Kreisjournal 5/2016

Kreisjournal
AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES
www.wartburgkreis.de
xx.yyyyyyyy.xxxx
17. Mai 2016 · 5/2016
· xx/yy · Jahrgang 9
8
Inhalt
Amtsblatt
Foto: Heiko Matz
Stolz auf das neue Buch: Landrat Reinhard Krebs, Sandra Blume, Susann Winkel und Anita Grasse
Ein Buch als Liebeserklärung an die Wartburgregion
WARTBURGREGION. Drei Autorinnen richten einen ganz
persönlichen Blick auf ihre
Heimat. Auf ihren Entdeckungsreisen durch die Wartburgregion halten sie fest,
was sie begeistert und was
sie lieben. Aus dieser Idee
entstand das Buch „Die Wartburgregion - Entdeckungsreisen“ - eine Liebeserklärung
an die gesamte Region und
zugleich auch das erste Buch,
das werbefrei den Wartburgkreis nebst Eisenach vorstellt.
Herausgeber ist das Landratsamt Wartburgkreis. Pressesprecherin Sandra Blume,
die für die Gesamtredaktion
verantwortlich zeichnet, erarbeitete ein stimmiges Buchkonzept:
In vier großen Kapiteln bereisen drei Autorinnen den
Norden, die Mitte und den
Süden der Region, besuchen
Eisenach und die Wartburg.
Während die Journalistin Anita Grasse sich im nördlichen
Wartburgkreis auf Wanderungen durch den Hainich begibt,
die letzte Bockwindmühle des
Kreises besucht oder in der
Fachwerkstadt Treffurt malerische Gässchen erkundet,
ist Susann Winkel, die als
freischaffende Kulturjournalistin arbeitet, südlich der
Werra unterwegs. Sie nimmt
die Leser mit auf eine Tour
Untertage in Merkers, zeigt
erhaben-einsame Landschaften der Höchrhön, macht mit
den Rhöner Holzschnitzern
und viel Entdeckenswertem
mehr bekannt.
Sandra Blume hingegen erkundet - die Kamera immer
griffbereit - die Mitte der Region, die zwischen der Hörsel im Norden und der Werra
im Süden liegt. Sie besucht
außerdem Eisenach und erklimmt in den frühen Morgenstunden die nebelumhüllte
Wartburg.
Ganz- und doppelseitige
Landschaftsaufnahmen machen es dem Leser leicht, die
drei Entdeckerinnen auf ihren
Touren zu begleiten. Neben
herrlichen Landschaften und
spannenden Geschichten, engagierten Menschen und er-
folgreichen Projekten, werden
auch ambitionierte Unternehmen vorgestellt. Charmant in
kleine Kästchen mit Wissenswertem und Interessantem
verpackt, erfährt der Leser
in diesen Rubriken, dass die
Wartburgregion zu Recht Thüringens bedeutendster Wirtschaftsstandort ist.
Kleine Reisetagebuch-Notizen
berichten von persönlichen
Begegnungen der drei Autorinnen. Rezepte wie Bärlauchpesto, Rhöner Lammkeule
oder die beliebten Fladenbrote der Schönauer Backfrauen
haben ebenfalls einen Platz
im Buch gefunden.
„Wer hier geboren ist oder
schon länger in der Region lebt, weiß manchmal gar
nicht um die Kleinode in
seiner Nachbarschaft oder
auch am anderen Ende des
Landkreises, kaum eine Autostunde entfernt. Und so soll
dieses Buch nicht nur Neubürger mit unserem liebenswerten Landstrich vertraut
machen, sondern auch alle,
die die Region schon lange
Öffentliche Bekanntmachungen
• Kreistagssitzung
am 24.05.2016
S. 14
• Kreisausschusssitzung
am 23.05.2016
S. 14
• Beschlüsse des Kreistages
und Kreisausschusses S. 14
• 2. Änderung der
Gebührensatzung
S. 16
• Standortbezogene
Vorprüfung
S. 17
Stellenausschreibungen
• Sachbearbeiter/in
Buchungen
S. 17
• Sachbearbeiter/innen
des mittleren
Verwaltungsdienstes
S. 18
• Stelle im Allgemeinen
Sozialen Dienst des
Jugendamtes
S. 19
Öffentliche Bekanntmachung der
Wohnungsbaugenossenschaft
Bad Salzungen eG
• Vertreterversammlung
am 07.06.2016
S. 19
Öffentliche Bekanntmachung des
Gewässerunterhaltungszweckver
bandes Hörselberg-Hainich
• Haushaltssatzung
S. 20
Das nächste Kreisjournal
erscheint am 31. Mai 2016
zu kennen glauben dazu ermuntern, sich immer wieder
auf Entdeckungsreise zu begeben“, stimmt Landrat Reinhard Krebs in seinem Vorwort
auf das Buch ein. Die Entdeckungsreisen kommen jedenfalls gut an. „Wir bekommen
fast täglich begeisterte Rückmeldungen und Glückwünsche zum Buch“, freut sich
Landrat Reinhard Krebs. Seit
dem Verkaufsstart sind bereits
über 250 Exemplare verkauft
worden. Das Buch ist in den
Buchhandlungen „Thalia“ und
„Leselust“ in Eisenach, der
„Buchhandlung am Markt“
in Bad Salzungen, der Rhönbuchhandlung in Vacha sowie
in den Touristinformationen
in Eisenach, Bad Liebenstein
und Bad Salzungen zum Preis
von 15.95 Euro erhältlich. Es
kann außerdem unter www.
wartburgkreis.de direkt bei
der Pressestelle des Landratsamtes angefordert werden.
Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
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Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis
„Immense ökonomische Effekte“
WARTBURGREGION. Vertreter
des Deutschen Wanderverbandes haben Eisenach besucht
und der Region bescheinigt,
für den Deutschen Wandertag
im kommenden Jahr gut vorbereitet zu sein. Jahr für Jahr
beschert der Deutsche Wandertag der jeweils ausrichtenden Region rund 50.000
zusätzliche Übernachtungen.
Viele Gäste werben anschließend zu Hause für die besuchte Wandertagsregion. Der
Präsident des Deutschen Wanderverbandes, Dr. Hans- Ulrich
Rauchfuß, zeigte sich beeindruckt von der Wartburgstadt
sowie der gesamten Region:
„Das Motto für den 117. Deutschen Wandertag ´Wandern auf
Luthers Spuren` könnte besser
kaum gewählt sein. Nicht nur
wegen der besonders in Thüringen gefeierten Lutherdekade. In der gesamten Region stoßen Gäste auf Orte, in
denen Martin Luther Spuren
hinterlassen hat. Viele dieser
Orte sind im Wandertagsprogramm berücksichtigt.“ Wie
die Wandertage zuvor werde
der 117. Deutsche Wandertag
immense ökonomische Effekte für die Region haben, so
Rauchfuß weiter. Ein Blick auf
die Wandertage in der Vergan-
Auf Visite in Eisenach Foto: Deutscher Wanderverband
genheit zeigt: Durchschnittlich halten sich über 9.000
zusätzliche Übernachtungsgäste für einen Zeitraum von
vier bis fünf Tagen in einem
Umkreis von 60 Kilometern
um den Austragungsort eines Wandertages auf. Damit
kann die jeweilige Region im
Schnitt bis zu 50.000 zusätzliche Übernachtungen für sich
verbuchen.
Bemerkenswert
ist auch die Vielzahl von Tagesgästen insbesondere zum
großen Festumzug. Er ist für
viele Wanderfreunde der Höhepunkt des Deutschen Wan-
dertages mit jährlich bis zu
25.000 Vereinswanderern aus
allen Teilen Deutschlands, die
ihre jeweilige Heimatregion
repräsentieren. Dazu kommen etwa ebenso viele Zuschauer. Auch die langfristig
durch Wandertage ausgelösten wirtschaftlichen Effekte
sind beträchtlich. Die Gäste
der Großveranstaltungen sind
gewissermaßen Werbeträger
für die Wandertagsregionen in
nahezu allen deutschen Wandervereinen. Dort wird intensiv über den Wandertag berichtet, so dass rund 600.000
organisierte Wanderfreunde
von der jeweiligen Wanderregion erfahren.
Eine weitere Ursache für
nachhaltige Besucherzahlen
in den Jahren nach einem
Wandertag ist die in aller Regel hohe Attraktivität der Regionen für Wanderer. „Unter
Wanderfreunden ist es längst
kein Geheimtipp mehr, in den
Folgejahren als Wandergruppe dorthin zu reisen, wo der
Wandertag stattgefunden hat.
Denn es ist bekannt, dass zum
Wandertag die Infrastruktur
auf uns Wanderer ausgerichtet
wurde. Und es sind immerhin 3.000 Ortsgruppen aus
58 Wandervereinen, die dies
sehr zu schätzen wissen“, so
der DWV-Präsident. Veranstalter des 117. Deutschen
Wandertages vom 26. bis 31.
Juli 2017 ist der Deutsche
Wanderverband.
Ausrichter
der Großveranstaltung ist der
Rennsteigverein 1896 mit
Unterstützung vom Wanderverband Thüringen und seinen Mitgliedern. Außerdem
organisieren den Wandertag
die Stadt Eisenach, der Wartburgkreis, die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH,
Wartburg-Stiftung und ThüringenForst.
Projektaufruf für LEADER-Maßnahmen gestartet!
WARTBURGKREIS. Die Wartburgregion startet in die
zweite LEADER-Förderrunde
der aktuellen Förderperiode. Ab sofort können wieder
Förderanträge für innovative
Projekte eingereicht werden.
LEADER ist ein Ansatz der
Regionalentwicklung, der es
der Bevölkerung vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse
mitzugestalten. Die Regionale Entwicklungsstrategie ist
die Grundlage zur Förderung
von Projekten im ländlichen
Raum aus dem LEADER-Programm der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der
Region bilden den Rahmen
für die Handlungsfelder und
Maßnahmen.
Privatpersonen, Kommunen, Vereine und
andere Einrichtungen sind
aufgerufen, ihre Vorschläge für Projekte bis zum 31.
Mai 2016 beim Regionalmanagement vorzulegen. Die
Vorhaben müssen sich in den
definierten Handlungsfeldern
der Regionalen Entwicklungsstrategie wiederfinden, die
auf der Internetseite einsehbar ist. Es können bis zu 60%
der entstehenden Kosten
gefördert werden. Insbesondere innovative Maßnahmen
für den Ausbau und die Modernisierung
touristischer
Infrastruktur und im Bereich
Erhalt und Entwicklung des
gesellschaftlichen und kulturellen Miteinanders werden
gesucht. Auch Vorschläge für
Projekte zur Siedlungsent-
wicklung, beispielsweise für
neue Wohnformen oder zur
Belebung baukulturellen Erbes sind gefragt.
Zudem werden Kleinprojekte
mit einem Umfang von bis zu
5000,- Euro sogar mit bis zu
75 % der Kosten unterstützt.
Entscheidungen über die eingereichten Projekte erfolgen
im Rahmen der festgesetzten
Auswahlsitzungen. Informationen zur Antragstellung
und zum Projektauswahlverfahren können auf der Homepage www.rag-wartburgregion.de eingesehen werden.
Die Mitarbeiter des Regionalmanagements Wartburgregion stehen bei Fragen und für
weitere Informationen gerne
zur Verfügung. Anträge kön-
nen an die Geschäftsstelle
geschickt werden:
RAG LEADER Wartburgregion
e.V.
Trift 4, 36433 Moorgrund
Tel.: 03695/858872
Fax: 03695/620558
Für Fragen rund um die Antragsstellung stehen Klaus
Lüneburger in der Geschäftsstelle oder Dörte Suberg unter 0361-600200-32 und [email protected]
zur Verfügung.
