Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen www.bildungsportal.verdi.de 2016 Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Aufwertung der Arbeit ist auch 2016 unser zentrales Thema im Gesundheits- und Sozialwesen. Am besten erreicht man die längst überfällige Aufwertung durch deutlich mehr Personal und eine gerechte Bezahlung. Unser Seminarangebot greift die betrieblichen Themen und Probleme auf. Arbeitsverdichtung und Zeitdruck sind schädlich für die Qualität der Arbeit mit und am Menschen und gefährden die Gesundheit der Beschäftigten. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten gesetzliche Interessenvertretungen haben, Belegschaften vor krankmachenden Arbeitsbedingungen zu schützen. Am Ende braucht es aber auch immer den Willen zum Selbstschutz. Was hindert, auch mal „Nein“ zu sagen? Auch um solche Fragen geht es in unseren Seminaren. Auch gute Ausbildung ist uns wichtig. Dafür machen wir uns unter anderem durch das bundesweite betriebliche Ausbildungsprojekt „Praktisch.Besser.Jetzt!“ stark. In einer Reihe von Seminaren greifen wir die typischen Probleme der Auszubildenden im Gesundheitswesen auf und entwickeln gemeinsam Handlungsmöglichkeiten für eine bessere Ausbildung. Die Teamerinnen und Teamer im Fachbereich „Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen“ können auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, unsere Referentinnen und Referenten kennen die Besonderheiten der Branche und verfügen über ein großes Praxiswissen. Mit ver.di b+b und ver.di GPB haben wir starke Partnerinnen in der Bildungsarbeit. Über die guten Rückmeldungen zum Fachbereichsprogramm 2015 haben wir uns sehr gefreut. Für 2016 haben wir unsere Angebote noch weiter ausgebaut. Da ist für jede und jeden etwas dabei. Weitere Seminare findest du im ver.di-Bildungsportal. Viel Erfolg bei der Auswahl. Wir freuen uns auf dich. Herzliche Grüße Sylvia Bühler Bundesfachbereichsleiterin Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Mitglied im ver.di-Bundesvorstand ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1 Kontaktdaten der Veranstalter Fachbereich 3 – Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen Kontakt für die ver.di-finanzierten Seminare: ver.di-Bundesverwaltung Fachbereich 3, Bereich Berufspolitik Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Organisatorisches und Fragen zur Anmeldung Sandra Koziar: 0 30/69 56-18 52 [email protected] Inhaltliches Melanie Wehrheim [email protected] Kontakt für die arbeitgeberfinanzierten Seminare: ver.di Bildung+Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Hessen Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77 60329 Frankfurt am Main Fon 0 69/25 78 24-0 Fax 0 69/25 78 24-24 [email protected] Internetwww.hessen.verdi-bub.de Anmeldung, Information, Seminarorganisation: Gabriele Hetkamp: 0 69/25 78 24-26 [email protected] Unternehmens- und fachbereichsbezogene Seminare, Bildungsberatung: Dirk Langenkamp [email protected] 2 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Kontaktdaten der Veranstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 ver.di-Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 (Mehr) Zeit für Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5 Kurzvorstellung der Bildungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6 Jahresübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Jugendseminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Arbeits- und Gesundheitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 Arbeitszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Lohn / Gehalt / Tarifvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45 Pflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Psychiatrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60 Sozial- und Erziehungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64 Rettungsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68 Arbeiterwohlfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Kirche, Diakonie, Caritas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .72 Berufspolitische Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Das besondere Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77 Praktische Hinweise zur Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84 Anmeldeformular für Interessenvertretungsseminare (inklusive Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85 Hinweise zu den Freistellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .87 Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare (inklusive Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Anschriften der ver.di-Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .97 Beitrittserklärung / Änderungsmitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 3 ver.di-Bildungszentren Kompetenz und Vielfalt: Unsere Bildungszentren In den ver.di-Bildungszentren finden viele Seminare und Tagungen statt. Dafür gibt es gute Gründe, von denen wir hier einige benennen. 1.Orte gemeinsamen Lernens und der Begegnung Die Atmosphäre wie auch die Seminarausstattung unserer Bildungszentren ist darauf ausgerichtet, gemeinsames Lernen und den Austausch untereinander zu fördern. ver.di-Kolleg/-innen begegnen sich in einem Raum auf Augenhöhe. Die Seminarund Tagungsräume sind hell und einladend, modern ausgestattet und stehen meist auch baulich zueinander in Beziehung, sodass sich Teilnehmende immer wieder „über den Weg laufen“ können. 2. Gewerkschaft (er-)leben Meist finden mehrere Seminare und Veranstaltungen in unseren Häusern parallel statt. Somit wird ein Blick über den eigenen Betrieb oder die eigene Branche hinaus möglich. Die Teilnehmenden kommen schnell miteinander ins Gespräch und tauschen auch seminarübergreifend Erfahrungen miteinander aus. Netzwerke entstehen und/oder werden ausgebaut. ver.di ist jederzeit sichtbar und zu erleben. Über die Präsenz unserer Teamenden wie auch der Bildungssekretär/-innen im Haus besteht ein kurzer Draht zu ver.di. Ein Anruf bei den Betreuungssekretär/-innen vor Ort schafft ggf. unmittelbaren und schnellen Kontakt. 4 3. Lernen in angenehmer Umgebung mit hohem Erholungswert Auch über den Seminarbetrieb hinaus sorgen die Mitarbeiter/-innen der Bildungszentren engagiert für ihre Gäste. Ein professioneller Hotelbetrieb und die regionale, abwechslungsreiche Küche, z. T. in Bio-Qualität, tragen zum Wohlbefinden bei. Freizeitangebote wie z. B. Kegelbahn, Sauna oder Billard laden dazu ein, angenehme Zeiten miteinander zu verbringen. Unsere Gaststätten laden abends herzlich ein. Darüber besteht immer auch die Möglichkeit, sich individuell zu entspannen, ein gutes Buch zu lesen, ein lohnendes Gespräch zu führen oder auch einfach nur für sich zu sein. Viel Natur in der Umgebung lädt zu Spaziergängen ein. 4.Die Beschäftigten in unseren Bildungszentren sind ver.di-Beschäftigte oder arbeiten zu Equal-payBedingungen. Unsere Bildungszentren schaffen immer auch Arbeitsplätze in der Region und das zu fairen Arbeitsbedingungen und Entlohnung nach ver.di-Tarifen. Über einen kollegialen Umgang untereinander und mit den Gästen haben die Beschäftigten das Wohl ihrer Gäste stets im Blick und tragen mit dazu bei, den Aufenthalt in unseren Häusern so angenehm wie nur möglich zu gestalten. ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 (Mehr) Zeit für Seminare Stichwort: Bildungsurlaub Zusätzlich zum Jahresurlaub noch (Bildungs-)Urlaub?! Gesetzlich gesicherter Anspruch für Arbeitnehmer/-innen und i. d. R. auch Auszubildende … Auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung durch den/die Arbeitgeber/-in … Für i. d. R. 5 Tage pro Jahr Zum Besuch von anerkannten (Bildungsurlaubs-)Seminaren Voraussetzung ist ein im Bundesland (Arbeitsstätte) geltendes Bildungsurlaubsgesetz Zur Zeit gibt’s Bildungsurlaubsgesetze in: – Baden-Württemberg, NEU seit 01. Juli 2015 – Berlin – Brandenburg en: – Bremen öglichkeit stellungsm ei Fr re – Hamburg te und wei e Für Details rtal.verdi.d – Hessen ildungspo .b w w gungen) w in f Siehe au ahmenbed /R e– Niedersachsen m ah n kt: Teil (Menüpun – Mecklenburg-Vorpommern – Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz – Saarland – Sachsen-Anhalt – Schleswig-Holstein – Thüringen, NEU ab 01. Januar 2016 Aktuell nicht in: Bayern, Sachsen Die Seminarkosten trägt i. d. R. der/die Veranstalter/-in, hier ver.di Stichwort: gesetzliche Interessenvertretung Freistellung nach § 37 (6) BetrVG/46 (6) BPersVG/LPersVG analog Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit erforderliche Seminare Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den/die Arbeitgeber/-in Sämtliche Seminarkosten trägt der/die Arbeitgeber/-in Freistellung nach § 37 (7) BetrVG/46 (7) BPersVG/LPersVG analog Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit geeignete und anerkannte Seminare Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den/die Arbeitgeber/-in Die Seminarkosten trägt i. d. R. der/die Veranstalter/-in, hier ver.di ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 5 Kurzvorstellung der Bildungsträger ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung ver.di-Bildungsträger für die politische Bildung – Politische Bildung für alle Gemeinnützigkeit: ver.di GPB ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung. Das verwirklicht ver.di GPB mit einem bundesweiten Angebot an politischen Seminaren. Die Angebote von ver.di GPB richten sich an die Allgemeinheit, aber auch an die Mitglieder der ver.di. Im Zentrum der Aktivitäten der ver.di GPB steht die politische Bildung. Dazu bietet ver.di GPB eine breite Palette von Bildungsmaßnahmen an. Die Seminare finden ausnahmslos in den ver.di-Bildungszentren statt. Finanzierung: Finanziert wird die politische Bildungsarbeit der ver.di GPB aus den anteiligen Abführungen von Aufsichtsratstantiemen. Zur Abführung verpflichtet sind alle ver.di-Mandatsträger/-innen in Aufsichtsräten und vergleichbaren Mitbestimmungsfunktionen. Qualitätszertifiziert: ver.di GPB hat am 07. 07. 2011 das Güte siegel Weiterbildung erhalten und damit Qualität nach Gütesiegel verbund nachgewiesen. 6 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Kurzvorstellung der Bildungsträger ver.di Bildung + Beratung ... . . . ist der bundesweit agierende gemeinnützige ver.di-Bildungsträger zur Durchführung der Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Auf der Grundlage der Beschlüsse des ver.di-Bundesvorstands und des Gewerkschaftsrats nimmt ver.di Bildung + Beratung die Organisation und Durchführung der von den Arbeitgebern zu finanzierenden Seminare für die gesetzlichen Interessenvertretungen bundesweit wahr. Durch viele Seminare und nicht zuletzt durch die enge Verzahnung des Fachbereichs mit ver.di b+b kennen wir die Herausforderungen, vor denen gesetzliche Interessenvertretungen im Gesundheitswesen stehen. Diese Kenntnis ermöglicht es uns, Seminare anzubieten, die den jeweiligen Problemlagen bzw. dem Wissensbedarf entsprechen. Unsere Lernmethoden entsprechen neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Lernenden stehen im Mittelpunkt des Lernprozesses. Praxiserfahrene Referentinnen und Referenten stellen den jeweiligen Kontext her, beraten und unterstützen das individuelle Lernen. ver.di b+b ist qualitätszertifiziert nach LQW. ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 7 Jahresübersicht der Seminare 2016 Termin Ort Seminartitel Seite Januar 27.01.–30.01.2016 Brannenburg Seminar für Bildungsmitarbeiter/-innen im Gesundheitswesen und sozialen Diensten 74 31.01.–03.02.2016 Berlin-Wannsee Gewerkschaftspolitisches Seminar für AWO-Betriebsräte 71 Februar 01.02.–03.02.2016 Berlin-Wannsee Keine Angst vor Zahlen (Teil 1) Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie 60 01.02.–05.02.2016 Naumburg Pflegeausbildung 2.0 – dein Update im Ausbildungsrecht 13 15.02.–17.02.2016 Berlin-Wannsee Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeit darf nicht krank machen! 29 15.02.–19.02.2016 Mosbach JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 12 22.02.–24.02.2016 Saalfeld Beschäftigtendatenschutz im Sozial- und Gesundheitswesen Strategien für die gesetzliche Interessenvertretung 20 29.02.–02.03.2016 Bielefeld-Sennestadt Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung 35 29.02.–04.03.2016 Naumburg JAV und BR/PR/MAV spezial – Krankenpflege: Probleme der Ausbildung gemeinsam lösen 14 März 07.03.–09.03.2016 07.03.–09.03.2016 Walsrode Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen 41 Gladenbach Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben durchsetzen Individuelle Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz 45 07.03.–09.03.2016 Bielefeld-Sennestadt Pauschale Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik 57 15.03.–18.03.2016 Saalfeld Das neue Notfallsanitätergesetz (NotsanG) 68 Berlin-Wannsee Ausgründung von Dienstleistungen in Krankenhäusern Betriebliche Mitbestimmung in Servicegesellschaften 46 11.04.–13.04.2016 Bielefeld-Sennestadt Dienstplangestaltung im Krankenhaus und in Kliniken Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen 47 11.04.–15.04.2016 Berlin-Wannsee TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick – Gesundheitswesen und soziale Dienste 39 April 06.04.–08.04.2016 11.04.–15.04.2016 Saalfeld Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) 71 15.04.–16.04.2016 Berlin-Wannsee Schreibwerkstatt – besser kommunizieren im Betrieb 21 18.04.–19.04.2016 Berlin-Wannsee Wir brauchen mehr Personal! Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personaleinsatz und Personalbedarf 22 18.04.–22.04.2016 Naumburg JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 12 20.04.–22.04.2016 Saalfeld Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss und betriebswirtschaftliches Grundwissen 43 22.04.–24.04.2016 Naumburg Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann? 15 25.04.–27.04.2016 Berlin-Wannsee Keine Angst vor Zahlen (Teil 2) Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie 61 25.04.–29.04.2016 Naumburg JAV/BR/PR/MAV spezial: Mitbestimmung in Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen 16 Bad Soden-Salmünster Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende (Teil 1) Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis 27 09.05.–11.05.2016 Saalfeld Arbeitszeitregelungen in Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen Rechtsgrundlagen und Mitbestimmung rund um das Thema Arbeitszeit 36 09.05.–13.05.2016 Saalfeld Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen im Rettungsdienst 69 Mai 09.05.–11.05.2016 09.05.–13.05.2016 Saalfeld Arbeitsfeld Pflegeschule – Seminar für Pflegelehrer/-innen 74 18.05.–20.05.2016 Bielefeld-Sennestadt Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts 72 19.05.2016 Berlin-Wannsee Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten 37 8 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Jahresübersicht der Seminare 2016 Termin Ort Seminartitel Seite 23.05.–25.05.2016 Saalfeld Dienstplangestaltung in der Altenpflege für TVöD-Anwender Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen 52 23.05.–25.05.2016 Walsrode Entgrenzung in der Arbeitswelt – wenn mehr Freiheit zur Belastung wird Handlungsansätze für die gesetzliche Interessenvertretung 23 24.05.–27.05.2016 Berlin-Wannsee Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen Einrichtungen 73 06.06.–08.06.2016 Ohlstadt – Hotel Alpenblick Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 38 06.06.–08.06.2016 Berlin-Wannsee Dienstplangestaltung in Servicebetrieben von Krankenhäusern Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen 48 Juni 06.06.–08.06.2016 Walsrode Gefährdungsbeurteilung im Sozial- und Erziehungsdienst 66 13.06.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten 30 13.06.–15.06.2016 Mosbach Keine Angst vor Zahlen (Teil 1) Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie 60 13.06.–17.06.2016 Berlin-Wannsee Zeit für eine gerechte Gesundheitspolitik 24 15.06.2016 Koblenz – IBIS Hotel Gefährdungsanzeigen im Sozial- und Gesundheitswesen 31 20.06.–21.06.2016 Walsrode Leiharbeit und Werkvertrag – neue Strategien zur Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen Formen des flexiblen Personaleinsatzes im Gesundheitswesen 25 22.06.