Ganztagesschule und offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach an der Fils Schulstraße 29, Schulzentrum 73262 Reichenbach/Fils Telefon: 07153/98 44 75 – Fax: 07153/98 44 77 Mail: [email protected] Anmeldeunterlagen Film It 2016 Film It- DAS Ferienprogramm in den Pfingstferien für Kinder und Jugendliche von 11 bis 16 Jahren Von Dienstag, 17.05.2016- Freitag, 20.05.2016 mit großer Filmgala am Sonntag, 22.05.2016 Anmeldeschluss Anmeldeschluss ist der 09.05.2016. Bitte füllen Sie die Anmeldeunterlagen vollständig aus und geben diese ab bei: Offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach Schulstraße 29, Schulzentrum, 73262 Reichenbach/ Fils. Anmeldungen von Teilnehmer/innen aus Reichenbach werden vorrangig behandelt. Ansonsten gilt für die Anmeldung der Posteingangsstempel. Fragen und weitere Informationen Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach Christine Jung Telefon: 07153/984475, E-Mail: [email protected] Wir sind eine Einrichtung des Kreisjugendring Esslingen e.V. und der Gemeinde Reichenbach Mein Studiowunsch: Ich würde gerne mit folgenden Personen gemeinsam in einem Studio arbeiten: 1.________________________ 2._________________________ Elternerklärung Liebe Eltern, im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie diese Elternerklärung sehr sorgfältig auszufüllen. Ich habe meine Tochter / meinen Sohn (Name, Vorname) zu FILMit in der Realschule Wernau angemeldet. Mein Kind leidet unter folgenden Krankheiten / Beschwerden (z.B. Asthma, Hyperaktivität, Bluter): Mein Kind hat Allergien (zutreffendes bitte ankreuzen): ja Wenn ja, welche:_____________________________________________________________ Mein Kind muss folgende Medikamente einnehmen: Sonstige wichtige Informationen für die Leitung / BetreuerInnen Unser Hausarzt / Kinderarzt ist: ___________________________________ Krankenkasse: ________________________________________________ Versicherungs- Nr.: ____________________________________________ Letzte Tetanusimpfung: _________________________________________ Notfall-Telefon-/Handynummer: __________________________________ Mein Kind darf im Privat PKW von Mitarbeitern von FILMit sowie in weiteren Transportmitteln der Veranstalter mitfahren. Mein Kind isst vegetarisch Mein Kind isst kein Schweinefleisch Die Teilnahme am Filmprojekt FILMit ist nur möglich bei Anerkennung der Teilnahmebedingungen. ........................ ................................................................................... Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Einverständniserklärung für Foto und Filmaufnahmen Angaben zum Kind/Jugendlichen Name Vorname Freigabeerklärung und Einwilligung (vgl. § 22 ff KunstUrhG und § 4 BDSG Abs. 1 und 3): ☐ Hiermit gestatte ich der Fotografin/dem Fotografen oder der/dem Filmemacher/-in und seinen/ihren Rechtsnachfolgern, die für den Zweck der Veröffentlichung in lokalen Printmedien (z. B. Mitteilungsblätter, Tageszeitungen), auf Informationsmaterialien (z. B. Prospekte, Flyer), auf der Internetpräsenz des Kreisjugendrings Esslingen e.V. und anderen Veröffentlichungen angefertigten Bildaufnahmen meines Kindes zu verwenden. Alle Rechte an den Bildern gehören dem/der Fotografen/-in oder dem/der Filmemacher/-in und seinen/ihren Rechtsnachfolgern. Ich bestätige, dass ich keine Rechte an dem Bildmaterial geltend mache und dass ich keine weiteren Rechte auf Entschädigung oder Abrechnung habe. ☐ Hiermit untersage ich, Bildmaterial meines Kindes zu o. g. Zweck zu verwenden oder zu veröffentlichen. Ort, Datum Unterschrift Personensorgeberechtige/r Widerspruch (vgl. § 20 BDSG, Abs. 5): Mir ist bekannt, dass ich jederzeit diese Erklärung widerrufen kann. Dies gilt sowohl für einzelne Bilder sowie auch für die generelle Freigabe. Dieser Widerspruch muss schriftlich gegenüber den gesetzlichen Vertretern des Kreisjugendring Esslingen e.V. erklärt werden. Ort, Datum Unterschrift Personensorgeberechtige/r Teilnahmebedingungen für FILMit 2016 vom 17.05. bis 20.05.2016 1. Die Offene schulbezogene Jugendarbeit Reichenbach, des Jugendhauses Kiwi und die Zehntscheuer Deizisau (in Folge Veranstalter genannt), Einrichtungen des Kreisjugendring Esslingen e.V., sind verantwortliche Träger der Maßnahme. 2. Dieser Vertrag ist verbindlich zustande gekommen, wenn der Teilnehmer bzw. sein sorgeberechtigter Vertreter diesen Vertrag unterzeichnet hat und eine Bestätigung durch den Veranstalter erfolgt ist. Die Sorgeberechtigten erkennen durch ihre Unterschrift auf der Elternerklärung diese Teilnahmebedingungen an. Der Sorgeberechtigte erteilt mit seiner Unterschrift die Genehmigung, dass das Kind an den ausgeschriebenen Programmen und Aktivitäten teilnehmen darf und dass die ausgeschriebenen Transportmittel und Sportgeräte genutzt werden können. Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Ferienbetreuung auf dem Gelände der Realschule Wernau stattfindet. Die Aufsichtspflicht des Betreuungsteams beginnt und endet auf dem Gelände der Realschule Wernau, es sei denn, dass während der Ferienbetreuungszeiten auch Unternehmungen außerhalb angeboten werden. Die Aufsichtspflicht beginnt während der Ferienbetreuung um 09:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. 