info - Komatsu Forest

E RSATZ TE IL E
U N D ZU B E HÖ R
2016/2017
www.komatsuforest.de
Komatsu Forest GmbH
Ansprechpartner
Unsere Servicepartner
vor Ort
Fichtwald GmbH
Wehrhainer Neue Straße 29
04936 Schlieben
Tel. 035361 89980
Maschinentechnik Mehlhorn
Muldenufer 3
08309 Eibenstock
Tel. 037752 6363
LTZ Chemnitz GmbH
Betriebsstätte Vogtland
Oelsnitzer Landstraße 147
08527 Plauen-Oberlosa
Tel. 037421 722370
Hans Armbruster
Leitung Materialwirtschaft
Tel. 07454 9602-72
Fax 07454 960268
[email protected]
Catrin Gehring
Ersatzteilverkauf
Tel. 07454 9602-73
Fax 07454 960268
[email protected]
Krister Kvarnström
Falkenberger Hauptstr. 8
15848 Tauche
Tel. 0171 5412722
Friedhelm Müller Landtechnik GmbH
Dorfstraße 4
27367 Taaken
Tel. 04264 1667
FoBa Forst- und Baumaschinen
Gewerbegebiet Echtrop
Gutenbergweg 14
59519 Möhnesee
Tel. 02924 974730
Anton Wagner
Forstmaschinenreparatur
Ahornweg 16
83104 Schönau
Tel. 0171 3177799
Josef Kerschbaumer
Heinrich-Nicolaus-Straße 19
87480 Weitnau-Seltmans
Tel. 0160 94437355
Wolfgang Müller
Ersatzteilverkauf
Tel. 07454 9602-64
Fax 07454 960268
[email protected]
Jürgen Pfister
Ersatzteilverkauf
Tel. 07454 9602-67
Fax 07454 960268
jurgen.pfi[email protected]
Eduard Helzer
Ersatzteilverkauf
Tel. 07454 9602-65
Fax 07454 960268
[email protected]
Janosch Meng
Ausstattung Neumaschinen
Tel. 07454 9602-69
Fax 07454 960268
[email protected]
HOWA Land- und Forsttechnik GmbH
Bayreuther Straße 12
95700 Neusorg
Tel. 09234 8159
Forstmaschinenservice Schönfelder
Eschenthaler Str. 15
96515 Sonnenberg-Friedrichsthal
Tel. 0171 8110295
Mack GmbH
In den Auwiesen 7
97785 Mittelsinn
Tel. 09356 5220
Jochen Martini
Logistik
Tel. 07454 9602-70
Fax 07454 960268
[email protected]
Katalog gültig bis 30. Juni 2017 · Irrtum und gravierende Rohstoffpreisveränderungen vorbehalten
Inhalt
Verbrauchsmaterial
Betriebs-, Hilfsstoffe
Markierungsfarbe, Kleinteile
Schwerter
Sägeketten
Original-Filtersätze
4
5
6
7
8
Ersatzteile
Greifer, Greiferersatzteile
9
Zubehör
Sitze
Arbeitsscheinwerfer
Bogiebänder
Feuerlöscher
Werkzeug, -sätze, -koffer
10
11
12 – 13
14
14
AGB
Unser Samstagsservice:
Das Ersatzteillager ist samstags von
8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Bestellungen
sind bis 11.00 Uhr möglich.
Die Bestellungen werden von Night-Star
am Sonntag bis 9.00 Uhr ausgeliefert.
Technischer Notdienst am Samstag:
Tel. 0 74 54/96 02-60
Unsere zuverlässigen Partner bringen die Original-Ersatzteile sicher
und schnell zu Ihnen!
15
Lieferungen aus unserem Ersatzteillager in Vöhringen:
Schenker LKW Lieferungen –
für großvolumige und schwere Teile
Night-Star national (Nachtexpress)
Bestellannahme täglich bis 16.30 Uhr,
Anlieferung bis 8 Uhr am nächsten
Werktag.
Night-Star international (Tagexpress)
Bestellannahme bis 16.30 Uhr, Transportzeit länderabhängig.
