Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES www.wartburgkreis.de xx.yyyyyyyy.xxxx 17. Mai 2016 · 5/2016 · xx/yy · Jahrgang 9 8 Inhalt Amtsblatt Foto: Heiko Matz Stolz auf das neue Buch: Landrat Reinhard Krebs, Sandra Blume, Susann Winkel und Anita Grasse Ein Buch als Liebeserklärung an die Wartburgregion WARTBURGREGION. Drei Autorinnen richten einen ganz persönlichen Blick auf ihre Heimat. Auf ihren Entdeckungsreisen durch die Wartburgregion halten sie fest, was sie begeistert und was sie lieben. Aus dieser Idee entstand das Buch „Die Wartburgregion - Entdeckungsreisen“ - eine Liebeserklärung an die gesamte Region und zugleich auch das erste Buch, das werbefrei den Wartburgkreis nebst Eisenach vorstellt. Herausgeber ist das Landratsamt Wartburgkreis. Pressesprecherin Sandra Blume, die für die Gesamtredaktion verantwortlich zeichnet, erarbeitete ein stimmiges Buchkonzept: In vier großen Kapiteln bereisen drei Autorinnen den Norden, die Mitte und den Süden der Region, besuchen Eisenach und die Wartburg. Während die Journalistin Anita Grasse sich im nördlichen Wartburgkreis auf Wanderungen durch den Hainich begibt, die letzte Bockwindmühle des Kreises besucht oder in der Fachwerkstadt Treffurt malerische Gässchen erkundet, ist Susann Winkel, die als freischaffende Kulturjournalistin arbeitet, südlich der Werra unterwegs. Sie nimmt die Leser mit auf eine Tour Untertage in Merkers, zeigt erhaben-einsame Landschaften der Höchrhön, macht mit den Rhöner Holzschnitzern und viel Entdeckenswertem mehr bekannt. Sandra Blume hingegen erkundet - die Kamera immer griffbereit - die Mitte der Region, die zwischen der Hörsel im Norden und der Werra im Süden liegt. Sie besucht außerdem Eisenach und erklimmt in den frühen Morgenstunden die nebelumhüllte Wartburg. Ganz- und doppelseitige Landschaftsaufnahmen machen es dem Leser leicht, die drei Entdeckerinnen auf ihren Touren zu begleiten. Neben herrlichen Landschaften und spannenden Geschichten, engagierten Menschen und er- folgreichen Projekten, werden auch ambitionierte Unternehmen vorgestellt. Charmant in kleine Kästchen mit Wissenswertem und Interessantem verpackt, erfährt der Leser in diesen Rubriken, dass die Wartburgregion zu Recht Thüringens bedeutendster Wirtschaftsstandort ist. Kleine Reisetagebuch-Notizen berichten von persönlichen Begegnungen der drei Autorinnen. Rezepte wie Bärlauchpesto, Rhöner Lammkeule oder die beliebten Fladenbrote der Schönauer Backfrauen haben ebenfalls einen Platz im Buch gefunden. „Wer hier geboren ist oder schon länger in der Region lebt, weiß manchmal gar nicht um die Kleinode in seiner Nachbarschaft oder auch am anderen Ende des Landkreises, kaum eine Autostunde entfernt. Und so soll dieses Buch nicht nur Neubürger mit unserem liebenswerten Landstrich vertraut machen, sondern auch alle, die die Region schon lange Öffentliche Bekanntmachungen • Kreistagssitzung am 24.05.2016 S. 14 • Kreisausschusssitzung am 23.05.2016 S. 14 • Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses S. 14 • 2. Änderung der Gebührensatzung S. 16 • Standortbezogene Vorprüfung S. 17 Stellenausschreibungen • Sachbearbeiter/in Buchungen S. 17 • Sachbearbeiter/innen des mittleren Verwaltungsdienstes S. 18 • Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes S. 19 Öffentliche Bekanntmachung der Wohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG • Vertreterversammlung am 07.06.2016 S. 19 Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungszweckver bandes Hörselberg-Hainich • Haushaltssatzung S. 20 Das nächste Kreisjournal erscheint am 31. Mai 2016 zu kennen glauben dazu ermuntern, sich immer wieder auf Entdeckungsreise zu begeben“, stimmt Landrat Reinhard Krebs in seinem Vorwort auf das Buch ein. Die Entdeckungsreisen kommen jedenfalls gut an. „Wir bekommen fast täglich begeisterte Rückmeldungen und Glückwünsche zum Buch“, freut sich Landrat Reinhard Krebs. Seit dem Verkaufsstart sind bereits über 250 Exemplare verkauft worden. Das Buch ist in den Buchhandlungen „Thalia“ und „Leselust“ in Eisenach, der „Buchhandlung am Markt“ in Bad Salzungen, der Rhönbuchhandlung in Vacha sowie in den Touristinformationen in Eisenach, Bad Liebenstein und Bad Salzungen zum Preis von 15.95 Euro erhältlich. Es kann außerdem unter www. wartburgkreis.de direkt bei der Pressestelle des Landratsamtes angefordert werden. Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 2 - Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis „Immense ökonomische Effekte“ WARTBURGREGION. Vertreter des Deutschen Wanderverbandes haben Eisenach besucht und der Region bescheinigt, für den Deutschen Wandertag im kommenden Jahr gut vorbereitet zu sein. Jahr für Jahr beschert der Deutsche Wandertag der jeweils ausrichtenden Region rund 50.000 zusätzliche Übernachtungen. Viele Gäste werben anschließend zu Hause für die besuchte Wandertagsregion. Der Präsident des Deutschen Wanderverbandes, Dr. Hans- Ulrich Rauchfuß, zeigte sich beeindruckt von der Wartburgstadt sowie der gesamten Region: „Das Motto für den 117. Deutschen Wandertag ´Wandern auf Luthers Spuren` könnte besser kaum gewählt sein. Nicht nur wegen der besonders in Thüringen gefeierten Lutherdekade. In der gesamten Region stoßen Gäste auf Orte, in denen Martin Luther Spuren hinterlassen hat. Viele dieser Orte sind im Wandertagsprogramm berücksichtigt.“ Wie die Wandertage zuvor werde der 117. Deutsche Wandertag immense ökonomische Effekte für die Region haben, so Rauchfuß weiter. Ein Blick auf die Wandertage in der Vergan- Auf Visite in Eisenach Foto: Deutscher Wanderverband genheit zeigt: Durchschnittlich halten sich über 9.000 zusätzliche Übernachtungsgäste für einen Zeitraum von vier bis fünf Tagen in einem Umkreis von 60 Kilometern um den Austragungsort eines Wandertages auf. Damit kann die jeweilige Region im Schnitt bis zu 50.000 zusätzliche Übernachtungen für sich verbuchen. Bemerkenswert ist auch die Vielzahl von Tagesgästen insbesondere zum großen Festumzug. Er ist für viele Wanderfreunde der Höhepunkt des Deutschen Wan- dertages mit jährlich bis zu 25.000 Vereinswanderern aus allen Teilen Deutschlands, die ihre jeweilige Heimatregion repräsentieren. Dazu kommen etwa ebenso viele Zuschauer. Auch die langfristig durch Wandertage ausgelösten wirtschaftlichen Effekte sind beträchtlich. Die Gäste der Großveranstaltungen sind gewissermaßen Werbeträger für die Wandertagsregionen in nahezu allen deutschen Wandervereinen. Dort wird intensiv über den Wandertag berichtet, so dass rund 600.000 organisierte Wanderfreunde von der jeweiligen Wanderregion erfahren. Eine weitere Ursache für nachhaltige Besucherzahlen in den Jahren nach einem Wandertag ist die in aller Regel hohe Attraktivität der Regionen für Wanderer. „Unter Wanderfreunden ist es längst kein Geheimtipp mehr, in den Folgejahren als Wandergruppe dorthin zu reisen, wo der Wandertag stattgefunden hat. Denn es ist bekannt, dass zum Wandertag die Infrastruktur auf uns Wanderer ausgerichtet wurde. Und es sind immerhin 3.000 Ortsgruppen aus 58 Wandervereinen, die dies sehr zu schätzen wissen“, so der DWV-Präsident. Veranstalter des 117. Deutschen Wandertages vom 26. bis 31. Juli 2017 ist der Deutsche Wanderverband. Ausrichter der Großveranstaltung ist der Rennsteigverein 1896 mit Unterstützung vom Wanderverband Thüringen und seinen Mitgliedern. Außerdem organisieren den Wandertag die Stadt Eisenach, der Wartburgkreis, die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH, Wartburg-Stiftung und ThüringenForst. Projektaufruf für LEADER-Maßnahmen gestartet! WARTBURGKREIS. Die Wartburgregion startet in die zweite LEADER-Förderrunde der aktuellen Förderperiode. Ab sofort können wieder Förderanträge für innovative Projekte eingereicht werden. LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es der Bevölkerung vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die Regionale Entwicklungsstrategie ist die Grundlage zur Förderung von Projekten im ländlichen Raum aus dem LEADER-Programm der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Maßnahmen. Privatpersonen, Kommunen, Vereine und andere Einrichtungen sind aufgerufen, ihre Vorschläge für Projekte bis zum 31. Mai 2016 beim Regionalmanagement vorzulegen. Die Vorhaben müssen sich in den definierten Handlungsfeldern der Regionalen Entwicklungsstrategie wiederfinden, die auf der Internetseite einsehbar ist. Es können bis zu 60% der entstehenden Kosten gefördert werden. Insbesondere innovative Maßnahmen für den Ausbau und die Modernisierung touristischer Infrastruktur und im Bereich Erhalt und Entwicklung des gesellschaftlichen und kulturellen Miteinanders werden gesucht. Auch Vorschläge für Projekte zur Siedlungsent- wicklung, beispielsweise für neue Wohnformen oder zur Belebung baukulturellen Erbes sind gefragt. Zudem werden Kleinprojekte mit einem Umfang von bis zu 5000,- Euro sogar mit bis zu 75 % der Kosten unterstützt. Entscheidungen über die eingereichten Projekte erfolgen im Rahmen der festgesetzten Auswahlsitzungen. Informationen zur Antragstellung und zum Projektauswahlverfahren können auf der Homepage www.rag-wartburgregion.