Jugendwohngemeinschaft Spitze Träger: Lebensgemeinschaft Jugend e.V. Konzept Fassung März 2016 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Inhalt 1. Organisatorisches Konzept 1.1 Das Haus 1.2 Gruppengröße 1.3 Personalschlüssel 1.4 Zielgruppe 1.4.1 Persönliche Voraussetzungen 1.4.2. Inobhutnahme 1.4.3 Rechtliche Voraussetzungen 1.5 Aufnahmeverfahren 1.6 Dauer der Hilfe / Altersgrenzen 2. Pädagogisches Konzept 2.1 Ziele 2.2 Methoden 2.3 Hilfeplanverfahren 2.4 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 2.5 Teamarbeit 2.6 Elternarbeit 2.7 Partizipation / Beschwerdeverfahren 3. Unbegleitete minderjährige Ausländer 4. Kontaktdaten Anhang : Netzwerk, Nachgehende Betreuung/Sozialpädagogisch Betreutes Einzelwohnen , Hunde Seite 2 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze 1. Organisatorisches Konzept 1.1 Das Haus Die Jugendwohngemeinschaft Spitze befindet sich in dem ländlich gelegenen Ort Spitze, welcher zur Gemeinde Kürten (Rheinisch-Bergischer-Kreis) gehört. Das Haus befindet sich aber auch unmittelbar an der Ortsgrenze zur Kreisstadt Bergisch Gladbach. Die Jugendwohngemeinschaft Spitze (JWG) ist ein großes Einfamilienhaus und bietet Platz für die Unterbringung von insgesamt neun Kindern und Jugendlichen. Die Unterbringung erfolgt in fünf Einzel- und zwei Doppelzimmern, wobei eines der Doppelzimmer in der Regel nur als Einzelzimmer genutzt wird. Eines der Einzelzimmer liegt in einem Anbau und ist wie ein kleines Appartement ausgebaut. Es kann als Verselbständigungsbereich genutzt werden. Neben dem großen Wohnzimmer gibt es einen Internetraum und ein Musikzimmer. Das Haus verfügt weiterhin über einen großen Garten mit einer Feuerstelle, so wie einer sehr großen überdachten Terrasse. Die JWG ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine rauchfreie Einrichtung. 1.2 Gruppengröße Die Einrichtung ist für die Unterbringung von acht Kinder und Jugendliche von zwölf bis achtzehn Jahren konzipiert, zudem eingruppig und die Belegung gemischtgeschlechtlich. Die Jugendwohngemeinschaft Spitze verfügt zusätzlich über einen Inobhutnahmeplatz in einem Einzelzimmer in unmittelbarer Nähe des Bereitschaftszimmers der Pädagogen. 1.3 Personalschlüssel Der Personalschlüssel im pädagogischen Bereich verteilt sich auf sechs Pädagogen, mit der entsprechenden beruflichen Qualifikation (staatlich anerkannte Erzieher, Diplom-Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter, oder entsprechende Bachelor B.A./Master M.A.). Der Betreuungsschlüssel beträgt 1 zu 1,84. Bei Belegung des Inobhutnahmeplatzes wird das pädagogische Team durch eine zusätzliche Fachkraft verstärkt, welche sich dem Kind/dem Jugendlichen besonders widmet und die anderen Pädagogen durch die Übernahme der fallspezifischen Verwaltungsarbeit und der Wahrnehmung von Außenterminen entlastet. Weiterhin gibt es geringfügig Beschäftigte im Bereich Hauswirtschaft, Hausmeisterdienste und Verwaltung. 1.4 Aufnahmekriterien 1.4.1 Persönliche Voraussetzungen Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in der JWG ist, dass das Kind bzw. der Jugendliche in seinem bisherigen Umfeld nicht mehr verbleiben kann oder will und bereit ist, sich in die Gruppengemeinschaft zu integrieren. Diese Bereitschaft muss ebenso bekundet werden, wie die Bereitschaft zum regelmäßigen Schulbesuch bzw. zur Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. Seite 3 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Eine Aufnahme kann in der Regel nicht erfolgen bei Kindern und Jugendlichen, die chronisch drogenabhängig sind, chronische oder akute psychotische Krankheitsbilder aufweisen, oder an Krankheiten leiden, welche einen intensiven Pflegeaufwand erfordern. Darüber hinaus wollen wir keine weiteren Zielgruppenkriterien formulieren, da wir davon ausgehen, dass eine Vielfalt von Problematiken sich eher förderlich auf den Gruppenprozess auswirkt. 