Stellungnahme des Referats für Lehrämter zur "Ordnung über das Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen" Sehr geehrte Damen und Herren, das Referat für Lehrämter als Vertretung der Studierenden der Lehramtsstudiengänge lehnt die „Ordnung über das Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen“ ab, da diese unter anderem ermöglicht, Studierende zu exmatrikulieren. Bereits 2015 wurde im Zuge der Einführung der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung für Lehramt versucht, eine Zwangsfristenregelung zu etablieren. Nachdem dies mit Unterstützung der Fakultätsräte verhindert werden konnte, drohte das Vizepräsidium für Lehre und Forschung die Umsetzung von Zwangsfristen für das kommende Jahr 2016 an. Offensichtlich bestand nun innerhalb der Universität Angst vor zu großem Widerstand durch die Studierenden, weshalb die Ordnung ohne Einbeziehung betroffener Studierender und deren Vertretungen ausgearbeitet wurde. Dem Studierendenrat wurde der Entwurf erst nach der zweiten Lesung im Senat zu einer Stellungnahme vorgelegt. Mit diesem Vorgehen beweist die Friedrich-Schiller-Universität Jena intransparentes Verhalten und missachtet die Interessen und Rechte ihrer eigenen Studierenden. Die Ordnung ermöglicht des Weiteren dem Akademischen Studien- und Prüfungsamt (ASPA) Entscheidungen über Studienabschlussfristen und Prüfungsansprüchen der betroffenen Studierenden. Durch den § 2 (2) der Ordnung besteht die Möglichkeit, alle Studiengänge auf das anderthalbfache ihrer Regelstudienzeit zu beschränken. So sind auch Lehramtsstudierende betroffen. Dies begründet sich in den organisatorischen Schwierigkeiten zweier gleichwertiger Fachwissenschaften sowie der Erziehungswissenschaft. Ein Fachwechsel im vierten Semester führt beispielsweise automatisch zu einer Verlängerung der Studiendauer auf 14 Semester, da Veranstaltungsrhythmen und Konsekutivitäten einen planmäßigen Studienablauf nicht länger gewährleisten können. Sollte anschließend noch eine verzögernde Wiederholungsprüfung in dem gewechseltem Fach anfallen, wären die 15 Semester bereits überschritten. Dementsprechend missachtet § 2 (2) das Bedürfnis der Studierenden nach besseren Studienbedingungen. Diese Ordnung widerspricht aus Sicht des Referats für Lehrämter dem § 7 (4) des Thüringer Hochschulgesetzes, der besagt, dass "[...] die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht, innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen [...]" gewährleistet werden müsse. Da die Ordnung eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester aufgelöster Studiengängen nicht mehr vorsieht, schafft die Universität die Gefahr, dass Studierende, die sich kurzfristig aus verschiedenen Gründen exmatrikulieren mussten, ihren gewählten Studiengang nicht mehr abschließen können. Außerdem besagt § 4 (2) der Ordnung, dass Ausnahmeentscheide durch den Prüfungsausschuss einmalig und endgültig getroffen werden. Dies ist jedoch aus der Sicht des Referats für Lehrämter nicht vertretbar, da gegen jeden Bescheid des Prüfungsausschusses ein Widerspruchsrecht bestehen muss. Das Referat für Lehrämter weist die „Ordnung über das Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen“ entschieden zurück. Wir als Studierendenvertretung fordern ein sofortiges Ende der Arbeit an einer solchen Ordnung sowie weitere Versuche, die Studierfreiheit einzuschränken. Gleichzeitig rufen wir die zuständigen Institutionen dazu auf, sich mit den Studierenden und ihren Vertretungen in Verbindung zu setzen und mit diesen gemeinsam an den Verbesserungen der Studienbedingungen zu arbeiten. Hochachtungsvoll Referat für Lehrämter
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