Die Diplom-Geographin ist
seit Mitte April als Regionalmanagerin in der Wartburgregion tätig und Ansprechpartnerin
für
die
LEADER-Förderprojekte der
Region.
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil
Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis
Wartburgkreis fordert Anpassungen im Bundesverkehrswegeplan
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gut ausgebaute Straßen stellen sicher, dass Menschen und
Güter schnell dort ankommen,
wo sie hin müssen. Für unseren
Landkreis ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur einer der wichtigsten Faktoren
im Wettbewerb der Regionen.
Menschen wünschen sich kurze, ungehinderte Wege zur Arbeitsstelle, Unternehmen eine
gute Erreichbarkeit und für
die Anwohner in den Städten
und Gemeinden ist die Verkehrsentlastung ein wichtiger
Beitrag zur Lebensqualität.
Für die Wartburgregion als
Thüringens stärkstem Industriestandort hat die Beseitigung noch bestehender
Lücken und Engpässe im Bundesstraßen- und Schienennetz
daher eine herausragende Bedeutung.
Im aktuellen Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans
fehlen aber einerseits wich-
tige Vorhaben, andererseits
sind bestimmte, die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes in der Wartburgregion
verbessernde Vorhaben, in
ihrer Dringlichkeit nicht hinreichend berücksichtigt. Darum hat der Wartburgkreis in
einer Stellungnahme folgende
Forderungen geltend gemacht:
Nur ein durchgängiger, ortsdurchfahrtsfreier Ausbau der
B 19 zwischen der Autobahn
A 71 bei Meiningen und der
A 4 bei Eisenach trägt zu einer Qualitätsverbesserung des
Bundesstraßenverkehrs sowie
zur besseren Erreichbarkeit
bei. Wir fordern daher die
Aufstufung der Vorhaben B
19 Abschnitt Wilhelmsthal –
Eisenach und der Ortsumfahrung Etterwinden sowie die
(Wieder)Aufnahme des Vorhabens Ortsumfahrung Stockhausen in den vordringlichen
Bedarf und die Forcierung der
Planungen. Diese Verbesserung der Leistungsfähigkeit
der B19 hat für uns eine
übergeordnete Priorität für
die Anbindung an das künftige Autobahndreieck A4/A44
bei Wommen zur besseren
Erreichbarkeit von Erfurt und
des Industriegebietes Kindel.
Die hervorragende Ost-WestAchse der A4 erfordert eine
Nord-Süd-Verkehrsachse der
B19 mit weiterem Verlauf zur
B 84 in Richtung Bad Langensalza/Mühlhausen mit den
Ortsumfahrungen Behringen/
Reichenbach.
Auch die B 62 als Ost-WestVerbindungsachse
zwischen
der B 19 und der A 4 in Hessen
(Kirchheimer Dreieck) hat eine
herausragende Bedeutung für
die Verkehrsströme im Wartburgkreis und die überregionalen Verkehrsströme in Richtung
Hessen. Die B 62 ist jedoch
aufgrund verkehrsbehindernder Ortsdurchfahrten nicht so
leistungsfähig.Nur ein weiterer
Aus- und Neubau der B 62 kann
hier Abhilfe schaffen. Wichtige
Maßnahmen dazu wurden mit
den realisierten bzw. im Bau
befindlichen Abschnitten der
Ortsumfahrung Bad Salzungen
bereits ergriffen und nehmen
mit dem Neubauvorhaben der
Brücke über die Werra ihren
Fortgang. Insofern ist nicht
nachzuvollziehen, warum Projekte der B 62 auf hessischer
Seite in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurden,
jedoch für die Ortsumfahrung
Dorndorf/ Merkers kein Bedarf
besteht.
Der Wartburgkreis erachtet es
deshalb für erforderlich, dass
das Projekt Ortsumfahrung
Dorndorf/Merkers in den weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 eingeordnet wird und damit der
durchgängige leistungsfähige
Aus- und Neubau der B 62 bis
2030 realisiert werden kann.
Dafür setzen wir uns gemeinsam und mit ganzer Kraft ein.
Wir wollen eine attraktive und
vitale Region bleiben, in der
man gerne lebt und arbeitet.
Ihr Landrat
Reinhard Krebs
In Etterwinden wird die B19 zum Nadelöhr. Foto: S. Blume
Wer bekommt den mit 25.000 € dotierten Thüringer Engagement-Preis?
ERFURT. Der Thüringer Engagement-Preis geht in eine
neue Runde: Zum vierten Mal
lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die mit insgesamt
25.000 Euro dotierte Auszeichnung aus. Der Preis wird
in fünf Kategorien verliehen.
Alle Thüringer können sich
bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren - per
Post oder direkt über die Internetseite www.thueringerengagement-preis.de .
Mit dem Engagement-Preis,
der erstmals 2013 vergeben
wurde, würdigt die Thüringer
Ehrenamtsstiftung
bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder Unternehmen: Jeder
kann sich ehrenamtlich engagieren - für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft,
für Natur- und Umweltschutz,
für Sport, Kultur und auf vielen anderen Gebieten.
In fünf Kategorien - „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Vereine, Initiativen
und Verbände“ sowie „Unternehmen“ - ist der Thüringer
Engagement-Preis mit je 5000
Euro dotiert.
Bis zum 6. Juni nimmt die
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge
entgegen.
Auf der Internetseite www.
thueringer-engagement-preis.
de gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In vier
der fünf Kategorien trifft
eine Jury anschließend die
Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer
im Herbst in einem OnlineVoting mitbestimmen; im vergangenen Jahr gingen mehr
als 20.000 Stimmen ein. Der
Sieger in der Kategorie „Un-
ternehmen“ wird von der Jury
gekürt. Die Verleihung des
Thüringer Engagement-Preises findet am 4. November
2016 in Erfurt statt.
Der Thüringer EngagementPreis wird gefördert von
mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer
Aufbaubank. Weitere Informationen gibt es bei der Ehrenamtsstiftung im Internet
unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de oder telefonisch: 0361/26279941.
Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
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Gesundheitstag der Wartburgregion
Motto: Gesundheitsförderung - Gesund bleiben
Im Jahr 2016 findet der Gesundheitstag für die Wartburgregion bereits zum siebten
Mal statt. Die sehr gute Resonanz der vergangenen Veranstaltungen motiviert dazu,
die begonnene Tradition fortzusetzen. So wird der diesjährige Gesundheitstag am
Sonntag, 22. Mai 2016, in
der Zeit von 10 - 17 Uhr auf
dem Gelände der Wandelhalle
(Wartburgallee) in Eisenach
stattfinden. Bei hoffentlich
schönem Wetter kann neben
der Wandelhalle auch die anliegende Wiese als Ausstellungsgelände und für Mitmachangebote genutzt werden.
Unter dem Motto „Gesundheitsförderung - Gesund
bleiben“ soll den Besuchern
aufgezeigt werden, was sie
tun können, damit die Gesundheit erhalten, gestärkt
und geschützt werden kann.
Neben Angeboten zur gesunden Ernährung, Bewegung
und Stressbewältigung, wird
in diesem Jahr ein Fokus auf
der Suchtvorbeugung liegen.
Hierbei werden die Organisatoren vom Landratsamt
von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung
(BZgA), mit dem Erlebnisland
„Kinder stark machen“, unterstützt. Neben den zahlreichen
Mitmachaktionen wie einem
Niedrigseilgarten, einem Blindenparcours sowie einer Balancierstraße für Kinder und
Jugendliche, haben Erwachsene die Möglichkeit, sich im
In der Wandelhalle
10:00 Uhr
Eröffnungsveranstaltung mit dem Schulchor
des „Ernst-Abbe Gymnasiums“ Eisenach
Grußworte
Schnupper- und Mitmachangebote
an den Ausstellerständen…
Gesundheitsförderung mit Alltagsmaterialen
und Kleingeräten
Gesundes Pausenbrot
Qi Gong - Aufmerksamkeitsübungen
Poster-Ausstellungen zum Thema „Zecke“ und
„Lungenentzündungen im Erwachsenenalter“
Wichtige Infos zu….
Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen?!
Sucht und Abhängigkeit
Demenz
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
Prävention und Rehasport zur Förderung und
zum Erhalt der Gesundheit
Tinnitus und Hörschäden sowie Hörschäden im Beruf
Angebote der Volkshochschule Wartburgkreis
Fibromyalgie - jeden Tag neu erleben
Blasenkrebs - was nun?
Herz- Kreislauferkrankungen
Glutenfreie Ernährung bei Zöliakie
Diabetes stoppen!
Selbsthilfe bei Morbus Bechterew
Junge Selbsthilfe - Selbsthilfe neu gedacht
Bewegungsangebote der Sportvereine
Angebote Ferienfreizeiten 2016
Infozelt zur Suchtvorbeugung beraten zu
lassen. Hierbei wird das
Team der BZgA auch durch die
ansässigen Jugendämter und
Suchtberatungsstellen unterstützt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist
die Selbsthilfe im Wartburgkreis und der Stadt Eisenach.
Ein Marktplatz der Selbsthilfe
lädt die Besucher zum Austausch ein. Hierzu wurden
alle Selbsthilfegruppen der
Region zur Teilnahme und Unterstützung der Veranstaltung
eingeladen.
Weiterhin wird es moderierte
Posterausstellungen über die
Themen „Zecken“ und „Lungenentzündungen bei Erwachsenen“ geben. Die Ausstellung
über Zecken informiert über
Gefahren, die von der Zecke
als Überträger von Krankheiten ausgeht, und zeigt auf,
welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden
können. Die Ausstellung zum
Thema Lungenentzündung bei
Erwachsenen informiert über
die Gefährdung, Anzeichen
und Ursachen einer Lungenentzündung. Denn nicht nur
für Säuglinge und Kleinkinder
kann eine Lungenentzündung
lebensbedrohlich sein, sondern auch für Erwachsene.
Umso wichtiger ist es, sich
frühzeitig zu informieren,
welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden
können, um einer Lungenentzündung vorzubeugen. Eine
Impfberatung soll die Ausstellungen komplettieren.
Auch in diesem Jahr bietet der
Gesundheitstag die Möglichkeit, alle örtlichen Akteure,
Maßnahmen und Angebote,
die ein gesundes Aufwachsen und Leben fördern, vorzustellen. Die Beteiligung
aller Akteure mit Bezug zu
Gesundheit, Bildung, Soziales, Familien- und Generationenfreundlichkeit sowie der
Bevölkerung ist dabei eine
grundlegende Voraussetzung.
Weitere spannende und informative Aktionen:
Exklusiv zu Gast…
Das „Kinder stark machen“ Erlebnisland der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Das Erlebnisland lädt
die Besucher zum Spielen und Mitmachen ein! Im Mittelpunkt steht hier eine moderierte Spiel- und Aktionsfläche
mit einem tollen Programm für Kinder und Erwachsene. Neben dem Vertrauensparcours - hier werden Hindernisse mit
Unterstützung einer Begleitperson „blind“ durchlaufen können die Kinder im Niedrigseilgaren ihren Mut beweisen und
durch die Stationen klettern.
Auf unsere jungen Besucher wartet weiterhin…
Stressbälle basteln
Jugendschutz-Quiz
Entspannungsmassagen mit dem Igelball
Bogenschießen
Bauernolympiade
Großfiguren-Schachspiel
Balancierstraße
Jonglieren
und vieles mehr….
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt!
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil
Gesundheitstag der Wartburgregion
Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
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Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis
18. Unternehmertag in der Wartburgregion
MERKERS. Das Netzwerk
Wirtschaftsförderung
der
Wartburgregion lädt am Mittwoch, den 15. Juni 2016 in
das Erlebnis Bergwerk Merkers der K+S KALI GmbH ein.