1.4.2 Inobhutnahme Dieses Hilfeangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die auf Grund von akuten Not- oder Krisensituationen kurzfristig nicht mehr in ihrem bisherigen Lebensumfeld verbleiben können und besonderen Schutz im Sinne der Abwendung einer Kindeswohlgefährdung benötigen. Die Belegung des Inobhutnameplatzes ist dem Rheinisch Bergischen Kreis vorbehalten, die Verweildauer sollte möglichst 14 Tage nicht überschreiten. 1.4.3 Rechtliche Voraussetzungen Die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in der JWG ergeben sich aus den Paragraphen: § 27 SGB VIII § 34 SGB VIII § 41 SGB VIII § 42 SGB VIII Hilfe zur Erziehung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Sie unterliegt der Aufsicht des Landesjugendamtes nach § 45 ff SGB VIII. 1.5 Aufnahmeverfahren Das Aufnahmeverfahren wird für den Einzelfall individuell mit dem zuständigen Jugendamt abgesprochen. Die Kontaktaufnahme (Aufnahmeanfrage) erfolgt in der Regel durch das Jugendamt. Bevor ein Gesprächstermin vereinbart wird, wird seitens des Jugendamtes ein Anamnesebogen ausgefüllt. Dieser wird dem Jugendamt vorab zugeleitet. An dem Gespräch nehmen folgende Personen teil: das Kind/der Jugendliche, der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes, bereits involvierte andere professionelle Helfer wie SPFH o.ä., Mitarbeiter unseres Teams, und wenn keine pädagogischen Gründe dagegen sprechen die Personensorgeberechtigten / Eltern. Seite 4 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen der Einrichtung und der Darstellung der Ereignisse, die zu dem Entschluss einer Unterbringung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung geführt haben, sowie der Formulierung erster Zielvereinbarungen. Das Kind/der Jugendliche kann im Folgenden die Einrichtung näher kennenlernen (z.B. durch Probewohnen und der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten). Haben sich das Kind /der Jugendliche, unser Team, sowie das Jugendamt und die Personensorgeberechtigten für eine Aufnahme entschieden, wird gemeinsam ein Aufnahmetermin vereinbart. Nach einer etwa sechswöchigen Eingewöhnungsphase findet das erste Hilfeplangespräch statt. 1.6 Dauer der Hilfe/Altersgrenzen Die Dauer der Maßnahme wird bestimmt durch die gesetzlichen Grundlagen, dem individuellen Hilfebedarf, sowie das Hilfeplanverfahren. Aufgenommen werden üblicherweise, sowohl als Regelplatzaufnahme, wie als Inobhutnahme, Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis siebzehn Jahren. Eine Fortsetzung der Unterbringung nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres hinaus ist aber durchaus möglich(§ 41 Abs. 1 SGB VIII), sowohl innerhalb der Jugendwohngemeinschaft als fortlaufende Maßnahme, wie auch in einer eigenen Wohnung. Siehe Anhang Zusatzleistungen: Nachgehende Betreuung/Sozialpädagogisch Betreutes Einzelwohnen. 2. Pädagogisches Konzept 2.1 Ziele Das Kind/der Jugendliche und die Gruppenzusammensetzung bestimmen das pädagogische Handeln (Personenzentrierter Ansatz). Die jeweils vorhandenen Ressourcen bestimmen die individuelle Zielsetzung und die dafür notwendigen Methoden. Diese werden sowohl mit der Gruppe (z.B. wöchentlich stattfindende Gruppengesprächsrunde), wie gemeinsam im Einzelfall mit dem Kind/dem Jugendlichen erarbeitet und formuliert (z.B. Einzelgespräche, Sachstandbericht und Hilfeplan). Wichtige Aspekte unseres pädagogischen Handelns sind: Verlässliche und kontinuierliche Beziehungen aufzubauen; Beibehaltung und Pflege bestehender