wie umfangreich der
Businessplan auszuarbeiten ist, hängt von dem
www.existenzgruender.de/publikationen
individuellen Vorhaben ab.
2. Geschäftsidee
Besonderheiten (Alleinstellungsmerkmal),
Kurz- und langfristiges Unternehmensziel
Gründungswerkstatt der IHK NRW
www.gruendungswerkstatt-nrw.de
3. Unternehmen
Gründungsdatum, Sitz, Gesellschafter,
Geschäftsführer, Mitarbeiter, Geschäftszweck.
( Patente, Rechte, Lizenzen, Verträge ).
Existenzgründung im Handwerk
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
bei der Handwerkskammer Münster
www.hwk-muenster.de
4. Produkt / Dienstleistung
Besonderheiten, Entwicklungsstand,
gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulassungen,
Genehmigungen)
5. Markt und Wettbewerb
6. Marketing
7. Unternehmensorganisation
8. Risiken / Chancen
Kunden, Bedürfnisse/Probleme der Kunden
Konkurrenz, Preise, Stärken und Schwächen
Standort
Angebotsnutzen / Angebotsvorteil
Preis / Preiskalkulation
Vertrieb / Vertriebspartner / Vertriebskosten
Werbung
Lebenslauf, Qualifikationen/Berufserfahrungen
und ggf. Zulassungen, Branchenkenntnisse,
kaufmännischen Kenntnisse, Stärken und
Schwächen, Ausgleich der Defizite
-Rechtsform-Mitarbeiter
Chancen, die die weitere positiv beeinflussen
könnten,
Probleme, die eine positive Entwicklung
behindern könnten und Gegenmaßnahmen
Seminare des
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
www.startercenter.com
in Bottrop
www.bottrop.de/wirtschaft/startercenter/
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
- Zuschüsse für Zirkelberatungen
( Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung )
- Zuschüsse für Einzelberatungen durch freie
Unternehmensberater
Anlaufstelle
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
www.startercenter.com
STARTBAHN MedEcon Ruhr GmbH
Gründerwettbewerbe.Med
www.startbahn-ruhr.de
Seite 5
3. Finanzplan
•
Lebenshaltungskosten /
Unternehmerlohn
Beratung / Information
Privaten Kosten für Haushalt, Miete,
Versicherungen etc. Mit der Aufnahme einer
hauptberuflich selbständigen Tätigkeit endet
i.d.R. die Pflichtmitgliedschaft in den
gesetzlichen Versicherungen.
Deutsche Sozialversicherung
www.deutsche-sozialversicherung.de
- Krankenversicherung /
Krankentagegeldversicherung /
Pflegeversicherung
Generelle Krankenversicherungspflicht freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen oder
Mitglied in einer privaten Krankenversicherung.
- Alters- / Erwerbsminderungs- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bisher erworbene Ansprüche auf Altersrente
Deutsche Rentenversicherung
bleiben erhalten, Ansprüche auf eine Rente
www.deutsche-rentenversicherung.de
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gehen
Beratungsstellen-/suche
- wenn keine Weiterversicherung erfolgt - nach
zwei Jahren verloren.
Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung für Handwerker,
Hebammen, Lehrer und eine Reihe anderer
selbständig Tätiger / Freier Berufe.
Nicht versicherungspflichtige Selbständige
können sich bei der gesetzlichen
Rentenversicherung freiwillig versichern oder
( innerhalb von 5 Jahren ) einen Antrag auf
Versicherungspflicht stellen.
GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen
www.gkv-spitzenverband.de
Informationen der eigenen Krankenkasse !
- Unfallversicherung
Unternehmer oder Freiberufler sind i.d.R.nicht
pflichtversichert, jeder Unternehmer kann sich
aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsund Wegeunfällen bei seiner
Berufsgenossenschaft versichern.
Eine private Unfallversicherung umfasst Unfälle
zuhause, in der Freizeit, im Beruf und auf der
Straße.
Die Berufsgenossenschaften sind nach
Branchen gegliedert.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
www.dguv.de
- Arbeitslosenversicherung
( freiwilligen Weiterversicherung in der
Arbeitslosenversicherung als
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Ein Versicherungspflichtverhältnis nach dem
SGB III von mindestens 12 Monaten innerhalb
der letzten 24 Monate vor Aufnahme der
selbständigen Tätigkeit ist Voraussetzung.