Sollten wir die benötigten Teile in
Vöhringen nicht vorrätig haben,
können wir Sie direkt aus unserem
Zentrallager in Arlandastad/
Schweden beliefern:
Die Lieferungen erhalten Sie am
nächsten Tag, wenn Sie bis
16.00 Uhr bei uns bestellen
GLS national – Bestellannahme bis
15.00 Uhr
Anlieferung am nächsten Werktag
GLS intern. – Bestellannahme bis
15.00 Uhr
Lieferung innerhalb von 72 – 96 Stunden
Großvolumige und schwere
Sendungen liefern wir mit TNT
innerhalb weniger Tage
3
VERBRAUCHSMATERIAL
Betriebsstoffe
Komatsu Forest Öle
Art-Nr.
Bezeichnung
Gebinde
EUR/l
5246446
Motoröl 15W40 E9, CJ4 bis Tier 4
200-l-Fass
2,90
5235561
Motoröl 15W40 E9, CJ4 bis Tier 4
20-l-Kanister
3,20
5203808
Motoröl 15W40 E9, CJ4 bis Tier 4
5-l-Kanister
3,40
5249119
Bio-Sägekettenöl
200-l-Fass
2,30
5235564
Bio-Sägekettenöl
20-l-Kanister
2,70
5203807
Getriebeöl 80W-90 GL 5
200-l-Fass
3,20
5235563
Getriebeöl 80W-90 GL 5
20-l-Kanister
3,50
5235562
Getriebeöl ALS 90
20-l-Kanister
4,20
5235567
Hydrauliköl HE 46 Natura
209-l-Fass
4,68
5235566
Hydrauliköl HE 46 Natura
20-l-Kanister
4,98
5203810
Hydrauliköl HM 46
200-l-Fass
2,90
5235565
Hydrauliköl HM 46
20-l-Kanister
3,10
Frachtbedingungen auf Anfrage
Das oben aufgeführte Komatsu Motorenöl kann für alle Komatsu und Valmet
Forstmaschinen (bis einschließlich TIER IV) verwendet werden und erfüllt höchste
Qualitätsansprüche und bietet gleichzeitig Ihrem Dieselmotor die benötigte Pflege
und Entlastung.
Bei der Wahl des richtigen Motorenöls ist für viele die Viskositätsklasse z. B.
10W-40 das ausschlaggebende Argument. Die Viskositätsklasse stellt jedoch kein
Qualitäts- bzw. Leistungsmerkmal sondern lediglich die Viskosität (Zähflüssigkeit)
zu den genormten Bezugstemperaturen dar. Der Temperaturbereich ist dabei
sicher zu berücksichtigen. Entscheidend bei der Auswahl des richtigen Motorenöles sind die Anforderungen an die Motorenöle nach den internationalen Organisationen ACEA (Europäischer Automobilverband) sowie API (American Petrol
Institute) und entsprechend zu verwenden. Die Motorenöle von Komatsu Forest
erfüllen diese Anforderungen.
Komatsu Forest Schmierfett
4
Art-Nr.
Bezeichnung
Gebinde
5235559
VGC1
ab 6 Kartuschen
Kartusche 380 g
5235560
VGC1
ab 3 Eimer
Eimer 18 kg
5238409
CG
Kartusche 380 g
5,55
ab 6 Kartuschen
5,35
Spezialfett für offene Zahnkränze (Drehkranz Harvesterkabine)
5238411
HSG
Kartusche 380 g
ab 6 Kartuschen
Hitzebeständiges Fett für hohe Geschwindigkeiten
(Lager Sägemotor und Schwerthalterung)
Preisänderungen vorbehalten
EUR/St
4,30
4,10
149,90
139,90
7,85
7,65
Farbe
Kleinteile
Harvester Markierungsfarbe
Art-Nr.
Bezeichnung
Gebinde
EUR/St.
Art-Nr.
Bezeichnung
Gebinde
EUR/St.
5247769
blau
10-l-Kanister
28,50
5247770
rot
10-l-Kanister
28,50
Dringt nur wenig ins Holz ein
Hohe Leuchtkraft
Kein Verstopfen der Düsen
Ungefährlich für Mensch und Umwelt
Arbeitsbereich: - 40° bis + 100° C
Kein Gefahrgut
Nord-Lock Scheibensatz
Art-Nr.
Bezeichnung
5198166
Nord-Lock Scheibensatz 165-teilig
EUR/St
125,00
O-Ring-Satz
Art-Nr.
Bezeichnung
5078084
O-Ring-Set O-Lok
alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten
EUR/St.
