Anmeldung Filmwettbewerb BLICKFANG 2016 Liebe/r Filmemacher/in Wir freuen uns sehr, dass Du uns Deinen Film zum Wettbewerb Blickfang einreichen willst. Was ist Blickfang? Blickfang ist ein regionaler Filmwettbewerb ausgerichtet von uns, dem Kreuzlinger Verein klima. Eingereicht werden können Filme jeden Formats und jeden Genres mit einer Länge zwischen 3 und 120 Minuten. Thematische Einschränkungen gibt es nicht. Im Rahmen eines zweitägigen Filmfestivals werden in Kreuzlingen alle Werke gezeigt, die es in den Wettbewerb geschafft haben. Die Filme werden mittels Beamer auf eine mobile Leinwand projiziert. Am Sonntag, 27. August 2016, findet die Preisverleihung für die besten Beiträge statt. Durch den Wettbewerb möchten wir Nachwuchsfilmemacher unterstützen, die nur schwer die Chance bekommen, ihre Werke einem Publikum zu zeigen. Auch möchten wir dazu ermutigen, sich untereinander zu vernetzen und voneinander zu lernen. Wer weiss, vielleicht geben wir ja den Impuls zur einen oder anderen künstlerischen Initialzündung! Ort: Torggel Rosenegg, Bärenstrasse 6, 8280 Kreuzlingen. Wer kann mitmachen? Da es ein regionaler Wettbewerb ist, richten wir uns nur an Filmemacher/Videokünstler aus dem Thurgau und den angrenzenden Kantonen (Zürich, St. Gallen und Schaffhausen). Einreicher/innen müssen zudem das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Als Förderer von Filmnachwuchs müssen wir etablierte Filmemacher ausschliessen. «Nachwuchs» ist jedoch nicht vom Alter abhängig - egal ob Du Schüler/in bist, Student/in oder Pensionär/in wenn Du uns mit Deinem Film überzeugst, bringen wir ihn auf die Leinwand. Wie kann ich mitmachen? Schick uns das ausgefüllte Anmeldeformular und Deinen Film in einem gängigen Videoformat ( z.B. mp4, avi, wmv oder mov) auf einem Datenträger (DVD oder USB-Stick) mit frankiertem und adressierten Rücksendecouvert an folgende Adresse: Verein klima z.H. Eveline Ketterer Postfach 1612 8280 Kreuzlingen Oder online via wetransfer.com oder dropbox.com und das ausgefüllte Formular mit Beilagen an [email protected] Wir sind sehr gespannt auf Deinen Film und wünschen Dir viel Glück! das klima-Team Reglement BLICKFANG 2016 1. Grundlegendes Der Filmwettbewerb BLICKFANG findet im August 2016 in Kreuzlingen, Kanton Thurgau, im Rahmen der Veranstaltungsreihe Kultur im Torggel statt. Veranstalter ist der Kreuzlinger Kulturverein klima. Der Filmwettbewerb findet am Samstag, 26.08. und Sonntag, 27.08.2016 in Kreuzlingen statt. Dabei werden an beiden Tagen Filme gezeigt. 2. Auswahl und Preisvergabe Die Auswahl der teilnehmenden Filme am Wettbewerb wird intern vom Verein klima getroffen. Die besten Filme werden mit Preisen ausgezeichnet, vergeben von einer unabhängigen Jury. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Es wird auch ein Publikumspreis vergeben. Entscheidend dafür ist allein die Abstimmung des Publikums vor Ort. Jeder Film kann nur einen Jurypreis erhalten. Eine Vergabe von Jurypreis UND Publikumspreis an denselben Film ist möglich. Die Preise können jeweils aus Geld in CHF oder aus Sachpreisen bestehen. Die Jurypreise bestehen aus einem Hauptpreis und mehreren Nebenpreisen. Die Gewinner werden am Sonntag, 27. August 2016, nach der letzten Filmvorführung im Beisein der Jury gekürt. Der Beitrag des Gewinners des Hauptpreises wird im Anschluss an die Preisverleihung gezeigt. Der Eintritt für die Preisverleihung und das anschliessende Screening des Gewinnerbeitrages ist frei. Eine Einreichung für den Filmwettbewerb berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Teilnahme am Wettbewerb berechtigt nicht automatisch zum Gewinn eines Preises. Die Preisvergabe erfolgt subjektiv und kann nicht juristisch angefochten werden. 3. Teilnahmebedingungen und Ausschlusskriterien Eingereicht werden dürfen Filme jeder Gattung und jeden Genres (fiktiv, dokumentarisch, essayistisch, experimentell) mit einer Länge von mindestens 3 und maximal 120 Minuten. Pro teilnehmender Produktion und/oder Regisseur/in darf nur ein Beitrag eingereicht werden. Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausserdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der/die einreichende Produzent/in oder Produktionsfirma oder der/die Regisseur/in müssen ihren offiziellen Wohnort oder Geschäftssitz in einem der folgenden Schweizer Kantone haben: Thurgau, Schaffhausen, Zürich oder St. Gallen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle für eine Teilnahme. Die Filme müssen nicht in den genannten Kantonen oder in der Schweiz produziert worden sein. Zum Nachweis des Wohnoder Geschäftssitz ist klima berechtigt, entsprechende Dokumente zu sichten und zu archivieren. Es handelt sich um einen Nachwuchswettbewerb. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Produzenten/Produzentinnen, Produktionsfirmen und Regisseure/innen, die bereits mehr als einen Film ausgewertet haben. Als Auswertung wird hier definiert: Verleih in Lichtspielhäusern oder/und Ausstrahlung im TV oder/und kommerzielle Verbreitung auf Medien jeglicher Art (DVD, Video etc.) und im Internet. Filme in den Sprachen Hochdeutsch und Schweizerdeutsch können ohne Untertitel eingereicht werden. Filme, die ganz oder teilweise in anderen Sprachen gedreht wurden, benötigen für diese Passagen eine deutsche Untertitelung. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Werke, die Bevölkerungsgruppen diffamieren sowie rein gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte. Bei Einreichern/Einreicherinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss ein Erziehungsberechtigter die Interessen der Einreichenden vertreten. 4. Einsendeschluss Einsendeschluss ist der 20. Juni 2016. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels. Der Film sollte in der bestmöglichen Qualität vorgelegt werden. Einsendungen per Post müssen einen frankierten und adressierten Rückumschlag beiliegend haben. 5. Rechte zur Aufführung und Verwendung der eingereichten Filme Mit der Einreichung des Films stimmt der/die einreichende (Produzent/in) zu, dass das Werk im Rahmen der Veranstaltung Blickfang am 26. und 27. August 2016 öffentlich in von klima dafür bestimmten Räumlichkeiten aufgeführt werden darf. Ausschnitte aus dem Werk in Bild (auch Fotos) und Ton dürfen von klima zur Bekanntmachung dieser und ähnlicher Veranstaltungen genutzt werden. Letzteres gilt nur, wenn der Film als Beitrag für das Festival ausgewählt wurde. Der/die Einreichende versichert mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Einreichungsformular, dass er zur Übertragung der laut diesem Reglement von klima benötigten Rechte befugt ist. 6. Rechte anderer Künstler - SUISA Sollten in dem eingereichten Film Werke anderer Künstler enthalten sein (Musik, Hintergrundmusik, Musik im Abspann, Ausschnitte aus anderen Filmen oder TV-Footage etc.) werden eventuell die Rechte anderer Künstler berührt. Die Rechte für Musik werden von der SUISA verwaltet. Es obliegt dem/den Einreichenden, zu klären, ob er das Material verwenden darf und allenfalls die Gebühren zu bezahlen. 7. Reise und Unterbringung Reise- und Unterbringungskosten zu den Vorführungen werden vom Verein klima nicht übernommen. Der Verein kann bei Bedarf jedoch helfen, eine entsprechende Unterbringung zu vermitteln. 8. Datenschutz Sämtliche von klima erhoben Daten werden nur intern zur Durchführung des Filmwettbewerbs gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet. Anmeldeformular Filmwettbewerb BLICKFANG 2016 Name: Vorname: Strasse, Nr : PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon: E-Mail: Filmtitel: Genre: Länge: Entstehungsjahr: Sprache: Untertitel? Technische Details (Grafik/Audio): Regie: Darsteller: Drehbuch: Sonstige Crew: Damit wir eine Vorstellung von den Kreativen hinter der Kamera bekommen, sende uns bitte Deine Vita (Lebenslauf), in der Dein bisheriges künstlerisches und filmisches Schaffen kurz skizziert ist. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, das Reglement gelesen zu haben und erteile hierzu meine Zustimmung. Ich bestätige, dass ich die Teilnahmebedingungen laut Reglement Punkt 3 erfülle. Ich bestätige, dass alle von mir gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ich bestätige, im Besitz sämtlicher Rechte für die Ausstrahlung meines Beitrags zu sein. Beilagen: ☐ Film als Datenträger (als Titel für Datenträger und/oder Dateien bitte exakt den Titel verwenden, den ihr in diesem Formular als Filmtitel verwendet habt) ☐ Kurzbeschreibung des eingereichten Films ☐ Vita (Lebenslauf) Regisseur und/oder Produzent inkl. Angaben zu bisherigen künstlerischen/filmischen Werken Ort, Datum Unterschrift Verantwortliche(r) Produktion Unterschrift Erziehungsberechtigte/r (bei Minderjährigen)
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