Seminarangebote für das Gesundheits

Seminarangebote
für das Gesundheits- und
Sozialwesen
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
www.bildungsportal.verdi.de
2016
Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Aufwertung der Arbeit ist auch 2016 unser zentrales Thema im
Gesundheits- und Sozialwesen. Am besten erreicht man die längst
überfällige Aufwertung durch deutlich mehr Personal und eine
gerechte Bezahlung. Unser Seminarangebot greift die betrieblichen
Themen und Probleme auf.
Arbeitsverdichtung und Zeitdruck sind schädlich für die Qualität der
Arbeit mit und am Menschen und gefährden die Gesundheit der
Beschäftigten. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten gesetzliche Interessenvertretungen haben, Belegschaften vor krankmachenden
Arbeitsbedingungen zu schützen. Am Ende braucht es aber auch
immer den Willen zum Selbstschutz. Was hindert, auch mal „Nein“ zu
sagen? Auch um solche Fragen geht es in unseren Seminaren.
Auch gute Ausbildung ist uns wichtig. Dafür machen wir uns unter
anderem durch das bundesweite betriebliche Ausbildungsprojekt
„Praktisch.Besser.Jetzt!“ stark. In einer Reihe von Seminaren greifen
wir die typischen Probleme der Auszubildenden im Gesundheitswesen
auf und entwickeln gemeinsam Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Ausbildung.
Die Teamerinnen und Teamer im Fachbereich „Gesundheit, Soziale
Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ können auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, unsere Referentinnen und Referenten kennen die Besonderheiten der Branche und verfügen über ein großes
Praxiswissen. Mit ver.di b+b und ver.di GPB haben wir starke Partnerinnen in der Bildungsarbeit.
Über die guten Rückmeldungen zum Fachbereichsprogramm 2015
haben wir uns sehr gefreut. Für 2016 haben wir unsere Angebote
noch weiter ausgebaut. Da ist für jede und jeden etwas dabei. Weitere
Seminare findest du im ver.di-Bildungsportal.
Viel Erfolg bei der Auswahl. Wir freuen uns auf dich.
Herzliche Grüße
Sylvia Bühler
Bundesfachbereichsleiterin Gesundheit,
Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Mitglied im ver.di-Bundesvorstand
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1
Kontaktdaten der Veranstalter
Fachbereich 3 – Gesundheit,
Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
Kontakt für die ver.di-finanzierten Seminare:
ver.di-Bundesverwaltung
Fachbereich 3, Bereich Berufspolitik
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Organisatorisches und Fragen zur Anmeldung
Sandra Koziar: 0 30/69 56-18 52
[email protected]
Inhaltliches
Melanie Wehrheim
[email protected]
Kontakt für die arbeitgeberfinanzierten Seminare:
ver.di Bildung+Beratung Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77
60329 Frankfurt am Main
Fon
0 69/25 78 24-0
Fax
0 69/25 78 24-24
[email protected]
Internetwww.hessen.verdi-bub.de
Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Gabriele Hetkamp: 0 69/25 78 24-26
[email protected]
Unternehmens- und fachbereichsbezogene Seminare, Bildungsberatung:
Dirk Langenkamp
[email protected]
2 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Kontaktdaten der Veranstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
ver.di-Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
(Mehr) Zeit für Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5
Kurzvorstellung der Bildungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6
Jahresübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
Jugendseminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Arbeits- und Gesundheitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Lohn / Gehalt / Tarifvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45
Pflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Psychiatrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60
Sozial- und Erziehungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64
Rettungsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68
Arbeiterwohlfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Kirche, Diakonie, Caritas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72
Berufspolitische Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Das besondere Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77
Praktische Hinweise zur Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84
Anmeldeformular für Interessenvertretungsseminare
(inklusive Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85
Hinweise zu den Freistellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .87
Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare
(inklusive Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Anschriften der ver.di-Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .97
Beitrittserklärung / Änderungsmitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
3
ver.di-Bildungszentren
Kompetenz und Vielfalt: Unsere Bildungszentren
In den ver.di-Bildungszentren finden viele Seminare und Tagungen statt. Dafür gibt es gute
Gründe, von denen wir hier einige benennen.
1.Orte gemeinsamen Lernens und der
Begegnung
Die Atmosphäre wie auch die Seminarausstattung unserer Bildungszentren ist darauf aus­gerichtet, gemeinsames Lernen und
den Austausch untereinander zu fördern.
ver.di-Kolleg/-innen begegnen sich in
einem Raum auf Augenhöhe. Die Seminarund Tagungsräume sind hell und einladend, modern ausgestattet und stehen
meist auch baulich zueinander in Beziehung, sodass sich Teilnehmende immer
wieder „über den Weg laufen“ können.
2. Gewerkschaft (er-)leben
Meist finden mehrere Seminare und Veranstaltungen in unseren Häusern parallel
statt. Somit wird ein Blick über den eigenen Betrieb oder die eigene Branche hinaus möglich. Die Teilnehmenden kommen
schnell miteinander ins Gespräch und tauschen auch seminarübergreifend Erfahrungen miteinander aus. Netzwerke entstehen
und/oder werden ausgebaut. ver.di ist
jederzeit sichtbar und zu erleben. Über die
Präsenz unserer Teamenden wie auch der
Bildungssekretär/-innen im Haus besteht
ein kurzer Draht zu ver.di. Ein Anruf bei den
Betreuungssekretär/-innen vor Ort schafft
ggf. unmittelbaren und schnellen Kontakt.
4 3.
Lernen in angenehmer Umgebung
mit hohem Erholungswert
Auch über den Seminarbetrieb hinaus sorgen die Mitarbeiter/-innen der Bildungszentren engagiert für ihre Gäste. Ein professioneller Hotelbetrieb und die regionale,
abwechslungsreiche Küche, z. T. in Bio-Qualität, tragen zum Wohlbefinden bei. Freizeitangebote wie z. B. Kegelbahn, Sauna
oder Billard laden dazu ein, angenehme
Zeiten miteinander zu verbringen. Unsere
Gaststätten laden abends herzlich ein.
Darüber besteht immer auch die Möglichkeit, sich individuell zu entspannen, ein
gutes Buch zu lesen, ein lohnendes
Gespräch zu führen oder auch einfach nur
für sich zu sein. Viel Natur in der Umgebung lädt zu Spaziergängen ein.
4.Die Beschäftigten in unseren
Bildungszentren sind ver.di-Beschäftigte oder arbeiten zu Equal-payBedingungen.
Unsere Bildungszentren schaffen immer
auch Arbeitsplätze in der Region und das
zu fairen Arbeitsbedingungen und Entlohnung nach ver.di-Tarifen. Über einen kollegialen Umgang untereinander und mit den
Gästen haben die Beschäftigten das Wohl
ihrer Gäste stets im Blick und tragen mit
dazu bei, den Aufenthalt in unseren Häusern so angenehm wie nur möglich zu
gestalten.
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
(Mehr) Zeit für Seminare
Stichwort: Bildungsurlaub
Zusätzlich zum Jahresurlaub noch (Bildungs-)Urlaub?!
Gesetzlich gesicherter Anspruch für Arbeitnehmer/-innen und i. d. R. auch Auszubildende …
Auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung durch den/die Arbeitgeber/-in …
Für i. d. R. 5 Tage pro Jahr
Zum Besuch von anerkannten (Bildungsurlaubs-)Seminaren
Voraussetzung ist ein im Bundesland (Arbeitsstätte) geltendes Bildungs­urlaubsgesetz
Zur Zeit gibt’s Bildungsurlaubsgesetze in:
– Baden-Württemberg, NEU seit 01. Juli 2015
– Berlin
– Brandenburg
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– Bremen
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– Hamburg
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– Hessen
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– Mecklenburg-Vorpommern
– Nordrhein-Westfalen
– Rheinland-Pfalz
– Saarland
– Sachsen-Anhalt
– Schleswig-Holstein
– Thüringen, NEU ab 01. Januar 2016
Aktuell nicht in: Bayern, Sachsen
Die Seminarkosten trägt i. d. R. der/die Veranstalter/-in, hier ver.di
Stichwort: gesetzliche Interessenvertretung
Freistellung nach § 37 (6) BetrVG/46 (6) BPersVG/LPersVG analog
Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit erforderliche Seminare
Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den/die Arbeitgeber/-in
Sämtliche Seminarkosten trägt der/die Arbeitgeber/-in
Freistellung nach § 37 (7) BetrVG/46 (7) BPersVG/LPersVG analog
Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit geeignete und anerkannte Seminare
Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den/die Arbeitgeber/-in
Die Seminarkosten trägt i. d. R. der/die Veranstalter/-in, hier ver.di
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
5
Kurzvorstellung der Bildungsträger
ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung
ver.di-Bildungsträger für die politische Bildung –
Politische Bildung für alle
Gemeinnützigkeit: ver.di GPB ist eine gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar
den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung. Das verwirklicht
ver.di GPB mit einem bundesweiten Angebot an politischen Seminaren.
Die Angebote von ver.di GPB richten sich an die Allgemeinheit, aber
auch an die Mitglieder der ver.di. Im Zentrum der Aktivitäten der
ver.di GPB steht die politische Bildung. Dazu bietet ver.di GPB eine
breite Palette von Bildungsmaßnahmen an. Die Seminare finden ausnahmslos in den ver.di-Bildungszentren statt.
Finanzierung: Finanziert wird die politische Bildungsarbeit der ver.di
GPB aus den anteiligen Abführungen von Aufsichtsratstantiemen. Zur
Abführung verpflichtet sind alle ver.di-Mandatsträger/-innen in Aufsichtsräten und vergleichbaren Mitbestimmungsfunktionen.
Qualitätszertifiziert: ver.di GPB hat am 07. 07. 2011 das Güte­
siegel Weiterbildung erhalten und damit Qualität nach Gütesiegel­
verbund nachgewiesen.
6 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Kurzvorstellung der Bildungsträger
ver.di Bildung + Beratung ...
. . . ist der bundesweit agierende gemeinnützige ver.di-Bildungsträger
zur Durchführung der Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des ver.di-Bundesvorstands und
des Gewerkschaftsrats nimmt ver.di Bildung + Beratung die Organisation und Durchführung der von den Arbeitgebern zu finanzierenden
Seminare für die gesetzlichen Interessenvertretungen bundesweit
wahr.
Durch viele Seminare und nicht zuletzt durch die enge Verzahnung
des Fachbereichs mit ver.di b+b kennen wir die Herausforderungen,
vor denen gesetzliche Interessenvertretungen im Gesundheitswesen
stehen. Diese Kenntnis ermöglicht es uns, Seminare anzubieten, die
den jeweiligen Problemlagen bzw. dem Wissensbedarf entsprechen.
Unsere Lernmethoden entsprechen neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen. Die Lernenden stehen im Mittelpunkt des Lernprozesses. Praxiserfahrene Referentinnen und Referenten stellen den jeweiligen Kontext her, beraten und unterstützen das individuelle Lernen.
ver.di b+b ist qualitätszertifiziert nach LQW.
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
7
Jahresübersicht der Seminare 2016
Termin
Ort
Seminartitel
Seite
Januar
27.01.–30.01.2016
Brannenburg
Seminar für Bildungsmitarbeiter/-innen im Gesundheitswesen und sozialen Diensten
74
31.01.–03.02.2016
Berlin-Wannsee
Gewerkschaftspolitisches Seminar für AWO-Betriebsräte
71
Februar
01.02.–03.02.2016
Berlin-Wannsee
Keine Angst vor Zahlen (Teil 1)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
60
01.02.–05.02.2016
Naumburg
Pflegeausbildung 2.0 – dein Update im Ausbildungsrecht
13
15.02.–17.02.2016
Berlin-Wannsee
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeit darf nicht krank machen!
29
15.02.–19.02.2016
Mosbach
JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12
22.02.–24.02.2016
Saalfeld
Beschäftigtendatenschutz im Sozial- und Gesundheitswesen
Strategien für die gesetzliche Interessenvertretung
20
29.02.–02.03.2016
Bielefeld-Sennestadt
Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
35
29.02.–04.03.2016
Naumburg
JAV und BR/PR/MAV spezial – Krankenpflege: Probleme der Ausbildung gemeinsam lösen
14
März
07.03.–09.03.2016
07.03.–09.03.2016
Walsrode
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen
41
Gladenbach
Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben durchsetzen
Individuelle Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz
45
07.03.–09.03.2016
Bielefeld-Sennestadt
Pauschale Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik
57
15.03.–18.03.2016
Saalfeld
Das neue Notfallsanitätergesetz (NotsanG)
68
Berlin-Wannsee
Ausgründung von Dienstleistungen in Krankenhäusern
Betriebliche Mitbestimmung in Servicegesellschaften
46
11.04.–13.04.2016
Bielefeld-Sennestadt
Dienstplangestaltung im Krankenhaus und in Kliniken
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen
47
11.04.–15.04.2016
Berlin-Wannsee
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick – Gesundheitswesen und soziale Dienste
39
April
06.04.–08.04.2016
11.04.–15.04.2016
Saalfeld
Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
71
15.04.–16.04.2016
Berlin-Wannsee
Schreibwerkstatt – besser kommunizieren im Betrieb
21
18.04.–19.04.2016
Berlin-Wannsee
Wir brauchen mehr Personal!
Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personaleinsatz und Personalbedarf
22
18.04.–22.04.2016
Naumburg
JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12
20.04.–22.04.2016
Saalfeld
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss und betriebswirtschaftliches Grundwissen
43
22.04.–24.04.2016
Naumburg
Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann?
