Turnierbestimmungen Turnier bei Eintracht Solingen

SV Eintracht Solingen e.V.
Fußball – Jugendabteilung
Turnierordnung
Die Pfingstturniere um den Stadtwerke-Solingen-Cup des SV Eintracht Solingen finden am 14. / 15. Mai 2016
auf dem Sportplatz Zietenstraße statt.
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Es finden die Regeln des WFLV und des FVN-Kreises Solingen Anwendung. Eine Teilnahme an den
Turnieren wird nur mit gültiger Spielberechtigung gestattet. Die Spielerpässe sind rechtzeitig vor
Turnierbeginn vorzulegen, alle teilnehmenden Spieler in den Turnierspielbericht einzutragen.
Es gelten folgende Stichtage:
• Bambinis (G-Junioren) 01.01.2009 oder jünger
• F-Junioren
01.01.2007 oder jünger
• E-Junioren
01.01.2005 oder jünger
• D-Junioren
01.01.2003 oder jünger
Die Turniere der G- und F-Junioren werden nach den Regeln der Fair-Play-Liga gespielt. Die Spiele
der E- und D-Junioren-Turniere leiten Schiedsrichter des Fußballkreises Solingen.
Gruppeneinteilungen, Turnierbeginn und Anstoßzeiten gehen aus den beigefügten Spielplänen
hervor.
Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat jeweils Anstoß, und muss bei Farbgleichheit der
Trikots diese wechseln. Ausweichtrikots oder Leibchen sind unbedingt mitzubringen!
Gespielt wird mit 1 Torwart und 6 Feldspielern bei G-, F- und E-Junioren
1 Torwart und 8 Feldspielern bei D-Junioren
In den Vorrundenspielen entscheidet die Anzahl erzielten Punkte, dann die Tordifferenz, danach die
Anzahl der erzielten Treffer über die Platzierung. Bei den Finalspielen entscheidet nach
unentschiedenem Spielausgang in der regulären Spielzeit ein Strafstoßschießen von jeweils 3
Schützen jeder Mannschaft.
Um einen reibungslosen Turnierablauf zu gewährleisten, werden alle Trainer gebeten, dafür Sorge
zu tragen, dass die Mannschaften sich rechtzeitig für das nächste Spiel bereithalten.
Die Trainer werden gebeten, darauf zu achten, dass sich keine Spieler unbeaufsichtigt in den
Kabinen aufhalten.
Die Turnierleitung besteht aus Mitgliedern der Jugendabteilung des SV Eintracht Solingen. Proteste
sind unmittelbar nach Beendigung des Spieles bei ihr vorzutragen.
Für Personen- und Sachschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.