Einstellungs-Screening

BV-ÖGD - Fachausschuss Amtsärztlicher Dienst
Gesundheitsbezogene Feststellungen
im Einstellungsverfahren von Beamten
Neue Entwicklungen
im Lichte des Paradigmenwechsels -
66. Wissenschaftlicher Kongress BV-ÖGD
Reutlingen, 28.04.2016
Dr. Rudolf Lange
Kreisgesundheitsamt Mettmann
Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren von Beamten –
neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Offene Fragen
Haben sich die „Ergebnisse“ der
Einstellungsuntersuchungen wesentlich geändert ?
 Wir vermuten: „JA“
wegen der abgesenkten Zugangsschwelle
Macht es Sinn, sich deshalb über eine geänderte
Verfahrensmethodik zu unterhalten ?
 Wir postulieren: „JA“
zunächst experimentell, zwecks kritischer Diskussion
Reutlingen, 28.04.2016
Dr. Rudolf Lange, KGA Mettmann
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren von Beamten –
neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Ausgangslage (Prämissen)
Neue bzw. modifizierte Zielsetzung:
Für das vorsorgliche „Aussortieren“ von zukünftigen
Ausfallrisiken hat die Einstellungsuntersuchung ihre
Wirkmächtigkeit verloren ..
Stattdessen steht eine Beratung des Dienstherrn bzgl.
möglichen Verwendungseinschränkungen und sonstigen
Besonderheiten zunehmend im Vordergrund
Es kommt also auch weiterhin darauf an,
„beachtenswerte“ Fälle zu identifizieren und
sachverständig zu begleiten
Reutlingen, 28.04.2016
Dr. Rudolf Lange, KGA Mettmann
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren von Beamten –
neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Die kritische „Gretchenfrage“:
Müssen deshalb sämtliche Bewerber/innen zwingend
von einem Amtsarzt gesehen werden –
auch wenn die breite Mehrheit eigentlich „o.B.“ ist ?
Oder sollten ärztliche Kompetenzen und Ressourcen
nicht stärker in die Beratung, weitere Begleitung bzw.
auch frühzeitigere Intervention bei Problemfällen
gesteuert werden ?
Darüber lässt sich streiten …
Reutlingen, 28.04.2016

Dr. Rudolf Lange, KGA Mettmann
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Man denkt schon darüber nach …
z.B.
im Unterausschuss „Personal und Öffentl. Dienstrecht“
des AK VI der IMK Erfahrungsaustausch über Fragebogenverfahren (??)
(eingebracht von Nds, diskutiert am 10./11.09.2015 in Magdeburg)
in Hamburg mit einem „Selbstauskunftverfahren“
(Fragebogen) bei Stellen mit reinen Bürotätigkeiten (s.v.)
in anderen BL aus unterschiedlichen Gründen kritisch
diskutiert (Hessen) oder speziell abgelehnt (Berlin)
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
.. dann denken wir doch mal kritisch mit:
.. und lassen die „Idee“ einmal zu:
 Fragebogen-Selbstauskunft als Screening-Vorfilter
allerdings mit den sich daraus ergebenden Fragen:
was ist / was wäre zu berücksichtigen, damit das
Verfahren einer „modifizierten Zielsetzung“ (s. vorher)
genügen kann ?
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Thesen zum Fragebogenverfahren
Der Fragebogen muss inhaltlich so gestaltet sein, dass
nicht nur schwerwiegende, dienstzeitbegrenzende
Erkrankungen, sondern auch verwendungsrelevante
Auffälligkeiten orientierend wahrgenommen werden
Also:
Wer entwickelt, gestaltet und redigiert die Fragebögen ?
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Thesen zum Fragebogenverfahren
Der ausgefüllte Fragebogen muss sachkundig
gegengelesen werden, so dass eine kompetente
Verfahrenssteuerung –
zwecks weiterer (amts)ärztlicher Abklärung und
Beurteilung –
eingeleitet werden kann
Also:
Wer sichtet und bewertet die rücklaufenden Fragebögen ?