15
25.04.–27.04.2016
Berlin-Wannsee
Keine Angst vor Zahlen (Teil 2)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
61
25.04.–29.04.2016
Naumburg
JAV/BR/PR/MAV spezial: Mitbestimmung in Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen
16
Bad Soden-Salmünster
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende (Teil 1)
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
27
09.05.–11.05.2016
Saalfeld
Arbeitszeitregelungen in Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen
Rechtsgrundlagen und Mitbestimmung rund um das Thema Arbeitszeit
36
09.05.–13.05.2016
Saalfeld
Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen im Rettungsdienst
69
Mai
09.05.–11.05.2016
09.05.–13.05.2016
Saalfeld
Arbeitsfeld Pflegeschule – Seminar für Pflegelehrer/-innen
74
18.05.–20.05.2016
Bielefeld-Sennestadt
Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts
72
19.05.2016
Berlin-Wannsee
Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten
37
8 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Jahresübersicht der Seminare 2016
Termin
Ort
Seminartitel
Seite
23.05.–25.05.2016
Saalfeld
Dienstplangestaltung in der Altenpflege für TVöD-Anwender
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen
52
23.05.–25.05.2016
Walsrode
Entgrenzung in der Arbeitswelt – wenn mehr Freiheit zur Belastung wird
Handlungsansätze für die gesetzliche Interessenvertretung
23
24.05.–27.05.2016
Berlin-Wannsee
Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen Einrichtungen
73
06.06.–08.06.2016
Ohlstadt – Hotel
Alpenblick
Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
38
06.06.–08.06.2016
Berlin-Wannsee
Dienstplangestaltung in Servicebetrieben von Krankenhäusern
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen
48
Juni
06.06.–08.06.2016
Walsrode
Gefährdungsbeurteilung im Sozial- und Erziehungsdienst
66
13.06.2016
Frankfurt am Main –
DGB-Haus
Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten
30
13.06.–15.06.2016
Mosbach
Keine Angst vor Zahlen (Teil 1)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
60
13.06.–17.06.2016
Berlin-Wannsee
Zeit für eine gerechte Gesundheitspolitik
24
15.06.2016
Koblenz – IBIS Hotel
Gefährdungsanzeigen im Sozial- und Gesundheitswesen
31
20.06.–21.06.2016
Walsrode
Leiharbeit und Werkvertrag – neue Strategien zur Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen
Formen des flexiblen Personaleinsatzes im Gesundheitswesen
25
22.06.–23.06.2016
Bielefeld-Sennestadt
Gefährdungsanalyse in Einrichtungen der stationären Pflege
Gefährdungen erkennen, Abhilfemaßnahmen entwickeln und durchsetzen
54
27.06.2016
Kassel – InterCityHotel
Beschäftigtenversammlung in Schichtbetrieben des Gesundheitswesens
Versammlungen unter schwierigen arbeits­organisatorischen Umständen erfolgreich vorbereiten und
durchführen
63
27.06.–29.06.2016
Bielefeld-Sennestadt
Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen
64
28.06.–30.06.2016
Saalfeld
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2)
Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses in Unternehmen des Gesundheitswesens
44
Juli
04.07.–06.07.2016
Mosbach
Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
35
04.07.–08.07.2016
Naumburg
JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12
11.07.–13.07.2016
Mosbach
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Arbeit darf nicht krank machen!
29
Brannenburg
Krankenhäuser aktuell
Aktuelle Veränderungen auf dem Krankenhaussektor und ihre Bedeutung für die Arbeit der
Interessenvertretung
49
Brannenburg
Neue Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung
Auswirkungen auf die Beschäftigten
58
Walsrode
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss und betriebswirtschaftliches Grundwissen
43
08.09.2016
Koblenz – IBIS Hotel
Praxisseminar zur Gefährdungsanzeige
Mängel erkennen – Qualität sichern mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen
32
12.09.–14.09.2016
Mosbach
Dienstplangestaltung im Krankenhaus und in Kliniken
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen
47
August
29.08.–01.09.2016
29.08.–02.09.2016
September
05.09.–07.09.2016
12.09.–14.09.2016
Saalfeld
Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege
55
19.09.–20.09.2016
Bielefeld-Sennestadt
Wir brauchen mehr Personal!
Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personaleinsatz und Personalbedarf
22
19.09.–21.09.2016
Bad Soden-Salmünster
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende (Teil 2)
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
27
Saalfeld
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen
41
19.09.–21.09.2016
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
9
Jahresübersicht der Seminare 2016
Termin
Ort
Seminartitel
Seite
Walsrode
Unikliniken aktuell
Aktuelle Veränderungen in den Universitätskliniken und ihre Bedeutung für die Arbeit der
Interessenvertretung
50
Naumburg
JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12
26.09.–28.09.2016
Berlin-Wannsee
Dienstplangestaltung in der Altenpflege
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen bei
Nicht-TVöD-Anwendung
53
26.09.–30.09.2016
Bielefeld-Sennestadt
TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern
Eingruppierung nach dem TVöD-K/TVÜ und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
40
29.09.–01.10.2016
Berlin-Wannsee
Traumberuf Arzt im Krankenhaus? Wunsch und Wirklichkeit
75
19.09.–23.09.2016
19.09.–23.09.2016
Oktober
05.10.–07.10.2016
Naumburg
JAV spezial: Facebook & Co. in Betrieb und Dienststelle
17
06.10.2016
Berlin-Wannsee
Mindestlohn in der Pflege
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
56
10.10.–12.10.2016
Walsrode
Mitbestimmung bei Um- und Neubauten
Umstrukturierungen der Arbeits- und Ablauforganisation frühzeitig erkennen und mitbestimmen
26
10.10.–12.10.2016
Saalfeld
Arbeitszeiten im Rettungsdienst
69
11.10.–14.10.2016
Berlin-Wannsee
Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen Einrichtungen
73
12.10.–14.10.2016
Mosbach
Keine Angst vor Zahlen (Teil 2)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
61
12.10.–16.10.2016
Berlin-Wannsee
Zwischen Arztpraxis und Krankenhaus
Seminar für Medizinische Fachangestellte (MFA)
75
31.10.2016
Frankfurt am Main –
DGB-Haus
Biostoffverordnung
Schutzbestimmungen zum Umgang mit Keimen und Erregern im Arbeitsbereich
33
31.10.–02.11.2016
Gladenbach
Dauerbaustelle Krankenhausorganisation
51
31.10.–04.11.2016
Naumburg
Wir streiken! Aber was wird mit den Patient/-innen?
18
November
07.11.–09.11.2016
Walsrode
Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
38
07.11.–11.11.2016
Berlin-Wannsee
Neue Entwicklungen in der Forensischen Psychiatrie
59
07.11.–11.11.2016
Berlin-Wannsee
Wie geht´s weiter in den MTA-Berufen?
Seminar für medizinisch-technische Assistent/-innen (MTA)
76
14.11.–18.11.2016
Naumburg
JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12
15.11.2016
Frankfurt am Main –
DGB-Haus
Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten
37
16.11.–18.11.2016
Walsrode
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2)
Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses in Unternehmen des Gesundheitswesens
44
21.11.–22.11.2016
Bielefeld-Sennestadt
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen im Sozial- und Erziehungsdienst
67
21.11.–23.11.2016
Berlin-Wannsee
Keine Angst vor Zahlen (Teil 3)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie
62
21.11.–24.11.2016
Saalfeld
Zukunftswerkstatt Rettungsdienst
70
23.11.–25.11.2016
Berlin-Wannsee
Was passiert im Sozial- und Erziehungsdienst?
65
28.11.–30.11.2016
Saalfeld
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2)
Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten
42
Saalfeld
Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen
64
Dezember
05.12.–07.12.2016
10 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Gesundheitswesen
Seminarangebote
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
11
Jugendseminare
JAV Praxis 2: Ausbildung checken und
verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das
Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es
geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag
haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche
Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können
JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen,
dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete
Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen,
wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Seminargebühr: 875,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung
Mosbach (MO)........525,00 €
(inkl. MwSt.)
Naumburg (NA)......415,00 €
(umsatzsteuerbefreit im DZ)
Teilnahmevoraussetzung
Vorherige Teilnahme am
JAV 1-Grundseminar.
Zielgruppe
Angesprochen sind JAVis.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
12 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG
Pflichten des Trägers der Ausbildung
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung
von Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/
Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule
15.02.2016–19.02.2016Mosbach
18.04.2016–22.04.2016Naumburg
04.07.2016 –08.07.2016Naumburg
19.09.2016–23.09.2016Naumburg
14.11.2016–18.11.2016Naumburg
1663-1602152
1663-1604183
1600-1607042
1663-1609194
1663-1611141
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Jugendseminare
Pflegeausbildung 2.0 – dein Update im
Ausbildungsrecht
Altenpflegeausbildung – abgeschafft!
Kinderkrankenpflegeausbildung – eingestellt!
Krankenpflegeausbildung – generalisiert!
Pflege wird studiert?!
Seminargebühr: 905,00 €
Ist das die Zukunft? Die Pflegeausbildung wird sich verändern, das ist
klar. Wir mischen uns ein! Pflegenotstand droht – ist die Pflegekammer die Lösung? Und welche Rolle spielt Europa?
In dem Seminar besteht die Gelegenheit, sich mit diesen Entwicklungen kritisch auseinanderzusetzen sowie die Konsequenzen für die
Ausbildung im Betrieb und für die Arbeit der Interessenvertretung zu
diskutieren. Rechtliche Grundlagen werden vermittelt und Handlungsmöglichkeiten für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
erarbeitet.
01.02.2016–05.02.2016Naumburg
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
NA 07 160201 04
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung
Naumburg (NA)......415,00 €
(umsatzsteuerbefreit im DZ)
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAVis im Gesundheitswesen.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
13
Jugendseminare
NEU
JAV und BR/PR/MAV spezial – Krankenpflege:
Probleme der Ausbildung gemeinsam lösen
Auszubildende im Krankenhaus kennen sie, die typischen Probleme
ihrer Ausbildung: keine freie Urlaubsplanung, Stations-Hopping, mangelnde Praxisanleitung oder Kosten für Ausbildungsmittel. Die JAV ist
im Gespräch mit den Auszubildenden. Doch um gute Ausbildung
durchzusetzen, braucht es eine enge Zusammenarbeit mit dem
Betriebs-/Personalrat oder der Mitarbeitervertretung.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Lösungswege für diese typischen Probleme. Welche Mitbestimmungsrechte gibt es in Bezug auf
bestimmte Themen, und wie sehen Durchsetzungsmöglichkeiten für
diese aus? Diese und andere Fragen werden wir gemeinsam beantworten, um gute Ausbildung im Betrieb zu realisieren.
Seminargebühr: 905,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung
Naumburg (NA)......415,00 €
(umsatzsteuerbefreit im DZ)
Teilnahmevoraussetzung
Besuch des BR-/PR-/JAV 1-­
Grundseminars.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAVis im Gesundheitswesen.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
14 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sammeln und Aufzeigen von typischen Problemen in der
Ausbildung im Krankenhaus
Rechtliche Einordnung und Aufzeigen der Mitbestimmung bei
typischen Ausbildungsproblemen
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei bestimmten Problemen
Zusammenarbeit und gemeinsame Durchsetzungsmöglichkeiten
von BR/PR/MAV und JAV bei komplexen Problemfällen
Vertiefung und Verknüpfung von KrPflG und KHG mit den
Mitbestimmungsmöglichkeiten nach BetrVG und PersVG
Möglichkeiten und Beispiele von Betriebs- und
Dienstvereinbarungen für gute Ausbildung
Aktuelle Rechtsprechung rund um das Thema Ausbildung im
Krankenhaus
29.02.2016–04.03.2016Naumburg
NA 01 160229 03
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Jugendseminare
Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann?
Du bist fertig mit der Ausbildung oder willst dich beruflich verändern?
Dann bist du hier genau richtig!
In diesem Seminar werden wir deine Möglichkeiten in Aus-, Fort- und
Weiterbildung besprechen. Du erhältst Einblick in die vielfältigen Studienangebote, ihre Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Du überlegst, im Ausland zu arbeiten? Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten und Wege es hierzu gibt.
„Auch eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.“
22.04.2016–24.04.2016Naumburg
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
NA 07 160422 09
Zielgruppe
Angesprochen sind Auszubildende, JAVis, junge Beschäftigte in der Pflege und
Beschäftigte mit Interesse an
Weiterbildung.
Freistellung
Keine
15
Jugendseminare
NEU
Seminargebühr: 905,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung
Naumburg (NA)........... 415,00 €
(umsatzsteuerbefreit im DZ)
Teilnahmevoraussetzung
Vorheriger Besuch des BR 1-/
PR 1-/JAV 1-Grundseminars.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAVis im Gesundheitswesen.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
16 JAV/BR/PR/MAV spezial: Mitbestimmung in
Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen
Krankenhäuser sind neben ihrem Versorgungsauftrag zugleich Ausbildungsstätten für fast alle Gesundheitsberufe. Neben Ausbildungsberufen mit langer Tradition, wie z. B. den Pflegeberufen, werden auch
Berufe an Krankenhäusern ausgebildet, wie Notfallsanitäter oder
Pflegehelferinnen, die noch nicht sehr lange existieren. Daneben gibt
es in vielen Krankenhäusern neue Aus- und Weiterbildungsgänge für
ärztliche Assistenzberufe, wie ATA, CTA oder OTA. Ihre Problemlagen
sind unterschiedlich, aber alle unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung. Auszubildende in der Krankenpflege müssen oft als
Lückenbüßer herhalten, andere erhalten keine Ausbildungsvergütung
oder es existieren nur unzureichende rechtliche Bestimmungen für die
Ausbildung.
In diesem Seminar werden die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen im Überblick dargestellt und einzelne Themen vertieft.
Gemeinsam erarbeiten wir rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten,
um die theoretische und praktische Ausbildung zu verbessern. Damit
die Arbeitgeber die Ausbildungsbedingungen nicht einseitig diktieren,
werden Möglichkeiten der Gestaltung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen erarbeitet. Je nach betrieblicher Situation widmen wir
uns neben grundlegenden Fragen des Ausbildungsrechts auch der
Ausbildungsplanung, der Urlaubsvergabe, der Gestaltung der Praxisanleitung und -begleitung, der Prüfungsvorbereitung oder Ausbildungsstandkontrollen.
25.04.2016–29.04.2016Naumburg
NA 01 160425 01
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Jugendseminare
JAV spezial: Facebook & Co. in Betrieb und
Dienststelle
Für JAV mit „schnellem Daumen“, die ihre Anliegen und Erfolge auch
gut promoten wollen.
Internet, Web 2.0, Facebook? Klar – schon ewig! Jeden Tag! Und in
der JAV-Arbeit? Eher nicht so, oder? Du hast vor, mit neuen Medien
auch in deiner JAV-Tätigkeit zu arbeiten? Du bist unsicher, was rechtlich geht und was nicht? Du kennst alle Plattformen und weißt nur
noch nicht, welche sich für wen bzw. für was eignet? Dann bist du
hier genau richtig!
Wir nehmen das ganze Feld mal unter die Lupe und testen die verschiedenen Möglichkeiten von Facebook/Twitter und Co. Wir lüften
das Geheimnis der #Hashtags und beleuchten gemeinsam einige
Tools zur Arbeitsorganisation der JAV.
Zudem gehen wir darauf ein, was der Arbeitgeber allen JAVen ermöglichen muss und welche Gesetze uns in der digitalen Welt Grenzen
setzen.
05.10.2016–07.10.2016Naumburg
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
NA 01 161005 02
Seminargebühr: 645,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung
Naumburg (NA)......220,00 €
(umsatzsteuerbefreit im DZ)
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAVis im Gesundheitswesen.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
17
Jugendseminare
Wir streiken! Aber was wird mit den
Patient/-innen?
Zielgruppe
Angesprochen sind Auszubildende, Aktive, JAVis und
Arbeitskampfleitungen
im
Gesundheitswesen.