3. Für die Dauer der Betreuung übertragen die Sorgeberechtigten die Ausführung der Aufenthaltspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit der Aufsichtspflicht für das Kind dem Veranstalter, der sie im erforderlichen Ausmaß an verantwortliche Mitarbeiter weiter übertragen wird. Die Sorgeberechtigten bestätigen, dass das Kind gesund ist bzw. nur an den auf der Elternerklärung angegebenen Erkrankungen/Beschwerden leidet. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, werden die Sorgeberechtigten den Veranstalter unverzüglich unterrichten. Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, den Veranstalter schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind eine ansteckende Krankheit hat, Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein, oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet oder wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Der Veranstalter übernimmt die Aufsichtspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufsicht wird von den verantwortlichen Mitarbeitern in dem Umfang wahrgenommen, der zumutbar ist. Die sorgfältige Wahrnehmung der Aufsichtspflicht ist nicht mit einer lückenlosen Überwachung jedes Kindes zu jeder Zeit gleichzusetzen. Den Weisungen der aufsichtführenden Personen hat jeder Teilnehmer an der Ferienbetreuung nachzukommen. Ein schuldhaftes Verhalten des Kindes kann eine Haftung des Veranstalters ausschließen. Für die mutwillige bzw. fahrlässige Zerstörung von Mobiliar, Fahrzeugen oder Ausrüstungen werden die Teilnehmer bzw. ihre sorgeberechtigten Vertreter zum Schadensersatz herangezogen. Fahrlässige Beschädigungen können, soweit vorhanden, über die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers reguliert werden. 4. Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Beginn der Betreuung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Betreuung nicht an, so gilt dies als am Beginn der Kinderferienbetreuung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Teilnehmer zurück, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt bei einem Rücktritt von 10 Tagen bis zum Beginn der Maßnahme 60 Prozent der Teilnahmegebühren. Mit Beginn der Maßnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen. Der Teilnehmer hat nach § 309 Ziffer 5 BGB die Möglichkeit den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. 5. Der Veranstalter erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft kennen und respektieren. Die Teilnehmer werden bei FILMit 2016 aus pädagogischen Gründen überdies dazu angehalten, kleinere Aufgaben für die Allgemeinheit, wie beispielsweise Putz- und Ordnungsdienste, zu übernehmen. Sollte ein Teilnehmer grob gegen die Grundregeln verstoßen oder wiederholt das Gemeinschaftsleben schwerwiegend stören, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Preises von der weiteren Kinderferienbetreuung auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Ausgeschlossen werden können auch Teilnehmer, bei denen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen (z. B. Kopfläuse) auftreten, die vor Beginn der Kinderfereienbetreuung bekannt waren und dem Veranstalter verschwiegen wurden. Ausgeschlossene Teilnehmer müssen, falls sie nicht volljährig sind, von den Sorgeberechtigten abgeholt werden. Falls dies nicht möglich ist, werden den Erziehungsberechtigten alle anfallenden Kosten für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Sie haben sicherzustellen, dass bei ihrer Abwesenheit eine von Ihnen beauftragte und bevollmächtigte Person die Betreuung des Kindes für diese Zeit aufnimmt. 6. Ansprüche wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung oder Aufwendungsersatz müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Kinderferienbetreuung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Teilnehmers nachweislich vor dem Ablauf der Verjährung zugegangen ist. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Kinderferienbetreuung endet. Hat der Teilnehmer Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist. Wird die Kinderferienbetreuung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter als auch der Teilnehmer kündigen. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Betreuungsteams. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den 3fachen Veranstaltungspreis beschränkt, a. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, b. oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Betreuers verantwortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden bis 5 Mio. EUR und bei Sachschäden bis 300.000 EUR je Teilnehmer und Veranstaltung. Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung. ...................................................................................................... Datum, Unterschrift Die
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