„migusto“. Mein Geschmack.
Die „migusto“ Genuss- und Verkaufsmesse.
Piazza - Zentrumplatz Regensdorf.
Freitag / Samstag. 10.- 11. Juni 2016
Neue Kunden auch für Sie?
Mit Gourmet / Bio / Slow / Vegi / Vegan / Street- und weiteren FoodIdeen, ist die „migusto“ die kulinarische Erlebnis- Endverbraucher- Genuss- Messe.
Sie sind herzlich eingeladen, an dieser Messe teilzunehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit,
neue Kunden von der Vielfalt und der Qualität Ihrer Produkte zu überzeugen
Diese findet innerhalb „das lebendige Regensdorf“ der Gemeinde
Regensdorf, unter Schirmherrschaft Herrn Max Walter, Gemeindepräsident,
auf der „Piazza“ - Areal des Shopping Center, Regensdorf statt.
Das Einzugsgebiet ist das gut situierte grosse ZürcherBallungszentrum mit seinen über 1.5 Mio. Einwohnern.
Die Aussteller offerieren verschiedene Ess- und TrinkKöstlichkeiten und Delikatessen, Länder Spezialitäten,
regionale Küche und Street Food. Edle Weine und feine
Destillate. Dazu Freizeit und Handwerksartikel.
Das Zentrum Regensdorf wird täglich von ca. 10‘000 / 12'500
Personen besucht.
Gratis Eintritt für die Besucher.
Im Jahr 2016 feiert unsere Mannschaft ihr 30-jähriges Jubiläum. Mit über
120 verschiedenen Events in Zürich, Lausanne, Bern, London, Mailand.
Breitgesteuerte Werbung, mit Infos in Social-Media, redaktionelle Publikationen,
Inserate in den Lokal- und Tageszeitschriften und im Radio, sowie
Direkt Mail an alle Haushalte in Regensdorf und umliegenden Gemeinden.
Sonderangebote:
1. Bei Mietfläche ab 18m²,
2. Für Schweizer Jungihre eigenen Produkte
Dieses Angebot gilt
Sämtliche Preise gelten
Danach 10% Zuschlag.
5% Rabatt auf die Mietfläche-Preise.
oder Klein-Bauern / Winzer(innen), die nur
vorstellen, für die ersten (bis) 9 m² - CHF 29.-/m².
nur bei Anmeldung/Zahlung bis 30. Mai 2016
bei Anmeldung / Zahlung bis 30.Mai 2016.
Keine Umsatzbeteiligung.
Urs Dubi, Eventleiter, Tel: +41-(0)76-272.1500 hilft bei weiteren Fragen.
Der "migusto" Event findet bei jeder Witterung statt.
migusto, Fach 360, CH. 8172 Niederglatt
„migusto“ 2016 ‐ Treffpunkt der Geniesser.
Ort: Piazza‐Regensdorf (Shopping‐center‐Areal)
Aufbau: Do. 9. Juni 9h ‐ 20h Fr. 10. Juni 7h ‐ 11h
Öffnungszeiten:
Freitag: 10. Juni 11:30h ‐ 22:00h
Samstag: 11. Juni 11:00h ‐ 21:00h
Abbau: 11. Juni 21:00h ‐ 23.00h
Leitfaden zum Ausfüllen des Anmeldeformulars. (Formular siehe unten). Der Mietvertrag zwischen „migusto“ und einem Teilnehmer kommt erst zustande mit der Sendung einer
Rechnung von „migusto“ an den Aussteller / Mitaussteller. Es gelten „migusto“ Teilnahmebedingungen und
schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Regensdorf. Das Anmeldeformular hat 2 Kolonnen: Links ‐ Aussteller Informationen, Rechts ‐ Art der Teilnahme.