Freistellung
BU
18 „Im Gesundheits- und Sozialwesen brauchen wir keine Gewerkschaften! Wir helfen den Menschen, das ist das Wichtigste. Wozu sollen wir
denn für unsere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen kämpfen, am
besten noch streiken? Das geht doch nicht, was soll denn dann aus
den Patient/-innen werden?“
Kennst du diese oder ähnliche Aussagen? Auch du als Auszubildende/-r oder junge/-r Beschäftigte/-r im Gesundheitswesen hast einen
Anspruch auf gute Bezahlung sowie gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Das wird in einem Tarifvertrag geregelt. Doch der
Arbeitgeber verschenkt ihn natürlich nicht. Deshalb müssen wir ihn
gemeinsam durchsetzen.
In diesem Seminar schauen wir uns an, worauf es bei einem Tarifvertrag ankommt, wie deine Vorstellungen guter Ausbildung oder Arbeit
dort hineinkommen und welche konkrete Bedeutung ein Tarifvertrag
für deine Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen hat. Dabei
bleibt es nicht nur bei der Theorie, sondern wir werden spielerisch
gemeinsam die Entstehung und die Durchsetzung eines Tarifvertrags
erleben.
31.10.2016–04.11.2016Naumburg
NA 07 161031 03
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Jugendseminare
Ankündigung
JAV-Konferenz im Gesundheits- und Sozialwesen
„Praktisch.Besser.Jetzt!“
Gemeinsam mit vielen anderen Jugend- und Auszubildendenvertretungen vertreten wir die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Gesundheits- und Sozialwesen und setzen diese auch
durch. Das wollen wir mit DIR noch ausbauen! Egal, ob du viel oder
wenig Erfahrung mitbringst, hier bist du richtig! Es erwarten dich drei
Tage voller Wissen, Austausch und Spaß.
Anmeldungen sind ab Dezember 2015 möglich
Kontakt: [email protected]
www.gesundheit-soziales.verdi.de/ueber-uns/jugend
Termin: 08.06.2016–10.06.2016 in Willingen
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
19
Gesundheitswesen
Beschäftigtendatenschutz im Sozial- und
Gesundheitswesen
Strategien für die gesetzliche Interessenvertretung
Arbeitgeber, auch im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens,
müssen die personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigten vor rechtswidrigem Zugriff schützen. Dies betrifft auch die mögliche Nutzung
bzw. Speicherung von Daten durch betriebsfremde Akteure (z. B.
Krankenkassen oder andere Kostenträger).
In diesem Seminar behandeln wir neben den rechtlichen Grundlagen
des betrieblichen Datenschutzes auch den zulässigen Rahmen der
Datenerhebung, der Speicherung, des Datenaustauschs mit Dritten
usw. sowie die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung zum Schutz personenbezogener Daten der
Beschäftigten.
Seminargebühr: 705,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
20 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Allgemeine rechtliche Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
Zulässigkeit von Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
sowie des Datenaustauschs mit Dritten
Grenzen des Einsatzes technischer Datenerfassungssysteme
Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Strategische Ziele der gesetzlichen Interessenvertretung beim
Datenschutz
Zusammenwirken unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen
(z. B. Sozialgesetzbücher und BetrVG/BPersVG)
Eckpunkte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zum
Beschäftigtendatenschutz
22.02.2016–24.02.2016Saalfeld
1663-1602221
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Gesundheitswesen
Schreibwerkstatt – besser kommunizieren
im Betrieb
Wer etwas zu sagen hat, sollte es einfach und verständlich tun. Das
gilt auch für die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen im
Betrieb. Wir zeigen, worauf es ankommt. Was macht einen Text leicht
lesbar? Was gehört in eine Überschrift? Welche Darstellungsform eignet sich für welchen Inhalt? Besonderes Augenmerk legen wir auf
gewerkschaftliche Betriebszeitungen.
Das Seminar bietet konkrete Tipps: Von der Themensuche bis zum fertigen Text, verständlich und anregend. Wir zeigen, wie Artikel aufgebaut werden. Und was beim Layout zu beachten ist. Wann bieten sich
Fotos und Comics an? Was ist bei Urheberrechten wichtig? Als elek­
tronische Seminarunterlage stellen wir ein kostenloses Layout-Programm für Betriebszeitungen zur Verfügung – damit ihr direkt loslegen könnt.
15.04.2016–16.04.2016Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
BE 11 160415 12
NEU
Zielgruppe
VL und alle gewerkschaftlich
Aktiven im Betrieb.
Freistellung
keine
21
Gesundheitswesen
Wir brauchen mehr Personal!
Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung beim Personaleinsatz und
Personalbedarf
„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen
beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z. B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und unzureichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische
und physische Belastungen nehmen ebenso zu wie lang andauernde
Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der
Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes gestaltet werden?
Seminargebühr: 535,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............145,00 €
Bielefeld (BI)...........155,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
22 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des
Personalbedarfs und -einsatzes
Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der
Arbeitszeit sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Personalbedarfsermittlung
Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten
(z. B. Überlastungsanzeigen)
Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
18.04.2016–19.04.2016Berlin-Wannsee
1663-1604181
19.09.2016–20.09.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1609191
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Gesundheitswesen
Entgrenzung in der Arbeitswelt – wenn mehr
Freiheit zur Belastung wird
Handlungsansätze für die gesetzliche Interessenvertretung
Immer mehr abhängig Beschäftigte fühlen sich verantwortlich für den
Unternehmenserfolg. Sie arbeiten wesentlich mehr als sie arbeitsvertraglich vereinbart haben. Oft machen sie die zusätzlich geleistete
Arbeit beim Arbeitgeber nicht einmal geltend. Was steckt dahinter?
Ist es Zufall oder vom Arbeitgeber geplant? Und weshalb fällt Nein-Sagen immer schwerer?
Durch „indirekte Steuerung“ erhalten die Beschäftigten vermeintlich
mehr Freiheit. Doch wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und
Nachteile der damit verbundenen neuen Arbeitsformen? Welche
(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen sind notwendig?
Welche Strategien und Handlungsansätze kann die gesetzliche Interessenvertretung verfolgen? In welchen Bereichen hat sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen für die
Beschäftigten
Überblick: Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung und
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
Handlungsansätze und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
23.05.2016–25.05.2016Walsrode
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1605231
NEU
Seminargebühr: 730,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)........285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
23
Gesundheitswesen
Zeit für eine gerechte Gesundheitspolitik
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind VL sowie
interessierte Mitglieder aus
dem Gesundheitswesen.
Freistellung
BU, § 37 Abs. 7 BetrVG
24 Das bundesdeutsche Gesundheitswesen ist einem ständigen Wandel
unterworfen. In diesem Seminar werden die grundlegenden Strukturen des Gesundheitswesens aufgezeigt und auf dieser Grundlage die
aktuellen Entwicklungen in der Gesundheits- und Pflegepolitik analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Themen Krankenhausfinanzierung und Personalsituation, Finanzierung der Krankenund Pflegeversicherung und den Herausforderungen der
Pflegeversicherung. Die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen
auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden dabei ebenso
diskutiert wie die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen für gute Arbeitsbedingungen.
13.06.2016–17.06.2016Berlin-Wannsee
BE 11 160613 01
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Gesundheitswesen
Leiharbeit und Werkvertrag – neue Strategien
zur Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen
Formen des flexiblen Personaleinsatzes im
Gesundheitswesen
Der Umfang der Leiharbeit in Betrieben des Gesundheitswesens steigt
von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen
Rahmenbedingungen verdienen „ausgeliehene“ Beschäftigte deutlich weniger. Auch rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch
umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu umgehen, setzen
Arbeitgeber zunehmend auf (Schein-)Werkverträge.
In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leiharbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen und Regelungen des AÜG? Welche Rolle
spielt der Arbeitsvertrag? In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt, verschiedene Formen des Personaleinsatzes
behandelt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen
Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie zu tarifvertraglichen und
betrieblichen Regelungen
Der Arbeitsvertrag als Grundform des Personaleinsatzes für den
Arbeitgeber
Formen des externen/internen Personaleinsatzes (Werkvertrag,
Dienstvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung)
Überblick über die Regelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz mit dem
AÜG (z. B. über Servicegesellschaften)
Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
20.06.2016–21.06.2016Walsrode
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1606201
Seminargebühr: 540,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)........155,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
25
Gesundheitswesen
Mitbestimmung bei Um- und Neubauten
Umstrukturierungen der Arbeits- und Ablauforganisation
frühzeitig erkennen und mitbestimmen
Viele Einrichtungen planen Baumaßnahmen oder führen diese bereits
durch. Dabei wird nicht nur die äußere Hülle des Gebäudes neu
geplant. Mit der Infrastruktur im Neubau geht in der Regel die
Umstrukturierung der Arbeitsorganisation sowie der Pflege- und
Behandlungsprozesse einher. Oft werden gleichzeitig die Informations- und Kommunikationssysteme auf den neuesten Stand gebracht.
Dieses Seminar beleuchtet solche Veränderungen, deren Hintergründe
und Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie die Informations-,
Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung.
Seminargebühr: �740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)........285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
26 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Betrachtung aus der Perspektive der
Interessenvertretung
Um- und Neubauten im Licht neuer Organisationskonzepte
Auswirkungen auf Tätigkeitsprofile und
Eingruppierungsgrundsätze
Einfluss auf Personalplanung und Personalbedarfsermittlung
Einfluss auf Dienstplangestaltung sowie die Personalkosten
(Entgelt)
Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit
Liegt die Voraussetzung für eine Betriebsänderung vor?
Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung
10.10.2016–12.10.2016Walsrode
1663-1610101
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Gesundheitswesen
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der
eigenen Führungspraxis
Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter
den aktuellen Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie
schwierige Entscheidungs- und Gesprächssituationen meistern. Der
Umgang mit den Erwartungen der Beschäftigten, Verhandlungen mit
der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und das Führen
eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen
Handelns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen, Menschen zu beteiligen und zu gewinnen.
Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu
überprüfen und Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich
begrenzten Prozess mit klar definierter Zielsetzung geht es um die
Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozialen und methodischen Kompetenz als Führungsperson.
Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und
reflektiert wird.
Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein:
Persönliche Stärken und Schwächen erkennen. Fokussiert wird auf
die Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die
Rolle als Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und
besser auszufüllen
Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und
Krisensituationen im Arbeitszusammenhang
Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende
Verhaltensmuster in der Kommunikation bei sich und anderen zu
erkennen und bei sich zu korrigieren bzw. anderen Hinweise zu
geben, wie diese Muster verändert werden könnten, um besser
zusammenzuarbeiten
Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als Vorsitzende/-r
Teil 1:
09.05.2016–11.05.2016 Bad Soden-Salmünster1600-1605096
Teil 2:
19.09.2016–21.09.2016 Bad Soden-Salmünster1600-1609193
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: �810,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bad Soden.... 293,00 € pro Teil
Zielgruppe
Angesprochen sind Vorsitzende und stellv. Vorsitzende
von BR/PR sowie wichtiger
Ausschüsse.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
27
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Systematik unserer Seminare zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit diese Seminar beginnt die Seminarreihe:
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes –
Arbeit darf nicht krank machen!
Die Reihenfolge der Aufbauseminare ist frei wählbar
(Ausnahme: Praxisseminar Gefährdungsanzeige)
Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten
Biostoffverordnung
Gefährdungsanalyse in Einrichtungen
der stationären Pflege
Wir brauchen mehr Personal !
Gefährdungsanzeigen im
Sozial- und Gesundheitswesen
Praxisseminar zur Gefährdungsanzeige
28 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundlagen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
Arbeit darf nicht krank machen!
Das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten sowie auch deren Lebensqualität zu erhalten, macht den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu
einer wesentlichen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung.
Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bekannt sein.
Das Seminar vermittelt Grundlagen dieses Themenfelds und wendet
sich an Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, die sich einen
Überblick über den vielschichtigen Aufgabenbereich des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes verschaffen wollen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Säulen und Bestandteile des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
Normenhierarchie und rechtliche Grundlagen/Vorschriften
Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen zur Verhältnisund Verhaltensprävention
Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
15.02.2016–17.02.2016Berlin-Wannsee
11.07.2016–13.07.2016Mosbach
1663-1602151
1663-1607111
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Walsrode (WA)........285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
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ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
29
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten
Die stetige Zunahme von krankheitsbedingten Fehlzeiten hat ihre
Ursache in fortschreitender Arbeitsverdichtung und dauerhafter Überlastung aufgrund von zu wenig oder nicht ausreichend qualifiziertem
Personal. In der Folge versuchen Arbeitgeber, die Arbeitszeit und den
Einsatz der Beschäftigten noch flexibler zu handhaben. Die Folge:
mehr krankheitsbedingte Fehlzeiten durch steigende Arbeitsbelastung – ein Teufelskreis!
Das Seminar bietet einen Überblick über rechtliche Aspekte von
krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie die Analyse der Ursachen und
Folgen. Nach einem Blick auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten des Arbeitgebers zur präventiven Gesundheitsförderung stehen die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Mittelpunkt.
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
30 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Auswirkungen von
krankheitsbedingten Fehlzeiten
Mögliche Ursachen und Folgen für die Beschäftigten
(z. B. krankheitsbedingte Kündigung)
Überblick: Analyseinstrumente zur Entwicklung von betrieblichen
Maßnahmen zur Fehlzeitenreduktion
Darstellung betrieblicher Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung
am Arbeitsplatz
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
13.06.2016
Frankfurt am Main – DGB-Haus 1663-1606131
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefährdungsanzeigen im Sozial- und
Gesundheitswesen
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird auch mit Personalabbau
und unbesetzten Stellen erkauft. Der Alltag des Personals ist von
wachsendem Leistungsdruck geprägt. Überlastung und Fehlleistung
sind die logische Folge. Der Druck wird dabei von den Beschäftigten
zum Wohle der Patientinnen und Patienten ausgeblendet. Die so entstehende Überlastung führt oft dazu, dass Sachen beschädigt oder
Personen gefährdet werden. Das wiederum kann für den vermeint­
lichen Verursacher zu arbeitsrechtlichen, strafrechtlichen und/oder
zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Das Seminar behandelt die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen,
aber auch die Ziele und Folgen von Gefährdungsanzeigen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mögliche rechtliche und persönliche Folgen von
Arbeitsüberlastung
Hinweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten
Ziele, Inhalte und Folgen von Gefährdungsanzeigen
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit
Gefährdungsanzeigen
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
15.06.2016
Koblenz – IBIS Hotel
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1606151
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
31
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisseminar zur Gefährdungsanzeige
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Teilnahmevoraussetzung
Vorherige Teilnahme am Seminar „Gefährdungsanzeigen im
Sozial- und Gesundheitswesen“.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
32 Mängel erkennen – Qualität sichern mit
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Gefährdungsanzeigen (auch Überlastungsanzeigen genannt) werden
in Einrichtungen und Betrieben mehr und mehr genutzt, um Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten zu schützen. Viele Interessenvertretungen streben entsprechende Betriebs-/Dienstvereinbarungen
an, andere haben bereits Vereinbarungen getroffen.
Das Praxisseminar bietet Interessenvertretungen mit bereits abgeschlossenen Betriebs-/Dienstvereinbarungen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung sowie Hilfestellung bei konkreten Umsetzungsfragen.
