Aserbaidschan – Neue Zollabfertigungsgebühren festgelegt 17.05.2016 Bonn (GTAI) – Die Regierung Aserbaidschans hat neue Zollabfertigungsgebühren für die Dienstleistungen des Zolls festgelegt. Zollabfertigungsgebühren werden für alle Dienstleistungen erhoben, die der Zoll erbringt, sei es für die Abfertigung von Waren zu einem Zollverfahren, die zollamtliche Überwachung oder die Lagerung im Zolllager. Für die Abfertigung von Waren zum freien Verkehr richten sich die Zollabfertigungsgebühren nach dem Warenwert und sind gestaffelt: Warenwert Zollabfertigungsgebühr bis 1000 Manat 10 Manat von 1001 bis 10.000 Manat 50 Manat von 10.001 bis 100.000 Manat 100 Manat ab 100.001 Manat 275 Manat Für die Abfertigung im Transitverfahren werden 30 Manat erhoben. Weitere 30 Manat werden für jede weitere Seite der elektronischen Zollanmeldung (für jedes Zollverfahren) erhoben. Für die Bestätigung der Registrierung von Fahrzeugen werden für Lkw, Pkw, Busse und Minibusse 20 Manat erhoben, für alle anderen Fahrzeuge 15 Manat. Dies ist vor allem bei der vorübergehenden Verwendung eines Fahrzeugs in Aserbaidschan zu beachten. Alle Gebühren verdoppeln sich, sollte die Abfertigung außerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Zolldienststelle erfolgen. Für verschiedene Arten der Zollbeschau, bzw. der Zollexpertise werden unterschiedlich hohe Gebühren erhoben. Für die Ermittlung von Pestiziden in Nahrungsmitteln werden beispielsweise 125 Manat erhoben, währen für die Beschau von Fahrzeugen 30 Manat fällig werden. 1 www.gtai.de Für die Aufbewahrung von Waren in einem Zolllager werden für Waren, die keiner besonderen Lagerbedingungen bedürfen für 24 Stunden 0,2 Manat (je 100 kg. Ware) erhoben. Bei speziellen Lagerbedingungen werden 0,5 Manat fällig. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2016 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 2 www.gtai.de
© Copyright 2024 ExpyDoc