Agentur für Arbeit / Geschäftsstelle Gladbeck
www.arbeitsagentur.de
Seite 6
•
Kapitalbedarfsplan
Wer ein Unternehmen gründet, muss - in aller
Publikationen, Onlinehilfen, Seminare
Regel - zunächst einmal Geld in sein Vorhaben siehe 2. Businessplan
investieren. Wie viel investiert werden muss,
ergibt sich aus der Kapitalbedarfsplanung.
•
Finanzierungsplan
Nachdem der Kapitalbedarf ermittelt wurde,
geht es nun um die Finanzierung.
Förderdatenbank des Bundes
www.foerderdatenbank.de
- Eigenkapital
Eigenes Geld oder Beteiligungskapital anderer
Geldgeber.
Business Angels Agentur Ruhr
www.baar-ev.de
- Fremdkapital
Bankkredite und öffentliche Fördermittel.
- Förderprogramme
Beratung
● Zuschüsse Beratungsprogramm
Wirtschaft NRW (vor der Gründung)
● Gründercoaching Deutschland (bis 5 Jahre
nach der Gründung)
● Potenzialberatung ( ab 5 Jahre nach der
Gründung )
Öffentliche Fördermittel sind
Finanzierungshilfen oder Bürgschaften des
Bundes, der Länder und der Europäischen
Union für überwiegend investive
Maßnahmen von Gewerbebetrieben und
Freiberuflern. Die Förderung erfolgt auf
Antragstellung bei der Hausbank und
wird zweckgebunden zugeteilt. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf Zuteilung von
öffentlichen Fördermitteln. Der Antrag auf
Fördermittel ist vor Beginn der Maßnahme
zu stellen. In der Regel werden öffentliche
Fördermittel als zinsverbilligte Darlehen
einschließlich tilgungsfreien Anlaufjahren
vergeben, möglich ist aber auch eine
Förderung über Zuschüsse.
Investition
● Mikrofinanzierung ( KfW-StartGeld )
Anlaufstelle
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
www.startercenter.com
www.gruender-coaching-deutschland.de
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
www.startercenter.com
● KfW-StartGeld
● Unternehmerkapital: ERP-Kapital für
Gründung
● KfW-Unternehmerkredit
KfW Mittelstandsbank
www.kfw-mittelstandsbank.de
● NRW.BANK.Gründungskredit
● NRW.BANK.Universalkredit
NRW.BANK
www.nrwbank.de
Meistergründungsprämie NRW
Einmalige Prämie für Handwerksmeister/-innen LGH - Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks
bei Gründung einer selbständigen Existenz.
www.lgh.de
Antrag über die Handwerkskammer.
- Bürgschaften
Jedes Kreditinstitut verlangt bankübliche
Sicherheiten für seine Kredite.
Bei nicht ausreichenden Sicherheiten
öffentliche Bürgschaften der
Bürgschaftsbanken weiterhelfen.
Bürgschaftsbank NRW
www.bb-nrw.de
Seite 7
•
SCHUFA
Bei Kreditanträgen / Anträgen auf Fördermittel SCHUFA Holding AG
www.schufa.de
prüft das Kreditinstitut u. a. die persönliche
Kreditwürdigkeit des Kunden. Hierzu wird auch
die Schufa befragt. Über die SCHUFA können
Eigenauskünfte und Auskünfte für Geschäfte
mit Privatkunden und mit gewerblichen Kunden
eingeholt werden.
Handwerkskammer Münster
•
Umsatzplanung
Die wohl schwierigste Aufgabe im Rahmen der
Gründungsplanung. Orientierung bieten
Betriebsvergleiche, Branchenkennzahlen und
Marktinformationen der Kammern oder
Berufsverbände, steuerliche Berater ( über die
DATEV eG ) oder die Richtsatzsammlung des
Bundesministeriums der Finanzen
( gewerbliche Umsätze und Gewinne ).
www.hwk-muenster.de
Beratungs- und Informationssystem im Handwerk
(BIS)
www.bis-handwerk.de
LGH - Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks
www.lgh-betriebsvergleiche.de
IHK Nord Westfalen
www.ihk-nordwestfalen.de
•
•
•
Liquiditätsplan
Rentabilitätsplan
Tragfähigkeitsbescheinigung
Die Liquiditätsvorschau gibt Auskunft über die
Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben
( für einen Zeitraum von 3 Jahren ) werden
monatlich gegenübergestellt.