–23.06.2016 Bielefeld-Sennestadt Gefährdungsanalyse in Einrichtungen der stationären Pflege Gefährdungen erkennen, Abhilfemaßnahmen entwickeln und durchsetzen 54 27.06.2016 Kassel – InterCityHotel Beschäftigtenversammlung in Schichtbetrieben des Gesundheitswesens Versammlungen unter schwierigen arbeitsorganisatorischen Umständen erfolgreich vorbereiten und durchführen 63 27.06.–29.06.2016 Bielefeld-Sennestadt Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen 64 28.06.–30.06.2016 Saalfeld Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses in Unternehmen des Gesundheitswesens 44 Juli 04.07.–06.07.2016 Mosbach Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung 35 04.07.–08.07.2016 Naumburg JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 12 11.07.–13.07.2016 Mosbach Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeit darf nicht krank machen! 29 Brannenburg Krankenhäuser aktuell Aktuelle Veränderungen auf dem Krankenhaussektor und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung 49 Brannenburg Neue Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung Auswirkungen auf die Beschäftigten 58 Walsrode Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss und betriebswirtschaftliches Grundwissen 43 08.09.2016 Koblenz – IBIS Hotel Praxisseminar zur Gefährdungsanzeige Mängel erkennen – Qualität sichern mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen 32 12.09.–14.09.2016 Mosbach Dienstplangestaltung im Krankenhaus und in Kliniken Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen 47 August 29.08.–01.09.2016 29.08.–02.09.2016 September 05.09.–07.09.2016 12.09.–14.09.2016 Saalfeld Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege 55 19.09.–20.09.2016 Bielefeld-Sennestadt Wir brauchen mehr Personal! Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personaleinsatz und Personalbedarf 22 19.09.–21.09.2016 Bad Soden-Salmünster Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende (Teil 2) Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis 27 Saalfeld Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen 41 19.09.–21.09.2016 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 9 Jahresübersicht der Seminare 2016 Termin Ort Seminartitel Seite Walsrode Unikliniken aktuell Aktuelle Veränderungen in den Universitätskliniken und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung 50 Naumburg JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 12 26.09.–28.09.2016 Berlin-Wannsee Dienstplangestaltung in der Altenpflege Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen bei Nicht-TVöD-Anwendung 53 26.09.–30.09.2016 Bielefeld-Sennestadt TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern Eingruppierung nach dem TVöD-K/TVÜ und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 40 29.09.–01.10.2016 Berlin-Wannsee Traumberuf Arzt im Krankenhaus? Wunsch und Wirklichkeit 75 19.09.–23.09.2016 19.09.–23.09.2016 Oktober 05.10.–07.10.2016 Naumburg JAV spezial: Facebook & Co. in Betrieb und Dienststelle 17 06.10.2016 Berlin-Wannsee Mindestlohn in der Pflege Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 56 10.10.–12.10.2016 Walsrode Mitbestimmung bei Um- und Neubauten Umstrukturierungen der Arbeits- und Ablauforganisation frühzeitig erkennen und mitbestimmen 26 10.10.–12.10.2016 Saalfeld Arbeitszeiten im Rettungsdienst 69 11.10.–14.10.2016 Berlin-Wannsee Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen Einrichtungen 73 12.10.–14.10.2016 Mosbach Keine Angst vor Zahlen (Teil 2) Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie 61 12.10.–16.10.2016 Berlin-Wannsee Zwischen Arztpraxis und Krankenhaus Seminar für Medizinische Fachangestellte (MFA) 75 31.10.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus Biostoffverordnung Schutzbestimmungen zum Umgang mit Keimen und Erregern im Arbeitsbereich 33 31.10.–02.11.2016 Gladenbach Dauerbaustelle Krankenhausorganisation 51 31.10.–04.11.2016 Naumburg Wir streiken! Aber was wird mit den Patient/-innen? 18 November 07.11.–09.11.2016 Walsrode Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 38 07.11.–11.11.2016 Berlin-Wannsee Neue Entwicklungen in der Forensischen Psychiatrie 59 07.11.–11.11.2016 Berlin-Wannsee Wie geht´s weiter in den MTA-Berufen? Seminar für medizinisch-technische Assistent/-innen (MTA) 76 14.11.–18.11.2016 Naumburg JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 12 15.11.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten 37 16.11.–18.11.2016 Walsrode Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses in Unternehmen des Gesundheitswesens 44 21.11.–22.11.2016 Bielefeld-Sennestadt Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen im Sozial- und Erziehungsdienst 67 21.11.–23.11.2016 Berlin-Wannsee Keine Angst vor Zahlen (Teil 3) Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie 62 21.11.–24.11.2016 Saalfeld Zukunftswerkstatt Rettungsdienst 70 23.11.–25.11.2016 Berlin-Wannsee Was passiert im Sozial- und Erziehungsdienst? 65 28.11.–30.11.2016 Saalfeld Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten 42 Saalfeld Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen 64 Dezember 05.12.–07.12.2016 10 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Gesundheitswesen Seminarangebote ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 11 Jugendseminare JAV Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Mosbach (MO)........525,00 € (inkl. MwSt.) Naumburg (NA)......415,00 € (umsatzsteuerbefreit im DZ) Teilnahmevoraussetzung Vorherige Teilnahme am JAV 1-Grundseminar. Zielgruppe Angesprochen sind JAVis. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 12 Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG Pflichten des Trägers der Ausbildung Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/ Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule 15.02.2016–19.02.2016Mosbach 18.04.2016–22.04.2016Naumburg 04.07.2016 –08.07.2016Naumburg 19.09.2016–23.09.2016Naumburg 14.11.2016–18.11.2016Naumburg 1663-1602152 1663-1604183 1600-1607042 1663-1609194 1663-1611141 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Jugendseminare Pflegeausbildung 2.0 – dein Update im Ausbildungsrecht Altenpflegeausbildung – abgeschafft! Kinderkrankenpflegeausbildung – eingestellt! Krankenpflegeausbildung – generalisiert! Pflege wird studiert?! Seminargebühr: 905,00 € Ist das die Zukunft? Die Pflegeausbildung wird sich verändern, das ist klar. Wir mischen uns ein! Pflegenotstand droht – ist die Pflegekammer die Lösung? Und welche Rolle spielt Europa? In dem Seminar besteht die Gelegenheit, sich mit diesen Entwicklungen kritisch auseinanderzusetzen sowie die Konsequenzen für die Ausbildung im Betrieb und für die Arbeit der Interessenvertretung zu diskutieren. Rechtliche Grundlagen werden vermittelt und Handlungsmöglichkeiten für Jugend- und Auszubildendenvertretungen erarbeitet. 01.02.2016–05.02.2016Naumburg ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 NA 07 160201 04 Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Naumburg (NA)......415,00 € (umsatzsteuerbefreit im DZ) Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAVis im Gesundheitswesen. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 13 Jugendseminare NEU JAV und BR/PR/MAV spezial – Krankenpflege: Probleme der Ausbildung gemeinsam lösen Auszubildende im Krankenhaus kennen sie, die typischen Probleme ihrer Ausbildung: keine freie Urlaubsplanung, Stations-Hopping, mangelnde Praxisanleitung oder Kosten für Ausbildungsmittel. Die JAV ist im Gespräch mit den Auszubildenden. Doch um gute Ausbildung durchzusetzen, braucht es eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebs-/Personalrat oder der Mitarbeitervertretung. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die Lösungswege für diese typischen Probleme. Welche Mitbestimmungsrechte gibt es in Bezug auf bestimmte Themen, und wie sehen Durchsetzungsmöglichkeiten für diese aus? Diese und andere Fragen werden wir gemeinsam beantworten, um gute Ausbildung im Betrieb zu realisieren. Seminargebühr: 905,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Naumburg (NA)......415,00 € (umsatzsteuerbefreit im DZ) Teilnahmevoraussetzung Besuch des BR-/PR-/JAV 1- Grundseminars. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAVis im Gesundheitswesen. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 14 Die Seminarinhalte in Stichworten: Sammeln und Aufzeigen von typischen Problemen in der Ausbildung im Krankenhaus Rechtliche Einordnung und Aufzeigen der Mitbestimmung bei typischen Ausbildungsproblemen Rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei bestimmten Problemen Zusammenarbeit und gemeinsame Durchsetzungsmöglichkeiten von BR/PR/MAV und JAV bei komplexen Problemfällen Vertiefung und Verknüpfung von KrPflG und KHG mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten nach BetrVG und PersVG Möglichkeiten und Beispiele von Betriebs- und Dienstvereinbarungen für gute Ausbildung Aktuelle Rechtsprechung rund um das Thema Ausbildung im Krankenhaus 29.02.2016–04.03.2016Naumburg NA 01 160229 03 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Jugendseminare Pflegeausbildung abgeschlossen?! Und dann? Du bist fertig mit der Ausbildung oder willst dich beruflich verändern? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Seminar werden wir deine Möglichkeiten in Aus-, Fort- und Weiterbildung besprechen. Du erhältst Einblick in die vielfältigen Studienangebote, ihre Zugangsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Du überlegst, im Ausland zu arbeiten? Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten und Wege es hierzu gibt. „Auch eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt.“ 22.04.2016–24.04.2016Naumburg ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 NA 07 160422 09 Zielgruppe Angesprochen sind Auszubildende, JAVis, junge Beschäftigte in der Pflege und Beschäftigte mit Interesse an Weiterbildung. Freistellung Keine 15 Jugendseminare NEU Seminargebühr: 905,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Naumburg (NA)........... 415,00 € (umsatzsteuerbefreit im DZ) Teilnahmevoraussetzung Vorheriger Besuch des BR 1-/ PR 1-/JAV 1-Grundseminars. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAVis im Gesundheitswesen. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 16 JAV/BR/PR/MAV spezial: Mitbestimmung in Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen Krankenhäuser sind neben ihrem Versorgungsauftrag zugleich Ausbildungsstätten für fast alle Gesundheitsberufe. Neben Ausbildungsberufen mit langer Tradition, wie z. B. den Pflegeberufen, werden auch Berufe an Krankenhäusern ausgebildet, wie Notfallsanitäter oder Pflegehelferinnen, die noch nicht sehr lange existieren. Daneben gibt es in vielen Krankenhäusern neue Aus- und Weiterbildungsgänge für ärztliche Assistenzberufe, wie ATA, CTA oder OTA. Ihre Problemlagen sind unterschiedlich, aber alle unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung. Auszubildende in der Krankenpflege müssen oft als Lückenbüßer herhalten, andere erhalten keine Ausbildungsvergütung oder es existieren nur unzureichende rechtliche Bestimmungen für die Ausbildung. In diesem Seminar werden die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen im Überblick dargestellt und einzelne Themen vertieft. Gemeinsam erarbeiten wir rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten, um die theoretische und praktische Ausbildung zu verbessern. Damit die Arbeitgeber die Ausbildungsbedingungen nicht einseitig diktieren, werden Möglichkeiten der Gestaltung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen erarbeitet. Je nach betrieblicher Situation widmen wir uns neben grundlegenden Fragen des Ausbildungsrechts auch der Ausbildungsplanung, der Urlaubsvergabe, der Gestaltung der Praxisanleitung und -begleitung, der Prüfungsvorbereitung oder Ausbildungsstandkontrollen. 25.04.2016–29.04.2016Naumburg NA 01 160425 01 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Jugendseminare JAV spezial: Facebook & Co. in Betrieb und Dienststelle Für JAV mit „schnellem Daumen“, die ihre Anliegen und Erfolge auch gut promoten wollen. Internet, Web 2.0, Facebook? Klar – schon ewig! Jeden Tag! Und in der JAV-Arbeit? Eher nicht so, oder? Du hast vor, mit neuen Medien auch in deiner JAV-Tätigkeit zu arbeiten? Du bist unsicher, was rechtlich geht und was nicht? Du kennst alle Plattformen und weißt nur noch nicht, welche sich für wen bzw. für was eignet? Dann bist du hier genau richtig! Wir nehmen das ganze Feld mal unter die Lupe und testen die verschiedenen Möglichkeiten von Facebook/Twitter und Co. Wir lüften das Geheimnis der #Hashtags und beleuchten gemeinsam einige Tools zur Arbeitsorganisation der JAV. Zudem gehen wir darauf ein, was der Arbeitgeber allen JAVen ermöglichen muss und welche Gesetze uns in der digitalen Welt Grenzen setzen. 05.10.2016–07.10.2016Naumburg ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 NA 01 161005 02 Seminargebühr: 645,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Naumburg (NA)......220,00 € (umsatzsteuerbefreit im DZ) Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAVis im Gesundheitswesen. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 17 Jugendseminare Wir streiken! Aber was wird mit den Patient/-innen? Zielgruppe Angesprochen sind Auszubildende, Aktive, JAVis und Arbeitskampfleitungen im Gesundheitswesen. Freistellung BU 18 „Im Gesundheits- und Sozialwesen brauchen wir keine Gewerkschaften! Wir helfen den Menschen, das ist das Wichtigste. Wozu sollen wir denn für unsere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen kämpfen, am besten noch streiken? Das geht doch nicht, was soll denn dann aus den Patient/-innen werden?“ Kennst du diese oder ähnliche Aussagen? Auch du als Auszubildende/-r oder junge/-r Beschäftigte/-r im Gesundheitswesen hast einen Anspruch auf gute Bezahlung sowie gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Das wird in einem Tarifvertrag geregelt. Doch der Arbeitgeber verschenkt ihn natürlich nicht. Deshalb müssen wir ihn gemeinsam durchsetzen. In diesem Seminar schauen wir uns an, worauf es bei einem Tarifvertrag ankommt, wie deine Vorstellungen guter Ausbildung oder Arbeit dort hineinkommen und welche konkrete Bedeutung ein Tarifvertrag für deine Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen hat. Dabei bleibt es nicht nur bei der Theorie, sondern wir werden spielerisch gemeinsam die Entstehung und die Durchsetzung eines Tarifvertrags erleben. 31.10.2016–04.11.2016Naumburg NA 07 161031 03 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Jugendseminare Ankündigung JAV-Konferenz im Gesundheits- und Sozialwesen „Praktisch.Besser.Jetzt!“ Gemeinsam mit vielen anderen Jugend- und Auszubildendenvertretungen vertreten wir die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Gesundheits- und Sozialwesen und setzen diese auch durch. Das wollen wir mit DIR noch ausbauen! Egal, ob du viel oder wenig Erfahrung mitbringst, hier bist du richtig! Es erwarten dich drei Tage voller Wissen, Austausch und Spaß. Anmeldungen sind ab Dezember 2015 möglich Kontakt: [email protected] www.gesundheit-soziales.verdi.de/ueber-uns/jugend Termin: 08.06.2016–10.06.2016 in Willingen ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 19 Gesundheitswesen Beschäftigtendatenschutz im Sozial- und Gesundheitswesen Strategien für die gesetzliche Interessenvertretung Arbeitgeber, auch im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, müssen die personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigten vor rechtswidrigem Zugriff schützen. Dies betrifft auch die mögliche Nutzung bzw. Speicherung von Daten durch betriebsfremde Akteure (z. B. Krankenkassen oder andere Kostenträger). In diesem Seminar behandeln wir neben den rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes auch den zulässigen Rahmen der Datenerhebung, der Speicherung, des Datenaustauschs mit Dritten usw. sowie die Rechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung zum Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten. Seminargebühr: 705,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 20 Die Seminarinhalte in Stichworten: Allgemeine rechtliche Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz Zulässigkeit von Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sowie des Datenaustauschs mit Dritten Grenzen des Einsatzes technischer Datenerfassungssysteme Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Strategische Ziele der gesetzlichen Interessenvertretung beim Datenschutz Zusammenwirken unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen (z. B. Sozialgesetzbücher und BetrVG/BPersVG) Eckpunkte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz 22.02.2016–24.02.2016Saalfeld 1663-1602221 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Gesundheitswesen Schreibwerkstatt – besser kommunizieren im Betrieb Wer etwas zu sagen hat, sollte es einfach und verständlich tun. Das gilt auch für die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Wir zeigen, worauf es ankommt. Was macht einen Text leicht lesbar? Was gehört in eine Überschrift? Welche Darstellungsform eignet sich für welchen Inhalt? Besonderes Augenmerk legen wir auf gewerkschaftliche Betriebszeitungen. Das Seminar bietet konkrete Tipps: Von der Themensuche bis zum fertigen Text, verständlich und anregend. Wir zeigen, wie Artikel aufgebaut werden. Und was beim Layout zu beachten ist. Wann bieten sich Fotos und Comics an? Was ist bei Urheberrechten wichtig? Als elek tronische Seminarunterlage stellen wir ein kostenloses Layout-Programm für Betriebszeitungen zur Verfügung – damit ihr direkt loslegen könnt. 