Das diesjährige Thema lautet:
Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft: „Digitale Reife“ der Wartburgregion.
Die zunehmende Digitalisierung verändert, wie wir arbeiten, produzieren, konsumieren, uns informieren und
miteinander kommunizieren.
Jedes Unternehmen wie jegliche tätige Organisation
steht damit vor neuen Herausforderungen, Fragen und
Entscheidungen.
Haben Sie eine Digitalisierungsstrategie?
Sind Sie schon mitten in Ihrer Umsetzung?
Nutzen Sie als Unternehmer
und Akteure der Region die
Chancen der Digitalisierung?
Was ist mit den Risiken?
Stimmen die Rahmenbedingungen?
Der diesjährige Unternehmertag möchte Orientierungen
geben, Beispiele und Beratungsangebote vor allem aus
der Region selbst vorstellen
und Sie über die vielfältigen
Themenbereiche der Digitalisierung miteinander ins Gespräch bringen.
Neu in diesem Jahr:
Mit einer Programmerweiterung am Vormittag möchten
Unternehmertag 2015 bei ae group Gerstungen wir erstmals noch gezielter
und praxisorientierter in
Form eines Fachworkshops
Innovationsförderprogramme für den Mittelstand darstellen. Von Praktikern für
Praktiker- werden Herangehensweise und Ergebnisse
vorgestellt an Hand von Best
Practice Beispielen und Produktvorstellungen. Nutzen
Sie die Chance die Teilnahme
ist auf 70 Personen begrenzt.
Ort des Unternehmertages
ist das Verbundwerk Werra
der K+S KALI GmbH mit seinen Standorten Hattorf und
Wintershall in Hessen sowie
Unterbreizbach und Merkers
in Thüringen als größter
Standort der K+S KALI GmbH.
Die unterirdischen Strecken
haben eine Fläche, die der
Stadt München entspricht.
Im Kaliwerk Werra werden
neben Düngemitteln auch
Vorprodukte für vielfältige
technische und industrielle
Anwendungen sowie für die
Pharma-, Lebensmittel- und
Futtermittelindustrie hergestellt.
Das Werk Werra beschäftigt
fast 4.400 Menschen, darunter 300 Auszubildende. Damit
ist es ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb
zwischen Bad Hersfeld und
Eisenach.
Der Unternehmertag ermöglicht, diesen Unternehmensstandort hautnah zu erleben.
Lassen Sie sich überraschen.
Foto: Wirtschaftsförderung
Anmeldung und Informationen:
Netzwerk Wirtschaftsförderung
Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH,
Am Goldberg 2, 99817 Eisenach
Tel: 03691 / 621-0, Fax: 03691 / 621-104
email: [email protected]
Die Partner des Netzwerkes Wirtschaftsförderung sind mit Informationen für Sie vor Ort und stehen für Gespräche zur Verfügung.
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil
Neuigkeiten aus dem Wartburgkreis
Bauarbeiten in Vorbereitung des Deutschen Wandertages
EISENACH. In der nächsten
Zeit gibt es nicht nur für
Autofahrer in Eisenach Umleitungen und Einschränkungen. Auch Fußgänger müssen
sich auf Sperrungen und Behinderungen bei ihren gewohnten Wegen einstellen.
So beginnt auf Initiative des
Forstamtes Marksuhl nach
Himmelfahrt die Sanierung
der Wichmannpromenade als
Hauptverbindungsachse von
der Stadt zur Landgrafenschlucht. Das größte Teilstück
von 900 laufenden Metern
gehört zum Forstamt. Dort
wird sehr kostenintensiv die
brüchige und schadstoffbelastete Bitumendecke abgefräst
und entsorgt. Im Anschluss
wird eine wassergebundene
Schotterschicht
eingebaut,
die mit feinem Porphyrsand
abgedeckt und verdichtet
wird. Auch die Stadt Eisenach beteiligt sich mit ihrem
Teilstück von 300 Metern, so
dass vom Prinzenteich stadtauswärts die Promenade wie-
der ansehnlich gestaltet wird.
Im Laufe des Sommers wird
danach der Reuterweg bis
zur Eselstation in Angriff
genommen. Auch an diesem
Fußweg hat der „Zahn der
Zeit“ genagt und eine Instandsetzung ist dringend
geboten. Neben Eisenachs
Spaziergängern, den zahlreichen Besuchern der Wartburg
werden auch die Gäste des
Deutschen Wandertages von
den Bauarbeiten profitieren.
Das Forstamt investiert allein
für Maßnahmen des Deutschen Wandertages in diesem
Jahr 150.000 Euro. Daneben
werden in den nächsten Monaten die obligatorischen Reparaturarbeiten an den Wegen
nach der Holzernte durchgeführt. „Wir möchten damit einen Beitrag leisten, dass sich
Stadt und Region als gute
Gastgeber erweisen können,“
freut sich Forstamtsleiter
Ansgar Pape über die zusätzlichen Geldmittel.
Zukunft des Rhönforums auf Jahresversammlung debattiert
BETTENHAUSEN. Der Rhönforum e.V. besteht gegenwärtig
aus 80 Mitgliedern, davon
zwei Landkreise, 37 Kommunen sowie 41 touristische
Leistungsträger, Vereine und
Unternehmen. Rund 40 Mitglieder und Gäste kamen zur
Jahresmitgliederversammlung
am 18. April 2016 in Bettenhausen und tagten unter der
Leitung des Vereinsvorsitzenden und Landtagsabgeordneten Manfred Grob. Zu den
Teilnehmern zählte auch der
Landrat des Wartburgkreises,
Reinhard Krebs.
Wie Geschäftsführerin Anja
Schuchert berichtete, bemühe sich der Verein derzeit
intensiv um eine Fortsetzung
der Infrastruktur- und Tourismusförderung sowie um
Fördermittel sowohl zur bes-
seren Vermarktung bisheriger
Projekte als auch für das Destinationsmarketing. Hierzu
gebe es erste Erfolge, z. B.
die Förderung der Radwegeinfrastruktur. Landrat Reinhard
Krebs lobte die bisherige Arbeit des Rhönforums. Wichtig sei es jetzt, sich an der
geplanten Neustrukturierung
des Tourismus Rhön zu beteiligen. Deshalb appellierte
er an die Vereinsmitglieder
weiter „bei der Stange“ zu
bleiben. Es gebe wenige Leistungsträger in der Region, die
aber an einem Punkt, dem
Rhönforum, zusammengeführt
werden müssten.
Jürgen Metz, Geschäftsführer
der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Rhön und Wirtschaftsförderer im Landkreis
Bad Kissingen informierte
über die Umsetzung der neuen
Organisationsstruktur
Tourismus/Dachmarke Rhön,
nachdem im vergangenen
Jahr ein neues Konzept erarbeitet worden war. Danach ist
die Gründung einer GesamtRhön GmbH, mit einer zentralen Stelle zur Bündelung der
Fachkompetenz geplant. Darüber hinaus sind drei dezentrale Kompetenzcenter vorgesehen, je eines in Bayern,
Hessen und Thüringen. Das
Thüringer Kompetenzcenter
könnte durch das Rhönforum –
bei personeller Aufstockung –
gestellt werden. Als Gesellschafter der neuen GmbH würden die beteiligten Landkreise
auftreten. In der Mitgliederversammlung wurde rege über
die Standortfrage eines Kompetenzcenters in der Thürin-
ger Rhön und über die Sonderstruktur des Rhönforum
e. V. innerhalb oder neben
der geplanten Gesamt-Rhön
GmbH debattiert. Manfred
Grob blickte nach Ende der
Mitgliederversammlung optimistisch in die Zukunft: „Vor
uns liegt zwar noch ein weiter
Weg bis zu einer Gesamt-Rhön
GmbH. Doch setzt sich die Erkenntnis durch, dass sich nur
im Schulterschluss die Rhön
dauerhaft
deutschlandweit
und international erfolgreich
bewerben lässt und dadurch
mehr Touristen in die Region
kommen. Wir vom Rhönforum
sind bereit, uns mit aller Kraft
und unserem Knowhow einzubringen.“ Am 11. Mai treffen
sich die Landräte der ARGE
Rhön zur Vorbereitung der
nächsten Schritte.
KAG Werra-Wartburgregion arbeitet mit professioneller Unterstützung
GERSTUNGEN. Im April trafen
sich die Mitglieder der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft
(KAG) der Werra-Wartburgregion im Gerstunger Rathaus.
Hauptamtsleiterin Sylvia Hartung, die für die Geschäftsstelle und Koordinierung
innerhalb der KAG verantwortlich ist, stellte Struktur
und Mitarbeiter des neuen
Umsetzungsmanagements vor.
Mit Sigrun Palinske vom Erfurter Ingenieurbüro IPU und
ihrem Team von Fachplanern
werden ab jetzt Projekte der
Regionalentwicklung im Gebiet zwischen Gerstungen,
Moorgrund und Bad Salzungen auf professionellem Ni-
veau verwirklicht. Die Mitgliedsgemeinden
erwarten
einen deutlichen Verbesserungsschub beim Thema Radwege und Wasserwandern.
Neben infrastrukturellen stehen ebenso kulturelle Vorhaben auf dem Plan. Diese und
weitere Schwerpunkte wie
Siedlungsentwicklung und altersgerechten Bebauung vor
dem Hintergrund des Bevölkerungsrückgangs bieten vielfältige Möglichkeiten, sich an
der Planung und Ausführung
der Projekte zu beteiligen.
Daher will die KAG künftig
auch im Internet erreichbar
sein und sich der Öffentlichkeit mit einem professionel-
len Corporate Design präsentieren.
In der KAG Werra-Wartburgregion hatten sich 2007 die
Gemeinden südwestlich von
Eisenach und weitere Partner
zusammengeschlossen
mit
dem Ziel, gemeindeübergreifend die Region voranzubringen. Nach der Erarbeitung
eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes wurden eine
Reihe dort verankerter Maßnahmen umgesetzt. Vor allem
Verbesserungen im Freizeitbereich sollen die Gegend für
Familien attraktiver machen.
Bekanntestes Projekt ist der
im vorigen Jahr freigegebene
Werra-Suhltal-Radweg,
der von Bad Salzungen über
Marksuhl bis nach Berka/
Werra und Untersuhl führt.
Zurzeit wird ein weiteres Teilstück, das bis nach Tiefenort
geht, fertiggestellt.
Zur Finanzierung stehen, neben Mitteln der Mitgliedsgemeinden und des Wartburgkreises, seit Jahresbeginn
auch Fördermittel des Freistaates bereit. Bei einem
geplanten
Vor-Ort-Termin
wird sich Herr Staatssekretär Dr. Sühl vom Thüringer
Infrastrukturministerium davon überzeugen, dass die
Mittel in der Region gut angelegt sind.
Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
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Kultur & Veranstaltungen
Ausstellung im Landratsamt:
Übergänge
Lichthof im Landratsamt
Foto: S. Blume
BAD SALZUNGEN. Eine großartige Ausstellung ist seit
dem ersten April im Lichthof
des Landratsamtes zu sehen:
Andy Schweigel - Transitions
(deutsch: Übergänge.) Und
genau das wird gezeigt: der
Übergang einstmals makelloser Oberflächen, von Menschen geschaffener Dinge zerpresst, zerteilt, zerstört,
erodiert.
Erst auf den dritten Blick erkennt man, dass die großfor-
matigen Hochglanzfotos Müll
zeigen, der unter Schweigels
Kamerablick zu neuer Schönheit und Harmonie findet.
Andy Schweigel lebt und arbeitet in Esslingen. Er ist Musiker und Fotograf.