Die Ertragsvorschau zeigt, ob sich das
Vorhaben lohnt.
Dazu werden die zu erwartenden Umsätze den
zu erwartenden Kosten ( für einen Zeitraum von
3 Jahren ) gegenübergestellt.
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Branchenreports
www.dsgv.de
Volksbanken und Raiffeisenbanken
Brancheninformationssysteme
www.bvr.de
Bundesministerium der Finanzen
Richtsatzsammlung
www.bundesfinanzministerium.de
Tragfähigkeitsüberprüfung
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
Für die Bewilligung des
Gründungszuschusses ist eine Begutachtung www.startercenter.com
des Vorhabens und der wirtschaftlichen
Tragfähigkeit erforderlich. Zu den fachkundige
Stellen zählen zum Beispiel Industrie- und
Handelskammern, Handwerkskammern,
STARTERCENTER NRW sowie Steuerberater.
Handwerkskammer Münster
www.hwk-muenster.de
IHK Nord Westfalen
www.ihk-nordwestfalen.de
Seite 8
4. Unternehmen
•
Beratung / Information
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit / Geschäftsstelle Gladbeck
www.arbeitsagentur.de
Gründungszuschuss ( ALG I )
Ein Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung
gestellt werden.
Arbeitslosenversicherung
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung
in der Arbeitslosenversicherung
( Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag )
muss innerhalb des ersten Monats der
Selbständigkeit gestellt werden.
Mitarbeiter / innen
auch 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende
Beantragung einer Betriebsnummer, die in die Betriebsnummern-Service der Bundesagentur
Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer
für Arbeit (BA)
eintragen werden muss.
www.arbeitsagentur.de
Auch bei einer Betriebsübernahme mussen
eine neue Betriebsnummer beantragt werden,
da diese an den Inhaber des Betriebes
gebunden ist.
Mit der Betriebsnummer werden die Mitarbeiter
/ innen bei der Krankenkasse an- und
abgemeldet, sowie die Beiträge zur Kranken-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung
abgerechnet. Außerdem ist sie für
betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder
Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft
erforderlich.
Eingliederungszuschüsse
Minijobber (Höchsteinkommen 400 Euro) sind
zusätzlich bei der Minijobzentrale
anzumelden.
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
www.minijob-zentrale.de
Arbeitgeber können bei der Einstellung von
Mitarbeitern einen Zuschuss zu den
Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung
der Bewerberin oder des Bewerbers nicht den
Anforderungen der Tätigkeit entspricht.
Agentur für Arbeit / Geschäftsstelle Gladbeck
www.arbeitsagentur.de
Seite 9
•
Vestische Arbeit Kreis
Recklinghausen
Einstiegsgeld ( ALG II )
Information und Eingliederungsvereinbarung
zum beabsichtigten Gründungsvorhaben sowie
Antragstellung vor der Gewerbeanmeldung.
Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können bei der Einstellung von
Mitarbeitern einen Zuschuss zu den
Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung
der Bewerberin oder des Bewerbers nicht den
Anforderungen der Tätigkeit entspricht.
•
Gewerbeangelegenheiten
•
Finanzamt
•
Industrie-und Handelskammer
Das Gewerbeamt informiert von der
Gewerbeanmeldung das Finanzamt, die
Kammern und die Berufsgenossenschaft.
Zur Anmeldung verpflichtet sind jedoch die
Gründerinnen und Gründer selbst.
Eine eigene Kontaktaufnahme ist daher u.U.
dringend zu empfehlen !
Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen
www.vestische-arbeit.de
Bezirksstelle Gladbeck
TEAM ARBEIT VEST
www.teamarbeitvest.de
www.gladbeck.de
Bürgerservice
Gewerbe-Anmeldungen/-Ummeldungen/Abmeldungen
Bärbel Hemmersbach
Tel.: 02043 - 99 2023
Karl-Heinz Böning
Tel.: 02043 - 99 2406
Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer
zu und schickt Ihnen einen Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
müssen Angaben zu voraussichtlichen
Einküften / Gewinnen ( Feststellung und
Festsetzung von Vorauszahlungen zur
Einkommen- und Gewerbesteuer ) und zur
Anmeldung und Abführung der Lohn- und
Umsatzsteuer gemacht werden.