Beziehungen zu gewährleisten; Durch das gemeinsame Leben und Handeln in der Gruppe Strukturen aufzubauen, welche Aspekte der Beziehungsfähigkeit und (je nach Alter) auch Beheimatung fördern; Förderung im Bereich der Schul- und Berufsausbildung, durch die Ermöglichung von externer Nachhilfe, deren Finanzierung jedoch im Entgeltsatz nicht enthalten ist und somit als Beihilfe vom Jugendamt oder anderen Sponsoren erbracht werden muss. Mit den besuchten Schulen, deren Lehrern und Seite 5 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Schulsozialarbeitern, streben wir eine enge Zusammenarbeit an mit der Gewährleistung eines zeitnahen und regelmäßigen Informationsaustausches; Vorbereitung auf ein selbständiges Leben, durch Anleitung und Hilfestellung der dazu benötigten Fähigkeiten, wie z.B. Haushaltsführung, Erlernen gesetzlicher Grundlagen, Behördengänge, Gesundheitspflege, etc.; Begleitung des Auszuges aus der Jugendwohngemeinschaft, z.B. Hilfe bei der Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung, der Überprüfung des Mietvertrags, dem Stellen notwendiger Anträge für weitere Hilfen und der aktiven Einrichtung der Wohnung; Gesundheitsfürsorge mit dem Ziel einen gesunden Zustand und Entwicklung des Kindes / Jugendlichen zu gewährleisten, z.B. durch regelmäßige Kontrolltermine beim Zahnarzt, Gesundheitschecks beim Allgemeinmediziner, Abklärung möglicher Beeinträchtigungen bei einem Augen- und HNO - Arzt, Kontakt zum Frauenarzt, Vermittlung in therapeutische Behandlung; Erlernen gesellschaftlicher Regeln durch aktives Vorleben von allgemeingültigen Werten des Zusammenlebens im eigenen Handeln und in Einzel - und Gruppengesprächen. Nahebringen und Berücksichtigen gesetzlicher Vorgaben, Aufklärung über Rechte und Pflichten; Gemeinsam Grenzen setzen und akzeptieren lernen; Ein Umfeld bieten, in dem persönliches Potential und Stärke entdeckt werden und Vertrauen in sich selbst gefunden werden kann; Positive Eigenschaften durch Bestätigung und positive Verstärkung aktiv fördern; Gemeinsame Erarbeitung von Hilfeplänen (auch Berichtswesen) mit dem Bewohner. Vorbereitung des passenden Settings für das Hilfeplangespräch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes / Jugendlichen; Hilfe bei der Bewältigung belastender Erlebnisse des Kindes/Jugendlichen, auch unter Hinzuziehung einrichtungsübergreifender Angebote wie Psychotherapeuten, Beratungsstellen und sonstigen, interdisziplinären Angeboten; gezielte Förderung von Entwicklungsrückständen, in Kooperation mit externen Hilfemaßnahmen, wie Ergotherapie, therapeutisches Reiten, Sprachförderung, etc.; Förderung von Talenten und Begabungen, durch hausinterne Angebote im Bereich Kunst, Kochen und Backen und musikalischer Erziehung, zudem externe Angebote nach Bedarf, wie Sportvereine, Tanzschulen, Musikschulen, etc., deren Finanzierung, je nach Kostenumfang, beim zuständigen Jugendamt beantragt wird; Stärkung der Gruppen- bzw. Beziehungsfähigkeit mit dem Ziel gesellschaftlicher Integration; Stärkung der Eigenakzeptanz und des Selbstwertes; Seite 6 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Bearbeitung von Verhaltensauffälligkeiten und Defiziten mit dem Ziel gesellschaftlicher Akzeptanz; Unterstützung und Begleitung bei belastenden Situationen und Erlebnissen, wie Tod eines Elternteils oder Gewalterfahrungen, mit Unterstützung und in Kooperation mit besonders geschulter Fachleute / Beratungsstellen; Hilfe bei familiären Konflikten mit dem Ziel der Erhaltung oder Verbesserung familiärer Bindungen, gemeinsame Erarbeitung von alternativen Konfliktstrategien; Beibehaltung von "Wurzeln" durch Unterstützung und Beziehungspflege zu Personen, die dem Kind/Jugendlichen