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Thesen zum Fragebogenverfahren
Bei allen „auffälligen“ Angaben im Fragebogen muss
eine konkrete medizinische Sachverhaltsklärung
nachgeschaltet werden –
zweckmäßiger Weise durch qualifizierte Amtsärzte
(o.Vgl), um dienst- und beamtenrechtliche
Besonderheiten zu berücksichtigen und eine Basis für
Also:
Wer trifft die Entscheidung, eine amtsärztliche
(Ergänzungs-)Begutachtung zu veranlassen und trägt die Verantwortung, wenn nicht .. ?
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Thesen zum Fragebogenverfahren
WENN bei allen „auffälligen“ Angaben im Fragebogen
sachgerecht eine amtsärztliche Einzelfallbegutachtung
nachgeschaltet wird, konzentriert sich diese auf
tatsächlich unklare bzw. problematische Fälle und deren
mögliche Konsequenzen …
Also:
Eigentlich inhaltlich keine Änderung – abgesehen von
der allgemein zu erwartenden Zunahme von schwieriger
zu diskutierenden und zu beratenden Fällen
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
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Nachteile / Vorteile ?
Nachteil:
Wir sehen nicht mehr sämtliche Beamtenbewerber/innen,
also auch die große Anzahl derjenigen, bei denen auch
die amtsärztliche Untersuchung keine tatsächlich
relevanten Auffälligkeiten erkennen lässt
(NRW-Kategorien A, evt. B)
Wirklich ein Nachteil ?
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Nachteile / Vorteile ?
Vorteil:
Wir brauchen bzw. schaffen freie Ressourcen für
diejenigen Fälle, die tatsächlich eine aufwändigere
Abklärung erfordern (NRW-Kategorien C/D/E)
und – vor allem –
- zum Beginn der Laufbahn beratende Hinweise für
mögliche Verwendungseinschränkungen erfordern …
- im Verlauf bei auftretenden Problemen eine
kompetente Fallberatung erfordern würden (BEM etc.)
Haben die Dienststellen diesen Bedarf inzwischen
erkannt ?
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
von Beamten – neue Entwicklungen nach Paradigmenwechsel
Thesen zum Fragebogenverfahren
Als wichtiges Nebenthema:
Die Fragebögen enthalten – vor allem bei Auffälligkeiten –
sensible, der ärztlichen Schweigepflicht unterliegende
Gesundheitsdaten ..
Also:
- wer bekommt eigentlich die Fragebögen im Ablauf zu
Gesicht bzw. zur Zwischenauswertung vorgelegt ?
- wo werden die Fragebögen archiviert – auch bei als
unauffällig vorsortierten Fällen zwecks evt. Nachprüfung ?
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Gesundheitsbezogene Feststellungen im Einstellungsverfahren
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als provokante Zusammenfassung ..
Ärztliche und insbesondere amtsärztliche
Fachkompetenz wäre weitaus sinnvoller dort
einzusetzen, wo medizinische Erkenntnisse für konkrete
Problembewältigungsverfahren einzubringen sind –
als mit der Untersuchung im Ergebnis unauffälliger Fälle
WENN ein Screening-Vorfilter kompetent durchdacht
und sachgerecht umgesetzt würde bzw. wird …
Vorsicht:
Die thematische Erörterung und Entwicklung könnte vermeintlich auch
Analogien zur ambivalenten Diskussion über Einschulungsuntersuchung
vs. Förderbedarf zeigen –
wobei dort aber zusätzlich wichtige epidemiologische und allgemein
beratende Elemente zu berücksichtigen sind ..
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zur kritischen Diskussion:
FEUER FREI !!
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Kontakt
Dr. med Rudolf Lange
Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen
Sozialmedizin – Umweltmedizin
Leiter des Kreisgesundheitsamtes Mettmann
Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann
Telefon 02104 / 99- 2251
Telefax 02104 / 99 -5253
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