Sersheim KW20 Internet

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'S BLÄTTLE
Mittwoch, 18. Mai 2016
Frühjahrsboten
Nummer 20
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S’BLÄTTLE Sersheim
AMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Brückentag - Rathaus geschlossen!
Am Freitag, 27.05.2016 nach Fronleichnam ist das
Rathaus geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Gemeinderat
Bericht aus dem Gemeinderat; Sitzung vom 29.04.2016
Bekanntgaben
Bürgermeister Scholz gab Nachfolgendes bekannt:
Die Verbandsverwaltung hat den Verwaltungshaushalt 2015
des Zweckverbandes Eichwald abgerechnet. Aufgrund dessen ergibt sich für Sersheim eine Nachzahlung in Höhe von
rd. 5.800 €; insgesamt erhielt die Gemeinde für das vergangene Jahr 167.755,30 €.
Das Regierungspräsidium hat die Anlage einer Querungshilfe
im Bereich der Bushaltestelle an der L1125 genehmigt. Die
Arbeiten werden demnächst vergeben.
Das Ergebnis vor Steuern der Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH Sersheim für 2015 liegt bei über 360.000€ und
ist sehr erfreulich. Genaueres wird dann im noch zu behandelnden Beteiligungsbericht ausgeführt.
Die nächste Sitzung ist für den 10. Juni 2016 vorgesehen.
Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.
Bausachen
Unter dem Tagesordnungspunkt Bausachen stimmte der Gemeinderat der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelgarage an der Hohenhaslacher Straße zu, sofern der Landkreis
der Zufahrt zur Garage seine Zustimmung erteilt. Des Weiteren muss vor einem möglichen Baubeginn eine Beweissicherung am Wendebereich „Im Vogelsang“ durchgeführt werden.
Ein elektrisches Garagentor ist einzubauen.
Das zweite Baugesuch, der Umbau eines Einfamilienwohnhauses in der Waldeckstr. 10, wurde zur Kenntnis genommen.
Teilbebauungsplan Süderweiterung Gewerbepark Eichwald
und 2. Flächennutzungsplanänderung; Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Entwurfsbeschluss
Der Gemeinderat stimmte den Vorlagen des Zweckverbands
ohne große Diskussion zu.
Bürgermeister Scholz begrüßte hierzu Zweckverbandsgeschäftsführer Schurr und Herrn Blaser vom Ingenieurbüro
Blaser. Auf über 300 Seiten hatte der Zweckverband alle für
die Abwägung und Beschlussfassung wesentlichen Punkte
aufgelistet. Der Gemeinderat stimmte sowohl dem Bebauungsplan und den vorgelegten Stellungnahmen zu den seitens der Behörden und Bürger vorgebrachten Anregungen zu
als auch der erneuten Auslegung des Planwerkes.
Herr Blaser erläuterte den Damen und Herren des Gemeinderats die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz in kurzen Worten.
Hier ergaben sich in folgenden Punkten Fragen: Buntbrache
(Lerchenmanagement), Bodenmanagement (der überschüssige Boden soll zur Bodenverbesserung verwendet werden)
und Kreuzungsbereich „Gerhard-Rummler-Straße“ und „Umgehungsstraße“. Auf Grund der verkehrstechnischen Untersuchung empfiehlt der Gutachter eine Ampelanlage statt
eines Kreisverkehrs.
Nummer 20
Mittwoch, 18. Mai 2016
Weitere Nachfragen betrafen das Farbenmanagement (Fassadenkonzept für die zukünftigen Hochbauten) und die Bepflanzung, diese konnten entsprechend beantwortet werden,
so dass der Gemeinderat auch diesem Konzept grünes Licht
gab.
Der außerdem kurz behandelten Flächennutzungsplanänderung der Stadt Sachsenheim zur Realisierung der Süderweiterung wie auch der Fortschreibung des Städtebaulichen
Vertrages mit der E&W Eichwald für die Versorgung des
neuen Gebietes stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu.
Als nächster Verfahrensschritt wird das Planwerk nun erneut
ausgelegt und die betroffenen Träger öffentlicher Belange
erhalten die Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme.
Sonstiges
Der Gemeinderat genehmigte die Annahme von Spenden für
die Jugendfeuerwehr, den evangelischen Kindergaren „Auf
dem Kies“ sowie die Bücherwelt im Bürgerhaus.