Gremien, die eine Vereinbarung anstreben, bekommen einen Überblick über mögliche Inhalte und Eckpunkte durch eine fundierte Orientierung vor dem Hintergrund praktischer Beispiele.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur
Gefährdungsanzeige
Rechtliche Möglichkeiten ihrer Durchsetzung
Mögliche Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur
Sicherstellung von Qualitätsanforderungen in der Pflege und
Betreuung
Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Vereinbarungen
Verbindung zu weiteren Feldern der Beteiligung der Interessen­
vertretung bei Fragen von Personaleinsatz/-entwicklung,
Qualitäts- und Risikomanagement
08.09.2016
Koblenz – IBIS Hotel
1663-1609081
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Biostoffverordnung
Schutzbestimmungen zum Umgang mit Keimen und
Erregern im Arbeitsbereich
Multiresistente Keime, Hepatitis- und HIV-Erreger sind für Patientinnen/Patienten, Bewohner/-innen von Pflegeheimen und Mitarbeiter/-innen gleichermaßen eine Gefährdung. Hilfestellung und Schutzvorschriften im Umgang mit den Erregern insbesondere für die
Beschäftigten bietet die Biostoffverordnung (BioStoffV).
Bei der Umsetzung der BioStoffV ist die gesetzliche Interessenvertretung zu beteiligen. Das Seminar gibt einen Überblick über die Ziele
und Inhalte der BioStoffV und stellt die Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung bei der Umsetzung vor.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen, Inhalte und Anwendungsbereiche der
Biostoffverordnung
Darstellung der mit der BioStoffV im Zusammenhang stehenden
gesetzlichen Regelungen (z. B. ArbSchG)
Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation und des
Arbeitsplatzes
Grundpflichten des Arbeitgebers und besondere
Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit Biostoffen
Gefährdungsbeurteilung und die besonderen Merkmale nach der
BioStoffV, speziell zur psychischen Belastung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der
Anwendung und betrieblichen Umsetzung der BioStoffV
31.10.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1610311
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Teilnahmevoraussetzung
Vorkenntnisse zum Thema
Gefährdungsbeurteilung.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
33
Arbeitszeit
Die Systematik unserer Seminare zu
Arbeitszeit und Dienstplänen
Mit diesem Seminar beginnt die Seminarreihe:
Arbeitszeitrecht und Grundlagen der
Arbeitszeitgestaltung
Dann folgen die Dienstplanseminare
Dienstplangestaltung
... im
Krankenhaus
... in der
Altenpflege
(mit und
ohne TVöD)
... in Service­
betrieben
... im Sozialund
Erzieh­ungs­­
dienst
Ab hier ist die Reihenfolge beliebig wählbar
Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten
Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im
Sozial- und Gesundheitswesen
Arbeitszeitregeln in Einrichtungen zur Betreuung von
Menschen mit Behinderungen
34 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Arbeitszeit
Arbeitszeitrecht und Grundlagen der
Arbeitszeitgestaltung
Um Kosten zu senken, soll immer mehr Arbeit mit immer weniger Personal in immer weniger Zeit geleistet werden. Oft zeigt sich, dass die
bestehenden Arbeitszeitmodelle diesen Anpassungen nicht gerecht
werden. Die gesetzliche Interessenvertretung hat bei der Arbeitszeitverteilung Mitbestimmungsrechte. Über diese Rechte lassen sich ganz
konkret die Arbeits- und Lebensbedingungen der Kolleginnen und
Kollegen positiv beeinflussen.
In diesem Seminar nehmen wir gemeinsam die entsprechenden
gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen in den Blick. Anhand
verschiedener Arbeitszeitmodelle erarbeiten wir gemeinsam, wie die
Interessen der Beschäftigten zur Arbeitszeit mitgestaltet werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsnormen und Grundlagen für Arbeitszeitregelungen
Bestandsaufnahme der betrieblichen Situation(en)
Die verschiedenen Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Schichtdienste etc.)
Arbeitszeitgestaltung und Personaleinsatz
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
29.02.2016–02.03.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1602291
04.07.2016–06.07.2016Mosbach
1663-1607041
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: 745,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........275,00 €
Mosbach (MO)........285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
35
Arbeitszeit
Arbeitszeitregelungen in Einrichtungen zur
Betreuung von Menschen mit Behinderungen
Seminargebühr: �680,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
36 Rechtsgrundlagen und Mitbestimmung rund um das Thema
Arbeitszeit
Wie lange und wann innerhalb eines Tages gearbeitet wird, ist ein
ständiges betriebliches Thema, auch bezogen auf die Mitbestimmungspraxis. Die Beschäftigten sollen immer flexibler einsetzbar sein.
Begründet wird das vonseiten der Arbeitgeber mit immer weiter
anwachsendem finanziellen Druck. Die geforderte Flexibilität macht
geregelte Arbeitszeit und planbare Freizeit für die Beschäftigten
immer schwerer.
Welche Ansatzpunkte hat die gesetzliche Interessenvertretung, um
die Belange der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Dieses Einstiegsseminar vermittelt einen ersten Überblick über die rechtlichen
Grundlagen und Aufgaben rund um das Thema Arbeitszeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitszeitpraxis in den Einrichtungen – eine Bestandsaufnahme
Kurzüberblick über zu beachtende Rechtsgrundlagen rund um das
Thema Arbeitszeit
Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in Fragen der
Arbeitszeit
09.05.2016–11.05.2016Saalfeld
1663-1605091
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Arbeitszeit
Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten
Ihrem Bedürfnis nach möglichst flexiblem Personaleinsatz folgend,
versuchen Arbeitgeber zunehmend, Arbeitszeitkonten einzurichten.
Entsprechende Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung gelingen selten, da die Vorteile meist nur auf Arbeitgeberseite liegen. Zwei Gründe unter vielen: Zur Umwandlung von Entgelt
reicht das Einkommen meist nicht. Mehrarbeit und Überstunden, um
das Stundenkonto zu füllen, gehen zulasten der Gesundheit.
Um die Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten in Einklang zu
bringen, bedarf es einer entsprechenden Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten. Das Seminar nimmt das Vorhaben, mit dem Arbeitgeber
zu entsprechenden Verabredungen zu kommen, kritisch in den Blick.
Die hohen Hürden sollen deutlich werden, damit am Ende nicht die
Beschäftigten „die Zeche zahlen“ müssen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen
(u. a. Richtlinie 2003/88 EG, Arbeitszeitgesetz, SGB IV,
Tarifverträge)
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit- und
Dienstplangestaltung
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
Abgrenzung von Flexikonten, Langzeitkonten und
Lebensarbeitszeitkonten
Risiken für die Beschäftigten
Umwidmung von Entgeltbestandteilen – wer kann sich das
leisten?
Insolvenzschutz und Absicherung der Zeitguthaben
19.05.2016
15.11.2016
Berlin-Wannsee
1663-1605191
Frankfurt am Main – DGB-Haus 1663-1611151
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
37
Arbeitszeit
NEU
Organisation und Verfahren der
Dienstplanprüfung im Sozial- und
Gesundheitswesen
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung
In vielen Betrieben beginnt die Dienstplanprüfung mit der Vorlage der
Dienstpläne. Allerdings kommt es in der Praxis häufig bereits im Vorfeld zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Streitpunkte sind
u. a. die rechtzeitige Vorlage, zeitliche/personelle Ressourcen, die
technischen Möglichkeiten zur Überprüfung durch die Interessenvertretung (z. B. Zugang zur Dienstplansoftware, Fehlerprotokolle) oder
auch, ob externe Unterstützung benötigt wird.
Sinnvollerweise schaltet sich die gesetzliche Interessenvertretung im
Rahmen ihrer Beteiligungsrechte bereits in den Prozess der Dienstplangestaltung ein, bevor der Dienstplan durch den Arbeitgeber
erstellt ist und der Interessenvertretung vorgelegt wird. Nur so kann
sie ihre Mitbestimmungsrechte frühzeitig und wirkungsvoll im Sinne
der Beschäftigten ausüben. Aber welches ist der richtige Zeitpunkt,
und wie regelt man das?
Im Seminar vermitteln wir u. a. Kenntnisse zu den Beteiligungsrechten
und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
im Rahmen des Verfahrens der Dienstplanprüfung, zum Umgang mit
und zur Zulässigkeit von nachträglichen Dienstplanänderungen sowie
zu Fragen der Organisation und Aufgabenverteilung im Gremium.
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)........350,00 €
Ohlstadt..................285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
38 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Verfahren der Dienstplanprüfung (u. a. zeitliche, inhaltliche und
formale Anforderungen)
Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium (Betriebs-/Personalrat,
Dienstplanausschuss)
Zuständigkeiten (u. a. mehrere Betriebe eines Unternehmens,
Personalgestellung)
Einsatz von internen und externen Sachverständigen
Rechtliche und betriebliche Folgen der Ablehnung von
Dienstplänen
Umgang mit (kurzfristigen) Dienstplanänderungen
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
06.06.2016–08.06.2016Ohlstadt – Hotel Alpenblick 1663-1606061
07.11.2016–09.11.2016Walsrode
1663-1611072
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Lohn / Gehalt / Tarifvertrag
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
– Gesundheitswesen und soziale Dienste
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste
Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, deren
Arbeitgeber Mitglied im Verband Kommunaler Arbeitgeber ist. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche
Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung sowie Auseinandersetzung mit den
Zielen und Grundbegriffen des TVöD des Allgemeinen Teils und der
Besonderen Teile (Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen).
Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Besondere Regelungen für Beschäftigte des Gesundheitswesens
und sozialer Dienste
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung der tariflichen Regelungen im Betrieb/in der
Dienststelle
11.04.2016–15.04.2016Berlin-Wannsee
1663-1604111
Seminargebühr: 940,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............500,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR und
PR.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
ArbeitszeitHinweis:
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ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
39
Lohn / Gehalt / Tarifvertrag
TVöD-Aufbau: Eingruppierung in
Krankenhäusern
Eingruppierung nach dem TVöD-K/TVÜ und
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften noch nicht belegt. Bis
auf Weiteres gelten z. B. nach wie vor die Kernvorschriften der
§§ 22–25 BAT, die entsprechenden Vergütungsordnungen (Anlagen
1a/1b zum BAT) sowie die Überleitungsvorschriften des Tarifvertrags
Überleitung (TVÜ) fort.
Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine hohe
Verantwortung zu, da sie bei der Einstellung, bei Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die jeweilige Eingruppierung auf die tarifrechtliche Richtigkeit hin überprüfen müssen.
Im Seminar werden zunächst Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Im Anschluss
daran werden Aufbau und Systematik der Vergütungsordnungen
sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.
Seminargebühr: 940,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........520,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
40 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und Entgeltbestandteile
Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD/TVÜ
Beteiligte bei der Eingruppierung im Betrieb/in der Dienststelle
Systematik der Eingruppierung nach BAT/BMT-G/MTArb
Aufbau und Struktur der Vergütungsordnungen/der
Lohngruppenverzeichnisse
Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur
Eingruppierung
Beteiligungsrechte/Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
26.09.2016–30.09.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1609261
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien
zur Überwachung von Unternehmensleitungen
Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in
Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen
sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele.
Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten
gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das
Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben
und stärkt die „Arbeitnehmerbank“, um Strukturveränderungen in
den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können.
Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld
der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung
durch das Referententeam in Anspruch genommen werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer
Aufsichtsrat einer GmbH
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner
Mitglieder
Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt
wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex)
Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen –
ein erster Überblick
Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft,
Betriebsrat und Gewerkschaft
07.03.2016–09.03.2016Walsrode
19.09.2016–21.09.2016Saalfeld
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1603071
1663-1609192
Seminargebühr: 740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)........285,00 €
Saalfeld (SF)............240,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR in AR
des Gesundheitswesens auf
gesetzlicher und fakultativer
Grundlage.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 670 BGB
41
Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2)
Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und
Prüfpflichten
Nachdem im Grundlagenseminar ein Überblick über Rechte und
Pflichten von Aufsichtsräten gegeben wurde, wendet sich dieses
Seminar nun den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen
Feinheiten der Aufsichtsratstätigkeit zu.
Fragen z. B. zu den Sorgfaltspflichten oder zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zu weiteren Aufgaben und Pflichten der Mitglieder
des Aufsichtsrats nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bilden den Rahmen dieser Veranstaltung.
Anhand von Praxisbeispielen und entsprechend aufbereiteten Unterlagen werden diese und weitere für die Aufsichtsratspraxis relevante
Themenbereiche vertiefend bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten
mit dem Seminar und den ausgehändigten Materialien praktisches
Rüstzeug für ihre weitere Arbeit.
Seminargebühr: 740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch des 1. Teils ist wünschenswert.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR in AR
des Gesundheitswesens auf
gesetzlicher und fakultativer
Grundlage.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 670 BGB
42 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Selbstorganisation des Aufsichtsrats
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von
Haftungsrisiken
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei unternehmerischen
Entscheidungen
Die Pflicht zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch
Abschlussprüfer und Aufsichtsrat
Neue Überwachungspflichten des Aufsichtsrats durch das BilMoG
Pflichten des Aufsichtsrats bei sich verschlechternder
wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens
28.11.2016–30.11.2016Saalfeld
1663-1611281
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat
Der Wirtschaftsausschuss im
Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss und
betriebswirtschaftliches Grundwissen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert Beschäftigten
ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss
hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens
auseinanderzusetzen. Vielmehr hat er den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten.
Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für
eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder
von Wirtschaftsausschüssen aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen
Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“
Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses
Einführung in das Controlling eines Krankenhauses
Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses
Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses
20.04.2016–22.04.2016Saalfeld
05.09.2016–07.09.2016Walsrode
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1604201
1663-1609051
Seminargebühr: 740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Walsrode (WA)........285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR und
Mitglieder im WA.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
43
Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat
Der Wirtschaftsausschuss im
Gesundheitswesen (Teil 2)
Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses in
Unternehmen des Gesundheitswesens
Der Wirtschaftsausschuss ist – so der Gesetzeswortlaut – vom Unternehmer „rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“.
Im zweiten Teil unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die
betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete Beratung unternehmerischer Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie für die Analyse von Berichten über
die wirtschaftliche Lage erforderlich sind.