besonders wichtig sind. Beurlaubung nach Hause (nach Abklärung der dortigen Gegebenheiten), zu Verwandten oder Freunden, an den Wochenenden oder in den Schulferien; Kulturelle und politische Bildung, durch gemeinsame Freizeitaktivitäten (Museumsbesuche, Kino, Märkte, Konzerte, etc.). Pflege von Brauchtum und Festen, Vermittlung von Wissen in Einzel - oder Gruppengesprächen, oder durch Informationsaushänge; Vermittlung von Wissen über persönliche Rechte und wie diese eingefordert werden können, dies durch ein Beschwerdeverfahren innerhalb der Einrichtung, über welches das Kind / der Jugendliche informiert ist. Der Bewohner wird mit seinen Sorgen und Bedürfnissen ernst genommen, seine Themen werden mit ihm besprochen und gemeinsam Lösungen erarbeitet; Aufklärung / Prävention ist uns sehr wichtig. Die Vermittlung von Wissen erfolgt durch Gruppen- und Einzelarbeit, in Gesprächen aber auch durch andere Medien, mit dem Ziel ein eigenverantwortliches Gesundheits- und Umweltbewusstsein zu entwickeln. Insbesondere altersabhängige Themen spielen hier eine Rolle, wie: Tabakkonsum, Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Sexualität aber auch Ernährung, Umweltschutz und Hygiene; Krisenintervention und das Bieten eines Schutzraumes; Förderung der Arbeits- und Lernfähigkeit und der Weiterentwicklung seiner Persönlichkeit; Wir wollen erreichen, dass der junge Mensch nach seiner Verselbstständigung befähigt ist, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu gestalten, in welchem er mit einem hohen Maß sozialer Kompetenz seine Fähigkeiten entfalten kann. 2.2 Methoden Unsere Arbeitsweise ist ressourcenorientiert mit dem Ziel der Stärkung der Persönlichkeit, der individuellen Fähigkeiten und des Selbstwertempfinden des Kindes und Jugendlichen. Das Haus ist so konzipiert, dass sich die Bewohner dort „zu Hause“ fühlen können. Ihre Zimmer können die Kinder/die Jugendlichen individuell gestalten. Eigene Möbel können nach erfolgreicher Kennenlernphase mitgebracht werden, ebenso ist dann auch die Haustierhaltung erlaubt (Kleintierhaltung). Seite 7 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Das pädagogische Setting ist so gestaltet, dass es dem Kind/dem Jugendlichen möglich ist enge tragfähige Beziehungen aufzubauen. Mindestens ein Pädagoge steht dem Bewohner rund um die Uhr zu Verfügung, von 24.00 Uhr bis 6.00Uhr morgens im Rahmen einer hausinternen Nachtbereitschaft. Der Pädagoge ist in dieser Zeit in einem Bereitschaftzimmer, welches sich sehr zentral innerhalb der Einrichtung befindet. Innerhalb der Wohngruppe gibt es eine Hausordnung, in welcher alle Regeln und Pflichten, sowie weitere Informationen bezüglich des Lebens in unserer Jugendwohngemeinschaft enthalten sind. Jeder Bewohner erhält ein Exemplar dieser Hausordnung in einer für ihn lesbarer Schrift (bei nicht deutschsprachigen Bewohnern), zudem wird sie offen ausgehangen. Die Hausordnung wird, bis auf wenige Punkte, gemeinsam mit der Gruppe festgelegt, regelmäßig überprüft und erörtert. Hierzu findet einmal in der Woche eine Gesprächsrunde statt, an der alle Bewohner und Mitarbeiter des pädagogischen Teams teilnehmen müssen. Je nach Hilfebedarf nehmen wir Kontakt zu anderen Institutionen auf (siehe Punkt 2.4), um unser Angebot adäquat zu erweitern. Mit Schule und Ausbildungsplatz arbeiten wir eng zusammen. Uns ist sehr wichtig, dass die bei uns lebenden Kinder und Jugendlichen den Kontakt zu ihrer Familie und dem Freundeskreis aufrecht erhalten können. Besuche der Personensorgeberechtigten in der Einrichtung sind jederzeit möglich, eine vorherige Anmeldung ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Besuche Anderer müssen aus