Weiter wurden zwei Bebauungspläne der Gemeinde Eberdingen bekanntgegeben und anschließend Fragen aus der
Mitte des Gemeinderats gestellt. Die Verwaltung bespricht
die Absenkung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Tal-/Industriestraße mit den Stadtwerken und einstweilen werden
Hinweisschilder mit „Achtung Straßenschäden“ aufgestellt,
um auf die Gefahrenstelle hinzuweisen.
Die Bepflanzung des Bürgergartens, ebenso wie des Bereiches neben dem Backhäuschen erfolgen in Kürze.
Eine weitere Anfrage betraf die defekte Uhr auf dem Rathausdach.
Die öffentliche Sitzung wurde gegen 20.15 Uhr geschlossen.
Sonstige Bekanntmachungen
Geänderter Redaktionsschluss
des Sersheimer Gemeindeblattes
auf Grund von Feiertagen
KW 21 – Fronleichnam, 26.05.2016
Erscheinungsdatum: 24.05.2016
NOS-Redaktionsschluss ausnahmsweise:
Freitag, 20.05., 9:00 Uhr
Einsendung an Redaktion bis Freitag, 20.05., 11:00 Uhr
Das Landratsamt Ludwigsburg informiert
Entsorgung von pflanzlichen
Abfällen (Baum- und Heckenschnitt, Laub, Gras)
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich
ist nicht mehr zeitgemäß und – bis auf wenige Ausnahmefälle – nicht zulässig. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), wonach die Erzeuger oder
Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet
sind. Außerdem gibt § 7 Abs. 4 KrWG vor, dass die Pflicht
zur Verwertung von Abfällen zu erfüllen ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Es ist zwar nachvollziehbar, dass ein Bürger nach dem Lesen
der „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung
pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“
vom 30. April 1994 annehmen könnte, dass das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings
muss man die Verordnung im Zusammenwirken mit den
Bestimmungen des oben genannten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 sehen, weil die PflanzenabfallVerordnung erst anwendbar ist, wenn eine Verwertung der
pflanzlichen Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist; erst dann dürfen pflanzliche Abfälle
beseitigt werden.
Nummer 20
Mittwoch 18. Mai 2016
S´BLÄTTLE Sersheim
Pflanzliche Abfälle zu einem Häckselplatz zu bringen, ist
technisch möglich. Anschließend kann von dort aus das
Material verwertet werden. Die technische Möglichkeit der
Verwertung von Abfällen ist immer schon dann gegeben,
wenn entsprechende Verwertungsanlagen zur Verfügung stehen. Die bei den Häckselplätzen im Landkreis angelieferten
pflanzlichen Abfälle werden zu Kompost verarbeitet oder an
ein Heizkraftwerk geliefert und dadurch nachhaltig verwertet.
In beiden Fällen werden natürliche Ressourcen geschont und
Emissionen verringert; beim Heizkraftwerk wird zusätzlich
Energie erzeugt.
Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die
Kosten, die mit der Verwertung verbunden sind, in einem
vernünftigen Verhältnis zu den Kosten und dem Aufwand
stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. „Vernünftiges Verhältnis“ bedeutet, dass die Kosten einer Verwertung durchaus die Kosten einer Beseitigung übersteigen
dürfen und nur der Mehraufwand nicht unverhältnismäßig
hoch sein darf. Bei einer Verbrennung von Gartenabfällen
müssten die entsprechenden pflanzlichen Abfälle erst an einer Stelle des Grundstücks aufgeschichtet werden, anschließend müssten die Abfälle eine ausreichende Zeit trocknen
und später müssten die Gartenabfälle unter ständiger Aufsicht abgebrannt werden. Im Vergleich mit dem Verbrennen
ergibt sich folglich ein Mehraufwand nur durch das Verladen der Gartenabfälle und durch deren Transport zu einem
der zahlreichen Häckselplätze des Landkreises. Sofern eine
Person die Grünabfälle anhäuft, häckselt und auf seinem
Grundstück kompostiert, entsteht ebenfalls nur ein geringer
Mehraufwand. Grundstücksbesitzer sollten deshalb die Verwertung von Gartenabfällen vorrangig anstreben.
