Konzept Stand März 2016 - Jugendwohngemeinschaft Spitze

Jugendwohngemeinschaft Spitze
Träger: Lebensgemeinschaft Jugend e.V.
Konzept
Fassung März 2016
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Inhalt
1. Organisatorisches Konzept
1.1 Das Haus
1.2 Gruppengröße
1.3 Personalschlüssel
1.4 Zielgruppe
1.4.1 Persönliche Voraussetzungen
1.4.2. Inobhutnahme
1.4.3 Rechtliche Voraussetzungen
1.5 Aufnahmeverfahren
1.6 Dauer der Hilfe / Altersgrenzen
2. Pädagogisches Konzept
2.1 Ziele
2.2 Methoden
2.3 Hilfeplanverfahren
2.4 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
2.5 Teamarbeit
2.6 Elternarbeit
2.7 Partizipation / Beschwerdeverfahren
3. Unbegleitete minderjährige Ausländer
4. Kontaktdaten
Anhang : Netzwerk, Nachgehende Betreuung/Sozialpädagogisch Betreutes Einzelwohnen , Hunde
Seite 2
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
1. Organisatorisches Konzept
1.1 Das Haus
Die Jugendwohngemeinschaft Spitze befindet sich in dem ländlich gelegenen Ort Spitze, welcher zur
Gemeinde Kürten (Rheinisch-Bergischer-Kreis) gehört. Das Haus befindet sich aber auch unmittelbar an
der Ortsgrenze zur Kreisstadt Bergisch Gladbach.
Die Jugendwohngemeinschaft Spitze (JWG) ist ein großes Einfamilienhaus und bietet Platz für die
Unterbringung von insgesamt neun Kindern und Jugendlichen. Die Unterbringung erfolgt in fünf Einzel- und
zwei Doppelzimmern, wobei eines der Doppelzimmer in der Regel nur als Einzelzimmer genutzt wird. Eines
der Einzelzimmer liegt in einem Anbau und ist wie ein kleines Appartement ausgebaut. Es kann als
Verselbständigungsbereich genutzt werden.
Neben dem großen Wohnzimmer gibt es einen Internetraum und ein Musikzimmer. Das Haus verfügt
weiterhin über einen großen Garten mit einer Feuerstelle, so wie einer sehr großen überdachten Terrasse.
Die JWG ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine rauchfreie Einrichtung.
1.2 Gruppengröße
Die Einrichtung ist für die Unterbringung von acht Kinder und Jugendliche von zwölf bis achtzehn Jahren
konzipiert, zudem eingruppig und die Belegung gemischtgeschlechtlich.
Die Jugendwohngemeinschaft Spitze verfügt zusätzlich über einen Inobhutnahmeplatz in einem
Einzelzimmer in unmittelbarer Nähe des Bereitschaftszimmers der Pädagogen.
1.3 Personalschlüssel
Der Personalschlüssel im pädagogischen Bereich verteilt sich auf sechs Pädagogen, mit der
entsprechenden beruflichen Qualifikation (staatlich anerkannte Erzieher, Diplom-Sozialpädagoge/
Sozialarbeiter, oder entsprechende Bachelor B.A./Master M.A.). Der Betreuungsschlüssel beträgt 1 zu 1,84.
Bei Belegung des Inobhutnahmeplatzes wird das pädagogische Team durch eine zusätzliche Fachkraft
verstärkt, welche sich dem Kind/dem Jugendlichen besonders widmet und die anderen Pädagogen durch
die Übernahme der fallspezifischen Verwaltungsarbeit und der Wahrnehmung von Außenterminen entlastet.
Weiterhin gibt es geringfügig Beschäftigte im Bereich Hauswirtschaft, Hausmeisterdienste und Verwaltung.
1.4 Aufnahmekriterien
1.4.1 Persönliche Voraussetzungen
Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in der JWG ist, dass das Kind bzw. der Jugendliche in
seinem bisherigen Umfeld nicht mehr verbleiben kann oder will und bereit ist, sich in die
Gruppengemeinschaft zu integrieren. Diese Bereitschaft muss ebenso bekundet werden, wie die
Bereitschaft zum regelmäßigen Schulbesuch bzw. zur Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.
