E RSATZ TE IL E U N D ZU B E HÖ R 2016/2017 www.komatsuforest.de Komatsu Forest GmbH Ansprechpartner Unsere Servicepartner vor Ort Fichtwald GmbH Wehrhainer Neue Straße 29 04936 Schlieben Tel. 035361 89980 Maschinentechnik Mehlhorn Muldenufer 3 08309 Eibenstock Tel. 037752 6363 LTZ Chemnitz GmbH Betriebsstätte Vogtland Oelsnitzer Landstraße 147 08527 Plauen-Oberlosa Tel. 037421 722370 Hans Armbruster Leitung Materialwirtschaft Tel. 07454 9602-72 Fax 07454 960268 [email protected] Catrin Gehring Ersatzteilverkauf Tel. 07454 9602-73 Fax 07454 960268 [email protected] Krister Kvarnström Falkenberger Hauptstr. 8 15848 Tauche Tel. 0171 5412722 Friedhelm Müller Landtechnik GmbH Dorfstraße 4 27367 Taaken Tel. 04264 1667 FoBa Forst- und Baumaschinen Gewerbegebiet Echtrop Gutenbergweg 14 59519 Möhnesee Tel. 02924 974730 Anton Wagner Forstmaschinenreparatur Ahornweg 16 83104 Schönau Tel. 0171 3177799 Josef Kerschbaumer Heinrich-Nicolaus-Straße 19 87480 Weitnau-Seltmans Tel. 0160 94437355 Wolfgang Müller Ersatzteilverkauf Tel. 07454 9602-64 Fax 07454 960268 [email protected] Jürgen Pfister Ersatzteilverkauf Tel. 07454 9602-67 Fax 07454 960268 jurgen.pfi[email protected] Eduard Helzer Ersatzteilverkauf Tel. 07454 9602-65 Fax 07454 960268 [email protected] Janosch Meng Ausstattung Neumaschinen Tel. 07454 9602-69 Fax 07454 960268 [email protected] HOWA Land- und Forsttechnik GmbH Bayreuther Straße 12 95700 Neusorg Tel. 09234 8159 Forstmaschinenservice Schönfelder Eschenthaler Str. 15 96515 Sonnenberg-Friedrichsthal Tel. 0171 8110295 Mack GmbH In den Auwiesen 7 97785 Mittelsinn Tel. 09356 5220 Jochen Martini Logistik Tel. 07454 9602-70 Fax 07454 960268 [email protected] Katalog gültig bis 30. Juni 2017 · Irrtum und gravierende Rohstoffpreisveränderungen vorbehalten Inhalt Verbrauchsmaterial Betriebs-, Hilfsstoffe Markierungsfarbe, Kleinteile Schwerter Sägeketten Original-Filtersätze 4 5 6 7 8 Ersatzteile Greifer, Greiferersatzteile 9 Zubehör Sitze Arbeitsscheinwerfer Bogiebänder Feuerlöscher Werkzeug, -sätze, -koffer 10 11 12 – 13 14 14 AGB Unser Samstagsservice: Das Ersatzteillager ist samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr besetzt. Bestellungen sind bis 11.00 Uhr möglich. Die Bestellungen werden von Night-Star am Sonntag bis 9.00 Uhr ausgeliefert. Technischer Notdienst am Samstag: Tel. 0 74 54/96 02-60 Unsere zuverlässigen Partner bringen die Original-Ersatzteile sicher und schnell zu Ihnen! 15 Lieferungen aus unserem Ersatzteillager in Vöhringen: Schenker LKW Lieferungen – für großvolumige und schwere Teile Night-Star national (Nachtexpress) Bestellannahme täglich bis 16.30 Uhr, Anlieferung bis 8 Uhr am nächsten Werktag. Night-Star international (Tagexpress) Bestellannahme bis 16.30 Uhr, Transportzeit länderabhängig. Sollten wir die benötigten Teile in Vöhringen nicht vorrätig haben, können wir Sie direkt aus unserem Zentrallager in Arlandastad/ Schweden beliefern: Die Lieferungen erhalten Sie am nächsten Tag, wenn Sie bis 16.00 Uhr bei uns bestellen GLS national – Bestellannahme bis 15.00 Uhr Anlieferung am nächsten Werktag GLS intern. – Bestellannahme bis 15.00 Uhr Lieferung innerhalb von 72 – 96 Stunden Großvolumige und schwere Sendungen liefern wir mit TNT innerhalb weniger Tage 3 VERBRAUCHSMATERIAL Betriebsstoffe Komatsu Forest Öle Art-Nr. Bezeichnung Gebinde EUR/l 5246446 Motoröl 15W40 E9, CJ4 bis Tier 4 200-l-Fass 2,90 5235561 Motoröl 15W40 E9, CJ4 bis Tier 4 20-l-Kanister 3,20 5203808 Motoröl 15W40 E9, CJ4 bis Tier 4 5-l-Kanister 3,40 5249119 Bio-Sägekettenöl 200-l-Fass 2,30 5235564 Bio-Sägekettenöl 20-l-Kanister 2,70 5203807 