Einladung Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Vortragsveranstaltung Interne Untersuchungen und Reaktionsmöglichkeiten bei Korruptionsverdacht Der Kampf gegen - insbesondere aktive - Korruption ist heutzutage wesentlicher Bestandteil des ComplianceManagement-Systems (CMS) von Unternehmen. Insbesondere im internationalen Geschäftsverkehr besteht ein erhöhtes Risiko, mit korruptiven Forderungen konfrontiert zu werden. Unverzichtbarer Bestandteil eines CMS ist, wie zuletzt das Neubürger-Urteil des Landgerichts München I klargestellt hat, der richtige Umgang mit bestehenden Korruptionsverdachtsmomenten. Unternehmen müssen Verdachtsmomenten nachgehen und daraus diejenigen Maßnahmen ableiten, die geeignet sind, vergleichbare künftige Rechtsverstöße zu vermeiden. Die Praxis zeigt, dass die interne Aufklärung von Verdachtsfällen sowie der Umgang mit Findings komplex und fehleranfällig sind. Dies gilt insbesondere für Verdachtsfälle im internationalen Bereich, weil hier nur selten ein ausreichender Tatnachweis geführt werden kann. Der richtige Umgang mit solchen Verdachtsfällen in straf-, gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht stellt eine große Herausforderung für Compliance-Verantwortliche und Leitungsorgane von Unternehmen dar. Die Kapellmann-Referenten, die auf das Straf-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht spezialisiert sind, berichten über ihre Erfahrungen aus unternehmensinternen Korruptionsuntersuchungen. Es wird gezeigt, welche typischen Fehler bei der Durchführung von Ermittlungen und bei dem Umgang mit deren Ergebnissen vermieden werden sollten. Sie geben zudem Empfehlungen zu einem angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen und einer vernünftigen Interpretation des Zero TolerancePrinzips. Dr. André Uhlmann ist seit dem Jahr 2010 in unterschiedlichen Positionen im Bereich Compliance im ThyssenKrupp-Konzern tätig und hat u. a. den Bereich Compliance Investigations geleitet. Dr. Uhlmann wird von den praktischen Erfahrungen und Herausforderungen in Zusammenhang mit internen Untersuchungen aus der Sicht einer Compliance-Abteilung berichten. Wolfgang Steinbrink ist seit 1995 bei dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen tätig und leitet regelmäßig Fortbildungskurse für Steuer- und Kriminalbeamte. Er wird anhand von praktischen Fällen schildern, in welchen Bereichen für Unternehmen typische steuer- und steuerstrafrechtliche Risiken – nicht nur in Hinblick auf Korruption – bestehen. Ein Get-together am Ende der Veranstaltung bietet die Möglichkeit für den persönlichen Austausch. n Wann Wo n 31.05.2016 Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB Stadttor 1, 40219 Düsseldorf Programm 14:00 Vorträge und Diskussion Fehlerquellen im Umgang mit Korruptions- verdachtsfällen im internationalen Geschäftsverkehr aus strafrechtlicher Sicht Dr. Lutz Nepomuck Hinweis n Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche aus den Bereichen Recht und Compliance. Gerne können Sie die Einladung auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeben. n Richtig handeln oder haften – Pflichten von Organmitgliedern bei Verdachtsmomenten Dr. Christoph Carstens Die Rolle von Compliance-Abteilungen bei internen Untersuchungen Dr. Andre Uhlmann Kaffeepause (16:00-16:30) Die Krux arbeitsrechtlicher Sanktionierung bei Verdachtsfällen – Spagat zwischen Zwei- Wochen-Frist und Verdachtskündigung Dr. Tom Giesen Risikoquelle Steuerbehörden – nicht nur im Bereich Korruption (zugleich ein Beitrag zum Thema Tax Compliance) Wolfgang Steinbrink Parken n Parkhaus am Stadttor, Zufahrt über die Ernst-Gnoß-Straße, dann rechts in die Stromstraße abbiegen n Referenten Dr. Lutz Nepomuck Kapellmann Dr. André Uhlmann ThyssenKrupp Dr. Christoph Carstens Kapellmann Wolfgang Steinbrink Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Essen Dr. Tom Giesen Kapellmann Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB ist eine führende Kanzlei in Deutschland und berät Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Im Bereich Compliance führt die Kanzlei seit vielen Jahren mit interdisziplinären Teams für mehrere Gesellschaften einschließlich eines DAX30-Unternehmens systematische Korruptionsaudits sowie anlassbezogene Internal Investigations durch. Ein Schwerpunkt liegt im internationalen Geschäftsverkehr. Die eingesetzten Teams verbinden insbesondere straf-, gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtliche Expertise, um der Komplexität der Mandate gerecht zu werden. Die Compliance-Beratung umfasst zudem das gesamte Spektrum des Aufbaus und der Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen einschließlich der Durchführung von Schulungen. Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei die strafrechtliche und die kartellrechtliche Compliance. In Straf- und Kartellverfahren erfolgt auch eine regelmäßige Verteidigung von Unternehmen und Führungskräften. Berlin Brüssel Düsseldorf Frankfurt / Main Hamburg Mönchengladbach München kapellmann.de Antwort Bitte per Fax oder E-Mail bis zum 17. Mai 2016 an: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB Jennifer Wagener Fax 02161 811-777 [email protected] Ja, ich nehme an der Vortragsveranstaltung „Interne Untersuchungen und Reaktionsmöglichkeiten bei Korruptionsverdacht“ am 31. Mai 2016 teil. Nein, ich kann leider nicht teilnehmen, bin aber an zukünftigen Veranstaltungen interessiert. Name, Vorname Unternehmen / Position Telefon E-Mail Ich werde begleitet von: Name, Vorname Unternehmen
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