INFO-PACKAGE SCHLOSSGRABENFEST 2016 VOM 26. – 29.05

INFO‐PACKAGE SCHLOSSGRABENFEST 2016 VOM 26. – 29.05.2016 AUFBAU Montag – Mittwoch (26.05. – 29.05.2016) vor Veranstaltung täglich ab 8.00 Uhr morgens. Um eine Störung des Autoverkehrs auf dem Cityring zu vermeiden, ist der Aufbau der Standnummern 45 – 122 sowie FB 6, FB 7, FB 18, FB 19, FB 21 und FB 22 nur außerhalb des Berufsverkehrs, d.h. zwischen 10.00 und 16.00 Uhr, gestattet. Ein früherer Aufbau ist nicht möglich, da der Schienenverkehr erst am Montagmorgen 7.00 Uhr eingestellt wird. Den Standflächen 1 ‐ 30 und FB 1 ‐ 4 sind Aufbauarbeiten nach 22.00 Uhr laut Urteil des Verwaltungsgerichtes, aus Rücksicht auf die Innenstadtbewohner, nicht gestattet. Alle anderen Stände betrifft dies ab 00.00 Uhr. Der Aufbau muss bis Mittwochabend 20.00 Uhr abgeschlossen sein. Ihr Stand ist erst dann betriebsbereit, wenn eine ordnungsgemäße Einweisung und eine vollständige Abnahme durch den Platzwart und die Ämter stattgefunden haben. Festival‐, Verkaufs‐ & Aufbauzeiten Mögliche Betriebszeiten Donnerstag, 26.05.2016 Freitag, 27.05.2016 Samstag, 28.05.2016 Sonntag, 29.05.2016 10.00 – 01.30 Uhr 10.00 – 01.30 Uhr 10.00 – 01.30 Uhr 10.00 – 01.30 Uhr Verpflichtende Betriebszeiten 11.00 – 01.30 Uhr 16.00 – 01.30 Uhr 15.00 – 01.30 Uhr 11.00 – 00.30 Uhr Bühnenspielzeiten/Showprogramm Merck‐ Bühne Do., 26.05.16 12.30‐01.00 Fr., 27.05.16 17.30‐01.00 Sa., 28.05.16 15.00‐01.00 So., 29.05.16 11.00‐00.00 ECHO‐ Bühne 12.00‐01.00 17.00‐01.00 15.30‐01.00 11.00‐00.00 Sparkasse‐ Bühne 12.00‐01.00 16.30‐01.00 15.00‐01.00 13.30‐00.00 FRIZZ‐ Bühne 12.00‐00.00 17.00‐00.00 15.00‐00.00 11.00‐23.00 Club Area 19.00‐01.00 19.00‐01.00 19.00‐01.00 19.00‐00.00 Disco Area 18.00‐01.00 19.00‐01.00 19.00‐01.00 12.00‐00.00 Auf der Sparkasse und FRIZZ‐Bühne findet am Samstag, den 28.05.2016 von 10.00 – 14.30. Uhr der SGF‐ Fußball‐
Funpacours statt. Anlieferungszeiten Straßensperrzeiten Donnerstag, 26.05.2016 bis 10.00 Uhr ganztägig Bei behördlichen Freitag, 27.05.2016 bis 15.00 Uhr ab 17.00 Uhr Anordnungen sind Samstag, 28.05.2016 bis 14.00 Uhr ab 16.00 Uhr auch frühere Sonntag, 29.05.2016 bis 10.00 Uhr ganztägig Sperrzeiten möglich. Wichtige Telefonnummern Standflächenvermietung, Platzierung Wasserversorgung Platzelektrik Standnummern Jennifer Jungnitsch 0160‐3691790 0170‐6956163 0171‐4396558 Ihre Standnummer ist gut sichtbar für Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst, Security, Techniker etc. am Stand anzubringen. Einen A3 Bogen mit Ihrer Standnummer erhalten Sie vor Ort vom Veranstalter. Standbetreiber‐Ausweise Die Standbetreiber‐Ausweise garantieren Ihnen den Einlass auf das Gelände im Falle einer Schließung der Eingänge, z.B. während der Abendstunden. Zudem ist er beim Kauf von Schlossgrabenfestsouvenirbechern mitzuführen, da dieser Bereich für Unbefugte gesperrt ist. Den Ausweis erhalten Sie vor Ort vom Veranstalter. Müll & Entsorgung Der Gastronom hat für die Besucher (je nach Standgröße) mindestens eine Mülltonnen à 240l vor seinem Stand aufzustellen. Gelbe Säcke sind nicht gestattet. Die Anzahl der Tonne sowie die Tonne erhält der Gastronom vom Veranstalter selbst. Pro Tonne werden dem Gastronom, inkl. Leerung an allen Tagen, netto 25,00 €/Stück in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind vorab zu begleichen. Zusätzlich befinden sich Müllpressen in unmittelbarer Nähe zu Eingang 6 und am Karolinenplatz zwischen MERCK‐Bühne und dem Videoboard am Cityring (siehe Lageplan). Der Gastronom ist verpflichtet die Standfläche und die