Die Ausstellung befindet sich
im 2. Obergschoss und kann
noch bis 31. Juli zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes besucht werden.
Transitions
Foto: Andy Schweigel
Gesund-Singen im Gradierwerk –
ein einmaliges Chor-Erlebnis
BAD SALZUNGEN. Zum Tag der
Städtebauförderung findet am
Samstag, dem 21. Mai 2016
erstmalig „Gesund-Singen im
Gradierwerk“ statt. Zwischen
14 und 16 Uhr präsentieren
sich vier Chöre aus der Region.
Singen ist die beste Art, Sole
zu inhalieren. Aus diesem
Grund wurde Kurgästen empfohlen, beim Gradieren zu
singen. So manch ein Kind
aus der Kinderklinik „Charlottenhall“ lief im weißen
Mäntelchen singend durch
den Sole-Nebel. Beim „Ge-
sund-Singen im Gradierwerk“
wird diese liebenswerte KurTradition weitergeführt und
neu belebt. Mit dabei sind der
Chor „Grenzenlos“ aus Vacha,
das „Klangvolk“ aus Tiefenort, Chor „CHORios“ sowie der
Kinderchor „Little socks“ aus
Barchfeld. Das Repertoire der
Chöre reicht vom Volkslied bis
zum Rock-Song.
Freuen Sie sich auf ein frisches und abwechslungsreiches Gesangsprogramm im
schönen Rahmen des Gradiergartens. Der Eintritt ist frei.
Machen mit beim Gesundsingen – der Chor „Little socks“
aus Barchfeld
Kurzweiliger Museumstag
im Stadtmuseum
GEISA. Zum Internationalen Museumstag lädt das Stadtmuseum Geisa am Sonntag, 22. Mai von 11 bis 16 Uhr ein. Bei
einem kostenfreien Besuch des Stadtmuseums sind interessante Details über Ur- & frühgeschichtliche Siedlungsspuren,
Geisa im Mittelalter, Industrialisierung, Handwerk, Kriege &
Katastrophen, Glaube und Religion zu erfahren, bedeutende
Persönlichkeiten werden vorgestellt.
Um 15 Uhr wird zusätzlich eine kurzweilige Führung für die
ganze Familie angeboten.
Neue Ausstellung
in Unterbreizbach zu sehen
UNTERBREIZBACH. Ab dem
19. Mai werden Aquarelle
des Künstlers Sven - Volker
Mansius (alias John Tarant)
aus Vacha in der Gemeindeverwaltung Unterbreizbach,
OT Räsa H.-Heine-Straße 3
ausgestellt.
Die Eröffnung der Ausstellung findet am Donnerstag,
19. Mai um 17:00 Uhr in den
Fluren der Gemeindeverwaltung statt.
Sven - Volker Mansius befasst sich nun schon seit
1999 intensiv mit der Kunst
der Aquarellmalerei. Überwiegend sind Landschaftsaquarelle zu sehen, aber
auch andere Themen spielen in seinen Werken eine
Rolle - gemeinsam ist allen
Arbeiten das sehr gute Gefühl der Künstlers für Farben und Stimmungen. Seine
Arbeiten wurden schon in
mehreren erfolgreichen Ausstellungen der Öffentlichkeit
präsentiert und manches
Bild könnte dem Betrachter
schon irgendwo in der Natur
„begegnet“ sein.
Die Kunstwerke können bis
15. Juli in der Gemeindeverwaltung besichtigt werden.
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil
Kultur & Veranstaltungen
Lux Festspiele 2016 – „Eine Region entdeckt ihre Schätze“
RUHLA. Die Lux Festspiele
vom 24. bis 29. Mai laden unter dem Motto „Eine Region
entdeckt ihre Schätze“ ein.
Zu diesen „Schätzen“ gehören natürlich die Musik von
Friedrich Lux, aber auch die
Musiker, die besonderen Orte
und die Menschen mit ihrer
Mundart. Deshalb werden bei
„Vortrags- und Rühler Schnorrenabenden“ im Ortsmuseum in Ruhla die Mitglieder
der Folklore-Vereinigung „Alt
Ruhla“ an den ersten beiden
Abenden „Schnorren“, d.h.
Erzählungen und Gedichte in
Mundart, vortragen und unter
den Gästen eine besondere
Stimmung verbreiten. Dr. Gerald Slotosch, Vorsitzender
des Lux Festspielvereins, wird
zudem am 24. Mai die Heimatverbundenheit in den Werken
von Friedrich Lux mit Musikbeispielen aufzeigen. Jonathan Gammert von der Musikwissenschaftlichen Abteilung
der Uni Mainz wird am 25. Mai
Wissenswertes zur 1. Sinfonie
vermitteln. In der Concordiakirche in Ruhla erwartet den
Gast am 26. Mai eine „Geistliche Abendmusik zu Schätzen - eine Collage aus Texten,
Bildern und Musik“ mit Musik
von Friedrich Lux und anderen. Das Programm wird von
Verena und Stephan Lux, Ururgroßneffe von Friedrich Lux,
sowie Andrea und Gerhard
Reuther, Pfarrer an der Concordiakirche, gestaltet. Diese
drei Veranstaltungen sind frei
und sollen so auch der Bildung und Begegnung dienen.
Welturaufführung
der 1. Sinfonie
von Friedrich Lux
Zum Wochenende folgen drei
Konzerte und ein Clubabend.
Die Trinitatiskirche in Ruhla wird am 27. Mai beim Orchesterkonzert „Musikalische
Schätze“ zum Ort der WeltUraufführung der 1. Sinfonie. Dies soll auch gefeiert
werden, weshalb beim „Trinitatisclub nach der 1. Sinfonie“ Stefan Kling, Piano, die
Trinitatiskirche Ruhla in Clubatmosphäre versetzen wird.
Friedrich Lux hatte die 1. Sinfonie als 26-jähriger junger
Komponist bei einem seiner
Sommeraufenthalte 1846 in
Ruhla komponiert. Das Werk
selbst kam aber bisher nie
zur Aufführung. Die Uraufführung nach 170 Jahren
„Dornröschenschlaf“ dürfte
damit nicht nur für Ruhlaer,
sondern auch für Kulturbürger der Wartburgregion eine
Großes Keltenfest
10 Jahre Keltendorf Sünna
25. + 26. Juni 2016
Samstag, den 25. Juni
10.00 Uhr Geführte Rundwanderung auf dem Keltenpfad
durch Mitglieder des Rhön Klub ZV Vacha und
des Keltenvereins Sünna
Treffpunkt Keltendorf Sünna
Rast auf der Öchsenberghütte
Abschluss mit Führung im Keltendorf.
13.00 Uhr Historischer Markt im Keltendorf Sünna.
Sensation sein. So wird dieses Konzert nochmal am 28.
Mai in der Georgenkirche in
Eisenach gegeben. Krönender
Abschluss der Festspiele ist
am 29. Mai das Kammerkonzert mit den drei Streichquartetten von Friedrich Lux im
ehrwürdigen Telemannsaal im
Schloss Wilhelmsthal - alles
Programme und Orte mit Ausstrahlung.
Die diesjährigen Festspiele
stehen mit der Förderung junger Musiker ganz besonders in
der Tradition des Wirkens von
Friedrich Lux. Der Lux Festspielverein hatte 2016 zum
ersten Mal den Nachwuchsförderpreis für Musiker ausgelobt. Drei Professoren der
Hochschule für Musik „Franz
Liszt“ schlugen die Kandida-
Die Landeskapelle Eisenach ist zu den Luxfestspielen mit einer
Welturaufführung zu erleben Foto: Lux Festspielverein
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Scottish Highland Piper - Dudelsackpfeifer
Keltische Harfe
Führungen im Keltendorf mit historischen Informationen
Handwerksvorführungen
historischer Markt
Reiten für Kinder
Bogenschießen
Kräuterkunde der Kelten mit Besichtigung Kräutergarten
Puppenspiel „Bremer Stadtmusikanten“
Sonntag den 26. Juni
11.00 Uhr Einlass
12.00 Uhr Einzug - Keltengruppe
13.00 Uhr Waffenschau - keltische Kampfvorführung
15.00 Uhr Einzug - Keltengruppe
16.00 Uhr Waffenschau - keltische Kampfvorführung
18.00 Uhr Siegerehrung - Hinkelsteinwerfen
Angebote während des gesamten Tages:
- Donner Trummel - Lieder und Tänze der Kelten
ten für den Wettbewerb vor.
Gewonnen hat Tatiana Kachko, die nun mit der Landeskapelle Eisenach unter Leitung von Gastdirigent Florian
Krumpöck das Klavierkonzert
Nr. 5 von Ludwig van Beethoven bei beiden Orchesterkonzerten „Musikalische Schätze“
spielen wird.
Karten für die drei Konzertveranstaltungen der LuxFestspiele gibt’s in den Touristinformationen Ruhla, Bad
Liebenstein, Bad Salzungen
und Eisenach sowie online
unter www.lux-festspiele.de.
Kartenpreise im Vorverkauf
16,- Euro Erwachsene, 10,Euro Jugendliche. Abendkasse
17,- Euro Erwachsene, 10,Euro Jugendliche.
Foto: Keltendorf
Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
Seite - 10 -
Vorgestellt: Schulsozialarbeit im Wartburgkreis
Regelschule Wutha-Farnroda
Name der zuständigen
Schulsozialarbeiterin:
Annette Breitenstein
Seit Dezember 2013 ist die Schulsozialarbeit ein fester Bestandteil des
pädagogischen Angebotes an der Regelschule Wutha-Farnroda. Für die
Schulsozialarbeiterin Annette Breitenstein steht die vertrauensvolle Arbeit
mit Schülern, Eltern und Lehrern im
Mittelpunkt. Sie will in schwierigen
Situationen für ihre Schüler da sein
und sie durch Krisen aber auch bei
ihrer Freizeitgestaltung begleiten. Im
Schulalltag gibt es immer wieder Probleme, welche Schüler nicht allein bewältigen können und wo ein offenes
Ohr und ein Draufschauen von außen
wichtig sind. Der Sozialarbeiterin ist
der Glaube wichtig, dass jeder Mensch
sich entwickeln kann und dafür das
Potential in sich trägt.
Ein weiterer Schwerpunkt der individuellen Förderung ist die Beratung und
Unterstützung unserer ausländischen
Schüler. Diese Kinder haben nicht
nur die Sprachbarriere zu überwinden, sondern auch unterschiedliche
Erfahrungen und Erlebnisse in ihrem
Herkunftsland bzw. auf der Flucht gemacht, welche sie bearbeiten und bewältigen müssen. Die Unterstützung
findet nicht nur in der persönlichen
Beratung, sondern auch in verschiedenen Aktionen des Kennenlernens statt.
Ausflug in die Eishalle Waltershausen Es wurden im Rahmen der Schulsozialarbeit verschiedene Veranstaltungen
durchgeführt. Zum Beispiel Theaterstücke zum Thema Mobbing bzw. Rassismus, ein Trommelprojekt für alle
Schüler und Lehrer, eine Informationsveranstaltung über Drogenmissbrauch,
in der ein ehemaliger Drogenabhängiger berichtete, wie schnell man in die
Fänge der Sucht geraten kann. Ein Jugendrichter war zu Gast und hat zum
Thema Cybermobbing informiert. Das
Thema Demokratie wurde in einer Veranstaltung für die Klassen 8 und 9 aufgegriffen. Acht Schüler wurden erfolgreich zu Streitschlichtern ausgebildet.
