Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain – Wintersemester 2016/17 Diese Information können Sie im Internet unter http://www.hs-rm.de aktuell herunterladen. Impressum Herausgeber Der Präsident der Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion Abteilung I, Studentische und Internationale Angelegenheiten Studienbüro – SG I.2 Druck Hochschule RheinMain Stand: Mai 2016 1 ÜBERSICHT DER ANGEBOTENEN MASTERSTUDIENGÄNGE AN DER HOCHSCHULE RHEINMAIN Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Aufnahme Studienort Angewandte Mathematik Angewandte Physik Architektur – Bauen mit Bestand Berufsintegr. Masterstudium Product Development and Manufacturing (BIS-PD&M) Berufsintegr. Masterstudium Wirtschaftsing. Bio- und Umwelttechnik Business and Law in Accounting and Taxation Controlling and Finance Fahrzeugentwicklung und Produktionsplanung (F & P) Informatik Master of Science Master of Science Master of Science 4 Semester WS und SS Wiesbaden 3 Semester WS und SS Rüsselsheim 4 Semester WS und SS Wiesbaden Master of Engineering 4 Semester WS und SS Rüsselsheim Master of Engineering 4 Semester WS und SS Rüsselsheim Master of Engineering 3 Semester WS und SS Rüsselsheim u. Frankfurt Master of Laws 2 Semester WS und SS Wiesbaden Master of Arts Master of Engineering 4 Semester WS und SS Wiesbaden 3 Semester WS und SS Rüsselsheim Master of Science Master of Arts 4 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester WS Wiesbaden Master of Arts Master of Engineering 2 Semester WS und SS Wiesbaden 4 Semester WS und SS Wiesbaden Master of Arts 5 Semester WS Wiesbaden Master of Engineering 3 Semester WS und SS Rüsselsheim Innenarchitektur (Conceptual Design) International Management Konstruktiver Ingenieurbau/ Baumanagement Management im Gesundheitswesen Media and Communi-cations Technology 2 Studiengang Abschluss Regelstudienzeit Aufnahme Studienort Media and Design Management * Sales and Marketing Management Soziale Arbeit und Bildung (MAPS) Sozialraumentwicklung und Organisation Master of Arts 4 Semester WS Wiesbaden Master of Arts 4 Semester WS und SS Wiesbaden Master of Arts 5 Semester SS Wiesbaden Master of Arts 5 Semester; Bewerbung und Einschreibung an der Hochschule Fulda www.social-maps.de 4 Semester SS Fulda und Wiesbaden WS und SS 4 Semester WS und SS Frankfurt, Geisenheim und Wiesbaden Wiesbaden Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen Versicherungsund Finanzwirtschaft Master of Engineering Master of Science * der Studiengang ist zulassungsbeschränkt 3 Inhaltsverzeichnis Übersicht der angebotenen Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain ................................ 2 0 Vorbemerkung ................................................................................................................................... 5 1 Wichtige Informationen zur Masterbewerbung ............................................................................. 5 2 1.1 Voraussetzungen für ein Masterstudium ..................................................................................... 5 1.2 Durchführung der Bewerbung .................................................................................................... 5 1.3 Der Antrag auf Zulassung und weitere Nachweise ..................................................................... 7 1.4 Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen .................................................................................. 7 Das Zulassungsverfahren .................................................................................................................. 8 2.1 Zulassungsbescheid und Immatrikulation ................................................................................... 8 2.2 Der Ablehnungsbescheid ............................................................................................................ 9 2.3 Nachrückverfahren ..................................................................................................................... 9 3 Semesterbeitrag.................................................................................................................................. 9 4 Zeitplan und Termine...................................................................................................................... 