Diese Ausgabe erscheint auch online 'S BLÄTTLE Mittwoch, 18. Mai 2016 Frühjahrsboten Nummer 20 2 S’BLÄTTLE Sersheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Brückentag - Rathaus geschlossen! Am Freitag, 27.05.2016 nach Fronleichnam ist das Rathaus geschlossen. Wir bitten um Beachtung! Gemeinderat Bericht aus dem Gemeinderat; Sitzung vom 29.04.2016 Bekanntgaben Bürgermeister Scholz gab Nachfolgendes bekannt: Die Verbandsverwaltung hat den Verwaltungshaushalt 2015 des Zweckverbandes Eichwald abgerechnet. Aufgrund dessen ergibt sich für Sersheim eine Nachzahlung in Höhe von rd. 5.800 €; insgesamt erhielt die Gemeinde für das vergangene Jahr 167.755,30 €. Das Regierungspräsidium hat die Anlage einer Querungshilfe im Bereich der Bushaltestelle an der L1125 genehmigt. Die Arbeiten werden demnächst vergeben. Das Ergebnis vor Steuern der Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH Sersheim für 2015 liegt bei über 360.000€ und ist sehr erfreulich. Genaueres wird dann im noch zu behandelnden Beteiligungsbericht ausgeführt. Die nächste Sitzung ist für den 10. Juni 2016 vorgesehen. Einwohnerfragestunde Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen. Bausachen Unter dem Tagesordnungspunkt Bausachen stimmte der Gemeinderat der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Doppelgarage an der Hohenhaslacher Straße zu, sofern der Landkreis der Zufahrt zur Garage seine Zustimmung erteilt. Des Weiteren muss vor einem möglichen Baubeginn eine Beweissicherung am Wendebereich „Im Vogelsang“ durchgeführt werden. Ein elektrisches Garagentor ist einzubauen. Das zweite Baugesuch, der Umbau eines Einfamilienwohnhauses in der Waldeckstr. 10, wurde zur Kenntnis genommen. Teilbebauungsplan Süderweiterung Gewerbepark Eichwald und 2. Flächennutzungsplanänderung; Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Entwurfsbeschluss Der Gemeinderat stimmte den Vorlagen des Zweckverbands ohne große Diskussion zu. Bürgermeister Scholz begrüßte hierzu Zweckverbandsgeschäftsführer Schurr und Herrn Blaser vom Ingenieurbüro Blaser. Auf über 300 Seiten hatte der Zweckverband alle für die Abwägung und Beschlussfassung wesentlichen Punkte aufgelistet. Der Gemeinderat stimmte sowohl dem Bebauungsplan und den vorgelegten Stellungnahmen zu den seitens der Behörden und Bürger vorgebrachten Anregungen zu als auch der erneuten Auslegung des Planwerkes. Herr Blaser erläuterte den Damen und Herren des Gemeinderats die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz in kurzen Worten. Hier ergaben sich in folgenden Punkten Fragen: Buntbrache (Lerchenmanagement), Bodenmanagement (der überschüssige Boden soll zur Bodenverbesserung verwendet werden) und Kreuzungsbereich „Gerhard-Rummler-Straße“ und „Umgehungsstraße“. Auf Grund der verkehrstechnischen Untersuchung empfiehlt der Gutachter eine Ampelanlage statt eines Kreisverkehrs. Nummer 20 Mittwoch, 18. Mai 2016 Weitere Nachfragen betrafen das Farbenmanagement (Fassadenkonzept für die zukünftigen Hochbauten) und die Bepflanzung, diese konnten entsprechend beantwortet werden, so dass der Gemeinderat auch diesem Konzept grünes Licht gab. Der außerdem kurz behandelten Flächennutzungsplanänderung der Stadt Sachsenheim zur Realisierung der Süderweiterung wie auch der Fortschreibung des Städtebaulichen Vertrages mit der E&W Eichwald für die Versorgung des neuen Gebietes stimmte der Gemeinderat ebenfalls zu. Als nächster Verfahrensschritt wird das Planwerk nun erneut ausgelegt und die betroffenen Träger öffentlicher Belange erhalten die Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme. Sonstiges Der Gemeinderat genehmigte die Annahme von Spenden für die Jugendfeuerwehr, den evangelischen Kindergaren „Auf dem