Fläche darum täglich nach Veranstaltung zu kehren. Sicherheitsbewachung Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheitsdienst ist lediglich für die allgemeine Sicherung des Festplatzes verantwortlich. Es wird KEINE Garantie für den Schutz jedes einzelnen Standaufbaus übernommen. Die Nachtwache patrouilliert auf dem Gelände zur allgemeinen Abschreckung und bei Kenntnis auch zur Abwehr von Straftaten. Es empfiehlt sich daher, sowohl eine Haftpflicht als auch eine Diebstahlversicherung von Seiten des Betreibers für den Verkaufsstand abzuschließen bzw. zu klären ob bestehende betriebliche Versicherungen evtl. Deckung übernehmen oder einen eigenen Sicherheitsdienst zu engagieren. Waren, Equipment, Aufbauten sowie die angemietete Standfläche müssen vom Betreiber versichert werden. Achten Sie also stets darauf, dass Sie Ihren Stand nach Betriebsschluss sorgfältig und ordentlich verschließen (Bauzäune, Schlösser etc.). Im Falle eines Diebstahl‐ oder Haftpflichtfalls haben Sie diesen selbst anzuzeigen und zu verfolgen. Anschlüsse Der Veranstalter stellt dem Standbetreiber die Standfläche sowie die grundlegende Infrastruktur zur Verfügung, d.h. Strom‐ und Wasseranschlüsse an Verteilerstellen sowie das öffentliche Kanalnetz für Abwasser. Die Anschlüsse (Kabel, GEKA‐Kupplung, Lebensmittel‐ und Abwasserschläuche) hierfür hat der Standbetreiber selbst mitzubringen und bereitzustellen. Strom Das Aufstellen von eigenen Stromerzeugenden Geräten ist nicht gestattet. Jedem Standbetreiber wird EIN Stromanschluss mit einer maximalen Spannung von 16A/230 V (Schuko) kostenfrei zur Verfügung gestellt (NUR Anschluss, KEIN Kabel). Wird ein Drehstromanschluss oder weitere Anschlüsse benötigt, sind diese bei der Firma HMD Elektrik (Telefon 06 151 ‐ 96 30 62) zu bestellen. Anfallende Mehrkosten werden dem Standbetreiber von der Firma HMD Elektrik gesondert in Rechnung gestellt. Wasser Um sich an die vorhandenen Frischwasserverteiler aufzustecken, benötigen Sie eine GEKA‐ Kupplung (siehe Abb.). Beachten Sie das Sie verpflichtet sind nur rechtlich zugelassene Lebensmittelschläuche für die Frischwasserversorgung zu verwenden. Für Abwasser sind ebenfalls ausreichend Schläuche mitzubringen. Das Abwasser darf nur an ausgewiesenen Stellen in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden. Tritt‐ und Stolperschutz Der Standbetreiber hat Sorge zu tragen, dass Wasser‐, Abwasser‐ und Strominstallationen im Besucherbereich mit Abdeckmatten gesichert sind, um dem Unfallrisiko vorzubeugen. Ist dafür nicht gesorgt, wird der Veranstalter selbst für einen entsprechenden Trittschutz sorgen und diesen vor Ort in Rechnung stellen. Der Standbetreiber ist erst dann befugt seinen Stand in Betrieb zu nehmen, wenn die Kosten für den Trittschutz (netto 20,00€/lfdm.) in bar beglichen sind. Bechersystem & Becherverkaufszeiten Getränke dürfen ausschließlich im Schlossgrabenfestsouvenirbecher 2016 verkauft werden. Den Becher kaufen Sie für brutto 4,80€/Stück beim Veranstalter. Mindestabnahmemenge je Kauf sind 100 Stück. Ausgabe erfolgt nur gegen Bargeld! Die Ausgabe befindet sich auf dem Festivalgelände (siehe Lageplan). Zugang nur mit Standbetreiberausweis. Öffnungszeiten Becherausgabe Mittwoch, 25.05.2016 16.00 – 19.00 Uhr Donnerstag, 26.05.2016 11.00 – 01.00 Uhr Freitag, 27.05.2016 16.00 – 01.00 Uhr Samstag, 28.05.2016 16.00 – 01.00 Uhr Sonntag, 29.05.2016 13.00 – 00.00 Uhr Beispielbild: SGF‐Souvenirbecher 2016 Wie funktioniert das Schlossgrabenfest‐Becher‐System? Der Gast kommt zu Ihnen, möchte etwas