Die linke Kolone: Aussteller Informationen: Es erscheint eine Messe‐Broschüre. In dem Aussteller‐verzeichnis werden die folgenden
Angaben veröffentlicht: ‐Ausstellername, ‐Adresse, (nur Ortsname), ‐Telefon‐Nummer, ‐Web‐Adresse, ‐das Verkaufsprogramm. Beim „Meine Strasse ist:“ klicken Sie X in das entsprechende Kästchen ein.
Messe Areal ist in vier „Strassen“ verteilt.
1. Bio Strasse: Für Aussteller, die strikt „bio“ Produkte offerieren.
2. Vegi Strasse: Für Aussteller, die vegetarische Produkte offerieren.
3. Vegan Strasse: Für Aussteller, die strikt vegane
Produkte offerieren.
4. Land Strasse. Für Aussteller, die Anderes offerieren z.B. fremdländische Spezialitäten, Lokal‐ Gerichte, oder Slow‐, Imbiss‐, Street‐ Food, die weder Bio / Vegi oder Vegan sind.
Aussteller können z.B. mit einem Stand in der „Vegi“ Strasse und mit einem zweiten in der
„Land“ Strasse präsent sein.
Ihr Stand: (1). Entweder bringen Sie Ihre eigene Standeinrichtung (z.B. Verkauf‐Van, oder Marktstand) oder (2) Sie mieten bei „migusto“ ihre Einrichtung. Z.B. ein Normstand mit Rück‐ und Seitenwände, oder ein/mehrere (viereckige) Pavillon(s), mit oder ohne Verkaufstisch/Stühle, usw., oder ein Marktstand . Die rechte Kolone: Art der Teilnahme.
Gebühren: Die Aussteller‐Teilnahme‐Gebühren sind: (a) Basis‐Paket (b) Standmiete (c) Weitere Ausstellerwünsche.
Tischplatte ca. 300x100 cm. Tisch‐Höhe ca. 78 cm. Gesamthöhe ca. 280cm.
Die Mitaussteller Gebühren sind: (a) Basis Paket, (b) Mitaussteller Teilnahmebetrag. Wählen Sie zwischen einem Stand im Grosszelt oder im freien Gelände. Der Aussteller ist für seine Mitausteller verantwortlich.
Die Bodenfläche mit eigener Verkaufs‐Van Variation ist nur im freien Gelände verfügbar. Aus Sicherheitsgründen (Bodenbelastung) ist die Zahl der Verkaufs‐Van begrenzt. Bei einer Bodenfläche mit einem Verkaufs‐Van beträgt die Mietfläche mindestens 9m² bzw. die Van‐Fläche, plus 50 cm. auf jeder Seite.
Das Basispaket ist für jeden Aussteller und Mitaussteller obligatorisch. Diese beinhaltet die
Registrierung, Aussteller/ Mitaussteller Eintrag in der
Messe‐Broschüre, der Anteil für Werbung, sowie für die
Areal‐allgemeinen‐Einrichtungen (Arealbewachung/ Sanitär/Abfall). Die Nachtbewachung ist zuständig nur für die öffentlichen Flächen
Standfläche, Quadratmeterzahl. Front (m) x Tiefe (m) = Total m². z.B.: 6 x 4 = 24m² eintragen.
Aussteller die nur Bodenfläche bestellen und die eigenen Stand‐Einrichtungen mitbringen, benötigen die vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters. (z.B. Van‐Foto mit Modellnamen und Gewichtsangaben umgehend zustellen). Wegweiser 2
Schweizer Jung‐ oder Klein‐Bauern / Winzer (innen), die nur
ihre eigenen Produkte vorstellen, geniessen Sonderpreis
für die ersten (bis) 9m². CHF 29.‐/m². Nur Bodenfläche, freie Gelände. Dieses Angebot
gilt nur bei Anmeldung / Zahlung bis 30.05.2016
Wasser: Der Piazza Brunnen steht zur freien Verfügung. Das Spülen von Geschirr, anderen Gegenständen, sowie das Abgiessen von „gebrauchtem“ Wasser, Öle, anderen Flüssigkeiten und Desgleichen in den Brunnen ist strengstens verboten. Bei Widerhandlung erfolgt eine sofortige, in bar zahlbare Geld‐Busse von mindestens CHF 250.‐, oder das unmittelbare Schliessen des Ausstellerstandes.