Trommelworkshop für alle Schüler und Lehrer Foto: A. Breitenstein
Außerdem gibt es Angebote der Schulsozialarbeit zur Freizeit- und Feriengestaltung. Beispielsweise Ausflüge zum
Kletterpark, Eislaufen und gemeinsames Kochen. Um ausländischen Schülern das Einleben in der neuen Schule
zu erleichtern, werden viele gemeinsame Unternehmungen in der Freizeit
durchgeführt. In dieser Zeit wird auf
unkonventionelle Art ein gegenseitiges
Kennenlernen und Erleben ermöglicht.
Unsere Schüler mit Migrationshintergrund haben die Möglichkeit, sich auf
spielerische Art Sprachkompetenzen zu
erwerben.
Foto: A. Breitenstein
Seite - 11 -
Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil
Natur & Umwelt
Schwalben an Gebäuden: Nester sind ganzjährig geschützt
WARTBURGKREIS. Nach langen Flügen von mehreren
tausend Kilometern Länge
sind die Schwalben aus ihren Winterquartieren in Afrika auch in den Wartburgkreis
zurückgekehrt. Während die
Rauchschwalben in Ställen,
Scheunen und in anderen
zugänglichen Gebäuden ihre
halb offenen Nestschalen bauen, nisten Mehlschwalben von
außen an Gebäudefassaden
unter Dachvorsprüngen. Die
gerade einmal 20 g schweren
Tiere leisten enormes: Trotz
des langen Flugs aus den
Winterquartieren sammeln sie
in hunderten von Anflügen
mit ihren kleinen Schnäbeln
Schlamm, den sie so geschickt
mit Speichel versetzen und an
die Fassade kleben, dass am
Ende in nur wenigen Tagen
ein geschlossenes Nest mit
Einflugloch entstanden ist.
Das Bauwerk muss die Last
der Jungen und der Elterntiere
tragen können. Um geeignete
Schlammpfützen zu finden,
müssen Sie in der heutigen
Zeit oft weit fliegen. Im Flug
erjagen sie Unmengen von
Insekten, von denen sie sich
ausschließlich ernähren und
den Menschen dadurch zahlreiche „Plagegeister“ vom Leibe halten. Die Fassade muss
so rau sein, dass der Schlamm
Foto: Wikipedia
an der Wand hält, und einen
ausreichenden Dachvorsprung
haben.
Spätestens nach dem Schlupf
der Jungen gibt es durch den
Kot der Nestlinge mitunter
Probleme wegen der Verschmutzung der Hausfassaden. Mehl- und Rauchschwalben sind besonders geschützt.
Da die Vögel ihre Nester in der
Regel jährlich wiederkehrend
nutzen, sind diese Nester als
Fortpflanzungs- und Ruhestätten ganzjährig geschützt
und dürfen nicht entfernt
werden.
Schwalbenabwehr oder die
Nestentfernung, z.B. bei
Fassadenrenovierungen, bedürfen der Genehmigung der
unteren Naturschutzbehörde
im Umweltamt. Unzulässig
ist auch das Anbringen von
Baustellen- oder Aluminiumbändern, Netzen, Metallspikes
oder anderen Abwehrmöglichkeiten, wenn die Fassade
bereits von den Vögeln besiedelt ist. Ausnahmen oder
Befreiungen können mit Auflagen zugelassen bzw. erteilt
werden. Grundsätzlich müssen
dazu aber gewichtige Gründe
geltend gemacht werden können. Eine als unliebsam empfundene Fassadenverschmutzung allein reicht dafür nicht
aus. Die Naturschutzbehörde
ist allerdings um unproblematische und unbürokratische Lösungen bemüht, die
sich zumeist finden lassen,
z.B. durch Anbringen von
Kunstnestern an unkritischen
Stellen. Schließlich ist ein
Zusammenleben von Tier und
Mensch durch das Anbringen
sog. Kotbrettchen oder Kotbleche, die die Fassade vor
dem Kot schützen, möglich.
Die Bretter sind mindestens
einen halben Meter oder mehr
(je nach Dachvorsprung) unterhalb der Nester zu montieren, da der freie Anflug von
unten für die Schwalben gewährleistet sein muss und die
Vögel ansonsten darunter neu
bauen. Die geringen Kosten
sind vom Hauseigentümer zu
tragen – sie würden ebenso
beim Anbringen nicht zulässiger Abwehrmaßnahmen entstehen.
Schwalben galten und gelten
als Glücksbringer. Sie sind
zudem nützlich und gehören
zum Ortsbild unserer ländlichen Dörfer und Kleinstädte.
Nur wenn die vorhandenen
Brutstätten effektiv geschützt
werden, ist deren Erhaltung
möglich.
Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde sind
unter der Tel.-Nr. 03695/616702 (Herr Heck) bzw. -6703
(Herr Klingelhöfer) zu erreichen. (Heck)
Veranstaltung mit Imkern
BAD SALZUNGEN. Am 25.
Juni findet in der Zeit von 10
- 12 Uhr im Raum 3 des Landratsamtes in Bad Salzungen
eine Fortbildungsveranstaltung für Imker statt. Eingeladen zu dieser Veranstaltung
sind alle organisierten und
nichtorganisierten
Imker
des Wartburgkreises und der
kreisfreien Stadt Eisenach.
Themen dieser Veranstaltung
sind aktuelle wichtige Bienenseuchen und -erkrankungen, lebensmittelrechtliche
Anforderungen an Honig wie
die korrekte Kennzeichnung
nach Honigverordnung.
Vorträge zu diesen Themen
werden duch Mitarbeiter des
Landesamtes für Verbraucherschutz Bad Langensalza
sowie durch Amtstierarzt Dr.
Gunter Hädrich gehalten.
Diese Veranstaltung soll
ebenso dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den
Imkern und dem Veterinärund
Lebensmittelüberwachungsamt zu intensivieren.
Um eine vorherige Anmeldung beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
per Telefon 03695-617301
oder Fax 03695-617398 wird
bis zum 10. Juni gebeten.
Gruppenanmeldungen über
die Imkervereine sind möglich und erwünscht.
Nichtamtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
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Service
Ihr Landratsamt informiert ...
Spenden für Flüchtlinge werden Bürgersprechstunde
wieder angenommen
des Landrates
Ab sofort werden wieder
Spenden für Flüchtlinge im
alten Landratsamt des Wartburgkreises, in der Andreasstraße in Bad Salzungen,
Kreistagssaal (1. Etage)
entgegengenommen. Dort
nehmen freiwillige Helfer
aus dem Mehrgenerationenhaus die Spenden zu folgenden Öffnungszeiten an:
montags von 08.00 - 12.00
Uhr Mittwoch 14 - 18 Uhr.
Momentan benötigt die
Kleiderkammer des Wartburgkreises dringend Sommerbekleidung, vor allem
Männerbekleidung
für
Jugendliche in kleineren Größen, Unterwäsche,
Schlafanzüge sowie Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder
usw.
Bitte die Spenden an den
angegebenen Öffnungszeiten im alten Landratsamt
abgeben. Der Zugang zum
alten Kreistagssaal erfolgt
über den hinteren Parkplatz
und ist von dort ausgeschildert.
Bei Fragen ist das Mehrgenerationenhaus unter Tel.:
03695/603883 zu kontaktieren.
Kreisbeigeordnete Nicole Gehret bedankt sich bei den ehrenamtlichen Helfern des Mehrgenerationenhauses für deren Engagement
Neue Gleichstellungsbeauftragte des Wartburgkreises
Seit dem 4. April ist Monika
Wagner die neue Gleichstellungsbeauftragte des Wartburgkreises. Sie fördert und
überwacht die Durchführung
des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und unterstützt das Landratsamt bei
dessen Umsetzung. Sie gibt
Rat suchenden Bürgerinnen
und Bürgern Hilfestellungen, wenn notwendig in
Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungs- und Beratungsstellen, auch Hilfe im
Einzelfall.
Monika Wagner ist im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, in Zimmer
225 und unter der Telefonnummer 03695-615108 zu
erreichen.
EISENACH. Am Mittwoch, 8.
Juni um 17 Uhr lädt Landrat
Reinhard Krebs zur Bürgersprechstunde in das Bürgerbüro in Eisenach, ErnstThälmann-Straße 74 (über
der Zulassungsstelle), ein.
An diesem Nachmittag können sich Bürger mit Proble-
men und Hinweisen an die
Kreisverwaltung des Landkreises richten und mögliche Lösungsansätze mit
Reinhard Krebs besprechen.
Eine Voranmeldung ist nicht
zwingend erforderlich aber
wünschenswert unter Telefon 03695 - 615101.
Liebe Eltern der Hortkinder
des Wartburgkreises,
mit der Anmeldung Ihres
Kindes in den Schulhort an
einer Grundschule in der
Trägerschaft des Wartburgkreises entsteht grundsätzlich eine Gebührenschuld
zur Zahlung der Hortgebühren. Die Beteiligung an den
Personal- und Sachkosten
der Hortbetreuung ist immer ab Schuljahresbeginn
am 01. August eines Jahres
fällig. Beachten Sie bitte, dass seit dem Schuljahr
2013/2014 der Juli eines jeden Schuljahres der gebührenfreie Monat (keine Zahlung der Hortgebühren) ist.
Die Hortgebühren können
mit bestimmten Voraussetzungen ermäßigt werden.
Zur Berechnung einer eventuellen Ermäßigung ab August werden folgende Unterlagen benötigt:
• Einkommensteuerbescheid (EStB) vergangenen Kalenderjahres (Bsp.
Schuljahr 2016/2017 EStB von 2015)
oder
• Ja h re s v e rd ie ns t b e scheinigung (z. B. mit
Lohnnachweis Dezember
2015 oder elektr. Lohnsteuerbescheinigung)
• außerdem bei Selbständigen:
Betriebswirtschaftliche Auswertung
aus dem Vorjahr
• aktueller Bescheid für
ALG, ALG II, Wohngeld
u. Leistungen nach
dem SGB III, SGB XII,
SGB VIII sowie sonstige öffentliche Sozialleistungen (vollständige Folgebescheide sind
unaufgefordert
umgehend nach Erhalt einzureichen)
• Nachweis über den
Erhalt von Renten,
BAföG, BAB
• Nachweis über den Erhalt / die Zahlung von
Unterhalt
(Kindesunterhalt/ Unterhaltsvorschuss, Ehegattenunterhalt)
• Nachweise für sonstige Einkommen ( z. B.
Mieteinnahmen, Kapitalerträge (Zinsen etc.),
Elterngeld, Pflegegeld,
Krankengeld usw.)
• Kindergeldnachweis
i. V. mit Ausbildungs-/
Schul- bzw. Studiennachweis (bei vollj. Geschwisterkindern)
• Nachweis über Kita-/
Schulhortbetreuung für
Geschwisterkinder
im
Haushalt.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Nachweise bis
spätestens 15. Juli 2016
im Landratsamt (Amt für
Schule und Kultur) oder in
der zuständigen Grundschule ein. Andernfalls erfolgt
die Berechnung mit einem
monatlichen Einkommen in
Höhe von mehr als 2.500,00
Euro und eine Änderung der
Gebührenhöhe kann rückwirkend nicht erfolgen!