40,00
5
VERBRAUCHSMATERIAL
Schwerter
Sägeketten
Komatsu-Schwerter 2,0 mm
Art-Nr.
Länge Schlitz RitzelGröße
Aggregat
Stockbehandlung
JETFIT
EUR
EUR
EUR
1 – 4 St.
ab 5 St.
ab 10 St.
54,00
48,60
43,70
55,00
49,50
44,50
57,00
51,30
46,20
61,00
55,00
49,50
61,00
55,00
49,50
(cm)
(mm)
5208087
54
10
10 – 12
5208088
59
10
10 – 12
5208089
60
15
13 – 15
C93
5208090
64
10
10 – 12
945 AUT. KS / 340
5208091
64
10
13 – 15
5208092
67
15
13 – 15
C93
x
61,00
55,00
49,50
5208093
75
15
13 – 15
350 / 360 / 365 / C93
x
61,00
55,00
49,50
5208094
75
10
10 – 12
61,00
55,00
49,50
5208095
75
15
10 – 12
S92 / S132
61,00
55,00
49,50
5208096
75
10
13 – 15
960 / 965
61,00
55,00
49,50
5208097
80
10
13 – 15
64,00
57,60
51,80
5208098
82
15
13 – 15
365 / 370 / 370E / C144
x
64,00
57,60
51,80
5208099
82
15
10 – 12
S132 / S172
x
64,00
57,60
51,80
5208100
90
15
13 – 15
370 / 370E
x
64,00
57,60
51,80
x
109,00
99,00
89,10
945 / 330 / 370E ZS
x
x
für Stockbehandlung
5218318
67
15
13 – 15
C93
(l.)
5218319
75
15
13 – 15
350 / 360 / 365 / C93
(l.)
x
109,00
99,00
89,10
5218320
82
15
13 – 15
365 / 370 / 370E / C144 (l.)
x
109,00
99,00
89,10
5255452
75
15
10 – 12
S92
(r.)
x
126,00
113,40
102,10
5255453
82
15
10 – 12
S132 / S172
(r.)
x
126,00
116,10
104,50
Meterware Sägeketten
Art-Nr.
Treibglieder
5208179
1480
EUR/Rolle
225,00
Kettenschlösser 404 2,0
6
Art-Nr.
Type
EUR/VPE 25 St.
5208185
Kettenglied
9,90
5208186
Kettenplatte
6,40
Sägeketten
Kettenritzel
Sägeketten 2,0
Art-Nr.
Treibglieder
Aggregat
330 – 330.2 211780, 942 / 945 (54 cm)
EUR
EUR
EUR
1 – 29 St.
ab 30 St.
ab 60 St.
11,50
10,40
9,20
11,70
10,60
9,40
11,80
10,65
9,50
5208105
64
5208106
65
5208107
66
330.2 ab 211781
5208108
67
370E Zopfsäge / C93
12,00
10,80
9,60
5208109
74
945 / 340
13,20
11,90
10,60
5208110
76
13,60
12,30
10,90
5208111
82
14,50
13,10
11,60
5208112
85
15,00
13,50
12,00
5208113
86
S92 / S132
15,20
13,70
12,20
5208114
87
960 / 965
15,50
13,95
12,40
5208115
89
350 / 360 / 365 / C93 /
16,00
14,40
12,80
5208116
93
S132 / S172
16,40
14,80
13,20
5208117
96
(365) / 370 / 370E / C144 /
17,00
15,30
13,60
5208118
103
370 / 370E
17,90
16,20
14,40
5208119
104
18,10
16,30
14,50
C93 Stumpfbeh.
D = A mit breiter Aufnahme
Kettenritzel
Art-Nr.
Zähne
Type
Aggregat
EUR/St.
5208074
10
A
945S2 / 945.1 (54 cm)
48,50
5208075
11
A
945.1 (64 cm), 370 ZS / 370E ZS
48,50
5208076
12
A
960
48,50
5208077
13
A
5208078
14
A
960 AUT. KS, 965
48,50
5208080
10
B
330 bis 330.2 11780
48,50
5208081
11
B
5208082
12
C
5208083
13
C
5208084
14
C
350.1 ab 111071, 360.2 ab 212181, 365, 370.2 /370E, C93, C144
66,00
5208079
14
D
350 – 350.1 111070, 360 – 360.2 212180 370-370.1
48,50
66,00
48,50
330.2 ab 211781, 340, S92, S132
48,50
66,00
alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten
7
VERBRAUCHSMATERIAL
OriginalFiltersätze
Original-Filtersätze 1000 h
Forwarder
Art-Nr.