10 5 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten ........................................... 10 6 Besondere Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen .................... 10 7 Ansprechpartner .............................................................................................................................. 11 7.1 i-Punkt....................................................................................................................................... 11 7.2 Studienbüro ............................................................................................................................... 11 7.3 Zentrale Studienberatung.......................................................................................................... 12 4 0 VORBEMERKUNG Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie vor dem Bewerbungsund Zulassungsverfahren für ein Masterstudium an der Hochschule RheinMain wissen sollten. Damit Sie Nachteile für sich vermeiden, lesen Sie diese Ausführungen bitte zunächst sorgfältig durch. Wenn Sie inhaltliche Fragen zu den einzelnen Studiengängen haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung. Fragen zum Zulassungs- und Vergabeverfahren beantwortet das Studienbüro der Hochschule. Adressen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel 7. 1 1.1 WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR MASTERBEWERBUNG Voraussetzungen für ein Masterstudium Allgemeine Zulassungsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (z.B. Bachelor, Diplom, Magister). Zusätzlich sind für die einzelnen Masterprogramme weitere fachliche (z.B. bestimmte Ausrichtung oder Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses), fremdsprachliche oder berufliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Darüber hinaus kann bei einzelnen Studiengängen die Zulassung von einem Bewerbungsgespräch oder Eignungstest abhängig gemacht werden. Ausführliche Informationen über Inhalte und Anforderungen der einzelnen Masterprogramme finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain (www.hsrm.de/studienangebot Auswahl des entsprechenden Masterstudienganges => Informationen für Studieninteressierte). Für manche Masterstudiengänge ist für die Zulassung vorrangig keine Mindestnote sondern der sogenannte ECTS-Grade ausschlaggebend. Der ECTS-Grade ist eine relative Note (und somit nicht zu verwechseln mit ECTS-Punkten!). Er zeigt die Position des/der Studierenden in einer Rangfolge an, bei der die Besten einen A-Grade erhalten und die schlechtesten einen E-Grade: A – die besten 10%, B – die nächsten 25%, C – die nächsten 30%, D – die nächsten 25%, E – die nächsten 10%. Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen werden nach Eingang und der formellen Prüfung Ihres Antrages im Studienbüro der Hochschule von den Auswahlkommissionen der jeweiligen Studiengänge der Hochschule RheinMain überprüft. Diese lädt auch zu einem Bewerbungsgespräch bzw. Eignungstest ein, wenn ein solches bzw. ein solcher für den jeweiligen Masterstudiengang gefordert wird. 1.2 Durchführung der Bewerbung Die Hochschule RheinMain nutzt ein kombiniertes Online- und Papierbewerbungsverfahren. Den Zugang zur Onlinebewerbung als erstem Schritt des Bewerbungsverfahrens finden Sie unter https://bewerbung.hs-rm.de. Studienbewerber, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich für einen Master-Studiengang an der Hochschule RheinMain unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im uni-assist-Verfahren, also nicht über das Bewerbungsportal der Hochschule. Informationen hierzu finden Sie unter www.hs-rm.de/hochschule/international Incoming. Das Bewerbungsportal wird für das Bewerbungsverfahren für ein Wintersemester ab Ende Mai / Anfang Juni und für das Bewerbungsverfahren für ein Sommersemester ab Anfang Dezember freigegeben. Es kann jederzeit und von jedem PC mit Internetzugang aufgerufen werden. 5 Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Online-Bewerbung auf der Eingangsseite des Bewerbungsportals gut durch bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen. Über den Button „Jetzt registrieren!“ können Sie dann mit der Online-Bewerbung beginnen. Zunächst werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse etc. einzugeben und Ihr persönliches Zugangspasswort für Ihren Bewerberaccount zu wählen. Es wird Ihnen dann eine automatisch generierte Verifikationsmail mit Ihrer Benutzerkennung an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse geschickt. Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail um Ihren Bewerberaccount freizuschalten. Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie sich mit der in der Verifikationsmail genannten Benutzerkennung sowie Ihrem selbstgewählten Passwort an Ihrem Bewerber-account anmelden und sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben. Nach abgeschlossener Datenerfassung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Eingang Ihrer Daten. Die Hochschule bestätigt damit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der Zulassungsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument abzuspeichern. Wenn Sie sich für mehrere Masterstudiengänge bewerben, müssen Sie je Studiengang einen Zulassungsantrag ausdrucken und jeweils die antragsergänzenden Unterlagen hinzufügen. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform zusammen mit sämtlichen geforderten Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingegangen ist. Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich auf Ihrem Bewerberportal. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. In der Regel erhalten Sie bei jeder Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte Email. Es wird jedoch empfohlen unabhängig hiervon regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Darüber hinaus kann nicht sichergestellt werden, insbesondere wenn Sie sich zum Ende der Frist bewerben, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird. Bei technischen Problemen mit [email protected]. der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte an Von jedem Bewerber werden zur Verfahrensdurchführung gespeichert: Name und Vorname(n), Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Studiengang, Tag, Ort und Note der Hochschulzugangsberechtigung, sowie weitere verfahrenssteuernde Merkmale. Soweit eine Zulassung erfolgt, werden die Daten für die Immatrikulation weiterverarbeitet. Ohne Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht möglich. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerberdaten spätestens zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Semesters, für das das Verfahren durchgeführt wurde, gelöscht. Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 6.2 dieser Informationsbroschüre. 6 1.3 Der Antrag auf Zulassung und weitere Nachweise Bitte drucken Sie für jeden gewünschten Studiengang den Zulassungsantrag aus, überprüfen Sie die Daten sorgfältig und verbessern Sie evtl. Fehler gut sichtbar auf dem Antrag (bitte nicht in rot). Vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben. Ihrem Zulassungsantrag müssen alle Bewerberinnen und Bewerber (auch diejenigen, die bereits an der Hochschule RheinMain immatrikuliert sind oder waren) eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung sowie die Zeugniskopie des abgeschlossenen grundständigen Studienganges beilegen. Falls das Bachelor- oder Diplomzeugnis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine aktuelle und vollständige Leistungsübersicht ein. Für die Studiengänge Media & Design Management (nur WS), Soziale Arbeit und Bildung (MAPS) (nur SS), Fahrzeugentwicklung und Produktionsplanung, BIS Product Development and Manufacturing und Media & Communications Technology muss in diesem Fall ein vorläufiges Zeugnis mit Ausweis der Durchschnittsnote oder ein Notenauszug, auf dem eine Durchschnittsnote ausgewiesen ist, eingereicht werden. Die Durchschnittsnote muss auf eine Stelle nach dem Komma gerundet sein. Für den zulassungsbeschränkten Studiengang Media & Design Management muss zusätzlich aus dem vorläufigen Zeugnis hervorgehen, dass nicht mehr als 20% bis zum Abschluss fehlen. Für den Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen (nur WS) ist spätestens zur Immatrikulation (Ende der Immatrikulationsfrist ist der 26.09.2016) ein Nachweis zu erbringen, dass sämtliche Leistungen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses erbracht wurden. Bewerberinnen/ Bewerber für den zulassungsbeschränkten Studiengang Media & Design Management ohne Bachelorabschluss werden mit der bescheinigten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt. Je nach Studiengang müssen weitere