1. RHEINPFALZ Firmenlauf Südpfalz Donnerstag, 2. Juni 2016 Regelungen zur Vergabe von Flächen für Firmenzelte/-stände und deren Betrieb am Veranstaltungstag Die Agentur n plus sport GmbH ist Ausrichter des 1. RHEINPFALZ Firmenlauf Südpfalz am 2. Juni 2016 in Landau. Auf dem Rathausplatz werden Essens- und Getränkestände platziert, die die Versorgung der Teilnehmer, Zuschauer und aller weiteren Gäste sicherstellen. Zudem haben am Lauf teilnehmende Unternehmen/Behörden/Institutionen in begrenztem Umfang die Möglichkeit, am Veranstaltungstag beim Firmenlauf eine Fläche für das Aufstellen eines eigenen Zeltes/Standes zu mieten und diesen Platz als Treffpunkt für Ihre Mitarbeiter zu nutzen. Aus organisatorischen, sicherheits- und kapazitätstechnischen Gründen sowie aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen des Ausrichters ist das Aufstellen eines solchen Zeltes/Standes an folgende Bedingungen geknüpft, die von dem/der jeweiligen Unternehmen/Behörden/Institution unbedingt einzuhalten sind: max. Fläche 3m x 3m 6m x 3m Preis 150,00 Euro zzgl. MwSt. 300,00 Euro zzgl. MwSt. Die Zuteilung des jeweiligen Standplatzes beim Firmenlauf erfolgt durch n plus sport. Die Agentur teilt dem Unternehmen/Behörde/Institution seinen Standplatz rechtzeitig mit, spätestens bis Freitag, 27. Mai 2016. Der Aufbau ist vom jeweiligen Unternehmen selbst durchzuführen und kann zu folgenden Zeiten erfolgen: Donnerstag, 2. Juni 2016, von 9-12 Uhr. Weder der Veranstalter, noch die Agentur oder der Sicherheitsdienst übernehmen die Haftung für Verschwinden oder Beschädigung irgendeiner Art des vom Unternehmen aufgebauten Zeltes/Pavillons/Standes oder des in diesem Zusammenhang auf dem Stiftsplatz hinterlassenen Materials/Equipments. Der Betrag ist vor Veranstaltungsbeginn fällig. Wird der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig beglichen, erlischt das Recht zur Aufstellung eines Firmenstandes. An den Firmenständen darf kein Ausschank von selbst mitgebrachten Getränken oder von Getränken, die nicht bei dem von der Agentur offiziell beauftragten CateringUnternehmen (Bellheimer/Bellaris) bezogen wurden, stattfinden. Mit der OnlineAnmeldung können Getränkebons erworben werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen bezüglich des Verzehrs von Getränken ist von dem betreffenden Unternehmen eine Gebühr von 500,00 Euro zzgl. MwSt. an die Agentur zu zahlen. Die Agentur stellt dem betreffenden Unternehmen diesen Betrag nach der Veranstaltung in Rechnung. Ebenfalls darf keine Präsentation von Waren, Verkauf o.ä. erfolgen – es handelt sich hier um keine Verkaufs-, Werbeaktivität, sondern um einen Anlaufpunkt für Teamläufer. Bei einem Regelverstoß bzgl. der Warenpräsentation wird eine Gebühr von 500,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. 1
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