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Nichtamtlicher Teil
Service
Glückwünsche Alters- und Ehejubiläen
100. Geburtstag:
Frau Anna Krämer, Gerstungen, am 05.05.2016
Frau Anita Gallert, Ruhla, am 15.05.2016
65. Hochzeitstag:
Frau Käthe und Herr Gerhard Mähler,
Nazza, am 29.04.2016
Frau Christa und Herr Günter Heidrich,
Gerstungen OT Oberellen, am 05.05.2016
Frau Helga und Herr Bernhard Cziuppa,
Leimbach, am 05.05.2016
Frau Ruth und Herr Kurt Vollmer,
Krayenberggemeinde OT Dietlas, am 12.05.2016
60. Hochzeitstag:
Frau Anni Margaretha und Herr Harald Schulz,
Dermbach, am 20.04.2016
Frau Elfriede und Herr Horst Schmidt,
Moorgrund OT Etterwinden, am 20.04.2016
Frau Christa und Herr Felix Langlotz,
Wutha-Farnroda, am 20.04.2016
Frau Gudrun und Herr Wilfried Böttger,
Bischofroda, am 21.04.2016
Frau Hannelore und Herr Günter Wohlfahrt,
Tiefenort, am 27.04.2016
Frau Anneliese und Herr Wolfgang Taubert,
Bad Liebenstein OT Bairoda, am 27.04.2016
Frau Elisabeth und Herr Herbert Linhardt,
Vacha, am 27.04.2016
Frau Hildegard und Herr Harry Sinzinger,
Hörselberg-Hainich OT Behringen, am 28.04.2016
Frau Christa und Herr Karl Krauß,
Gerstungen OT Oberellen, am 28.04.2016
Frau Annemarie und Herr Horst Engelmann,
Vacha, am 05.05.2016
Frau Erika und Herr Alfred Behrendt,
Gerstungen, am 05.05.2016
Frau Ruth und Herr Günter Stein,
Gerstungen, am 05.05.2016
Frau Liselotte und Herr Fritz Wagner,
Marksuhl OT Eckardtshausen, am 05.05.2016
Frau Edith und Herr Werner Schwarz,
Vacha, am 05.05.2016
Frau Irmgard und Herr Helmut Schmidt,
Dippach, am 05.05.2016
Frau Erika und Herr Martin Becker,
Tiefenort, am 07.05.2016
Frau Irene Eleonore und Herr Erwin Johann Schmirler,
Dermbach OT Unteralba, am 08.05.2016
Frau Anni und Herr Johannes Luck,
Neidhartshausen, am 11.05.2016
Frau Maria und Herr Gerhard Ortmann,
Bad Liebenstein, am 12.05.2016
Frau Elfriede und Herr Heinz Grahl,
Gerstungen OT Lauchröden, am 12.05.2016
Frau Lina und Herr Paul Baumbach,
Vacha OT Mariengart, am 12.05.2016
Frau Eleonore und Herr Karl Stöber,
Hörselberg-Hainich OT Behringen,
am 12.05.2016
Frau Anna Maria und Herr Rudolf Joseph Schäfer,
Zella/Rhön, am 15.05.2016
Blutspendetermine für Mai 2016
Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH
Mi
Mi
Do
Do
Fr
Mi
Do
Fr
Fr
Mo
18.05.2016
18.05.2016
19.05.2016
19.05.2016
20.05.2016
25.05.2016
26.05.2016
27.05.2016
27.05.2016
30.05.2016
17:00 - 19:00
17:00 - 19:30
16:30 - 19:30
16:30 - 20:00
17:00 - 20:00
16:00 - 20:00
17:00 - 20:00
16:00 - 20:00
16:00 - 20:00
16:00 - 19:30
Mihla, Bürgerhaus „Goldene Aue“, Bahnhofstraße 22
Creuzburg, Kindergarten der Johanniter Unfall Hilfe e. V., Auf dem Hohnert 2 B
Völkershausen, Saal Wandelhalle - Unterstützung durch „Schmiedechor & Freunde e. V.“, Meierei 7
Ettenhausen, an der Suhl, Bürgerhaus, Saal, Roter Graben 2a
Vacha, Vereinsheim „Zum Latsch“, Am Bahnhof
Spahl, NEU! Dorfgemeinschaftshaus, Zum Sohl 11
Fischbach, Gasthaus „Zur Post“, Umpfenstraße 1
Dermbach, Bistro-Restaurant „Zur Zehnt“, Wiesenthaler Straße 6
Berka/Werra, Regelschule, Herdaer Straße 8c
Treffurt, Regelschule, Schulstraße 9
DRK Kreisverband Bad Salzungen e. V.
Fr
27.05.2016
17:00 - 20:00
Immelborn, Alea Sanitas, Karl-Marx-Straße 32
DRK Kreisverband Eisenach e. V.
Mo 30.05.2016
Mi 01.06.2016
16:30 - 19:00
16:00 - 19:00
Treffurt, Regelschule, Gartenstraße 2
Eisenach, DRK Kreisverband, Rot-Kreuz-Weg 1
Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
Seite - 14 -
Amtsblatt
Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen des Wartburgkreises sind auf der Homepage
des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/ausschreibungen/ veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachungen
Kreistagssitzung
Die 16. Sitzung des Kreistages findet am Dienstag, dem
24.05.2016 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Niederschrift der Kreistagssitzung vom
15.03.2016
3. Aufhebung des Beschlusses des Kreistages 0271/2015 vom
04.11.2015 betr. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
4. Artikelsatzung zur Neuregelung der Gebührensatzung und
der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis (Wiedervorlage aus der Kreistagssitzung vom 15.03.2016)
5. Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017 bis 2024
6. Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen; Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes
7. Antrag betr. Erstellung von Sozialberichten für den Wartburgkreis
8. Information über eine Eilentscheidung des Landrates
betr. außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle
61000.65510 - Projekt „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“
9. Rechenschaftsbericht der Bürgerbeauftragten des Wartburgkreises für das Jahr 2015
10.Mitteilungen des Landrates und anschließende Aussprache
11.Fragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Kreistagssitzung ist
ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter
http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/#c10712 zu finden.
Bad Salzungen, 04.05.2016
gez. Krebs
Landrat
Kreisausschusssitzung
Die 17. Sitzung des Kreisausschusses findet am Montag, dem
23.05.2016 um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14 in Bad Salzungen, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
I. Öffentlicher Teil
A Vorlagen zur abschließenden Behandlung durch den
Kreisausschuss
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Niederschriften der Kreisausschusssitzungen vom 14.03.2016 und 25.04.2016
3. Anfragen und Mitteilungen
B Vorbereitung der Kreistagssitzung
4. Aufhebung des Beschlusses des Kreistages 0271/2015 vom
04.11.2015 betr. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
5. Artikelsatzung zur Neuregelung der Gebührensatzung und
der Honorarordnung der Musikschule Wartburgkreis (Wiedervorlage)
6. Finanzierung und Sicherung des Standortes des Landestheaters Eisenach im Zeitraum 2017 bis 2024
7. Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen; Wahl eines stellvertretenden
Mitgliedes
8. Antrag betr. Erstellung von Sozialberichten für den Wartburgkreis
9. Anfragen und Mitteilungen
II. Nichtöffentlicher Teil
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Kreisausschusssitzung
ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter
http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentlichebekanntmachungen/#c10712 zu finden.
Bad Salzungen, 06.05.2016
gez. Krebs
Landrat
Beschlüsse des Kreistages und Kreisausschusses
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seinen Sitzungen am
04.11.2015 und 15.12.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
04.11.2015:
1. Der Kreistag des Wartburgkreises wählt im Wege einer Ergänzungswahl bis zum Ablauf der kommunalen Wahlperiode
Herrn Jens Klische als weiteres sachkundiges Mitglied des
Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse (Ersatz für Herrn
Werner Neumann).
2. Der Kreistag beschließt, auf Vorschlag der Fraktion Die
Linke. Herrn Sven Schlossarek als Mitglied des Ausschusses
für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (Ersatz für Frau
Anja Müller) zu bestellen.
3. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in
der Haushaltsstelle 45570.77132 - Hilfen in Heimen und
sonstige betreute Wohnform - in Höhe von 170.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
Haushaltsstelle Bezeichnung 45267.71800 45550.77000 45610.76120 Betrag in €
Zuschüsse an freie Träger
(Örtliche Jugendförderung /
Kinderschutzdienst Beratungsstelle) 7.100,00
Leistungen der sonstigen Hilfen
zur Erziehung in Einrichtungen
(Tagesgruppen) 68.500,00
Hilfen durch Familienpflege
für junge Volljährige 15.000,00
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Amtlicher Teil
Haushaltsstelle Bezeichnung Betrag in €
48100.78800 Zahlung des Unterhaltsvorschusses
an Berechtigte 40.000,00
29000.63900 Kosten der
Schülerbeförderung 30.000,00
sowie durch Mehreinnahmen
45540.16200 Erstattungen von anderen
Jugendhilfeträgern 7.400,00
45570.25540 Leistungen von Sozialleistungsträgern
(Berufsausbildungsbeihilfe) 2.000,00
Gesamtsumme der Deckungsmittel: 170.000,00
4. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 580.000 € in der Haushaltsstelle 41288.74660
- Sonstige Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen iE (Eingliederungsheime). Die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 41500.17100 - Zuweisungen des Landes für Grundsicherung - in Höhe von
480.000 € sowie durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 - Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für
Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende - in Höhe von
100.000 €.
5. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 146.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74653 Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
iE (Förderbereich). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 41258.25120 - Kostenersatz iE
- in Höhe von 56.200 € sowie durch Minderausgaben in den
Haushaltsstellen 48200.69100 - Leistungsbeteiligung bei
Bedarfen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende - in
Höhe von 39.800 € und 41010.73000 - Hilfe zum Lebensunterhalt avE - in Höhe von 50.000 €.
6. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 102.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74650 Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen iE
(Arbeitsbereich). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
in den Haushaltsstellen 41168.25110 - Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz iE - in Höhe von 28.000 €, 41168.25900
- Rückzahlung gewährter Hilfen (Darlehen) iE - in Höhe von
46.700 €, 41288.25113 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE (Suchtkrankenhilfe) - in Höhe von 21.500 € und
41288.25940 - Rückzahlung gewährter Hilfen iE (überzahlte
Beträge aus Vorjahren) in Eingliederungsheimen - in Höhe
von 5.800 €.
7. Der Kreistag nimmt den Sozialbericht des Wartburgkreises
2014 zur Kenntnis und verweist diesen zur Beratung in den
Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit.
8. Der Kreistag des Wartburgkreises fordert den Erhalt des Wartburgkreises und bekennt sich erneut zu einer freiwilligen
Fusion mit der kreisfreien Stadt Eisenach. Die Fusion soll
zum Beginn der nächsten regulären Wahlperiode greifen.
Der Kreistag des Wartburgkreises steht dem Wunsch Dritter,
zur Wartburgregion hinzuzustoßen, offen gegenüber.
Der Landrat als Vertreter des Wartburgkreises wird beauftragt, dieses Vorhaben gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach gegenüber der Thüringer Landesregierung zu vertreten und zugleich den Willen des Kreistages
deutlich zu artikulieren.
Der Kreistag unterstützt den Landrat bei dessen Gesprächen
und Verhandlungen mit der Oberbürgermeisterin der Stadt
Eisenach. Der Kreistag und seine Gremien werden hierbei
nach Maßgabe einbezogen und weiterhin regelmäßig über
den Fortgang der Verhandlungen informiert.
9. Der Kreistag des Wartburgkreises beschließt, die Geschäftsordnung des Kreistages im § 6 Abs. 3 wie folgt zu ergänzen:
„Zugelassen sind auch die Geschäftsführer der Kreistagsfraktionen. Gleiches gilt für nichtöffentliche Ausschusssitzungen.“
10.Der Kreistag verweist den vorliegenden Antrag der Fraktion
SPD-GRÜNE-LAD betr. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für den Wartburgkreis zur Beratung in den Ausschuss für
Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft.
11.Der Kreistag beschließt, der Höhergruppierung von Frau
Bastian in die Entgeltgruppe E 15 TVöD mit Wirkung vom
01.04.2016 zuzustimmen.
15.12.2015:
1. Der Kreistag wählt Herrn Udo Schilling für die Dauer von
sechs Jahren zum Ersten hauptamtlichen Beigeordneten des
Wartburgkreises.
2. Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplans 2016 einschließlich deren Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Vorberatung an die Fachausschüsse
unter Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses.
Die abschließende Vorberatung erfolgt im Kreisausschuss.
3. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 150.000,00 € bei der Haushaltsstelle 65000.96030
- Planungs- und Baukosten K 97 (Tiefenort-SLZ inkl. Radweg
und OU Unterrohn). Die Deckung erfolgt durch Abgang auf
Haushaltsausgaberest in Höhe von 150.000,00 € bei der
Haushaltsstelle 65000.96600 - Radwegebau.
4. Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 130.000 € in der Haushaltsstelle 41288.74663
- Suchtkrankenhilfe iE. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 41288.25544 - Leistungen
von Sozialleistungsträgern iE (Eingliederungsheime) - in
Höhe von 73.000 €, 41500.24910 - Rückzahlung zu Unrecht
erbrachter Grundsicherungsleistungen avE - in Höhe von
19.700 €, 41168.25110 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz iE - in Höhe von 20.400 €, 41288.25543 - Leistungen von Sozialleistungsträgern iE (Suchtkrankenhilfe) - in
Höhe von 5.900 € und 41288.25113 - Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz iE (Suchtkrankenhilfe) - in Höhe von
2.700 € sowie durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 48200.69210 - Anteilsfinanzierung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Bad Salzungen - in Höhe von 4.700 €
und 48200.69240 - Leistungsbeteiligung bei Leistungen zur
Eingliederung von Arbeitssuchenden „Modellprojekt Suchtkrankenhilfe“ - in Höhe von 3.600 €.
5. Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der
Haushaltsstelle 27000.95150 - Sanierungsmaßnahmen Förderschule Bad Salzungen, A.-Schweitzer-Str. 10/12, in Höhe
von 130.000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
in der Haushaltsstelle 22500.36210 - Investitionszuweisung
der Gemeinde Mihla - in der gleichen Höhe.
6. Der Landrat wird verpflichtet, zur Sitzung des Kreistages am
26.01.2016 die Auswirkungen der geplanten Erhöhung des
Kreisumlagesolls auf die dauernde Leistungsfähigkeit der
Haushalte der kreisangehörigen Gemeinden zu ermitteln und
dem Kreistag vorzulegen.
7. Der Kreistag beschließt: Die Geschäftsordnung des Kreistages des Wartburgkreises wird im § 8 Absatz 1 wie folgt geändert: Der Punkt „Mitteilungen des Landrates“ lautet künftig
„Mitteilungen des Landrates und anschließende Aussprache“
und wird vor der Fragestunde eingeordnet.
8. Der Kreistag beschließt: Der § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages des Wartburgkreises wird wie folgt geändert: „In die Ausschüsse nach Abs. 2 sind jeweils nicht mehr
als 2 sachkundige Bürger zu berufen. Das Vorschlagsrecht
steht den Fraktionen und Gruppen entsprechend ihren Sitzanteilen in den jeweiligen Ausschüssen zu. Die sachkundigen
Bürger werden vom Kreistag durch Beschluss bestellt.“
9. Der Kreistag beschließt, der Höhergruppierung von Frau
Prof. Dr. Dören in die Entgeltgruppe 15 TVöD mit Wirkung
vom 01.11.2015 zuzustimmen.
10.Der Kreistag beschließt, der Versetzung des Leitenden Kreisrechtsdirektors A. Knierim in den Ruhestand mit Ablauf des
31.12.2015 zuzustimmen.
Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
Der Kreisausschuss hat in seinen Sitzungen am 02.11.2015
und 14.12.2015 folgende Beschlüsse gefasst:
02.11.2015:
1. Der Kreisausschuss beschließt die 7. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Rettungsdienstbereich
Wartburgkreis in der vorliegenden Fassung mit Wirkung vom
01.01.2016.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe
in der Haushaltsstelle 45560.76120 - Hilfen durch Familienpflege - in Höhe von 55.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch
Minderausgabe in der Haushaltsstelle 45610.77132 - Hilfen
in Heimen und sonstige betreute Wohnform - in Höhe von
49.500,00 € und durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 45560.24100 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz (Jugendliche) - in Höhe von 2.300,00 €
und 45560.24110 - Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz,
Kostenersatz (Eltern) - in Höhe von 3.200,00 €.
3. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 45560.67200 - Erstattungen an
andere Jugendhilfeträger - in Höhe von 17.500,00 €. Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 45310.76900 - Sonstige Leistungen (Örtliche Jugendförderung/Frühe Hilfen) - in Höhe von 16.000,00 €
und 45550.77290 - Sonstige Leistungen der Jugendhilfe - in
Höhe von 1.500,00 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt für die Aktualisierung des
vorhandenen Geoinformationssystems eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 79120.93500 - Erwerb
von beweglichen Sachen des Anlagevermögens - i. H. v.
31.700,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen
in Höhe von 20.000 € in der Haushaltsstelle 21100.36200
- Investitionszuweisung der Gemeinde Dippach für die
Sportanlage GS Dippach, in Höhe von 11.000 € in der Haushaltsstelle 22500.36220 - Investitionszuweisung Gemeinde
Unterbreizbach für SSH Unterbreizbach und in Höhe von 700
€ in der Haushaltsstelle 65000.34010 - Veräußerung von
Grundstücken, baulichen Anlagen und grundstücksgleichen
Rechten.
5. Der Kreisausschuss beschließt gemäß § 5a der Hauptsatzung
des Wartburgkreises die überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 32.000 € in der Haushaltsstelle 41258.74652 - Sozialversicherungsbeiträge. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 48200.69100 - Leistungsbeteiligung bei Bedarfen für Unterkunft und Heizung an
Arbeitsuchende - in Höhe von 32.000 €.
6. Der Kreisausschuss beschließt, den Planungsauftrag für den
Ausbau der Kreisstraße K 98 in der Ortslage Oberrohn, 2.
und 3. Bauabschnitt, vom Abzweig Straße „Am Fichtenkopf“
bis „Dorfstraße“ an das Planungsbüro - PBB - Bad Salzungen
GmbH, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen auf der
Grundlage des Honorarangebotes vom 30.09.2015 zu vergeben.
7. Der Kreisausschuss des Wartburgkreises vergibt die Planungsleistungen für den 2. Bauabschnitt der Sanierung des
Schulhofbereiches der Grundschule Ruhla an das Büro für
Bauplanung und Architektur KRAUS GbR, Dermbach auf der
Grundlage des Honorarangebotes vom 27.11.2014 und auf
der Grundlage des Architektenvertrages vom 27.11.2014 /
09.02.2015 für den 2. Bauabschnitt.
8. Der Kreisausschuss beschließt, die Leistungen zum vorliegenden Angebot für Lizenzen, Fachschalen, Schnittstellen
und sonstiger Komponenten für ein Geodateninformationssystem an die CAIGOS GmbH, Im Driescher 7-9, 66459
Kirkel-Neuhäusel, zu vergeben.
14.12.2015:
1. Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 60.000,00 € bei der Haushaltsstelle 65000.94150 - Sanierungsmaßnahmen K 509 (L1020/
Seite - 16 Oberellen-Unterellen-Lauchröden/K505). Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in Höhe von 60.000,00 € bei der
Haushaltsstelle 65000.36180 - Investitionszuweisung des
Landes für Radwegebau.
2. Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 22500.94120 - Sanierungsmaßnahmen RS Seebach, F.-Engels-Ring 1 in Höhe von 50.000
€. Die Deckung erfolgt durch Abgang auf Haushaltsrest in
der Haushaltsstelle 03500.93200 - Erwerb von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten - in Höhe von 8.000 €,
durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 03500.94600
- Sanierungsmaßnahmen Thälmann-Str. 72-74 - in Höhe
von 20.000 €, durch Abgang auf Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 23000.96900 - Kleine Baumaßnahmen - in Höhe
von 5.000 €, durch Abgang auf Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 21100.94240 - Sanierungsmaßnahmen GS Nazza,
Hauptstraße 93 - in Höhe von 7.500 € und durch Abgang auf
Haushaltsrest in der Haushaltsstelle 21100.94130 - Sanierungsmaßnahmen GS Creuzburg, Klosterstraße in Höhe von
9.500 €.
3. Der Kreisausschuss beschließt die überplanmäßige Ausgabe
in der Haushaltsstelle 13000.93510 - Erwerb von Feuerwehrtechnik - in Höhe von 26.100,00 €. Die Deckung erfolgt
durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 13000.98200
- Investitionszuweisungen an Städte und Gemeinden für Gerätehäuser - in Höhe von 26.100,00 €.
4. Der Kreisausschuss beschließt gemäß Dienstanweisung Nr.
14/2013 die Verlängerung der befristeten Niederschlagung
einer offenen Forderung in Höhe von 37.923,21 € bis zum
30.09.2016.
5. Der Kreisausschuss beschließt, den Auftrag zur Herstellung
und Lieferung von zwei Drehleitern DLA (K) 23/12 für die
Stützpunktfeuerwehren Kaltennordheim und Vacha an die
Firma Magirus GmbH, Graf-Arco-Straße 30 in 89079 Ulm zu
vergeben.
Die Öffentliche Bekanntmachung zu den Beschlüssen des Kreistages und Kreisausschusses ist ebenfalls auf der Homepage des
Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/#c10712 zu finden.
Bad Salzungen, 20.04.2016
gez. Krebs
Landrat
2. Änderung der Gebührensatzung zur Erhebung
von Verwaltungsgebühren für die örtliche Rechnungsprüfung
Aufgrund des § 81 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL.
S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.12.2015
(GVBl. S. 183) hat der Kreistag des Wartburgkreises in seiner
Sitzung vom 15.03.2016 folgende zweite Änderungssatzung der
Gebührensatzung beschlossen:
I.
Die Gebührensatzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren
für die örtliche Rechnungsprüfung vom 18.12.2003, zuletzt geändert mit der 1. Änderungsatzung vom 10.12.2007, wird wie
folgt geändert:
1. § 1 Gebührenerhebung
Nach „ThürKO“ werden ein Komma sowie die Worte “die Prüfung von Verwendungsnachweisen“ eingefügt.
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Amtlicher Teil
2. § 2 Gebührenschuldner
Nach dem Wort „Zweckverbände“ werden die Worte „und
kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts“ eingefügt.
3. § 4 Maßstab und Höhe der Gebühr
Im Absatz 1 wird Satz 3 ersatzlos gestrichen.
Im Absatz 2 wird der Betrag „43,00 €“ durch den Betrag
„55,00 €“ ersetzt. Es wird ein Satz 3 mit folgendem Wortlaut
angefügt: „Reisekosten sind in der Gebühr nach Satz 1 enthalten und werden nicht gesondert erhoben.“
4. § 5 Auslagen
Absatz 1 wird ersatzlos gestrichen.
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und der bisherige
Absatz 3 wird Absatz 2. Im neuen Absatz 1 wird das Wort
„Landkreises“ durch „Landratsamtes“ ersetzt. Das Wort „Entgelt“ wird durch „Auslagen“ ersetzt.
II.
Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft, frühestens jedoch mit Beginn der
Prüfung der Jahresrechnung 2015.
Bad Salzungen, den 20.04.2016
gez. Krebs
Landrat
DS
Gemäß § 100 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 der
Thüringer Kommunalordnung wird auf Folgendes hingewiesen:
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden
sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine
Verletzung nach Satz 1 dieses Hinweises geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf dieser Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.
Diese Öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/
neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/#c10712 zu finden.