Allerdings verkennt das Landratsamt Ludwigsburg nicht,
dass es in besonderen Einzelfällen für die jeweiligen Grundstücksbesitzer sehr schwer sein könnte, der Verwertungspflicht von Gartenabfällen nachzukommen. In diesen Fällen
dulden wir eine Beseitigung von Gartenabfällen auf dem
Grundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind. Hierbei ist
die Pflanzenabfall-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten. In dieser Verordnung ist die Beseitigung
pflanzlicher Abfälle im Außenbereich geregelt. Zum Außenbereich gehören alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich
eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch
nicht zu einer geschlossenen Bebauung gehören. Die Pflanzenabfall-Verordnung legt fest, dass die pflanzlichen Abfälle
vorrangig durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen,
Untergraben und Unterpflügen zu beseitigen sind. Erst nachrangig, falls diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, sieht die Verordnung vor, dass die pflanzlichen Abfälle
unter Einhaltung bestimmter Mindestabstände zu Straßen,
Gebäuden oder Baumbeständen verbrannt werden dürfen.
Selbst wenn eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle im
Einzelfall nicht zumutbar sein sollte, dürfen diese Abfälle erst
verbrannt werden, wenn es nicht möglich ist, die Abfälle auf
dem jeweiligen Grundstück einfach liegen und verrotten zu
lassen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf einem
Grundstück ist folglich nur in sehr seltenen Fällen zulässig,
wenn alle anderen Möglichkeiten der Entsorgung absolut
unzumutbar sind.
Unsere Rechtsauffassung spiegelt sich auch in § 15 Absatz
2 Ziffer 4 KrWG wider, wonach Abfälle so zu beseitigen sind,
dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen herbeigeführt werden. Das Verbrennen von
Gartenabfällen trägt nach einer Untersuchung des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 3/2009)
jedoch messbar zur Erhöhung der örtlichen Belastung durch
Feinstaub bei. Da das Verbrennen von Gartenabfällen zu
einer Erhöhung der Belastung durch Feinstaub beiträgt und
bei der Verbrennung zusätzlich Kohlendioxid freigesetzt wird,
ohne dass ein Nutzen dieser Belastung gegenübersteht, werden enge Kriterien angelegt, bevor eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Außenbereich gebilligt werden kann. Aus
diesem Grund hat das Landratsamt nur in wenigen Fällen
und bislang ausschließlich in schwer erreichbaren Steilhanglagen die Unzumutbarkeit der Verwertung anerkannt und
einer Verbrennung zugestimmt.
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Die Rechtsauffassung des Landratsamtes wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg und vom Ministerium für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bestätigt. Das
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist somit nur in sehr
seltenen Fällen unter Beachtung der strengen Auflagen der
Pflanzenabfall-Verordnung ausnahmsweise zulässig.
Das Landratsamt wird gerne prüfen, ob aufgrund der besonderen Topographie eines Grundstücks das Verbrennen
pflanzlicher Abfälle gebilligt werden kann. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte mit einer ausführlichen Begründung
und unter Angabe der Flurstücksnummer an den Fachbereich Umwelt des Landratsamtes (Landratsamt Ludwigsburg,
Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg; Tel: 07141/144-2690;
E-Mail: [email protected]).
Aus dem Polizeibericht
Auffahrunfall
Zwei Leichtverletzte und einen Sachschaden von 10.000
Euro forderte ein Verkehrsunfall am Donnerstag, 12.05., kurz
nach 07:00 Uhr auf der Kreisstraße 1683. Vermutlich übersah
ein 19-Jähriger in einem Opel, dass die vor ihm fahrende
38-Jährige, die am Steuer eines BMW saß, verkehrsbedingt
bremsen musste und krachte ins Heck ihres Wagens.
Beide Fahrer erlitten leichte Verletzungen und mussten mit
dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.
Ihre Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.
Ferienziel für Einbrecher: Ihre Wohnung!
Mit den bevorstehenden Pfingstfeiertagen beginnt für viele
Menschen die Urlaubssaison in der warmen Jahreszeit. Einbrecher teilen dabei die Ferienfreude, allerdings aus anderem
Grund: Sie nutzen die Urlaubsabwesenheit von Wohnungsinhabern aus, um ihrem kriminellen Handwerk nachzugehen.