Seminargebühr: 740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Walsrode (WA)........285,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch des Seminars „Der
Wirtschaftsausschuss
im
Gesundheitswesen (Teil 1)“.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR und
Mitglieder im WA.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
44 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Planungen – Grundlagen, Aufgaben
und Befugnisse
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand des Jahresbzw. Konzernabschlusses
Planspiel: Betriebswirtschaftliche Planung – von der Strategie
bis zur operativen Planung
Betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Kritische Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen
Planungen im Wirtschaftsausschuss
28.06.2016–30.06.2016Saalfeld
16.11.2016–18.11.2016Walsrode
1663-1606281
1663-1611161
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Krankenhäuser
Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben
durchsetzen
Individuelle Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz
Ein wichtiger Bestandteil der sozialen Integration schwerbehinderter
und gleichgestellter behinderter Menschen ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Deshalb haben Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf
wenigstens 5 Prozent davon schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Auch wer diese Quote erfüllt, muss prüfen, ob weitere freie
Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat gemäß § 95 Abs. 1 SGB IX
die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten sowie ihnen beratend
und helfend zur Seite zu stehen. Im Seminar werden wir anhand praxisorientierter Beispiele Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit der
SBV entwickeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Übersicht über Fördermöglichkeiten zur Teilhabe
Maßnahmen zur Inklusion und Integration
Strategien zielgerichteter Interessenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung
07.03.2016–09.03.2016Gladenbach
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: 590,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Gladenbach (GL).....270,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind Mitglieder
der SBV in Krankenhäusern
und Uniklinika.
1663-1603073
Freistellung
§ 96 Abs. 4 SGB IX
45
Krankenhäuser
Ausgründung von Dienstleistungen in
Krankenhäusern
Seminargebühr: 730,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
46 Betriebliche Mitbestimmung in Servicegesellschaften
Es gibt kaum noch Krankenhäuser, in denen ein einheitlicher Tarifvertrag gilt. Immer mehr Bereiche werden in Servicegesellschaften ausgegliedert. Neben den in erster Linie betroffenen Bereichen wie Reinigung, Küche, Pforten, Logistik und viele mehr, macht diese Entwicklung
aber auch vor patientennahen Tätigkeiten oder der Pflege nicht mehr
halt. Gleichzeitig nehmen Personalnotstand und Arbeitsverdichtung
stetig zu.
Im Seminar werden schwerpunktmäßig u. a. Fragen von Ausgliederungen und Neugründungen von Gesellschaften, Leiharbeit unter
besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
Werk- und Scheinwerkverträge sowie Fragen des betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutzes behandelt. Dabei sollen, nicht
zuletzt anhand von Positivbeispielen, Handlungsmöglichkeiten für die
gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt und erarbeitet werden.
06.04.2016–08.04.2016Berlin-Wannsee
1663-1604061
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Krankenhäuser
Dienstplangestaltung im Krankenhaus
und in Kliniken
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung
bei Dienstplänen
Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind
Grundlagen für die Dienstplangestaltung im Krankenhaus. Der Zusammenhang zwischen diesen Grundlagen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den
Kern dieses Seminars.
Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei
Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss
hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diese
durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten?
Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als
auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von vorhandenen Dienstplänen runden das
Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der
Dienstplangestaltung
Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange
der Beschäftigten
Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
11.04.2016–13.04.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1604112
12.09.2016–14.09.2016Mosbach
1663-1609121
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........275,00 €
Mosbach (MO)........285,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch
des
Seminars
„Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
47
Krankenhäuser
NEU
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Vorheriger Besuch des Seminars „Arbeitszeitrecht und
Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“ wird empfohlen.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
48 Dienstplangestaltung in Servicebetrieben von
Krankenhäusern
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei
Dienstplänen
Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind
Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Grundlagen und den betrieblichen Erfordernissen, vor
allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses
Seminars.
Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei
Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss
hat der Betriebsrat auf Dienstpläne, und wie setzt er diese durch?
Worauf sollte er beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen unbedingt achten?
Sowohl die Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung
von vorhandenen Dienstplänen runden es ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der
Dienstplangestaltung
Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange
der Beschäftigten
Notwendige Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
06.06.2016–08.06.2016Berlin-Wannsee
1663-1606062
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Krankenhäuser
Krankenhäuser aktuell
Aktuelle Veränderungen auf dem Krankenhaussektor und
ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung
In diesem Seminar erhalten gesetzliche Interessenvertretungen aus
Krankenhäusern einen Überblick über aktuelle Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Krankenhauspolitik und -finanzierung
sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich beleuchten wir die
Folgen der jeweiligen Entwicklungen für die Arbeitnehmer/-innen, für
den Betrieb und die gesetzliche Interessenvertretung, leiten Handlungserfordernisse für die Arbeit der Interessenvertretung ab und entwickeln Szenarien für die erfolgreiche Vertretung der Interessen der
Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Entwicklungen im Krankenhaussektor
Kostensenkungskonzepte und deren arbeitsrechtliche Bewertung
Rechtliche Grundlagen zur Beteiligung der Interessenvertretung
Gesetzliche und „betriebspolitische“ Handlungsmöglichkeiten
29.08.2016–01.09.2016Brannenburg
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1608292
Seminargebühr: 795,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............410,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
49
Krankenhäuser
Unikliniken aktuell
Seminargebühr: 875,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)........535,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR und PR
aus Unikliniken.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
50 Aktuelle Veränderungen in den Universitätskliniken und
ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung
In diesem einwöchigen Seminar erhalten Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen aus Universitätskliniken einen Überblick über
aktuelle Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Krankenhauspolitik und -finanzierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder
branchenspezifische Tarifpolitik.
Ausführlich beleuchten wir die Folgen der jeweiligen Entwicklungen
für die Arbeitnehmer/-innen, für den Betrieb und die gesetzliche Interessenvertretung, leiten Handlungserfordernisse für die Arbeit der
Interessenvertretung ab und entwickeln Szenarien für die erfolgreiche
Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über aktuelle politische und rechtliche Veränderungen
Mitbestimmungsaspekte dieser Veränderungen
Situation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
19.09.2016–23.09.2016Walsrode
1663-1609193
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Krankenhäuser
Dauerbaustelle Krankenhausorganisation
Unzureichende Krankenhausfinanzierung führt zu immer neuen Kostensenkungsstrategien. Ärztliche Tätigkeiten werden auf andere
Berufsgruppen verlagert, Fachpersonal wird verringert, Großstationen
werden gebildet, interdisziplinäre Nachtdienste eingerichtet. Neue
Tätigkeitsbilder werden geschaffen. Weitere „Instrumente“ sind
Outsourcing, Werkvertrag und Leiharbeit.
Im Seminar werden diese Entwicklungen analysiert, um daraus Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung abzuleiten.
Wo greifen lediglich Informations-, wo aber Mitbestimmungsrechte?
Wie kann die Interessenvertretung initiativ werden, um über Betriebs-/
Dienstvereinbarungen offensiv zu agieren? Ziel muss es sein, die Zerstückelung der Krankenversorgung zu bremsen, auch um die Belegschaften zusammenhalten. Wir alle sind das Krankenhaus!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Managementstrategien zur Kostensenkung
Analyse der verschiedenen Vorgehensweisen
Arbeitsrechtliche Aspekte zu Leiharbeit, Werkvertrag und
Outsourcing
Gewichtung verschiedener Beteiligungsrechte
Strategien für den erfolgreichen Abschluss von Vereinbarungen
31.10.2016–02.11.2016Gladenbach
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1610312
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Gladenbach (GL).....270,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
51
Pflegeeinrichtungen
Dienstplangestaltung in der Altenpflege für
TVöD-Anwender
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Vorherige Teilnahme am
Seminar „Arbeitszeitrecht und
Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
52 Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei
Dienstplänen
Gesetze und die tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen
und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen
der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars.
Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei
Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss
hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diesen
durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten?
Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als
auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von bereits vorhandenen Dienstplänen runden
das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der
Dienstplangestaltung
Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange
der Beschäftigten
Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
23.05.2016–25.05.2016Saalfeld
1663-1605232
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Pflegeeinrichtungen
Dienstplangestaltung in der Altenpflege
Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei
Dienstplänen bei Nicht-TVöD-Anwendung
Gesetze, Tarifverträge und Betriebs-/Dienstvereinbarungen sind
Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen, vor
allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses
Seminars.
Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei
Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss
hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diesen
durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen unbedingt achten?
Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als
auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von bereits vorhandenen Dienstplänen runden
das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der
Dienstplangestaltung
Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange
der Beschäftigten
Mögliche und notwendige Inhalte einer Betriebs-/
Dienstvereinbarung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
26.09.2016–28.09.2016Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1609262
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch
des
Seminars
„Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
53
Pflegeeinrichtungen
Gefährdungsanalyse in Einrichtungen der
stationären Pflege
Gefährdungen erkennen, Abhilfemaßnahmen entwickeln
und durchsetzen
Mit der im Arbeitsschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung sollen Arbeitsbelastungen und Gefährdungen
erkannt und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten entwickelt und umgesetzt werden.
Das Seminar gibt einen Überblick über anerkannte Konzepte, Methoden und Qualitätskriterien einer Gefährdungsbeurteilung. Die rechtlichen Grundlagen werden praxisnah erläutert, und gemeinsam wird
im Seminar ein Szenario entwickelt, wie mithilfe der Gefährdungsbeurteilung spürbare Verbesserungen im Gesundheitsschutz erreicht
werden können.
Seminargebühr: 535,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........275,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
54 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Regelungen und Grundlagen zur
Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG)
Beispiele zu Methoden und Instrumenten einer
Gefährdungsbeurteilung
Konzepte: Stufenmodell, Bedingungs- und Personenbezug,
beteiligungsorientierte Verfahren
Analyse der körperlichen und psychischen Belastungen (PsyBel)
Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und
Wirksamkeitskontrolle
Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung
22.06.2016–23.06.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1606221
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Pflegeeinrichtungen
Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen
Zusammenhängen in der Altenpflege
Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie die
Kenntnis der wichtigsten wirtschaftlichen Fachbegriffe gehören heutzutage zum grundlegenden Handwerkszeug jeder erfolgreichen Interessenvertretung. Es kann schließlich nicht sein, dass man sich im
Rahmen von Erörterungen und Beratungen mit dem Arbeitgeber von
diesem erst einmal die Welt erklären lassen muss.
Und so beleuchtet dieses Seminar grundlegende wirtschaftliche
Zusammenhänge, die Wirkungen wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf die Arbeit in der Altenpflege und zeigt, wie die Interessenvertretung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Einrichtung/
des Unternehmens angemessen handeln kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Unternehmerisches Denken und Unternehmensplanung
Gesellschaftsformen von Unternehmen
Betriebswirtschaftliche Begriffe verstehen und einordnen
Aufbau, Bedeutung und Begrifflichkeiten zu Jahresabschlüssen
und Bilanzen
Die Gremien und ihre Aufgaben: vom Wirtschaftsausschuss bis
zum Vorstand
Informations- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
12.09.2016–14.09.2016Saalfeld
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1609122
Seminargebühr: 720,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
55
Pflegeeinrichtungen
NEU
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
56 Mindestlohn in der Pflege
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
Der Pflegemindestlohn wurde nach seiner Einführung im Jahr 2010
im Herbst 2014 neu festgelegt. Die zweite Pflegekommission hat sich
auf eine stufenweise Erhöhung des Mindestentgelts und Ausweitung
des Geltungsbereichs der Verordnung geeinigt.
Im Seminar werden u. a. die einschlägigen Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigten sowie die Pflichten der Arbeitgeber aus der Pflegearbeitsbedingungsverordnung dargestellt sowie die Beteiligungsrechte der
gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung und Erhöhung des Mindestentgelts aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen
Einordnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der
Pflegearbeitsbedingungsverordnung in das
Gesamtarbeitsrechtssystem
Geltungsbereich und Anwendung in der Pflegebranche
Darstellung der Inhalte des Gesetzes und der Verordnung,
Erläuterung von Begriffen und Definitionen
Verhältnis zu anderen gesetzlichen Regelungen und Tarifverträgen
Darstellung der neuen Regelungen der Verordnung und der
Auswirkungen auf die Beschäftigten
06.10.2016Berlin-Wannsee
1663-1610061
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Psychiatrie
Pauschale Entgelte für Psychiatrie und
Psychosomatik
Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, ein
durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem für die Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik
einzuführen. Seit 2013 können die Einrichtungen das neue pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anwenden, ab dem Jahr 2017 sind sie nach heutigem Stand dazu verpflichtet. Daraus resultieren erhebliche Veränderungen in Bezug auf die
Arbeitsplätze und die Patientenversorgung.
Was sich für Krankenhäuser und Abteilungen konkret ändert, wie sich
die Neujustierung insgesamt auswirkt und welche Aufgaben dadurch
auf die Arbeitnehmervertretung zukommen, wird hier thematisiert. Im
Seminar wird das notwendige betriebswirtschaftliche, strategische
und arbeitsrechtliche Handwerkszeug vermittelt, um die neuen an die
Interessenvertretung gestellten Herausforderungen zu bewältigen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Krankenhausfinanzierungsgesetz und Psychiatrie-Entgeltgesetz
Tagespauschalen als lernendes System
Personalbemessung und die Umsetzung der Psych-PV
Überblick über die Rechtsgrundlagen und Neubewertung der
rechtlichen Grundlagen
Auswirkungen auf die bisherige Praxis der Interessenvertretung
07.03.2016–09.03.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1603072
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: 720,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........275,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
57
Psychiatrie
Neue Entwicklungen in der psychiatrischen
Versorgung
Seminargebühr: 875,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Brannenburg (BA)...555,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
58 Auswirkungen auf die Beschäftigten
Die Einführung eines pauschalierten Tagesentgelts hat die Möglichkeit eröffnet, andere Versorgungsformen einzurichten, beispielsweise
aufsuchende Dienste anstelle von stationärer Unterbringung. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten sind noch nicht absehbar. Fakt ist,
dass in der Psychiatrie die Anforderungen an die Beschäftigten enorm
gestiegen sind.
Das Seminar beschäftigt sich mit den (negativen) Auswirkungen
neuer Versorgungsformen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, insbesondere auf die Arbeitszeit und auf den Arbeitsschutz.
Interessenvertreter/-innen sollen in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu erkennen und erforderliche Maßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht zu initiieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Folgen der Einführung tagesbezogener Fallpauschalen auf die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten
Möglichkeiten der Schaffung neuer Versorgungsformen
Arbeitsbedingungen heute und in der Zukunft
Überblick über die Rechtsgrundlagen und Neubewertung der
rechtlichen Grundlagen
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten für die
Interessenvertretung
29.08.2016–02.09.2016Brannenburg
1663-1608291
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Psychiatrie
Neue Entwicklungen in der Forensischen
Psychiatrie
Die Arbeit im Maßregelvollzug (MRV) ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Arbeitsbedingungen sind belastend und zum Teil
gefährlich. Unser Seminar thematisiert aktuelle rechtliche und politische Entwicklungen im MRV.
Welche konkreten Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen sind
bereits eingetreten, welche sind zu erwarten/zu befürchten? Werden
die speziellen Anforderungen der Beschäftigten an gute, gesunde und
sichere Arbeit erfüllt? Wo lässt sich das entsprechende Beteiligungsrecht finden, und wie wird es am besten angewendet? Diese und weitere Fragen werden im Seminar erörtert. Gemeinsam suchen wir nach
Handlungsoptionen der Interessenvertretung, stellen diese auf den
Prüfstand und diskutieren ihre Anwendbarkeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Maßregelvollzug heute
Arbeitsbelastungen im Maßregelvollzug
Auswirkungen neuer und bestehender Regelungen
Informationsrechte der Interessenvertretung
Wer hat Einfluss auf die Rahmenbedingungen?