830.3
5080551
494,00
835, 845
5257827
728,00
840TX
5208704
682,00
5075009
669,00
840.4
5075009
669,00
855, 865
5226867
692,00
860.3, 860.4
5075009
669,00
890.3
5075007
575,00
895
5226867
Harvester
Art-Nr.
901TX, 901.4
5091556
549,00
840.3
ab 311174
901TX.1
692,00
EUR/Satz
5208706
639,00
901.3
ab 311191
5075326
529,00
911.3
ab 311371
5075326
529,00
5091556
549,00
5208706
639,00
5075328
629,00
5075328
629,00
911.4, 931
911.5, 931.1
941
Komatsu-Filtersätze beinhalten
alle Filter, die für den 1000 Maschinenstunden-Service benötigt werden,
d.h. auch für Zwischenintervalle.
EUR/Satz
941.1
ab 12071
Harvester neu
Art-Nr.
901, 911, 931, 951
5268372
EUR/Satz
573,00
Original-Komatsu-Filtersätze – Qualität, die sich rechnet!
Durch die starke Beanspruchung von Forstmaschinen müssen die eingesetzten
Filter optimal auf die entsprechenden Maschinen abgestimmt sein. Auch hier profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Komatsu Forest um die optimalen
Komponenten für Ihre Forstmaschine zu finden. Beim Einsatz von billigeren
Nachbauten kommt es öfter zu erheblichen Problemen, wie z. B.
Schlechtere Reinheitsklassen
Verkürzte Lebensdauer von Komponenten
Gefährdung der Betriebssicherheit
Maschinenausfälle
Eingeschränkte Verfügbarkeit
Durch die Verwendung von Original-Komatsu-Filtersätzen können Sie sicher sein,
dass diese langfristig den Wert Ihrer Forstmaschine erhalten.
8
ERSATZTEILE
Greifer
Greifer
Art-Nr.
Bezeichnung
EUR/St.
4692312
Greifer G25 Classic
2.090,00
4692191
Greifer G28 Classic
2.290,00
4691971
Greifer G36 Classic
2.898,00
5223254
Greifer G36 HD Classic verstärkt
3.770,00
4691975
Greifer G40 Classic
3.350,00
5223252
Greifer G40 HD Classic verstärkt
4.090,00
4692249
Greifer E28 Reisig-Greifer
2.640,00
4692250
Greifer E36 Reisig-Greifer
3.220,00
Greifer – Technische Daten
Modell
G25
G28
G36
G40
G36HD
G40HD
E28
E36
bar
235
235
235
235
235
235
235
235
kg
170
200
270
295
340
375
225
295
m2
0.23
0.26
0.33
0.4
0.33
0.4
0.25
0.3
Max. Weite
mm
1443
1500
1820
1980
1816
1980
1500
1820
Min. Durchmesser
mm
57
90
124
129
124
129
90
124
Breite
mm
456
456
520
520
576
576
780
755
Höhe ganz geöffnet
mm
780
784
801
885
802
885
880
955
Höhe Spitze an Spitze
mm
862
886
990
1066
975
1066
Ganz geöffnet
kp
1018
1059
1440
1752
1440
1750
1060
1440
Spitze an Spitze
kp
1232
1242
1590
1965
1590
1960
1240
1590
Max. Ladung
kg
3500
3500
5000
5500
7000
7000
3500
5000
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Max. Druck
Eigengewicht
Abmessungen
Fläche Spitze an Spitze
Kraft an der Spitze
Expanderbolzen
alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten
9
ZUBEHÖR
Sitze
Sitzdämpfung
BEGE-Fahrersitz
Art-Nr.
Bezeichnung
5214689
BEGE 3000
EUR/St.
2.490
Stufenlos, in Länge (80 mm) und Neigung, verstellbares Sitzkissen.