Notizen zur Entsorgung: Sämtliche kleine Abfälle
(Essens‐Reste / Besteck / Geschirr, Papier, …) müssen in dem offen‐stehenden Spezialbehälter, kostenlos entsorgt werden. Eigener Grossabfall muss am Messe‐Ende mitgenommen werden. „migusto“ offeriert weitere Dienstleistungen:
Strom: Elektrische Geräte müssen einzeln, unter Angabe
von Geräte‐Typ und Leistung in Watt genannt werden. Zwecks
Sicherheit erhält jedes Gerät seinen eigenen Anschluss. Variation 1. Steckdose T12 2kw, 230V.
Inkl. Stromverbrauch. Variation 2. Steckdose T15 bis 6,6 kW, 3x400V, inklusive Stromverbrauch.
Steckdosen Service Preise gelten für Bestellungen / Zahlungen
bis 30. Mai 2016. Danach erfolgt ein Zuschlag von 10%.
* Für nicht Schweizer Aussteller: Schweizer Stecker haben eigene Form und Norm.
Miete von Tisch(e) / Sitzbänke / Stühle / Kühlschrank ‐ Tisch: 220x80cm, Tisch‐Höhe ca. 78 cm. Je CHF 50.‐. ‐ Sitzbank: ca. 220x25cm. Je CHF 25.‐ ‐ Stühle, Plastik, stapelbar. Je CHF 15.‐ ‐ Kühlschrank: ca. 360L. ab CHF 80.‐ Die Mietpreise für Tisch / Sitzbänke / Stühle /
Kühlschrank gelten für Bestellungen / Zahlungen
bis 30. Mai 2016. Danach erfolgt Zuschlag von 10%.
Gläser und Geschirr Mietservice: Bitte teilen Sie uns ("migusto") Ihre Wünsche schriftlich mit. Sie erhalten umgehend ein Angebot. „migusto“ offeriert Gläser und Geschirr Waschservice. Service Variation 1. Sie bringen Gläser/Geschirr mit.
Die Kosten: CHF 120.‐ für Stände bis 9 m² und CHF 160.‐ ab 10 m². Service Variation 2. Sie mieten Gläser/ Geschirr bei „migusto“. Die Kosten sind CHF 200.‐ für Stände bis 9m² und CHF 240.‐ ab 10m². Übernachtung bei Privatpersonen: Geben Sie uns bitte folgende Angaben zur jeder Person bekannt, damit „migusto“ für Sie das Beste aussuchen kann: Name, Tel.‐, Alter, Ankunft / Abreisedatum, Einzel / Doppelbett, Sonderwünsche (z.B. Rollstuhl) und der Zimmerpreis (von / bis), den Sie für angemessen finden. Kaffee / Tee steht für Aussteller / Mitaussteller in der „migusto Bar“ den ganzen Tag gratis zur Verfügung. Der Zimmer‐vermittlungs‐
Service ist für Aus‐/ Mitaussteller kostenlos.
Sehr günstiges Parking im UG, CHF 5.‐ / Tag. Klicken Sie X in dem entsprechenden (Anzahl Tage) Kästchen ein. Das Angebot gilt nur bei Bestellung / Zahlung bis 30. Mai. 2016.
Ihr Inserat in der Messe‐Broschüre verstärkt die Wirkung Ihres Angebotes.
Der Effekt bleibt bei den Besuchern lange nach
der Messe erhalten.
Die Broschüren werden gratis verteilt.
Letzter Termin für Inseraten‐Text ist der 31. Mai 2016.
Jeder Aussteller ist selbstverantwortlich für die Sicherheit seines eigenen Standes und Produkte.