organisatorischen Gründen vorher angemeldet werden. Zusätzlich gilt, dass Freunde in den Ferien und an den Wochenenden auch bei uns übernachten dürfen, wie auch unsere Bewohner bei ihren Freunden, wenn zuvor klare und verbindliche Absprachen mit den jeweiligen Verantwortlichen getroffen wurden. Übernachtungen von Beziehungspartnern sind erst ab dem 16. Lebensjahr möglich und nur, wenn die Personensorgeberechtigten beider Seiten dem schriftlich zustimmen. Übernachtungen oder Beurlaubungen ins Elternhaus werden im Rahmen des Hilfeplangespräches festgelegt. Von Seiten der Jugendwohngemeinschaft werden auch alters- und gruppenentsprechende Freizeitaktivitäten angeboten. Hier gibt es Möglichkeiten innerhalb des Hauses, wie den großen Garten mit Feuerstelle, ein Musikzimmer, Spiele, Jugendliteratur und einen durch ein Sicherheitsprogramm altersgemäß geschützten und überprüfbaren Internetzugang. Es werden Projekte angeboten, wie z.B. Kochen und Backen, Musikunterricht und Handarbeiten. Hinzu kommen Ausflüge und die einmal im Jahr stattfindende Ferienfahrt. Situativ bedingt finden auch kürzere Fahrten/Aktionen mit Teilgruppen oder einzelnen Kindern und Jugendlichen statt. Mitgliedschaften in Vereinen (z.B.: Sportverein, Karnevalsverein, Chor oder Tanzschule) werden von uns unterstützt. Es gibt auch verpflichtende Projekte zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Sexualaufklärung, politische Bildung, Umweltschutz, Essstörungen, Tabakkonsum und Drogenmissbrauch. Die Jugendwohngemeinschaft hat schon seit Jahren eine Patenschaft für ein Mädchen in Nepal übernommen, diese wird privat finanziert, aber als Projekt offen kommuniziert. Diese Patenschaft soll den Kindern und Jugendlichen nicht nur andere Kulturen näher bringen, dabei ihre Neugierde und ihr Verständnis wecken, sondern sie auch für ein globales Verantwortungsgefühl sensibilisieren. Jugendliche und junge Erwachsene können im Haus auch teilverselbstständigt werden. Hierfür gibt es in einem Anbau ein kleines Appartement mit einem eigenen internen, aber auch externen Zugang. Je nach Seite 8 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Alter und Hilfeplanung auch mit der Möglichkeit der Selbstversorgung. Hierbei handelt es sich nicht um ein zusätzliches Angebot, sondern ist Teil der Regelunterbringung. Der Grad der persönlichen Reife entscheidet, welcher Bewohner dort wohnt und wie hoch der Grad der Verselbständigung ist. Uns ist es sehr wichtig, dass die Beendigung einer Unterbringung - sei es durch eine Rückführung ins Elternhaus, eine Weitervermittlung in eine andere Maßnahme oder den Auszug in eine eigene Wohnung möglichst gut vorbereitet und begleitet wird und das Gefühl eines positiven Abschiednehmens beinhaltet, damit je nach Wunsch des Bewohners auch danach noch ein Kontakt zu uns aufrechterhalten bleiben kann, sei es über Besuche, soziale Netzwerke, von uns organisierte Ehemaligentreffen oder einfach nur per Telefon. 2.3 Hilfeplanverfahren Das Hilfeplangespräch findet in der Regel alle sechs Monate statt, das erste Gespräch jedoch schon kurz nach dem Einzug, meist nach sechs bis acht Wochen. In Ausnahmen kann das Hilfeplangespräch auch in kürzeren Abständen stattfinden. An dem Gespräch nehmen das Kind/der Jugendliche, zwei Mitarbeiter des pädagogischen Teams, das Jugendamt und die Personensorgeberechtigten teil, ggf. auch weitere Helfer. In dem Gespräch wird die gegebene Situation erörtert, sowie Ziele und pädagogische Maßnahmen geplant. Hierüber wird in der Regel seitens des Jugendamtes Protokoll geführt. Von Seiten der Einrichtung wird zeitnah vor dem Hilfeplangespräch ein Vorbericht erstellt und sowohl dem Jugendamt, dem Personensorgeberechtigten als auch dem Jugendlichen ausgehändigt. Neben den rechtlichen Aspekten des Hilfeplanverfahrens, haben Hilfeplangespräche eine wichtige pädagogische Bedeutung, da das Kind/der Jugendliche dort im Mittelpunkt steht und aktiv Einfluss auf die weitere Hilfeplanung nehmen kann. Des Weiteren erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und gemeinsame Beschlüsse/Absprachen zu treffen. 