Seite 3
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Eine Aufnahme kann in der Regel nicht erfolgen bei Kindern und Jugendlichen, die
 chronisch drogenabhängig sind,
 chronische oder akute psychotische Krankheitsbilder aufweisen, oder
 an Krankheiten leiden, welche einen intensiven Pflegeaufwand erfordern.
Darüber hinaus wollen wir keine weiteren Zielgruppenkriterien formulieren, da wir davon ausgehen, dass
eine Vielfalt von Problematiken sich eher förderlich auf den Gruppenprozess auswirkt.
1.4.2 Inobhutnahme
Dieses Hilfeangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die auf Grund von akuten Not- oder
Krisensituationen kurzfristig nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld verbleiben können und
besonderen Schutz im Sinne der Abwendung einer Kindeswohlgefährdung benötigen.
Die Belegung des Inobhutnameplatzes ist dem Rheinisch Bergischen Kreis vorbehalten, die Verweildauer
sollte möglichst 14 Tage nicht überschreiten.
1.4.3 Rechtliche Voraussetzungen
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in der JWG ergeben sich aus den Paragraphen:
§ 27 SGB VIII
§ 34 SGB VIII
§ 41 SGB VIII
§ 42 SGB VIII
Hilfe zur Erziehung
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Sie unterliegt der Aufsicht des Landesjugendamtes nach § 45 ff SGB VIII.
1.5 Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren wird für den Einzelfall individuell mit dem zuständigen Jugendamt abgesprochen.
Die Kontaktaufnahme (Aufnahmeanfrage) erfolgt in der Regel durch das Jugendamt. Bevor ein
Gesprächstermin vereinbart wird, wird seitens des Jugendamtes ein Anamnesebogen ausgefüllt. Dieser
wird dem Jugendamt vorab zugeleitet. An dem Gespräch nehmen folgende Personen teil:





das Kind/der Jugendliche,
der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes,
bereits involvierte andere professionelle Helfer wie SPFH o.ä.,
Mitarbeiter unseres Teams,
und wenn keine pädagogischen Gründe dagegen sprechen die Personensorgeberechtigten / Eltern.
Seite 4
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen der Einrichtung und der Darstellung der Ereignisse, die zu dem
Entschluss einer Unterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung geführt haben, sowie der Formulierung
erster Zielvereinbarungen.
Das Kind/der Jugendliche kann im Folgenden die Einrichtung näher kennenlernen (z.B. durch
Probewohnen und der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten). Haben sich das Kind /der Jugendliche,
unser Team, sowie das Jugendamt und die Personensorgeberechtigten für eine Aufnahme entschieden,
wird gemeinsam ein Aufnahmetermin vereinbart.
Nach einer etwa sechswöchigen Eingewöhnungsphase findet das erste Hilfeplangespräch statt.
1.6 Dauer der Hilfe/Altersgrenzen
Die Dauer der Maßnahme wird bestimmt durch die gesetzlichen Grundlagen, dem individuellen Hilfebedarf,
sowie das Hilfeplanverfahren.
Aufgenommen werden üblicherweise, sowohl als Regelplatzaufnahme, wie als Inobhutnahme, Kinder und
Jugendliche im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren. Eine Fortsetzung der Unterbringung nach Vollendung
des achtzehnten Lebensjahres hinaus ist aber durchaus möglich(§ 41 Abs. 1 SGB VIII), sowohl innerhalb
der Jugendwohngemeinschaft als fortlaufende Maßnahme, wie auch in einer eigenen Wohnung. Siehe
Anhang Zusatzleistungen: Nachgehende Betreuung/Sozialpädagogisch Betreutes Einzelwohnen.
2. Pädagogisches Konzept
2.1 Ziele
Das Kind/der Jugendliche und die Gruppenzusammensetzung bestimmen das pädagogische Handeln
(Personenzentrierter Ansatz). Die jeweils vorhandenen Ressourcen bestimmen die individuelle Zielsetzung
und die dafür notwendigen Methoden. Diese werden sowohl mit der Gruppe (z.B. wöchentlich stattfindende
Gruppengesprächsrunde), wie gemeinsam im Einzelfall mit dem Kind/dem Jugendlichen erarbeitet und
formuliert (z.B. Einzelgespräche, Sachstandbericht und Hilfeplan).