„Migusto“ istfür die Sicherheit des Aussteller‐
Standes und Ware nicht verantwortlich. Fügen Sie Ihre Information in das Anmelde‐formular online ein. Speichern Sie es als PDF Datei und dann mailen an [email protected]
Tiefkühlraumservice: Je 100L. CHF 20.‐. Kühlhaus im Dorf‐ Zzentrum Watt. ca. 5 Minuten Fahrzeit (2.km.)
Aussteller muss selber bringen/holen. Zahlung Cash vor Ort. Für weitere Informationen rufen Sie Urs Dubi, Projektleiter, 0041‐(0)76‐272.1500 an. Wechselkurs (€) Euro‐(CHF) Schweizer Franken: 1 CHF = ca. € 0.90. Bankautomaten am Platz.
Veranstalter: migusto ltd. The Swiss connection, Fach 360, CH. 8172 Niederglatt. www.migusto.ch.
MERKBLATT
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Die 9 Hauptregeln
2
1
Geschützte Anlieferung der Lebensmittel
• Hergestellt in hygienischen Produktionsräumen
• Sauber verpackt, vor Verunreinigung geschützt, vorschriftsgemäss gekennzeichnet
• Leicht verderbliche Lebensmittel gekühlt bei
max. 5˚ C, Hackfleisch und Fisch bei max. 2˚ C
• Kontrolle mittels Thermometer
Schutz vor Verderb
• Kühlhaltung leicht verderblicher
Lebensmittel bei max. 5˚ C,
Fisch bei max. 2˚ C
• Kontrolle mittels Thermometer
3
4
Optimale Händehygiene
• Fliessendes Wasser
• Flüssigseife
• Einweghandtücher
5
6
7
Lagerung der Lebensmittel
• Keine nachteilige Beeinflussung
(Verunreinigungen)
Überdeckter Verkaufsstand
• Spuckschutz
• Glatte, rissfreie, abwaschbare Arbeitsfläche
8
Rauchverbot
• Für alle, die mit Lebensmitteln umgehen
Personalhygiene
• Saubere Arbeitskleidung
• Saubere Hände
• Keine offenen Wunden
Abfälle
• Sachgerecht und ordentlich lagern
• Vorschriftsgemäss beseitigen
9
Selbstkontrolle
• Schriftliche Unterlagen müssen
am Stand vorhanden sein
KLZH_M2_Merkblatt_Verkauf von Lebensmitteln im Freien_110201_Sn
Kantonales Labor Zürich, Fehrenstrasse 15, Postfach 1471, CH-8032 Zürich
Telefon 043 244 71 00, Telefax 043 244 71 01, www.klzh.ch
Eine Dienstleistung der Gesundheitsdirektion
____________________________________________________________________________________________________________
Selbstkontrolle
Erklärungen zu Hauptregel 9
Selbstkontrollkonzepte sind schriftlich zu dokumentieren und enthalten mindestens folgende Elemente:
1. Betriebsbeschreibung:
Name, Adresse, Verantwortlichkeiten, Angebot, Umfang, etc.
2. Gefahrenanalyse:
Gefahren im Zusammenhang mit: Lieferanten/Einkauf,
Wareneingang, Lagerung, Produktion, Abgabe, Reinigung, Abfallentsorgung, Personalhygiene, Alkohol- und
Tabakabgabe an Jugendliche, etc.
3. Arbeitsanweisungen:
Kontrollen von Temperaturen und Haltbarkeitsdaten,
Reinigungspläne, Schulung zu Händehygiene, Kleidung, Wundpflege, Krankheit, etc.
4. Aufzeichnungen:
Lagertemperaturen, Reinigungen, durchgeführte Untersuchungen, Personalschulung, etc.
Sagen, was getan wird.
Tun, was gesagt wird.
Belegen, dass es getan wird.