Ein Einbruch in den persönlichen Lebensraum - in Häuser
oder Wohnungen - kann sich für die Betroffenen ganz unterschiedlich auswirken. Der rein materielle Sachschaden oder
die gestohlenen Gegenstände stehen dabei dem verloren
gegangenen Sicherheitsgefühl gegenüber und wiegen - gerade im Hinblick auf die psychischen (Spät-)Folgen - oftmals
deutlich schwerer. Die Polizei setzt daher neben der Strafverfolgung besonders auf die Prävention und die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, um Wohnungseinbrüche
zu erschweren oder zu verhindern - damit unbeschwerte
Urlaubstage nicht mit einem unerwarteten Schock zu Hause
enden.
Unterstützen Sie Ihre Polizei bei der Verhinderung und der
Aufklärung von Wohnungseinbrüchen!
•Bei der Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen
ist die Polizei in besonderem Maße auf die Mithilfe und
die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Viele Einbrüche bleiben dank eingebauter Sicherheitstechnik im Versuchsstadium stecken und / oder das richtige Verhalten
aufmerksamer Nachbarn vertreibt potenzielle Täter.
•Melden Sie verdächtige Personen und Fahrzeuge in ihrem
Wohnumfeld bitte umgehend. Auch dann, wenn Sie der
Beobachtung zunächst keine besondere Bedeutung beimessen. Niemand wird es Ihnen übel nehmen, sollte sich
der Hinweis im Nachhinein als unbegründet erweisen. Zeitnahe Hinweise, die Sie selbstverständlich auch über den
Notruf 110 übermitteln können, versetzen die Polizei in die
Lage, schnell zu reagieren.
•Treffen Sie Vereinbarungen mit Ihren Nachbarn. Achten
Sie wechselseitig bei Abwesenheit auf Wohnungen, Häuser
und Grundstücke und lassen Sie diese bewohnt erscheinen. Zum Beispiel dadurch, dass der Briefkasten durch
die Nachbarn während der Urlaubsabwesenheit regelmäßig
geleert wird und die Rollläden nicht ständig geschlossen
bleiben.
•Informieren Sie Ihre Nachbarn vor Abwesenheit über das
Vorhandensein von Zeitschaltuhren für Licht, Elektrogeräte,
usw.
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S’BLÄTTLE Sersheim
Technische und persönliche Vorbeugungstipps
•Wohnungen und Häuser ausreichend baulich/technisch
sichern. Typische Schwachstellen sind: Fenster, Balkon-/
Terrassentüren, Nebeneingangstüren, Haus-/Wohnungstüren, Garagentüren, Kellerfenster/Gitterroste, Dachfenster,
Lichtkuppeln, Glasbausteine
•schlecht einsehbare und/oder dunkle Grundstücke/ Hausecken vermeiden oder entsprechend ausleuchten
•Fenster auch bei kurzer Abwesenheit nicht geöffnet/gekippt
lassen, Balkon- und Terrassentüren schließen, Eingangstür
immer abschließen
•Wohnungs- und Haustürschlüssel nicht außerhalb verstecken, besser bei Verwandten oder Nachbarn hinterlegen
•nach Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln den/
die Schließzylinder auswechseln lassen
•Kletterhilfen oder Werkzeuge, die Täter für den Einbruch
verwenden können, nicht ungesichert verwahren
•Geld, Schmuck und andere nicht für den Alltagsgebrauch
bestimmte Wertgegenstände in einem fest verankerten
Wertbehältnis aufbewahren oder in ein Bankschließfach
auslagern
•in Hauskellern von Mehrfamilienhäusern keine wertvollen
Gegenstände aufbewahren, Fahrräder auch dort sichern
•Kellerzugangstüren in Mehrfamilienhäusern regelmäßig abschließen
•Geräte-/Individualnummern von Wertgegenständen aufbewahren
•Fremde Personen in Mehrfamilienhäusern ansprechen,
nach Kontaktpersonen im Haus fragen und dies auch nach
Möglichkeit überprüfen
Nummer 20
Mittwoch, 18. Mai 2016
Wir haben inzwischen - vorerst noch in kleinem Umfang
- CDs und DVDs für Kinder in unser Medienangebot aufnommen. Außerdem ist die Umstellung auf das EDV-Ausleihverfahren abgeschlossen, die Bücherei-Ausweise können
zu den folgenden Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden:
Dienstag
9.30 h bis 11.30 h
Donnerstag 15.00 h bis 17.00 h
Freitag
16.00 h bis 18.00 h
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Das Team der Bücherwelt
Freiwillige Feuerwehr
23.05.2016, 20.00 Uhr
Gruppe 1-2, Einsatzübung
25.05.2016, 18.00 Uhr
Atemschutzfortbildung in LB
Naturpark Stromberg
Heuchelberg
Erlebnisführungen mit den Naturparkführern
Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg bietet viele interessante und spannende Erlebnisführungen für Kinder und
Erwachsene zu verschiedenen Themen rund um die Natur
an.
