Stellungnahme des Referats für Lehrämter zur "Ordnung über das

Stellungnahme des Referats für Lehrämter zur "Ordnung über das Verfahren zur
Aufhebung von Studiengängen"
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Referat für Lehrämter als Vertretung der Studierenden der Lehramtsstudiengänge lehnt
die „Ordnung über das Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen“ ab, da diese unter
anderem ermöglicht, Studierende zu exmatrikulieren.
Bereits 2015 wurde im Zuge der Einführung der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung für
Lehramt versucht, eine Zwangsfristenregelung zu etablieren. Nachdem dies mit Unterstützung
der Fakultätsräte verhindert werden konnte, drohte das Vizepräsidium für Lehre und
Forschung die Umsetzung von Zwangsfristen für das kommende Jahr 2016 an.
Offensichtlich bestand nun innerhalb der Universität Angst vor zu großem Widerstand durch
die Studierenden, weshalb die Ordnung ohne Einbeziehung betroffener Studierender und
deren Vertretungen ausgearbeitet wurde. Dem Studierendenrat wurde der Entwurf erst nach
der zweiten Lesung im Senat zu einer Stellungnahme vorgelegt. Mit diesem Vorgehen
beweist die Friedrich-Schiller-Universität Jena intransparentes Verhalten und missachtet die
Interessen und Rechte ihrer eigenen Studierenden. Die Ordnung ermöglicht des Weiteren dem
Akademischen Studien- und Prüfungsamt (ASPA) Entscheidungen über Studienabschlussfristen und Prüfungsansprüchen der betroffenen Studierenden.
Durch den § 2 (2) der Ordnung besteht die Möglichkeit, alle Studiengänge auf das
anderthalbfache ihrer Regelstudienzeit zu beschränken. So sind auch Lehramtsstudierende
betroffen. Dies begründet sich in den organisatorischen Schwierigkeiten zweier
gleichwertiger Fachwissenschaften sowie der Erziehungswissenschaft. Ein Fachwechsel im
vierten Semester führt beispielsweise automatisch zu einer Verlängerung der Studiendauer auf
14 Semester, da Veranstaltungsrhythmen und Konsekutivitäten einen planmäßigen
Studienablauf nicht länger gewährleisten können. Sollte anschließend noch eine verzögernde
Wiederholungsprüfung in dem gewechseltem Fach anfallen, wären die 15 Semester bereits
überschritten. Dementsprechend missachtet § 2 (2) das Bedürfnis der Studierenden nach
besseren Studienbedingungen.
Diese Ordnung widerspricht aus Sicht des Referats für Lehrämter dem § 7 (4) des Thüringer
Hochschulgesetzes, der besagt, dass "[...] die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht,
innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen [...]"
gewährleistet werden müsse. Da die Ordnung eine Immatrikulation in ein höheres
Fachsemester aufgelöster Studiengängen nicht mehr vorsieht, schafft die Universität die
Gefahr, dass Studierende, die sich kurzfristig aus verschiedenen Gründen exmatrikulieren
mussten, ihren gewählten Studiengang nicht mehr abschließen können.
Außerdem besagt § 4 (2) der Ordnung, dass Ausnahmeentscheide durch den Prüfungsausschuss einmalig und endgültig getroffen werden. Dies ist jedoch aus der Sicht des Referats
für Lehrämter nicht vertretbar, da gegen jeden Bescheid des Prüfungsausschusses ein
Widerspruchsrecht bestehen muss.
Das Referat für Lehrämter weist die „Ordnung über das Verfahren zur Aufhebung von
Studiengängen“ entschieden zurück. Wir als Studierendenvertretung fordern ein sofortiges
Ende der Arbeit an einer solchen Ordnung sowie weitere Versuche, die Studierfreiheit
einzuschränken. Gleichzeitig rufen wir die zuständigen Institutionen dazu auf, sich mit den
Studierenden und ihren Vertretungen in Verbindung zu setzen und mit diesen gemeinsam an
den Verbesserungen der Studienbedingungen zu arbeiten.
Hochachtungsvoll
Referat für Lehrämter