Gesetzliche Grundlagen zur Selbstkontrolle
Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992 (LMG)
Art. 23 Selbstkontrolle
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
vom 23. November 2005 (LGV)
1. Abschnitt: Selbstkontrolle, Art. 49 Grundsatz
1
1
Wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände
Die verantwortliche Person sorgt im Rahmen ihrer Tätigkeit
herstellt, behandelt, abgibt, einführt oder ausführt, muss im
auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den
dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel
gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er muss sie entund Gebrauchsgegenstände eingehalten werden, insbesondesprechend der «Guten Herstellungspraxis» untersuchen oder
re in Bezug auf den Gesundheitsschutz, den Täuschungsuntersuchen lassen.
schutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln
2
Die amtliche Kontrolle entbindet ihn nicht von der Pflicht zur
und Gebrauchsgegenständen.
2
Um den Anforderungen nach Absatz 1 zu genügen, ist die
Selbstkontrolle.
verantwortliche Person zur Selbstkontrolle verpflichtet.
____________________________________________________________________________________________________________
Wasser
Erklärungen zu Hauptregel 4
Probleme durch verunreinigtes Wasser:
Verunreinigtes Trinkwasser kann verschiedene Krankheitserreger enthalten, die zu Magen-Darm-Erkrankungen führen können. Diese Krankheitserreger können
übertragen werden, wenn verunreinigtes Wasser für die
Zubereitung von Lebensmitteln oder zur Reinigung von
Gebrauchsgegenständen und Einrichtungen verwendet
wird.
Wasserqualität:
Wasser, das zum Trinken, Kochen, Zubereiten von
Speisen und zum Waschen von Gemüse oder Früchten
verwendet wird, muss den Anforderungen an Trinkwasser genügen. Dasselbe gilt für Wasser zum
Händewaschen und zur Reinigung von Gebrauchsgegenständen, die der Lebensmittelverarbeitung dienen
oder sonst mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Ausrüstung zum Händewaschen:
Fliessendes warmes oder kaltes Wasser sowie Flüssigseife, Einwegpapier und evtl. Desinfektionsmittel.
Trinkwassernetz:
Ein Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz wird
empfohlen.
Kanister:
Falls ein Anschluss an das Netz fehlt, kann Trinkwasser
in ausreichender Menge auch in Kanistern oder Tanks
vorrätig gehalten werden. Die Behältnisse sollten leicht
zu reinigen und transparent sein, damit allfällige Verunreinigungen erkannt werden können. Das Wasser muss
täglich gewechselt werden.
Abwasser:
Falls ein Anschluss an ein Abwasserleitsystem fehlt, ist
das Abwasser in einem Gefäss aufzufangen und
umweltgerecht zu entsorgen.
____________________________________________________________________________________________________________
Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol und Tabak
Jeder Verkaufsstand von alkoholischen Getränken hat gut sichtbar ein Hinweisschild
anzubringen:
*)
mit folgendem Inhalt
Kein Alkohol und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren!
Keine Spirituosen und Getränke, die Spirituosen enthalten, an Jugendliche unter 18 Jahren!
*)
Zu beziehen bei der Eidg. Alkoholverwaltung, 3000 Bern 9, www.eav.admin.ch oder bei der Zürcher Fachstelle zur Prävention
des Alkohol- und Medikamenten-Missbrauchs, Langstrasse 229, 8031 Zürich, Tel. 044 271 87 23, www.zuefam.ch
migusto ltd. UK. 3 George Str. Luton
migusto.ch
ch
.
o
t
s
u
mig
Fach 360
CH. 8172 Niederglatt
Tel: +41-76-272.1200
Tel: +41-76-272.1500
www.migusto.ch
[email protected]
essen
trinken
freizeit
kunsthandwerk
migusto - Treffpunkt
der Geniesser
bio
vegi
vegan
gourmet
street food
Piazza - Zentrumplatz
8105 Regensdorf
10. - 11. Juni 2016
Der Unterzeichnete wünscht als Aussteller / Mitaussteller teilzunehmen. Er anerkennt die Teilnahme-Bedingungen (AGB*) als
integrierten Bestandteil dieses Vertrages und bestellt hiermit:
"migusto" ONLINE ANMELDUNG und
Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Alle Preise sind in Schweizer Franken - CHF.