15.04.2016–16.04.2016Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 BE 11 160415 12 NEU Zielgruppe VL und alle gewerkschaftlich Aktiven im Betrieb. Freistellung keine 21 Gesundheitswesen Wir brauchen mehr Personal! Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personaleinsatz und Personalbedarf „Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal. Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z. B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und unzureichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen ebenso zu wie lang andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden? Seminargebühr: 535,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............145,00 € Bielefeld (BI)...........155,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 22 Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung des Personalbedarfs und -einsatzes Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der Arbeitszeit sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Personalbedarfsermittlung Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z. B. Überlastungsanzeigen) Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung 18.04.2016–19.04.2016Berlin-Wannsee 1663-1604181 19.09.2016–20.09.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1609191 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Gesundheitswesen Entgrenzung in der Arbeitswelt – wenn mehr Freiheit zur Belastung wird Handlungsansätze für die gesetzliche Interessenvertretung Immer mehr abhängig Beschäftigte fühlen sich verantwortlich für den Unternehmenserfolg. Sie arbeiten wesentlich mehr als sie arbeitsvertraglich vereinbart haben. Oft machen sie die zusätzlich geleistete Arbeit beim Arbeitgeber nicht einmal geltend. Was steckt dahinter? Ist es Zufall oder vom Arbeitgeber geplant? Und weshalb fällt Nein-Sagen immer schwerer? Durch „indirekte Steuerung“ erhalten die Beschäftigten vermeintlich mehr Freiheit. Doch wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile der damit verbundenen neuen Arbeitsformen? Welche (Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen sind notwendig? Welche Strategien und Handlungsansätze kann die gesetzliche Interessenvertretung verfolgen? In welchen Bereichen hat sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten? Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen für die Beschäftigten Überblick: Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung Handlungsansätze und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 23.05.2016–25.05.2016Walsrode ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1605231 NEU Seminargebühr: 730,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 23 Gesundheitswesen Zeit für eine gerechte Gesundheitspolitik in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind VL sowie interessierte Mitglieder aus dem Gesundheitswesen. Freistellung BU, § 37 Abs. 7 BetrVG 24 Das bundesdeutsche Gesundheitswesen ist einem ständigen Wandel unterworfen. In diesem Seminar werden die grundlegenden Strukturen des Gesundheitswesens aufgezeigt und auf dieser Grundlage die aktuellen Entwicklungen in der Gesundheits- und Pflegepolitik analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Themen Krankenhausfinanzierung und Personalsituation, Finanzierung der Krankenund Pflegeversicherung und den Herausforderungen der Pflegeversicherung. Die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden dabei ebenso diskutiert wie die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen für gute Arbeitsbedingungen. 13.06.2016–17.06.2016Berlin-Wannsee BE 11 160613 01 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Gesundheitswesen Leiharbeit und Werkvertrag – neue Strategien zur Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen Formen des flexiblen Personaleinsatzes im Gesundheitswesen Der Umfang der Leiharbeit in Betrieben des Gesundheitswesens steigt von Jahr zu Jahr. Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen „ausgeliehene“ Beschäftigte deutlich weniger. Auch rechtliche Schutzbestimmungen werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu umgehen, setzen Arbeitgeber zunehmend auf (Schein-)Werkverträge. In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leiharbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen und Regelungen des AÜG? Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag? In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt, verschiedene Formen des Personaleinsatzes behandelt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie zu tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen Der Arbeitsvertrag als Grundform des Personaleinsatzes für den Arbeitgeber Formen des externen/internen Personaleinsatzes (Werkvertrag, Dienstvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung) Überblick über die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Prüfung der Vereinbarkeit von externem Personaleinsatz mit dem AÜG (z. B. über Servicegesellschaften) Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 20.06.2016–21.06.2016Walsrode ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1606201 Seminargebühr: 540,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)........155,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 25 Gesundheitswesen Mitbestimmung bei Um- und Neubauten Umstrukturierungen der Arbeits- und Ablauforganisation frühzeitig erkennen und mitbestimmen Viele Einrichtungen planen Baumaßnahmen oder führen diese bereits durch. Dabei wird nicht nur die äußere Hülle des Gebäudes neu geplant. Mit der Infrastruktur im Neubau geht in der Regel die Umstrukturierung der Arbeitsorganisation sowie der Pflege- und Behandlungsprozesse einher. Oft werden gleichzeitig die Informations- und Kommunikationssysteme auf den neuesten Stand gebracht. Dieses Seminar beleuchtet solche Veränderungen, deren Hintergründe und Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie die Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung. Seminargebühr: �740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 26 Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Betrachtung aus der Perspektive der Interessenvertretung Um- und Neubauten im Licht neuer Organisationskonzepte Auswirkungen auf Tätigkeitsprofile und Eingruppierungsgrundsätze Einfluss auf Personalplanung und Personalbedarfsermittlung Einfluss auf Dienstplangestaltung sowie die Personalkosten (Entgelt) Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit Liegt die Voraussetzung für eine Betriebsänderung vor? Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung 10.10.2016–12.10.2016Walsrode 1663-1610101 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Gesundheitswesen Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungs- und Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäftigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Handelns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen, Menschen zu beteiligen und zu gewinnen. Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar definierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozialen und methodischen Kompetenz als Führungsperson. Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird. Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein: Persönliche Stärken und Schwächen erkennen. Fokussiert wird auf die Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im Arbeitszusammenhang Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren bzw. anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten, um besser zusammenzuarbeiten Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als Vorsitzende/-r Teil 1: 09.05.2016–11.05.2016 Bad Soden-Salmünster1600-1605096 Teil 2: 19.09.2016–21.09.2016 Bad Soden-Salmünster1600-1609193 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: �810,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bad Soden.... 293,00 € pro Teil Zielgruppe Angesprochen sind Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von BR/PR sowie wichtiger Ausschüsse. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 27 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Systematik unserer Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Mit diese Seminar beginnt die Seminarreihe: Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – Arbeit darf nicht krank machen! Die Reihenfolge der Aufbauseminare ist frei wählbar (Ausnahme: Praxisseminar Gefährdungsanzeige) Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten Biostoffverordnung Gefährdungsanalyse in Einrichtungen der stationären Pflege Wir brauchen mehr Personal ! Gefährdungsanzeigen im Sozial- und Gesundheitswesen Praxisseminar zur Gefährdungsanzeige 28 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeit darf nicht krank machen! Das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten sowie auch deren Lebensqualität zu erhalten, macht den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einer wesentlichen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bekannt sein. Das Seminar vermittelt Grundlagen dieses Themenfelds und wendet sich an Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, die sich einen Überblick über den vielschichtigen Aufgabenbereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verschaffen wollen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Säulen und Bestandteile des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Normenhierarchie und rechtliche Grundlagen/Vorschriften Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen zur Verhältnisund Verhaltensprävention Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 15.02.2016–17.02.2016Berlin-Wannsee 11.07.2016–13.07.2016Mosbach 1663-1602151 1663-1607111 Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Walsrode (WA)........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV eilung, rdungsbeurt nt etc. – h fä Hinweis: e G . B z. e althemen – gsmanagem Zu den Spezi iebliches Eingliederun bote. tr e g Be e Seminaran Arbeitszeit, re vertiefend e it e w s e t gib ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 29 Arbeits- und Gesundheitsschutz Umgang mit krankheitsbedingten Fehlzeiten Die stetige Zunahme von krankheitsbedingten Fehlzeiten hat ihre Ursache in fortschreitender Arbeitsverdichtung und dauerhafter Überlastung aufgrund von zu wenig oder nicht ausreichend qualifiziertem Personal. In der Folge versuchen Arbeitgeber, die Arbeitszeit und den Einsatz der Beschäftigten noch flexibler zu handhaben. Die Folge: mehr krankheitsbedingte Fehlzeiten durch steigende Arbeitsbelastung – ein Teufelskreis! Das Seminar bietet einen Überblick über rechtliche Aspekte von krankheitsbedingten Fehlzeiten sowie die Analyse der Ursachen und Folgen. Nach einem Blick auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten des Arbeitgebers zur präventiven Gesundheitsförderung stehen die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Mittelpunkt. Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 30 Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Auswirkungen von krankheitsbedingten Fehlzeiten Mögliche Ursachen und Folgen für die Beschäftigten (z. B. krankheitsbedingte Kündigung) Überblick: Analyseinstrumente zur Entwicklung von betrieblichen Maßnahmen zur Fehlzeitenreduktion Darstellung betrieblicher Maßnahmen zur Krankheitsvermeidung am Arbeitsplatz Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 13.06.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus 1663-1606131 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsanzeigen im Sozial- und Gesundheitswesen Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird auch mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungsdruck geprägt. Überlastung und Fehlleistung sind die logische Folge. Der Druck wird dabei von den Beschäftigten zum Wohle der Patientinnen und Patienten ausgeblendet. Die so entstehende Überlastung führt oft dazu, dass Sachen beschädigt oder Personen gefährdet werden. Das wiederum kann für den vermeint lichen Verursacher zu arbeitsrechtlichen, strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Das Seminar behandelt die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen, aber auch die Ziele und Folgen von Gefährdungsanzeigen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Mögliche rechtliche und persönliche Folgen von Arbeitsüberlastung Hinweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten Ziele, Inhalte und Folgen von Gefährdungsanzeigen Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Gefährdungsanzeigen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 15.06.2016 Koblenz – IBIS Hotel ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1606151 Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisseminar zur Gefährdungsanzeige Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Teilnahmevoraussetzung Vorherige Teilnahme am Seminar „Gefährdungsanzeigen im Sozial- und Gesundheitswesen“. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 32 Mängel erkennen – Qualität sichern mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen Gefährdungsanzeigen (auch Überlastungsanzeigen genannt) werden in Einrichtungen und Betrieben mehr und mehr genutzt, um Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten zu schützen. Viele Interessenvertretungen streben entsprechende Betriebs-/Dienstvereinbarungen an, andere haben bereits Vereinbarungen getroffen. Das Praxisseminar bietet Interessenvertretungen mit bereits abgeschlossenen Betriebs-/Dienstvereinbarungen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung sowie Hilfestellung bei konkreten Umsetzungsfragen. Gremien, die eine Vereinbarung anstreben, bekommen einen Überblick über mögliche Inhalte und Eckpunkte durch eine fundierte Orientierung vor dem Hintergrund praktischer Beispiele. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vorteile von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Gefährdungsanzeige Rechtliche Möglichkeiten ihrer Durchsetzung Mögliche Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Sicherstellung von Qualitätsanforderungen in der Pflege und Betreuung Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Vereinbarungen Verbindung zu weiteren Feldern der Beteiligung der Interessen vertretung bei Fragen von Personaleinsatz/-entwicklung, Qualitäts- und Risikomanagement 08.09.2016 Koblenz – IBIS Hotel 1663-1609081 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Arbeits- und Gesundheitsschutz Biostoffverordnung Schutzbestimmungen zum Umgang mit Keimen und Erregern im Arbeitsbereich Multiresistente Keime, Hepatitis- und HIV-Erreger sind für Patientinnen/Patienten, Bewohner/-innen von Pflegeheimen und Mitarbeiter/-innen gleichermaßen eine Gefährdung. Hilfestellung und Schutzvorschriften im Umgang mit den Erregern insbesondere für die Beschäftigten bietet die Biostoffverordnung (BioStoffV). Bei der Umsetzung der BioStoffV ist die gesetzliche Interessenvertretung zu beteiligen. Das Seminar gibt einen Überblick über die Ziele und Inhalte der BioStoffV und stellt die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Umsetzung vor. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen, Inhalte und Anwendungsbereiche der Biostoffverordnung Darstellung der mit der BioStoffV im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. ArbSchG) Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsplatzes Grundpflichten des Arbeitgebers und besondere Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit Biostoffen Gefährdungsbeurteilung und die besonderen Merkmale nach der BioStoffV, speziell zur psychischen Belastung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Anwendung und betrieblichen Umsetzung der BioStoffV 31.10.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1610311 Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Teilnahmevoraussetzung Vorkenntnisse zum Thema Gefährdungsbeurteilung. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 33 Arbeitszeit Die Systematik unserer Seminare zu Arbeitszeit und Dienstplänen Mit diesem Seminar beginnt die Seminarreihe: Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Dann folgen die Dienstplanseminare Dienstplangestaltung ... im Krankenhaus ... in der Altenpflege (mit und ohne TVöD) ... in Service betrieben ... im Sozialund Erziehungs dienst Ab hier ist die Reihenfolge beliebig wählbar Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Arbeitszeitregeln in Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen 34 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Arbeitszeit Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Um Kosten zu senken, soll immer mehr Arbeit mit immer weniger Personal in immer weniger Zeit geleistet werden. Oft zeigt sich, dass die bestehenden Arbeitszeitmodelle diesen Anpassungen nicht gerecht werden. Die gesetzliche Interessenvertretung hat bei der Arbeitszeitverteilung Mitbestimmungsrechte. Über diese Rechte lassen sich ganz konkret die Arbeits- und Lebensbedingungen der Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen. In diesem Seminar nehmen wir gemeinsam die entsprechenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen in den Blick. Anhand verschiedener Arbeitszeitmodelle erarbeiten wir gemeinsam, wie die Interessen der Beschäftigten zur Arbeitszeit mitgestaltet werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsnormen und Grundlagen für Arbeitszeitregelungen Bestandsaufnahme der betrieblichen Situation(en) Die verschiedenen Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit, Schichtdienste etc.) Arbeitszeitgestaltung und Personaleinsatz Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 29.02.2016–02.03.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1602291 04.07.2016–06.07.2016Mosbach 1663-1607041 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: 745,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........275,00 € Mosbach (MO)........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 35 Arbeitszeit Arbeitszeitregelungen in Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen Seminargebühr: �680,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 36 Rechtsgrundlagen und Mitbestimmung rund um das Thema Arbeitszeit Wie lange und wann innerhalb eines Tages gearbeitet wird, ist ein ständiges betriebliches Thema, auch bezogen auf die Mitbestimmungspraxis. Die Beschäftigten sollen immer flexibler einsetzbar sein. Begründet wird das vonseiten der Arbeitgeber mit immer weiter anwachsendem finanziellen Druck. Die geforderte Flexibilität macht geregelte Arbeitszeit und planbare Freizeit für die Beschäftigten immer schwerer. Welche Ansatzpunkte hat die gesetzliche Interessenvertretung, um die Belange der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Dieses Einstiegsseminar vermittelt einen ersten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben rund um das Thema Arbeitszeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitszeitpraxis in den Einrichtungen – eine Bestandsaufnahme Kurzüberblick über zu beachtende Rechtsgrundlagen rund um das Thema Arbeitszeit Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in Fragen der Arbeitszeit 09.05.2016–11.05.2016Saalfeld 1663-1605091 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Arbeitszeit Jahresarbeitszeit und Arbeitszeitkonten Ihrem Bedürfnis nach möglichst flexiblem Personaleinsatz folgend, versuchen Arbeitgeber zunehmend, Arbeitszeitkonten einzurichten. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung gelingen selten, da die Vorteile meist nur auf Arbeitgeberseite liegen. Zwei Gründe unter vielen: Zur Umwandlung von Entgelt reicht das Einkommen meist nicht. Mehrarbeit und Überstunden, um das Stundenkonto zu füllen, gehen zulasten der Gesundheit. Um die Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten in Einklang zu bringen, bedarf es einer entsprechenden Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten. Das Seminar nimmt das Vorhaben, mit dem Arbeitgeber zu entsprechenden Verabredungen zu kommen, kritisch in den Blick. Die hohen Hürden sollen deutlich werden, damit am Ende nicht die Beschäftigten „die Zeche zahlen“ müssen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen (u. a. Richtlinie 2003/88 EG, Arbeitszeitgesetz, SGB IV, Tarifverträge) Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Abgrenzung von Flexikonten, Langzeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten Risiken für die Beschäftigten Umwidmung von Entgeltbestandteilen – wer kann sich das leisten? Insolvenzschutz und Absicherung der Zeitguthaben 19.05.2016 15.11.2016 Berlin-Wannsee 1663-1605191 Frankfurt am Main – DGB-Haus 1663-1611151 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 37 Arbeitszeit NEU Organisation und Verfahren der Dienstplanprüfung im Sozial- und Gesundheitswesen Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung In vielen Betrieben beginnt die Dienstplanprüfung mit der Vorlage der Dienstpläne. Allerdings kommt es in der Praxis häufig bereits im Vorfeld zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Streitpunkte sind u. a. die rechtzeitige Vorlage, zeitliche/personelle Ressourcen, die technischen Möglichkeiten zur Überprüfung durch die Interessenvertretung (z. B. Zugang zur Dienstplansoftware, Fehlerprotokolle) oder auch, ob externe Unterstützung benötigt wird. Sinnvollerweise schaltet sich die gesetzliche Interessenvertretung im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte bereits in den Prozess der Dienstplangestaltung ein, bevor der Dienstplan durch den Arbeitgeber erstellt ist und der Interessenvertretung vorgelegt wird. Nur so kann sie ihre Mitbestimmungsrechte frühzeitig und wirkungsvoll im Sinne der Beschäftigten ausüben. Aber welches ist der richtige Zeitpunkt, und wie regelt man das? Im Seminar vermitteln wir u. a. Kenntnisse zu den Beteiligungsrechten und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen des Verfahrens der Dienstplanprüfung, zum Umgang mit und zur Zulässigkeit von nachträglichen Dienstplanänderungen sowie zu Fragen der Organisation und Aufgabenverteilung im Gremium. Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)........350,00 € Ohlstadt..................285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 38 Die Seminarinhalte in Stichworten: Verfahren der Dienstplanprüfung (u. a. zeitliche, inhaltliche und formale Anforderungen) Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium (Betriebs-/Personalrat, Dienstplanausschuss) Zuständigkeiten (u. a. mehrere Betriebe eines Unternehmens, Personalgestellung) Einsatz von internen und externen Sachverständigen Rechtliche und betriebliche Folgen der Ablehnung von Dienstplänen Umgang mit (kurzfristigen) Dienstplanänderungen Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung 06.06.2016–08.06.2016Ohlstadt – Hotel Alpenblick 1663-1606061 07.11.2016–09.11.2016Walsrode 1663-1611072 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Lohn / Gehalt / Tarifvertrag TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick – Gesundheitswesen und soziale Dienste Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, deren Arbeitgeber Mitglied im Verband Kommunaler Arbeitgeber ist. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung sowie Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD des Allgemeinen Teils und der Besonderen Teile (Krankenhäuser und Betreuungseinrichtungen). Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Besondere Regelungen für Beschäftigte des Gesundheitswesens und sozialer Dienste Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung der tariflichen Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle 11.04.2016–15.04.2016Berlin-Wannsee 1663-1604111 Seminargebühr: 940,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............500,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR und PR. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG ArbeitszeitHinweis: dem Thema zu . B z. – n e ndlage ng Für Vertiefu gestaltung auf der Gru rechenden n p la und Dienstp rweisen wir auf die ents ve – des TVöD gebote. d Spezialan Aufbau- un ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 39 Lohn / Gehalt / Tarifvertrag TVöD-Aufbau: Eingruppierung in Krankenhäusern Eingruppierung nach dem TVöD-K/TVÜ und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften noch nicht belegt. Bis auf Weiteres gelten z. B. nach wie vor die Kernvorschriften der §§ 22–25 BAT, die entsprechenden Vergütungsordnungen (Anlagen 1a/1b zum BAT) sowie die Überleitungsvorschriften des Tarifvertrags Überleitung (TVÜ) fort. Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine hohe Verantwortung zu, da sie bei der Einstellung, bei Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die jeweilige Eingruppierung auf die tarifrechtliche Richtigkeit hin überprüfen müssen. Im Seminar werden zunächst Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten in den Krankenhäusern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Im Anschluss daran werden Aufbau und Systematik der Vergütungsordnungen sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert. Seminargebühr: 940,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........520,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 40 Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und Entgeltbestandteile Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD/TVÜ Beteiligte bei der Eingruppierung im Betrieb/in der Dienststelle Systematik der Eingruppierung nach BAT/BMT-G/MTArb Aufbau und Struktur der Vergütungsordnungen/der Lohngruppenverzeichnisse Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung Beteiligungsrechte/Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 26.09.2016–30.09.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1609261 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele. Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die „Arbeitnehmerbank“, um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können. Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch das Referententeam in Anspruch genommen werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat einer GmbH Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex) Haftung der Aufsichtsratsmitglieder Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft 07.03.2016–09.03.2016Walsrode 19.09.2016–21.09.2016Saalfeld ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1603071 1663-1609192 Seminargebühr: 740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)........285,00 € Saalfeld (SF)............240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR in AR des Gesundheitswesens auf gesetzlicher und fakultativer Grundlage. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB 41 Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 2) Selbstorganisation des Aufsichtsrats sowie Sorgfalts- und Prüfpflichten Nachdem im Grundlagenseminar ein Überblick über Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten gegeben wurde, wendet sich dieses Seminar nun den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Feinheiten der Aufsichtsratstätigkeit zu. Fragen z. B. zu den Sorgfaltspflichten oder zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zu weiteren Aufgaben und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bilden den Rahmen dieser Veranstaltung. Anhand von Praxisbeispielen und entsprechend aufbereiteten Unterlagen werden diese und weitere für die Aufsichtsratspraxis relevante Themenbereiche vertiefend bearbeitet. Die Teilnehmenden erhalten mit dem Seminar und den ausgehändigten Materialien praktisches Rüstzeug für ihre weitere Arbeit. Seminargebühr: 740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des 1. Teils ist wünschenswert. Zielgruppe Angesprochen sind BR in AR des Gesundheitswesens auf gesetzlicher und fakultativer Grundlage. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB 42 Die Seminarinhalte in Stichworten: Selbstorganisation des Aufsichtsrats Anforderungen an die Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Haftungsrisiken Zustimmungsbedürftige Geschäfte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bei unternehmerischen Entscheidungen Die Pflicht zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch Abschlussprüfer und Aufsichtsrat Neue Überwachungspflichten des Aufsichtsrats durch das BilMoG Pflichten des Aufsichtsrats bei sich verschlechternder wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens 28.11.2016–30.11.2016Saalfeld 1663-1611281 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss und betriebswirtschaftliches Grundwissen In Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen. Vielmehr hat er den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten. Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“ Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Grundlagen Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses Einführung in das Controlling eines Krankenhauses Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses 20.04.2016–22.04.2016Saalfeld 05.09.2016–07.09.2016Walsrode ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1604201 1663-1609051 Seminargebühr: 740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Walsrode (WA)........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR und Mitglieder im WA. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 43 Wirtschaftsausschuss / Aufsichtsrat Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses in Unternehmen des Gesundheitswesens Der Wirtschaftsausschuss ist – so der Gesetzeswortlaut – vom Unternehmer „rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“. Im zweiten Teil unseres Seminarangebots für Wirtschaftsausschussmitglieder in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete Beratung unternehmerischer Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie für die Analyse von Berichten über die wirtschaftliche Lage erforderlich sind. Seminargebühr: 740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Walsrode (WA)........285,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des Seminars „Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1)“. Zielgruppe Angesprochen sind BR und Mitglieder im WA. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 44 Die Seminarinhalte in Stichworten: Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Planungen – Grundlagen, Aufgaben und Befugnisse Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand des Jahresbzw. Konzernabschlusses Planspiel: Betriebswirtschaftliche Planung – von der Strategie bis zur operativen Planung Betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen Kritische Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Planungen im Wirtschaftsausschuss 28.06.2016–30.06.2016Saalfeld 16.11.2016–18.11.2016Walsrode 1663-1606281 1663-1611161 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Krankenhäuser Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben durchsetzen Individuelle Fördermöglichkeiten am Arbeitsplatz Ein wichtiger Bestandteil der sozialen Integration schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Deshalb haben Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 Prozent davon schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Auch wer diese Quote erfüllt, muss prüfen, ob weitere freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat gemäß § 95 Abs. 1 SGB IX die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten sowie ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Im Seminar werden wir anhand praxisorientierter Beispiele Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit der SBV entwickeln. Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht über Fördermöglichkeiten zur Teilhabe Maßnahmen zur Inklusion und Integration Strategien zielgerichteter Interessenvertretung Aktuelle Rechtsprechung 07.03.2016–09.03.2016Gladenbach ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: 590,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach (GL).....270,00 € Zielgruppe Angesprochen sind Mitglieder der SBV in Krankenhäusern und Uniklinika. 1663-1603073 Freistellung § 96 Abs. 4 SGB IX 45 Krankenhäuser Ausgründung von Dienstleistungen in Krankenhäusern Seminargebühr: 730,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 46 Betriebliche Mitbestimmung in Servicegesellschaften Es gibt kaum noch Krankenhäuser, in denen ein einheitlicher Tarifvertrag gilt. Immer mehr Bereiche werden in Servicegesellschaften ausgegliedert. Neben den in erster Linie betroffenen Bereichen wie Reinigung, Küche, Pforten, Logistik und viele mehr, macht diese Entwicklung aber auch vor patientennahen Tätigkeiten oder der Pflege nicht mehr halt. Gleichzeitig nehmen Personalnotstand und Arbeitsverdichtung stetig zu. Im Seminar werden schwerpunktmäßig u. a. Fragen von Ausgliederungen und Neugründungen von Gesellschaften, Leiharbeit unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Werk- und Scheinwerkverträge sowie Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes behandelt. Dabei sollen, nicht zuletzt anhand von Positivbeispielen, Handlungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt und erarbeitet werden. 06.04.2016–08.04.2016Berlin-Wannsee 1663-1604061 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Krankenhäuser Dienstplangestaltung im Krankenhaus und in Kliniken Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung im Krankenhaus. Der Zusammenhang zwischen diesen Grundlagen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars. Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diese durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten? Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von vorhandenen Dienstplänen runden das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 11.04.2016–13.04.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1604112 12.09.2016–14.09.2016Mosbach 1663-1609121 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........275,00 € Mosbach (MO)........285,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des Seminars „Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 47 Krankenhäuser NEU Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Teilnahmevoraussetzung Vorheriger Besuch des Seminars „Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“ wird empfohlen. Zielgruppe Angesprochen sind BR. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 48 Dienstplangestaltung in Servicebetrieben von Krankenhäusern Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Grundlagen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars. Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat der Betriebsrat auf Dienstpläne, und wie setzt er diese durch? Worauf sollte er beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen unbedingt achten? Sowohl die Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von vorhandenen Dienstplänen runden es ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten Notwendige Inhalte einer Betriebsvereinbarung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats 06.06.2016–08.06.2016Berlin-Wannsee 1663-1606062 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Krankenhäuser Krankenhäuser aktuell Aktuelle Veränderungen auf dem Krankenhaussektor und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung In diesem Seminar erhalten gesetzliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern einen Überblick über aktuelle Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Krankenhauspolitik und -finanzierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich beleuchten wir die Folgen der jeweiligen Entwicklungen für die Arbeitnehmer/-innen, für den Betrieb und die gesetzliche Interessenvertretung, leiten Handlungserfordernisse für die Arbeit der Interessenvertretung ab und entwickeln Szenarien für die erfolgreiche Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Entwicklungen im Krankenhaussektor Kostensenkungskonzepte und deren arbeitsrechtliche Bewertung Rechtliche Grundlagen zur Beteiligung der Interessenvertretung Gesetzliche und „betriebspolitische“ Handlungsmöglichkeiten 29.08.2016–01.09.2016Brannenburg ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1608292 Seminargebühr: 795,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............410,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 49 Krankenhäuser Unikliniken aktuell Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)........535,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR und PR aus Unikliniken. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG 50 Aktuelle Veränderungen in den Universitätskliniken und ihre Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung In diesem einwöchigen Seminar erhalten Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen aus Universitätskliniken einen Überblick über aktuelle Entwicklungen beispielsweise in den Bereichen Krankenhauspolitik und -finanzierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder branchenspezifische Tarifpolitik. Ausführlich beleuchten wir die Folgen der jeweiligen Entwicklungen für die Arbeitnehmer/-innen, für den Betrieb und die gesetzliche Interessenvertretung, leiten Handlungserfordernisse für die Arbeit der Interessenvertretung ab und entwickeln Szenarien für die erfolgreiche Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über aktuelle politische und rechtliche Veränderungen Mitbestimmungsaspekte dieser Veränderungen Situation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 19.09.2016–23.09.2016Walsrode 1663-1609193 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Krankenhäuser Dauerbaustelle Krankenhausorganisation Unzureichende Krankenhausfinanzierung führt zu immer neuen Kostensenkungsstrategien. Ärztliche Tätigkeiten werden auf andere Berufsgruppen verlagert, Fachpersonal wird verringert, Großstationen werden gebildet, interdisziplinäre Nachtdienste eingerichtet. Neue Tätigkeitsbilder werden geschaffen. Weitere „Instrumente“ sind Outsourcing, Werkvertrag und Leiharbeit. Im Seminar werden diese Entwicklungen analysiert, um daraus Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung abzuleiten. Wo greifen lediglich Informations-, wo aber Mitbestimmungsrechte? Wie kann die Interessenvertretung initiativ werden, um über Betriebs-/ Dienstvereinbarungen offensiv zu agieren? Ziel muss es sein, die Zerstückelung der Krankenversorgung zu bremsen, auch um die Belegschaften zusammenhalten. Wir alle sind das Krankenhaus! Die Seminarinhalte in Stichworten: Managementstrategien zur Kostensenkung Analyse der verschiedenen Vorgehensweisen Arbeitsrechtliche Aspekte zu Leiharbeit, Werkvertrag und Outsourcing Gewichtung verschiedener Beteiligungsrechte Strategien für den erfolgreichen Abschluss von Vereinbarungen 31.10.2016–02.11.2016Gladenbach ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1610312 Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach (GL).....270,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 51 Pflegeeinrichtungen Dienstplangestaltung in der Altenpflege für TVöD-Anwender Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Teilnahmevoraussetzung Vorherige Teilnahme am Seminar „Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 52 Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen Gesetze und die tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars. Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diesen durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten? Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von bereits vorhandenen Dienstplänen runden das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 23.05.2016–25.05.2016Saalfeld 1663-1605232 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Pflegeeinrichtungen Dienstplangestaltung in der Altenpflege Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen bei Nicht-TVöD-Anwendung Gesetze, Tarifverträge und Betriebs-/Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars. Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diesen durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen unbedingt achten? Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von bereits vorhandenen Dienstplänen runden das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten Mögliche und notwendige Inhalte einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 26.09.2016–28.09.2016Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1609262 Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des Seminars „Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 53 Pflegeeinrichtungen Gefährdungsanalyse in Einrichtungen der stationären Pflege Gefährdungen erkennen, Abhilfemaßnahmen entwickeln und durchsetzen Mit der im Arbeitsschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung sollen Arbeitsbelastungen und Gefährdungen erkannt und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten entwickelt und umgesetzt werden. Das Seminar gibt einen Überblick über anerkannte Konzepte, Methoden und Qualitätskriterien einer Gefährdungsbeurteilung. Die rechtlichen Grundlagen werden praxisnah erläutert, und gemeinsam wird im Seminar ein Szenario entwickelt, wie mithilfe der Gefährdungsbeurteilung spürbare Verbesserungen im Gesundheitsschutz erreicht werden können. Seminargebühr: 535,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........275,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 54 Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Regelungen und Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG) Beispiele zu Methoden und Instrumenten einer Gefährdungsbeurteilung Konzepte: Stufenmodell, Bedingungs- und Personenbezug, beteiligungsorientierte Verfahren Analyse der körperlichen und psychischen Belastungen (PsyBel) Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 22.06.2016–23.06.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1606221 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Pflegeeinrichtungen Grundwissen zu betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen in der Altenpflege Das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie die Kenntnis der wichtigsten wirtschaftlichen Fachbegriffe gehören heutzutage zum grundlegenden Handwerkszeug jeder erfolgreichen Interessenvertretung. Es kann schließlich nicht sein, dass man sich im Rahmen von Erörterungen und Beratungen mit dem Arbeitgeber von diesem erst einmal die Welt erklären lassen muss. Und so beleuchtet dieses Seminar grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge, die Wirkungen wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf die Arbeit in der Altenpflege und zeigt, wie die Interessenvertretung bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Einrichtung/ des Unternehmens angemessen handeln kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Unternehmerisches Denken und Unternehmensplanung Gesellschaftsformen von Unternehmen Betriebswirtschaftliche Begriffe verstehen und einordnen Aufbau, Bedeutung und Begrifflichkeiten zu Jahresabschlüssen und Bilanzen Die Gremien und ihre Aufgaben: vom Wirtschaftsausschuss bis zum Vorstand Informations- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 12.09.2016–14.09.2016Saalfeld ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1609122 Seminargebühr: 720,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 55 Pflegeeinrichtungen NEU Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 56 Mindestlohn in der Pflege Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der Pflegemindestlohn wurde nach seiner Einführung im Jahr 2010 im Herbst 2014 neu festgelegt. Die zweite Pflegekommission hat sich auf eine stufenweise Erhöhung des Mindestentgelts und Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung geeinigt. Im Seminar werden u. a. die einschlägigen Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Auswirkungen für die betroffenen Beschäftigten sowie die Pflichten der Arbeitgeber aus der Pflegearbeitsbedingungsverordnung dargestellt sowie die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung und Erhöhung des Mindestentgelts aufgezeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen Einordnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und der Pflegearbeitsbedingungsverordnung in das Gesamtarbeitsrechtssystem Geltungsbereich und Anwendung in der Pflegebranche Darstellung der Inhalte des Gesetzes und der Verordnung, Erläuterung von Begriffen und Definitionen Verhältnis zu anderen gesetzlichen Regelungen und Tarifverträgen Darstellung der neuen Regelungen der Verordnung und der Auswirkungen auf die Beschäftigten 06.10.2016Berlin-Wannsee 1663-1610061 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Psychiatrie Pauschale Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem für die Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik einzuführen. Seit 2013 können die Einrichtungen das neue pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anwenden, ab dem Jahr 2017 sind sie nach heutigem Stand dazu verpflichtet. Daraus resultieren erhebliche Veränderungen in Bezug auf die Arbeitsplätze und die Patientenversorgung. Was sich für Krankenhäuser und Abteilungen konkret ändert, wie sich die Neujustierung insgesamt auswirkt und welche Aufgaben dadurch auf die Arbeitnehmervertretung zukommen, wird hier thematisiert. Im Seminar wird das notwendige betriebswirtschaftliche, strategische und arbeitsrechtliche Handwerkszeug vermittelt, um die neuen an die Interessenvertretung gestellten Herausforderungen zu bewältigen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Krankenhausfinanzierungsgesetz und Psychiatrie-Entgeltgesetz Tagespauschalen als lernendes System Personalbemessung und die Umsetzung der Psych-PV Überblick über die Rechtsgrundlagen und Neubewertung der rechtlichen Grundlagen Auswirkungen auf die bisherige Praxis der Interessenvertretung 07.03.2016–09.03.