Wichtige Aspekte unseres pädagogischen Handelns sind:
 Verlässliche und kontinuierliche Beziehungen aufzubauen; Beibehaltung und Pflege bestehender
Beziehungen zu gewährleisten;
 Durch das gemeinsame Leben und Handeln in der Gruppe Strukturen aufzubauen, welche Aspekte der
Beziehungsfähigkeit und (je nach Alter) auch Beheimatung fördern;
 Förderung im Bereich der Schul- und Berufsausbildung, durch die Ermöglichung von externer Nachhilfe,
deren Finanzierung jedoch im Entgeltsatz nicht enthalten ist und somit als Beihilfe vom Jugendamt oder
anderen Sponsoren erbracht werden muss. Mit den besuchten Schulen, deren Lehrern und
Seite 5
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Schulsozialarbeitern, streben wir eine enge Zusammenarbeit an mit der Gewährleistung eines zeitnahen
und regelmäßigen Informationsaustausches;
 Vorbereitung auf ein selbständiges Leben, durch Anleitung und Hilfestellung der dazu benötigten
Fähigkeiten, wie z.B. Haushaltsführung, Erlernen gesetzlicher Grundlagen, Behördengänge,
Gesundheitspflege, etc.;
 Begleitung des Auszuges aus der Jugendwohngemeinschaft, z.B. Hilfe bei der Wohnungssuche,
Wohnungsbesichtigung, der Überprüfung des Mietvertrags, dem Stellen notwendiger Anträge für weitere
Hilfen und der aktiven Einrichtung der Wohnung;
 Gesundheitsfürsorge mit dem Ziel einen gesunden Zustand und Entwicklung des Kindes / Jugendlichen
zu gewährleisten, z.B. durch regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt, Gesundheitschecks beim
Allgemeinmediziner, Abklärung möglicher Beeinträchtigungen bei einem Augen- und HNO - Arzt,
Kontakt zum Frauenarzt, Vermittlung in therapeutische Behandlung;
 Erlernen gesellschaftlicher Regeln durch aktives Vorleben von allgemeingültigen Werten des
Zusammenlebens im eigenen Handeln und in Einzel - und Gruppengesprächen. Nahebringen und
Berücksichtigen gesetzlicher Vorgaben, Aufklärung über Rechte und Pflichten;

Gemeinsam Grenzen setzen und akzeptieren lernen;

Ein Umfeld bieten, in dem persönliches Potential und Stärke entdeckt werden und Vertrauen in sich
selbst gefunden werden kann;

Positive Eigenschaften durch Bestätigung und positive Verstärkung aktiv fördern;

Gemeinsame Erarbeitung von Hilfeplänen (auch Berichtswesen) mit dem Bewohner. Vorbereitung des
passenden Settings für das Hilfeplangespräch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes /
Jugendlichen;
 Hilfe bei der Bewältigung belastender Erlebnisse des Kindes/Jugendlichen, auch unter Hinzuziehung
einrichtungsübergreifender Angebote wie Psychotherapeuten, Beratungsstellen und sonstigen,
interdisziplinären Angeboten;
 gezielte Förderung von Entwicklungsrückständen, in Kooperation mit externen Hilfemaßnahmen, wie
Ergotherapie, therapeutisches Reiten, Sprachförderung, etc.;
 Förderung von Talenten und Begabungen, durch hausinterne Angebote im Bereich Kunst, Kochen und
Backen und musikalischer Erziehung, zudem externe Angebote nach Bedarf, wie Sportvereine,
Tanzschulen, Musikschulen, etc., deren Finanzierung, je nach Kostenumfang, beim zuständigen
Jugendamt beantragt wird;
 Stärkung der Gruppen- bzw. Beziehungsfähigkeit mit dem Ziel gesellschaftlicher Integration;
 Stärkung der Eigenakzeptanz und des Selbstwertes;
Seite 6
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
 Bearbeitung von Verhaltensauffälligkeiten und Defiziten mit dem Ziel gesellschaftlicher Akzeptanz;
 Unterstützung und Begleitung bei belastenden Situationen und Erlebnissen, wie Tod eines Elternteils
oder Gewalterfahrungen, mit Unterstützung und in Kooperation mit besonders geschulter Fachleute /
Beratungsstellen;