Längseinstellung kompletter Sitz > 200 mm
■ Beckengurt
■ Kopfstütze, verstellbar in Höhe und Neigung (40°)
■ Schnellabsenkung
■ Sitzhöhe stufenlos einstellbar (100 mm)
■ Luftgefedert mit integr. Kompressor
■ Stufenlos einstellbare Stoßdämpfer
■ Einstellbares Lüftungssystem (Airvent)
■ Luftgesteuerte Lendenwirbelstütze
■ Luftgesteuerte Seitenstützen
■ Stufenlos einstellbare Stütze für die Schulterpartie
■ Thermostatregulierte Sitzheizung
■
■
KAB-Fahrersitz
Art-Nr.
Bezeichnung
5213889
KAB 569 Nordic Airvent
EUR/St.
1.390
Längseinstellung kompletter Sitz > 200 mm
Luftgefedert (integrierter Kompressor)
■ Beckengurt
■ Kopfstütze, verstellbar
■ Lüftungssystem (Airvent)
■ Thermostatregulierte Sitzheizung
■ In der Neigung verstellbare Rückenlehne
■
■
Sittab – 4-Wege-Flächendämpfer
Art-Nr.
Bezeichnung
49-000740
4-Wege-Flächendämpfer
EUR/St.
799,00
Eine sinnvolle und Komfortable Ergänzung zu Ihrem Fahrersitz
Dämpft effektiv vertikale und horizontale Vibrationen und Stöße. Das schont den
Körper und erhöht die Leistungsfähigkeit.
Fakten
Die flache Konstruktion des Dämpfers mit 2 langen, linearen Kugellagerschienen,
bewirkt eine hohe, spielfreie Stabilität.
Die Längs- und Querdämpfung kann jeweils in 6 Stufen reguliert werden
Die Rückstellkraft der Längs- und Querfeder kann jeweils in 3 Stufen reguliert
werden.
Der Federweg beträgt +/- 40 mm
Die Dämpfung kann, wenn Sie nicht benötigt wird, auch blockiert werden.
10
Arbeitsscheinwerfer
LED-Arbeitsscheinwerfer
Art-Nr.
Bezeichnung
49-005823
LED-Scheinwerfer
9 – 32 V 3200 Lumen
5272001
Montage
hängend und stehend
EUR/St.
86,70
Hella LED Nahfeldausleuchtung 12 – 24 V
3000 Lumen
5272002
hängend
279,00
stehend
279,00
hängend und stehend
279,00
hängend und stehend
105,00
Hella LED Nahfeldausleuchtung 12 – 24 V
3000 Lumen
5272003
Hella LED Fernausleuchtung 12 – 24 V
3000 Lumen
5239762
Hella LED Fernausleuchtung 9 – 36 V
800 Lumen
Halogen-Arbeitsscheinwerfer
Art-Nr.
Bezeichnung
980034001
Halogenscheinwerfer ABL Spotlight 70 W
5036014
Halogenscheinwerfer Double Beam,
2 x 70 W
alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten
EUR/St.
19,90
38,00
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ZUBEHÖR
Bogiebänder
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Auswahl aus unserem breit gefächerten
Angebot an Bogiebändern, Wheel-Tracks, Gleitschutzketten sowie Zubehör und
Ersatzteile für diese Artikel.
Die heutigen Anforderungen bezüglich Bodenschutz sowie die größer gewordene
Produktpalette der Reifenhersteller machen eine sorgfältige Auswahl notwendig.
Wir, in enger Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, helfen Ihnen gerne dabei.
Um Sie bestmöglich beraten zu können, welche Produkte für Sie passen,
benötigen wir ein paar grundsätzliche Informationen von Ihnen:
Information
Maschinentyp
Sonderausstattung
Reifengröße
Reifenhersteller
Profil
Bodenbeschaffenheit
Gelände
Winterverhältnisse
zum Beispiel
860.3, 8-Rad
Bogielift
710/45-26,5
Trelleborg
T422
felsig
steil
viel Schnee
„Machen Sie mit uns Boden gut“
Mit dem richtigen Bogieband kommen Sie vorwärts, aufwärts und drüber weg.
Die Konstruktion von ECO-Tracks mit optimiertem Gelenksystem reduziert den
Rollwiderstand im Vergleich zu konventionellen Bogiebändern. Unsere Quereisen
der neuen Generation mit verlängerten, nach oben gezogenen Seiten, sorgen für
noch weniger Bodendruck und schonen den Boden optimal.
Treffen Sie aus verschiedenen Bändertypen die passende Wahl. Wir bieten Ihnen
eine breite Palette an Modellen für die unterschiedlichsten Bodenverhältnisse.