Kies“ sowie die Bücherwelt im Bürgerhaus. Weiter wurden zwei Bebauungspläne der Gemeinde Eberdingen bekanntgegeben und anschließend Fragen aus der Mitte des Gemeinderats gestellt. Die Verwaltung bespricht die Absenkung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Tal-/Industriestraße mit den Stadtwerken und einstweilen werden Hinweisschilder mit „Achtung Straßenschäden“ aufgestellt, um auf die Gefahrenstelle hinzuweisen. Die Bepflanzung des Bürgergartens, ebenso wie des Bereiches neben dem Backhäuschen erfolgen in Kürze. Eine weitere Anfrage betraf die defekte Uhr auf dem Rathausdach. Die öffentliche Sitzung wurde gegen 20.15 Uhr geschlossen. Sonstige Bekanntmachungen Geänderter Redaktionsschluss des Sersheimer Gemeindeblattes auf Grund von Feiertagen KW 21 – Fronleichnam, 26.05.2016 Erscheinungsdatum: 24.05.2016 NOS-Redaktionsschluss ausnahmsweise: Freitag, 20.05., 9:00 Uhr Einsendung an Redaktion bis Freitag, 20.05., 11:00 Uhr Das Landratsamt Ludwigsburg informiert Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Baum- und Heckenschnitt, Laub, Gras) Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich ist nicht mehr zeitgemäß und – bis auf wenige Ausnahmefälle – nicht zulässig. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), wonach die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet sind. Außerdem gibt § 7 Abs. 4 KrWG vor, dass die Pflicht zur Verwertung von Abfällen zu erfüllen ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Es ist zwar nachvollziehbar, dass ein Bürger nach dem Lesen der „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ vom 30. April 1994 annehmen könnte, dass das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings muss man die Verordnung im Zusammenwirken mit den Bestimmungen des oben genannten Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 sehen, weil die PflanzenabfallVerordnung erst anwendbar ist, wenn eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist; erst dann dürfen pflanzliche Abfälle beseitigt werden. Nummer 20 Mittwoch 18. Mai 2016 S´BLÄTTLE Sersheim Pflanzliche Abfälle zu einem Häckselplatz zu bringen, ist technisch möglich. Anschließend kann von dort aus das Material verwertet werden. Die technische Möglichkeit der Verwertung von Abfällen ist immer schon dann gegeben, wenn entsprechende Verwertungsanlagen zur Verfügung stehen. Die bei den Häckselplätzen im Landkreis angelieferten pflanzlichen Abfälle werden zu Kompost verarbeitet oder an ein Heizkraftwerk geliefert und dadurch nachhaltig verwertet. In beiden Fällen werden natürliche Ressourcen geschont und Emissionen verringert; beim Heizkraftwerk wird zusätzlich Energie erzeugt. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Kosten, die mit der Verwertung verbunden sind, in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten und dem Aufwand stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären. „Vernünftiges Verhältnis“ bedeutet, dass die Kosten einer Verwertung durchaus die Kosten einer Beseitigung übersteigen dürfen und nur der Mehraufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein darf. Bei einer Verbrennung von Gartenabfällen müssten die entsprechenden pflanzlichen Abfälle erst an einer Stelle des Grundstücks aufgeschichtet werden, anschließend müssten die Abfälle eine ausreichende Zeit trocknen und später müssten die Gartenabfälle unter ständiger Aufsicht abgebrannt werden. Im Vergleich mit dem Verbrennen ergibt sich folglich ein Mehraufwand nur durch das Verladen der Gartenabfälle und durch deren Transport zu einem der zahlreichen Häckselplätze des Landkreises. Sofern eine Person die Grünabfälle anhäuft, häckselt und auf seinem Grundstück kompostiert, entsteht ebenfalls nur ein