PDF 82 KB - Hochschule RheinMain

Informationen zum Zulassungsantrag und zum
Zulassungsverfahren in die Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain – Wintersemester 2016/17
Diese Information können Sie im Internet unter http://www.hs-rm.de
aktuell herunterladen.
Impressum
Herausgeber
Der Präsident der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden
Redaktion
Abteilung I,
Studentische und Internationale Angelegenheiten
Studienbüro – SG I.2
Druck
Hochschule RheinMain
Stand: Mai 2016
1
ÜBERSICHT DER ANGEBOTENEN MASTERSTUDIENGÄNGE AN DER
HOCHSCHULE RHEINMAIN
Studiengang
Abschluss Regelstudienzeit Aufnahme
Studienort
Angewandte Mathematik
Angewandte
Physik
Architektur –
Bauen mit Bestand
Berufsintegr.
Masterstudium
Product Development and
Manufacturing
(BIS-PD&M)
Berufsintegr.
Masterstudium
Wirtschaftsing.
Bio- und
Umwelttechnik
Business and
Law in Accounting and Taxation
Controlling and
Finance
Fahrzeugentwicklung und Produktionsplanung (F &
P)
Informatik
Master of
Science
Master of
Science
Master of
Science
4 Semester
WS und SS
Wiesbaden
3 Semester
WS und SS
Rüsselsheim
4 Semester
WS und SS
Wiesbaden
Master of
Engineering
4 Semester
WS und SS
Rüsselsheim
Master of
Engineering
4 Semester
WS und SS
Rüsselsheim
Master of
Engineering
3 Semester
WS und SS
Rüsselsheim
u. Frankfurt
Master of
Laws
2 Semester
WS und SS
Wiesbaden
Master of
Arts
Master of
Engineering
4 Semester
WS und SS
Wiesbaden
3 Semester
WS und SS
Rüsselsheim
Master of
Science
Master of
Arts
4 Semester
WS und SS
Wiesbaden
4 Semester
WS
Wiesbaden
Master of
Arts
Master of
Engineering
2 Semester
WS und SS
Wiesbaden
4 Semester
WS und SS
Wiesbaden
Master of
Arts
5 Semester
WS
Wiesbaden
Master of
Engineering
3 Semester
WS und SS
Rüsselsheim
Innenarchitektur
(Conceptual Design)
International
Management
Konstruktiver
Ingenieurbau/
Baumanagement
Management im
Gesundheitswesen
Media and Communi-cations
Technology
2
Studiengang
Abschluss Regelstudienzeit Aufnahme
Studienort
Media and Design Management
*
Sales and Marketing Management
Soziale Arbeit
und Bildung
(MAPS)
Sozialraumentwicklung und
Organisation
Master of
Arts
4 Semester
WS
Wiesbaden
Master of
Arts
4 Semester
WS und SS
Wiesbaden
Master of
Arts
5 Semester
SS
Wiesbaden
Master of
Arts
5 Semester; Bewerbung und Einschreibung an der Hochschule Fulda
www.social-maps.de
4 Semester
SS
Fulda und
Wiesbaden
WS und SS
4 Semester
WS und SS
Frankfurt,
Geisenheim
und Wiesbaden
Wiesbaden
Umweltmanagement und Stadtplanung in Ballungsräumen
Versicherungsund Finanzwirtschaft
Master of
Engineering
Master of
Science
* der Studiengang ist zulassungsbeschränkt
3
Inhaltsverzeichnis
Übersicht der angebotenen Masterstudiengänge an der Hochschule RheinMain ................................ 2
0
Vorbemerkung ................................................................................................................................... 5
1
Wichtige Informationen zur Masterbewerbung ............................................................................. 5
2
1.1
Voraussetzungen für ein Masterstudium ..................................................................................... 5
1.2
Durchführung der Bewerbung .................................................................................................... 5
1.3
Der Antrag auf Zulassung und weitere Nachweise ..................................................................... 7
1.4
Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen .................................................................................. 7
Das Zulassungsverfahren .................................................................................................................. 8
2.1
Zulassungsbescheid und Immatrikulation ................................................................................... 8
2.2
Der Ablehnungsbescheid ............................................................................................................ 9
2.3
Nachrückverfahren ..................................................................................................................... 9
3
Semesterbeitrag.................................................................................................................................. 9
4
Zeitplan und Termine...................................................................................................................... 10
5
Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten ........................................... 10
6
Besondere Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen .................... 10
7
Ansprechpartner .............................................................................................................................. 11
7.1
i-Punkt....................................................................................................................................... 11
7.2
Studienbüro ............................................................................................................................... 11
7.3
Zentrale Studienberatung.......................................................................................................... 12
4
0
VORBEMERKUNG
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie vor dem Bewerbungsund Zulassungsverfahren für ein Masterstudium an der Hochschule RheinMain wissen sollten.