Getriebeöl 80W-90 GL 5 200-l-Fass 3,20 5235563 Getriebeöl 80W-90 GL 5 20-l-Kanister 3,50 5235562 Getriebeöl ALS 90 20-l-Kanister 4,20 5235567 Hydrauliköl HE 46 Natura 209-l-Fass 4,68 5235566 Hydrauliköl HE 46 Natura 20-l-Kanister 4,98 5203810 Hydrauliköl HM 46 200-l-Fass 2,90 5235565 Hydrauliköl HM 46 20-l-Kanister 3,10 Frachtbedingungen auf Anfrage Das oben aufgeführte Komatsu Motorenöl kann für alle Komatsu und Valmet Forstmaschinen (bis einschließlich TIER IV) verwendet werden und erfüllt höchste Qualitätsansprüche und bietet gleichzeitig Ihrem Dieselmotor die benötigte Pflege und Entlastung. Bei der Wahl des richtigen Motorenöls ist für viele die Viskositätsklasse z. B. 10W-40 das ausschlaggebende Argument. Die Viskositätsklasse stellt jedoch kein Qualitäts- bzw. Leistungsmerkmal sondern lediglich die Viskosität (Zähflüssigkeit) zu den genormten Bezugstemperaturen dar. Der Temperaturbereich ist dabei sicher zu berücksichtigen. Entscheidend bei der Auswahl des richtigen Motorenöles sind die Anforderungen an die Motorenöle nach den internationalen Organisationen ACEA (Europäischer Automobilverband) sowie API (American Petrol Institute) und entsprechend zu verwenden. Die Motorenöle von Komatsu Forest erfüllen diese Anforderungen. Komatsu Forest Schmierfett 4 Art-Nr. Bezeichnung Gebinde 5235559 VGC1 ab 6 Kartuschen Kartusche 380 g 5235560 VGC1 ab 3 Eimer Eimer 18 kg 5238409 CG Kartusche 380 g 5,55 ab 6 Kartuschen 5,35 Spezialfett für offene Zahnkränze (Drehkranz Harvesterkabine) 5238411 HSG Kartusche 380 g ab 6 Kartuschen Hitzebeständiges Fett für hohe Geschwindigkeiten (Lager Sägemotor und Schwerthalterung) Preisänderungen vorbehalten EUR/St 4,30 4,10 149,90 139,90 7,85 7,65 Farbe Kleinteile Harvester Markierungsfarbe Art-Nr. Bezeichnung Gebinde EUR/St. Art-Nr. Bezeichnung Gebinde EUR/St. 5247769 blau 10-l-Kanister 28,50 5247770 rot 10-l-Kanister 28,50 Dringt nur wenig ins Holz ein Hohe Leuchtkraft Kein Verstopfen der Düsen Ungefährlich für Mensch und Umwelt Arbeitsbereich: - 40° bis + 100° C Kein Gefahrgut Nord-Lock Scheibensatz Art-Nr. Bezeichnung 5198166 Nord-Lock Scheibensatz 165-teilig EUR/St 125,00 O-Ring-Satz Art-Nr. Bezeichnung 5078084 O-Ring-Set O-Lok alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten EUR/St. 40,00 5 VERBRAUCHSMATERIAL Schwerter Sägeketten Komatsu-Schwerter 2,0 mm Art-Nr. Länge Schlitz RitzelGröße Aggregat Stockbehandlung JETFIT EUR EUR EUR 1 – 4 St. ab 5 St. ab 10 St. 54,00 48,60 43,70 55,00 49,50 44,50 57,00 51,30 46,20 61,00 55,00 49,50 61,00 55,00 49,50 (cm) (mm) 5208087 54 10 10 – 12 5208088 59 10 10 – 12 5208089 60 15 13 – 15 C93 5208090 64 10 10 – 12 945 AUT. KS / 340 5208091 64 10 13 – 15 5208092 67 15 13 – 15 C93 x 61,00 55,00 49,50 5208093 75 15 13 – 15 350 / 360 / 365 / C93 x 61,00 55,00 49,50 5208094 75 10 10 – 12 61,00 55,00 49,50 5208095 75 15 10 – 12 S92 / S132 61,00 55,00 49,50 5208096 75 10 13 – 15 960 / 965 61,00 55,00 49,50 5208097 80 10 13 – 15 64,00 57,60 51,80 5208098 82 15 13 – 15 365 / 370 / 370E / C144 x 64,00 57,60 51,80 5208099 82 15 10 – 12 S132 / S172 x 64,00 57,60 51,80 5208100 90 15 13 – 15 370 / 370E x 64,00 57,60 51,80 x 109,00 99,00 89,10 945 / 330 / 370E ZS x x für Stockbehandlung 5218318 67 15 13 – 15 C93 (l.) 5218319 75 15 13 – 15 350 / 360 / 365 / C93 (l.) x 109,00 99,00 89,10 5218320 82 15 13 – 15 365 / 370 / 370E / C144 (l.) x 109,00 99,00 89,10 5255452 75 15 10 – 12 S92 (r.) x 126,00 113,40 102,10 5255453 82 15 10 – 12 S132 / S172 (r.) x 126,00 116,10 104,50 Meterware Sägeketten Art-Nr. Treibglieder 5208179 1480 EUR/Rolle 225,00 Kettenschlösser 404 2,0 6 