geringer Mehraufwand. Grundstücksbesitzer sollten deshalb die Verwertung von Gartenabfällen vorrangig anstreben. Allerdings verkennt das Landratsamt Ludwigsburg nicht, dass es in besonderen Einzelfällen für die jeweiligen Grundstücksbesitzer sehr schwer sein könnte, der Verwertungspflicht von Gartenabfällen nachzukommen. In diesen Fällen dulden wir eine Beseitigung von Gartenabfällen auf dem Grundstück, auf dem die Abfälle angefallen sind. Hierbei ist die Pflanzenabfall-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten. In dieser Verordnung ist die Beseitigung pflanzlicher Abfälle im Außenbereich geregelt. Zum Außenbereich gehören alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einer geschlossenen Bebauung gehören. Die Pflanzenabfall-Verordnung legt fest, dass die pflanzlichen Abfälle vorrangig durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben und Unterpflügen zu beseitigen sind. Erst nachrangig, falls diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, sieht die Verordnung vor, dass die pflanzlichen Abfälle unter Einhaltung bestimmter Mindestabstände zu Straßen, Gebäuden oder Baumbeständen verbrannt werden dürfen. Selbst wenn eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle im Einzelfall nicht zumutbar sein sollte, dürfen diese Abfälle erst verbrannt werden, wenn es nicht möglich ist, die Abfälle auf dem jeweiligen Grundstück einfach liegen und verrotten zu lassen. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf einem Grundstück ist folglich nur in sehr seltenen Fällen zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten der Entsorgung absolut unzumutbar sind. Unsere Rechtsauffassung spiegelt sich auch in § 15 Absatz 2 Ziffer 4 KrWG wider, wonach Abfälle so zu beseitigen sind, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen herbeigeführt werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen trägt nach einer Untersuchung des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Sonderheft 3/2009) jedoch messbar zur Erhöhung der örtlichen Belastung durch Feinstaub bei. Da das Verbrennen von Gartenabfällen zu einer Erhöhung der Belastung durch Feinstaub beiträgt und bei der Verbrennung zusätzlich Kohlendioxid freigesetzt wird, ohne dass ein Nutzen dieser Belastung gegenübersteht, werden enge Kriterien angelegt, bevor eine Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Außenbereich gebilligt werden kann. Aus diesem Grund hat das Landratsamt nur in wenigen Fällen und bislang ausschließlich in schwer erreichbaren Steilhanglagen die Unzumutbarkeit der Verwertung anerkannt und einer Verbrennung zugestimmt. 3 Die Rechtsauffassung des Landratsamtes wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg und vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bestätigt. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist somit nur in sehr seltenen Fällen unter Beachtung der strengen Auflagen der Pflanzenabfall-Verordnung ausnahmsweise zulässig. Das Landratsamt wird gerne prüfen, ob aufgrund der besonderen Topographie eines Grundstücks das Verbrennen pflanzlicher Abfälle gebilligt werden kann. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte mit einer ausführlichen Begründung und unter Angabe der Flurstücksnummer an den Fachbereich Umwelt des Landratsamtes (Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg; Tel: 07141/144-2690; E-Mail: [email protected]). Aus dem Polizeibericht Auffahrunfall Zwei Leichtverletzte und einen Sachschaden von 10.