Unsere Bogiebänder zeichnen sich durch hohe Qualität und Leistungsstärke aus,
sowie für weniger Unterbrechungen und mehr Produktivität. Das zahlt sich aus.
EVO-Track
Ein vielseitig einsetzbares Bogieband mit hervorragender Traktion und guter
Tragfähigkeit. Die Quereisenform steht für eine gute Selbstreinigung, bodenschonendes Arbeiten und bietet exzellenten Reifenschutz sowie gute AntirutschEigenschaften.
ECO-Track
Der Name spricht für sich. Geeignet für alle Maschinentypen. Guter Grip und
ausgezeichnete Tragfähigkeit bei den meisten Bodenverhältnissen.
SOFT-Track
Ausgerüstet mit unseren innovativen Quereisen für noch mehr Tragfähigkeit auf
empfindlichem Boden. Dauerhaft guter Grip in hügeligem Gelände und äußerst
bodenschonend.
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Bogiebänder
ECO-OF
Das Bogieband für steiles, steiniges und lehmiges Gelände. Eignet sich dank des
Selbstreinigungseffekts ausgezeichnet für extreme Schneeverhältnisse.
ECO-MAX
Erste Wahl für die größten Maschinen. Für die richtig anspruchsvollen Aufgaben.
Ausgezeichneter Grip in steilem Gelände, gute Tragfähigkeit auf weichem Boden.
Ausgerüstet mit unseren Quereisen der neuen Generation.
EX-Track
Damit erklettert Ihre Maschine selbst die steilsten Hänge! Die Konstruktion der
Quereisen gewährleistet extrem guten Grip bei tiefem Schnee, an steilen Hängen
und in steinigem Gelände.
ECO-Baltic
Für feuchte und empfindliche Böden. Eignet sich ausgezeichnet für das Befahren
von Reisigmatten. Boden- und wurzelschonend.
ECO-Magnum
Die beste Wahl bezüglich Tragfähigkeit und Schonung von Boden und Maschine.
Magnum verfügt dank unserer innovativen Quereisen über extrem geringen Rollwiderstand und schont den Boden optimal.
Kovax
Ist ein vielseitiges Band und eignet sich für die meisten Maschinen und Bodenverhältnisse. Das Kovax-Band ist auch als Soft-Modell erhältlich. Die langen Quereisen mit den abgerundeten Kanten erleichtern das Einlenken der Maschine.
ECO-U
Mit U-Bändern sind Sie bestens gerüstet für feuchtes, weiches und hügeliges
Gelände. Quereisen mit Profil in U-Form.
U-Rubber-Track
U-Band mit vulkanisierten Gummistollen.
Geeignet für das kurze Umsetzen per Achse auf asphaltierten Straßen ohne dabei
die Bänder demontieren zu müssen
Preise auf Anfrage
alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten
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ZUBEHÖR
Feuerlöscher
Werkzeuge
Feuerlöscher
Art-Nr.
Bezeichnung
EUR/St.
49-002891
Feuerlöscher Gloria 6-kg-Pulverlöscher
65,00
5007022
Halter für Feuerlöscher
19,25
Werkzeuge
Art-Nr.
Bezeichnung
EUR/St.
4690449
Werkzeug Nutmutter KM12 Ø 81 mm 6 Haken
12,00
4690450
Werkzeug Nutmutter KM13 Ø 85 mm 6 Haken
21,00
4690451
Werkzeug Nutmutter KM14 Ø 92 mm 6 Haken
21,00
4691827
Werkzeug Nutmutter KM16 Ø 105 mm 8 Haken
23,00
4690452
Werkzeug Nutmutter KM18 Ø 120 mm 8 Haken
24,00
4690453
Werkzeug Nutmutter KM22 Ø 140 mm 8 Haken
25,00
Werkzeuge – Sätze und Koffer
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Art-Nr.
Bezeichnung
EUR/St.
5057327
Original-Maschinen-Werkzeugsatz
895,00
5192281
Werkzeugsatz im Kunststoffkoffer
355,00
alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten
A
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Ersatzteilen und sonst. Handelsware der Komatsu Forest GmbH
1. Geltung dieser Bedingungen
(1) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung und auch nicht soweit einzelne Regelungen in unseren AGB nicht enthalten
sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne
des § 310 BGB.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich
niederzulegen.
