Bewerbung und Zulassung Masterstudiengänge - Justus

Zentrale Studienberatung
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für
Masterstudiengänge
Stand: 20.05.2016
Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2016/17
1.
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Justus-Liebig-Universität
Gießen (JLU) ist prinzipiell ein Bachelorabschluss mit einem dem jeweiligen Masterstudiengang entsprechenden Profil. Für einige Studiengänge muss die Abschlussnote "gut" oder besser vorliegen.
Die überwiegende Zahl der Masterstudiengänge der JLU sind konsekutive Studiengänge, d.h. sie bauen
auf einen Bachelorstudiengang der JLU auf. Mit diesem Bachelorstudiengang erwerben Sie auf jeden
Fall das entsprechende Profil. Ob mit anderen Bachelorabschlüssen das entsprechende Profil erlangt
wurde, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Für einige der Masterstudiengänge sind die Zugangsvoraussetzungen genauer definiert bzw. Nachweise darüber hinaus (z.B. Sprachnachweise) gefordert. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Internetseiten des betreffenden Studiengangs (www.uni-giessen.de/studium/master).
Für folgende Masterstudiengänge gilt ein besonderes Verfahren:
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M.A. Angewandte Theaterwissenschaft (Eignungsprüfung)
M.A. Angewandte Musikwissenschaft (Eignungsprüfung)
M.A. Choreographie und Performance (Eignungsprüfung)
M.A. Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung: Nebenfach
Kunstpädagogik (Eignungsprüfung)
• M.A. Geschichts- und Kulturwissenschaften: Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft (Eignungsprüfung), Haupt- und Nebenfach Kunstpädagogik (Eignungsprüfung)
• M.A. Kunstpädagogik (Eignungsprüfung)
• M.A. Sprache, Literatur, Kultur: Nebenfach Musikwissenschaft (Eignungsprüfung), Nebenfach
Kunstpädagogik (Eignungsprüfung)
• M.A. Sprachtechnologie und Fremdsprachendidaktik (Auswahlgespräch)
(Studienbeginn jeweils nur im WiSe möglich;
weitere Info: www.uni-giessen.de/studium/eignungspruefung)
2.
Zulassungsbeschränkungen
Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze
festgelegt, d.h. es wird eine Höchstzahl an Studienplätzen und damit auch an Studierenden in diesem
Studiengang bestimmt.
Wenn mehr Bewerber/innen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang
erfüllen als Studienplätze zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl getroffen werden. Maßgeblich
dabei ist die Note des Studiums, mit dem die Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang
erworben wurde.
An der JLU sind folgende Masterstudiengänge 1 zulassungsbeschränkt:
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Betriebswirtschaftslehre, 4 Sem.
Biologie*
Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse*
Ernährungswissenschaften
Klinische Sportphysiologie und Sporttherapie*
Psychologie*
Umweltwissenschaften
* Studienbeginn nur im WiSe möglich
3.
Bewerbung
Studieninteressierte mit
 einem Bachelorabschluss einer nicht-deutschen Hochschule
oder
 einem Bachelorabschluss einer deutschen Hochschule (die nicht die JLU ist) und
einer nicht-deutschen Hochschulzugangsberechtigung
bewerben sich über uni-assist. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das
Studierendensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel.: (0641) 99 16400 (über Call
Justus), Fax: 99 12159, [email protected],
Infos unter: www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung
Für alle anderen gelten die folgenden Informationen.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
• Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten) vor Bewerbungsschluss erfolgen und beim Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) eingegangen
sein.
• Das Studierendensekretariat prüft, ob die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. leitet die Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter.
• Die Bewerber/innen erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw.
ggf. Ablehnung oder – falls zeitlich noch möglich – Nachforderung von Unterlagen). Geben Sie
deshalb unbedingt eine E-Mail-Adresse an, welche Sie regelmäßig abrufen.
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Für diese Studiengänge /-fächer sind Zulassungsbeschränkungen beantragt. Maßgeblich ist die Festsetzung durch das HMWK, die
voraussichtlich im Juli/Januar für die jeweilige Bewerbungsphase erfolgt.
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Bewerbungsschluss
• für ein Wintersemester: 15.07.
Ausnahme: Bewerbungsschluss für die englischsprachigen Masterstudiengänge „Agrobiotechnology“ und „Transition Management“ ist der 15.06.
• für ein Sommersemester: 15.01.
(nur für Studiengänge mit Studienbeginn im Sommersemester relevant)
Maßgebend ist jeweils der postalische Eingang der Unterlagen im Studierendensekretariat der JLU.