 Hilfe bei familiären Konflikten mit dem Ziel der Erhaltung oder Verbesserung familiärer Bindungen,
gemeinsame Erarbeitung von alternativen Konfliktstrategien;
 Beibehaltung von "Wurzeln" durch Unterstützung und Beziehungspflege zu Personen, die dem
Kind/Jugendlichen besonders wichtig sind. Beurlaubung nach Hause (nach Abklärung der dortigen
Gegebenheiten), zu Verwandten oder Freunden, an den Wochenenden oder in den Schulferien;
 Kulturelle und politische Bildung, durch gemeinsame Freizeitaktivitäten (Museumsbesuche, Kino,
Märkte, Konzerte, etc.). Pflege von Brauchtum und Festen, Vermittlung von Wissen in Einzel - oder
Gruppengesprächen, oder durch Informationsaushänge;
 Vermittlung von Wissen über persönliche Rechte und wie diese eingefordert werden können, dies durch
ein Beschwerdeverfahren innerhalb der Einrichtung, über welches das Kind / der Jugendliche informiert
ist. Der Bewohner wird mit seinen Sorgen und Bedürfnissen ernst genommen, seine Themen werden mit
ihm besprochen und gemeinsam Lösungen erarbeitet;
 Aufklärung / Prävention ist uns sehr wichtig. Die Vermittlung von Wissen erfolgt durch Gruppen- und
Einzelarbeit, in Gesprächen aber auch durch andere Medien, mit dem Ziel ein eigenverantwortliches
Gesundheits- und Umweltbewusstsein zu entwickeln. Insbesondere altersabhängige Themen spielen
hier eine Rolle, wie: Tabakkonsum, Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Sexualität aber auch
Ernährung, Umweltschutz und Hygiene;
 Krisenintervention und das Bieten eines Schutzraumes;
 Förderung der Arbeits- und Lernfähigkeit und der Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit;
Wir wollen erreichen, dass der junge Mensch nach seiner Verselbstständigung befähigt ist, ein
selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu gestalten, in welchem er mit einem hohen Maß
sozialer Kompetenz seine Fähigkeiten entfalten kann.
2.2 Methoden
Unsere Arbeitsweise ist ressourcenorientiert mit dem Ziel der Stärkung der Persönlichkeit, der individuellen
Fähigkeiten und des Selbstwertempfinden des Kindes und Jugendlichen.
Das Haus ist so konzipiert, dass sich die Bewohner dort „zu Hause“ fühlen können. Ihre Zimmer können die
Kinder/die Jugendlichen individuell gestalten. Eigene Möbel können nach erfolgreicher Kennenlernphase
mitgebracht werden, ebenso ist dann auch die Haustierhaltung erlaubt (Kleintierhaltung).
Seite 7
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Das pädagogische Setting ist so gestaltet, dass es dem Kind/dem Jugendlichen möglich ist enge tragfähige
Beziehungen aufzubauen. Mindestens ein Pädagoge steht dem Bewohner rund um die Uhr zu Verfügung,
von 24.00 Uhr bis 6.00Uhr morgens im Rahmen einer hausinternen Nachtbereitschaft. Der Pädagoge ist in
dieser Zeit in einem Bereitschaftzimmer, welches sich sehr zentral innerhalb der Einrichtung befindet.
Innerhalb der Wohngruppe gibt es eine Hausordnung, in welcher alle Regeln und Pflichten, sowie weitere
Informationen bezüglich des Lebens in unserer Jugendwohngemeinschaft enthalten sind. Jeder Bewohner
erhält ein Exemplar dieser Hausordnung in einer für ihn lesbarer Schrift (bei nicht deutschsprachigen
Bewohnern), zudem wird sie offen ausgehangen. Die Hausordnung wird, bis auf wenige Punkte,
gemeinsam mit der Gruppe festgelegt, regelmäßig überprüft und erörtert. Hierzu findet einmal in der Woche
eine Gesprächsrunde statt, an der alle Bewohner und Mitarbeiter des pädagogischen Teams teilnehmen
müssen.
Je nach Hilfebedarf nehmen wir Kontakt zu anderen Institutionen auf (siehe Punkt 2.4), um unser Angebot
adäquat zu erweitern. Mit Schule und Ausbildungsplatz arbeiten wir eng zusammen.
