Regelungen - Firmenlauf Südpfalz

1. RHEINPFALZ Firmenlauf Südpfalz
Donnerstag, 2. Juni 2016
Regelungen zur Vergabe von Flächen für Firmenzelte/-stände und
deren Betrieb am Veranstaltungstag
Die Agentur n plus sport GmbH ist Ausrichter des 1. RHEINPFALZ Firmenlauf Südpfalz am
2. Juni 2016 in Landau.
Auf dem Rathausplatz werden Essens- und Getränkestände platziert, die die Versorgung
der Teilnehmer, Zuschauer und aller weiteren Gäste sicherstellen. Zudem haben am Lauf
teilnehmende Unternehmen/Behörden/Institutionen in begrenztem Umfang die Möglichkeit,
am Veranstaltungstag beim Firmenlauf eine Fläche für das Aufstellen eines eigenen
Zeltes/Standes zu mieten und diesen Platz als Treffpunkt für Ihre Mitarbeiter zu nutzen. Aus
organisatorischen, sicherheits- und kapazitätstechnischen Gründen sowie aufgrund von
vertraglichen Verpflichtungen des Ausrichters ist das Aufstellen eines solchen
Zeltes/Standes an folgende Bedingungen geknüpft, die von dem/der jeweiligen
Unternehmen/Behörden/Institution unbedingt einzuhalten sind:
max. Fläche
3m x 3m
6m x 3m
Preis
150,00 Euro zzgl. MwSt.
300,00 Euro zzgl. MwSt.
Die Zuteilung des jeweiligen Standplatzes beim Firmenlauf erfolgt durch n plus sport. Die
Agentur teilt dem Unternehmen/Behörde/Institution seinen Standplatz rechtzeitig mit,
spätestens bis Freitag, 27. Mai 2016. Der Aufbau ist vom jeweiligen Unternehmen selbst
durchzuführen und kann zu folgenden Zeiten erfolgen: Donnerstag, 2. Juni 2016, von 9-12
Uhr. Weder der Veranstalter, noch die Agentur oder der Sicherheitsdienst übernehmen die
Haftung für Verschwinden oder Beschädigung irgendeiner Art des vom Unternehmen
aufgebauten Zeltes/Pavillons/Standes oder des in diesem Zusammenhang auf dem
Stiftsplatz hinterlassenen Materials/Equipments.
Der Betrag ist vor Veranstaltungsbeginn fällig. Wird der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig
beglichen, erlischt das Recht zur Aufstellung eines Firmenstandes.
An den Firmenständen darf kein Ausschank von selbst mitgebrachten Getränken oder
von Getränken, die nicht bei dem von der Agentur offiziell beauftragten CateringUnternehmen (Bellheimer/Bellaris) bezogen wurden, stattfinden. Mit der OnlineAnmeldung können Getränkebons erworben werden.
Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen bezüglich des Verzehrs von Getränken ist
von dem betreffenden Unternehmen eine Gebühr von 500,00 Euro zzgl. MwSt. an die
Agentur zu zahlen. Die Agentur stellt dem betreffenden Unternehmen diesen Betrag nach
der Veranstaltung in Rechnung.
Ebenfalls darf keine Präsentation von Waren, Verkauf o.ä. erfolgen – es handelt sich hier
um keine Verkaufs-, Werbeaktivität, sondern um einen Anlaufpunkt für Teamläufer. Bei
einem Regelverstoß bzgl. der Warenpräsentation wird eine Gebühr von 500,00 Euro zzgl.
MwSt. erhoben.
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