Damit Sie Nachteile für sich vermeiden, lesen Sie diese Ausführungen bitte zunächst
sorgfältig durch.
Wenn Sie inhaltliche Fragen zu den einzelnen Studiengängen haben, wenden Sie sich bitte an
die Zentrale Studienberatung. Fragen zum Zulassungs- und Vergabeverfahren beantwortet das
Studienbüro der Hochschule. Adressen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel 7.
1
1.1
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR MASTERBEWERBUNG
Voraussetzungen für ein Masterstudium
Allgemeine Zulassungsvoraussetzung für alle Masterstudiengänge ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss (z.B. Bachelor, Diplom, Magister).
Zusätzlich sind für die einzelnen Masterprogramme weitere fachliche (z.B. bestimmte Ausrichtung oder Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses), fremdsprachliche oder berufliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. Darüber hinaus kann bei einzelnen Studiengängen die Zulassung von einem Bewerbungsgespräch oder Eignungstest abhängig gemacht werden. Ausführliche Informationen über Inhalte und Anforderungen der einzelnen Masterprogramme finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain (www.hsrm.de/studienangebot
Auswahl des entsprechenden Masterstudienganges => Informationen
für Studieninteressierte).
Für manche Masterstudiengänge ist für die Zulassung vorrangig keine Mindestnote sondern der
sogenannte ECTS-Grade ausschlaggebend. Der ECTS-Grade ist eine relative Note (und somit
nicht zu verwechseln mit ECTS-Punkten!). Er zeigt die Position des/der Studierenden in einer
Rangfolge an, bei der die Besten einen A-Grade erhalten und die schlechtesten einen E-Grade:
A – die besten 10%, B – die nächsten 25%, C – die nächsten 30%, D – die nächsten 25%, E –
die nächsten 10%.
Die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen werden nach Eingang und der formellen Prüfung
Ihres Antrages im Studienbüro der Hochschule von den Auswahlkommissionen der jeweiligen
Studiengänge der Hochschule RheinMain überprüft. Diese lädt auch zu einem Bewerbungsgespräch bzw. Eignungstest ein, wenn ein solches bzw. ein solcher für den jeweiligen Masterstudiengang gefordert wird.
1.2
Durchführung der Bewerbung
Die Hochschule RheinMain nutzt ein kombiniertes Online- und Papierbewerbungsverfahren.
Den Zugang zur Onlinebewerbung als erstem Schritt des Bewerbungsverfahrens finden Sie
unter https://bewerbung.hs-rm.de.
Studienbewerber, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben
sich für einen Master-Studiengang an der Hochschule RheinMain unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im uni-assist-Verfahren, also nicht über das Bewerbungsportal der Hochschule.
Informationen hierzu finden Sie unter www.hs-rm.de/hochschule/international
Incoming.
Das Bewerbungsportal wird für das Bewerbungsverfahren für ein Wintersemester ab Ende Mai /
Anfang Juni und für das Bewerbungsverfahren für ein Sommersemester ab Anfang Dezember
freigegeben. Es kann jederzeit und von jedem PC mit Internetzugang aufgerufen werden.
5
Bitte lesen Sie sich die Informationen zur Online-Bewerbung auf der Eingangsseite des Bewerbungsportals gut durch bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen.
Über den Button „Jetzt registrieren!“ können Sie dann mit der Online-Bewerbung beginnen.
Zunächst werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse etc.
einzugeben und Ihr persönliches Zugangspasswort für Ihren Bewerberaccount zu wählen. Es
wird Ihnen dann eine automatisch generierte Verifikationsmail mit Ihrer Benutzerkennung an die
von Ihnen angegebene E-Mail Adresse geschickt. Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail
um Ihren Bewerberaccount freizuschalten.
Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie sich mit der in der Verifikationsmail genannten
Benutzerkennung sowie Ihrem selbstgewählten Passwort an Ihrem Bewerber-account anmelden und sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben.
Nach abgeschlossener Datenerfassung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung
über den Eingang Ihrer Daten. Die Hochschule bestätigt damit jedoch nicht den Eingang
und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen!
Der Zulassungsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang
abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen
zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument
abzuspeichern. Wenn Sie sich für mehrere Masterstudiengänge bewerben, müssen Sie je Studiengang einen Zulassungsantrag ausdrucken und jeweils die antragsergänzenden Unterlagen
hinzufügen. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er
in Papierform zusammen mit sämtlichen geforderten Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingegangen ist.
Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich
auf Ihrem Bewerberportal. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen.
Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. In der Regel erhalten Sie bei
jeder Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte Email. Es wird jedoch empfohlen unabhängig hiervon regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Bewerbung mit allen
geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im
Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt
keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Darüber hinaus kann nicht
sichergestellt werden, insbesondere wenn Sie sich zum Ende der Frist bewerben, dass Ihre
Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird.
Bei technischen Problemen mit
[email protected].
der
Onlinebewerbung
wenden
Sie
sich
bitte
an
Von jedem Bewerber werden zur Verfahrensdurchführung gespeichert: Name und Vorname(n),
Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Studiengang, Tag, Ort und
Note der Hochschulzugangsberechtigung, sowie weitere verfahrenssteuernde Merkmale. Soweit eine Zulassung erfolgt, werden die Daten für die Immatrikulation weiterverarbeitet. Ohne
Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht möglich.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerberdaten spätestens zwölf Monate nach dem
Ende des jeweiligen Semesters, für das das Verfahren durchgeführt wurde, gelöscht.
Bei Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen
des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 6.2 dieser Informationsbroschüre.
6
1.3
Der Antrag auf Zulassung und weitere Nachweise
Bitte drucken Sie für jeden gewünschten Studiengang den Zulassungsantrag aus, überprüfen
Sie die Daten sorgfältig und verbessern Sie evtl. Fehler gut sichtbar auf dem Antrag (bitte nicht
in rot). Vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.
Ihrem Zulassungsantrag müssen alle Bewerberinnen und Bewerber (auch diejenigen, die bereits an der Hochschule RheinMain immatrikuliert sind oder waren) eine einfache Kopie Ihrer
Hochschulzugangsberechtigung sowie die Zeugniskopie des abgeschlossenen grundständigen
Studienganges beilegen.
Falls das Bachelor- oder Diplomzeugnis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, reichen
Sie bitte eine aktuelle und vollständige Leistungsübersicht ein. Für die Studiengänge Media &
Design Management (nur WS), Soziale Arbeit und Bildung (MAPS) (nur SS), Fahrzeugentwicklung und Produktionsplanung, BIS Product Development and Manufacturing und
Media & Communications Technology muss in diesem Fall ein vorläufiges Zeugnis mit Ausweis der Durchschnittsnote oder ein Notenauszug, auf dem eine Durchschnittsnote ausgewiesen ist, eingereicht werden. Die Durchschnittsnote muss auf eine Stelle nach dem Komma gerundet sein. Für den zulassungsbeschränkten Studiengang Media & Design Management
muss zusätzlich aus dem vorläufigen Zeugnis hervorgehen, dass nicht mehr als 20% bis zum
Abschluss fehlen.
Für den Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen (nur WS) ist spätestens zur
Immatrikulation (Ende der Immatrikulationsfrist ist der 26.09.2016) ein Nachweis zu erbringen,
dass sämtliche Leistungen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses erbracht wurden.
Bewerberinnen/ Bewerber für den zulassungsbeschränkten Studiengang Media & Design Management ohne Bachelorabschluss werden mit der bescheinigten Durchschnittsnote am
Vergabeverfahren beteiligt.
Je nach Studiengang müssen weitere Nachweise (z.B. Nachweis der Berufserfahrung, Berufstätigkeit, Motivationsschreiben) eingereicht werden. Sämtliche mit dem Zulassungsantrag einzureichenden Nachweise sind der letzten Seite des Zulassungsantrages zu entnehmen.
Erst bei der Einschreibung müssen die Originaldokumente bzw. beglaubigte Kopien zur Einsicht
vorgelegt bzw. eingesendet werden.