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1603072 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: 720,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........275,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 57 Psychiatrie Neue Entwicklungen in der psychiatrischen Versorgung Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Brannenburg (BA)...555,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 58 Auswirkungen auf die Beschäftigten Die Einführung eines pauschalierten Tagesentgelts hat die Möglichkeit eröffnet, andere Versorgungsformen einzurichten, beispielsweise aufsuchende Dienste anstelle von stationärer Unterbringung. Die Auswirkungen auf die Beschäftigten sind noch nicht absehbar. Fakt ist, dass in der Psychiatrie die Anforderungen an die Beschäftigten enorm gestiegen sind. Das Seminar beschäftigt sich mit den (negativen) Auswirkungen neuer Versorgungsformen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, insbesondere auf die Arbeitszeit und auf den Arbeitsschutz. Interessenvertreter/-innen sollen in die Lage versetzt werden, Veränderungen zu erkennen und erforderliche Maßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht zu initiieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Folgen der Einführung tagesbezogener Fallpauschalen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Möglichkeiten der Schaffung neuer Versorgungsformen Arbeitsbedingungen heute und in der Zukunft Überblick über die Rechtsgrundlagen und Neubewertung der rechtlichen Grundlagen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung 29.08.2016–02.09.2016Brannenburg 1663-1608291 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Psychiatrie Neue Entwicklungen in der Forensischen Psychiatrie Die Arbeit im Maßregelvollzug (MRV) ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Arbeitsbedingungen sind belastend und zum Teil gefährlich. Unser Seminar thematisiert aktuelle rechtliche und politische Entwicklungen im MRV. Welche konkreten Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen sind bereits eingetreten, welche sind zu erwarten/zu befürchten? Werden die speziellen Anforderungen der Beschäftigten an gute, gesunde und sichere Arbeit erfüllt? Wo lässt sich das entsprechende Beteiligungsrecht finden, und wie wird es am besten angewendet? Diese und weitere Fragen werden im Seminar erörtert. Gemeinsam suchen wir nach Handlungsoptionen der Interessenvertretung, stellen diese auf den Prüfstand und diskutieren ihre Anwendbarkeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Maßregelvollzug heute Arbeitsbelastungen im Maßregelvollzug Auswirkungen neuer und bestehender Regelungen Informationsrechte der Interessenvertretung Wer hat Einfluss auf die Rahmenbedingungen? Tarif- und arbeitsrechtliche Aspekte Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 07.11.2016–11.11.2016Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1611071 Seminargebühr: �875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............500,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 59 Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen Keine Angst vor Zahlen (Teil 1) Seminargebühr: 740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Mosbach (MO)........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV, MAV und Mitglieder im WA. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 60 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Öffentlich, frei-gemeinnützig oder privat, die Fragen sind immer gleich: Wie funktioniert das Unternehmen? Woher kommt das Geld? Wie wird es eingesetzt? Viele wirtschaftliche Aspekte und Entscheidungen berühren mittelbar oder unmittelbar die Aufgaben der Interessenvertretung. Wer nicht nur auf die Argumente des Arbeitgebers angewiesen sein will, benötigt Sachkenntnis. Je mehr die Interessenvertretung über wirtschaftliche Zusammenhänge weiß, desto eher kann sie eigene Positionen entwickeln und vertreten. Das Seminar behandelt die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse, die benötigt werden, um in wirtschaftlichen Fragen unabhängige Interessenvertretungsarbeit machen zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Duale Finanzierung des Gesundheitssystems Unternehmens- und Investitionsplanung Einführung in die G-DRGs und PEPP Personalbedarf im somatischen und psychiatrischen Krankenhaus Informationsbeschaffung und -verwertung 01.02.2016–03.02.2016Berlin-Wannsee 13.06.2016–15.06.2016Mosbach 1663-1602011 1663-1606132 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen Keine Angst vor Zahlen (Teil 2) Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Wie lese ich eine Bilanz? Welche Zahlen sind bedeutsam, welche kann ich außer Acht lassen? Welche Informationen enthält die Gewinn- und Verlustrechnung? Die Antworten auf diese Fragen versetzen Mitglieder von Interessenvertretungen in die Lage, die Bilanz kritisch zu hinterfragen und eigene Modelle und Vorschläge zu entwickeln. Aufbauend auf dem ersten beschäftigt sich der zweite Teil unserer Reihe mit verschiedenen Kennzahlen, etwa zu den betrieblichen Personalkosten. Sind diese Kosten tatsächlich so hoch, wie immer behauptet wird? Die Fehlzeitenanalyse und ihre Bewertung werden ebenso thematisiert wie die Frage, woher die Interessenvertretung all diese Informationen bekommt und wie sie diese nutzen kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Bilanzierung Gewinn- und Verlustrechnung und Renditekennzahlen Personalaufwand und Personalstruktur Wertschöpfungsrechnung Fehlzeitenanalyse und -bewertung Informationsquellen und Informationsbeschaffung 25.04.2016–27.04.2016Berlin-Wannsee 12.10.2016–14.10.2016Mosbach ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1604251 1663-1610121 Seminargebühr: 740,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Mosbach (MO)........285,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des ersten Teils der Reihe. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV, MAV und Mitglieder im WA. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 61 Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen Keine Angst vor Zahlen (Teil 3) Seminargebühr:1015,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE)...............265,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch der ersten beiden Teile dieser Reihe. Bemerkung Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV, MAV und Mitglieder im WA. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 62 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Krankenhaus und Psychiatrie Nachdem in den beiden ersten Teilen dieser Seminarreihe eher die Theorie eine Rolle spielte, wird es nun praktisch. In einem eigens hierfür konzipierten Planspiel „Krankenhausnotlage“ wird aus verschiedenen Perspektiven (Interessenvertretung, Arbeitgeber oder Belegschaft) die Praxis simuliert. Das Planspiel orientiert sich an einem realen Beispiel zur wirtschaftlichen Entwicklung eines somatischen und psychiatrischen Krankenhauses. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ökonomische Basis für die Entwicklung einer Einrichtung Betriebswirtschaftliche Daten und Fakten Spezifische Kennzahlen Aufgaben, Pflichten und Rechte des Arbeitgebers Handlungsspielräume der Interessenvertretungsorgane Auswertung des Planspiels Entwicklung von Handlungsperspektiven für die Interessenvertretung 21.11.2016–23.11.2016Berlin-Wannsee 1663-1611211 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Krankenhäuser, Psychiatrien und Pflegeeinrichtungen Beschäftigtenversammlung in Schichtbetrieben des Gesundheitswesens Versammlungen unter schwierigen arbeits organisatorischen Umständen erfolgreich vorbereiten und durchführen Die Betriebs-/Personal- oder Mitarbeiterversammlung ist die wichtigste Veranstaltung der Interessenvertretung im Kontakt mit den Beschäftigten. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen (Schichtdienst, Personalengpässe, Versorgungsnotwendigkeiten) gibt es für die Planung und Durchführung der Veranstaltung einiges zu beachten, damit sie ein voller Erfolg werden kann. Vor dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen und aktueller Rechtsprechung behandeln wir im Seminar die verschiedenen Aspekte, die zu einer erfolgreichen Versammlung führen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen Ziele, Aufgaben und Inhalte der Versammlung Neue Rechtsprechung, insbesondere zu Teilnahmerechten (z. B. während der Elternzeit) Versicherungsschutz während der Teilnahme Besonderheiten der Teilnahme von Wechselschicht- und Schichtarbeitnehmern Teilnahme während der Arbeitszeit 27.06.2016 Kassel – InterCity-Hotel ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 1663-1606272 Seminargebühr: 325,00 € Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr enthalten. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV 63 Sozial- und Erziehungsdienst Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst Seminargebühr: 750,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........275,00 € Saalfeld (SF)............240,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des Seminars „Arbeitszeitrecht und Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung“. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 64 Aufbauseminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars. Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diese durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten? Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung von vorhandenen Dienstplänen runden das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten Notwendige Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 27.06.2016–29.06.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1606271 05.12.2016–07.12.2016Saalfeld 1663-1612051 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Sozial- und Erziehungsdienst Was passiert im Sozial- und Erziehungsdienst? Das gewerkschaftspolitische Seminar für die Beschäftigten im Sozialund Erziehungsdienst befasst sich mit aktuellen Fragen von Bildungspolitik, Sozialpolitik und Tarifpolitik. Dabei sollen Fragen nach den Rahmenbedingungen und der Arbeitssituation analysiert und diskutiert werden. Die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes steht dabei besonders im Fokus. Die verschiedenen Arbeitsbereiche sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die unterschiedlichen Träger. Im Rahmen des Seminars wird ausreichend Raum für fachlichen Austausch und Diskussion geboten. 23.11.2016–25.11.2016 Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 BE 11 161123 06 in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind Beschäftigte aus dem Bereich Sozialund Erziehungsdienst. Freistellung BU 65 Sozial- und Erziehungsdienst Gefährdungsbeurteilung im Sozial- und Erziehungsdienst Der TVöD schreibt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz vor – unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Gefahren und Belastungsschwerpunkte werden erkannt, und die Verantwortlichen müssen entsprechende Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dies sind in Kitas beispielsweise sichere Spielgeräte, ergonomisches Mobiliar, Hygienemaßnahmen, Schutz vor Lärm und Dauerstress. Das Seminar gibt einen Überblick über Konzepte, Methoden und Qualitätskriterien einer Gefährdungsbeurteilung in den Tätigkeitsfeldern Erziehungsdienst (Kitas) und ASD (o. Ä.). Seminargebühr: �690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA)...........285,00 Teilnahmevoraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 66 Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung Systematik der Gefährdungen und Belastungen in den Bereichen Kita und ASD Konzepte: Stufenmodell, Bedingungs- und Personenbezug, beteiligungsorientierte Verfahren Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung (Beispiele) Durchführende und Verantwortliche Analyse der psychischen Belastungen mit PsyBel SuE – Aufbau des Instruments und Einsatzverfahren Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung; Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Personal- und Betriebsräte, des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitgebers, der Betrieblichen Kommission 06.06.2016–08.06.2016Walsrode F07-1606061 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Sozial- und Erziehungsdienst Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen im Sozial- und Erziehungsdienst Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige 21.11.2016–22.11.2016Bielefeld-SennestadtF07-1611211 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Seminargebühr: 460,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........155,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars. Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 67 Rettungsdienste Das neue Notfallsanitätergesetz (NotsanG) Seminargebühr: �775,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............345,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 68 Mit dem Notfallsanitätergesetz, das seit dem 01.01.2014 in Kraft ist, hat sich das Berufsbild im Rettungsdienst verändert. Was heißt dies konkret für die Beschäftigten im Rettungsdienst? Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick über das Notfallsanitätergesetz eine umfassende Auseinandersetzung mit sich aus den Neuerungen ergebenden rechtlichen Fragen, wie z. B. den Übergangsregelungen für Rettungsassistenten. Zudem werden Handlungsnotwendigkeiten und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung erarbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über das Notfallsanitätergesetz Arbeitsrechtliche Einordnung der Regelungen aus dem Gesetz Übergangsregelungen Handlungsnotwendigkeiten und Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 15.03.2016–18.03.2016Saalfeld SF 05 160315 02 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Rettungsdienste Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen im Rettungsdienst Mitglieder einer gesetzlichen Interessenvertretung müssen ihr Wissen in regelmäßigen Abständen auffrischen und ihre Kompetenz kontinuierlich erweitern. Vorhandene Kenntnisse sollten auf den Prüfstand, weil Änderungen von Gesetzen und aktuelle Rechtsprechung dies erforderlich machen. Dieses Seminar bietet die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit arbeitsrechtlichen Fragen, die für den Bereich Rettungsdienst relevant sind. Du erhältst zudem einen Überblick über neueste Entwicklungen sowie aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Interessenvertretung. 09.05.2016–13.05.2016Saalfeld SF 05 160509 03 Seminargebühr: �895,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............450,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Arbeitszeiten im Rettungsdienst Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststellen mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es unverzichtbar, dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Arbeitszeiten wahrnehmen. Im Seminar werden die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen für das Handeln der Interessenvertretung erarbeitet und bewertet. Verschiedene Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und in Bezug auf ihre Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen analysiert. Zuletzt entwickeln wir daraus sinnvolle Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und Schichtplangestaltung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen des Arbeitszeitrechts Aktuelle Rechtsprechung Arbeitszeitmodelle Tarifvertragliche und gesetzliche Grundlagen Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen 10.10.2016–12.10.2016Saalfeld ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 SF 05 161010 02 Seminargebühr: 695,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAV. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 69 Rettungsdienste Zukunftswerkstatt Rettungsdienst in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und JAV. Freistellung BU, § 37 Abs. 7 BetrVG, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 70 Vor welchen aktuellen Herausforderungen steht der Rettungsdienst und was bedeutet dies für die Beschäftigten und ihre gewerkschaftlichen und gesetzlichen Interessenvertretungen? Diese Fragen bilden den Schwerpunkt unseres Seminars. Erfolgreiche Konzepte und Ideen für eine innovative Gewerkschaftsarbeit werden vorgestellt bzw. erarbeitet und Strategien für deren praktische Umsetzung im Betrieb gemeinsam entwickelt. Zudem bietet es Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch. Unser Seminar richtet sich insbesondere an aktive ver.di-Interessenvertretungen und Vertrauensleute bzw. Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einbringen wollen. 21.11.2016–24.11.2016Saalfeld SF 11 161121 01 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Arbeiterwohlfahrt Gewerkschaftspolitisches Seminar für AWO-Betriebsräte In diesem Seminar werden wir die gesamtgesellschaftliche und wohlfahrtsverbandliche Entwicklung analysieren und gewerkschaftliche und betriebliche Handlungsmöglichkeiten diskutieren. Insbesondere werden wir uns mit den zukünftigen Rahmenbedingungen der sozialen Arbeit beschäftigen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei Wohlfahrtsverbänden. Es geht darum, die Bedingungen und Möglichkeiten gewerkschaftlicher Handlungsoptionen auszuloten. 