(4) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die
Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2000.
(5) Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung
des Vertrages und Unterhaltung der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden.
2. Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige
Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
Speziell auf den Kunden abgestimmte Angebote können vom Kunden nur binnen 14 Kalendertagen angenommen werden. Die Ausführung des Auftrages bzw. der Bestellung erfolgt
ausdrücklich unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Komatsu Forest
GmbH; entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Eine Bestellung oder Auftragserteilung des Kunden können wir innerhalb von 30 Kalendertagen durch Erklärung oder Lieferung/Leistung annehmen.
(4) Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung,
wenn in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird.
(5) Alle Vereinbarungen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich getroffen oder
bestätigt werden.
3. Fälligkeit, Verjährung, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Forderungen der Komatsu Forest GmbH sind sofort nach Erhalt der Ware oder Leistungserbringung, Abnahme und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sie werden ohne Abnahme
spätestens dann fällig, sobald der Kunde in Annahmeverzug gerät. Zahlungen sind in bar oder
per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag
frei zur Verfügung steht. Die Annahme von Schecks oder Wechsel behalten wir uns vor und
erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont oder Wechselspesen gehen in diesem Falle zu Lasten
des Kunden und sind ebenfalls sofort fällig. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer
schriftlicher Vereinbarung. Hierdurch auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Kunde.
(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“ und einschließlich
Normalverpackung. Zusätzliche Ausgaben, etwa für den Abschluss von Versicherungen, den
Transport oder Versand und die Versand oder Transportverpackung gehen zu Lasten des
Kunden. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbarter oder tatsächlicher Leistungszeit
mehr als vier Monate liegen, gelten die bei Leistungserbringung geltenden Preise. Sofern eine
Preissteigerung um mehr als 5 % erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
(3) Die Preise bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Im Voraus erteilte Preisangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht verbindlich zugesagt werden. Der Kunde erhält
auf Wunsch einen verbindlichen Kostenvoranschlag, an den wir zwei Wochen seit seiner Abgabe gebunden sind, sofern es nicht vorher zum Vertragsschluss kommt. Die Kosten für einen
Kostenvoranschlag trägt der Kunde. Sie werden nach Auftragsdurchführung mit unserem
Vergütungsanspruch verrechnet.
(4) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(6) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen von
uns unbestrittener, von uns anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder
Ansprüche.
(7) Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet. Von mehreren Forderungen werden zuerst die ältesten getilgt.
Abweichende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind unbeachtlich.
(8) Unsere Ansprüche auf Werklohn und Kaufpreis verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung
beginnt entsprechend § 199 I Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist.
4. Erweitertes vertragliches Pfandrecht
Uns steht für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den von
uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden zu, wenn die Sachen
zum Zwecke der Ausführung in unseren Besitz gelangt sind. Dieses vertragliche Pfandrecht
kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und
sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in
Zusammenhang stehen.
5. Lieferung, Leistung, Mitwirkungspflichten und Rücktritt
(1) Der Umfang unserer Liefer- und Leistungspflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem
Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik
oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen
nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
(2) Sind Teillieferungen oder -leistungen für den Kunden zumutbar, können diese erfolgen und
in Rechnung gestellt werden.
(3) Die Angabe von Liefer- oder Leistungsterminen erfolgt unverbindlich, sofern sie nicht verbindlich und schriftlich zugesagt wurden. Sie stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden. Die Termine gelten als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig
zum Transport gegeben wurde oder deren Bereitstellung dem Kunden mitgeteilt wurde.
(4) Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche
Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom
Vertrag zurücktreten.
(5) Wir sind berechtigt, zur Auftragsdurchführung notwendige Unteraufträge zu erteilen und
erforderliche Probefahrten durchzuführen.
(6) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Kunde keine hinreichende
Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir
berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für
sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten
Aufforderung nicht binnen von 12 Werktagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Komatsu Forest ist des Weiteren berechtigt, im Falle einer Insolvenz des Kunden oder der
Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder Abholung in Verzug oder ist eine
Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen
Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten
einlagern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist.