Uns ist sehr wichtig, dass die bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen den Kontakt zu ihrer Familie und
dem Freundeskreis aufrecht erhalten können. Besuche der Personensorgeberechtigten in der Einrichtung
sind jederzeit möglich, eine vorherige Anmeldung ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Besuche
Anderer müssen aus organisatorischen Gründen vorher angemeldet werden. Zusätzlich gilt, dass Freunde
in den Ferien und an den Wochenenden auch bei uns übernachten dürfen, wie auch unsere Bewohner bei
ihren Freunden, wenn zuvor klare und verbindliche Absprachen mit den jeweiligen Verantwortlichen
getroffen wurden. Übernachtungen von Beziehungspartnern sind erst ab dem 16. Lebensjahr möglich und
nur, wenn die Personensorgeberechtigten beider Seiten dem schriftlich zustimmen. Übernachtungen oder
Beurlaubungen ins Elternhaus werden im Rahmen des Hilfeplangespräches festgelegt.
Von Seiten der Jugendwohngemeinschaft werden auch alters- und gruppenentsprechende
Freizeitaktivitäten angeboten. Hier gibt es Möglichkeiten innerhalb des Hauses, wie den großen Garten mit
Feuerstelle, ein Musikzimmer, Spiele, Jugendliteratur und einen durch ein Sicherheitsprogramm
altersgemäß geschützten und überprüfbaren Internetzugang. Es werden Projekte angeboten, wie z.B.
Kochen und Backen, Musikunterricht und Handarbeiten. Hinzu kommen Ausflüge und die einmal im Jahr
stattfindende Ferienfahrt. Situativ bedingt finden auch kürzere Fahrten/Aktionen mit Teilgruppen oder
einzelnen Kindern und Jugendlichen statt.
Mitgliedschaften in Vereinen (z.B.: Sportverein, Karnevalsverein, Chor oder Tanzschule) werden von uns
unterstützt.
Es gibt auch verpflichtende Projekte zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Sexualaufklärung,
politische Bildung, Umweltschutz, Essstörungen, Tabakkonsum und Drogenmissbrauch.
Die Jugendwohngemeinschaft hat schon seit Jahren eine Patenschaft für ein Mädchen in Nepal
übernommen, diese wird privat finanziert, aber als Projekt offen kommuniziert. Diese Patenschaft soll den
Kindern und Jugendlichen nicht nur andere Kulturen näher bringen, dabei ihre Neugierde und ihr
Verständnis wecken, sondern sie auch für ein globales Verantwortungsgefühl sensibilisieren.
Jugendliche und junge Erwachsene können im Haus auch teilverselbstständigt werden. Hierfür gibt es in
einem Anbau ein kleines Appartement mit einem eigenen internen, aber auch externen Zugang. Je nach
Seite 8
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Alter und Hilfeplanung auch mit der Möglichkeit der Selbstversorgung. Hierbei handelt es sich nicht um ein
zusätzliches Angebot, sondern ist Teil der Regelunterbringung. Der Grad der persönlichen Reife
entscheidet, welcher Bewohner dort wohnt und wie hoch der Grad der Verselbständigung ist.
Uns ist es sehr wichtig, dass die Beendigung einer Unterbringung - sei es durch eine Rückführung ins
Elternhaus, eine Weitervermittlung in eine andere Maßnahme oder den Auszug in eine eigene Wohnung möglichst gut vorbereitet und begleitet wird und das Gefühl eines positiven Abschiednehmens beinhaltet,
damit je nach Wunsch des Bewohners auch danach noch ein Kontakt zu uns aufrechterhalten bleiben kann,
sei es über Besuche, soziale Netzwerke, von uns organisierte Ehemaligentreffen oder einfach nur per
Telefon.
2.3 Hilfeplanverfahren
Das Hilfeplangespräch findet in der Regel alle sechs Monate statt, das erste Gespräch jedoch schon kurz
nach dem Einzug, meist nach sechs bis acht Wochen. In Ausnahmen kann das Hilfeplangespräch auch in
kürzeren Abständen stattfinden. An dem Gespräch nehmen das Kind/der Jugendliche, zwei Mitarbeiter des
pädagogischen Teams, das Jugendamt und die Personensorgeberechtigten teil, ggf. auch weitere Helfer.