Art-Nr. Type EUR/VPE 25 St. 5208185 Kettenglied 9,90 5208186 Kettenplatte 6,40 Sägeketten Kettenritzel Sägeketten 2,0 Art-Nr. Treibglieder Aggregat 330 – 330.2 211780, 942 / 945 (54 cm) EUR EUR EUR 1 – 29 St. ab 30 St. ab 60 St. 11,50 10,40 9,20 11,70 10,60 9,40 11,80 10,65 9,50 5208105 64 5208106 65 5208107 66 330.2 ab 211781 5208108 67 370E Zopfsäge / C93 12,00 10,80 9,60 5208109 74 945 / 340 13,20 11,90 10,60 5208110 76 13,60 12,30 10,90 5208111 82 14,50 13,10 11,60 5208112 85 15,00 13,50 12,00 5208113 86 S92 / S132 15,20 13,70 12,20 5208114 87 960 / 965 15,50 13,95 12,40 5208115 89 350 / 360 / 365 / C93 / 16,00 14,40 12,80 5208116 93 S132 / S172 16,40 14,80 13,20 5208117 96 (365) / 370 / 370E / C144 / 17,00 15,30 13,60 5208118 103 370 / 370E 17,90 16,20 14,40 5208119 104 18,10 16,30 14,50 C93 Stumpfbeh. D = A mit breiter Aufnahme Kettenritzel Art-Nr. Zähne Type Aggregat EUR/St. 5208074 10 A 945S2 / 945.1 (54 cm) 48,50 5208075 11 A 945.1 (64 cm), 370 ZS / 370E ZS 48,50 5208076 12 A 960 48,50 5208077 13 A 5208078 14 A 960 AUT. KS, 965 48,50 5208080 10 B 330 bis 330.2 11780 48,50 5208081 11 B 5208082 12 C 5208083 13 C 5208084 14 C 350.1 ab 111071, 360.2 ab 212181, 365, 370.2 /370E, C93, C144 66,00 5208079 14 D 350 – 350.1 111070, 360 – 360.2 212180 370-370.1 48,50 66,00 48,50 330.2 ab 211781, 340, S92, S132 48,50 66,00 alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten 7 VERBRAUCHSMATERIAL OriginalFiltersätze Original-Filtersätze 1000 h Forwarder Art-Nr. 830.3 5080551 494,00 835, 845 5257827 728,00 840TX 5208704 682,00 5075009 669,00 840.4 5075009 669,00 855, 865 5226867 692,00 860.3, 860.4 5075009 669,00 890.3 5075007 575,00 895 5226867 Harvester Art-Nr. 901TX, 901.4 5091556 549,00 840.3 ab 311174 901TX.1 692,00 EUR/Satz 5208706 639,00 901.3 ab 311191 5075326 529,00 911.3 ab 311371 5075326 529,00 5091556 549,00 5208706 639,00 5075328 629,00 5075328 629,00 911.4, 931 911.5, 931.1 941 Komatsu-Filtersätze beinhalten alle Filter, die für den 1000 Maschinenstunden-Service benötigt werden, d.h. auch für Zwischenintervalle. EUR/Satz 941.1 ab 12071 Harvester neu Art-Nr. 901, 911, 931, 951 5268372 EUR/Satz 573,00 Original-Komatsu-Filtersätze – Qualität, die sich rechnet! Durch die starke Beanspruchung von Forstmaschinen müssen die eingesetzten Filter optimal auf die entsprechenden Maschinen abgestimmt sein. Auch hier profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung von Komatsu Forest um die optimalen Komponenten für Ihre Forstmaschine zu finden. Beim Einsatz von billigeren Nachbauten kommt es öfter zu erheblichen Problemen, wie z. B. Schlechtere Reinheitsklassen Verkürzte Lebensdauer von Komponenten Gefährdung der Betriebssicherheit Maschinenausfälle Eingeschränkte Verfügbarkeit Durch die Verwendung von Original-Komatsu-Filtersätzen können Sie sicher sein, dass diese langfristig den Wert Ihrer Forstmaschine erhalten. 8 ERSATZTEILE Greifer Greifer Art-Nr. Bezeichnung EUR/St. 4692312 Greifer G25 Classic 2.090,00 4692191 Greifer G28 Classic 2.290,00 4691971 Greifer G36 Classic 2.898,00 5223254 Greifer G36 HD Classic verstärkt 3.770,00 4691975 Greifer G40 Classic 3.350,00 5223252 Greifer G40 HD Classic verstärkt 4.090,00 4692249 Greifer E28 Reisig-Greifer 2.640,00 4692250 Greifer E36 Reisig-Greifer 3.220,00 Greifer – Technische Daten Modell G25 G28 G36 G40 G36HD G40HD E28 E36 bar 235 235 235 235 235 235 235 235 kg 170 200 270 295 340 375 225 295 m2 0.23 0.26 0.33 0.4 0.33 0.4 0.25 0.3 Max. Weite mm 1443 1500 1820 1980 1816 1980 1500 1820 Min. Durchmesser mm 57 90 124 129 124 129 90 124 Breite mm 456 456 520 520 576 576 780 755 Höhe