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall am Donnerstag, 12.05., kurz nach 07:00 Uhr auf der Kreisstraße 1683. Vermutlich übersah ein 19-Jähriger in einem Opel, dass die vor ihm fahrende 38-Jährige, die am Steuer eines BMW saß, verkehrsbedingt bremsen musste und krachte ins Heck ihres Wagens. Beide Fahrer erlitten leichte Verletzungen und mussten mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Ihre Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Ferienziel für Einbrecher: Ihre Wohnung! Mit den bevorstehenden Pfingstfeiertagen beginnt für viele Menschen die Urlaubssaison in der warmen Jahreszeit. Einbrecher teilen dabei die Ferienfreude, allerdings aus anderem Grund: Sie nutzen die Urlaubsabwesenheit von Wohnungsinhabern aus, um ihrem kriminellen Handwerk nachzugehen. Ein Einbruch in den persönlichen Lebensraum - in Häuser oder Wohnungen - kann sich für die Betroffenen ganz unterschiedlich auswirken. Der rein materielle Sachschaden oder die gestohlenen Gegenstände stehen dabei dem verloren gegangenen Sicherheitsgefühl gegenüber und wiegen - gerade im Hinblick auf die psychischen (Spät-)Folgen - oftmals deutlich schwerer. Die Polizei setzt daher neben der Strafverfolgung besonders auf die Prävention und die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger, um Wohnungseinbrüche zu erschweren oder zu verhindern - damit unbeschwerte Urlaubstage nicht mit einem unerwarteten Schock zu Hause enden. Unterstützen Sie Ihre Polizei bei der Verhinderung und der Aufklärung von Wohnungseinbrüchen! •Bei der Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen ist die Polizei in besonderem Maße auf die Mithilfe und die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Viele Einbrüche bleiben dank eingebauter Sicherheitstechnik im Versuchsstadium stecken und / oder das richtige Verhalten aufmerksamer Nachbarn vertreibt potenzielle Täter. •Melden Sie verdächtige Personen und Fahrzeuge in ihrem Wohnumfeld bitte umgehend. Auch dann, wenn Sie der Beobachtung zunächst keine besondere Bedeutung beimessen. Niemand wird es Ihnen übel nehmen, sollte sich der Hinweis im Nachhinein als unbegründet erweisen. Zeitnahe Hinweise, die Sie selbstverständlich auch über den Notruf 110 übermitteln können, versetzen die Polizei in die Lage, schnell zu reagieren. •Treffen Sie Vereinbarungen mit Ihren Nachbarn. Achten Sie wechselseitig bei Abwesenheit auf Wohnungen, Häuser und Grundstücke und lassen Sie diese bewohnt erscheinen. Zum Beispiel dadurch, dass der Briefkasten durch die Nachbarn während der Urlaubsabwesenheit regelmäßig geleert wird und die Rollläden nicht ständig geschlossen bleiben. •Informieren Sie Ihre Nachbarn vor Abwesenheit über das Vorhandensein von Zeitschaltuhren für Licht, Elektrogeräte, usw. 4 S’BLÄTTLE Sersheim Technische und persönliche Vorbeugungstipps •Wohnungen und Häuser ausreichend baulich/technisch sichern. Typische Schwachstellen sind: Fenster, Balkon-/ Terrassentüren, Nebeneingangstüren, Haus-/Wohnungstüren, Garagentüren, Kellerfenster/Gitterroste, Dachfenster, Lichtkuppeln, Glasbausteine •schlecht einsehbare und/oder dunkle Grundstücke/ Hausecken vermeiden oder entsprechend ausleuchten •Fenster auch bei kurzer Abwesenheit nicht geöffnet/gekippt lassen, Balkon- und Terrassentüren schließen, Eingangstür immer abschließen •Wohnungs- und Haustürschlüssel nicht außerhalb verstecken, besser bei Verwandten oder Nachbarn hinterlegen •nach Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln den/ die Schließzylinder auswechseln lassen •Kletterhilfen oder Werkzeuge, die Täter für den Einbruch verwenden können, nicht ungesichert verwahren •Geld, Schmuck und andere nicht für den Alltagsgebrauch bestimmte Wertgegenstände in einem fest verankerten Wertbehältnis aufbewahren oder in ein Bankschließfach auslagern •in Hauskellern von Mehrfamilienhäusern keine wertvollen Gegenstände aufbewahren, Fahrräder auch dort sichern •Kellerzugangstüren in Mehrfamilienhäusern