In dem Gespräch wird die gegebene Situation erörtert, sowie Ziele und pädagogische Maßnahmen geplant.
Hierüber wird in der Regel seitens des Jugendamtes Protokoll geführt. Von Seiten der Einrichtung wird
zeitnah vor dem Hilfeplangespräch ein Vorbericht erstellt und sowohl dem Jugendamt, dem
Personensorgeberechtigten als auch dem Jugendlichen ausgehändigt.
Neben den rechtlichen Aspekten des Hilfeplanverfahrens, haben Hilfeplangespräche eine wichtige
pädagogische Bedeutung, da das Kind/der Jugendliche dort im Mittelpunkt steht und aktiv Einfluss auf die
weitere Hilfeplanung nehmen kann. Des Weiteren erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit sich
untereinander auszutauschen und gemeinsame Beschlüsse/Absprachen zu treffen.
2.4 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
In unserer pädagogischen Arbeit ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen sehr wichtig.
Insbesondere mit Schulen und Ausbildungsstellen arbeiten wir eng zusammen, ebenso auch mit
Institutionen wie der Arbeitsagentur, Fachärzten und -kliniken, Drogenberatungsstellen, offenen
Jugendeinrichtungen und Vereinen.
Psychologische / Therapeutische Hilfen: Psychologische Leistungen und Hilfe werden im Einzelfall von den
niedergelassenen Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten erbracht und mit den Kassen
abgerechnet. Im Bedarfsfall werden diese Leistungen angeregt und Motivationsarbeit geleistet, um die
Annahme dieser Leistung zu ermöglichen und zu gewährleisten. Im Einzelfall kann eine Unterstützung
durch eine Tagesklinik oder eine stationäre Unterbringung im Sinne einer Krisenintervention oder
Suchtbehandlung erfolgen.
Da wir die Arbeit mit den Kindern / den Jugendlichen als einen gemeinsamen Auftrag des Jugendamtes und
der Einrichtung verstehen, gewährleisten wir eine intensive Zusammenarbeit.
Seite 9
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
2.5 Teamarbeit
In dem einmal wöchentlich stattfindenden Teamgespräch werden alle organisatorischen Punkte besprochen
sowie die aktuelle Situation jedes einzelnen Bewohners ausführlich erörtert.
Alle drei Monate findet eine hausinterne, pädagogische Fachtagung statt, auf welcher bestimmte
Themengebiete ausführlicher bearbeitet werden. Dieser Tag ist für alle pädagogischen Mitarbeiter
verpflichtend.
Eine alle drei Wochen stattfindende externe Fall- und Teamsupervision unterstützt unsere Arbeit, sie wird
durch einen berufserfahrenen, qualifizierten Supervisor (DGSv-zertifiziert) durchgeführt.
Extern stattfindende, berufsbezogene Fortbildungen der Mitarbeiter werden durch finanzielle Mittel und
zeitliche Kapazitäten ermöglicht und sichergestellt.
Erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter liegen vor.
Unseren Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII/Kindeswohlgefährdung nehmen wir sehr ernst.
Handlungsabläufe und externe erfahrene Fachkräfte wurden festgelegt, im Team besprochen und durch
Aushänge präsent gemacht.
2.6 Elternarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist u.a. davon abhängig, wie es die individuellen Bedürfnisse erfordern
bzw. welche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Die Bedürfnisse des Kindes und des Jugendlichen,
aber auch deren Schutz, sind hier ausschlaggebend. Die Aufrechterhaltung oder gegebenenfalls die
Verbesserung und Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung sind auch von großer Bedeutung.
Da die Personensorge der Eltern i.d.R. unangetastet bleibt, streben wir grundsätzlich an, die Eltern soweit
wie möglich in unserer Arbeit mit einzubeziehen. Personensorgeberechtigte haben jederzeit das Recht
Auskünfte einzuholen.