ganz geöffnet mm 780 784 801 885 802 885 880 955 Höhe Spitze an Spitze mm 862 886 990 1066 975 1066 Ganz geöffnet kp 1018 1059 1440 1752 1440 1750 1060 1440 Spitze an Spitze kp 1232 1242 1590 1965 1590 1960 1240 1590 Max. Ladung kg 3500 3500 5000 5500 7000 7000 3500 5000 ja ja ja ja ja ja ja ja Max. Druck Eigengewicht Abmessungen Fläche Spitze an Spitze Kraft an der Spitze Expanderbolzen alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten 9 ZUBEHÖR Sitze Sitzdämpfung BEGE-Fahrersitz Art-Nr. Bezeichnung 5214689 BEGE 3000 EUR/St. 2.490 Stufenlos, in Länge (80 mm) und Neigung, verstellbares Sitzkissen. Längseinstellung kompletter Sitz > 200 mm ■ Beckengurt ■ Kopfstütze, verstellbar in Höhe und Neigung (40°) ■ Schnellabsenkung ■ Sitzhöhe stufenlos einstellbar (100 mm) ■ Luftgefedert mit integr. Kompressor ■ Stufenlos einstellbare Stoßdämpfer ■ Einstellbares Lüftungssystem (Airvent) ■ Luftgesteuerte Lendenwirbelstütze ■ Luftgesteuerte Seitenstützen ■ Stufenlos einstellbare Stütze für die Schulterpartie ■ Thermostatregulierte Sitzheizung ■ ■ KAB-Fahrersitz Art-Nr. Bezeichnung 5213889 KAB 569 Nordic Airvent EUR/St. 1.390 Längseinstellung kompletter Sitz > 200 mm Luftgefedert (integrierter Kompressor) ■ Beckengurt ■ Kopfstütze, verstellbar ■ Lüftungssystem (Airvent) ■ Thermostatregulierte Sitzheizung ■ In der Neigung verstellbare Rückenlehne ■ ■ Sittab – 4-Wege-Flächendämpfer Art-Nr. Bezeichnung 49-000740 4-Wege-Flächendämpfer EUR/St. 799,00 Eine sinnvolle und Komfortable Ergänzung zu Ihrem Fahrersitz Dämpft effektiv vertikale und horizontale Vibrationen und Stöße. Das schont den Körper und erhöht die Leistungsfähigkeit. Fakten Die flache Konstruktion des Dämpfers mit 2 langen, linearen Kugellagerschienen, bewirkt eine hohe, spielfreie Stabilität. Die Längs- und Querdämpfung kann jeweils in 6 Stufen reguliert werden Die Rückstellkraft der Längs- und Querfeder kann jeweils in 3 Stufen reguliert werden. Der Federweg beträgt +/- 40 mm Die Dämpfung kann, wenn Sie nicht benötigt wird, auch blockiert werden. 10 Arbeitsscheinwerfer LED-Arbeitsscheinwerfer Art-Nr. Bezeichnung 49-005823 LED-Scheinwerfer 9 – 32 V 3200 Lumen 5272001 Montage hängend und stehend EUR/St. 86,70 Hella LED Nahfeldausleuchtung 12 – 24 V 3000 Lumen 5272002 hängend 279,00 stehend 279,00 hängend und stehend 279,00 hängend und stehend 105,00 Hella LED Nahfeldausleuchtung 12 – 24 V 3000 Lumen 5272003 Hella LED Fernausleuchtung 12 – 24 V 3000 Lumen 5239762 Hella LED Fernausleuchtung 9 – 36 V 800 Lumen Halogen-Arbeitsscheinwerfer Art-Nr. Bezeichnung 980034001 Halogenscheinwerfer ABL Spotlight 70 W 5036014 Halogenscheinwerfer Double Beam, 2 x 70 W alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten EUR/St. 19,90 38,00 11 ZUBEHÖR Bogiebänder Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Auswahl aus unserem breit gefächerten Angebot an Bogiebändern, Wheel-Tracks, Gleitschutzketten sowie Zubehör und Ersatzteile für diese Artikel. Die heutigen Anforderungen bezüglich Bodenschutz sowie die größer gewordene Produktpalette der Reifenhersteller machen eine sorgfältige Auswahl notwendig. Wir, in enger Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten, helfen Ihnen gerne dabei. Um Sie bestmöglich beraten zu können, welche Produkte für Sie passen, benötigen wir ein paar grundsätzliche Informationen von Ihnen: Information Maschinentyp Sonderausstattung Reifengröße Reifenhersteller Profil Bodenbeschaffenheit Gelände Winterverhältnisse zum Beispiel 860.3, 8-Rad Bogielift 710/45-26,5 Trelleborg T422 felsig steil viel Schnee „Machen Sie mit uns Boden gut“ Mit dem richtigen Bogieband kommen Sie vorwärts, aufwärts und drüber weg. Die Konstruktion von ECO-Tracks mit optimiertem Gelenksystem reduziert den Rollwiderstand im Vergleich zu konventionellen Bogiebändern. Unsere Quereisen der neuen Generation mit verlängerten, nach oben gezogenen Seiten, sorgen für noch weniger Bodendruck und schonen den Boden optimal. Treffen Sie aus verschiedenen Bändertypen die passende Wahl. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Modellen für die unterschiedlichsten Bodenverhältnisse. Unsere Bogiebänder zeichnen sich durch hohe Qualität und Leistungsstärke aus, sowie für weniger Unterbrechungen und mehr Produktivität. Das zahlt sich aus. EVO-Track Ein vielseitig einsetzbares Bogieband mit hervorragender Traktion und guter Tragfähigkeit. Die Quereisenform steht für eine gute Selbstreinigung, bodenschonendes Arbeiten und bietet exzellenten Reifenschutz sowie gute AntirutschEigenschaften. ECO-Track Der Name spricht für sich. Geeignet für alle Maschinentypen. Guter Grip und ausgezeichnete Tragfähigkeit bei den meisten Bodenverhältnissen. SOFT-Track Ausgerüstet mit unseren innovativen Quereisen für noch mehr Tragfähigkeit auf empfindlichem Boden. Dauerhaft guter Grip in hügeligem Gelände und äußerst bodenschonend. 12 Bogiebänder ECO-OF Das Bogieband für steiles, steiniges und lehmiges Gelände. Eignet sich dank des Selbstreinigungseffekts ausgezeichnet für extreme Schneeverhältnisse. ECO-MAX Erste Wahl für die größten Maschinen. Für die richtig anspruchsvollen Aufgaben. Ausgezeichneter Grip in steilem Gelände, gute Tragfähigkeit auf weichem Boden. Ausgerüstet mit unseren Quereisen der neuen Generation. EX-Track Damit erklettert Ihre Maschine selbst die steilsten Hänge! Die Konstruktion der Quereisen gewährleistet extrem guten Grip bei tiefem Schnee, an steilen Hängen und in steinigem Gelände. ECO-Baltic Für feuchte und empfindliche Böden. Eignet sich ausgezeichnet für das Befahren von Reisigmatten. Boden- und wurzelschonend. ECO-Magnum Die beste Wahl bezüglich Tragfähigkeit und Schonung von Boden und Maschine. Magnum verfügt dank unserer innovativen Quereisen über extrem geringen Rollwiderstand und schont den Boden optimal. Kovax Ist ein vielseitiges Band und eignet sich für die meisten Maschinen und Bodenverhältnisse. Das Kovax-Band ist auch als Soft-Modell erhältlich. Die langen Quereisen mit den abgerundeten Kanten erleichtern das Einlenken der Maschine. ECO-U Mit U-Bändern sind Sie bestens gerüstet für feuchtes, weiches und hügeliges Gelände. Quereisen mit Profil in U-Form. U-Rubber-Track U-Band mit vulkanisierten Gummistollen. Geeignet für das kurze Umsetzen per Achse auf asphaltierten Straßen ohne dabei die Bänder demontieren zu müssen Preise auf Anfrage alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten 13 ZUBEHÖR Feuerlöscher Werkzeuge Feuerlöscher Art-Nr. Bezeichnung EUR/St. 49-002891 Feuerlöscher Gloria 6-kg-Pulverlöscher 65,00 5007022 Halter für Feuerlöscher 19,25 Werkzeuge Art-Nr. Bezeichnung EUR/St. 4690449 Werkzeug Nutmutter KM12 Ø 81 mm 6 Haken 12,00 4690450 Werkzeug Nutmutter KM13 Ø 85 mm 6 Haken 21,00 4690451 Werkzeug Nutmutter KM14 Ø 92 mm 6 Haken 21,00 4691827 Werkzeug Nutmutter KM16 Ø 105 mm 8 Haken 23,00 4690452 Werkzeug Nutmutter KM18 Ø 120 mm 8 Haken 24,00 4690453 Werkzeug Nutmutter KM22 Ø 140 mm 8 Haken 25,00 Werkzeuge – Sätze und Koffer 14 Art-Nr. Bezeichnung EUR/St. 5057327 Original-Maschinen-Werkzeugsatz 895,00 5192281 Werkzeugsatz im Kunststoffkoffer 355,00 alle Preise in Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten A Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Ersatzteilen