16051810_180 20. Mai 2016 pld – Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Rücksicht beim Ausritt in die Natur Herausgegeben vom Amt für Kommunikation Rathaus - Marktplatz 2 Gartenamt mahnt: Gültiges Reitkennzeichen ist Pflicht Postfach 101120 40002 Düsseldorf Telefon: +49. 211/ 89-93131 Fax: +49. 211/ 89-94179 [email protected] www.duesseldorf.de/presse www.facebook.com/duesseldorf www.twitter.com/duesseldorf Redaktionsteam: mb - Michael Bergmann - 97298 bla - Manfred Blasczyk - 93132 bu - Michael Buch - 93134 br - Anne Braun - 93138 fri - Michael Frisch - 93115 jäk - Kerstin Jäckel - 93131 vm - Valentina Meissner - 93111 pau - Volker Paulat - 93101 Das Halten eines Pferdes und das Reiten "im Grünen" ist nach wie vor ein beliebtes Hobby. Leider ist der Landschaftsraum in einer Großstadt wie Düsseldorf ein knappes Gut. Erholungssuchende wie Wanderer und Radfahrer, Land- und Forstwirtschaft haben unterschiedliche Ansprüche und besonders die Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Häufig bestehen Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen und wo geritten werden darf. Für ein gedeihliches Miteinander ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Das bringt auch das Landschaftsgesetz zum Ausdruck. Dort heißt es, die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer dürfen durch das Reiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, darauf weist das Gartenamt der Stadt hin. Das Landschaftsgesetz regelt das Reiten in der freien Landschaft und im Wald. So ist das Reiten in der freien Landschaft auch auf privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Wege, die für bestimmte Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie zum Beispiel gekennzeichnete Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht genutzt werden. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf nicht geritten werden. In Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Ein Querfeldeinritt über Felder oder Wiesen ist absolut tabu. Reitkennzeichen ist Pflicht! Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach haben Reiter die Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege. ... Rücksicht beim Ausritt in die Natur -2- Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ist in ganz NordrheinWestfalen nur mit gültigen Reitkennzeichen erlaubt – so sieht es das Reitrecht gemäß Landschaftsgesetzes NRW vor. Wer in Düsseldorf ausreitet, muss daher ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiterinnen und Reiter im eigenen Interesse gefordert, die Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern. Allerdings gibt es immer noch Reiter, die ohne Kennzeichen unterwegs sind und auch keine Reitabgabe leisten. Sie nutzen die Reitwege auf Kosten der eigenen Sportsfreunde. Letztlich schaden sie durch ihr Verhalten allen Reitern, die Einnahmen aus der Reitabgabe gehen zurück und somit steht weniger Geld zur Unterhaltung und zum Ausbau des Reitwegenetzes zur Verfügung. Kosten für die Reitkennzeichen Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen (Plaketten mit Jahresaufklebern) 38,40 Euro von Privatpersonen oder 88,40 Euro von Reiterhöfen – zuzüglich 1,45 Euro Porto bei Postversand – zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten für die Jahresreitplakette 30,30 Euro für Privat oder 80,30 Euro für Reiterhöfe zuzüglich 70 Cent Porto für den Postversand. Die Kennzeichen sind im Garten-, Friedhofs- und Forstamt erhältlich. Kontakt: Telefon 0211.8926826 oder E-Mail an: [email protected] (bu)
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