Finanzamt Marl
Beratungsstelle für Neuanmeldungen
Herr Piasta - Tel. 02365 / 516 - 2518
Frau Berner - 02365 / 516 - 2279
www.finanzamt-marl.de
In der Industrie- und Handelskammer besteht
Pflichtmitgliedschaft. Allerdings gibt es für
Existenzgründer Beitragsermäßigungen.
IHK Nord Westfalen
www.ihk-nordwestfalen.de
Seite 10
•
Handwerkskammer
In der Handwerkskammern besteht
Pflichtmitgliedschaft. Allerdings gibt es für
Existenzgründer Beitragsermäßigungen.
Handwerkskammer Münster
www.hwk-muenster.de
•
Berufsgenossenschaft
Auch bei der Berufsgenossenschaft besteht für
jeden Gewerbebetrieb Anzeigepflicht, ganz
gleich ob Mitarbeiter/innen beschäftigt werden
oder nicht. Mitarbeiter/innen müssen auf jeden
Fall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
versichert werden.
Unternehmer oder Freiberufler sind in der
Regel nicht pflichtversichert können sich aber
freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und
Wegeunfällen bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft versichern.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
www.dguv.de
•
Freie Berufe
Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte,
Künstler) melden sich direkt beim Finanzamt an
und beantragen dort eine Steuernummer.
Für einige Freie Berufe besteht
Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen
Kammern.
Bundesverband der Freien Berufe
www.freie-berufe.de
•
Krankenkasse
Eigene ( gesetzliche )
Krankenversicherung
Sozialversicherung der angestellten
Mitarbeiter/innen
•
Rentenversicherung
Finanzamt Marl
Beratungsstelle für Neuanmeldungen
Herr Piasta - Tel. 02365 / 516 - 2518
Frau Berner - 02365 / 516 - 2279
www.finanzamt-marl.de
Information über die geplante Gründung und
Einkommens- bzw. Beitragseinstufung.
Eigene gesetzliche Krankenversicherung oder
Eine freiwillige Weiterversicherung muss
Privatkrankenkasse.
innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden
aus der Versicherungspflicht beantragt werden.
Mit der zuvor beantragten Betriebsnummer des
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur
Gesetzliche Krankenversicherung der
für Arbeit (BA) werden die Mitarbeiter / innen
Angestellten.
bei der Krankenkasse an- und abgemeldet,
sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-,
Renten- und Arbeitslosenversicherung
abgerechnet. Die Krankenkassen ziehen die
Sozialversicherungsbeiträge ein.
Deutsche Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
Ggf. freiwillige oder Pflichtversicherung auf
Beratungsstellen-/suche
Antrag.
Seite 11
•
Rechtsform
Einen Rechtsanwalt oder Notar sollten zu Rate
gezogen werden, um sich über Rechtsformen
zu informieren und Verträge (z.B. Miet-,
Arbeits-, Lieferverträge) prüfen zu lassen.
• Handelsregister
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, in
dem alle Kaufleute mit ihren
Unternehmensdaten aufgeführt sind.
Die Eintragung erfolgt über einen Notar.
In das Handelsregister einzutragen sind in
Abteilung A (HRA)
z.B. der Einzelkaufmann oder die offene
Handelsgesellschaft ( oHG );
in Abteilung B (HRB)
z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH), auch in der besonderen
Ausgestaltung der "Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)".
Amtsgericht Gelsenkirchen
Handels- und Genossenschaftsregister für die
Amtsgerichtsbezirke Bottrop, Dorsten,
Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck
und Marl.
www.ag-gelsenkirchen.nrw.de
• Partnerschaftsregister
Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte,
Architekten), die sich in einer
Partnerschaftsgesellschaft
zusammenschließen.
Angehörige einer Partnerschaft können nur
natürliche Personen sein.
Die Eintragung einer Partnerschaft in das
Partnerschaftsregister muss durch alle Partner
erfolgen. Die Anmeldung muss in notariell
beglaubigter Form vorliegen.
In Nordrhein-Westfalen wird das
Partnerschaftsregister nur bei dem Amtsgericht
Essen für das gesamte Land geführt.
Amtsgericht Essen - Partnerschaftsregister –
www.ag-essen.nrw.de
•
Bauordnung
Bauberatung / Baugenehmigung
Nutzungsänderung
Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders
nutzen will, bedarf gem. § 63 Abs. 1 BauO NW
dafür in der Regel eine Baugenehmigung,
soweit nicht nach anderen Vorschriften
Genehmigungsfreiheit besteht.