Informieren Sie sich auf der Homepage des Naturparks
und entdecken Sie viele interessante Themen und Aktionen: http://www.naturpark-sh.de/.
BiB
Bücherwelt im Bürgerhaus
Buchempfehlung der Woche
Im Frühling sterben von Ralf Rothmann
Im Frühling sterben ist die Geschichte von Walter Urban
und Friedrich "Fiete" Caroli, zwei siebzehnjährigen Melkern
aus Norddeutschland, die im Februar 1945 zwangsrekrutiert
werden. Während man den einen als Fahrer in der Versorgungseinheit der Waffen-SS einsetzt, muss der andere,
Fiete, an die Front. Er desertiert, wird gefasst und zum Tod
verurteilt, und Walter, dessen zynischer Vorgesetzter nicht
mit sich reden lässt, steht plötzlich mit dem Karabiner im
Anschlag vor seinem besten Freund.
In eindringlichen Bildern erzählt Ralf Rothmann vom letzten
Kriegsfrühjahr in Ungarn, in dem die deutschen Offiziere ihren Männern Handgranaten in die Hacken werfen, damit sie
noch angreifen, und die Soldaten in der Etappe verzweifelte
Orgien im Angesicht des Todes feiern. Und wir erleben die
ersten Wochen eines Friedens, in dem einer wie Walter nie
mehr heimisch wird.
SPIEGEL ONLINE schrieb: Im Frühling sterben ist ein grandioses Buch und viel mehr als bloß ein Antikriegsroman, als
der er immer wieder bezeichnet wurde.
Bestattungswesen
Die Gemeindeverwaltung Sersheim hat folgendes Unternehmen für die Tätigkeiten auf dem Sersheimer Friedhof (Grabherstellung und -schließung, Abwicklung der Trauerfeier) beauftragt:
Bestattungsunternehmen Gräßle und Reichert
71665 Vaihingen/Enz-Enzweihingen
Rieter Straße 43, Telefon 07042 98344
Beerhaldenstraße 3, Telefon 07042 814020
Zur Erledigung anfallender Formalitäten und zur Vorbereitung
der Bestattung können Sie jedes Bestattungsinstitut Ihrer
Wahl beauftragen. Das Unternehmen Gräßle und Reichert
steht dann dem beauftragten Bestattungsinstitut für weitere
Auskünfte zur Verfügung.
Nummer 20
Mittwoch 18. Mai 2016
S´BLÄTTLE Sersheim
STANDESAMTLICHE
MITTEILUNGEN
Sterbefall
In der Zeit vom 01.04.2016 bis zum 30.04.2016 wurde im Standesamt Sersheim der Sterbefall folgender Personen beurkundet;
die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
22.04.2016
Helene Marta Hutzler, geb. Hüeber
Canaleser Str. 2, 74372 Sersheim
26.04.2016
Christian Steinhübl
Bahnhofstr. 11, 74372 Sersheim
NOTDIENSTE
Strom, Gas, Wasser
Störungen in der Haustechnik
Notdienste der Elektroinnung Ludwigsburg
Tel. 07141 220 353
Notdienste Gas- und Wassernotdienste der Innung Sanitär
Tel. 07141 220 383
Störungen im Ver- und Entsorgungsnetz in Sersheim
Bei Unterbrechung der Strom-/Gas- und Wasserversorgung sowie bei Einleitung von Schadstoffen in die Kanalisation verständigen Sie den Bereitschaftsdienst für Störungen der Stadtwerke
Bietigheim-Bissingen (SWBB): Tel. 07142 7887 111
Ärztlicher Notfalldienst
Westlicher Landkreis Ludwigsburg:
Zentraler ärztlicher Notfalldienst Samstag/Sonntag/feiertags
8:00 bis 20:00 Uhr:
74372 Sersheim, Schlossstraße 24
(Ortsmitte gegenüber Rathaus)
Telefonische Anmeldung erbeten.