Senden Sie dann den Antrag rechtzeitig an die auf der ersten Seite des Antrages angegebene
Adresse oder reichen Sie diesen zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Studienbüros persönlich
ein.
Falls Sie nach der Absendung Ihres Zulassungsantrages feststellen, dass Sie eine Angabe
nicht oder nicht ordnungsgemäß belegt haben, kann die Hochschule diese Angabe nur berücksichtigen, wenn Sie den entsprechenden Nachweis unter Angabe des Studienganges und Ihres
vollständigen Namens und Bewerbernummer rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist nachreichen.
Die eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.
Zulassungsanträge, die per Email oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig.
1.4
Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen
Bis 15.06.2016 muss für den Master Innenarchitektur die Onlinebewerbung erfolgt sein und
der Zulassungsantrag in Papierform mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule
RheinMain eingegangen sein. Eine Nachreichfrist über den 15.06.2016 hinaus gibt es nicht.
Bis 15.07.2016 muss die Onlinebewerbung erfolgt sein und der Zulassungsantrag in Papierform
mit den geforderten Nachweisen bei der Hochschule RheinMain eingegangen sein für die Studiengänge des Fachbereiches Wiesbaden Business School (Business Law, Controlling &
7
Finance, International Management, Management im Gesundheitswesen, Sales and Marketing
Management, Versicherungs- und Finanzwirtschaft) sowie für den Master Umweltmanagement
und Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) und den Master Architektur | Bauen mit
Bestand. Eine Nachreichfrist über den 15.07.2016 hinaus gibt es nicht.
Bis 15.07.2016 muss die Onlinebewerbung für den Master Media and Design Management
erfolgt sein und der Zulassungsantrag in Papierform und unterschrieben im Studienbüro eingegangen sein. Antragsergänzende Nachweise müssen spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist am 27.07.2015 eingegangen sein.
Für alle übrigen zulassungsfreien Masterstudiengänge gilt die Frist 19.09.2016 bis zu der
sowohl der Bewerbungsantrag online gestellt worden sein muss und der Zulassungsantrag in
Papierform vollständig, zusammen mit allen geforderten Nachweisen, im Studienbüro vorliegen
muss. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Bewerbung zum Ende der Frist Ihre Zulassung
und Einschreibung gegebenenfalls erst nach Vorlesungsbeginn möglich ist.
Sofern für den gewählten Masterstudiengang eine Bewerbung und Immatrikulation an einer
anderen Hochschule vorgesehen ist, gelten die Bewerbungsfristen dieser Hochschule.
Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels (Ausschlussfristen!). Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen
Fällen bis zu einer Woche betragen kann. Anträge, die nicht innerhalb der genannten Fristen
mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
Sollten Sie den Antrag außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros an der Hochschule
einwerfen wollen, so beachten Sie bitte die Ausführungen zum Fristenbriefkasten der Hochschule unter www.hs-rm.de/fristenbriefkasten.
2
DAS ZULASSUNGSVERFAHREN
Für den zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Media & Design Management sind die
Vorschriften des § 18 Hess. Studienplatzvergabeverordnung in der aktuell gültigen Fassung in
Verbindung mit § 54 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der
aktuell gültigen Fassung anzuwenden. Die verfügbaren Plätze werden danach zu 80% nach
Qualifikation und zu 20 % nach Wartezeit sowie bis zu 5% für Härtefälle vergeben. Die Wartezeit berechnet sich ab dem Datum des Erwerbs des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses
(Bachelor/Diplom) abzüglich Studienzeiten an einer deutschen Hochschule nach Erwerb des
Abschlusses.
Für alle übrigen Masterstudiengänge gilt Abschnitt 6 des HHG i.V.m. den jeweiligen Zulassungskriterien, die in der Studien- und Prüfungsordnung bzw. Zulassungssatzung des jeweiligen Studienganges festgelegt sind.
2.1
Zulassungsbescheid und Immatrikulation
Im Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der darin genannten Frist einschreiben. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht. Eine Vorabkopie des Zulassungsbescheides wird auch online auf Ihrem
Bewerbungsaccount als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. Diese Angaben sind jedoch
ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist nur der postalische Originalbescheid!
