Anmeldeunterlagen Film It 2016 - Ganztagesschule Reichenbach

Ganztagesschule und offene schulbezogene
Jugendarbeit Reichenbach an der Fils
Schulstraße 29, Schulzentrum
73262 Reichenbach/Fils
Telefon: 07153/98 44 75 – Fax: 07153/98 44 77
Mail: [email protected]
Anmeldeunterlagen Film It 2016
Film It- DAS Ferienprogramm in den Pfingstferien
für Kinder und Jugendliche von 11 bis 16 Jahren
Von Dienstag, 17.05.2016- Freitag, 20.05.2016
mit großer Filmgala am Sonntag, 22.05.2016
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 09.05.2016. Bitte füllen Sie die Anmeldeunterlagen vollständig aus
und geben diese ab bei: Offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach Schulstraße 29,
Schulzentrum, 73262 Reichenbach/ Fils.
Anmeldungen von Teilnehmer/innen aus Reichenbach werden vorrangig behandelt.
Ansonsten gilt für die Anmeldung der Posteingangsstempel.
Fragen und weitere Informationen
Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach
Christine Jung
Telefon: 07153/984475,
E-Mail: [email protected]
Wir sind eine Einrichtung des Kreisjugendring Esslingen e.V. und
der Gemeinde Reichenbach
Mein Studiowunsch:
Ich würde gerne mit folgenden Personen gemeinsam in einem Studio
arbeiten:
1.________________________
2._________________________
Elternerklärung
Liebe Eltern,
im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie diese Elternerklärung sehr sorgfältig auszufüllen.
Ich habe meine Tochter / meinen Sohn
(Name, Vorname)
zu FILMit in der Realschule Wernau angemeldet.
Mein Kind leidet unter folgenden Krankheiten / Beschwerden (z.B. Asthma, Hyperaktivität,
Bluter):
Mein Kind hat Allergien (zutreffendes bitte ankreuzen):
 ja

Wenn ja,
welche:_____________________________________________________________
Mein Kind muss folgende Medikamente einnehmen:
Sonstige wichtige Informationen für die Leitung / BetreuerInnen
Unser Hausarzt / Kinderarzt ist: ___________________________________
Krankenkasse: ________________________________________________
Versicherungs- Nr.: ____________________________________________
Letzte Tetanusimpfung: _________________________________________
Notfall-Telefon-/Handynummer: __________________________________
Mein Kind darf im Privat PKW von Mitarbeitern von FILMit sowie in weiteren Transportmitteln
der Veranstalter mitfahren. 
 Mein Kind isst vegetarisch
 Mein Kind isst kein Schweinefleisch
Die Teilnahme am Filmprojekt FILMit ist nur möglich bei Anerkennung der
Teilnahmebedingungen.
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Datum
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Einverständniserklärung
für Foto
und Filmaufnahmen
Angaben zum Kind/Jugendlichen
Name
Vorname
Freigabeerklärung und Einwilligung (vgl. § 22 ff KunstUrhG und § 4 BDSG Abs. 1 und 3):
☐
Hiermit gestatte ich der Fotografin/dem Fotografen oder der/dem Filmemacher/-in und
seinen/ihren Rechtsnachfolgern, die für den Zweck der Veröffentlichung in lokalen
Printmedien (z. B. Mitteilungsblätter, Tageszeitungen), auf Informationsmaterialien (z. B.
Prospekte, Flyer), auf der Internetpräsenz des Kreisjugendrings Esslingen e.V. und anderen
Veröffentlichungen angefertigten Bildaufnahmen meines Kindes zu verwenden. Alle Rechte an
den Bildern gehören dem/der Fotografen/-in oder dem/der Filmemacher/-in und seinen/ihren
Rechtsnachfolgern. Ich bestätige, dass ich keine Rechte an dem Bildmaterial geltend mache
und dass ich keine weiteren Rechte auf Entschädigung oder Abrechnung habe.
☐
Hiermit untersage ich, Bildmaterial meines Kindes zu o. g. Zweck zu verwenden oder zu
veröffentlichen.
Ort, Datum
Unterschrift Personensorgeberechtige/r
Widerspruch (vgl. § 20 BDSG, Abs. 5):
Mir ist bekannt, dass ich jederzeit diese Erklärung widerrufen kann. Dies gilt sowohl für einzelne Bilder
sowie auch für die generelle Freigabe. Dieser Widerspruch muss schriftlich gegenüber den
gesetzlichen Vertretern des Kreisjugendring Esslingen e.V. erklärt werden.
Ort, Datum
Unterschrift Personensorgeberechtige/r
Teilnahmebedingungen für FILMit 2016
vom 17.05. bis 20.05.2016
1. Die Offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach, des Jugendhauses Kiwi und die
Zehntscheuer Deizisau (in Folge Veranstalter genannt), Einrichtungen des
Kreisjugendring Esslingen e.V., sind verantwortliche Träger der Maßnahme.