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Regionalmanagements Wartburgregion stehen bei Fragen und für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Anträge kön- nen an die Geschäftsstelle geschickt werden: RAG LEADER Wartburgregion e.V. Trift 4, 36433 Moorgrund Tel.: 03695/858872 Fax: 03695/620558 Für Fragen rund um die Antragsstellung stehen Klaus Lüneburger in der Geschäftsstelle oder Dörte Suberg unter 0361-600200-32 und [email protected] zur Verfügung. Die Diplom-Geographin ist seit Mitte April als Regionalmanagerin in der Wartburgregion tätig und Ansprechpartnerin für die LEADER-Förderprojekte der Region. Seite - 3 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis Wartburgkreis fordert Anpassungen im Bundesverkehrswegeplan Liebe Bürgerinnen und Bürger, gut ausgebaute Straßen stellen sicher, dass Menschen und Güter schnell dort ankommen, wo sie hin müssen. Für unseren Landkreis ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur einer der wichtigsten Faktoren im Wettbewerb der Regionen. Menschen wünschen sich kurze, ungehinderte Wege zur Arbeitsstelle, Unternehmen eine gute Erreichbarkeit und für die Anwohner in den Städten und Gemeinden ist die Verkehrsentlastung ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität. Für die Wartburgregion als Thüringens stärkstem Industriestandort hat die Beseitigung noch bestehender Lücken und Engpässe im Bundesstraßen- und Schienennetz daher eine herausragende Bedeutung. Im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans fehlen aber einerseits wich- tige Vorhaben, andererseits sind bestimmte, die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in der Wartburgregion verbessernde Vorhaben, in ihrer Dringlichkeit nicht hinreichend berücksichtigt. Darum hat der Wartburgkreis in einer Stellungnahme folgende Forderungen geltend gemacht: Nur ein durchgängiger, ortsdurchfahrtsfreier Ausbau der B 19 zwischen der Autobahn A 71 bei Meiningen und der A 4 bei Eisenach trägt zu einer Qualitätsverbesserung des Bundesstraßenverkehrs sowie zur besseren Erreichbarkeit bei. Wir fordern daher die Aufstufung der Vorhaben B 19 Abschnitt Wilhelmsthal – Eisenach und der Ortsumfahrung Etterwinden sowie die (Wieder)Aufnahme des Vorhabens Ortsumfahrung Stockhausen in den vordringlichen Bedarf und die Forcierung der Planungen. Diese Verbesserung der Leistungsfähigkeit der B19 hat für uns eine übergeordnete Priorität für die Anbindung an das künftige Autobahndreieck A4/A44 bei Wommen zur besseren Erreichbarkeit von Erfurt und des Industriegebietes Kindel. Die hervorragende Ost-WestAchse der A4 erfordert eine Nord-Süd-Verkehrsachse der B19 mit weiterem Verlauf zur B 84 in Richtung Bad Langensalza/Mühlhausen mit den Ortsumfahrungen Behringen/ Reichenbach. Auch die B 62 als Ost-WestVerbindungsachse zwischen der B 19 und der A 4 in Hessen (Kirchheimer Dreieck) hat eine herausragende Bedeutung für die Verkehrsströme im Wartburgkreis und die überregionalen Verkehrsströme in Richtung Hessen. Die B 62 ist jedoch aufgrund verkehrsbehindernder Ortsdurchfahrten nicht so leistungsfähig.Nur ein weiterer Aus- und Neubau der B 62 kann hier Abhilfe schaffen. Wichtige Maßnahmen dazu wurden mit den realisierten bzw. im Bau befindlichen Abschnitten der Ortsumfahrung Bad Salzungen bereits ergriffen und nehmen mit dem Neubauvorhaben der Brücke über die Werra ihren Fortgang. Insofern ist nicht nachzuvollziehen, warum Projekte der B 62 auf hessischer Seite in den vordringlichen Bedarf eingeordnet wurden, jedoch für die Ortsumfahrung Dorndorf/ Merkers kein Bedarf besteht. Der Wartburgkreis erachtet es deshalb für erforderlich, dass das Projekt Ortsumfahrung Dorndorf/Merkers in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 eingeordnet wird und damit der durchgängige leistungsfähige Aus- und Neubau der B 62 bis 2030 realisiert werden kann. Dafür setzen wir uns gemeinsam und mit ganzer Kraft ein. Wir wollen eine attraktive und vitale Region bleiben, in der man gerne lebt und arbeitet. Ihr Landrat Reinhard Krebs In Etterwinden wird die B19 zum Nadelöhr. Foto: S. Blume Wer bekommt den mit 25.000 € dotierten Thüringer Engagement-Preis? ERFURT. Der Thüringer Engagement-Preis geht in eine neue Runde: Zum vierten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die mit insgesamt 25.000 Euro dotierte Auszeichnung aus. Der Preis wird in fünf Kategorien verliehen. Alle Thüringer können sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren - per Post oder direkt über die Internetseite www.thueringerengagement-preis.de . Mit dem Engagement-Preis, der erstmals 2013 vergeben wurde, würdigt die Thüringer Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder Unternehmen: Jeder kann sich ehrenamtlich engagieren - für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft, für Natur- und Umweltschutz, für Sport, Kultur und auf vielen anderen Gebieten. In fünf Kategorien - „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Vereine, Initiativen und Verbände“ sowie „Unternehmen“ - ist der Thüringer Engagement-Preis mit je 5000 Euro dotiert. Bis zum 6. Juni nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www. thueringer-engagement-preis. de gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer im Herbst in einem OnlineVoting mitbestimmen; im vergangenen Jahr gingen mehr als 20.000 Stimmen ein. Der Sieger in der Kategorie „Un- ternehmen“ wird von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet am 4. November 2016 in Erfurt statt. Der Thüringer EngagementPreis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank. Weitere Informationen gibt es bei der Ehrenamtsstiftung im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de oder telefonisch: 0361/26279941. Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 4 - Gesundheitstag der Wartburgregion Motto: Gesundheitsförderung - Gesund bleiben Im Jahr 2016 findet der Gesundheitstag für die Wartburgregion bereits zum siebten Mal statt. Die sehr gute Resonanz der vergangenen Veranstaltungen motiviert dazu, die begonnene Tradition fortzusetzen. So wird der diesjährige Gesundheitstag am Sonntag, 22. Mai 2016, in der Zeit von 10 - 17 Uhr auf dem Gelände der Wandelhalle (Wartburgallee) in Eisenach stattfinden. Bei hoffentlich schönem Wetter kann neben der Wandelhalle auch die anliegende Wiese als Ausstellungsgelände und für Mitmachangebote genutzt werden. Unter dem Motto „Gesundheitsförderung - Gesund bleiben“ soll den Besuchern aufgezeigt werden, was sie tun können, damit die Gesundheit erhalten, gestärkt und geschützt werden kann. Neben Angeboten zur gesunden Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung, wird in diesem Jahr ein Fokus auf der Suchtvorbeugung liegen. Hierbei werden die Organisatoren vom Landratsamt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), mit dem Erlebnisland „Kinder stark machen“, unterstützt. Neben den zahlreichen Mitmachaktionen wie einem Niedrigseilgarten, einem Blindenparcours sowie einer Balancierstraße für Kinder und Jugendliche, haben Erwachsene die Möglichkeit, sich im In der Wandelhalle 10:00 Uhr Eröffnungsveranstaltung mit dem Schulchor des „Ernst-Abbe Gymnasiums“ Eisenach Grußworte Schnupper- und Mitmachangebote an den Ausstellerständen… Gesundheitsförderung mit Alltagsmaterialen und Kleingeräten Gesundes Pausenbrot Qi Gong - Aufmerksamkeitsübungen Poster-Ausstellungen zum Thema „Zecke“ und „Lungenentzündungen im Erwachsenenalter“ Wichtige Infos zu…. Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen?! Sucht und Abhängigkeit Demenz Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Prävention und Rehasport zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit Tinnitus und Hörschäden sowie Hörschäden im Beruf Angebote der Volkshochschule Wartburgkreis Fibromyalgie - jeden Tag neu erleben Blasenkrebs - was nun? Herz- Kreislauferkrankungen Glutenfreie Ernährung bei Zöliakie Diabetes stoppen! Selbsthilfe bei Morbus Bechterew Junge Selbsthilfe - Selbsthilfe neu gedacht Bewegungsangebote der Sportvereine Angebote Ferienfreizeiten 2016 Infozelt zur Suchtvorbeugung beraten zu lassen. Hierbei wird das Team der BZgA auch durch die ansässigen Jugendämter und Suchtberatungsstellen unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Selbsthilfe im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach. Ein Marktplatz der Selbsthilfe lädt die Besucher zum Austausch ein. Hierzu wurden alle Selbsthilfegruppen der Region zur Teilnahme und Unterstützung der Veranstaltung eingeladen. Weiterhin wird es moderierte Posterausstellungen über die Themen „Zecken“ und „Lungenentzündungen bei Erwachsenen“ geben. Die Ausstellung über Zecken informiert über Gefahren, die von der Zecke als Überträger von Krankheiten ausgeht, und zeigt auf, welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Die Ausstellung zum Thema Lungenentzündung bei Erwachsenen informiert über die Gefährdung, Anzeichen und Ursachen einer Lungenentzündung. Denn nicht nur für Säuglinge und Kleinkinder kann eine Lungenentzündung lebensbedrohlich sein, sondern auch für Erwachsene. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren, welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, um einer Lungenentzündung vorzubeugen. Eine Impfberatung soll die Ausstellungen komplettieren. Auch in diesem Jahr bietet der Gesundheitstag die Möglichkeit, alle örtlichen Akteure, Maßnahmen und Angebote, die ein gesundes Aufwachsen und Leben fördern, vorzustellen. Die Beteiligung aller Akteure mit Bezug zu Gesundheit, Bildung, Soziales, Familien- und Generationenfreundlichkeit sowie der Bevölkerung ist dabei eine grundlegende Voraussetzung. Weitere spannende und informative Aktionen: Exklusiv zu Gast… Das „Kinder stark machen“ Erlebnisland der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Das Erlebnisland lädt die Besucher zum Spielen und Mitmachen ein! Im Mittelpunkt steht hier eine moderierte Spiel- und Aktionsfläche mit einem tollen Programm für Kinder und Erwachsene. Neben dem Vertrauensparcours - hier werden Hindernisse mit Unterstützung einer Begleitperson „blind“ durchlaufen können die Kinder im Niedrigseilgaren ihren Mut beweisen und durch die Stationen klettern. Auf unsere jungen Besucher wartet weiterhin… Stressbälle basteln Jugendschutz-Quiz Entspannungsmassagen mit dem Igelball Bogenschießen Bauernolympiade Großfiguren-Schachspiel Balancierstraße Jonglieren und vieles mehr…. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt! Seite - 5 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil Gesundheitstag der Wartburgregion Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 6 - Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis 18. Unternehmertag in der Wartburgregion MERKERS. Das Netzwerk Wirtschaftsförderung der Wartburgregion lädt am Mittwoch, den 15. Juni 2016 in das Erlebnis Bergwerk Merkers der K+S KALI GmbH ein. Das diesjährige Thema lautet: Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft: „Digitale Reife“ der Wartburgregion. Die zunehmende Digitalisierung verändert, wie wir arbeiten, produzieren, konsumieren, uns informieren und miteinander kommunizieren. Jedes Unternehmen wie jegliche tätige Organisation steht damit vor neuen Herausforderungen, Fragen und Entscheidungen. Haben Sie eine Digitalisierungsstrategie? Sind Sie schon mitten in Ihrer Umsetzung? Nutzen Sie als Unternehmer und Akteure der Region die Chancen der Digitalisierung? Was ist mit den Risiken? Stimmen die Rahmenbedingungen? Der diesjährige Unternehmertag möchte Orientierungen geben, Beispiele und Beratungsangebote vor allem aus der Region selbst vorstellen und Sie über die vielfältigen Themenbereiche der Digitalisierung miteinander ins Gespräch bringen. Neu in diesem Jahr: Mit einer Programmerweiterung am Vormittag möchten Unternehmertag 2015 bei ae group Gerstungen wir erstmals noch gezielter und praxisorientierter in Form eines Fachworkshops Innovationsförderprogramme für den Mittelstand darstellen. Von Praktikern für Praktiker- werden Herangehensweise und Ergebnisse vorgestellt an Hand von Best Practice Beispielen und Produktvorstellungen. Nutzen Sie die Chance die Teilnahme ist auf 70 Personen begrenzt. Ort des Unternehmertages ist das Verbundwerk Werra der K+S KALI GmbH mit seinen Standorten Hattorf und Wintershall in Hessen sowie Unterbreizbach und Merkers in Thüringen als größter Standort der K+S KALI GmbH. Die unterirdischen Strecken haben eine Fläche, die der Stadt München entspricht. Im Kaliwerk Werra werden neben Düngemitteln auch Vorprodukte für vielfältige technische und industrielle Anwendungen sowie für die Pharma-, Lebensmittel- und Futtermittelindustrie hergestellt. Das Werk Werra beschäftigt fast 4.400 Menschen, darunter 300 Auszubildende. Damit ist es ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zwischen Bad Hersfeld und Eisenach. Der Unternehmertag ermöglicht, diesen Unternehmensstandort hautnah zu erleben. Lassen Sie sich überraschen. Foto: Wirtschaftsförderung Anmeldung und Informationen: Netzwerk Wirtschaftsförderung Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH, Am Goldberg 2, 99817 Eisenach Tel: 03691 / 621-0, Fax: 03691 / 621-104 email: [email protected] Die Partner des Netzwerkes Wirtschaftsförderung sind mit Informationen für Sie vor Ort und stehen für Gespräche zur Verfügung. Seite - 7 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis Bauarbeiten in Vorbereitung des Deutschen Wandertages EISENACH. In der nächsten Zeit gibt es nicht nur für Autofahrer in Eisenach Umleitungen und Einschränkungen. Auch Fußgänger müssen sich auf Sperrungen und Behinderungen bei ihren gewohnten Wegen einstellen. So beginnt auf Initiative des Forstamtes Marksuhl nach Himmelfahrt die Sanierung der Wichmannpromenade als Hauptverbindungsachse von der Stadt zur Landgrafenschlucht. Das größte Teilstück von 900 laufenden Metern gehört zum Forstamt. Dort wird sehr kostenintensiv die brüchige und schadstoffbelastete Bitumendecke abgefräst und entsorgt. Im Anschluss wird eine wassergebundene Schotterschicht eingebaut, die mit feinem Porphyrsand abgedeckt und verdichtet wird. Auch die Stadt Eisenach beteiligt sich mit ihrem Teilstück von 300 Metern, so dass vom Prinzenteich stadtauswärts die Promenade wie- der ansehnlich gestaltet wird. Im Laufe des Sommers wird danach der Reuterweg bis zur Eselstation in Angriff genommen. Auch an diesem Fußweg hat der „Zahn der Zeit“ genagt und eine Instandsetzung ist dringend geboten. Neben Eisenachs Spaziergängern, den zahlreichen Besuchern der Wartburg werden auch die Gäste des Deutschen Wandertages von den Bauarbeiten profitieren. Das Forstamt investiert allein für Maßnahmen des Deutschen Wandertages in diesem Jahr 150.000 Euro. Daneben werden in den nächsten Monaten die obligatorischen Reparaturarbeiten an den Wegen nach der Holzernte durchgeführt. „Wir möchten damit einen Beitrag leisten, dass sich Stadt und Region als gute Gastgeber erweisen können,“ freut sich Forstamtsleiter Ansgar Pape über die zusätzlichen Geldmittel. Zukunft des Rhönforums auf Jahresversammlung debattiert BETTENHAUSEN. Der Rhönforum e.V. besteht gegenwärtig aus 80 Mitgliedern, davon zwei Landkreise, 37 Kommunen sowie 41 touristische Leistungsträger, Vereine und Unternehmen. Rund 40 Mitglieder und Gäste kamen zur Jahresmitgliederversammlung am 18. April 2016 in Bettenhausen und tagten unter der Leitung des Vereinsvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Manfred Grob. Zu den Teilnehmern zählte auch der Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs. Wie Geschäftsführerin Anja Schuchert berichtete, bemühe sich der Verein derzeit intensiv um eine Fortsetzung der Infrastruktur- und Tourismusförderung sowie um Fördermittel sowohl zur bes- seren Vermarktung bisheriger Projekte als auch für das Destinationsmarketing. Hierzu gebe es erste Erfolge, z. B. die Förderung der Radwegeinfrastruktur. Landrat Reinhard Krebs lobte die bisherige Arbeit des Rhönforums. Wichtig sei es jetzt, sich an der geplanten Neustrukturierung des Tourismus Rhön zu beteiligen. Deshalb appellierte er an die Vereinsmitglieder weiter „bei der Stange“ zu bleiben. Es gebe wenige Leistungsträger in der Region, die aber an einem Punkt, dem Rhönforum, zusammengeführt werden müssten. Jürgen Metz, Geschäftsführer der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Rhön und Wirtschaftsförderer im Landkreis Bad Kissingen informierte über die Umsetzung der neuen Organisationsstruktur Tourismus/Dachmarke Rhön, nachdem im vergangenen Jahr ein neues Konzept erarbeitet worden war. Danach ist die Gründung einer GesamtRhön GmbH, mit einer zentralen Stelle zur Bündelung der Fachkompetenz geplant. Darüber hinaus sind drei dezentrale Kompetenzcenter vorgesehen, je eines in Bayern, Hessen und Thüringen. Das Thüringer Kompetenzcenter könnte durch das Rhönforum – bei personeller Aufstockung – gestellt werden. Als Gesellschafter der neuen GmbH würden die beteiligten Landkreise auftreten. In der Mitgliederversammlung wurde rege über die Standortfrage eines Kompetenzcenters in der Thürin- ger Rhön und über die Sonderstruktur des Rhönforum e. V. innerhalb oder neben der geplanten Gesamt-Rhön GmbH debattiert. Manfred Grob blickte nach Ende der Mitgliederversammlung optimistisch in die Zukunft: „Vor uns liegt zwar noch ein weiter Weg bis zu einer Gesamt-Rhön GmbH. Doch setzt sich die Erkenntnis durch, dass sich nur im Schulterschluss die Rhön dauerhaft deutschlandweit und international erfolgreich bewerben lässt und dadurch mehr Touristen in die Region kommen. Wir vom Rhönforum sind bereit, uns mit aller Kraft und unserem Knowhow einzubringen.“ Am 11. Mai treffen sich die Landräte der ARGE Rhön zur Vorbereitung der nächsten Schritte. KAG Werra-Wartburgregion arbeitet mit professioneller Unterstützung GERSTUNGEN. Im April trafen sich die Mitglieder der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) der Werra-Wartburgregion im Gerstunger Rathaus. Hauptamtsleiterin Sylvia Hartung, die für die Geschäftsstelle und Koordinierung innerhalb der KAG verantwortlich ist, stellte Struktur und Mitarbeiter des neuen Umsetzungsmanagements vor. Mit Sigrun Palinske vom Erfurter Ingenieurbüro IPU und ihrem Team von Fachplanern werden ab jetzt Projekte der Regionalentwicklung im Gebiet zwischen Gerstungen, Moorgrund und Bad Salzungen auf professionellem Ni- veau verwirklicht. Die Mitgliedsgemeinden erwarten einen deutlichen Verbesserungsschub beim Thema Radwege und Wasserwandern. Neben infrastrukturellen stehen ebenso kulturelle Vorhaben auf dem Plan. Diese und weitere Schwerpunkte wie Siedlungsentwicklung und altersgerechten Bebauung vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs bieten vielfältige Möglichkeiten, sich an der Planung und Ausführung der Projekte zu beteiligen. Daher will die KAG künftig auch im Internet erreichbar sein und sich der Öffentlichkeit mit einem professionel- len Corporate Design präsentieren. In der KAG Werra-Wartburgregion hatten sich 2007 die Gemeinden südwestlich von Eisenach und weitere Partner zusammengeschlossen mit dem Ziel, gemeindeübergreifend die Region voranzubringen. Nach der Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes wurden eine Reihe dort verankerter Maßnahmen umgesetzt. Vor allem Verbesserungen im Freizeitbereich sollen die Gegend für Familien attraktiver machen. Bekanntestes Projekt ist der im vorigen Jahr freigegebene Werra-Suhltal-Radweg, der von Bad Salzungen über Marksuhl bis nach Berka/ Werra und Untersuhl führt. Zurzeit wird ein weiteres Teilstück, das bis nach Tiefenort geht, fertiggestellt. Zur Finanzierung stehen, neben Mitteln der Mitgliedsgemeinden und des Wartburgkreises, seit Jahresbeginn auch Fördermittel des Freistaates bereit. Bei einem geplanten Vor-Ort-Termin wird sich Herr Staatssekretär Dr. Sühl vom Thüringer Infrastrukturministerium davon überzeugen, dass die Mittel in der Region gut angelegt sind. Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 8 - Kultur & Veranstaltungen Ausstellung im Landratsamt: Übergänge Lichthof im Landratsamt Foto: S. Blume BAD SALZUNGEN. Eine großartige Ausstellung ist seit dem ersten April im Lichthof des Landratsamtes zu sehen: Andy Schweigel - Transitions (deutsch: Übergänge.) Und genau das wird gezeigt: der Übergang einstmals makelloser Oberflächen, von Menschen geschaffener Dinge zerpresst, zerteilt, zerstört, erodiert. Erst auf den dritten Blick erkennt man, dass die großfor- matigen Hochglanzfotos Müll zeigen, der unter Schweigels Kamerablick zu neuer Schönheit und Harmonie findet. Andy Schweigel lebt und arbeitet in Esslingen. Er ist Musiker und Fotograf. Die Ausstellung befindet sich im 2. Obergschoss und kann noch bis 31. Juli zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes besucht werden. Transitions Foto: Andy Schweigel Gesund-Singen im Gradierwerk – ein einmaliges Chor-Erlebnis BAD SALZUNGEN. Zum Tag der Städtebauförderung findet am Samstag, dem 21. Mai 2016 erstmalig „Gesund-Singen im Gradierwerk“ statt. Zwischen 14 und 16 Uhr präsentieren sich vier Chöre aus der Region. Singen ist die beste Art, Sole zu inhalieren. Aus diesem Grund wurde Kurgästen empfohlen, beim Gradieren zu singen. So manch ein Kind aus der Kinderklinik „Charlottenhall“ lief im weißen Mäntelchen singend durch den Sole-Nebel. Beim „Ge- sund-Singen im Gradierwerk“ wird diese liebenswerte KurTradition weitergeführt und neu belebt. Mit dabei sind der Chor „Grenzenlos“ aus Vacha, das „Klangvolk“ aus Tiefenort, Chor „CHORios“ sowie der Kinderchor „Little socks“ aus Barchfeld. Das Repertoire der Chöre reicht vom Volkslied bis zum Rock-Song. Freuen Sie sich auf ein frisches und abwechslungsreiches Gesangsprogramm im schönen Rahmen des Gradiergartens. Der Eintritt ist frei. Machen mit beim Gesundsingen – der Chor „Little socks“ aus Barchfeld Kurzweiliger Museumstag im Stadtmuseum GEISA. Zum Internationalen Museumstag lädt das Stadtmuseum Geisa am Sonntag, 22. Mai von 11 bis 16 Uhr ein. Bei einem kostenfreien Besuch des Stadtmuseums sind interessante Details über Ur- & frühgeschichtliche Siedlungsspuren, Geisa im Mittelalter, Industrialisierung, Handwerk, Kriege & Katastrophen, Glaube und Religion zu erfahren, bedeutende Persönlichkeiten werden vorgestellt. Um 15 Uhr wird zusätzlich eine kurzweilige Führung für die ganze Familie angeboten. Neue Ausstellung in Unterbreizbach zu sehen UNTERBREIZBACH. Ab dem 19. Mai werden Aquarelle des Künstlers Sven - Volker Mansius (alias John Tarant) aus Vacha in der Gemeindeverwaltung Unterbreizbach, OT Räsa H.