Nutzungsordnung der Kletterwand

Name: ___________________________
Geburtsdatum: ____________________
Nutzungsordnung der Kletterwand der Zentralen Einrichtung
Allgemeiner Hochschulsport („UNIFIT“) der Technischen Universität
Kaiserslautern
Die Kletterwand im UNIFIT der Zentralen Einrichtung Allgemeiner Hochschulsport (ZE AHS) der TU
Kaiserslautern, erfordert ein sehr hohes Maß an Umsicht, Sicherheit und Eigenverantwortlichkeit.
Die Nutzungsordnung soll helfen, Gefährdungen und Unfälle bereits im Vorfeld zu vermeiden. Die
nachfolgenden verbindlichen Regeln, müssen von jeder Person vor Benutzung der Kletterwand
gelesen werden und mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt werden.
Kletterregeln:
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Zum Klettern darf nur Material (Seile, Gurte, Karabiner, usw.) verwendet werden, welches der
gültigen CE- ,EN- bzw. UIAA- Norm entspricht und nicht beschädigt ist.
Zum Vorstieg dürfen nur Seile mit einer Länge von mindestens 20 m verwendet werden, das
freie Seilende des Seiles muss mit einem Knoten gesichert werden.
Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
Die Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen werden, es ist zusätzlich zu kontrollieren, dass
das Seil in beiden Umlenkkarabinern eingehängt ist
Der Kletternde sichert sich mit einem in die Einbindeschlaufe des Klettergurts eingebundenen
Achter- oder Boulinknoten.
Das Einbinden mittels Karabiners ist nicht gestattet.
Der sichernde Seilpartner, muss wandnah stehen und mit gängigen Sicherungsgeräten
(Achter, HMS, Tube) nach aktueller Lehrmeinung des DAV sichern. Die Nutzung anderer
Sicherungsgeräte ist erst nach Freigabe des Betreibers, und dies auch nur im Einzelfall,
gestattet. Bei Nutzung der Kombination Achter und Verschlusskarabiner ist der Achter gegen
die Gefahr des Ausstanzens zu schützen.
Der Sicherungspartner muss, unabhängig vom Sicherungsgerät, immer eine Hand isoliert und
fest umschlossen, am Bremsseil haben. Das Seil darf hierbei, niemals losgelassen werden.
An einem Umlenker und der dazugehörigen Route, inkl. Zwischensicherung darf immer nur
eine Person klettern, es darf nicht übereinander geklettert werden.
Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen o.ä. ist das Klettern in der
gesamten Anlage strengstens untersagt.
Barfuß klettern ist an der gesamten Kletterwand untersagt, die Kletterwände dürfen nur mit
Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhen beklettert werden.
Griffe, Tritte und Sicherungspunkte dürfen nicht gedreht oder versetzt werden, sollte ein Griff,
Tritt oder Sicherungspunkt locker sein ist der Betreiber unverzüglich zu informieren.
Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf andere Benutzer zu nehmen und alles zu
unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Besonders das Spielen und Ablegen
von Taschen, Rucksäcken und anderen Gegenständen an der Kletterwand sind untersagt.
Die Benutzung von Magnesia ist lediglich mittels Chalkball oder Liquidchalk erlaubt.
Jeder Nutzer der Kletterwand bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über
ausreichende Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt.
Die Durchführung eines „Vorstiegs“ ist ausschließlich Seilschaften gestattet die die
hierfür benötigten Sicherheits-und Sicherungskenntnisse besitzen
Vor Beginn jeder Kletterroute ist ein Partnercheck durchzuführen
Allgemeine Regeln:
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Jeder Besucher, der das Anwesen der Kletterhalle betritt, verpflichtet sich und Personen, für
welche er Verantwortung trägt, insbesondere Kinder und Jugendliche, die aktuelle
Hallenordnung einzuhalten.
Jeder Besucher der Kletterhalle muss sich beim Betreten der Kletterhalle beim diensthabenden Personal anmelden.
Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Kinder:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor der ersten Nutzung der Kletterwand
eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
- Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren dürfen die Halle nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich beauftragten Erwachsenen benutzen.
- Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr dürfen die Halle auch ohne Begleitung der Eltern oder
eines Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und einer Bestätigung des Kletterlehrteams des HSSP
benutzen.
- Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. für die ihnen anvertrauten
Personen.
- Kindern unter 5 Jahren ist grundsätzlich das Klettern in der Anlage untersagt
Ordnung und Sauberkeit:
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Die Kletterhalle, WC´-s, Duschen, Umkleideräume, der Saunabereich sowie die Außenanlage
sind sauber zu halten.
Wer Sach- oder Personenschäden verursacht, hat dafür Verantwortung zu tragen.
Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Im Gebäude ist absolutes Rauchverbot.
Hinweis- oder Warnschilder – insbesondere Poster - müssen beachtet und befolgt werden. Es ist
möglich, dass die Kletterwand in Teilen oder in Gänze durch Gruppentraining belegt ist.
Haftung:
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Von den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen abgesehen, übernimmt der/die Benutzer der
Wand die Ausübung des Sports auf eigene Gefahr und Haftung.
Bei Verstößen gegen die Nutzerordnung übernimmt der Betreiber sowie das diensthabende
Personal keinerlei Haftung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen
werden kann.
Für Garderobe und Spinde sowie sonstiges Eigentum der Besucher wird keine Haftung
übernommen.
Verliehenes Klettermaterial muss fach- und sachgemäß benutzt werden. Bei Beschädigung ist
der Betreiber unverzüglich zu Informieren und das Material muss ausgesondert werden. Für
Folgeschäden die durch die Benutzung von Leihmaterialien entstehen übernimmt der
Betreiber keine Haftung.
Sämtliches Klettermaterial muss vor Benutzung auf Funktionsfähigkeit und Schäden überprüft
werden
Hausrecht:
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Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann Hausverbot auf bestimmte Zeit oder auf
Dauer ausgesprochen werden.
Den Anweisungen der UNIFIT Mitarbeiter ist unabdingbar Folge zu leisten!
ERKLÄRUNG:
Als Sichernder trage ich immer die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben des
Kletternden.
Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsordnung Kaiserslautern, den
Unterschrift
Bei unter 18 Jährigen: Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Bei 16-18 jährigen selbstständigen Kletterern: Bestätigung des Übungsleiters
Schulische Veranstaltung
ja
nein