Bewerbungsformular
Die Bewerbung erfolgt mittels eines Online-Formulars. Nach dem Ausfüllen dieses Formulars entsteht
ein PDF, das ausgedruckt, unterschrieben und bis zum oben genannten Bewerbungsschluss im Studierendensekretariat der JLU eingegangen sein muss. Diesem Antrag müssen verschiedene Nachweise
beigelegt werden (Informationen zum Nachweis des Bachelorabschlusses siehe nächste Seite bzw. in
jeweils aktualisierter Form auf den Internetseiten der JLU).
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Den Link zum Online-Formular,
weitere Informationen zu eventuellen Fristverlängerungen für nicht zulassungsbeschränkte
Studiengänge sowie
die Checklisten mit den Angaben zu den erforderlichen Nachweisen
finden Sie ab 01.12. für die Bewerbung zum Sommersemester bzw. ab 01.06. für die Bewerbung zum
Wintersemester unter:
www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/
HINWEIS für interne Bewerber/innen:
Bitte melden Sie sich zunächst für Ihren derzeitigen (Bachelor-)Studiengang
an der JLU zurück. Wenn Sie dann eine Zulassung für den Masterstudiengang erhalten, melden Sie sich bitte innerhalb der im Zulassungsbescheid
genannten Frist im Studierendensekretariat, damit die Umschreibung vorgenommen werden kann. Dies geschieht nämlich nicht automatisch!
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Nachweis des Bachelorabschlusses
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
• Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben sein muss. Bei den Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das Prädikat auf dem
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Zeugnis angegeben sein .
• Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote
angegeben ist. Bei Studiengängen, bei denen das
Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das
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Prädikat auf dem Zeugnis angegeben sein .
oder
oder
• Liegt im Rahmen von konsekutiven Studiengängen das Zeugnis
über die Hochschulzugangsberechtigung (Bachelorabschluss)
für den gewählten Masterstudiengang bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe oben) noch nicht vor, muss eine vom Prüfungsausschuss / Prüfungsamt ausgestellte "besondere Bescheinigung" beigelegt werden. Diese muss auf allen bereits
vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, eine Durchschnittsnote, die aufgrund aller bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, sowie die bisher erreichte Anzahl an
Creditpoints und die Gesamtzahl der zu erreichenden Creditpoints enthalten. Die Bescheinigung muss auf mind. 80% der
maximal zu erreichenden CPs beruhen. Bei einem Bachelorstudium mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens
144 CP nachgewiesen werden müssen.
• ein vorläufiges Transcript of Records (mit Angabe
aller Leistungen).
Eine Zulassung wird erst erteilt, wenn maximal noch
30 CP zur Erreichung des Abschlusses fehlen.
Für Studiengänge, bei denen die Abschlussnote „gut“
oder besser vorliegen muss, muss sich die Note deutlich in diesem Bereich befinden.
Falls diese CP-Zahl und/oder die Note bei der Bewerbung (15.07. bzw. 15.01.) noch nicht eingereicht wurde, muss sobald wie möglich (bis spätestens 31.10.
bzw. 30.04.) ein weiteres Transcript of Records mit
der erforderlichen CP-Zahl und/oder der ggf. erforderlichen Note eingereicht werden (mit Angabe der
Bewerbernummer).
• Sofern für den gewählten Masterstudiengang die Prädikatsno2
te „gut“ oder besser als Zulassungsvoraussetzung festgelegt
ist, muss diese auf der Bescheinigung ebenfalls nachgewiesen
werden. Ist kein Prädikat angegeben, bitte die Notenskala beifügen.
Besonderer Hinweis für Bewerber/innen, die ihren Bachelorabschluss nicht an der JLU abgeschlossen haben: Sie sollten
Ihrer Bewerbung zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen ein von Ihrer Herkunftshochschule ausgefülltes Formular
beilegen (zu finden über oben genannte Internetseite). Weitere Informationen, welche Bewerbungsunterlagen für welchen Studiengang benötigt werden, finden Sie in der ebenfalls auf der oben genannten Internetseite veröffentlichten
Checkliste.
Bitte beachten Sie die aktuellen Infos unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/master
Wann muss das endgültige Bachelorzeugnis vorliegen?
Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung bis spätestens 15.10. für ein
Wintersemester und 15.04. für ein Sommersemester nachgereicht werden.
Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines
Studienplatzes bis spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt (voraussichtlich bis zum
01.12. für ein WS und 01.06. für ein SS) nachgereicht
werden.
Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.
Impressum
Herausgeber
Text und Redaktion
Redaktionsschluss
Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen
Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen
www.uni-giessen.de/studium/zsb
Frank Uhlmann, Natascha Koch
25.05.2016
Z:\ZSB\Daten\B - Zulassungs- Bewerbungsverfahren\Master WS16_17 Mai16.docx
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Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. „gut“)
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