Tarif- und arbeitsrechtliche Aspekte
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
07.11.2016–11.11.2016Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1611071
Seminargebühr: �875,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............500,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
59
Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen
Keine Angst vor Zahlen (Teil 1)
Seminargebühr: 740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Mosbach (MO)........285,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV, MAV und Mitglieder im
WA.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
60 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus
und Psychiatrie
Öffentlich, frei-gemeinnützig oder privat, die Fragen sind immer
gleich: Wie funktioniert das Unternehmen? Woher kommt das Geld?
Wie wird es eingesetzt? Viele wirtschaftliche Aspekte und Entscheidungen berühren mittelbar oder unmittelbar die Aufgaben der
­Interessenvertretung.
Wer nicht nur auf die Argumente des Arbeitgebers angewiesen sein
will, benötigt Sachkenntnis. Je mehr die Interessenvertretung über
wirtschaftliche Zusammenhänge weiß, desto eher kann sie eigene
Positionen entwickeln und vertreten.
Das Seminar behandelt die erforderlichen betriebswirtschaftlichen
Grundkenntnisse, die benötigt werden, um in wirtschaftlichen Fragen
unabhängige Interessenvertretungsarbeit machen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Duale Finanzierung des Gesundheitssystems
Unternehmens- und Investitionsplanung
Einführung in die G-DRGs und PEPP
Personalbedarf im somatischen und psychiatrischen Krankenhaus
Informationsbeschaffung und -verwertung
01.02.2016–03.02.2016Berlin-Wannsee
13.06.2016–15.06.2016Mosbach
1663-1602011
1663-1606132
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen
Keine Angst vor Zahlen (Teil 2)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und
Psychiatrie
Wie lese ich eine Bilanz? Welche Zahlen sind bedeutsam, welche
kann ich außer Acht lassen? Welche Informationen enthält die
Gewinn- und Verlustrechnung? Die Antworten auf diese Fragen versetzen Mitglieder von Interessenvertretungen in die Lage, die Bilanz
kritisch zu hinterfragen und eigene Modelle und Vorschläge zu entwickeln.
Aufbauend auf dem ersten beschäftigt sich der zweite Teil unserer
Reihe mit verschiedenen Kennzahlen, etwa zu den betrieblichen Personalkosten. Sind diese Kosten tatsächlich so hoch, wie immer
behauptet wird? Die Fehlzeitenanalyse und ihre Bewertung werden
ebenso thematisiert wie die Frage, woher die Interessenvertretung all
diese Informationen bekommt und wie sie diese nutzen kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Bilanzierung
Gewinn- und Verlustrechnung und Renditekennzahlen
Personalaufwand und Personalstruktur
Wertschöpfungsrechnung
Fehlzeitenanalyse und -bewertung
Informationsquellen und Informationsbeschaffung
25.04.2016–27.04.2016Berlin-Wannsee
12.10.2016–14.10.2016Mosbach
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1604251
1663-1610121
Seminargebühr: 740,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Mosbach (MO)........285,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch des ersten Teils der
Reihe.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV, MAV und Mitglieder im
WA.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
61
Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen
Keine Angst vor Zahlen (Teil 3)
Seminargebühr:1015,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Berlin (BE)...............265,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch der ersten beiden
Teile dieser Reihe.
Bemerkung
Eine Teilnahme ist nur nach
vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
SBV, MAV und Mitglieder im
WA.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
62 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und
Psychiatrie
Nachdem in den beiden ersten Teilen dieser Seminarreihe eher die
Theorie eine Rolle spielte, wird es nun praktisch. In einem eigens hierfür konzipierten Planspiel „Krankenhausnotlage“ wird aus verschiedenen Perspektiven (Interessenvertretung, Arbeitgeber oder Belegschaft) die Praxis simuliert.
Das Planspiel orientiert sich an einem realen Beispiel zur wirtschaftlichen Entwicklung eines somatischen und psychiatrischen Krankenhauses.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ökonomische Basis für die Entwicklung einer Einrichtung
Betriebswirtschaftliche Daten und Fakten
Spezifische Kennzahlen
Aufgaben, Pflichten und Rechte des Arbeitgebers
Handlungsspielräume der Interessenvertretungsorgane
Auswertung des Planspiels
Entwicklung von Handlungsperspektiven für die
Interessenvertretung
21.11.2016–23.11.2016Berlin-Wannsee
1663-1611211
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen
Beschäftigtenversammlung in
Schichtbetrieben des Gesundheitswesens
Versammlungen unter schwierigen arbeits­
organisatorischen Umständen erfolgreich vorbereiten
und durchführen
Die Betriebs-/Personal- oder Mitarbeiterversammlung ist die wichtigste Veranstaltung der Interessenvertretung im Kontakt mit den
Beschäftigten. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen im
Gesundheitswesen (Schichtdienst, Personalengpässe, Versorgungsnotwendigkeiten) gibt es für die Planung und Durchführung der Veranstaltung einiges zu beachten, damit sie ein voller Erfolg werden
kann.
Vor dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen und aktueller Rechtsprechung behandeln wir im Seminar die verschiedenen Aspekte, die
zu einer erfolgreichen Versammlung führen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Ziele, Aufgaben und Inhalte der Versammlung
Neue Rechtsprechung, insbesondere zu Teilnahmerechten
(z. B. während der Elternzeit)
Versicherungsschutz während der Teilnahme
Besonderheiten der Teilnahme von Wechselschicht- und
Schichtarbeitnehmern
Teilnahme während der Arbeitszeit
27.06.2016
Kassel – InterCity-Hotel
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
1663-1606272
Seminargebühr: 325,00 €
Die Tagesverpflegung ist in
der Seminargebühr enthalten.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX und
Regelungen für MAV
63
Sozial- und Erziehungsdienst
Dienstplangestaltung im Sozial- und
Erziehungsdienst
Seminargebühr: 750,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........275,00 €
Saalfeld (SF)............240,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch
des
Seminars
„Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
64 Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei
Dienstplänen
Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind
Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen, vor
allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses
Seminars.
Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei
Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss
hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diese
durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten?
Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als
auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von vorhandenen Dienstplänen runden das
Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der
Dienstplangestaltung
Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers
Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale
Belange der Beschäftigten
Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
27.06.2016–29.06.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1606271
05.12.2016–07.12.2016Saalfeld
1663-1612051
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Sozial- und Erziehungsdienst
Was passiert im Sozial- und
Erziehungsdienst?
Das gewerkschaftspolitische Seminar für die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst befasst sich mit aktuellen Fragen von Bildungspolitik, Sozialpolitik und Tarifpolitik. Dabei sollen Fragen nach den
Rahmenbedingungen und der Arbeitssituation analysiert und diskutiert werden.
Die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes steht dabei
besonders im Fokus. Die verschiedenen Arbeitsbereiche sollen dabei
ebenso Berücksichtigung finden wie die unterschiedlichen Träger.
Im Rahmen des Seminars wird ausreichend Raum für fachlichen Austausch und Diskussion geboten.
23.11.2016–25.11.2016 Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
BE 11 161123 06
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind Beschäftigte aus dem Bereich Sozialund Erziehungsdienst.
Freistellung
BU
65
Sozial- und Erziehungsdienst
Gefährdungsbeurteilung im Sozial- und
Erziehungsdienst
Der TVöD schreibt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5
und 6 Arbeitsschutzgesetz vor – unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis eines wirksamen
Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Gefahren und Belastungsschwerpunkte werden erkannt, und die Verantwortlichen müssen entsprechende Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dies sind in Kitas
beispielsweise sichere Spielgeräte, ergonomisches Mobiliar, Hygienemaßnahmen, Schutz vor Lärm und Dauerstress.
Das Seminar gibt einen Überblick über Konzepte, Methoden und Qualitätskriterien einer Gefährdungsbeurteilung in den Tätigkeitsfeldern
Erziehungsdienst (Kitas) und ASD (o. Ä.).
Seminargebühr: �690,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Walsrode (WA)...........285,00
Teilnahmevoraussetzung
Besuch des BR-/PR-Grundseminars.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
66 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung
Systematik der Gefährdungen und Belastungen in den Bereichen
Kita und ASD
Konzepte: Stufenmodell, Bedingungs- und Personenbezug,
beteiligungsorientierte Verfahren
Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung
(Beispiele)
Durchführende und Verantwortliche
Analyse der psychischen Belastungen mit PsyBel SuE – Aufbau des
Instruments und Einsatzverfahren
Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung; Dokumentation und
Wirksamkeitskontrolle
Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Personal- und
Betriebsräte, des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitgebers, der
Betrieblichen Kommission
06.06.2016–08.06.2016Walsrode
F07-1606061
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Sozial- und Erziehungsdienst
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen im Sozial- und
Erziehungsdienst
Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden
Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden
Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch
Angst vor Fehlleistung.
Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar
zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu
Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu
arbeits-, aber auch straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit,
auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.
Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber
auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige
Rechtliche und betriebliche Folgen
Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige
21.11.2016–22.11.2016Bielefeld-SennestadtF07-1611211
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Seminargebühr: 460,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........155,00 €
Teilnahmevoraussetzung
Besuch des BR-/PR-Grundseminars.
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR
und MAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
67
Rettungsdienste
Das neue Notfallsanitätergesetz (NotsanG)
Seminargebühr: �775,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............345,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
68 Mit dem Notfallsanitätergesetz, das seit dem 01.01.2014 in Kraft ist,
hat sich das Berufsbild im Rettungsdienst verändert. Was heißt dies
konkret für die Beschäftigten im Rettungsdienst?
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick über das Notfallsanitätergesetz eine umfassende Auseinandersetzung mit sich aus
den Neuerungen ergebenden rechtlichen Fragen, wie z. B. den Übergangsregelungen für Rettungsassistenten. Zudem werden Handlungsnotwendigkeiten und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung erarbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das Notfallsanitätergesetz
Arbeitsrechtliche Einordnung der Regelungen aus dem Gesetz
Übergangsregelungen
Handlungsnotwendigkeiten und Beteiligungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung
15.03.2016–18.03.2016Saalfeld
SF 05 160315 02
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Rettungsdienste
Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen im
Rettungsdienst
Mitglieder einer gesetzlichen Interessenvertretung müssen ihr Wissen
in regelmäßigen Abständen auffrischen und ihre Kompetenz kontinuierlich erweitern. Vorhandene Kenntnisse sollten auf den Prüfstand,
weil Änderungen von Gesetzen und aktuelle Rechtsprechung dies
erforderlich machen.
Dieses Seminar bietet die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit
arbeitsrechtlichen Fragen, die für den Bereich Rettungsdienst relevant
sind. Du erhältst zudem einen Überblick über neueste Entwicklungen
sowie aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die
Arbeit der Interessenvertretung.
09.05.2016–13.05.2016Saalfeld
SF 05 160509 03
Seminargebühr: �895,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............450,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Arbeitszeiten im Rettungsdienst
Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben
und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die
Beschäftigten. Sie entscheiden über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es unverzichtbar, dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der
Arbeitszeiten wahrnehmen.
Im Seminar werden die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen für
das Handeln der Interessenvertretung erarbeitet und bewertet. Verschiedene Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und in Bezug auf
ihre Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen analysiert. Zuletzt
entwickeln wir daraus sinnvolle Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und Schichtplangestaltung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen des Arbeitszeitrechts
Aktuelle Rechtsprechung
Arbeitszeitmodelle
Tarifvertragliche und gesetzliche Grundlagen
Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
10.10.2016–12.10.2016Saalfeld
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
SF 05 161010 02
Seminargebühr: 695,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............240,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAV.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
69
Rettungsdienste
Zukunftswerkstatt Rettungsdienst
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind BR, PR,
MAV und JAV.
Freistellung
BU,
§ 37 Abs. 7 BetrVG,
§ 46 Abs. 7 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
70 Vor welchen aktuellen Herausforderungen steht der Rettungsdienst
und was bedeutet dies für die Beschäftigten und ihre gewerkschaftlichen und gesetzlichen Interessenvertretungen? Diese Fragen bilden
den Schwerpunkt unseres Seminars.
Erfolgreiche Konzepte und Ideen für eine innovative Gewerkschaftsarbeit werden vorgestellt bzw. erarbeitet und Strategien für deren praktische Umsetzung im Betrieb gemeinsam entwickelt. Zudem bietet es
Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch.
Unser Seminar richtet sich insbesondere an aktive ver.di-Interessenvertretungen und Vertrauensleute bzw. Kolleginnen und Kollegen, die
sich aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einbringen wollen.
21.11.2016–24.11.2016Saalfeld
SF 11 161121 01
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Arbeiterwohlfahrt
Gewerkschaftspolitisches Seminar für
AWO-Betriebsräte
In diesem Seminar werden wir die gesamtgesellschaftliche und wohlfahrtsverbandliche Entwicklung analysieren und gewerkschaftliche
und betriebliche Handlungsmöglichkeiten diskutieren. Insbesondere
werden wir uns mit den zukünftigen Rahmenbedingungen der sozialen Arbeit beschäftigen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei Wohlfahrtsverbänden. Es geht darum, die Bedingungen und Möglichkeiten gewerkschaftlicher Handlungsoptionen
auszuloten.
31.01.2016–03.02.2016Berlin-Wannsee
BE 11 160131 05
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind BR und VL
der AWO.
Freistellung
BU,
§ 37 Abs. 7 BetrVG,
§ 38 (3) BMT-AW II bzw.
BMT-AW O
Seminar für Betriebsräte der
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein sogenannter Tendenzbetrieb.
D. h., hier gelten andere, besondere Regeln: So haben Betriebsräte nur
eingeschränkte Beteiligungsrechte und auch ein Wirtschaftsausschuss
kann nicht gebildet werden.
Was heißt dies nun konkret für die Arbeit des Betriebsrats? In diesem
Seminar lernst du die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die
arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Tendenzbetrieb kennen. Es vermittelt erforderliche Kenntnisse, die speziell für die Betriebsratsarbeit
bei der AWO wichtig sind.
11.04.2016–15.04.2016Saalfeld
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
SF 05 160411 02
Seminargebühr: �675,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Saalfeld (SF)............450,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind BR der
Arbeiterwohlfahrt.
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
71
Kirche, Diakonie und Caritas
Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des
kirchlichen Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen ist sehr
stark von den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geprägt. In diesem
Seminar lernen die Teilnehmenden die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den AVRs geregelt sind und trotzdem eine große
Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Mitarbeitervertretungen
haben.
Das Seminar gibt eine Einführung in die Grundzüge des Arbeitsrechts
unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Selbstordnungs- und
Selbstverwaltungsrechts der Kirchen. In kompakter Form werden die
Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts unter Einbeziehung der
jeweiligen gesetzlichen Grundlagen dargestellt.