und sonst. Handelsware der Komatsu Forest GmbH 1. Geltung dieser Bedingungen (1) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. (2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung und auch nicht soweit einzelne Regelungen in unseren AGB nicht enthalten sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 BGB. (3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen. (4) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen der INCOTERMS 2000. (5) Der Kunde erklärt sich widerruflich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Vertrages und Unterhaltung der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. 2. Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Speziell auf den Kunden abgestimmte Angebote können vom Kunden nur binnen 14 Kalendertagen angenommen werden. Die Ausführung des Auftrages bzw. der Bestellung erfolgt ausdrücklich unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Komatsu Forest GmbH; entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert. (2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. (3) Eine Bestellung oder Auftragserteilung des Kunden können wir innerhalb von 30 Kalendertagen durch Erklärung oder Lieferung/Leistung annehmen. (4) Angaben im Sinne des Abs. 1 sowie in öffentlichen Äußerungen unsererseits, durch Hersteller und seine Gehilfen (§ 434 I 3 BGB) werden nur Bestandteil der Leistungsbeschreibung, wenn in diesem Vertrag ausdrücklich Bezug darauf genommen wird. (5) Alle Vereinbarungen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich getroffen oder bestätigt werden. 3. Fälligkeit, Verjährung, Preise und Zahlungsbedingungen (1) Forderungen der Komatsu Forest GmbH sind sofort nach Erhalt der Ware oder Leistungserbringung, Abnahme und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sie werden ohne Abnahme spätestens dann fällig, sobald der Kunde in Annahmeverzug gerät. Zahlungen sind in bar oder per Überweisung zu leisten. Sie gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem uns der Betrag frei zur Verfügung steht. Die Annahme von Schecks oder Wechsel behalten wir uns vor und erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont oder Wechselspesen gehen in diesem Falle zu Lasten des Kunden und sind ebenfalls sofort fällig. Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Hierdurch auf beiden Seiten entstehende Kosten trägt der Kunde. (2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“ und einschließlich Normalverpackung. Zusätzliche Ausgaben, etwa für den Abschluss von Versicherungen, den Transport oder Versand und die Versand oder Transportverpackung gehen zu Lasten des Kunden. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbarter oder tatsächlicher Leistungszeit mehr als vier Monate liegen, gelten die bei Leistungserbringung geltenden Preise. Sofern eine Preissteigerung um mehr als 5 % erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. (3) Die Preise bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Im Voraus erteilte Preisangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht verbindlich zugesagt werden. Der Kunde erhält auf Wunsch einen verbindlichen Kostenvoranschlag, an den wir zwei Wochen seit seiner Abgabe gebunden sind, sofern es nicht vorher zum Vertragsschluss kommt. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag trägt der Kunde. Sie werden nach Auftragsdurchführung mit unserem Vergütungsanspruch verrechnet. (4) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (6) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen von uns unbestrittener, von uns anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche. (7) Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Von mehreren Forderungen werden zuerst die ältesten getilgt. Abweichende Tilgungsbestimmungen des Kunden sind unbeachtlich. (8) Unsere Ansprüche auf Werklohn und Kaufpreis verjähren in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt entsprechend § 199 I Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 4. Erweitertes vertragliches Pfandrecht Uns steht für unsere Forderungen aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Kunden zu, wenn die Sachen zum Zwecke der Ausführung in unseren Besitz gelangt sind. Dieses vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. 5. Lieferung, Leistung, Mitwirkungspflichten und Rücktritt (1) Der Umfang unserer Liefer- und Leistungspflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind. (2) Sind Teillieferungen oder -leistungen für den Kunden zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden. (3) Die Angabe von Liefer- oder Leistungsterminen erfolgt unverbindlich, sofern sie nicht verbindlich und schriftlich zugesagt wurden. Sie stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Kunden. Die Termine gelten als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig zum Transport gegeben wurde oder deren Bereitstellung dem Kunden mitgeteilt wurde. (4) Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. (5) Wir sind berechtigt, zur Auftragsdurchführung notwendige Unteraufträge zu erteilen und erforderliche Probefahrten durchzuführen. (6) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht binnen von 12 Werktagen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Komatsu Forest ist des Weiteren berechtigt, im Falle einer Insolvenz des Kunden oder der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. (7) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 6. Verzögerungen von Lieferung oder Leistung (1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht zu vertretender Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. (2) Im Fall des Liefer- oder Leistungsverzugs kann Verzugsschaden nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden. Der Besteller kann uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. (3) Abs. 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Er gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. 7. Erfüllungsort, Gefahrübergang und Abnahme (1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, ist Lieferung ExWorks (EXW = ab Werk) vereinbart. Die Sachgefahr geht auf den Kunden über, sobald ihm eine Mitteilung über die Bereitstellung oder Fertigstellung zugegangen ist. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung der Fertigstellung/Abholbereitschaft und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung die Vertragssache abholt. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die marktüblichen Lager- oder Einstellkosten zu verlangen und die Sache bei Dritten auf Kosten und Gefahr des Kunden aufzubewahren. (2) Sofern der Kunde die Lieferung an einen anderen als den Erfüllungsort wünscht, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch die Komatsu Forest GmbH. Der Gefahrübergang regelt sich dann nach § 447 BGB, die Kostentragungspflicht nach § 448 I BGB. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. (3) Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen nach Abs. 2 in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. 