Nachweise (z.B. Nachweis der Berufserfahrung, Berufstätigkeit, Motivationsschreiben) eingereicht werden. Sämtliche mit dem Zulassungsantrag einzureichenden Nachweise sind der letzten Seite des Zulassungsantrages zu entnehmen. Erst bei der Einschreibung müssen die Originaldokumente bzw. beglaubigte Kopien zur Einsicht vorgelegt bzw. eingesendet werden. Senden Sie dann den Antrag rechtzeitig an die auf der ersten Seite des Antrages angegebene Adresse oder reichen Sie diesen zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Studienbüros persönlich ein. Falls Sie nach der Absendung Ihres Zulassungsantrages feststellen, dass Sie eine Angabe nicht oder nicht ordnungsgemäß belegt haben, kann die Hochschule diese Angabe nur berücksichtigen, wenn Sie den entsprechenden Nachweis unter Angabe des Studienganges und Ihres vollständigen Namens und Bewerbernummer rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist nachreichen. Die eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Zulassungsanträge, die per Email oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig. 1.4 Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen Bis 15.06.2016 muss für den Master Innenarchitektur die Onlinebewerbung erfolgt sein und der Zulassungsantrag in Papierform mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule RheinMain eingegangen sein. Eine Nachreichfrist über den 15.06.2016 hinaus gibt es nicht. Bis 15.07.2016 muss die Onlinebewerbung erfolgt sein und der Zulassungsantrag in Papierform mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule RheinMain eingegangen sein für die Studiengänge des Fachbereiches Wiesbaden Business School (Business Law, Controlling & 7 Finance, International Management, Management im Gesundheitswesen, Sales and Marketing Management, Versicherungs- und Finanzwirtschaft) sowie für den Master Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) und den Master Architektur | Bauen mit Bestand. Eine Nachreichfrist über den 15.07.2016 hinaus gibt es nicht. Bis 15.07.2016 muss die Onlinebewerbung für den Master Media and Design Management erfolgt sein und der Zulassungsantrag in Papierform und unterschrieben im Studienbüro eingegangen sein. Antragsergänzende Nachweise müssen spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist am 27.07.2015 eingegangen sein. Für alle übrigen zulassungsfreien Masterstudiengänge gilt die Frist 19.09.2016 bis zu der sowohl der Bewerbungsantrag online gestellt worden sein muss und der Zulassungsantrag in Papierform vollständig, zusammen mit allen geforderten Nachweisen, im Studienbüro vorliegen muss. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Bewerbung zum Ende der Frist Ihre Zulassung und Einschreibung gegebenenfalls erst nach Vorlesungsbeginn möglich ist. Sofern für den gewählten Masterstudiengang eine Bewerbung und Immatrikulation an einer anderen Hochschule vorgesehen ist, gelten die Bewerbungsfristen dieser Hochschule. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels (Ausschlussfristen!). Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen Fällen bis zu einer Woche betragen kann. Anträge, die nicht innerhalb der genannten Fristen mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Sollten Sie den Antrag außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros an der Hochschule einwerfen wollen, so beachten Sie bitte die Ausführungen zum Fristenbriefkasten der Hochschule unter www.hs-rm.de/fristenbriefkasten. 2 DAS ZULASSUNGSVERFAHREN Für den zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Media & Design Management sind die Vorschriften des § 18 Hess. Studienplatzvergabeverordnung in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der aktuell gültigen Fassung anzuwenden. Die verfügbaren Plätze werden danach zu 80% nach Qualifikation und zu 20 % nach Wartezeit sowie bis zu 5% für Härtefälle vergeben. Die Wartezeit berechnet sich ab dem Datum des Erwerbs des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Bachelor/Diplom) abzüglich Studienzeiten an einer deutschen Hochschule nach Erwerb des Abschlusses. Für alle übrigen Masterstudiengänge gilt Abschnitt 6 des HHG i.V.m. den jeweiligen Zulassungskriterien, die in der Studien- und Prüfungsordnung bzw. Zulassungssatzung des jeweiligen Studienganges festgelegt sind. 2.1 Zulassungsbescheid und Immatrikulation Im Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der darin genannten Frist einschreiben. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht. Eine Vorabkopie des Zulassungsbescheides wird auch online auf Ihrem Bewerbungsaccount als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist nur der postalische Originalbescheid! Achtung! Sollten Sie unter einem Vorbehalt zugelassen und immatrikuliert werden, so bedeutet dies, dass Sie den Vorbehalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist erfüllen müssen, sonst wird die Immatrikulation rückwirkend unwirksam. Eventuell erbrachte Leistungen werden Ihnen nicht anerkannt. Darüber hinaus kann der Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. BaföG oder Kindergeld rückwirkend entfallen und somit Rückerstattun- 8 gen zu leisten sein. Sie können sich dem Vorbehalt nicht dadurch entziehen, dass Sie sich vor Ende des Zeitraums zur Erfüllung des Vorbehaltes exmatrikulieren. In anderen Worten, solange Sie den Vorbehalt nicht erfüllt haben, ist eine Exmatrikulation auf eigenen Antrag nicht möglich. Sie können selbstverständlich die Hochschule verlassen bzw. den Studiengang wechseln, dies hat jedoch zur Folge, dass Ihre Einschreibung als nie erfolgt anzusehen ist, was die oben beschriebenen Konsequenzen nach sich zieht. Zur Einschreibung des Studienganges Media & Design Management (nur WS) müssen Sie zu dem im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationstermin (voraussichtlich Mitte August) persönlich erscheinen und die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen vorlegen sowie den Semesterbeitrag überweisen. Falls Sie sich nicht persönlich einschreiben können, beauftragen Sie eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten, dies für Sie vorzunehmen. Erteilen Sie dazu eine formlose schriftliche Vollmacht, die bei der Einschreibung vorgelegt werden muss. Der/ die Bevollmächtigte muss sich durch seinen/ ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen, der Ausweis des Bewerbers/ der Bewerberin ist in diesem Fall nicht erforderlich. Bei allen anderen Masterstudiengängen können Sie die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist (26.09.2016) an das Studienbüro Wiesbaden bzw. Rüsselsheim per Post schicken (Achtung: Es zählt der Eingang an der Hochschule, nicht der Poststempel) oder persönlich zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Studienbüros einreichen (beachten Sie bei letzterem unbedingt die Angaben zu den Öffnungszeiten während der Immatrikulationsphase auf Ihrem Zulassungsbescheid). Falls Sie die Immatrikulationsunterlagen außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros an der Hochschule einwerfen wollen, beachten Sie bitte die Ausführungen zum Fristenbriefkasten unter www.hs-rm.de/fristenbriefkasten. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingegangen ist nehmen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros die Einschreibung vor und Sie erhalten Ihr Stammdatenblatt mit dem Semesterticket per Post. 2.2 Der Ablehnungsbescheid Im Ablehnungsbescheid wird Ihnen der Ablehnungsgrund, beim Studiengang Media & Design Management zusätzlich auch die Auswahlgrenze nach Note und Wartezeit und der von Ihnen jeweils erreichte Rangplatz mitgeteilt. Gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. 2.3 Nachrückverfahren Nach Ablauf der ersten Einschreibfrist werden in dem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Media & Design Management die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben. Die Auswahl im Nachrückverfahren erfolgt zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach Qualifikation. Das Vergabeverfahren ist dann abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerber auswählen konnte oder alle verfügbaren Studienplätze vergeben hat. Bei allen sonstigen zulassungsfreien Masterstudiengängen gibt es kein Nachrückverfahren. 3 SEMESTERBEITRAG Mit dem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert den Semesterbeitrag zu entrichten. Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil. 9 Auf der Internetseite der Hochschule www.hs-rm.de/semesterbeitrag finden Sie Erläuterungen zur Höhe und den Bestandteilen des Semesterbeitrages (die in jedem Semester geringfügig abweichen) sowie zur Beurlaubung und zum Teilzeitstudium. Mit der Immatrikulation und zur Rückmeldung in die Folgesemester wird an den Hochschulen des Landes Hessen der Semesterbeitrag zur Zahlung fällig. Die Rückmeldeaufforderung für das Folgesemester wird per Plakataushang und als Erinnerungsmail an Ihre studentische Mailadresse verschickt. Achten Sie daher darauf, diese Mailadresse auf Ihre private Mailadresse weiterzuleiten und Ihre Mails regelmäßig abzurufen. Für die konsekutiven Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben. Auch Masterstudierende überweisen somit lediglich den Semesterbeitrag. 4 ZEITPLAN UND TERMINE Die Semestertermine finden Sie unter www.hs-rm.de/semestertermine. Informationen zum Studienbeginn (z.B. Einführungsveranstaltungen und Vorkursen finden Sie unter http://www.hs-rm.de/de/studium/bewerbung-und-immatrikulation. 5 BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Aufgrund § 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren. Im Rahmen des automatisierten Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und speicherung nicht möglich. Es werden folgende Daten gespeichert (§ 4 Vergabeverordnung Hessen in der jeweils gültigen Fassung): Name und Vorname(n), Geburtsdatum und –ort, Geschlecht Anschrift, E-Mail Adresse, Staatsangehörigkeit und verfahrenssteuernde Merkmale Die Löschung der Daten erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen für ein Sommersemester spätestens bis zum 30. September, für ein Wintersemester bis zum 31. März des Folgejahres. Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens (§ 13 Hessisches Datenschutzgesetz). 6 BESONDERE HINWEISE FÜR BEWERBER/INNEN MIT AUSLÄNDISCHEN BILDUNGSNACHWEISEN Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen beachten bitte die Hinweise unter www.hs-rm.de/de/international/incoming Internationale Studienbewerberinnen 10 und –bewerber. Zur Bewerbung müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH 1 oder vergleichbar und zur Immatrikulation mindestens auf dem Niveau DSH 2 oder vergleichbar nachgewiesen werden (Ausnahme: der englischsprachige Studiengang International Management). Für genaue Informationen zum Sprachtest nutzen Sie bitte den oben angegeben Link. 7 ANSPRECHPARTNER Das Studien-Informations-Centrum (S!C) ist der zentrale Ort für Studieninteressierte, Bewerberinnen und Bewerber sowie Studierende. Sie erhalten hier Informationen rund um das Studium an der Hochschule RheinMain. 7.1 i-Punkt Im Foyer des Gartengeschosses am Kurt-Schumacher-Ring in Wiesbaden finden Sie einen Infopoint (i-Punkt). Hier können einfache Fragen ohne lange Wartezeiten geklärt werden. Tel.: 0611 9495 - 1555 Email: [email protected] Telefon- und Öffnungszeiten des i-Punkts: Montag bis Mittwoch 9:00 bis 15: 00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr 7.2 Studienbüro Hier erhalten Sie Information und Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen. Das Studienbüro bearbeitet die Studienplatzbewerbungen und Anträge auf Immatrikulation und führt die Zulassung zum Studium sowie die Einschreibungen durch. Studienort Wiesbaden Frau König Frau Nerad Frau Paatsch Frau Proft Frau Römer Frau Ruttert Frau Sand Frau Wilhelm Tel.: 0611 9495-1560 Email: [email protected] Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Anträge auf Beurlaubung und Teilzeitstudium: Tel. 0611 9495 1558 Frau Proft Gebührenverbuchung und Erstattung, Produktion/ Zweitausfertigung StudentCard Tel. 0611 9495 1567 Frau Dormann Tel. 0611 9495 1566 Frau Fauth 11 Sonderanträge (Anträge auf Nachteilsausgleich, Härtefälle), Zweitstudium Tel. 0611 9495 1576 Frau Wilhelm Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren Tel. 0611 9495 1568 Frau Fiedler Vertretung der Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren Tel. 0611 9495 1565 Frau Schumacher Studienort Rüsselsheim Tel.: 06142 898 4114 Frau Stiefl & Frau Lukes Email: [email protected] Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr 7.3 Zentrale Studienberatung Informationen zum Studium an der Hochschule RheinMain und zu den Studiengängen, Beratung bei Fragen der Studiengangswahl und der Studienverlaufsplanung Tel. 0611 9495 1590 Frau Untergasser Beratungszeiten nur nach Anmeldung mit persönlicher Terminabsprache Studienort Wiesbaden – Petra Witt, Chantal Mommertz und Alexander Brechtel Studienort Rüsselsheim – Marlene Schulz 12
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