-Heine-Straße 3 ausgestellt. Die Eröffnung der Ausstellung findet am Donnerstag, 19. Mai um 17:00 Uhr in den Fluren der Gemeindeverwaltung statt. Sven - Volker Mansius befasst sich nun schon seit 1999 intensiv mit der Kunst der Aquarellmalerei. Überwiegend sind Landschaftsaquarelle zu sehen, aber auch andere Themen spielen in seinen Werken eine Rolle - gemeinsam ist allen Arbeiten das sehr gute Gefühl der Künstlers für Farben und Stimmungen. Seine Arbeiten wurden schon in mehreren erfolgreichen Ausstellungen der Öffentlichkeit präsentiert und manches Bild könnte dem Betrachter schon irgendwo in der Natur „begegnet“ sein. Die Kunstwerke können bis 15. Juli in der Gemeindeverwaltung besichtigt werden. Seite - 9 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil Kultur & Veranstaltungen Lux Festspiele 2016 – „Eine Region entdeckt ihre Schätze“ RUHLA. Die Lux Festspiele vom 24. bis 29. Mai laden unter dem Motto „Eine Region entdeckt ihre Schätze“ ein. Zu diesen „Schätzen“ gehören natürlich die Musik von Friedrich Lux, aber auch die Musiker, die besonderen Orte und die Menschen mit ihrer Mundart. Deshalb werden bei „Vortrags- und Rühler Schnorrenabenden“ im Ortsmuseum in Ruhla die Mitglieder der Folklore-Vereinigung „Alt Ruhla“ an den ersten beiden Abenden „Schnorren“, d.h. Erzählungen und Gedichte in Mundart, vortragen und unter den Gästen eine besondere Stimmung verbreiten. Dr. Gerald Slotosch, Vorsitzender des Lux Festspielvereins, wird zudem am 24. Mai die Heimatverbundenheit in den Werken von Friedrich Lux mit Musikbeispielen aufzeigen. Jonathan Gammert von der Musikwissenschaftlichen Abteilung der Uni Mainz wird am 25. Mai Wissenswertes zur 1. Sinfonie vermitteln. In der Concordiakirche in Ruhla erwartet den Gast am 26. Mai eine „Geistliche Abendmusik zu Schätzen - eine Collage aus Texten, Bildern und Musik“ mit Musik von Friedrich Lux und anderen. Das Programm wird von Verena und Stephan Lux, Ururgroßneffe von Friedrich Lux, sowie Andrea und Gerhard Reuther, Pfarrer an der Concordiakirche, gestaltet. Diese drei Veranstaltungen sind frei und sollen so auch der Bildung und Begegnung dienen. Welturaufführung der 1. Sinfonie von Friedrich Lux Zum Wochenende folgen drei Konzerte und ein Clubabend. Die Trinitatiskirche in Ruhla wird am 27. Mai beim Orchesterkonzert „Musikalische Schätze“ zum Ort der WeltUraufführung der 1. Sinfonie. Dies soll auch gefeiert werden, weshalb beim „Trinitatisclub nach der 1. Sinfonie“ Stefan Kling, Piano, die Trinitatiskirche Ruhla in Clubatmosphäre versetzen wird. Friedrich Lux hatte die 1. Sinfonie als 26-jähriger junger Komponist bei einem seiner Sommeraufenthalte 1846 in Ruhla komponiert. Das Werk selbst kam aber bisher nie zur Aufführung. Die Uraufführung nach 170 Jahren „Dornröschenschlaf“ dürfte damit nicht nur für Ruhlaer, sondern auch für Kulturbürger der Wartburgregion eine Großes Keltenfest 10 Jahre Keltendorf Sünna 25. + 26. Juni 2016 Samstag, den 25. Juni 10.00 Uhr Geführte Rundwanderung auf dem Keltenpfad durch Mitglieder des Rhön Klub ZV Vacha und des Keltenvereins Sünna Treffpunkt Keltendorf Sünna Rast auf der Öchsenberghütte Abschluss mit Führung im Keltendorf. 13.00 Uhr Historischer Markt im Keltendorf Sünna. Sensation sein. So wird dieses Konzert nochmal am 28. Mai in der Georgenkirche in Eisenach gegeben. Krönender Abschluss der Festspiele ist am 29. Mai das Kammerkonzert mit den drei Streichquartetten von Friedrich Lux im ehrwürdigen Telemannsaal im Schloss Wilhelmsthal - alles Programme und Orte mit Ausstrahlung. Die diesjährigen Festspiele stehen mit der Förderung junger Musiker ganz besonders in der Tradition des Wirkens von Friedrich Lux. Der Lux Festspielverein hatte 2016 zum ersten Mal den Nachwuchsförderpreis für Musiker ausgelobt. Drei Professoren der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ schlugen die Kandida- Die Landeskapelle Eisenach ist zu den Luxfestspielen mit einer Welturaufführung zu erleben Foto: Lux Festspielverein - - - - - - - - - Scottish Highland Piper - Dudelsackpfeifer Keltische Harfe Führungen im Keltendorf mit historischen Informationen Handwerksvorführungen historischer Markt Reiten für Kinder Bogenschießen Kräuterkunde der Kelten mit Besichtigung Kräutergarten Puppenspiel „Bremer Stadtmusikanten“ Sonntag den 26. Juni 11.00 Uhr Einlass 12.00 Uhr Einzug - Keltengruppe 13.00 Uhr Waffenschau - keltische Kampfvorführung 15.00 Uhr Einzug - Keltengruppe 16.00 Uhr Waffenschau - keltische Kampfvorführung 18.00 Uhr Siegerehrung - Hinkelsteinwerfen Angebote während des gesamten Tages: - Donner Trummel - Lieder und Tänze der Kelten ten für den Wettbewerb vor. Gewonnen hat Tatiana Kachko, die nun mit der Landeskapelle Eisenach unter Leitung von Gastdirigent Florian Krumpöck das Klavierkonzert Nr. 5 von Ludwig van Beethoven bei beiden Orchesterkonzerten „Musikalische Schätze“ spielen wird. Karten für die drei Konzertveranstaltungen der LuxFestspiele gibt’s in den Touristinformationen Ruhla, Bad Liebenstein, Bad Salzungen und Eisenach sowie online unter www.lux-festspiele.de. Kartenpreise im Vorverkauf 16,- Euro Erwachsene, 10,Euro Jugendliche. Abendkasse 17,- Euro Erwachsene, 10,Euro Jugendliche. Foto: Keltendorf Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 10 - Vorgestellt: Schulsozialarbeit im Wartburgkreis Regelschule Wutha-Farnroda Name der zuständigen Schulsozialarbeiterin: Annette Breitenstein Seit Dezember 2013 ist die Schulsozialarbeit ein fester Bestandteil des pädagogischen Angebotes an der Regelschule Wutha-Farnroda. Für die Schulsozialarbeiterin Annette Breitenstein steht die vertrauensvolle Arbeit mit Schülern, Eltern und Lehrern im Mittelpunkt. Sie will in schwierigen Situationen für ihre Schüler da sein und sie durch Krisen aber auch bei ihrer Freizeitgestaltung begleiten. Im Schulalltag gibt es immer wieder Probleme, welche Schüler nicht allein bewältigen können und wo ein offenes Ohr und ein Draufschauen von außen wichtig sind. Der Sozialarbeiterin ist der Glaube wichtig, dass jeder Mensch sich entwickeln kann und dafür das Potential in sich trägt. Ein weiterer Schwerpunkt der individuellen Förderung ist die Beratung und Unterstützung unserer ausländischen Schüler. Diese Kinder haben nicht nur die Sprachbarriere zu überwinden, sondern auch unterschiedliche Erfahrungen und Erlebnisse in ihrem Herkunftsland bzw. auf der Flucht gemacht, welche sie bearbeiten und bewältigen müssen. Die Unterstützung findet nicht nur in der persönlichen Beratung, sondern auch in verschiedenen Aktionen des Kennenlernens statt. Ausflug in die Eishalle Waltershausen Es wurden im Rahmen der Schulsozialarbeit verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. Zum Beispiel Theaterstücke zum Thema Mobbing bzw. Rassismus, ein Trommelprojekt für alle Schüler und Lehrer, eine Informationsveranstaltung über Drogenmissbrauch, in der ein ehemaliger Drogenabhängiger berichtete, wie schnell man in die Fänge der Sucht geraten kann. Ein Jugendrichter war zu Gast und hat zum Thema Cybermobbing informiert. Das Thema Demokratie wurde in einer Veranstaltung für die Klassen 8 und 9 aufgegriffen. Acht Schüler wurden erfolgreich zu Streitschlichtern ausgebildet. Trommelworkshop für alle Schüler und Lehrer Foto: A. Breitenstein Außerdem gibt es Angebote der Schulsozialarbeit zur Freizeit- und Feriengestaltung. Beispielsweise Ausflüge zum Kletterpark, Eislaufen und gemeinsames Kochen. Um ausländischen Schülern das Einleben in der neuen Schule zu erleichtern, werden viele gemeinsame Unternehmungen in der Freizeit durchgeführt. In dieser Zeit wird auf unkonventionelle Art ein gegenseitiges Kennenlernen und Erleben ermöglicht. Unsere Schüler mit Migrationshintergrund haben die Möglichkeit, sich auf spielerische Art Sprachkompetenzen zu erwerben. Foto: A. Breitenstein Seite - 11 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil Natur & Umwelt Schwalben an Gebäuden: Nester sind ganzjährig geschützt WARTBURGKREIS. Nach langen Flügen von mehreren tausend Kilometern Länge sind die Schwalben aus ihren Winterquartieren in Afrika auch in den Wartburgkreis zurückgekehrt. Während die Rauchschwalben in Ställen, Scheunen und in anderen zugänglichen Gebäuden ihre halb offenen Nestschalen bauen, nisten Mehlschwalben von außen an Gebäudefassaden unter Dachvorsprüngen. Die gerade einmal 20 g schweren Tiere leisten enormes: Trotz des langen Flugs aus den Winterquartieren sammeln sie in hunderten von Anflügen mit ihren kleinen Schnäbeln Schlamm, den sie so geschickt mit Speichel versetzen und an die Fassade kleben, dass am Ende in nur wenigen Tagen ein geschlossenes Nest mit Einflugloch entstanden ist. Das Bauwerk muss die Last der Jungen und der Elterntiere tragen können. Um geeignete Schlammpfützen zu finden, müssen Sie in der heutigen Zeit oft weit fliegen. Im Flug erjagen sie Unmengen von Insekten, von denen sie sich ausschließlich ernähren und den Menschen dadurch zahlreiche „Plagegeister“ vom Leibe halten. Die Fassade muss so rau sein, dass der Schlamm Foto: Wikipedia an der Wand hält, und einen ausreichenden Dachvorsprung haben. Spätestens nach dem Schlupf der Jungen gibt es durch den Kot der Nestlinge mitunter Probleme wegen der Verschmutzung der Hausfassaden. Mehl- und Rauchschwalben sind besonders geschützt. Da die Vögel ihre Nester in der Regel jährlich wiederkehrend nutzen, sind diese Nester als Fortpflanzungs- und Ruhestätten ganzjährig geschützt und dürfen nicht entfernt werden. Schwalbenabwehr oder die Nestentfernung, z.B. bei Fassadenrenovierungen, bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Unzulässig ist auch das Anbringen von Baustellen- oder Aluminiumbändern, Netzen, Metallspikes oder anderen Abwehrmöglichkeiten, wenn die Fassade bereits von den Vögeln besiedelt ist. Ausnahmen oder Befreiungen können mit Auflagen zugelassen bzw. erteilt werden. Grundsätzlich müssen dazu aber gewichtige Gründe geltend gemacht werden können. Eine als unliebsam empfundene Fassadenverschmutzung allein reicht dafür nicht aus. Die Naturschutzbehörde ist allerdings um unproblematische und unbürokratische Lösungen bemüht, die sich zumeist finden lassen, z.B. durch Anbringen von Kunstnestern an unkritischen Stellen. Schließlich ist ein Zusammenleben von Tier und Mensch durch das Anbringen sog. Kotbrettchen oder Kotbleche, die die Fassade vor dem Kot schützen, möglich. Die Bretter sind mindestens einen halben Meter oder mehr (je nach Dachvorsprung) unterhalb der Nester zu montieren, da der freie Anflug von unten für die Schwalben gewährleistet sein muss und die Vögel ansonsten darunter neu bauen. Die geringen Kosten sind vom Hauseigentümer zu tragen – sie würden ebenso beim Anbringen nicht zulässiger Abwehrmaßnahmen entstehen. Schwalben galten und gelten als Glücksbringer. Sie sind zudem nützlich und gehören zum Ortsbild unserer ländlichen Dörfer und Kleinstädte. Nur wenn die vorhandenen Brutstätten effektiv geschützt werden, ist deren Erhaltung möglich. Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde sind unter der Tel.-Nr. 03695/616702 (Herr Heck) bzw. -6703 (Herr Klingelhöfer) zu erreichen. (Heck) Veranstaltung mit Imkern BAD SALZUNGEN. Am 25. Juni findet in der Zeit von 10 - 12 Uhr im Raum 3 des Landratsamtes in Bad Salzungen eine Fortbildungsveranstaltung für Imker statt. Eingeladen zu dieser Veranstaltung sind alle organisierten und nichtorganisierten Imker des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach. Themen dieser Veranstaltung sind aktuelle wichtige Bienenseuchen und -erkrankungen, lebensmittelrechtliche Anforderungen an Honig wie die korrekte Kennzeichnung nach Honigverordnung. Vorträge zu diesen Themen werden duch Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz Bad Langensalza sowie durch Amtstierarzt Dr. Gunter Hädrich gehalten. Diese Veranstaltung soll ebenso dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Imkern und dem Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt zu intensivieren. Um eine vorherige Anmeldung beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt per Telefon 03695-617301 oder Fax 03695-617398 wird bis zum 10. Juni gebeten. Gruppenanmeldungen über die Imkervereine sind möglich und erwünscht. Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 12 - Service Ihr Landratsamt informiert ... Spenden für Flüchtlinge werden Bürgersprechstunde wieder angenommen des Landrates Ab sofort werden wieder Spenden für Flüchtlinge im alten Landratsamt des Wartburgkreises, in der Andreasstraße in Bad Salzungen, Kreistagssaal (1. Etage) entgegengenommen. Dort nehmen freiwillige Helfer aus dem Mehrgenerationenhaus die Spenden zu folgenden Öffnungszeiten an: montags von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 14 - 18 Uhr. Momentan benötigt die Kleiderkammer des Wartburgkreises dringend Sommerbekleidung, vor allem Männerbekleidung für Jugendliche in kleineren Größen, Unterwäsche, Schlafanzüge sowie Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder usw. Bitte die Spenden an den angegebenen Öffnungszeiten im alten Landratsamt abgeben. Der Zugang zum alten Kreistagssaal erfolgt über den hinteren Parkplatz und ist von dort ausgeschildert. Bei Fragen ist das Mehrgenerationenhaus unter Tel.: 03695/603883 zu kontaktieren. Kreisbeigeordnete Nicole Gehret bedankt sich bei den ehrenamtlichen Helfern des Mehrgenerationenhauses für deren Engagement Neue Gleichstellungsbeauftragte des Wartburgkreises Seit dem 4. April ist Monika Wagner die neue Gleichstellungsbeauftragte des Wartburgkreises. Sie fördert und überwacht die Durchführung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und unterstützt das Landratsamt bei dessen Umsetzung. Sie gibt Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellungen, wenn notwendig in Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungs- und Beratungsstellen, auch Hilfe im Einzelfall. Monika Wagner ist im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, in Zimmer 225 und unter der Telefonnummer 03695-615108 zu erreichen. EISENACH. Am Mittwoch, 8. Juni um 17 Uhr lädt Landrat Reinhard Krebs zur Bürgersprechstunde in das Bürgerbüro in Eisenach, ErnstThälmann-Straße 74 (über der Zulassungsstelle), ein. An diesem Nachmittag können sich Bürger mit Proble- men und Hinweisen an die Kreisverwaltung des Landkreises richten und mögliche Lösungsansätze mit Reinhard Krebs besprechen. Eine Voranmeldung ist nicht zwingend erforderlich aber wünschenswert unter Telefon 03695 - 615101. Liebe Eltern der Hortkinder des Wartburgkreises, mit der Anmeldung Ihres Kindes in den Schulhort an einer Grundschule in der Trägerschaft des Wartburgkreises entsteht grundsätzlich eine Gebührenschuld zur Zahlung der Hortgebühren. Die Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung ist immer ab Schuljahresbeginn am 01. August eines Jahres fällig. Beachten Sie bitte, dass seit dem Schuljahr 2013/2014 der Juli eines jeden Schuljahres der gebührenfreie Monat (keine Zahlung der Hortgebühren) ist. Die Hortgebühren können mit bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden. Zur Berechnung einer eventuellen Ermäßigung ab August werden folgende Unterlagen benötigt: • Einkommensteuerbescheid (EStB) vergangenen Kalenderjahres (Bsp. Schuljahr 2016/2017 EStB von 2015) oder • Ja h re s v e rd ie ns t b e scheinigung (z. B. mit Lohnnachweis Dezember 2015 oder elektr. Lohnsteuerbescheinigung) • außerdem bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung aus dem Vorjahr • aktueller Bescheid für ALG, ALG II, Wohngeld u. Leistungen nach dem SGB III, SGB XII, SGB VIII sowie sonstige öffentliche Sozialleistungen (vollständige Folgebescheide sind unaufgefordert umgehend nach Erhalt einzureichen) • Nachweis über den Erhalt von Renten, BAföG, BAB • Nachweis über den Erhalt / die Zahlung von Unterhalt (Kindesunterhalt/ Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt) • Nachweise für sonstige Einkommen ( z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge (Zinsen etc.), Elterngeld, Pflegegeld, Krankengeld usw.) • Kindergeldnachweis i. V. mit Ausbildungs-/ Schul- bzw. Studiennachweis (bei vollj. Geschwisterkindern) • Nachweis über Kita-/ Schulhortbetreuung für Geschwisterkinder im Haushalt. Bitte reichen Sie die erforderlichen Nachweise bis spätestens 15. Juli 2016 im Landratsamt (Amt für Schule und Kultur) oder in der zuständigen Grundschule ein. Andernfalls erfolgt die Berechnung mit einem monatlichen Einkommen in Höhe von mehr als 2.500,00 Euro und eine Änderung der Gebührenhöhe kann rückwirkend nicht erfolgen! Seite - 13 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil Service Glückwünsche Alters- und Ehejubiläen 100. Geburtstag: Frau Anna Krämer, Gerstungen, am 05.05.2016 Frau Anita Gallert, Ruhla, am 15.05.2016 65. Hochzeitstag: Frau Käthe und Herr Gerhard Mähler, Nazza, am 29.04.2016 Frau Christa und Herr Günter Heidrich, Gerstungen OT Oberellen, am 05.05.2016 Frau Helga und Herr Bernhard Cziuppa, Leimbach, am 05.05.2016 Frau Ruth und Herr Kurt Vollmer, Krayenberggemeinde OT Dietlas, am 12.05.2016 60. Hochzeitstag: Frau Anni Margaretha und Herr Harald Schulz, Dermbach, am 20.04.2016 Frau Elfriede und Herr Horst Schmidt, Moorgrund OT Etterwinden, am 20.04.2016 Frau Christa und Herr Felix Langlotz, Wutha-Farnroda, am 20.04.2016 Frau Gudrun und Herr Wilfried Böttger, Bischofroda, am 21.04.2016 Frau Hannelore und Herr Günter Wohlfahrt, Tiefenort, am 27.04.2016 Frau Anneliese und Herr Wolfgang Taubert, Bad Liebenstein OT Bairoda, am 27.04.2016 Frau Elisabeth und Herr Herbert Linhardt, Vacha, am 27.04.2016 Frau Hildegard und Herr Harry Sinzinger, Hörselberg-Hainich OT Behringen, am 28.04.2016 Frau Christa und Herr Karl Krauß, Gerstungen OT Oberellen, am 28.04.2016 Frau Annemarie und Herr Horst Engelmann, Vacha, am 05.05.2016 Frau Erika und Herr Alfred Behrendt, Gerstungen, am 05.05.2016 Frau Ruth und Herr Günter Stein, Gerstungen, am 05.05.2016 Frau Liselotte und Herr Fritz Wagner, Marksuhl OT Eckardtshausen, am 05.05.2016 Frau Edith und Herr Werner Schwarz, Vacha, am 05.05.2016 Frau Irmgard und Herr Helmut Schmidt, Dippach, am 05.05.2016 Frau Erika und Herr Martin Becker, Tiefenort, am 07.05.2016 Frau Irene Eleonore und Herr Erwin Johann Schmirler, Dermbach OT Unteralba, am 08.05.2016 Frau Anni und Herr Johannes Luck, Neidhartshausen, am 11.05.2016 Frau Maria und Herr Gerhard Ortmann, Bad Liebenstein, am 12.05.2016 Frau Elfriede und Herr Heinz Grahl, Gerstungen OT Lauchröden, am 12.05.2016 Frau Lina und Herr Paul Baumbach, Vacha OT Mariengart, am 12.05.2016 Frau Eleonore und Herr Karl Stöber, Hörselberg-Hainich OT Behringen, am 12.05.2016 Frau Anna Maria und Herr Rudolf Joseph Schäfer, Zella/Rhön, am 15.05.2016 Blutspendetermine für Mai 2016 Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH Mi Mi Do Do Fr Mi Do Fr Fr Mo 18.05.2016 18.05.2016 19.05.2016 19.05.2016 20.05.2016 25.05.2016 26.05.2016 27.05.2016 27.05.2016 30.05.2016 17:00 - 19:00 17:00 - 19:30 16:30 - 19:30 16:30 - 20:00 17:00 - 20:00 16:00 - 20:00 17:00 - 20:00 16:00 - 20:00 16:00 - 20:00 16:00 - 19:30 Mihla, Bürgerhaus „Goldene Aue“, Bahnhofstraße 22 Creuzburg, Kindergarten der Johanniter Unfall Hilfe e. V., Auf dem Hohnert 2 B Völkershausen, Saal Wandelhalle - Unterstützung durch „Schmiedechor & Freunde e. V.“, Meierei 7 Ettenhausen, an der Suhl, Bürgerhaus, Saal, Roter Graben 2a Vacha, Vereinsheim „Zum Latsch“, Am Bahnhof Spahl, NEU! Dorfgemeinschaftshaus, Zum Sohl 11 Fischbach, Gasthaus „Zur Post“, Umpfenstraße 1 Dermbach, Bistro-Restaurant „Zur Zehnt“, Wiesenthaler Straße 6 Berka/Werra, Regelschule, Herdaer Straße 8c Treffurt, Regelschule, Schulstraße 9 DRK Kreisverband Bad Salzungen e. V. Fr 27.05.2016 17:00 - 20:00 Immelborn, Alea Sanitas, Karl-Marx-Straße 32 DRK Kreisverband Eisenach e. V. Mo 30.05.2016 Mi 01.06.2016 16:30 - 19:00 16:00 - 19:00 Treffurt, Regelschule, Gartenstraße 2 Eisenach, DRK Kreisverband, Rot-Kreuz-Weg 1 Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Seite - 14 - Amtsblatt Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen des Wartburgkreises sind auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/ausschreibungen/ veröffentlicht. Öffentliche Bekanntmachungen Kreistagssitzung Die 16. Sitzung des Kreistages findet am Dienstag, dem 24.05.2016 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: I. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der Niederschrift der Kreistagssitzung vom 15.03.2016 3. Aufhebung des Beschlusses des Kreistages 0271/2015 vom 04.11.2015 betr. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages 4. Artikelsatzung zur Neuregelung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis (Wiedervorlage aus der Kreistagssitzung vom 15.03.2016) 5. Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017 bis 2024 6. Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen; Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes 7. Antrag betr. Erstellung von Sozialberichten für den Wartburgkreis 8. Information über eine Eilentscheidung des Landrates betr. außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61000.65510 - Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ 9. Rechenschaftsbericht der Bürgerbeauftragten des Wartburgkreises für das Jahr 2015 10.Mitteilungen des Landrates und anschließende Aussprache 11.Fragestunde II. Nichtöffentlicher Teil Die Öffentliche Bekanntmachung zur Kreistagssitzung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/#c10712 zu finden. Bad Salzungen, 04.05.2016 gez. Krebs Landrat Kreisausschusssitzung Die 17. Sitzung des Kreisausschusses findet am Montag, dem 23.05.2016 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: I. Öffentlicher Teil A Vorlagen zur abschließenden Behandlung durch den Kreisausschuss 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2. Genehmigung der Niederschriften der Kreisausschusssitzungen vom 14.03.2016 und 25.04.2016 3. Anfragen und Mitteilungen B Vorbereitung der Kreistagssitzung 4. Aufhebung des Beschlusses des Kreistages 0271/2015 vom 04.11.2015 betr. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages 5. Artikelsatzung zur Neuregelung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis (Wiedervorlage) 6. Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017 bis 2024 7. Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen; Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes 8. Antrag betr. Erstellung von Sozialberichten für den Wartburgkreis 9. Anfragen und Mitteilungen II. Nichtöffentlicher Teil Die Öffentliche Bekanntmachung zur Kreisausschusssitzung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/#c10712 zu finden. Bad Salzungen, 06.05.2016 gez. Krebs Landrat Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seinen Sitzungen am 04.11.2015 und 15.12.2015 folgende Beschlüsse gefasst: 04.11.2015: 1. Der Kreistag des Wartburgkreises wählt im Wege einer Ergänzungswahl bis zum Ablauf der kommunalen Wahlperiode Herrn Jens Klische als weiteres sachkundiges Mitglied des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse (Ersatz für Herrn Werner Neumann). 2. Der Kreistag beschließt, auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Herrn Sven Schlossarek als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (Ersatz für Frau Anja Müller) zu bestellen. 3. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45570.77132 - Hilfen in Heimen und sonstige betreute Wohnform - in Höhe von 170.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben Haushaltsstelle Bezeichnung 45267.71800 45550.77000 45610.76120 Betrag in € Zuschüsse an freie Träger (Örtliche Jugendförderung / Kinderschutzdienst Beratungsstelle) 7.100,00 Leistungen der sonstigen Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen (Tagesgruppen) 68.500,00 Hilfen durch Familienpflege für junge Volljährige 15.000,00 ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ Seite - 15 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Amtlicher Teil Haushaltsstelle Bezeichnung Betrag in € 48100.78800 Zahlung des Unterhaltsvorschusses an Berechtigte 40.000,00 29000.63900 Kosten der Schülerbeförderung 30.000,00 sowie durch Mehreinnahmen 45540.16200 Erstattungen von anderen Jugendhilfeträgern 7.400,00 45570.25540 Leistungen von Sozialleistungsträgern (Berufsausbildungsbeihilfe) 2.000,00 Gesamtsumme der Deckungsmittel: 170.000,00 4. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 580.000 € in der Haushaltsstelle 41288.74660 - Sonstige Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen iE (Eingliederungsheime). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 41500.17100 - Zuweisungen des Landes für Grundsicherung - in Höhe von 480.000 € sowie durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 - Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende - in Höhe von 100.000 €. 5. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 146.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74653 Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen iE (Förderbereich). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 41258.25120 - Kostenersatz iE - in Höhe von 56.200 € sowie durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 48200.69100 - Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende - in Höhe von 39.800 € und 41010.73000 - Hilfe zum Lebensunterhalt avE - in Höhe von 50.000 €. 6. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 102.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74650 Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen iE (Arbeitsbereich). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 41168.25110 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE - in Höhe von 28.000 €, 41168.25900 - Rückzahlung gewährter Hilfen (Darlehen) iE - in Höhe von 46.700 €, 41288.25113 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE (Suchtkrankenhilfe) - in Höhe von 21.500 € und 41288.25940 - Rückzahlung gewährter Hilfen iE (überzahlte Beträge aus Vorjahren) in Eingliederungsheimen - in Höhe von 5.800 €. 7. Der Kreistag nimmt den Sozialbericht des Wartburgkreises 2014 zur Kenntnis und verweist diesen zur Beratung in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit. 8. Der Kreistag des Wartburgkreises fordert den Erhalt des Wartburgkreises und bekennt sich erneut zu einer freiwilligen Fusion mit der kreisfreien Stadt Eisenach. Die Fusion soll zum Beginn der nächsten regulären Wahlperiode greifen. Der Kreistag des Wartburgkreises steht dem Wunsch Dritter, zur Wartburgregion hinzuzustoßen, offen gegenüber. Der Landrat als Vertreter des Wartburgkreises wird beauftragt, dieses Vorhaben gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach gegenüber der Thüringer Landesregierung zu vertreten und zugleich den Willen des Kreistages deutlich zu artikulieren. Der Kreistag unterstützt den Landrat bei dessen Gesprächen und Verhandlungen mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach. Der Kreistag und seine Gremien werden hierbei nach Maßgabe einbezogen und weiterhin regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen informiert. 9. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, die Geschäftsordnung des Kreistages im § 6 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen: „Zugelassen sind auch die Geschäftsführer der Kreistagsfraktionen. Gleiches gilt für nichtöffentliche Ausschusssitzungen.“ 10.Der Kreistag verweist den vorliegenden Antrag der Fraktion SPD-GRÜNE-LAD betr. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Wartburgkreis zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft. 11.Der Kreistag beschließt, der Höhergruppierung von Frau Bastian in die Entgeltgruppe E 15 TVöD mit Wirkung vom 01.04.2016 zuzustimmen. 15.12.2015: 1. Der Kreistag wählt Herrn Udo Schilling für die Dauer von sechs Jahren zum Ersten hauptamtlichen Beigeordneten des Wartburgkreises. 2. Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 einschließlich deren Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Vorberatung an die Fachausschüsse unter Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses. Die abschließende Vorberatung erfolgt im Kreisausschuss. 3. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 € bei der Haushaltsstelle 65000.96030 - Planungs- und Baukosten K 97 (Tiefenort-SLZ inkl. Radweg und OU Unterrohn). Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsausgaberest in Höhe von 150.000,00 € bei der Haushaltsstelle 65000.96600 - Radwegebau. 4. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 130.000 € in der Haushaltsstelle 41288.74663 - Suchtkrankenhilfe iE. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 41288.25544 - Leistungen von Sozialleistungsträgern iE (Eingliederungsheime) - in Höhe von 73.000 €, 41500.24910 - Rückzahlung zu Unrecht erbrachter Grundsicherungsleistungen avE - in Höhe von 19.700 €, 41168.25110 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE - in Höhe von 20.400 €, 41288.25543 - Leistungen von Sozialleistungsträgern iE (Suchtkrankenhilfe) - in Höhe von 5.900 € und 41288.25113 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE (Suchtkrankenhilfe) - in Höhe von 2.700 € sowie durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 48200.69210 - Anteilsfinanzierung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Bad Salzungen - in Höhe von 4.700 € und 48200.69240 - Leistungsbeteiligung bei Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden „Modellprojekt Suchtkrankenhilfe“ - in Höhe von 3.600 €. 5. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 27000.95150 - Sanierungsmaßnahmen Förderschule Bad Salzungen, A.-Schweitzer-Str. 10/12, in Höhe von 130.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 22500.36210 - Investitionszuweisung der Gemeinde Mihla - in der gleichen Höhe. 6. Der Landrat wird verpflichtet, zur Sitzung des Kreistages am 26.01.2016 die Auswirkungen der geplanten Erhöhung des Kreisumlagesolls auf die dauernde Leistungsfähigkeit der Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden zu ermitteln und dem Kreistag vorzulegen. 7. Der Kreistag beschließt: Die Geschäftsordnung des Kreistages des Wartburgkreises wird im § 8 Absatz 1 wie folgt geändert: Der Punkt „Mitteilungen des Landrates“ lautet künftig „Mitteilungen des Landrates und anschließende Aussprache“ und wird vor der Fragestunde eingeordnet. 