8. Mängel und Haftung (1) Den Kunden trifft im Hinblick auf Mängel die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobligenheit des § 377 HGB. Erkennbare Mängel muss der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zeigt sich ein Mangel später, muss der Kunde diesen innerhalb von 7 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich anzeigen. (2) Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. (3) Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Machen die Kosten hierfür mehr als 50 % des Lieferwertes aus, sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. (4) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine Minderung oder – in den Grenzen der folgenden Absätze – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei einem Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit der Sache nicht wesentlich beeinträchtigt ist der Rücktritt ausgeschlossen. Bei erfolgtem Rücktritt hat der Kunde auch eine Verschlechterung, Untergang oder Nichtziehung von Nutzungen der Sache zu vertreten, wenn ihn nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach fehlgeschlagener Nachbesserung den Rücktritt, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde in diesem Falle Schadensersatz, verbleibt ihm die erworbene Ware, soweit dies zumutbar ist und die Ware in ihrer Gebrauchstauglichkeit bloß unerheblich gemindert ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Falle auf die Differenz zw. Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. (5) Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Insoweit verbleibt es dann bezüglich dieser Ansprüche bei der gesetzlichen Verjährungsfrist. (6) Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer „Kardinalpflicht“ beruht, haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. (7) Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. (8) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für Sachmängel haften wir nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (9) § 478 BGB bleibt durch die Abs. 2 – 8 unberührt. 9. Sonstige Schadensersatzhaftung (1) Die Bestimmungen in Nr. 8 Abs. 5 – 7 gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen. (2) Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse. (3) Für unsere Deliktshaftung gelten die Bestimmungen in Nr. 8 Abs. 5 – 7 entsprechend. (4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 10. Verjährung (1) Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt bei neuen Sachen vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB in einem Jahr ab der Ablieferung bzw. 1000 Betriebsstunden, je nachdem was zuerst eintritt. Der Nacherfüllungsanspruch bei gebrauchten Sachen verjährt in sechs Monaten ab der Ablieferung. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. (2) Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr. (3) Für Ansprüche aus dem ProdHaftG, Ansprüchen wegen Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. 11. Eigentumsvorbehalt (1) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen, sie zu veräußern oder zu verarbeiten. Hat der Kunde ein berechtigtes Interesse hieran, kann die Komatsu Forest GmbH dem nach ihrem Ermessen im Voraus schriftlich zustimmen. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Kunde hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. (4) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. (5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50% übersteigt. 12. Allgemeines (1) Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Sitz. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich. (4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 15 Komatsu Forest GmbH Allmendstraße 12 72189 Vöhringen · Deutschland Tel. +49 (0) 7454 96020 Fax +49 (0) 7454 960268 [email protected] www.komatsuforest.de
© Copyright 2025 ExpyDoc