Rücksicht beim Ausritt in die Natur

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20. Mai 2016
pld – Pressedienst der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Rücksicht beim Ausritt in die Natur
Herausgegeben vom
Amt für Kommunikation
Rathaus - Marktplatz 2
Gartenamt mahnt: Gültiges Reitkennzeichen ist Pflicht
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Das Halten eines Pferdes und das Reiten "im Grünen" ist nach wie vor
ein beliebtes Hobby. Leider ist der Landschaftsraum in einer Großstadt
wie Düsseldorf ein knappes Gut. Erholungssuchende wie Wanderer und
Radfahrer, Land- und Forstwirtschaft haben unterschiedliche Ansprüche
und besonders die Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden.
Häufig bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und
wo geritten werden darf.
Für ein gedeihliches Miteinander ist immer die gegenseitige
Rücksichtnahme besonders wichtig. Das bringt auch das
Landschaftsgesetz zum Ausdruck. Dort heißt es, die Belange der anderen
Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer dürfen
durch das Reiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, darauf weist
das Gartenamt der Stadt hin.
Das Landschaftsgesetz regelt das Reiten in der freien Landschaft und im
Wald. So ist das Reiten in der freien Landschaft auch auf privaten
Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Wege, die für bestimmte
Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie zum Beispiel gekennzeichnete
Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht
genutzt werden. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf
nicht geritten werden. In Naturschutzgebieten und
Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und Wegen
erlaubt. Ein Querfeldeinritt über Felder oder Wiesen ist absolut tabu.
Reitkennzeichen ist Pflicht!
Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die
Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach haben Reiter die
Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege.
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Rücksicht beim Ausritt in die Natur
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Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist in ganz NordrheinWestfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt – so sieht es das
Reitrecht gemäß Landschaftsgesetzes NRW vor. Wer in Düsseldorf
ausreitet, muss daher ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes,
gültiges Kennzeichen führen.
Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet.
Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden
entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch
das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund
sind alle Reiterinnen und Reiter im eigenen Interesse gefordert, die
Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand
des Reitwegenetzes zu verbessern. Allerdings gibt es immer noch Reiter,
die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten.
Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Letztlich
schaden sie durch ihr Verhalten allen Reitern, die Einnahmen aus der
Reitabgabe gehen zurück und somit steht weniger Geld zur Unterhaltung
und zum Ausbau des Reitwegenetzes zur Verfügung.
Kosten für die Reitkennzeichen
Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen
(Plaketten mit Jahresaufklebern) 38,40 Euro von Privatpersonen oder
88,40 Euro von Reiterhöfen – zuzüglich 1,45 Euro Porto bei Postversand
– zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten für die
Jahresreitplakette 30,30 Euro für Privat oder 80,30 Euro für Reiterhöfe
zuzüglich 70 Cent Porto für den Postversand. Die Kennzeichen sind im
Garten-, Friedhofs- und Forstamt erhältlich. Kontakt: Telefon 0211.8926826 oder E-Mail an: [email protected]
(bu)