8. Der Kreistag beschließt: Der § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages des Wartburgkreises wird wie folgt geändert: „In die Ausschüsse nach Abs. 2 sind jeweils nicht mehr als 2 sachkundige Bürger zu berufen. Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen und Gruppen entsprechend ihren Sitzanteilen in den jeweiligen Ausschüssen zu. Die sachkundigen Bürger werden vom Kreistag durch Beschluss bestellt.“ 9. Der Kreistag beschließt, der Höhergruppierung von Frau Prof. Dr. Dören in die Entgeltgruppe 15 TVöD mit Wirkung vom 01.11.2015 zuzustimmen. 10.Der Kreistag beschließt, der Versetzung des Leitenden Kreisrechtsdirektors A. Knierim in den Ruhestand mit Ablauf des 31.12.2015 zuzustimmen. Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Der Kreisausschuss hat in seinen Sitzungen am 02.11.2015 und 14.12.2015 folgende Beschlüsse gefasst: 02.11.2015: 1. Der Kreisausschuss beschließt die 7. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Rettungsdienstbereich Wartburgkreis in der vorliegenden Fassung mit Wirkung vom 01.01.2016. 2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45560.76120 - Hilfen durch Familienpflege - in Höhe von 55.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgabe in der Haushaltsstelle 45610.77132 - Hilfen in Heimen und sonstige betreute Wohnform - in Höhe von 49.500,00 € und durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 45560.24100 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz (Jugendliche) - in Höhe von 2.300,00 € und 45560.24110 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz (Eltern) - in Höhe von 3.200,00 €. 3. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45560.67200 - Erstattungen an andere Jugendhilfeträger - in Höhe von 17.500,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 45310.76900 - Sonstige Leistungen (Örtliche Jugendförderung/Frühe Hilfen) - in Höhe von 16.000,00 € und 45550.77290 - Sonstige Leistungen der Jugendhilfe - in Höhe von 1.500,00 €. 4. Der Kreisausschuss beschließt für die Aktualisierung des vorhandenen Geoinformationssystems eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 79120.93500 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - i. H. v. 31.700,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 € in der Haushaltsstelle 21100.36200 - Investitionszuweisung der Gemeinde Dippach für die Sportanlage GS Dippach, in Höhe von 11.000 € in der Haushaltsstelle 22500.36220 - Investitionszuweisung Gemeinde Unterbreizbach für SSH Unterbreizbach und in Höhe von 700 € in der Haushaltsstelle 65000.34010 - Veräußerung von Grundstücken, baulichen Anlagen und grundstücksgleichen Rechten. 5. Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 5a der Hauptsatzung des Wartburgkreises die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 32.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74652 - Sozialversicherungsbeiträge. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 - Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende - in Höhe von 32.000 €. 6. Der Kreisausschuss beschließt, den Planungsauftrag für den Ausbau der Kreisstraße K 98 in der Ortslage Oberrohn, 2. und 3. Bauabschnitt, vom Abzweig Straße „Am Fichtenkopf“ bis „Dorfstraße“ an das Planungsbüro - PBB - Bad Salzungen GmbH, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 30.09.2015 zu vergeben. 7. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt der Sanierung des Schulhofbereiches der Grundschule Ruhla an das Büro für Bauplanung und Architektur KRAUS GbR, Dermbach auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 27.11.2014 und auf der Grundlage des Architektenvertrages vom 27.11.2014 / 09.02.2015 für den 2. Bauabschnitt. 8. Der Kreisausschuss beschließt, die Leistungen zum vorliegenden Angebot für Lizenzen, Fachschalen, Schnittstellen und sonstiger Komponenten für ein Geodateninformationssystem an die CAIGOS GmbH, Im Driescher 7-9, 66459 Kirkel-Neuhäusel, zu vergeben. 14.12.2015: 1. Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000,00 € bei der Haushaltsstelle 65000.94150 - Sanierungsmaßnahmen K 509 (L1020/ Seite - 16 Oberellen-Unterellen-Lauchröden/K505). Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in Höhe von 60.000,00 € bei der Haushaltsstelle 65000.36180 - Investitionszuweisung des Landes für Radwegebau. 2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 22500.94120 - Sanierungsmaßnahmen RS Seebach, F.-Engels-Ring 1 in Höhe von 50.000 €. Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 03500.93200 - Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - in Höhe von 8.000 €, durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03500.94600 - Sanierungsmaßnahmen Thälmann-Str. 72-74 - in Höhe von 20.000 €, durch Abgang auf Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 23000.96900 - Kleine Baumaßnahmen - in Höhe von 5.000 €, durch Abgang auf Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 21100.94240 - Sanierungsmaßnahmen GS Nazza, Hauptstraße 93 - in Höhe von 7.500 € und durch Abgang auf Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 21100.94130 - Sanierungsmaßnahmen GS Creuzburg, Klosterstraße in Höhe von 9.500 €. 3. Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.93510 - Erwerb von Feuerwehrtechnik - in Höhe von 26.100,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 13000.98200 - Investitionszuweisungen an Städte und Gemeinden für Gerätehäuser - in Höhe von 26.100,00 €. 4. Der Kreisausschuss beschließt gemäß Dienstanweisung Nr. 14/2013 die Verlängerung der befristeten Niederschlagung einer offenen Forderung in Höhe von 37.923,21 € bis zum 30.09.2016. 5. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Herstellung und Lieferung von zwei Drehleitern DLA (K) 23/12 für die Stützpunktfeuerwehren Kaltennordheim und Vacha an die Firma Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30 in 89079 Ulm zu vergeben. Die Öffentliche Bekanntmachung zu den Beschlüssen des Kreistages und Kreisausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/#c10712 zu finden. Bad Salzungen, 20.04.2016 gez. Krebs Landrat 2. Änderung der Gebührensatzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für die örtliche Rechnungsprüfung Aufgrund des § 81 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.12.2015 (GVBl. S. 183) hat der Kreistag des Wartburgkreises in seiner Sitzung vom 15.03.2016 folgende zweite Änderungssatzung der Gebührensatzung beschlossen: I. Die Gebührensatzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für die örtliche Rechnungsprüfung vom 18.12.2003, zuletzt geändert mit der 1. Änderungsatzung vom 10.12.2007, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Gebührenerhebung Nach „ThürKO“ werden ein Komma sowie die Worte “die Prüfung von Verwendungsnachweisen“ eingefügt. Seite - 17 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Amtlicher Teil 2. § 2 Gebührenschuldner Nach dem Wort „Zweckverbände“ werden die Worte „und kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts“ eingefügt. 3. § 4 Maßstab und Höhe der Gebühr Im Absatz 1 wird Satz 3 ersatzlos gestrichen. Im Absatz 2 wird der Betrag „43,00 €“ durch den Betrag „55,00 €“ ersetzt. Es wird ein Satz 3 mit folgendem Wortlaut angefügt: „Reisekosten sind in der Gebühr nach Satz 1 enthalten und werden nicht gesondert erhoben.“ 4. § 5 Auslagen Absatz 1 wird ersatzlos gestrichen. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. Im neuen Absatz 1 wird das Wort „Landkreises“ durch „Landratsamtes“ ersetzt. Das Wort „Entgelt“ wird durch „Auslagen“ ersetzt. II. Inkrafttreten Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft, frühestens jedoch mit Beginn der Prüfung der Jahresrechnung 2015. Bad Salzungen, den 20.04.2016 gez. Krebs Landrat DS Gemäß § 100 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen: Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Diese Öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/ neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/#c10712 zu finden. Bad Salzungen, 04.05.2016 gez. Krebs Landrat Standortbezogene Vorprüfung nach § 3 a Satz 2 UVPG Die Rhönland eG, Am Lindig, 36466 Dermbach, hat einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der wesentlich geänderten Anlage zum Halten von Geflügel (Legehennen) gemäß §§ 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 7.1.1.2/V der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) am Standort Oechsen, Flur 3, Flurstück 522/3, gestellt. Antragsgegenstände sind Änderung der Aufstallungs- und Haltungsform im Stall 5, Änderung der Tierbelegung im Stall 6, Erhöhung des Gesamttierbestandes der Anlage. Die beantragte wesentliche Änderung betrifft eine Anlage, die in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Nr. 7.1.3 Spalte 2 genannt ist. Deshalb wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt. Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben: Im Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG wird nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt, dass mit dem o.g. Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) im Landratsamt Wartburgkreis, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde, Andreasstraße 11, 36433 Bad Salzungen, zugänglich. Diese öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/ neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/#c10818 zu finden. Bad Salzungen, den 12.04.2016 gez. Krebs Landrat Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung In der Finanzverwaltung des Landratsamtes Wartburgkreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Sachbearbeiters / Sachbearbeiterin Buchungen in Vollzeit zu besetzen. Es handelt sich um ein für die Dauer von einem Jahr befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig: • Sachbuchhaltung und Personenkontenführung mit dem EDV-Programm newsystem-kommunal • Erstellung von Auswertungen für die Sachbuchhaltung und Personenkontenführung sowie vorbereitende Erstellung von Haushalts- und Kassenstatistiken • Jahresabschlussarbeiten mit den Sachgebieten Haushalt und Kreiskasse • Buchungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des kommunalen Haushaltsrechts (Kosten- und Leistungsrechnung). Folgende Anforderungen werden an die Bewerber/Bewerberinnen gestellt: • abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Bürokauffrau/mann oder Fachangestellten für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellten • überdurchschnittliche Fähigkeiten in Bezug auf Genauigkeit und Zuverlässigkeit im Umgang mit Zahlen/Datenträ- Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 gern sowie termingenaue Einhaltung aller Arbeitsablaufprozesse • sicherer Umgang und Erfahrung in der Anwendung der Microsoft-Office-Programme Word und Excel • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung • Teamfähigkeit. Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Männern interessiert, um deren Anteil in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu steigern. Diese Stelle ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Geht eine entsprechende Bewerbung ein, wird geprüft, ob dem Teilzeitwunsch im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Demski (Tel. 03695/615600) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gerne zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 20.05.2016 an das Landratsamt Wartburgkreis Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen: [email protected]. Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Seite - 18 - • • • • • • • • • • bahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung entsprechend § 9 Abs. 2 Nr. 1 Thüringer Laufbahngesetz) mehrjährige Berufserfahrung in der Sachbearbeitung, die nach Art und Schwierigkeit den Anforderungen des mittleren Dienstes entspricht Kenntnisse im Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht anwendungsreife Kenntnisse im Umgang mit den EDVStandardprogrammen hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität Fähigkeit, sich kurzfristig verwaltungsspezifische Fachkenntnisse anzueignen ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten Teamfähigkeit Führerschein der Klasse B (3) und Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber. Was wir bieten: • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten • Stellen in Vollzeit (40 h/Woche), welche grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten geeignet sind • Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. A 8 ThürBesG • betriebliches Gesundheitsmanagement • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Da Männer auf Stellen mit entsprechenden Tätigkeiten im Landratsamt Wartburgkreis das unterrepräsentierte Geschlecht darstellen, werden diese bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gern zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 27.05.2016 an das Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung Im Landratsamt Wartburgkreis sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Sachbearbeiterstellen des mittleren Verwaltungsdienstes (m/w) zu besetzen. Gesucht werden Sachbearbeiter/innen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Antragsbearbeitung sowie Bescheiderteilung insbesondere in der Leistungsverwaltung. Was wir erwarten: • erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder Abschluss des Fortbildungslehrganges I oder Lauf- Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen: [email protected]. Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Seite - 19 - Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Amtlicher Teil Landratsamt Wartburgkreis Stellenausschreibung Das Landratsamt Wartburgkreis hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zu besetzen. Sie erwartet schwerpunktmäßig folgendes Aufgabengebiet: • Beratung und Unterstützung von Eltern, Personensorgeberechtigten, Kindern und benachteiligten jungen Menschen zur Förderung der Erziehung in der Familie • Beratung und Unterstützung von Eltern in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Ausführung der Personensorge und des Umgangsrechts unter angemessener Beteiligung des Kindes oder des Jugendlichen • Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII - Prüfung, Planung, Gewährung, Vermittlung sowie Koordinierung der geeigneten Hilfemaßnahmen • Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gem. § 35 a SGB VIII - Auswahl, Gewährung und Durchführung der geeigneten Maßnahmen • Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes bei Kindeswohlgefährdung - Einleitung von Schutzmaßnahmen für körperlich, geistig und seelisch gefährdete, vernachlässigte, missbrauchte und misshandelte Kinder und Jugendliche (einschließlich Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen) • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit im Sozialraum. Was wir erwarten: • abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogen/in mit staatlicher Anerkennung bzw. zum/zur Diplompädagogen/in • Erfahrung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit • umfassende Rechtskenntnisse im Bereich des SGB VIII, SGB I, GG sowie BGB • Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit • hohe psychische und physische Belastbarkeit sowie Entscheidungsfähigkeit, besonders in Krisensituationen • Bereitschaft zur ständigen fachspezifischen Weiterbildung und zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Aufgabengebietes • Erfahrungen und Kenntnisse in Verwaltungsabläufen sowie einschlägige PC-Kenntnisse wären dienlich • Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber. Was wir bieten: • ein mindestens für ein Jahr befristetes Beschäftigungsverhältnis als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG • eine Stelle in Vollzeit (40 h/Woche), welche grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten geeignet ist • Bezahlung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD • Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes • betriebliches Gesundheitsmanagement • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Da Männer auf Stellen mit entsprechender Tätigkeit eines/einer Sozialarbeiters/in bzw. Sozialpädagogen/in im Landratsamt Wartburgkreis das unterrepräsentierte Geschlecht darstellen, werden diese bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Scheumann (Tel. 03695/617100) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gern zur Verfügung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 27.05.2016 an das Landratsamt Wartburgkreis - Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen. Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen: [email protected]. Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. Öffentliche Bekanntmachung der Wohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG Die Wohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG gibt bekannt, dass die diesjährige Vertreterversammlung am: Dienstag, dem 07.06.2016 um 18:00 Uhr im Kurhaus am Burgsee in Bad Salzungen stattfindet. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Beratung gemäß § 35 Abs. 2 a, b der Satzung der WBG über den Lagebericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates 3. Beschlussfassung gemäß § 35 Abs. 1 b der Satzung der WBG über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) 4. Beratung gemäß § 35 Abs. 2 c der Satzung der Genossenschaft über den Bericht der gesetzlichen Prüfung 2015 5. Beschlussfassung gemäß § 35 Abs. 1 f der Satzung der WBG über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates 6. Beratung und Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß §§ 24 Abs. 7 und 35 Abs. 1 g der Satzung der WBG 7. Schlusswort Lehmann-Volkert -Vorsitzende des AufsichtsratesWohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Hörselberg-Hainich Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Die vom Gewässerunterhaltungszweckverband Hörselberg-Hainich am 21.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2016 einschließlich Anlagen wurde dem Landratsamt des Wartburgkreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat am 10.05.2016 unter dem Aktenzeichen 17 565 G 200-340/16(Te) den Eingang der Haushaltssatzung 2016 gemäß § 21 Abs.3 S.2 ThürKO bestätigt, die vorgelegte Haushaltssatzung 2016 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die sofortige Bekanntmachung der Satzung wird zugelassen (§ 21 Abs.3 S.3 ThürKO). Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auslegung Haushaltssatzung und -plan 2016 Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2016 des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Hörselberg-Hainich in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis einschließlich 31. Mai 2016 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, OT Behringen, 1. Etage, -Steuerabteilung- oder -Kämmerei-, Hauptstr. 90 A in 99820 Hörselberg-Hainich, eingesehen werden. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 und 3 ThürKO unter oben genannter Anschrift wird hiermit hingewiesen. Seite - 20 §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000,00 € festgesetzt. §5 (1) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO für überplanmäßige Ausgaben wird auf 2.500,00 € je Haushaltsstelle festgesetzt. (2) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO für außerplanmäßige Ausgaben wird auf 2.500,00 € je Haushaltsstelle festgesetzt. (3) Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 60 Abs. 2 ThürKO, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 1 v. H. des Gesamtvolumens des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen. §6 Die Umlage der Verbandsmitglieder wird auf 7.000,00 € festgesetzt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft Hörselberg-Hainich, 10.05.2016 Verbandsvorsitzender gez. Schmidt Hörselberg-Hainich, 10.05.2016 gez. Schmidt Verbandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungszweckverbandes „Hörselberg-Hainich“ für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt der Gewässerunterhaltungs-ZV folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 90.500,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 54.900,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 148.400,00 € festgesetzt. Impressum: Kreisjournal – Amtsblatt des Wartburgkreises Herausgeber: Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Tel. 03695 6150 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG In den Folgen 43, 98704 Langewiesen Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Reinhard Krebs Redaktion: Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, Telefon: 03695 615104, Fax: 03695 615199 e-mail: [email protected] Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. 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