Achtung! Sollten Sie unter einem Vorbehalt zugelassen und immatrikuliert werden, so
bedeutet dies, dass Sie den Vorbehalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist erfüllen müssen, sonst wird die Immatrikulation rückwirkend unwirksam. Eventuell erbrachte Leistungen werden Ihnen nicht anerkannt. Darüber hinaus kann der Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. BaföG oder Kindergeld rückwirkend entfallen und somit Rückerstattun-
8
gen zu leisten sein. Sie können sich dem Vorbehalt nicht dadurch entziehen, dass Sie
sich vor Ende des Zeitraums zur Erfüllung des Vorbehaltes exmatrikulieren. In anderen
Worten, solange Sie den Vorbehalt nicht erfüllt haben, ist eine Exmatrikulation auf eigenen Antrag nicht möglich. Sie können selbstverständlich die Hochschule verlassen bzw.
den Studiengang wechseln, dies hat jedoch zur Folge, dass Ihre Einschreibung als nie
erfolgt anzusehen ist, was die oben beschriebenen Konsequenzen nach sich zieht.
Zur Einschreibung des Studienganges Media & Design Management (nur WS) müssen Sie zu
dem im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationstermin (voraussichtlich Mitte August)
persönlich erscheinen und die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen vorlegen sowie
den Semesterbeitrag überweisen. Falls Sie sich nicht persönlich einschreiben können, beauftragen Sie eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten, dies für Sie vorzunehmen. Erteilen Sie
dazu eine formlose schriftliche Vollmacht, die bei der Einschreibung vorgelegt werden muss.
Der/ die Bevollmächtigte muss sich durch seinen/ ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen, der Ausweis des Bewerbers/ der Bewerberin ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Bei allen anderen Masterstudiengängen können Sie die im Zulassungsbescheid genannten
Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist (26.09.2016) an das Studienbüro Wiesbaden
bzw. Rüsselsheim per Post schicken (Achtung: Es zählt der Eingang an der Hochschule, nicht
der Poststempel) oder persönlich zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Studienbüros einreichen (beachten Sie bei letzterem unbedingt die Angaben zu den Öffnungszeiten während der
Immatrikulationsphase auf Ihrem Zulassungsbescheid). Falls Sie die Immatrikulationsunterlagen
außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros an der Hochschule einwerfen wollen, beachten
Sie bitte die Ausführungen zum Fristenbriefkasten unter www.hs-rm.de/fristenbriefkasten. Wenn
alle Unterlagen vollständig vorliegen und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule
RheinMain eingegangen ist nehmen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros die Einschreibung
vor und Sie erhalten Ihr Stammdatenblatt mit dem Semesterticket per Post.
2.2
Der Ablehnungsbescheid
Im Ablehnungsbescheid wird Ihnen der Ablehnungsgrund, beim Studiengang Media & Design
Management zusätzlich auch die Auswahlgrenze nach Note und Wartezeit und der von Ihnen
jeweils erreichte Rangplatz mitgeteilt.
Gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.
2.3
Nachrückverfahren
Nach Ablauf der ersten Einschreibfrist werden in dem zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Media & Design Management die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben. Die Auswahl im Nachrückverfahren
erfolgt zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach Qualifikation. Das Vergabeverfahren ist dann
abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerber auswählen konnte oder alle verfügbaren
Studienplätze vergeben hat.
Bei allen sonstigen zulassungsfreien Masterstudiengängen gibt es kein Nachrückverfahren.
3
SEMESTERBEITRAG
Mit dem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert den Semesterbeitrag zu entrichten. Der
Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den
ÖPNV-Anteil.
9
Auf der Internetseite der Hochschule www.hs-rm.de/semesterbeitrag finden Sie Erläuterungen
zur Höhe und den Bestandteilen des Semesterbeitrages (die in jedem Semester geringfügig
abweichen) sowie zur Beurlaubung und zum Teilzeitstudium.
Mit der Immatrikulation und zur Rückmeldung in die Folgesemester wird an den Hochschulen
des Landes Hessen der Semesterbeitrag zur Zahlung fällig. Die Rückmeldeaufforderung für
das Folgesemester wird per Plakataushang und als Erinnerungsmail an Ihre studentische
Mailadresse verschickt. Achten Sie daher darauf, diese Mailadresse auf Ihre private
Mailadresse weiterzuleiten und Ihre Mails regelmäßig abzurufen.