trinken und hat noch keinen Becher: Der Gast zahlt das Getränk und zusätzlich kauft er den Schlossgrabenfest‐Becher 2016 für 5,00€ bei Ihnen (Getränk 3,50 + Becher 5,00 € = 8,50 €) Der Gast kommt zu Ihnen, möchte etwas trinken und hat bereits einen Becher: Sie nehmen den dreckigen Becher, spülen ihn und füllen das Getränk in einen frischen Becher. Der Gast zahlt nur das Getränk. Der Becher wird ausgetauscht. DER GAST KAUFT DEN BECHER, DIES BEDEUTET ER BEKOMMT KEIN PFAND ZURÜCK!!! Der Schlossgrabenfest‐ Souvenirbecher ist ein Kaufbecher. Kein Pfand, keine Rücknahme! Der Veranstalter nimmt keine Becher zurück. Bitte achten Sie aus eigenem Interesse darauf, keine Fremdbecher oder Becher aus den Vorjahren anzunehmen. Becherplakat Gastronomen die Getränke an Ihrem Stand verkaufen, müssen 1‐2 Becherplakate gut sichtbar für den Besucher, an ihrem Stand befestigen. Die Becherplakate erhalten Sie vor Ort vom Veranstalter. Getränke – Preise & Kennzeichnung Bezugsverpflichtung Getränke sind ausschließlich über die Lieferanten und Sponsoren des Schlossgrabenfestes zu beziehen. Diesbezüglich werden sämtliche Getränke der Lieferanten gekennzeichnet. Während des Festivalbetriebes kommt es zu Überprüfungen. Werden andere Produkte als die der aufgelisteten Partner und Sponsoren angeboten oder Produkte von anderen Lieferanten bezogen, so wird der Stand sofort vom Sicherheitsdienst geschlossen. Abholung & Lieferung Vor Ort gibt es zwei Abhol‐Verkaufs‐Station für Warsteiner‐Bier, und für alkoholfreie Getränke (Cola, Sprite, Wasser) und Wein. Es erfolgt daher keine Belieferung, ausgenommen sind Sekt, Wein, Spirituosen, Energy Drinks, Eistee und Säfte und Darmstädter Braustübl. Die Erstbestellung hat hier bis 14 Tage vor dem Fest zu erfolgen, jede weitere Bestellung während des Festbetriebes, in der Nacht bis spätestens 04.00 Uhr. Sämtliche Ordersätze und Preislisten finden Sie auf www.schlossgrabenfest.de/standbetreiber als pdf zum runter laden und ausdrucken. Preis‐Information Bier, Bier‐Mix 4,00 €/0,4l Apfelwein, süß/sauer/pur 3,50 €/0,4l AfG (Cola, Fanta, Säfte, Wasser etc.) 3,00 €/0,4l Cocktails, Long Drinks, Shots, Wein, Sekt keine Vorgaben Bitte nehmen Sie keine Getränke‐ oder Freimarken an, da der Veranstalter für diese Kosten nicht aufkommt. ABBAU Montag ab 01.30 Uhr Der Abbau kann in der Nacht von Sonntag auf Montag ab 01.30 Uhr erfolgen. Ausgenommen sind die Stände 1‐30 und FB 1‐4, diese Stände dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes aus Rücksicht auf die Anwohner erst am Montagmorgen ab 06.00 Uhr abgebaut werden. Die Stände entlang der Straßenbahnschienen (Standflächen‐Nr.: 44 – 112, FB 6, 7, 24) sowie Lagerhänger und Kühlwagen im Bereich des Friedensplatzes und der Schlossmauer müssen am Montag bis 15.00 Uhr abgebaut und entfernt sein, da dann wieder Busse und Straßenbahnen fahren. Bei Zuwiderhandlung und Verzögerungen des öffentlichen Nahverkehrs durch den Abbau bzw. Nicht‐Abbau der Standaufbauten, stellen wir Ihnen eventuelle Mehrkosten nachträglich in Rechnung. Der allgemeine Abbau der Standflächen muss bis Montag, den 30.05.2016 um 18.00 Uhr abgeschlossen sein. Richtlinien!!! Der Betrieb von Musikanlagen oder sonstigen Beschallungen ist untersagt! Bitte beachten Sie bei der Ausstattung und dem Aufbau der Stände alle vertraglichen Richtlinien (siehe Vertrag und AGB) und fertigen sich am besten eine Merkliste an. Weitere Informationen (AGB, Ordersätze, Auflagen, Verkaufsinfo, Equipment‐Adressen etc.) finden sie unter www.schlossgrabenfest.de/standbetreiber.