regelmäßig abschließen •Geräte-/Individualnummern von Wertgegenständen aufbewahren •Fremde Personen in Mehrfamilienhäusern ansprechen, nach Kontaktpersonen im Haus fragen und dies auch nach Möglichkeit überprüfen Nummer 20 Mittwoch, 18. Mai 2016 Wir haben inzwischen - vorerst noch in kleinem Umfang - CDs und DVDs für Kinder in unser Medienangebot aufnommen. Außerdem ist die Umstellung auf das EDV-Ausleihverfahren abgeschlossen, die Bücherei-Ausweise können zu den folgenden Öffnungszeiten bei uns abgeholt werden: Dienstag 9.30 h bis 11.30 h Donnerstag 15.00 h bis 17.00 h Freitag 16.00 h bis 18.00 h Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das Team der Bücherwelt Freiwillige Feuerwehr 23.05.2016, 20.00 Uhr Gruppe 1-2, Einsatzübung 25.05.2016, 18.00 Uhr Atemschutzfortbildung in LB Naturpark Stromberg Heuchelberg Erlebnisführungen mit den Naturparkführern Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg bietet viele interessante und spannende Erlebnisführungen für Kinder und Erwachsene zu verschiedenen Themen rund um die Natur an. Informieren Sie sich auf der Homepage des Naturparks und entdecken Sie viele interessante Themen und Aktionen: http://www.naturpark-sh.de/. BiB Bücherwelt im Bürgerhaus Buchempfehlung der Woche Im Frühling sterben von Ralf Rothmann Im Frühling sterben ist die Geschichte von Walter Urban und Friedrich "Fiete" Caroli, zwei siebzehnjährigen Melkern aus Norddeutschland, die im Februar 1945 zwangsrekrutiert werden. Während man den einen als Fahrer in der Versorgungseinheit der Waffen-SS einsetzt, muss der andere, Fiete, an die Front. Er desertiert, wird gefasst und zum Tod verurteilt, und Walter, dessen zynischer Vorgesetzter nicht mit sich reden lässt, steht plötzlich mit dem Karabiner im Anschlag vor seinem besten Freund. In eindringlichen Bildern erzählt Ralf Rothmann vom letzten Kriegsfrühjahr in Ungarn, in dem die deutschen Offiziere ihren Männern Handgranaten in die Hacken werfen, damit sie noch angreifen, und die Soldaten in der Etappe verzweifelte Orgien im Angesicht des Todes feiern. Und wir erleben die ersten Wochen eines Friedens, in dem einer wie Walter nie mehr heimisch wird. SPIEGEL ONLINE schrieb: Im Frühling sterben ist ein grandioses Buch und viel mehr als bloß ein Antikriegsroman, als der er immer wieder bezeichnet wurde. Bestattungswesen Die Gemeindeverwaltung Sersheim hat folgendes Unternehmen für die Tätigkeiten auf dem Sersheimer Friedhof (Grabherstellung und -schließung, Abwicklung der Trauerfeier) beauftragt: Bestattungsunternehmen Gräßle und Reichert 71665 Vaihingen/Enz-Enzweihingen Rieter Straße 43, Telefon 07042 98344 Beerhaldenstraße 3, Telefon 07042 814020 Zur Erledigung anfallender Formalitäten und zur Vorbereitung der Bestattung können Sie jedes Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Das Unternehmen Gräßle und Reichert steht dann dem beauftragten Bestattungsinstitut für weitere Auskünfte zur Verfügung. Nummer 20 Mittwoch 18. Mai 2016 S´BLÄTTLE Sersheim STANDESAMTLICHE MITTEILUNGEN Sterbefall In der Zeit vom 01.04.2016 bis zum 30.04.2016 wurde im Standesamt Sersheim der Sterbefall folgender Personen beurkundet; die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 22.04.2016 Helene Marta Hutzler, geb. Hüeber Canaleser Str. 2, 74372 Sersheim 26.04.2016 Christian Steinhübl Bahnhofstr. 