2.7 Partizipation / Beschwerdeverfahren
Das Kind/der Jugendliche soll in die Entscheidungsprozesse und in den Organisationsablauf der
Jugendwohngemeinschafteinbezogen sein. Einmal in der Woche trifft sich hierfür die ganze Gruppe
(Bewohner, wie Pädagogen) um über verschiedene Themen, wie Gruppenregeln, Freizeitangebote, aber
auch Themen von außerhalb, zu sprechen. Hier ist für jeden Einzelnen Raum für Kritik und Anregungen.
Die Gruppensitzungen werden von einem der Bewohner protokolliert.
Darüber hinaus gibt es vor dem Büro einen Briefkasten, der jederzeit für die Bewohner zugänglich ist, und
in dem Anfragen jeglicher Form und Themen namentlich oder anonym hinterlegt werden kann. Zum
wöchentlichen Teammeeting wird der Briefkasten geleert und über die darin enthaltenen Briefe gesprochen
und anschließend das Ergebnis je nach Gegebenheit dem Einzelnen, oder bei Gruppenthemen in der
Gruppe, mitgeteilt und transparent gemacht.
Seite 10
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Der Bewohner hat jederzeit das Recht seine Personensorgeberechtigten telefonisch zu kontaktieren, das
gleiche gilt für das Jugendamt. Hierfür kann er den Telefonanschluss im Hausflur nutzen (frei zugänglich,
aber Handynummern gesperrt) oder das mobile Bürotelefon.
3. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
In den letzten Monaten erhöhten sich die Anfragen bezüglich der Aufnahme minderjähriger, unbegleiteter
Ausländer, meist Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, in unserer Einrichtung. Wir verfügen über eine langjährige
Erfahrung in der interkulturellen Arbeit mit jungen Menschen und durch unseren Inobhutnahmeplatz auch
im Bereich der UMA. Ein Miteinander von Jugendlichen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund ist in
unserer Jugendwohngemeinschaft Spitze selbstverständlich.
Durch die Aufnahme der unbegleiteten ausländischen Jugendlichen kommt zusätzlich zu einer
interkulturellen Gruppe noch eine flüchtlingsspezifische Perspektive. Dies erfordert von den pädagogischen
Fachkräften eine noch stärke Fähigkeit, unterschiedliche Konzepte des Denkens, der Wahrnehmung, des
Fühlens und des Handelns zu erfassen und zu verstehen und dabei den eigenen Standpunkt klar zu
vermitteln. Vermehrte Supervision und Fortbildungen unterstützen diesen Prozess, wie auch der Aufbau
eines Unterstützernetzwerkes und die Teilhabe an bestehenden Vernetzungen fachrichtungsübergreifender
Organisationen. Das von uns bisher aufgebaute Unterstützernetzwerk wird dem Konzept angehangen.
Zielorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf das Asyl - und Ausländerrecht, den vorhandenen
Kulturen der UMA und der sich aus der Flüchtlingssituation ergebenden Belastungen finden im
pädagogischen Team intern (wöchentliche Teamsitzungen und vierteljährliche pädagogische Fachtage),
wie extern durch Fortbildungsangebote anderer Träger und gesonderte Supervisionen statt.
Viele Minderjährige aus Kriegsgebieten sind Opfer und Zeugen schwerer Menschenrechtsverletzungen
geworden. Sie sind ohne familiären Rückhalt und somit besonders schutzbedürftig. Wir als
Jugendwohngemeinschaft mit langjähriger pädagogischer Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen in
unterschiedlichen Krisensituationen und aus unterschiedlichsten Herkunftsländern, möchten dazu
beitragen, die Rechte der unbegleiteten minderjährigen Ausländer zu wahren und ihr Wohl zu sichern.
Die unter 2.1. schon genannten Zielen sind auch hier maßgebend.
Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit mit UMA ist eine Wohngruppenatmosphäre, die es ihnen ermöglicht
Vertrauen, Sicherheit und Perspektiven wiederzufinden. Das Zugänglichmachen von Sprache, Schulbildung
oder Berufsausbildung ist eine grundlegende Aufgabe im Bertreuungsprozess. Hierfür stellen wir
individuelle Lernhilfen bereit, wie extra zur Erlernen der deutschen Sprache entwickelter Literatur,
Dolmetscher (türkisch und arabisch) und ehrenamtliche Helfer, welche zusätzlichen Deutschunterricht
anbieten und letztlich auch der den Jugendlichen zugängige, altersgeschützte Internetzugang.