Abteilung Bauaufsicht des Amtes für
Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt
Gladbeck.
Leiterin Andrea Droste
Tel.: 02043 / 99 – 2239 oder 99 2493
•
Versorgungsunternehmen
Verträge mit Wasser-, Strom-, eventuell auch
Gasversorgungsunternehmen.
Das gleiche gilt für die Entsorgung.
Zentrale Betriebshof Gladbeck - ZBG www.zb-gladbeck.de
•
Internet und Telekommunikation
Installation notwendiger Anschlüsse sowie die
Vergabe von Rufnummern frühzeitig
beantragen, um schon vor der offiziellen
Geschäftseröffnung über alle notwendigen
Telefon-, Fax- und Onlineverbindungen sowie
Nummern zu verfügen.
Seite 12
Adressen-Anhang
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
beim Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Henrike Hartz
Tel: 02361 / 53 43 30
Fax: 02361 / 53 68 43 30
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
bei der Industrie- und Handelskammer
Nord Westfalen in Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen-Buer
Angelika Kraus-Buten
Telefon 0209 388-105
Telefax 0209 388-101
[email protected]
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
in Bottrop
Kirchhellener Str. 12
46236 Bottrop
Birgit Schmeink
Tel: 02041 / 70-4784
Fax: 02041 / 70-4789
[email protected]
STARTERCENTER NRW Emscher-Lippe
bei der Handwerkskammer Münster
Vom-Stein-Straße 34
45894 Gelsenkirchen
Dagmar Voigt-Sanktjohanser
Tel: 0209/38077-10
Fax: 0209/38077-99
[email protected]
www.startercenter.com
www.hwk-muenster.de
www.ihk-nordwestfalen.de
www.bottrop.de/wirtschaft
Kompetenzzentrum Kultur- &
Kreativwirtschaft des Bundes
Regionalbüro Nordrhein-Westfalen
c/o IHK Bochum
Ostring 30 - 32
44787 Bochum
Christof Schreckenberg
Tel: 0151 26 46 72 87
[email protected] [email protected]
Startbahn MedEcon Ruhr GmbH
Gründerwettbewerbe.Med
Lindenallee 55
45127 Essen
Tel.: 0201/240535-0
Fax: 0201/240535-30
Business Angels Agentur Ruhr e.V.
(BAAR)
Semperstraße 51
45138 Essen
Tel.: 0201 / 8 94 15 - 30
Fax: 0201 / 8 94 15 – 10
[email protected]
[email protected]
www.innovationszentrum.de
www.kultur-kreativ-wirtschaft.de
www.startbahn-ruhr.de
www.baar-ev.de
Betriebsnummern-Service der
Bundesagentur für Arbeit (BA)
66018 Saarbrücken
Postfach 10 18 44
Tel.: 01801 / 66 44 66
Fax: 0681/ 988429 1300
[email protected]
Arbeitsamt Gelsenkirchen / Gladbeck
Goethestr. 34
45964 Gladbeck
Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)
Fax: 02043 / 9570-160
[email protected]
Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen
Bezirksstelle Gladbeck
Wilhelmstr. 8 u. 10
45964 Gladbeck
Tel.: (0 20 43) 696-800
Fax: (0 20 43) 696-810
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de
www.vestische-arbeit.de
TEAM ARBEIT VEST
Bezirksstelle Gladbeck
Wilhelmstraße 8 - 10
45964 Gladbeck
Tel.: 02043 - 696-800
Fax.: 02043 - 696-810
[email protected]
www.teamarbeitvest.de
HWK Bildungszentrum Münster
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Tel. 02 51/7 05 - 0
Fax 02 51/7 05 - 11 30
[email protected]
Akademie der Wirtschaft
der IHK Nord Westfalen in
Gelsenkirchen
Rathausplatz 7
45894 Gelsenkirchen
Telefon 0209 388-0
Telefax 0209 388-101
[email protected]
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 61
Fax (0 30) 2 01 99-4 70
[email protected]
Innovationszentrum Wiesenbusch
Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH
Am Wiesenbusch 2
45966 Gladbeck
Dipl.-Betriebswirt Jürgen Buschmeier
Telefon: 02043 / 944 - 110
Telefax: 02043 / 944 – 113
www.hbz-bildung.de
