Zentrale Studienberatung Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für Masterstudiengänge Stand: 20.05.2016 Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2016/17 1. Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist prinzipiell ein Bachelorabschluss mit einem dem jeweiligen Masterstudiengang entsprechenden Profil. Für einige Studiengänge muss die Abschlussnote "gut" oder besser vorliegen. Die überwiegende Zahl der Masterstudiengänge der JLU sind konsekutive Studiengänge, d.h. sie bauen auf einen Bachelorstudiengang der JLU auf. Mit diesem Bachelorstudiengang erwerben Sie auf jeden Fall das entsprechende Profil. Ob mit anderen Bachelorabschlüssen das entsprechende Profil erlangt wurde, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Für einige der Masterstudiengänge sind die Zugangsvoraussetzungen genauer definiert bzw. Nachweise darüber hinaus (z.B. Sprachnachweise) gefordert. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Internetseiten des betreffenden Studiengangs (www.uni-giessen.de/studium/master). Für folgende Masterstudiengänge gilt ein besonderes Verfahren: • • • • M.A. Angewandte Theaterwissenschaft (Eignungsprüfung) M.A. Angewandte Musikwissenschaft (Eignungsprüfung) M.A. Choreographie und Performance (Eignungsprüfung) M.A. Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung: Nebenfach Kunstpädagogik (Eignungsprüfung) • M.A. Geschichts- und Kulturwissenschaften: Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft (Eignungsprüfung), Haupt- und Nebenfach Kunstpädagogik (Eignungsprüfung) • M.A. Kunstpädagogik (Eignungsprüfung) • M.A. Sprache, Literatur, Kultur: Nebenfach Musikwissenschaft (Eignungsprüfung), Nebenfach Kunstpädagogik (Eignungsprüfung) • M.A. Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik (Auswahlgespräch) (Studienbeginn jeweils nur im WiSe möglich; weitere Info: www.uni-giessen.de/studium/eignungspruefung) 2. Zulassungsbeschränkungen Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt, d.h. es wird eine Höchstzahl an Studienplätzen und damit auch an Studierenden in diesem Studiengang bestimmt. Wenn mehr Bewerber/innen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang erfüllen als Studienplätze zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl getroffen werden. Maßgeblich dabei ist die Note des Studiums, mit dem die Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang erworben wurde. An der JLU sind folgende Masterstudiengänge 1 zulassungsbeschränkt: • • • • • • • Betriebswirtschaftslehre, 4 Sem. Biologie* Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse* Ernährungswissenschaften Klinische Sportphysiologie und Sporttherapie* Psychologie* Umweltwissenschaften * Studienbeginn nur im WiSe möglich 3. Bewerbung Studieninteressierte mit einem Bachelorabschluss einer nicht-deutschen Hochschule oder einem Bachelorabschluss einer deutschen Hochschule (die nicht die JLU ist) und einer nicht-deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel.: (0641) 99 16400 (über Call Justus), Fax: 99 12159, [email protected], Infos unter: www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung Für alle anderen gelten die folgenden Informationen. Ablauf des Bewerbungsverfahrens • Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten) vor Bewerbungsschluss erfolgen und beim Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) eingegangen sein. • Das Studierendensekretariat prüft, ob die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. leitet die Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter. • Die Bewerber/innen erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung oder – falls zeitlich noch möglich – Nachforderung von Unterlagen). Geben Sie deshalb unbedingt eine E-Mail-Adresse an, welche Sie regelmäßig abrufen. 1 Für diese Studiengänge /-fächer sind Zulassungsbeschränkungen beantragt. Maßgeblich ist die Festsetzung durch das HMWK, die voraussichtlich im Juli/Januar für die jeweilige Bewerbungsphase erfolgt. 