Ab 18 m² Stand - 5% Platzmiete-Rabatt.
Dazu 8% MWST.
1 CHF = ca. € 0.90
Die Preise gelten bis 30. Mai 2016, danach erfolgt 10% Zuschlag.
Aussteller / Mitaussteller Angaben:
Die Ausstellungsfirma.
Gesetzlicher Name:
Lebendiges Regensdorf
11
Basis-Paket: Registrierung, Infobrochure-Eintrag, Werbebeitrag.
Areal-Nachtbewachung. Sanitäre Anlagen. Entsorgung,
Obligatorisch, für jeden Aussteller und Mitaussteller.
CHF 50
Standfläche. Hier Quadratmeterzahl eintragen
Strasse und Nr.:
12
Land / PLZ / Ort:
13
Tel:
▼
Tippen Sie X in die Box in der entsprechenden Zeile ein.
Meine Strasse ist die:
Landstr.
www:
41
Front (m) x Tiefe (m) = Total m². z.B.: 6 x 4 = 24m²
X
31
Biostr.
Vegistr.
Veganstr.
Stand im Grosszelt, Inkl. Steckdode T12-230V.
51
CHF/m²
14
15
1. Messestand mit Seiten/Rückwände (220cm hoch). Ab 6m²
139
61
2. Mit "migusto" Marktstand. Ab 9m² (3 x 3m).
119
62
99
63
4. Mit "migusto" Pavillion Inkl. Rückwand oder Marktstand
69
67
5. Nur Boden. Standgestaltung nur mit "migusto" schriftlicher Zustimmung.
49
68
6. Jung- / Kl.Bauern / Winzer, eigene Produkte, die ersten 9m².
29
69
3. Nur Boden, mit 1 Tisch 220 x 80cm, 2 Stühle. Ab 6m²
Stand im freien Gelände, ab 9 m² (3 x 3m)
Name der zuständigen
Person (hiernach-ZP):
Handy Nummer der ZP:
16
17
Email der ZP:
Steckdose T12
je CHF
Stk.
Tisch 220x80cm.
je CHF 50 Stk.
70
71
Steckdose T15
je CHF 100 Stk.
Sitzbank 220x25cm
je CHF 25 Stk.
72
73
Stuhl
je CHF 15 Stk.
74
76
Tiefkühler. Je 100L
60
CHF 20
ja
18
Wir melden uns als Aussteller/
Mitaussteller. Aussteller oder
"Mitaussteller" eintragen)
Wir melden uns als Mitaussteller am Stand der Firma:
Mitausstellergebühr: CHF 150
Angebotene Produkte (1):
Angebotene Produkte (2):
19
Waschservice eigene Gläser.
(1) CHF 120
ja
(1) CHF
160 ja
76
Waschservice "migusto" Gläser.
(2) CHF 200
ja
(2) CHF
240 ja
77
ja
78
Übernachtung bei Privatpersonen, auf Anfrage
Parking im UG, CHF 5.-/Tag. Anzahl Tage: 1, 2, oder 3 ->
20
Inserate in der Messe-Info-Brochure.
21
Bis 4-farbig. Brochure-Format 100 x 210mm.
22
Grösse
CHF
2. od. 3. Umschlagseite, 1/1 Seite
90x200mm
590
81
2. od. 3. Umschlagseite, 1/2 Seite
90 x 95mm
350
82
Textteil, 1/1 Seite
90x200mm
295
83
Textteil, 1/2 Seite
90 x 95mm
175
84
ja
nein
91
23
- Wir sind bio zertifiziert
*AGB Auf Verlagen.
79
Formularende