2.4 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen In unserer pädagogischen Arbeit ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen sehr wichtig. Insbesondere mit Schulen und Ausbildungsstellen arbeiten wir eng zusammen, ebenso auch mit Institutionen wie der Arbeitsagentur, Fachärzten und -kliniken, Drogenberatungsstellen, offenen Jugendeinrichtungen und Vereinen. Psychologische / Therapeutische Hilfen: Psychologische Leistungen und Hilfe werden im Einzelfall von den niedergelassenen Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten erbracht und mit den Kassen abgerechnet. Im Bedarfsfall werden diese Leistungen angeregt und Motivationsarbeit geleistet, um die Annahme dieser Leistung zu ermöglichen und zu gewährleisten. Im Einzelfall kann eine Unterstützung durch eine Tagesklinik oder eine stationäre Unterbringung im Sinne einer Krisenintervention oder Suchtbehandlung erfolgen. Da wir die Arbeit mit den Kindern / den Jugendlichen als einen gemeinsamen Auftrag des Jugendamtes und der Einrichtung verstehen, gewährleisten wir eine intensive Zusammenarbeit. Seite 9 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze 2.5 Teamarbeit In dem einmal wöchentlich stattfindenden Teamgespräch werden alle organisatorischen Punkte besprochen sowie die aktuelle Situation jedes einzelnen Bewohners ausführlich erörtert. Alle drei Monate findet eine hausinterne, pädagogische Fachtagung statt, auf welcher bestimmte Themengebiete ausführlicher bearbeitet werden. Dieser Tag ist für alle pädagogischen Mitarbeiter verpflichtend. Eine alle drei Wochen stattfindende externe Fall- und Teamsupervision unterstützt unsere Arbeit, sie wird durch einen berufserfahrenen, qualifizierten Supervisor (DGSv-zertifiziert) durchgeführt. Extern stattfindende, berufsbezogene Fortbildungen der Mitarbeiter werden durch finanzielle Mittel und zeitliche Kapazitäten ermöglicht und sichergestellt. Erweiterte Führungszeugnisse der Mitarbeiter liegen vor. Unseren Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII/Kindeswohlgefährdung nehmen wir sehr ernst. Handlungsabläufe und externe erfahrene Fachkräfte wurden festgelegt, im Team besprochen und durch Aushänge präsent gemacht. 2.6 Elternarbeit Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist u.a. davon abhängig, wie es die individuellen Bedürfnisse erfordern bzw. welche Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Die Bedürfnisse des Kindes und des Jugendlichen, aber auch deren Schutz, sind hier ausschlaggebend. Die Aufrechterhaltung oder gegebenenfalls die Verbesserung und Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung sind auch von großer Bedeutung. Da die Personensorge der Eltern i.d.R. unangetastet bleibt, streben wir grundsätzlich an, die Eltern soweit wie möglich in unserer Arbeit mit einzubeziehen. Personensorgeberechtigte haben jederzeit das Recht Auskünfte einzuholen. 