[email protected]
Finanzamt Marl
Beratungsstelle für Neuanmeldungen
Brassertstr. 1
45768 Marl
Herr Piasta - Tel. 02365 / 516 - 2518
Frau Berner - 02365 / 516 – 2279
www.finanzamt-marl.de
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
D-45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 53-0
Fax: 02361 53-3290
[email protected]
Institut für Freie Berufe (IFB)
Marienstraße 2
90402 Nürnberg
Tel.:.0911 / 23 565 0
Fax: 0911 / 23 565 52
[email protected]
Bundesverband der Freien Berufe
Reinhardtstraße 34
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 / 284444 0
Haus der VHS
Friedrichstr. 55
45964 Gladbeck
Tel. 0 20 43 - 99 24 15
[email protected]
[email protected]
www.kreis-re.de
www.ifb-gruendung.de
www.freie-berufe.de
www.vhsgladbeck.de
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Tel. 0234/304 - 0
Fax 0234/304 - 66050
[email protected]
Deutscher Sparkassen- und
Giroverband - Branchenreports
Sparkasse Gladbeck
Friedrich-Ebert-Str. 2
45964 Gladbeck
Tel.: 02043 / 271 - 0
Fax: 02043 / 271 - 266
[email protected]
Volksbanken und Raiffeisenbanken
Brancheninformationssysteme
Volksbank Ruhr Mitte eG / Gladbeck
Goethestraße 49
45964 Gladbeck
Telefon 02043 690-10
Fax 02043 690-1338
[email protected]
Deutscher Franchise-Verband e.V.
(DFV)
Luisenstr. 41
10117 Berlin
Tel.: 030 278902-0
Fax: 030 278902-15
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
[email protected]
Bürgschaftsbank NRW GmbH
Hellersbergstrasse 18
D-41460 Neuss
Tel.: 0 21 31 / 51 07 0
Fax: 0 21 31 / 51 07 222
Info@bbnrw
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 - 9278-0
Fax: +49 (0) 611 - 9278-109
[email protected]
Infocenter Tel. 0180 1 241124
www.bb-nrw.de
www.schufa.de
Gewerbeanmeldung - Ummeldung Abmeldung
Bärbel Hemmersbach
Raum - U50
Tel.: 02043 - 99 2023
Fax: 02043 - 99 1320
Karl-Heinz Böning
Raum - U50
Tel.: 02043 - 99 2406
[email protected]
www.gladbeck.de
Bürgerservice
Abteilung Bauaufsicht
Neues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Leiterin
Andrea Droste
Raum - U21
Tel.: 02043 / 99 – 2239 oder 99 2493
Fax: 02043 / 99 – 1630
[email protected]
Amt für kommunale Finanzen
Neues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Sachgebietsleiterin Gewerbesteuer
Karin Lenkeit
- Raum 254 Tel.: 02043 - 99 2207
Fax: 02043-99 1220
[email protected]
www.gladbeck.de
Bürgerservice
www.gladbeck.de
Bürgerservice
www.dfv-franchise.de
www.minijob-zentrale.de
NRW.BANK Münster
Friedrichstraße 1
48145 Münster
www.nrwbank.de
Beratungscenter Westfalen
Tel.: +49 251 91741-4800
Fax: +49 251 91741-2666
[email protected]
Amt für Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2
45964 Gladbeck
Abteilungsleitung Gewerbewesen
Gabriele Grollmann
Raum - U36
Tel.: 02043 / 99 – 2566
Fax: 02043 / 99 – 1320
[email protected]
www.gladbeck.de
Bürgerservice
Schützenstraße 21
45964 Gladbeck
Tel.: 02043 697-0
Fax: 02043 697-120
[email protected]
Amtsgericht Gelsenkirchen
Handels- und Genossenschaftsregister
Overwegstrasse 35
45879 Gelsenkirchen
Telefon: 02 09 17 91 - 0
Fax: 02 09 17 91 - 229
[email protected]
Amtsgericht Essen – Insolvenzgericht
- PartnerschaftsregisterZweigertstraße 52
45130 Essen
Telefon: 0201 803-0
Fax: 0201 803-1000
[email protected]
Amtsgericht Hagen
Mahngericht
Hagener Straße 145
58099 Hagen
Telefon: 02331 967-5
Fax: 02331 967-700
[email protected]
www.ag-gladbeck.nrw.de
www.ag-gelsenkirchen.nrw.de
www.ag-essen.nrw.de
www.ag-hagen.nrw.de
Amtsgericht Gladbeck