31.01.2016–03.02.2016Berlin-Wannsee BE 11 160131 05 in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind BR und VL der AWO. Freistellung BU, § 37 Abs. 7 BetrVG, § 38 (3) BMT-AW II bzw. BMT-AW O Seminar für Betriebsräte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist ein sogenannter Tendenzbetrieb. D. h., hier gelten andere, besondere Regeln: So haben Betriebsräte nur eingeschränkte Beteiligungsrechte und auch ein Wirtschaftsausschuss kann nicht gebildet werden. Was heißt dies nun konkret für die Arbeit des Betriebsrats? In diesem Seminar lernst du die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie die arbeitsrechtlichen Besonderheiten im Tendenzbetrieb kennen. Es vermittelt erforderliche Kenntnisse, die speziell für die Betriebsratsarbeit bei der AWO wichtig sind. 11.04.2016–15.04.2016Saalfeld ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 SF 05 160411 02 Seminargebühr: �675,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF)............450,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR der Arbeiterwohlfahrt. Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG 71 Kirche, Diakonie und Caritas Mitarbeitervertretungsrecht: Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen ist sehr stark von den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geprägt. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den AVRs geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Mitarbeitervertretungen haben. Das Seminar gibt eine Einführung in die Grundzüge des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts der Kirchen. In kompakter Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts unter Einbeziehung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen dargestellt. Seminargebühr: �695,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI)...........275,00 € Zielgruppe Angesprochen sind MAV in Diakonie und Caritas. Freistellung Regelungen für MAV 72 Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche Grundlagen im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht: Wichtige Gesetze und Begriffe Begründung (insbesondere Befristung) von Arbeitsverhältnissen Umfang und Grenzen des Direktions- und Weisungsrechts der kirchlichen Arbeitgeber Grundzüge: Betriebsübergang, Folgen für die Arbeitsverhältnisse Erläuterung der Folgen von Arbeitsunfähikgeit oder Erwerbsminderung Grundlagen des Kündigungsrechts und Besonderheiten, insbesondere bei Verletzung kirchlicher Loyalitätspflichten Überblick: Arbeitnehmerhaftung Aktuelle Rechtsprechung im kirchlichen Arbeitsrecht 18.05.2016–20.05.2016Bielefeld-Sennestadt 1663-1605181 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Kirche, Diakonie und Caritas Gewerkschaftliche Arbeit in kirchlichen Einrichtungen Arbeitnehmer/-innen in kirchlichen Einrichtungen sind vielfach rechtlich schlechter gestellt als in weltlichen Betrieben. Das ändert sich nur, wenn gewerkschaftliche Interessenvertretungsarbeit auch in kirchlichen Betrieben selbstverständlich wird. Nur was bedeutet das konkret? Wie geht Gewerkschaftsarbeit dort, wo ver.di „kein Gesicht hat“? Die Frage, wie sich ver.di-Arbeit von der MAV-Tätigkeit unterscheidet und wie gewerkschaftliche Arbeit für und mit den 1 Mio. Beschäftigten in Diakonie, Caritas und ihren Kirchen funktionieren soll, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Seminars und soll gemeinsam geklärt werden. Ist Gewerkschaftsarbeit in der Kirche notwendig, überflüssig oder Zukunftsaufgabe? Diese, aber natürlich auch eure eigenen Themen werden wir mit euch diskutieren. 24.05.2016–27.05.2016Berlin-Wannsee 11.10.2016–14.10.2016Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 BE 11 160524 01 BE 11 161011 01 in Kooperation mit Bemerkung Auf Wunsch wird vor Ort Kinderbetreuung organisiert. Zielgruppe Angesprochen sind MAV und VL. Freistellung BU 73 Berufspolitische Seminare Seminar für Bildungsmitarbeiter/-innen im Gesundheitswesen und sozialen Diensten Zielgruppe Angesprochen sind insbesondere Bildungsmitarbeiter/-innen. Freistellung BU In diesem Seminar steht die inhaltliche und methodische Qualifizierung von Bildungsmitarbeiter/-innen, die Bildungsveranstaltungen mit Themen aus dem Gesundheitswesen und sozialen Diensten durchführen, im Mittelpunkt. Aktuelle gesellschaftspolitische, bildungs- und berufspolitische sowie gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen werden analysiert und ihre Auswirkungen auf die gewerkschaftliche Bildungsarbeit diskutiert. 27.01.2016–30.01.2016Brannenburg BA 11 160127 02 Arbeitsfeld Pflegeschule Seminar für Pflegelehrer/-innen in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind Pflegelehrer/-innen, Studierende der Pflegepädagogik und Praxisanleiter/-innen, interessierte Berufsangehörige aus dem Pflegebereich. Freistellung BU 74 Das berufspolitische Seminar für Pflegelehrer/-innen befasst sich mit aktuellen Themen aus der Bildungs-, Gesundheits- und Berufspolitik. Wir beschäftigen uns insbesondere mit den Fragen nach den Rahmenbedingungen und der Arbeitssituation von Pflegelehrer/-innen und diskutieren gemeinsam, welche betrieblichen, bzw. gesetzlichen Regelungen es hierzu gibt und wie wir diese Rahmenbedingungen politisch beeinflussen können. Im Rahmen des Seminars gibt es ausreichenden Raum für fachlichen Austausch und rege Diskussionen. 09.05.2016–13.05.2016Saalfeld SF 11 160509 05 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Berufspolitische Seminare Traumberuf Arzt im Krankenhaus? Wunsch und Wirklichkeit Arbeit am Limit, zu wenig Personal, Schichtdienst. Hohe Arbeitsbelastung, unregelmäßige und nicht planbare Arbeitszeiten betreffen alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Doch wie können wir dieser Situation anders als mit Resignation begegnen? Wie können wir sie gemeinsam sogar ändern? Welche Chancen eröffnet die Kooperation der Gesundheitsberufe, um gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu erhalten? Im Seminar sollen die Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen aus Sicht von Ärztinnen und Ärzten, die im Krankenhaus beschäftigt sind, diskutiert und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten entwickelt werden. Dabei sollen insbesondere auch die Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretungen in den Blick genommen werden. 29.09.2016–01.10.2016Berlin-Wannsee BE 11 160929 01 in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind Ärztinnen und Ärzte. Freistellung BU, § 37 Abs. 7 BetrVG, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG Zwischen Arztpraxis und Krankenhaus Seminar für Medizinische Fachangestellte (MFA) Das Tätigkeitsfeld von Medizinischen Fachangestellten ist längst nicht mehr nur der Arbeitsplatz Arztpraxis. Die Einsatzmöglichkeiten werden gleichzeitig breiter und die Tätigkeiten spezialisierter. Im Rahmen dieses Seminars beschäftigen wir uns damit, welche Entwicklungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen sich beobachten lassen, welche gesundheitspolitischen Veränderungen das Arbeitsfeld von Medizinischen Fachangestellten beeinflussen und wie die Arbeitsbedingungen von Medizinischen Fachangestellten sind. Zusätzlich widmen wir uns der Frage, welche Mitwirkungsmöglichkeiten es im Rahmen von Gleichstellungspolitik gibt. Im Seminar wird über diese Themen hinaus ausreichend Raum für Austausch und Diskussion geboten. 12.10.2016–16.10.2016Berlin-Wannsee ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 BE 11 161012 02 in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische und Tiermedizinische Fachangestellte sowie interessierte Beschäftigte aus den Gesundheitsberufen. Freistellung BU 75 Berufspolitische Seminare Wie geht´s weiter in den MTA-Berufen? Seminar für medizinisch-technische Assistent/-innen (MTA) in Kooperation mit Zielgruppe Angesprochen sind MTA, Mitglieder von BR, PR sowie VL. Freistellung BU, § 37 Abs. 7 BetrVG, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG 76 Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens hat weitgehende Auswirkungen auf die Arbeitsbereiche der MTA-Berufe. Arbeitsabläufe werden reorganisiert, neue Berufe und Tätigkeitszuschnitte entwickelt. Durch die medizinisch-technische Entwicklung verändern sich die Qualifikationsanforderungen an das Personal. Für die MTA-Berufe hat dies zur Folge, dass die Verantwortung im Beruf steigt. Noch hinkt die Ausbildung diesen Prozessen hinterher; eine Reform der Ausbildung ist notwendig. Doch wie ist der aktuelle Diskussionsstand in Deutschland? Wie ist die Ausgestaltung in anderen europäischen Ländern? Wie sollten die MTA-Berufe weiterentwickelt werden? Welche Vorschläge gibt es? Im Seminar sollen gemeinsam diese und weitere Fragen diskutiert und zentrale Anforderungen überlegt werden. 07.11.2016–11.11.2016Berlin-Wannsee BE 11 161107 02 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Das besondere Angebot Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Auf den folgenden Seiten stellen wir dir zwei besondere Qualifizierungsreihen vor, mit denen du deine Kompetenzen systematisch ausbauen kannst und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt bekommst. Die Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen: „Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“: Qualifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (und weitere Beschäftigte) „Qualifiziert mit.bestimmen“: Fortbildung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften. Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte und zugleich sehr praxis orientierte Ausbildung. Optimal aufeinander abgestimmte Module ermöglichen dir einen intensiven Lernprozess. ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 77 Das besondere Angebot Zertifizierte Weiterbildung zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten … In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den Konflikten gefunden wird. Hierbei bieten dir die Weiterbildungsreihen konkrete Unterstützung. In den einzelnen Modulen erhältst du Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen erwirbst du Kernkompetenzen für Einzelberatungen lernst du Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen. Freistellung und Kostenübernahme Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. 78 Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts. Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; du erhältst dann eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung. ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Das besondere Angebot Das Spezialprospekt ist erhältlich bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Regionalvertretung Hamburg Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg Paula Klingemann Fon 0 40 28 58-11 94 | Fax 0 40 28 58-11 99 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot Die Termine Modul 1 Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse 31.10.2016 –02.11.2016 Walsrode2100-1610311 Modul 2 Kernkompetenzen für die Einzelberatung 16.01.2017 –19.01.2017 Walsrode Modul 3 Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln 27.03.2017 –30.03.2017 Walsrode Modul 4 Abschlusskolloquium Juni/Juli 2017 HamburgN.N. ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 79 Das besondere Angebot Qualifiziert mit.bestimmen – Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnittlichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats, seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens. Die Seminarreihe Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften setzt sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser Tätigkeit auseinander. Sie vermittelt das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, verantwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit. Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank, um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats und um den Praxistransfer. Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu versetzen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxisbezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Mitglied im Aufsichtsrat Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiterbildung e. V. an der Fakultät für Wirtschaftsund Sozialwissenschaften der Universität Hamburg bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnahme an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die Bearbeitung der Modul-Aufgaben. 80 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Das besondere Angebot Kosten Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt insgesamt 3.900,00 Euro. Sie enthält die Kosten für Referentinnen/ Referenten, Material, Raummieten, Technik und Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module; eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich. Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze. Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i. V. m. § 670 BGB. Das Spezialprospekt ist erhältlich bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Catrin Krüger-Thiemann Fon 0 30 2 63 99 89-22 | Fax 0 30 2 63 99 89-25 [email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot Die Termine Modul A Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten 01.02.2016–03.02.2016Hamburg MB-1602012 Modul B Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse 25.04.2016 –27.04.2016 Berlin MB-1604252 Modul C Organisation und Rolle des Aufsichtsrats 05.09.2016 –07.09.2016 Berlin MB-1609052 Berlin MB-1701302 Modul D Workshop Praxistransfer 30.01.2017 –31.01.2017 Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar. ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 81 82 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Das besondere Angebot Hinweise und Anmeldeformulare Praktische Hinweise zur Anmeldung Anmeldeformulare für Interessenvertretungsseminare Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Hinweise zu den Freistellungen Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung Anschriften der ver.di-Bildungszentren Abkürzungsverzeichnis Impressum Beitrittserklärung/Änderungsmitteilung ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 83 Praktische Hinweise zur Anmeldung enn ihr eine zusätzliche Vorabendanreise mit Abendessen W und Frühstück wünscht, dann fragt vorher im Bildungszentrum (Kontaktdaten dazu siehe Seite 95) an. S chnell und einfach könnt ihr euch online zu den Seminaren anmelden unter: www.gesundheit-soziales.verdi.de/ service/seminare oder www.bildungsportal.verdi.de oder www.verdi-bub.de F ür Anmeldung per E-Mail oder Fax bitte das A5-Anmeldeformular am Kopierer auf 141 % (A4) vergrößern, ausfüllen und absenden. 84 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Anmeldeformular für Interessenvertretungsseminare Bundesweite Seminare 2016 Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an. Seminar Nr. Titel vom Fax 069 257 824-24 E-Mail [email protected] die Anmeldung ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH dem Bildungszentrum zusenden, Regionalvertretung Hessen in dem das Seminar stattfindet! Wilhelm -Leuschner-Str69-77 60329 Frankfurt am Main bis HINWEISE FÜR DAS BILDUNGSZENTRUM (z. B.: vegetarische Kost) in PRIVATADRESSE DER/DES TEILNEHMENDEN Frau Herr Name MITGLIED DER GEWERKSCHAFT ver.di andere .................................................................... nicht organisiert Vorname Geburtsdatum Straße/Nr. PLZ/Ort Tel. privat dienstl.: E-Mail privat dienstl.: FUNKTION(EN) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand* ADRESSE DER INTERESSENVERTRETUNG (BR, PR usw.) Firma DIE TEILNAHME am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am Straße/Nr. PLZ/Ort ordnungsgemäß beschlossen. Telefon Fax Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor. E-Mail Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung. Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Kostenstelle/Bestellkennzeichen Hinweis: Die Rechnung des Bildungszentrums wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b + b-Büro/dem ver.di-Bildungszentrum eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht** vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.