2. Dieser Vertrag ist verbindlich zustande gekommen, wenn der Teilnehmer bzw. sein
sorgeberechtigter Vertreter diesen Vertrag unterzeichnet hat und eine Bestätigung durch
den Veranstalter erfolgt ist. Die Sorgeberechtigten erkennen durch ihre Unterschrift auf
der Elternerklärung diese Teilnahmebedingungen an. Der Sorgeberechtigte erteilt mit
seiner Unterschrift die Genehmigung, dass das Kind an den ausgeschriebenen
Programmen und Aktivitäten teilnehmen darf und dass die ausgeschriebenen
Transportmittel und Sportgeräte genutzt werden können. Den Teilnehmern ist bekannt,
dass die Ferienbetreuung auf dem Gelände der Realschule Wernau stattfindet. Die
Aufsichtspflicht des Betreuungsteams beginnt und endet auf dem Gelände der
Realschule Wernau, es sei denn, dass während der Ferienbetreuungszeiten auch
Unternehmungen außerhalb angeboten werden. Die Aufsichtspflicht beginnt während der
Ferienbetreuung um 09:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr.
3. Für die Dauer der Betreuung übertragen die Sorgeberechtigten die Ausführung der
Aufenthaltspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit der Aufsichtspflicht für
das Kind dem Veranstalter, der sie im erforderlichen Ausmaß an verantwortliche
Mitarbeiter weiter übertragen wird. Die Sorgeberechtigten bestätigen, dass das Kind
gesund ist bzw. nur an den auf der Elternerklärung angegebenen
Erkrankungen/Beschwerden leidet. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am
Gesundheitszustand einstellen, werden die Sorgeberechtigten den Veranstalter
unverzüglich unterrichten. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, den Veranstalter
schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind eine ansteckende Krankheit hat,
Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein, oder
wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet oder wenn ein
entsprechender Verdacht besteht. Der Veranstalter übernimmt die Aufsichtspflicht im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsicht wird von den verantwortlichen
Mitarbeitern in dem Umfang wahrgenommen, der zumutbar ist. Die sorgfältige
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist nicht mit einer lückenlosen Überwachung jedes
Kindes zu jeder Zeit gleichzusetzen. Den Weisungen der aufsichtführenden Personen hat
jeder Teilnehmer an der Ferienbetreuung nachzukommen. Ein schuldhaftes Verhalten
des Kindes kann eine Haftung des Veranstalters ausschließen. Für die mutwillige bzw.
fahrlässige Zerstörung von Mobiliar, Fahrzeugen oder Ausrüstungen werden die
Teilnehmer bzw. ihre sorgeberechtigten Vertreter zum Schadensersatz herangezogen.
Fahrlässige Beschädigungen können, soweit vorhanden, über die Haftpflichtversicherung
des Teilnehmers reguliert werden.
4. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Beginn der Betreuung vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich und per Einschreiben mit
Rückschein erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige
Rücktrittserklärung die Betreuung nicht an, so gilt dies als am Beginn der
Kinderferienbetreuung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Teilnehmer zurück, kann
der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt bei einem
Rücktritt von 10 Tagen bis zum Beginn der Maßnahme 60 Prozent der
Teilnahmegebühren. Mit Beginn der Maßnahme besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich
ersparten Aufwendungen. Der Teilnehmer hat nach § 309 Ziffer 5 BGB die Möglichkeit
den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe
entstanden ist.
5. Der Veranstalter erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in
einer Gemeinschaft kennen und respektieren. Die Teilnehmer werden bei FILMit 2016
aus pädagogischen Gründen überdies dazu angehalten, kleinere Aufgaben für die
Allgemeinheit, wie beispielsweise Putz- und Ordnungsdienste, zu übernehmen.
Sollte ein Teilnehmer grob gegen die Grundregeln verstoßen oder wiederholt das
Gemeinschaftsleben schwerwiegend stören, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die
Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Preises von der weiteren
Kinderferienbetreuung auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des
Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe
unzumutbar beeinträchtigt. Ausgeschlossen werden können auch Teilnehmer, bei denen
Krankheiten oder Gesundheitsstörungen (z. B. Kopfläuse) auftreten, die vor Beginn der
Kinderfereienbetreuung bekannt waren und dem Veranstalter verschwiegen wurden.
Ausgeschlossene Teilnehmer müssen, falls sie nicht volljährig sind, von den
Sorgeberechtigten abgeholt werden. Falls dies nicht möglich ist, werden den
Erziehungsberechtigten alle anfallenden Kosten für den Rücktransport in Rechnung
gestellt. Sie haben sicherzustellen, dass bei ihrer Abwesenheit eine von Ihnen
beauftragte und bevollmächtigte Person die Betreuung des Kindes für diese Zeit
aufnimmt.
6. Ansprüche wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung oder Aufwendungsersatz
müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Kinderferienbetreuung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Frist
ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Teilnehmers nachweislich vor dem Ablauf der
Verjährung zugegangen ist. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die
Kinderferienbetreuung endet. Hat der Teilnehmer Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen
Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist. Wird die
Kinderferienbetreuung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter als
auch der Teilnehmer kündigen. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte
Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Betreuungsteams. Die
vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind
auf den 3fachen Veranstaltungspreis beschränkt, a. soweit ein Schaden des Teilnehmers
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, b. oder soweit der Veranstalter
für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens
eines Betreuers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden bis 5 Mio. EUR und
bei Sachschäden bis 300.000 EUR je Teilnehmer und Veranstaltung.
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung.
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Datum, Unterschrift
Die