2 Bewerbungsschluss • für ein Wintersemester: 15.07. Ausnahme: Bewerbungsschluss für die englischsprachigen Masterstudiengänge „Agrobiotechnology“ und „Transition Management“ ist der 15.06. • für ein Sommersemester: 15.01. (nur für Studiengänge mit Studienbeginn im Sommersemester relevant) Maßgebend ist jeweils der postalische Eingang der Unterlagen im Studierendensekretariat der JLU. Bewerbungsformular Die Bewerbung erfolgt mittels eines Online-Formulars. Nach dem Ausfüllen dieses Formulars entsteht ein PDF, das ausgedruckt, unterschrieben und bis zum oben genannten Bewerbungsschluss im Studierendensekretariat der JLU eingegangen sein muss. Diesem Antrag müssen verschiedene Nachweise beigelegt werden (Informationen zum Nachweis des Bachelorabschlusses siehe nächste Seite bzw. in jeweils aktualisierter Form auf den Internetseiten der JLU). • • • Den Link zum Online-Formular, weitere Informationen zu eventuellen Fristverlängerungen für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie die Checklisten mit den Angaben zu den erforderlichen Nachweisen finden Sie ab 01.12. für die Bewerbung zum Sommersemester bzw. ab 01.06. für die Bewerbung zum Wintersemester unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/ HINWEIS für interne Bewerber/innen: Bitte melden Sie sich zunächst für Ihren derzeitigen (Bachelor-)Studiengang an der JLU zurück. Wenn Sie dann eine Zulassung für den Masterstudiengang erhalten, melden Sie sich bitte innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist im Studierendensekretariat, damit die Umschreibung vorgenommen werden kann. Dies geschieht nämlich nicht automatisch! 3 Nachweis des Bachelorabschlusses Zulassungsbeschränkte Studiengänge Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge • Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben sein muss. Bei den Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das Prädikat auf dem 2 Zeugnis angegeben sein . • Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben ist. Bei Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das 2 Prädikat auf dem Zeugnis angegeben sein . oder oder • Liegt im Rahmen von konsekutiven Studiengängen das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Bachelorabschluss) für den gewählten Masterstudiengang bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe oben) noch nicht vor, muss eine vom Prüfungsausschuss / Prüfungsamt ausgestellte "besondere Bescheinigung" beigelegt werden. Diese muss auf allen bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, eine Durchschnittsnote, die aufgrund aller bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, sowie die bisher erreichte Anzahl an Creditpoints und die Gesamtzahl der zu erreichenden Creditpoints enthalten. Die Bescheinigung muss auf mind. 80% der maximal zu erreichenden CPs beruhen. Bei einem Bachelorstudium mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen. • ein vorläufiges Transcript of Records (mit Angabe aller Leistungen). Eine Zulassung wird erst erteilt, wenn maximal noch 30 CP zur Erreichung des Abschlusses fehlen. Für Studiengänge, bei denen die Abschlussnote „gut“ oder besser vorliegen muss, muss sich die Note deutlich in diesem Bereich befinden. Falls diese CP-Zahl und/oder die Note bei der Bewerbung (15.07. bzw. 15.01.) noch nicht eingereicht wurde, muss sobald wie möglich (bis spätestens 31.10. bzw. 30.04.) ein weiteres Transcript of Records mit der erforderlichen CP-Zahl und/oder der ggf. erforderlichen Note eingereicht werden (mit Angabe der Bewerbernummer). • Sofern für den gewählten Masterstudiengang die Prädikatsno2 te „gut“ oder besser als Zulassungsvoraussetzung festgelegt ist, muss diese auf der Bescheinigung ebenfalls nachgewiesen werden. Ist kein Prädikat angegeben, bitte die Notenskala beifügen. Besonderer Hinweis für Bewerber/innen, die ihren Bachelorabschluss nicht an der JLU abgeschlossen haben: Sie sollten Ihrer Bewerbung zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen ein von Ihrer Herkunftshochschule ausgefülltes Formular beilegen (zu finden über oben genannte Internetseite). Weitere Informationen, welche Bewerbungsunterlagen für welchen Studiengang benötigt werden, finden Sie in der ebenfalls auf der oben genannten Internetseite veröffentlichten Checkliste. Bitte beachten Sie die aktuellen Infos unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/master Wann muss das endgültige Bachelorzeugnis vorliegen? Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung bis spätestens 15.10. für ein Wintersemester und 15.04. für ein Sommersemester nachgereicht werden. Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes bis spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt (voraussichtlich bis zum 01.12. für ein WS und 01.06. für ein SS) nachgereicht werden. Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung. Impressum Herausgeber Text und Redaktion Redaktionsschluss Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen www.uni-giessen.de/studium/zsb Frank Uhlmann, Natascha Koch 25.05.2016 Z:\ZSB\Daten\B - Zulassungs- Bewerbungsverfahren\Master WS16_17 Mai16.docx 2 Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. „gut“) 4
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