*** Datum/Unterschrift (Anmeldung) *Nicht Zutreffendes bitte streichen **Für das Formular siehe auch: www.verdi-bub.de/service/formulare ***Siehe auch: www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18; E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde; Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX ver.di-Seminarangebote ver.di-Seminarprogramm 2016 für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 SEMINARE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN Seminare für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (z. B.: BR, PR, JAV, SBV, MAV usw.) 85 255 Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung des veranstaltenden Bildungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Bildungszentrums möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und dem Bildungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Bildungszentrum vorzunehmen. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Bildungszentrum wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an das veranstaltende Bildungszentrum weiter. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18 E-Mail: [email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Seminar-Nr.: Seminartitel: ���������������������������������������������������������������������������� Name des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Anschrift des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Datum/Unterschrift: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 86 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Hinweise zu den Freistellungen Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u. a.: • Seminargebühren, • Fahrtkosten, • Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und vergleichbarer Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des BPersVG und der Landespersonalvertretungsgesetze übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Freistellung für Mitglieder von Mitarbeitervertretungen Die Freistellung und Kostenübernahme für die Seminare regeln u. a. § 19 Abs. 3 i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG (analog MAVO). Freistellung für Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Die Erforderlichkeit für Seminarbesuche von Aufsichtsratsmitgliedern wurde durch Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (BGH vom 15.11.82 – II ZR 27/82 -, BGHZ 85, 293). Der Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme ergibt sich aus § 675 i. V. m. § 670 BGB. Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie unter https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarbeschluss ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 87 88 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Bundesweite Seminare 2016 Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an. Seminar Nr. Titel vom Fax 069 257 824-24 E-Mail [email protected] die Anmeldung ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH dem Bildungszentrum zusenden, Regionalvertretung Hessen in dem das Seminar stattfindet! Wilhelm -Leuschner-Str69-77 60329 Frankfurt am Main bis HINWEISE FÜR DAS BILDUNGSZENTRUM (z. B.: vegetarische Kost) in PRIVATADRESSE DER/DES TEILNEHMENDEN Frau Herr Name MITGLIED DER GEWERKSCHAFT ver.di andere .................................................................... nicht organisiert Vorname Geburtsdatum Straße/Nr. PLZ/Ort Tel. privat dienstl.: E-Mail privat dienstl.: FUNKTION(EN) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand* ADRESSE DER INTERESSENVERTRETUNG (BR, PR usw.) Firma DIE TEILNAHME am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am Straße/Nr. PLZ/Ort ordnungsgemäß beschlossen. Telefon Fax Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor. E-Mail Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung. Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Kostenstelle/Bestellkennzeichen Hinweis: Die Rechnung des Bildungszentrums wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b + b-Büro/dem ver.di-Bildungszentrum eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht** vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.*** Datum/Unterschrift (Anmeldung) *Nicht Zutreffendes bitte streichen **Für das Formular siehe auch: www.verdi-bub.de/service/formulare ***Siehe auch: www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18; E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung) Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde; Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX ver.di-Seminarangebote ver.di-Seminarprogramm 2016 für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 SEMINARE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN Seminare für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (z. B.: BR, PR, JAV, SBV, MAV usw.) 89 255 Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung des veranstaltenden Bildungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Bildungszentrums möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und dem Bildungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Bildungszentrum vorzunehmen. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Bildungszentrum wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an das veranstaltende Bildungszentrum weiter. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18 E-Mail: [email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Seminar-Nr.: Seminartitel: ���������������������������������������������������������������������������� Name des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Anschrift des/der Teilnehmenden: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Datum/Unterschrift: ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 90 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Anmeldeformular für Bildungurlaubsseminare Für Seminare zur (gewerkschafts-)politischen Bildung (Bildungsurlaub) Bundesweite Seminare 2016 Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an. Seminar Nr. Titel vom Bitte die Bitte Anmeldung senden an: die Anmeldung Sandra Koziar dem Bildungszentrum zusenden, per Fax: 030-69 56ndet! 34 20 in dem das Seminar stattfi bis Vorname ver.di-Mitglied Nachname ja, seit: weiblich männlich nein Mitglieds-Nr. PRIVATE ANSCHRIFT Straße Mitgliedsbeitrag in Euro (PLZ) Ort privat dienstlich Tel. / / Fax / / E-Mail / / Ich bin ehrenamtlich Ich bin hauptamtlich (Anmeldebedingungen vgl. im Programm „weiter.bilden“) Geburtsdatum BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS ArbeitBeamter/-in nehmer/-in vollzeitbeschäftigt Azubi Freiberufler/-in erwerbslos Senior/-in RECHTSGRUNDLAGE DER FREISTELLUNG VON DER ARBEIT (bitte ankreuzen): Bildungsurlaub des Bundeslandes: teilzeitbeschäftigt § 37 Abs. 7 BetrVG Branche/Fachbereich § 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG Ausgeübte Tätigkeit Tarifurlaub/Freischichten EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN . . . § 7.1.3 SUrIV . . . in ver.di: FUNKTIONEN IM BETRIEB seit (Jahr) Mitglied im Betriebsrat . . . in anderen Zusammenhängen (Bürgerinitiativen, Vereine, usw.): Mitglied im Personalrat Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Mich interessiert das Seminar, weil... Mitglied der Mitarbeiter(innen)-vertretung Gleichstellungsbeauftragte(r) Mitglied im Aufsichtsrat Kinderbetreuung erwünscht (Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit dem Bildungszentrum abklären.) Mitglied im Wirtschaftsausschuss Ich bin damit einverstanden, dass die obigen Angaben nach §§ 4 Abs. 1 i.V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung“ der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. FÜR SEMINARE NACH BILDUNGSURLAUB per E-Mail: [email protected] in Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung. Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum entsendende Gliederung (erforderlich nur bei Seminaren „Aktiv in ver.di“) ver.di-Seminarprogramm 2016 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 259 91 Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung Anmeldeverfahren Nach dem Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Einladung zum Seminar wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien wie: Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare. Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. 92 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Anmeldeformular für Bildungurlaubsseminare Für Seminare zur (gewerkschafts-)politischen Bildung (Bildungsurlaub) Bundesweite Seminare 2016 Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an. Seminar Nr. Titel vom Bitte die Bitte Anmeldung senden an: die Anmeldung Sandra Koziar dem Bildungszentrum zusenden, per Fax: 030-69 56ndet! 34 20 in dem das Seminar stattfi bis Vorname ver.di-Mitglied Nachname ja, seit: weiblich männlich nein Mitglieds-Nr. PRIVATE ANSCHRIFT Straße Mitgliedsbeitrag in Euro (PLZ) Ort privat dienstlich Tel. / / Fax / / E-Mail / / Ich bin ehrenamtlich Ich bin hauptamtlich (Anmeldebedingungen vgl. im Programm „weiter.bilden“) Geburtsdatum BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS ArbeitBeamter/-in nehmer/-in vollzeitbeschäftigt Azubi Freiberufler/-in erwerbslos Senior/-in RECHTSGRUNDLAGE DER FREISTELLUNG VON DER ARBEIT (bitte ankreuzen): Bildungsurlaub des Bundeslandes: teilzeitbeschäftigt § 37 Abs. 7 BetrVG Branche/Fachbereich § 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG Ausgeübte Tätigkeit Tarifurlaub/Freischichten EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN . . . § 7.1.3 SUrIV . . . in ver.di: FUNKTIONEN IM BETRIEB seit (Jahr) Mitglied im Betriebsrat . . . in anderen Zusammenhängen (Bürgerinitiativen, Vereine, usw.): Mitglied im Personalrat Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Mich interessiert das Seminar, weil... Mitglied der Mitarbeiter(innen)-vertretung Gleichstellungsbeauftragte(r) Mitglied im Aufsichtsrat Kinderbetreuung erwünscht (Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit dem Bildungszentrum abklären.) Mitglied im Wirtschaftsausschuss Ich bin damit einverstanden, dass die obigen Angaben nach §§ 4 Abs. 1 i.V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung“ der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten. FÜR SEMINARE NACH BILDUNGSURLAUB per E-Mail: [email protected] in Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung. Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum entsendende Gliederung (erforderlich nur bei Seminaren „Aktiv in ver.di“) ver.di-Seminarprogramm 2016 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 259 93 Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Anmeldeverfahren Nach dem Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Einladung zum Seminar wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien wie: Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare. Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. 94 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Anschriften der ver.di-Bildungszentren ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ in Berlin-Wannsee (BE) Koblanckstraße 10 14109 Berlin Telefon: 0 30/80 67 13-0 Telefax: 0 30/80 67 13-5 50 TelefaxSeminarverwaltung: 0 30/80 67 13-5 60 E-Mail:[email protected] Leiter: Michael Walter ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“ in Bielefeld-Sennestadt (BI) Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld Telefon: 0 52 05/91 00-0 Telefax: 0 52 05/91 00-30 E-Mail:[email protected] Leiterin: Brigitte Stelze ver.di-Bildungszentrum „Haus Brannenburg“ in Brannenburg (BA) Schrofenstraße 32 83098 Brannenburg Telefon: 0 80 34/9 05-0 Telefax: 0 80 34/9 05-1 00 E-Mail:[email protected] Leiterin: Marion Fendt ver.di-Bildungszentrum Gladenbach (GL) Schlossallee 33 35075 Gladenbach Telefon: 0 64 62/91 80-0 Telefax: 0 64 62/91 80-80 E-Mail:[email protected] Leiterin: Ute Hermann ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 ver.di-Bildungszentrum in Mosbach (MO) Am Wasserturm 1–3 74821 Mosbach Telefon: 0 62 61/9 42-0 Telefax: 0 62 61/9 42-1 02 E-Mail:[email protected] Leiter: Robin Friedl Wirtschaftsleiterin: Anja Kuhn Naumburg – Bildungszentrale der ver.di Jugend (NA) Unter den Linden 30 34311 Naumburg Telefon: 0 56 25/99 97-0 Telefax: 0 56 25/99 97-19 E-Mail:[email protected] Leiter: Björn Vollers ver.di-Bildungsstätte Saalfeld (SF) Auf den Rödern 94 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71/55 10-0 Telefax: 0 36 71/55 10-40 E-Mail:[email protected] Leiterin: Carmen Machwirth-Kolle ver.di-Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode (WA) Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon: 0 51 61/9 79-0 Telefon Seminarbüro: 0 51 61/9 79-5 59 Telefax: 0 51 61/9 79-5 62 E-Mail:[email protected] Leiter:Peter Strothotto Wirtschaftsleiter: Hanns-Carsten Höfner 95 Abkürzungsverzeichnis 96 Freistellungshinweise BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder § 37 Abs. 6 BetrVG = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 37 Abs. 7 BetrVG = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 46 Abs. 6 BPersVG = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 46 Abs. 7 BPersVG = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) LPersVG = dem BPersVG vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze § 96 Abs. 4 SGB IX = § 96 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches IX Regelungen für MAV = Es gelten die einschlägigen Regelungen (u. a. § 19 u. § 30 Mitarbeitervertretungsgesetz oder vergleichbare Regelungen) § 670 BGB = § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gremien BR = Betriebsrat PR = Personalrat JAV = Jugend- und Auszubildendenvertretung SBV = Schwerbehindertenvertretung MAV =Mitarbeiter(innen)vertretung WA =Wirtschaftsausschuss AR = Aufsichtsrat VL = Vertrauensleute ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Impressum Impressum Herausgegeben von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung · Ressort 4 · Bereich Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Bereich Berufspolitik Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mbH Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin gemeinnützige Gesellschaft mbH ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf E-Mail:[email protected] [email protected] [email protected] Internet:www.bildungsportal.verdi.de www.gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare www.verdi-bub.de Verantwortlich: Dina Bösch, Sylvia Bühler Bearbeitung:Sandra Koziar, Dirk Langenkamp, Doreen Lindner, Katja Nöthen, Melanie Wehrheim, Heike Werner Gestaltung: VH-7 Medienküche GmbH, 70372 Stuttgart Druck: apm AG Darmstadt Fotos: Kay Herschelmann (S. 13, S. 15, S. 17, S. 19, S. 46, S. 70) Matthias Berghahn (S. 49, S. 23, S. 35) Elmar Siemens (S. 21) Peter Klein (S. 50) Joachim E. Röttgers (S. 65) Thomas Lohnes (S. 68) Gettyimages (S. 24, S. 25) iStock (S. 73, S. 76) Erschienen im September 2015 W-3388-06-0415 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 97 98 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Ich möchte Mitglied werden ab Titel/Vorname/Name 0 1 Hausnummer Geburtsdatum Straße PLZOrt 2 0 weiblich Geschlecht TelefonE-Mail Staatsangehörigkeit Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: StraßeHausnummer Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis PLZOrt Schüler/in-Student/in bis Praktikant/in bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) männlich Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in Sonstiges: monatlicher Bruttoverdienst € Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Ich wurde geworben durch: Name Werber/in von Mitgliedsnummer bis Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. IBAN BIC Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift ein zuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit m einem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich W-3272-05-1213 Ort, Datum und Unterschrift zur Monatsmitte zum Monatsende Straße und Hausnummer PLZOrt Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt a usschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Notizen 100 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Notizen ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 101 Notizen 102 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 Notizen ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 103 Notizen 104 ver.di-Seminarangebote für das Gesundheits- und Sozialwesen 2016 www.gesundheit -soziales.verdi.de/ service/seminare Weitere Bildungsangebote und Online-Anmeldung: www.bildungsportal.verdi.de www.verdi-bub.de
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