Seminargebühr: �695,00 €
Hinzu kommen:
Kosten für Unterkunft und
Verpflegung (inkl. MwSt.)
Bielefeld (BI)...........275,00 €
Zielgruppe
Angesprochen sind MAV in
Diakonie und Caritas.
Freistellung
Regelungen für MAV
72 Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsrechtliche Grundlagen im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht:
Wichtige Gesetze und Begriffe
Begründung (insbesondere Befristung) von Arbeitsverhältnissen
Umfang und Grenzen des Direktions- und Weisungsrechts der
kirchlichen Arbeitgeber
Grundzüge: Betriebsübergang, Folgen für die Arbeitsverhältnisse
Erläuterung der Folgen von Arbeitsunfähikgeit oder
Erwerbsminderung
Grundlagen des Kündigungsrechts und Besonderheiten,
insbesondere bei Verletzung kirchlicher Loyalitätspflichten
Überblick: Arbeitnehmerhaftung
Aktuelle Rechtsprechung im kirchlichen Arbeitsrecht
18.05.2016–20.05.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1605181
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Kirche, Diakonie und Caritas
Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen
Einrichtungen
Arbeitnehmer/-innen in kirchlichen Einrichtungen sind vielfach rechtlich schlechter gestellt als in weltlichen Betrieben. Das ändert sich nur,
wenn gewerkschaftliche Interessenvertretungsarbeit auch in kirchlichen Betrieben selbstverständlich wird. Nur was bedeutet das konkret? Wie geht Gewerkschaftsarbeit dort, wo ver.di „kein Gesicht
hat“?
Die Frage, wie sich ver.di-Arbeit von der MAV-Tätigkeit unterscheidet
und wie gewerkschaftliche Arbeit für und mit den 1 Mio. Beschäftigten in Diakonie, Caritas und ihren Kirchen funktionieren soll, ist ein
wesentlicher Bestandteil dieses Seminars und soll gemeinsam geklärt
werden.
Ist Gewerkschaftsarbeit in der Kirche notwendig, überflüssig oder
Zukunftsaufgabe? Diese, aber natürlich auch eure eigenen Themen
werden wir mit euch diskutieren.
24.05.2016–27.05.2016Berlin-Wannsee
11.10.2016–14.10.2016Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
BE 11 160524 01
BE 11 161011 01
in Kooperation mit
Bemerkung
Auf Wunsch wird vor Ort
Kinder­betreuung organisiert.
Zielgruppe
Angesprochen sind MAV und
VL.
Freistellung
BU
73
Berufspolitische Seminare
Seminar für Bildungsmitarbeiter/-innen im
Gesundheitswesen und sozialen Diensten
Zielgruppe
Angesprochen sind insbesondere Bildungsmitarbeiter/-innen.
Freistellung
BU
In diesem Seminar steht die inhaltliche und methodische Qualifizierung von Bildungsmitarbeiter/-innen, die Bildungsveranstaltungen
mit Themen aus dem Gesundheitswesen und sozialen Diensten durchführen, im Mittelpunkt. Aktuelle gesellschaftspolitische, bildungs- und
berufspolitische sowie gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen werden analysiert und ihre Auswirkungen auf die gewerkschaftliche Bildungsarbeit diskutiert.
27.01.2016–30.01.2016Brannenburg
BA 11 160127 02
Arbeitsfeld Pflegeschule
Seminar für Pflegelehrer/-innen
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind Pflegelehrer/-innen, Studierende der
Pflegepädagogik und Praxisanleiter/-innen, interessierte
Berufsangehörige aus dem
Pflegebereich.
Freistellung
BU
74 Das berufspolitische Seminar für Pflegelehrer/-innen befasst sich mit
aktuellen Themen aus der Bildungs-, Gesundheits- und Berufspolitik.
Wir beschäftigen uns insbesondere mit den Fragen nach den Rahmenbedingungen und der Arbeitssituation von Pflegelehrer/-innen
und diskutieren gemeinsam, welche betrieblichen, bzw. gesetzlichen
Regelungen es hierzu gibt und wie wir diese Rahmenbedingungen
politisch beeinflussen können.
Im Rahmen des Seminars gibt es ausreichenden Raum für fachlichen
Austausch und rege Diskussionen.
09.05.2016–13.05.2016Saalfeld
SF 11 160509 05
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Berufspolitische Seminare
Traumberuf Arzt im Krankenhaus?
Wunsch und Wirklichkeit
Arbeit am Limit, zu wenig Personal, Schichtdienst. Hohe Arbeitsbelastung, unregelmäßige und nicht planbare Arbeitszeiten betreffen alle
Berufsgruppen im Krankenhaus. Doch wie können wir dieser Situation
anders als mit Resignation begegnen? Wie können wir sie gemeinsam
sogar ändern? Welche Chancen eröffnet die Kooperation der Gesundheitsberufe, um gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu
erhalten?
Im Seminar sollen die Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen
aus Sicht von Ärztinnen und Ärzten, die im Krankenhaus beschäftigt
sind, diskutiert und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten entwickelt
werden. Dabei sollen insbesondere auch die Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen in den Blick genommen werden.
29.09.2016–01.10.2016Berlin-Wannsee
BE 11 160929 01
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind Ärztinnen
und Ärzte.
Freistellung
BU,
§ 37 Abs. 7 BetrVG,
§ 46 Abs. 7 BPersVG,
analog LPersVG
Zwischen Arztpraxis und Krankenhaus
Seminar für Medizinische Fachangestellte
(MFA)
Das Tätigkeitsfeld von Medizinischen Fachangestellten ist längst nicht
mehr nur der Arbeitsplatz Arztpraxis. Die Einsatzmöglichkeiten werden gleichzeitig breiter und die Tätigkeiten spezialisierter. Im Rahmen
dieses Seminars beschäftigen wir uns damit, welche Entwicklungen in
den verschiedenen Arbeitsbereichen sich beobachten lassen, welche
gesundheitspolitischen Veränderungen das Arbeitsfeld von Medizinischen Fachangestellten beeinflussen und wie die Arbeitsbedingungen
von Medizinischen Fachangestellten sind. Zusätzlich widmen wir uns
der Frage, welche Mitwirkungsmöglichkeiten es im Rahmen von
Gleichstellungspolitik gibt.
Im Seminar wird über diese Themen hinaus ausreichend Raum für
Austausch und Diskussion geboten.
12.10.2016–16.10.2016Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
BE 11 161012 02
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte sowie
interessierte Beschäftigte aus
den Gesundheitsberufen.
Freistellung
BU
75
Berufspolitische Seminare
Wie geht´s weiter in den MTA-Berufen?
Seminar für medizinisch-technische
Assistent/-innen (MTA)
in Kooperation mit
Zielgruppe
Angesprochen sind MTA, Mitglieder von BR, PR sowie VL.
Freistellung
BU,
§ 37 Abs. 7 BetrVG,
§ 46 Abs. 7 BPersVG,
analog LPersVG
76 Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens hat weitgehende Auswirkungen auf die Arbeitsbereiche der MTA-Berufe. Arbeitsabläufe
werden reorganisiert, neue Berufe und Tätigkeitszuschnitte entwickelt. Durch die medizinisch-technische Entwicklung verändern sich
die Qualifikationsanforderungen an das Personal. Für die MTA-Berufe
hat dies zur Folge, dass die Verantwortung im Beruf steigt. Noch hinkt
die Ausbildung diesen Prozessen hinterher; eine Reform der Ausbildung ist notwendig.
Doch wie ist der aktuelle Diskussionsstand in Deutschland? Wie ist
die Ausgestaltung in anderen europäischen Ländern? Wie sollten die
MTA-Berufe weiterentwickelt werden? Welche Vorschläge gibt es? Im
Seminar sollen gemeinsam diese und weitere Fragen diskutiert und
zentrale Anforderungen überlegt werden.
07.11.2016–11.11.2016Berlin-Wannsee
BE 11 161107 02
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot –
Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir dir zwei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen du deine Kompetenzen systematisch ausbauen
kannst und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommst.
Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:
„Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“:
Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (und
weitere Beschäftigte)
„Qualifiziert mit.bestimmen“:
Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften.
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und
zugleich sehr praxis­
orientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen dir einen intensiven Lern­prozess.
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
77
Das besondere Angebot
Zertifizierte Weiterbildung zur
betrieblichen Konfliktberaterin/zum
betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit
geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei
der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten …
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder
den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und
schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit
den Konflikten gefunden wird.
Hierbei bieten dir die Weiterbildungsreihen konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
erhältst du Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen
und -folgen
erwirbst du Kernkompetenzen für Einzelberatungen
lernst du Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen
Konfliktparteien kennen.
Freistellung und
Kostenübernahme
Die Freistellung nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV ist im
Einzelfall zu begründen
und mit dem Arbeitgeber
zu vereinbaren.
78 Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer
schriftlichen Projektarbeit
Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation
des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden;
du erhältst dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Das besondere Angebot
Das Spezialprospekt ist erhältlich bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Paula Klingemann
Fon 0 40 28 58-11 94 | Fax 0 40 28 58-11 99
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
Die Termine
Modul 1
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
31.10.2016 –02.11.2016
Walsrode2100-1610311
Modul 2
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
16.01.2017 –19.01.2017
Walsrode
Modul 3
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
27.03.2017 –30.03.2017
Walsrode
Modul 4
Abschlusskolloquium
Juni/Juli 2017
HamburgN.N.
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
79
Das besondere Angebot
Qualifiziert mit.bestimmen –
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben
einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische
fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben
und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Die Seminarreihe
Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
setzt sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den
vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermittelt das
erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle
Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten
der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den
Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und
erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte
Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in
der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen
Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat
des Instituts für Weiterbildung e. V. an der Fakultät für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der
Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
80 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Das besondere Angebot
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
insgesamt 3.900,00 Euro. Sie enthält die Kosten für Referentinnen/
Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu
kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist
ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um
einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i. V. m. § 670 BGB.
Das Spezialprospekt ist erhältlich bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Catrin Krüger-Thiemann
Fon 0 30 2 63 99 89-22 | Fax 0 30 2 63 99 89-25
[email protected]
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
Die Termine
Modul A
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten
01.02.2016–03.02.2016Hamburg
MB-1602012
Modul B
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
25.04.2016 –27.04.2016
Berlin
MB-1604252
Modul C
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
05.09.2016 –07.09.2016
Berlin
MB-1609052
Berlin
MB-1701302
Modul D
Workshop Praxistransfer
30.01.2017 –31.01.2017
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
81
82 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Das besondere Angebot
Hinweise und Anmeldeformulare
Praktische
Hinweise zur Anmeldung
Anmeldeformulare für Interessenvertretungsseminare
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung
Hinweise zu den Freistellungen
Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare
Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung
Anschriften der ver.di-Bildungszentren
Abkürzungsverzeichnis
Impressum
Beitrittserklärung/Änderungsmitteilung
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
83
Praktische Hinweise zur Anmeldung
enn ihr eine zusätzliche Vorabendanreise mit Abendessen
W
und Frühstück wünscht, dann fragt vorher im Bildungszentrum
(Kontaktdaten dazu siehe Seite 95) an.
S chnell und einfach könnt ihr euch online zu den Seminaren
anmelden unter:
www.gesundheit-soziales.verdi.de/
service/seminare
oder
www.bildungsportal.verdi.de
oder
www.verdi-bub.de
F ür Anmeldung per E-Mail oder Fax bitte das A5-Anmeldeformular am
Kopierer auf 141 % (A4) vergrößern, ausfüllen und absenden.
84 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Anmeldeformular für Interessenvertretungsseminare
Bundesweite Seminare 2016
Anmeldung zum Seminar
Hiermit melde ich mich verbindlich für das
an.
Seminar Nr.
Titel
vom
Fax 069 257 824-24
E-Mail
[email protected]
die Anmeldung
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
dem
Bildungszentrum
zusenden,
Regionalvertretung Hessen
in dem das Seminar
stattfindet!
Wilhelm -Leuschner-Str69-77
60329 Frankfurt am Main
bis
HINWEISE FÜR DAS BILDUNGSZENTRUM
(z. B.: vegetarische Kost)
in
PRIVATADRESSE DER/DES TEILNEHMENDEN
Frau
Herr
Name
MITGLIED DER GEWERKSCHAFT
ver.di
andere ....................................................................
nicht organisiert
Vorname
Geburtsdatum
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Tel. privat
dienstl.:
E-Mail privat
dienstl.:
FUNKTION(EN)
in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
ADRESSE DER INTERESSENVERTRETUNG (BR, PR usw.)
Firma
DIE TEILNAHME am o. g. Seminar wurde durch das
Gremium am
Straße/Nr.
PLZ/Ort
ordnungsgemäß beschlossen.
Telefon
Fax
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den
Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor.
E-Mail
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von
E-Mail-Werbung.
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse
Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Hinweis: Die Rechnung des Bildungszentrums wird
nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn
dem zuständigen ver.di b + b-Büro/dem ver.di-Bildungszentrum eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht**
vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst
bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht
des Arbeitgebers bleibt davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt.
Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.***
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
*Nicht Zutreffendes bitte streichen
**Für das Formular siehe auch: www.verdi-bub.de/service/formulare
***Siehe auch: www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200
40470 Düsseldorf
Fax: 02 11/90 46-8 18; E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen
müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt:
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde; Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch
Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX
ver.di-Seminarangebote
ver.di-Seminarprogramm
2016
für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
SEMINARE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN
Seminare für Mitglieder
gesetzlicher Interessenvertretungen
(z. B.: BR, PR, JAV, SBV, MAV usw.)
85
255
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und
der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung des veranstaltenden Bildungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Bildungszentrums möglich und beinhaltet die jeweilige
Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt
jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und dem Bildungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von
Ihnen selbst im Bildungszentrum vorzunehmen.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn
erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro,
anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Bildungszentrum wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen
Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für
die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie
über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an das veranstaltende Bildungszentrum weiter.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen,
indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit
widersprechen.
Widerrufserklärung
Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200
40470 Düsseldorf
Fax: 02 11/90 46-8 18
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar):
Seminar-Nr.:
Seminartitel: ����������������������������������������������������������������������������
Name des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Anschrift des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Datum/Unterschrift: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
86 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Hinweise zu den Freistellungen
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit
§ 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u. a.:
• Seminargebühren,
• Fahrtkosten,
• Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt,
die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher
Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar
erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden.
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt
zu geben. Dabei sind betrieb­liche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht
ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die
Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für
die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch
den Betriebsrat.
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und
vergleichbarer Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des BPersVG und
der Landespersonalvertretungsgesetze übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die
Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und
8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Freistellung für Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
Die Freistellung und Kostenübernahme für die Seminare regeln u. a. § 19 Abs. 3 i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG
(analog MAVO).
Freistellung für Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat
Die Erforderlichkeit für Seminarbesuche von Aufsichtsratsmitgliedern wurde durch Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (BGH vom 15.11.82 – II ZR 27/82 -, BGHZ 85, 293). Der Anspruch auf Freistellung
und Kostenübernahme ergibt sich aus § 675 i. V. m. § 670 BGB.
Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie unter
https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarbeschluss
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
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88 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung
Bundesweite Seminare 2016
Anmeldung zum Seminar
Hiermit melde ich mich verbindlich für das
an.
Seminar Nr.
Titel
vom
Fax 069 257 824-24
E-Mail
[email protected]
die Anmeldung
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
dem
Bildungszentrum
zusenden,
Regionalvertretung Hessen
in dem das Seminar
stattfindet!
Wilhelm -Leuschner-Str69-77
60329 Frankfurt am Main
bis
HINWEISE FÜR DAS BILDUNGSZENTRUM
(z. B.: vegetarische Kost)
in
PRIVATADRESSE DER/DES TEILNEHMENDEN
Frau
Herr
Name
MITGLIED DER GEWERKSCHAFT
ver.di
andere ....................................................................
nicht organisiert
Vorname
Geburtsdatum
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Tel. privat
dienstl.:
E-Mail privat
dienstl.:
FUNKTION(EN)
in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
ADRESSE DER INTERESSENVERTRETUNG (BR, PR usw.)
Firma
DIE TEILNAHME am o. g. Seminar wurde durch das
Gremium am
Straße/Nr.
PLZ/Ort
ordnungsgemäß beschlossen.
Telefon
Fax
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den
Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor.
E-Mail
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von
E-Mail-Werbung.
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse
Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Hinweis: Die Rechnung des Bildungszentrums wird
nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn
dem zuständigen ver.di b + b-Büro/dem ver.di-Bildungszentrum eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht**
vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst
bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht
des Arbeitgebers bleibt davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt.
Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.***
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
*Nicht Zutreffendes bitte streichen
**Für das Formular siehe auch: www.verdi-bub.de/service/formulare
***Siehe auch: www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200
40470 Düsseldorf
Fax: 02 11/90 46-8 18; E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen
müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt:
Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde; Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch
Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX
ver.di-Seminarangebote
ver.di-Seminarprogramm
2016
für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
SEMINARE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN
Seminare für Mitglieder
gesetzlicher Interessenvertretungen
(z. B.: BR, PR, JAV, SBV, MAV usw.)
89
255
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und
der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung des veranstaltenden Bildungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Bildungszentrums möglich und beinhaltet die jeweilige
Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt
jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und dem Bildungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von
Ihnen selbst im Bildungszentrum vorzunehmen.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn
erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro,
anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Bildungszentrum wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz
in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen
Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für
die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie
über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an das veranstaltende Bildungszentrum weiter.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen,
indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit
widersprechen.
Widerrufserklärung
Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200
40470 Düsseldorf
Fax: 02 11/90 46-8 18
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar):
Seminar-Nr.:
Seminartitel: ����������������������������������������������������������������������������
Name des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Anschrift des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Datum/Unterschrift: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
90 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Anmeldeformular für Bildungurlaubsseminare
Für Seminare zur
(gewerkschafts-)politischen Bildung
(Bildungsurlaub)
Bundesweite Seminare 2016
Anmeldung zum Seminar
Hiermit melde ich mich verbindlich für das
an.
Seminar Nr.
Titel
vom
Bitte die Bitte
Anmeldung
senden an:
die Anmeldung
Sandra
Koziar
dem Bildungszentrum
zusenden,
per
Fax: 030-69
56ndet!
34 20
in dem das
Seminar
stattfi
bis
Vorname
ver.di-Mitglied
Nachname
ja, seit:
weiblich
männlich
nein
Mitglieds-Nr.
PRIVATE ANSCHRIFT
Straße
Mitgliedsbeitrag in Euro
(PLZ) Ort
privat
dienstlich
Tel.
/
/
Fax
/
/
E-Mail
/
/
Ich bin ehrenamtlich
Ich bin hauptamtlich
(Anmeldebedingungen vgl.
im Programm „weiter.bilden“)
Geburtsdatum
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS
ArbeitBeamter/-in
nehmer/-in
vollzeitbeschäftigt
Azubi
Freiberufler/-in
erwerbslos
Senior/-in
RECHTSGRUNDLAGE DER FREISTELLUNG
VON DER ARBEIT (bitte ankreuzen):
Bildungsurlaub des Bundeslandes:
teilzeitbeschäftigt
§ 37 Abs. 7 BetrVG
Branche/Fachbereich
§ 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG
Ausgeübte Tätigkeit
Tarifurlaub/Freischichten
EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN . . .
§ 7.1.3 SUrIV
. . . in ver.di:
FUNKTIONEN IM BETRIEB
seit (Jahr)
Mitglied im Betriebsrat
. . . in anderen Zusammenhängen (Bürgerinitiativen, Vereine, usw.):
Mitglied im Personalrat
Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Mitglied in der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Mich interessiert das Seminar, weil...
Mitglied der Mitarbeiter(innen)-vertretung
Gleichstellungsbeauftragte(r)
Mitglied im Aufsichtsrat
Kinderbetreuung erwünscht
(Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit dem Bildungszentrum abklären.)
Mitglied im Wirtschaftsausschuss
Ich bin damit einverstanden, dass die obigen Angaben nach §§ 4 Abs. 1 i.V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren
Bildungsplanung“ der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden.
Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.
FÜR SEMINARE NACH BILDUNGSURLAUB
per E-Mail: [email protected]
in
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung.
Ort, Datum
Unterschrift
Ort, Datum
entsendende Gliederung
(erforderlich nur bei Seminaren „Aktiv in ver.di“)
ver.di-Seminarprogramm
2016
ver.di-Seminarangebote
für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
259
91
Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung
Anmeldeverfahren
Nach dem Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Einladung zum Seminar
wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt.
Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien wie: Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare.
Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann.
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie
über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an
Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung
des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht
oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt
wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber
hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
92 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Anmeldeformular für Bildungurlaubsseminare
Für Seminare zur
(gewerkschafts-)politischen Bildung
(Bildungsurlaub)
Bundesweite Seminare 2016
Anmeldung zum Seminar
Hiermit melde ich mich verbindlich für das
an.
Seminar Nr.
Titel
vom
Bitte die Bitte
Anmeldung
senden an:
die Anmeldung
Sandra
Koziar
dem Bildungszentrum
zusenden,
per
Fax: 030-69
56ndet!
34 20
in dem das
Seminar
stattfi
bis
Vorname
ver.di-Mitglied
Nachname
ja, seit:
weiblich
männlich
nein
Mitglieds-Nr.
PRIVATE ANSCHRIFT
Straße
Mitgliedsbeitrag in Euro
(PLZ) Ort
privat
dienstlich
Tel.
/
/
Fax
/
/
E-Mail
/
/
Ich bin ehrenamtlich
Ich bin hauptamtlich
(Anmeldebedingungen vgl.
im Programm „weiter.bilden“)
Geburtsdatum
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS
ArbeitBeamter/-in
nehmer/-in
vollzeitbeschäftigt
Azubi
Freiberufler/-in
erwerbslos
Senior/-in
RECHTSGRUNDLAGE DER FREISTELLUNG
VON DER ARBEIT (bitte ankreuzen):
Bildungsurlaub des Bundeslandes:
teilzeitbeschäftigt
§ 37 Abs. 7 BetrVG
Branche/Fachbereich
§ 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG
Ausgeübte Tätigkeit
Tarifurlaub/Freischichten
EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN . . .
§ 7.1.3 SUrIV
. . . in ver.di:
FUNKTIONEN IM BETRIEB
seit (Jahr)
Mitglied im Betriebsrat
. . . in anderen Zusammenhängen (Bürgerinitiativen, Vereine, usw.):
Mitglied im Personalrat
Mitglied der Schwerbehindertenvertretung
Mitglied in der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Mich interessiert das Seminar, weil...
Mitglied der Mitarbeiter(innen)-vertretung
Gleichstellungsbeauftragte(r)
Mitglied im Aufsichtsrat
Kinderbetreuung erwünscht
(Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit dem Bildungszentrum abklären.)
Mitglied im Wirtschaftsausschuss
Ich bin damit einverstanden, dass die obigen Angaben nach §§ 4 Abs. 1 i.V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren
Bildungsplanung“ der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden.
Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.
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ver.di-Seminarprogramm
2016
ver.di-Seminarangebote
für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
259
93
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung
Anmeldeverfahren
Nach dem Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Einladung zum Seminar
wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt.
Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien wie: Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare.
Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann.
Datenschutzerklärung
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie
über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an
Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung
des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht
oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt
wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber
hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
94 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Anschriften der ver.di-Bildungszentren
ver.di-Bildungs- und
Begegnungs­zentrum
„Clara Sahlberg“
in Berlin-Wannsee (BE)
Koblanckstraße 10
14109 Berlin
Telefon: 0 30/80 67 13-0
Telefax: 0 30/80 67 13-5 50
TelefaxSeminarverwaltung:
0 30/80 67 13-5 60
E-Mail:[email protected]
Leiter: Michael Walter
ver.di-Bildungszentrum
„Das Bunte Haus“
in Bielefeld-Sennestadt (BI)
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld
Telefon: 0 52 05/91 00-0
Telefax: 0 52 05/91 00-30
E-Mail:[email protected]
Leiterin: Brigitte Stelze
ver.di-Bildungszentrum
„Haus Brannenburg“
in Brannenburg (BA)
Schrofenstraße 32
83098 Brannenburg
Telefon: 0 80 34/9 05-0
Telefax: 0 80 34/9 05-1 00
E-Mail:[email protected]
Leiterin: Marion Fendt
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach (GL)
Schlossallee 33
35075 Gladenbach
Telefon: 0 64 62/91 80-0
Telefax: 0 64 62/91 80-80
E-Mail:[email protected]
Leiterin: Ute Hermann
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
ver.di-Bildungszentrum
in Mosbach (MO)
Am Wasserturm 1–3
74821 Mosbach
Telefon: 0 62 61/9 42-0
Telefax: 0 62 61/9 42-1 02
E-Mail:[email protected]
Leiter: Robin Friedl
Wirtschaftsleiterin: Anja Kuhn
Naumburg – Bildungszentrale
der ver.di Jugend (NA)
Unter den Linden 30
34311 Naumburg
Telefon: 0 56 25/99 97-0
Telefax: 0 56 25/99 97-19
E-Mail:[email protected]
Leiter: Björn Vollers
ver.di-Bildungsstätte Saalfeld (SF)
Auf den Rödern 94
07318 Saalfeld
Telefon: 0 36 71/55 10-0
Telefax: 0 36 71/55 10-40
E-Mail:[email protected]
Leiterin: Carmen Machwirth-Kolle
ver.di-Bildungs- und
Tagungszentrum
­Walsrode (WA)
Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon: 0 51 61/9 79-0
Telefon Seminarbüro: 0 51 61/9 79-5 59
Telefax: 0 51 61/9 79-5 62
E-Mail:[email protected]
Leiter:Peter Strothotto
Wirtschaftsleiter: Hanns-Carsten Höfner
95
Abkürzungsverzeichnis
96 Freistellungshinweise
BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder
§ 37 Abs. 6 BetrVG = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 37 Abs. 7 BetrVG = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 46 Abs. 6 BPersVG = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
§ 46 Abs. 7 BPersVG = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
LPersVG = dem BPersVG vergleichbare Regelungen der
Landes­personalvertretungsgesetze
§ 96 Abs. 4 SGB IX = § 96 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches IX
Regelungen für MAV = Es gelten die einschlägigen Regelungen (u. a. § 19 u. § 30
Mitarbeitervertretungsgesetz oder vergleichbare Regelungen)
§ 670 BGB = § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gremien
BR = Betriebsrat
PR = Personalrat
JAV = Jugend- und Auszubildendenvertretung
SBV = Schwerbehindertenvertretung
MAV =Mitarbeiter(innen)vertretung
WA =Wirtschaftsausschuss
AR = Aufsichtsrat
VL = Vertrauensleute
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Impressum
Impressum
Herausgegeben von
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverwaltung · Ressort 4 · Bereich Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Bereich Berufspolitik
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
gemeinnützige Gesellschaft mbH
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
E-Mail:[email protected]
[email protected]
[email protected]
Internet:www.bildungsportal.verdi.de
www.gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare
www.verdi-bub.de
Verantwortlich: Dina Bösch, Sylvia Bühler
Bearbeitung:Sandra Koziar, Dirk Langenkamp, Doreen Lindner, Katja Nöthen,
Melanie Wehrheim, Heike Werner
Gestaltung:
VH-7 Medienküche GmbH, 70372 Stuttgart
Druck:
apm AG Darmstadt
Fotos:
Kay Herschelmann (S. 13, S. 15, S. 17, S. 19, S. 46, S. 70)
Matthias Berghahn (S. 49, S. 23, S. 35)
Elmar Siemens (S. 21)
Peter Klein (S. 50)
Joachim E. Röttgers (S. 65)
Thomas Lohnes (S. 68)
Gettyimages (S. 24, S. 25)
iStock (S. 73, S. 76)
Erschienen im September 2015
W-3388-06-0415
ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
97
98 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016
Beitrittserklärung
Änderungsmitteilung
Mitgliedsnummer
Ich möchte Mitglied werden ab
Titel/Vorname/Name
0 1
Hausnummer Geburtsdatum
Straße
PLZOrt
2 0
weiblich
Geschlecht
TelefonE-Mail Staatsangehörigkeit
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in
Beamter/in
freie/r Mitarbeiter/in
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Angestellte/r
Selbständige/r
Erwerbslos
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
StraßeHausnummer
Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis
PLZOrt
Schüler/in-Student/in
bis
Praktikant/in
bis
Altersteilzeit bis
(ohne Arbeitseinkommen)
männlich
Branche
ausgeübte Tätigkeit
ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in
Sonstiges:
monatlicher
Bruttoverdienst
€
Lohn- / Gehaltsgruppe
o. Besoldungsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre
o. Lebensalterstufe
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
Ich wurde geworben durch:
Name Werber/in
von
Mitgliedsnummer
bis
Monatsbeitrag in Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
monat­li­chen Brutto­­verdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
IBAN
BIC
Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift ein­
zuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb
von acht Wochen, beginnend ­mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des ­
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit m
­ einem Kreditinstitut
verein­barten Bedingungen.
Zahlungsweise
monatlich
halbjährlich
vierteljährlich
jährlich
W-3272-05-1213
Ort, Datum und Unterschrift
zur Monatsmitte
zum Monatsende
Straße und Hausnummer
PLZOrt
Nur für Lohn- und Gehaltsabzug!
Personalnummer
Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen:
Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf
im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre
mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine ­diesbezüglichen Daten, deren
Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft
betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können.
Ort, Datum und Unterschrift
Datenschutz
Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutz­gesetz (BDSG) erhoben,
verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt a
­ usschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und
sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
in der jeweiligen Fassung.
Notizen
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Notizen
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Notizen
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Notizen
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-soziales.verdi.de/
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