11, 74372 Sersheim NOTDIENSTE Strom, Gas, Wasser Störungen in der Haustechnik Notdienste der Elektroinnung Ludwigsburg Tel. 07141 220 353 Notdienste Gas- und Wassernotdienste der Innung Sanitär Tel. 07141 220 383 Störungen im Ver- und Entsorgungsnetz in Sersheim Bei Unterbrechung der Strom-/Gas- und Wasserversorgung sowie bei Einleitung von Schadstoffen in die Kanalisation verständigen Sie den Bereitschaftsdienst für Störungen der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB): Tel. 07142 7887 111 Ärztlicher Notfalldienst Westlicher Landkreis Ludwigsburg: Zentraler ärztlicher Notfalldienst Samstag/Sonntag/feiertags 8:00 bis 20:00 Uhr: 74372 Sersheim, Schlossstraße 24 (Ortsmitte gegenüber Rathaus) Telefonische Anmeldung erbeten. Transportfähige Patienten werden gebeten, die Notfallpraxis aufzusuchen. Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit. -----------------------------------------------------------------------Nachts und an Werktagen ab 18:00 Uhr: Notfallpraxis Bietigheim-Bissingen, Riedstr. 12 (im Krankenhaus), Tel. 116 117 Kinder- und jugendärztlicher Notdienst Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Sonntagsdienst der Tierärzte Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen. 5 Apothekennotdienst Donnerstag, 19.05.2016 Kloster-Apotheke Horrheim, Klosterbergstr. 42, 71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 3058 Freitag, 20.05.2016 Stadt-Apotheke Maulbronn, Frankfurter Str. 30, 75433 Maulbronn, 07043 900100 Samstag, 21.05.2016 Sonnen-Apotheke Enzberg, Kieselbronnerstr. 14, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 6130 Sonntag, 22.05.2016 Schloss Apotheke Vaisana, Andreaestr. 16/1, 71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 3768100 Montag, 23.05.2016 Apotheke am Rathaus Mühlacker, Kelterplatz 1/1, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 3527 Dienstag, 24.05.2016 Apotheke am Bergle Kleinglattbach, Schillerstr. 46, 71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 5063 Mittwoch, 25.05.2016 Sender-Apotheke Mühlacker, Hindenburgstr. 41, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 818030 Zahnärztlicher Notfalldienst Für den zahnärztlichen Notdienst an Sonn- und Feiertagen können eingeteilte Zahnärzte für den Landkreis Ludwigsburg unter folgender Nummer erfragt werden: 0711 7877733. Sozialstation Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen an der Enz Wochenenddienst 21. - 22. 05.2016 Rebecca Boob, Erna Renz, Ingeborg Giereth, Steffi Kruppan, Sandra Linz Ambulante Alten- und Krankenpflege: Telefon: 970181 Nachbarschaftshilfe mit Familienpflege/Dorfhelferin: Telefon: 9701840 Betreuungsgruppe für Demenzkranke: Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Anmeldung unter Tel. 970181 Beratungsbesuche und Pflegekurse: Telefon 9701844 Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz Montag, 01.08.2016 von 17.30 – 19.30 Uhr Impressum Amtsblatt der Gemeinde Sersheim Herausgeber: Gemeinde Sersheim - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Jürgen Scholz, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de 6 S’BLÄTTLE Sersheim Frauen für Frauen e.V. Abelstraße 11, 71634 Ludwigsburg Beratung für Frauen in den Bereichen: Krisen/Beziehungsprobleme/Trennung, Sexualisierte Essstörungen, Mobbing Terminvereinbarung 07141 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 07141 Frauenhaus 07141 Gewalt, 220870 649443 901170 Beratung und Aufnahme von misshandelten Frauen und ihren Kindern Wochenendnotruf LUNO 07141 901170 Notruf für Frauen in akuten Gewaltsituationen Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Ludwigsburg Königsallee 59, 71638 Ludwigsburg Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger, Tel. 07141 144-1400. ALTERSJUBILARE Zum Geburtstag übermitteln wir herzliche Glückwünsche, verbunden mit allen guten Wünschen für weiteres Wohlergehen: Sonntag, 22.05.2016 Martha Frieda Staib, Canaleser Str. 2, zum 95. Geburtstag Mittwoch, 25.05.2016 Karl August Karst, Kiefernweg 4, zum 80. Geburtstag Nummer 20 Mittwoch, 18. Mai 2016
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