Bad Salzungen, 04.05.2016
gez. Krebs
Landrat
Standortbezogene Vorprüfung
nach § 3 a Satz 2 UVPG
Die Rhönland eG, Am Lindig, 36466 Dermbach, hat einen Antrag
auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb
der wesentlich geänderten Anlage zum Halten von Geflügel (Legehennen) gemäß §§ 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 7.1.1.2/V der 4. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) am
Standort Oechsen, Flur 3, Flurstück 522/3, gestellt.
Antragsgegenstände sind Änderung der Aufstallungs- und Haltungsform im Stall 5, Änderung der Tierbelegung im Stall 6,
Erhöhung des Gesamttierbestandes der Anlage.
Die beantragte wesentliche Änderung betrifft eine Anlage, die
in der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Nr. 7.1.3 Spalte 2 genannt ist. Deshalb
wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß
§ 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt.
Gemäß § 3 a Satz 2 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Im Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls
gemäß § 3 c UVPG wird nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt, dass mit dem o.g. Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß §
3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen
des Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) im Landratsamt
Wartburgkreis, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde,
Andreasstraße 11, 36433 Bad Salzungen, zugänglich.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter http://www.wartburgkreis.de/
neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/#c10818 zu finden.
Bad Salzungen, den 12.04.2016
gez. Krebs
Landrat
Landratsamt Wartburgkreis
Stellenausschreibung
In der Finanzverwaltung des Landratsamtes Wartburgkreis
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer
Sachbearbeiters / Sachbearbeiterin Buchungen
in Vollzeit zu besetzen.
Es handelt sich um ein für die Dauer von einem Jahr befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und
Befristungsgesetz.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
• Sachbuchhaltung und Personenkontenführung mit dem
EDV-Programm newsystem-kommunal
• Erstellung von Auswertungen für die Sachbuchhaltung
und Personenkontenführung sowie vorbereitende Erstellung von Haushalts- und Kassenstatistiken
• Jahresabschlussarbeiten mit den Sachgebieten Haushalt
und Kreiskasse
• Buchungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des
kommunalen Haushaltsrechts (Kosten- und Leistungsrechnung).
Folgende Anforderungen werden an die Bewerber/Bewerberinnen gestellt:
• abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Bürokauffrau/mann oder Fachangestellten für Bürokommunikation oder
Verwaltungsfachangestellten
• überdurchschnittliche Fähigkeiten in Bezug auf Genauigkeit und Zuverlässigkeit im Umgang mit Zahlen/Datenträ-
Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
gern sowie termingenaue Einhaltung aller Arbeitsablaufprozesse
• sicherer Umgang und Erfahrung in der Anwendung der
Microsoft-Office-Programme Word und Excel
• Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
• Teamfähigkeit.
Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher
Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von
Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Männern interessiert, um deren Anteil in Bereichen,
in denen sie unterrepräsentiert sind, zu steigern.
Diese Stelle ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung
geeignet. Geht eine entsprechende Bewerbung ein, wird geprüft, ob dem Teilzeitwunsch im Rahmen der dienstlichen
Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Demski (Tel.
03695/615600) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gerne zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 20.05.2016 an das
Landratsamt Wartburgkreis
Haupt- und Personalamt
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen.
Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen:
[email protected].
Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens
nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen
ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag
(DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
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bahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Fachrichtung entsprechend § 9 Abs. 2 Nr.
1 Thüringer Laufbahngesetz)
mehrjährige Berufserfahrung in der Sachbearbeitung, die
nach Art und Schwierigkeit den Anforderungen des mittleren Dienstes entspricht
Kenntnisse im Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht
anwendungsreife Kenntnisse im Umgang mit den EDVStandardprogrammen
hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität
Fähigkeit, sich kurzfristig verwaltungsspezifische Fachkenntnisse anzueignen
ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
Teamfähigkeit
Führerschein der Klasse B (3) und Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber.
Was wir bieten:
• ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. eine
Übernahme in ein Beamtenverhältnis im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
• Stellen in Vollzeit (40 h/Woche), welche grundsätzlich
auch für eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten geeignet sind
• Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. A 8 ThürBesG
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
• umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten.
Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von
Frauen und Männern. Da Männer auf Stellen mit entsprechenden Tätigkeiten im Landratsamt Wartburgkreis das unterrepräsentierte Geschlecht darstellen, werden diese bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig
berücksichtigt.
Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX
schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schubert (Tel. 03695/615500)
gern zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 27.05.2016 an das
Landratsamt Wartburgkreis
Stellenausschreibung
Im Landratsamt Wartburgkreis sind
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mehrere Sachbearbeiterstellen
des mittleren Verwaltungsdienstes (m/w)
zu besetzen.
Gesucht werden Sachbearbeiter/innen zur Wahrnehmung von
Aufgaben im Bereich Antragsbearbeitung sowie Bescheiderteilung insbesondere in der Leistungsverwaltung.
Was wir erwarten:
• erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r
oder Abschluss des Fortbildungslehrganges I oder Lauf-
Landratsamt Wartburgkreis
- Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen.
Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen:
[email protected].
Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens
nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen
ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag
(DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
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Ausgabe 5/2016 - 17.05.2016 - Amtlicher Teil
Landratsamt Wartburgkreis
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Wartburgkreis
hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im
Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes
zu besetzen.
Sie erwartet schwerpunktmäßig folgendes Aufgabengebiet:
• Beratung und Unterstützung von Eltern, Personensorgeberechtigten, Kindern und benachteiligten jungen Menschen
zur Förderung der Erziehung in der Familie
• Beratung und Unterstützung von Eltern in Fragen von
Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Ausführung der Personensorge und des Umgangsrechts unter
angemessener Beteiligung des Kindes oder des Jugendlichen
• Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Erziehung gem.
§ 27 ff. SGB VIII - Prüfung, Planung, Gewährung, Vermittlung sowie Koordinierung der geeigneten Hilfemaßnahmen
• Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
gem. § 35 a SGB VIII - Auswahl, Gewährung und Durchführung der geeigneten Maßnahmen
• Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes bei Kindeswohlgefährdung - Einleitung von Schutzmaßnahmen für
körperlich, geistig und seelisch gefährdete, vernachlässigte, missbrauchte und misshandelte Kinder und Jugendliche (einschließlich Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen)
• Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Jugendgericht
• Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit im Sozialraum.
Was wir erwarten:
• abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialarbeiter/in
oder Sozialpädagogen/in mit staatlicher Anerkennung
bzw. zum/zur Diplompädagogen/in
• Erfahrung im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit
• umfassende Rechtskenntnisse im Bereich des SGB VIII,
SGB I, GG sowie BGB
• Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit
• hohe psychische und physische Belastbarkeit sowie Entscheidungsfähigkeit, besonders in Krisensituationen
• Bereitschaft zur ständigen fachspezifischen Weiterbildung
und zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Aufgabengebietes
• Erfahrungen und Kenntnisse in Verwaltungsabläufen sowie
einschlägige PC-Kenntnisse wären dienlich
• Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Nutzung
des privaten Pkw für dienstliche Zwecke gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber.
Was wir bieten:
• ein mindestens für ein Jahr befristetes Beschäftigungsverhältnis als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG
• eine Stelle in Vollzeit (40 h/Woche), welche grundsätzlich
auch für eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten geeignet ist
• Bezahlung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD
• Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
• Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten.
Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung von
Frauen und Männern. Da Männer auf Stellen mit entsprechender Tätigkeit eines/einer Sozialarbeiters/in bzw. Sozialpädagogen/in im Landratsamt Wartburgkreis das unterrepräsentierte Geschlecht darstellen, werden diese bei gleichwertiger
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Bewerber/innen, die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX
schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Scheumann (Tel.
03695/617100) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Schubert (Tel. 03695/615500) gern zur Verfügung.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte
bis zum 27.05.2016 an das
Landratsamt Wartburgkreis
- Haupt- und Personalamt Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen.
Gerne nehmen wir auch Bewerbungen per E-Mail an nachfolgende Adresse entgegen:
[email protected].
Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens
nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen
ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag
(DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
Öffentliche Bekanntmachung
der Wohnungsbaugenossenschaft
Bad Salzungen eG
Die Wohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG gibt
bekannt, dass die diesjährige Vertreterversammlung am:
Dienstag, dem 07.06.2016 um 18:00 Uhr
im Kurhaus am Burgsee in Bad Salzungen
stattfindet.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Beratung gemäß § 35 Abs. 2 a, b der Satzung der WBG über
den Lagebericht des Vorstandes und den Bericht des Aufsichtsrates
3. Beschlussfassung gemäß § 35 Abs. 1 b der Satzung der WBG
über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
4. Beratung gemäß § 35 Abs. 2 c der Satzung der Genossenschaft über den Bericht der gesetzlichen Prüfung 2015
5. Beschlussfassung gemäß § 35 Abs. 1 f der Satzung der WBG
über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
6. Beratung und Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß §§ 24 Abs. 7 und 35 Abs. 1 g der
Satzung der WBG
7. Schlusswort
Lehmann-Volkert
-Vorsitzende des AufsichtsratesWohnungsbaugenossenschaft Bad Salzungen eG
Amtlicher Teil - 17.05.2016 - Ausgabe 5/2016
Öffentliche Bekanntmachung des
Gewässerunterhaltungszweckverbandes Hörselberg-Hainich
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Die vom Gewässerunterhaltungszweckverband Hörselberg-Hainich am 21.04.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2016 einschließlich Anlagen wurde dem Landratsamt des Wartburgkreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat am 10.05.2016 unter dem Aktenzeichen 17 565 G 200-340/16(Te) den Eingang der Haushaltssatzung 2016 gemäß § 21 Abs.3 S.2 ThürKO bestätigt,
die vorgelegte Haushaltssatzung 2016 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die sofortige Bekanntmachung der Satzung wird zugelassen (§
21 Abs.3 S.3 ThürKO).
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Zweckverband unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Auslegung Haushaltssatzung und -plan 2016
Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO können die Haushaltssatzung und
der Haushaltsplan 2016 des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Hörselberg-Hainich in der Zeit
vom 18. Mai 2016 bis einschließlich 31. Mai 2016
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, OT Behringen, 1. Etage, -Steuerabteilung- oder
-Kämmerei-, Hauptstr. 90 A in 99820 Hörselberg-Hainich, eingesehen werden.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme bis zur Entlastung und
Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 und 3 ThürKO unter oben genannter
Anschrift wird hiermit hingewiesen.
Seite - 20 §4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000,00 €
festgesetzt.
§5
(1) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO für überplanmäßige Ausgaben wird auf 2.500,00 € je Haushaltsstelle festgesetzt.
(2) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 58 ThürKO für außerplanmäßige Ausgaben wird auf 2.500,00 € je Haushaltsstelle
festgesetzt.
(3) Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne
des § 60 Abs. 2 ThürKO, die den Erlass einer Nachtragssatzung
erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 1 v. H. des Gesamtvolumens des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr
übersteigen.
§6
Die Umlage der Verbandsmitglieder wird auf 7.000,00 € festgesetzt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft
Hörselberg-Hainich, 10.05.2016
Verbandsvorsitzender
gez. Schmidt
Hörselberg-Hainich, 10.05.2016
gez. Schmidt
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gewässerunterhaltungszweckverbandes „Hörselberg-Hainich“
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt der
Gewässerunterhaltungs-ZV folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
90.500,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
54.900,00 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 148.400,00 € festgesetzt.
Impressum:
Kreisjournal – Amtsblatt des Wartburgkreises
Herausgeber:
Wartburgkreis, Erzberger Allee 14,
36433 Bad Salzungen,
Tel. 03695 6150
Verlag und Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen
Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für den
amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat Reinhard Krebs
Redaktion:
Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen,
Telefon: 03695 615104, Fax: 03695 615199
e-mail: [email protected]
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