6. Verzögerungen von Lieferung oder Leistung
(1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns
oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen
solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite
vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht zu vertretender
Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
(2) Im Fall des Liefer- oder Leistungsverzugs kann Verzugsschaden nur bei Vorliegen von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden. Der Besteller kann uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung
zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
(3) Abs. 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Er gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft
vereinbart wurde bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
7. Erfüllungsort, Gefahrübergang und Abnahme
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wird, ist Lieferung ExWorks (EXW = ab Werk) vereinbart. Die Sachgefahr geht auf den Kunden
über, sobald ihm eine Mitteilung über die Bereitstellung oder Fertigstellung zugegangen ist.
Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach
Zugang der Mitteilung der Fertigstellung/Abholbereitschaft und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung die Vertragssache abholt. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die
marktüblichen Lager- oder Einstellkosten zu verlangen und die Sache bei Dritten auf Kosten
und Gefahr des Kunden aufzubewahren.
(2) Sofern der Kunde die Lieferung an einen anderen als den Erfüllungsort wünscht, bedarf dies
der schriftlichen Bestätigung durch die Komatsu Forest GmbH. Der Gefahrübergang regelt
sich dann nach § 447 BGB, die Kostentragungspflicht nach § 448 I BGB. Wird der Versand
auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, geht die
Gefahr ab Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen nach Abs. 2 in seinem Namen und auf seine
Rechnung versichert.
8. Mängel und Haftung
(1) Den Kunden trifft im Hinblick auf Mängel die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobligenheit des § 377 HGB. Erkennbare Mängel muss der Kunde innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zeigt sich ein Mangel später, muss der
Kunde diesen innerhalb von 7 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich anzeigen.
(2) Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren
Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren
Rechte herleiten.
(3) Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Machen die Kosten
hierfür mehr als 50 % des Lieferwertes aus, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
(4) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist
nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine Minderung oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz
statt der Leistung zu verlangen. Bei einem Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit der Sache
nicht wesentlich beeinträchtigt ist der Rücktritt ausgeschlossen. Bei erfolgtem Rücktritt hat der
Kunde auch eine Verschlechterung, Untergang oder Nichtziehung von Nutzungen der Sache
zu vertreten, wenn ihn nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Wählt der Kunde wegen eines Mangels
nach fehlgeschlagener Nachbesserung den Rücktritt, steht ihm daneben kein Anspruch auf
Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde in diesem Falle Schadensersatz,
verbleibt ihm die erworbene Ware, soweit dies zumutbar ist und die Ware in ihrer Gebrauchstauglichkeit bloß unerheblich gemindert ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem
Falle auf die Differenz zw. Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern der Mangel
nicht arglistig verschwiegen wurde.
(5) Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Insoweit verbleibt es dann
bezüglich dieser Ansprüche bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(6) Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder
einer „Kardinalpflicht“ beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
(7) Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für Sachmängel
haften wir nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(9) § 478 BGB bleibt durch die Abs. 2 – 8 unberührt.
9. Sonstige Schadensersatzhaftung
(1) Die Bestimmungen in Nr. 8 Abs. 5 – 7 gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen
sonstiger Pflichtverletzungen.
(2) Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss
bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.
(3) Für unsere Deliktshaftung gelten die Bestimmungen in Nr. 8 Abs. 5 – 7 entsprechend.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Verjährung
(1) Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt bei neuen Sachen vorbehaltlich der
§§ 438 Nr. 2, 479 BGB in einem Jahr ab der Ablieferung bzw. 1000 Betriebsstunden, je nachdem was zuerst eintritt. Der Nacherfüllungsanspruch bei gebrauchten Sachen verjährt in sechs
Monaten ab der Ablieferung. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt oder Minderung
nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(2) Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2,
479 BGB ein Jahr.
(3) Für Ansprüche aus dem ProdHaftG, Ansprüchen wegen Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der
gesetzlichen Verjährung.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis unsere sämtlichen
Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo
gezogen und anerkannt ist.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, sie zu veräußern oder
zu verarbeiten. Hat der Kunde ein berechtigtes Interesse hieran, kann die Komatsu Forest
GmbH dem nach ihrem Ermessen im Voraus schriftlich zustimmen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu
betreten und die Ware mitzunehmen.
(4) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die
unsere Rechte beeinträchtigen können.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und
nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50% übersteigt.
12. Allgemeines
(1) Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15
Komatsu Forest GmbH
Allmendstraße 12
72189 Vöhringen · Deutschland
Tel. +49 (0) 7454 96020
Fax +49 (0) 7454 960268
[email protected]
www.komatsuforest.de