Für die konsekutiven Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben. Auch Masterstudierende überweisen somit lediglich den Semesterbeitrag.
4
ZEITPLAN UND TERMINE
Die Semestertermine finden Sie unter www.hs-rm.de/semestertermine.
Informationen zum Studienbeginn (z.B. Einführungsveranstaltungen und Vorkursen finden Sie
unter http://www.hs-rm.de/de/studium/bewerbung-und-immatrikulation.
5
BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER
DATEN
Aufgrund § 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98)
ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren.
Im Rahmen des automatisierten Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der
Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert.
Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und speicherung nicht möglich.
Es werden folgende Daten gespeichert (§ 4 Vergabeverordnung Hessen in der jeweils gültigen
Fassung):
Name und Vorname(n), Geburtsdatum und –ort, Geschlecht
Anschrift, E-Mail Adresse, Staatsangehörigkeit und verfahrenssteuernde Merkmale
Die Löschung der Daten erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen für ein Sommersemester spätestens bis zum 30. September, für ein Wintersemester bis zum 31. März des
Folgejahres.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens (§ 13 Hessisches
Datenschutzgesetz).
6
BESONDERE HINWEISE FÜR BEWERBER/INNEN MIT AUSLÄNDISCHEN
BILDUNGSNACHWEISEN
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen beachten bitte die Hinweise unter www.hs-rm.de/de/international/incoming
Internationale Studienbewerberinnen
10
und –bewerber. Zur Bewerbung müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH 1 oder vergleichbar und zur Immatrikulation mindestens auf dem Niveau DSH 2 oder
vergleichbar nachgewiesen werden (Ausnahme: der englischsprachige Studiengang International Management). Für genaue Informationen zum Sprachtest nutzen Sie bitte den oben angegeben Link.
7
ANSPRECHPARTNER
Das Studien-Informations-Centrum (S!C) ist der zentrale Ort für Studieninteressierte, Bewerberinnen und Bewerber sowie Studierende. Sie erhalten hier Informationen rund um das Studium
an der Hochschule RheinMain.
7.1
i-Punkt
Im Foyer des Gartengeschosses am Kurt-Schumacher-Ring in Wiesbaden finden Sie einen
Infopoint (i-Punkt). Hier können einfache Fragen ohne lange Wartezeiten geklärt werden.
Tel.: 0611 9495 - 1555
Email: [email protected]
Telefon- und Öffnungszeiten des i-Punkts:
Montag bis Mittwoch
9:00 bis 15: 00 Uhr
Donnerstag
9:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 13:00 Uhr
7.2
Studienbüro
Hier erhalten Sie Information und Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen. Das Studienbüro bearbeitet die Studienplatzbewerbungen und Anträge auf Immatrikulation und führt die Zulassung zum Studium sowie
die Einschreibungen durch.
Studienort Wiesbaden
Frau König
Frau Nerad
Frau Paatsch
Frau Proft
Frau Römer
Frau Ruttert
Frau Sand
Frau Wilhelm
Tel.: 0611 9495-1560
Email: [email protected]
Telefon- und Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
Anträge auf Beurlaubung und Teilzeitstudium:
Tel. 0611 9495 1558
Frau Proft
Gebührenverbuchung und Erstattung, Produktion/ Zweitausfertigung StudentCard
Tel. 0611 9495 1567
Frau Dormann
Tel. 0611 9495 1566
Frau Fauth
11
Sonderanträge (Anträge auf Nachteilsausgleich, Härtefälle), Zweitstudium
Tel. 0611 9495 1576
Frau Wilhelm
Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren
Tel. 0611 9495 1568
Frau Fiedler
Vertretung der Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren
Tel. 0611 9495 1565
Frau Schumacher
Studienort Rüsselsheim
Tel.: 06142 898 4114 Frau Stiefl & Frau Lukes
Email: [email protected]
Telefon- und Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
7.3
Zentrale Studienberatung
Informationen zum Studium an der Hochschule RheinMain und zu den Studiengängen, Beratung bei Fragen der Studiengangswahl und der Studienverlaufsplanung
Tel. 0611 9495 1590
Frau Untergasser
Beratungszeiten nur nach Anmeldung mit persönlicher Terminabsprache
Studienort Wiesbaden – Petra Witt, Chantal Mommertz und Alexander Brechtel
Studienort Rüsselsheim – Marlene Schulz
12