Die Klärung eventuell bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebende
ärztliche und gegebenenfalls auch therapeutische Behandlung, muss, wenn nicht zuvor schon erfolgt, zu
Beginn der Maßnahme zeitnah stattfinden.
Die soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im weiteren Umfeld ist ein sehr wichtiger
Aspekt für die Integration in die bestehende Gesellschaft und des Verstehens vorhandener Normen und
Seite 11
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Verhaltensweisen sowie der Befähigung zu einem Leben in beiden Kulturen. Mitgliedschaften in
Sportvereinen und gemeinsames Begehen saisonaler Feste gehören genauso dazu wie z.B. der Besuch
von Museen, historischen Bauten, etc.
Ausländerrechtliche Probleme müssen gemeinsam mit den zuständigen Vormündern geklärt werden.
Die UMA benötigen ebenso Hilfe und Unterstützung bei Aufarbeitung von Trennungs- und Verlusterfahrung,
der eigenen Lebensgeschichte und den u.U. traumatischen Kriegs- und Fluchterfahrungen. Hierzu greifen
wir auf externe Helfer zurück, wie zuvor schon beschrieben.
Die Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers entspricht den unter 1.5 genannten
Aufnahmekriterien und dem unter 1.6 genannten Aufnahmeverfahren. Im Hilfeplangespräch muss dem
UMA seitens des Jugendamtes ein entsprechender Dolmetscher zur Seite gestellt werden, wenn möglich
sollte der Bericht in einer für ihn lesbaren Schrift übersetzt werden.
Die Erarbeitung einer realistischen Lebensperspektive soll sowohl auf den Verbleib, als auch auf eine
Rückkehr in ins Herkunftsland vorbereiten.
4. Kontaktdaten
Jugendwohngemeinschaft Spitze
Jakobusstraße 5
51515 Kürten-Spitze
Telefon 02207-91 29 52
Telefax 02207- 91 29 53
Homepage: www.jwg-spitze.de
Email: [email protected]
Träger: Lebensgemeinschaft Jugend e.V.
Finanzamt Bergisch Gladbach, St.Nr. 204/5834/0400
Kürten-Spitze
12. überarbeitete Fassung, März 2016
Seite 12
Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze
Anhang
Unterstützernetzwerk:






Dolmetscherin Arabisch nach Bedarf;
Arztpraxis Allgemeinmedizin und Internist, mit Übersetzerin Arabisch, Kürten Dürscheid;
ehrenamtlich durchgeführter Deutschunterricht; mindestens einmal in der Woche;
Supervisor Kürten Eichhof;
Fußballverein Kürten Dürscheid;
Gesamtschule Kürten.
Seit 20 Jahren arbeiten wir mit den Kinder - und Jugendpsychiatrischen Arztpraxen Ulrich Diehl und Marion
Laubach zusammen. Wir haben enge Kontakte zu den Schulen (alle Schulformen) im Umfeld von Kürten
und Bergisch Gladbach sowie zu verschiedenen Facharztpraxen.
Nachgehende Betreuung/Sozialpädagogisch Betreutes Einzelwohnen:
Es ist unser Anliegen, unsere Bewohner so auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten, dass sie nach
dem Bezug der eigenen Wohnung keine weiteren Hilfen mehr benötigen. Sollte dennoch ein Bedarf
bestehen, bieten wir zusätzlich zu unserem stationären Angebot eine nachgehende Betreuung von einer
Dauer von sechs bis neune Monaten an. Der ehemalige Bewohner wird dabei von einem Pädagogen der
JWG Spitze in Fragen der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.
Dieses Angebot wird von uns erst ab der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres in Absprache mit dem
Jugendamt geleistet. Dieses Angebot wird über Fachleistungsstunden abgerechnet.
Hunde:
Einige Pädagogen bringen ihre Hunde mit in den Dienst. Folgende Auflagen müssen hierfür erfüllt sein:
eine gültige Haftpflichtversicherung, regelmäßige Wurmkuren, alle notwendige Impfungen sind erfolgt und je nach Hund - der Hundehalternachweis. Ein entsprechender Ordner mit allen Unterlagen befindet sich im
Büro. Ein Mitarbeiter übernimmt die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Unterlagen.
Seite 13