Transportfähige Patienten werden
gebeten, die Notfallpraxis aufzusuchen.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit.
-----------------------------------------------------------------------Nachts und an Werktagen ab 18:00 Uhr:
Notfallpraxis Bietigheim-Bissingen, Riedstr. 12
(im Krankenhaus), Tel. 116 117
Kinder- und jugendärztlicher Notdienst
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen:
Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum
Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen
ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte
bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.
Sonntagsdienst der Tierärzte
Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/
der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen.
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Apothekennotdienst
Donnerstag, 19.05.2016
Kloster-Apotheke Horrheim, Klosterbergstr. 42,
71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 3058
Freitag, 20.05.2016
Stadt-Apotheke Maulbronn, Frankfurter Str. 30,
75433 Maulbronn, 07043 900100
Samstag, 21.05.2016
Sonnen-Apotheke Enzberg, Kieselbronnerstr. 14,
75417 Mühlacker, Tel. 07041 6130
Sonntag, 22.05.2016
Schloss Apotheke Vaisana, Andreaestr. 16/1,
71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 3768100
Montag, 23.05.2016
Apotheke am Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 1/1,
75417 Mühlacker, Tel. 07041 3527
Dienstag, 24.05.2016
Apotheke am Bergle Kleinglattbach, Schillerstr. 46,
71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 5063
Mittwoch, 25.05.2016
Sender-Apotheke Mühlacker, Hindenburgstr. 41,
75417 Mühlacker, Tel. 07041 818030
Zahnärztlicher Notfalldienst
Für den zahnärztlichen Notdienst an Sonn- und Feiertagen
können eingeteilte Zahnärzte für den Landkreis Ludwigsburg
unter folgender Nummer erfragt werden: 0711 7877733.
Sozialstation
Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen an der Enz
Wochenenddienst 21. - 22. 05.2016
Rebecca Boob, Erna Renz, Ingeborg Giereth, Steffi Kruppan,
Sandra Linz
Ambulante Alten- und Krankenpflege:
Telefon: 970181
Nachbarschaftshilfe mit Familienpflege/Dorfhelferin:
Telefon: 9701840
Betreuungsgruppe für Demenzkranke:
Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr
Anmeldung unter Tel. 970181
Beratungsbesuche und Pflegekurse:
Telefon 9701844
Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz
Montag, 01.08.2016 von 17.30 – 19.30 Uhr
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Sersheim
Herausgeber: Gemeinde Sersheim - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger
Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033
2048, www.nussbaummedien.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeister Jürgen Scholz, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
Brigitte Nussbaum Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb
(Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb
GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
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S’BLÄTTLE Sersheim
Frauen für Frauen e.V.
Abelstraße 11, 71634 Ludwigsburg
Beratung für Frauen in den Bereichen:
Krisen/Beziehungsprobleme/Trennung, Sexualisierte
Essstörungen, Mobbing
Terminvereinbarung
07141
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
07141
Frauenhaus
07141
Gewalt,
220870
649443
901170
Beratung und Aufnahme von misshandelten Frauen und ihren Kindern
Wochenendnotruf LUNO
07141 901170
Notruf für Frauen in akuten Gewaltsituationen
Sozialpsychiatrischer Dienst des
Landkreises Ludwigsburg
Königsallee 59, 71638 Ludwigsburg
Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker
Menschen und deren Angehöriger, Tel. 07141 144-1400.
ALTERSJUBILARE
Zum Geburtstag übermitteln wir herzliche Glückwünsche, verbunden mit allen guten Wünschen für weiteres Wohlergehen:
Sonntag, 22.05.2016
Martha Frieda Staib, Canaleser Str. 2, zum 95. Geburtstag
Mittwoch, 25.05.2016
Karl August Karst, Kiefernweg 4, zum 80. Geburtstag
Nummer 20
Mittwoch, 18. Mai 2016