2.7 Partizipation / Beschwerdeverfahren Das Kind/der Jugendliche soll in die Entscheidungsprozesse und in den Organisationsablauf der Jugendwohngemeinschafteinbezogen sein. Einmal in der Woche trifft sich hierfür die ganze Gruppe (Bewohner, wie Pädagogen) um über verschiedene Themen, wie Gruppenregeln, Freizeitangebote, aber auch Themen von außerhalb, zu sprechen. Hier ist für jeden Einzelnen Raum für Kritik und Anregungen. Die Gruppensitzungen werden von einem der Bewohner protokolliert. Darüber hinaus gibt es vor dem Büro einen Briefkasten, der jederzeit für die Bewohner zugänglich ist, und in dem Anfragen jeglicher Form und Themen namentlich oder anonym hinterlegt werden kann. Zum wöchentlichen Teammeeting wird der Briefkasten geleert und über die darin enthaltenen Briefe gesprochen und anschließend das Ergebnis je nach Gegebenheit dem Einzelnen, oder bei Gruppenthemen in der Gruppe, mitgeteilt und transparent gemacht. Seite 10 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Der Bewohner hat jederzeit das Recht seine Personensorgeberechtigten telefonisch zu kontaktieren, das gleiche gilt für das Jugendamt. Hierfür kann er den Telefonanschluss im Hausflur nutzen (frei zugänglich, aber Handynummern gesperrt) oder das mobile Bürotelefon. 3. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) In den letzten Monaten erhöhten sich die Anfragen bezüglich der Aufnahme minderjähriger, unbegleiteter Ausländer, meist Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, in unserer Einrichtung. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der interkulturellen Arbeit mit jungen Menschen und durch unseren Inobhutnahmeplatz auch im Bereich der UMA. Ein Miteinander von Jugendlichen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund ist in unserer Jugendwohngemeinschaft Spitze selbstverständlich. Durch die Aufnahme der unbegleiteten ausländischen Jugendlichen kommt zusätzlich zu einer interkulturellen Gruppe noch eine flüchtlingsspezifische Perspektive. Dies erfordert von den pädagogischen Fachkräften eine noch stärke Fähigkeit, unterschiedliche Konzepte des Denkens, der Wahrnehmung, des Fühlens und des Handelns zu erfassen und zu verstehen und dabei den eigenen Standpunkt klar zu vermitteln. Vermehrte Supervision und Fortbildungen unterstützen diesen Prozess, wie auch der Aufbau eines Unterstützernetzwerkes und die Teilhabe an bestehenden Vernetzungen fachrichtungsübergreifender Organisationen. Das von uns bisher aufgebaute Unterstützernetzwerk wird dem Konzept angehangen. Zielorientierte Weiterbildungsmaßnahmen in Bezug auf das Asyl - und Ausländerrecht, den vorhandenen Kulturen der UMA und der sich aus der Flüchtlingssituation ergebenden Belastungen finden im pädagogischen Team intern (wöchentliche Teamsitzungen und vierteljährliche pädagogische Fachtage), wie extern durch Fortbildungsangebote anderer Träger und gesonderte Supervisionen statt. Viele Minderjährige aus Kriegsgebieten sind Opfer und Zeugen schwerer Menschenrechtsverletzungen geworden. Sie sind ohne familiären Rückhalt und somit besonders schutzbedürftig. Wir als Jugendwohngemeinschaft mit langjähriger pädagogischer Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Krisensituationen und aus unterschiedlichsten Herkunftsländern, möchten dazu beitragen, die Rechte der unbegleiteten minderjährigen Ausländer zu wahren und ihr Wohl zu sichern. Die unter 2.1. schon genannten Zielen sind auch hier maßgebend. Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit mit UMA ist eine Wohngruppenatmosphäre, die es ihnen ermöglicht Vertrauen, Sicherheit und Perspektiven wiederzufinden. Das Zugänglichmachen von Sprache, Schulbildung oder Berufsausbildung ist eine grundlegende Aufgabe im Bertreuungsprozess. Hierfür stellen wir individuelle Lernhilfen bereit, wie extra zur Erlernen der deutschen Sprache entwickelter Literatur, Dolmetscher (türkisch und arabisch) und ehrenamtliche Helfer, welche zusätzlichen Deutschunterricht anbieten und letztlich auch der den Jugendlichen zugängige, altersgeschützte Internetzugang. Die Klärung eventuell bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebende ärztliche und gegebenenfalls auch therapeutische Behandlung, muss, wenn nicht zuvor schon erfolgt, zu Beginn der Maßnahme zeitnah stattfinden. Die soziale und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im weiteren Umfeld ist ein sehr wichtiger Aspekt für die Integration in die bestehende Gesellschaft und des Verstehens vorhandener Normen und Seite 11 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Verhaltensweisen sowie der Befähigung zu einem Leben in beiden Kulturen. Mitgliedschaften in Sportvereinen und gemeinsames Begehen saisonaler Feste gehören genauso dazu wie z.B. der Besuch von Museen, historischen Bauten, etc. Ausländerrechtliche Probleme müssen gemeinsam mit den zuständigen Vormündern geklärt werden. Die UMA benötigen ebenso Hilfe und Unterstützung bei Aufarbeitung von Trennungs- und Verlusterfahrung, der eigenen Lebensgeschichte und den u.U. traumatischen Kriegs- und Fluchterfahrungen. Hierzu greifen wir auf externe Helfer zurück, wie zuvor schon beschrieben. Die Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers entspricht den unter 1.5 genannten Aufnahmekriterien und dem unter 1.6 genannten Aufnahmeverfahren. Im Hilfeplangespräch muss dem UMA seitens des Jugendamtes ein entsprechender Dolmetscher zur Seite gestellt werden, wenn möglich sollte der Bericht in einer für ihn lesbaren Schrift übersetzt werden. Die Erarbeitung einer realistischen Lebensperspektive soll sowohl auf den Verbleib, als auch auf eine Rückkehr in ins Herkunftsland vorbereiten. 4. Kontaktdaten Jugendwohngemeinschaft Spitze Jakobusstraße 5 51515 Kürten-Spitze Telefon 02207-91 29 52 Telefax 02207- 91 29 53 Homepage: www.jwg-spitze.de Email: [email protected] Träger: Lebensgemeinschaft Jugend e.V. Finanzamt Bergisch Gladbach, St.Nr. 204/5834/0400 Kürten-Spitze 12. überarbeitete Fassung, März 2016 Seite 12 Konzept Jugendwohngemeinschaft Spitze Anhang Unterstützernetzwerk: Dolmetscherin Arabisch nach Bedarf; Arztpraxis Allgemeinmedizin und Internist, mit Übersetzerin Arabisch, Kürten Dürscheid; ehrenamtlich durchgeführter Deutschunterricht; mindestens einmal in der Woche; Supervisor Kürten Eichhof; Fußballverein Kürten Dürscheid; Gesamtschule Kürten. Seit 20 Jahren arbeiten wir mit den Kinder - und Jugendpsychiatrischen Arztpraxen Ulrich Diehl und Marion Laubach zusammen. Wir haben enge Kontakte zu den Schulen (alle Schulformen) im Umfeld von Kürten und Bergisch Gladbach sowie zu verschiedenen Facharztpraxen. Nachgehende Betreuung/Sozialpädagogisch Betreutes Einzelwohnen: Es ist unser Anliegen, unsere Bewohner so auf ein eigenständiges Leben vorzubereiten, dass sie nach dem Bezug der eigenen Wohnung keine weiteren Hilfen mehr benötigen. Sollte dennoch ein Bedarf bestehen, bieten wir zusätzlich zu unserem stationären Angebot eine nachgehende Betreuung von einer Dauer von sechs bis neune Monaten an. Der ehemalige Bewohner wird dabei von einem Pädagogen der JWG Spitze in Fragen der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt. Dieses Angebot wird von uns erst ab der Vollendung des achtzehnten Lebensjahres in Absprache mit dem Jugendamt geleistet. Dieses Angebot wird über Fachleistungsstunden abgerechnet. Hunde: Einige Pädagogen bringen ihre Hunde mit in den Dienst. Folgende Auflagen müssen hierfür erfüllt sein: eine gültige Haftpflichtversicherung, regelmäßige Wurmkuren, alle notwendige Impfungen sind erfolgt und je nach Hund - der Hundehalternachweis. Ein entsprechender Ordner mit allen Unterlagen befindet sich im Büro. Ein Mitarbeiter übernimmt die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Unterlagen. Seite 13
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