Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1608 der

 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1608 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Christina Schade AfD­Fraktion Landtagsdrucksache 6/3887 Schaufenster Elektromobilität Berlin­Brandenburg
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller
Die Hauptstadtregion Berlin­Brandenburg hat 2012 den Zuschlag bekommen eine von vier Schaufenster­regionen für Elektromobilität zu sein. Die etwaigen Standortvor­teile der Länder Berlin und Brandenburg werden laut Auskunft der Landesregierung (DS 6/2147) genutzt, um alternative Antriebe für Kraftfahrzeuge zu erforschen, zu entwickeln und zu nutzen. Das Ziel ist bis 2020 ein international anerkanntes Vorbild im Bereich der Elektromobilität zu sein. Frage 1: Wie viele Elektrofahrzeuge sind im Land Brandenburg angemeldet? Frage 2: Wie viele Elektrofahrzeuge waren jeweils 2013, 2014 und 2015 angemeldet? Frage 3: Wie verteilen sich die angemeldeten Elektrofahrzeuge auf a. den ländlichen Raum, b. die kreisfreien Städte, c. den Verflechtungsraum Berlin­Brandenburg? zu Fragen 1, 2 und 3: Nach den statistischen Angaben des Kraftfahrbundesamtes sind im Land Brandenburg zum Stichtag 1. Januar 2015 303 Elektrofahrzeuge angemeldet. Da die Statistik lediglich nach Zulassungsbezirken geführt wird, ist die unter 3. erbetene Aufschlüsselung nicht möglich. Frage 4: Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte sowie Schnellladepunkte wurden in Brandenburg jeweils in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 gebaut? zu Frage 4: Eine zentrale Registrierung der Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur wird erst mit Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung I Ende 2016 eingerichtet. Im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität Berlin­Brandenburg werden aktuell ca. 500 öffentlich zugängliche Ladepunkte (i.d.R. zwei Ladepunkte pro Ladesäule), 27 Schnellladepunkte und fünf Wasser­stofftankstellen in der Hauptstadtregion ausgewiesen. Frage 5: Wird die Elektromobilität im Land Brandenburg, gemäß den Erwartungen der Landesregierung, angenommen? zu Frage 5: Erhebungen zur Akzeptanz der Elektromobilität liegen der Landesregierung noch nicht vor. Seite 2 Frage 6: Gibt es deutliche Unterschiede zwischen der Nachfrage im ländlichen Raum und zwischen der Nachfrage im Verflechtungsraum Berlin­Brandenburg? Frage 7: Ist das Ziel der Region Berlin­Brandenburg „[…] für das Jahr 2020, ein international anerkanntes Vorbild der Elektromobilität zu sein“ von Seiten der Landesregierung genauer hinsichtlich folgender Eigenschaften (SMART): a. spezifisch, b. messbar, c. akzeptiert, d. realistisch und e. terminiert? zu Fragen 6und 7: Angesichts der globalen Megatrends „Digitalisierung“, „Ressourcenknappheit“ und „Urbanisierung“ stehen die ökologischen und ökonomischen Potentiale resultierend aus der Umsetzung „intelligenter und nachhaltiger Mobilitätslösungen“ im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion und des gesellschaftlichen Wandels. Intelligente und nachhaltige Mobilität wird nach einhelliger Expertenmeinung in naher Zukunft elektrisch sein. Darüber hinaus sind stabilisierende und stimulierende Effekte der Beschäftigung, insbesondere in denen der Mobilität angrenzenden Branchen der Verkehrssystemtechnik und ­infrastruktur, der Verkehrsbetriebe, der Logistik, der Touristik und einer Vielzahl von mobilitätsbezogenen Dienstleistungen zu erwarten. Frage 8: Gibt es von Seiten der Landesregierung definierte Meilensteine für die Zielerreichung bis 2020? zu Frage 8: Mit dem „Aktionsprogramm Elektromobilität 2020“ wurde für das Gesamtsystem „Elektromobilität“ in Brandenburg und Berlin ein strategischer Gesamtrahmen vorgegeben. Eine quantifizierte Zieluntersetzung bis zum Jahr 2020 etwa durch Meilensteine für einzelne Aktions­ und Handlungsfelder erfolgte dabei nicht. Frage 9: Sind von Seiten der Landesregierung Abbruchkriterien für die Förderpolitik der Elektromobilität definiert worden? zu Frage 9: Im Rahmen der Förderung werden Kriterien der Zielerreichung definiert. Der Begriff „Abbruchkriterien“ im Zusammenhang mit Förderung ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 10: Welche Aktivitäten sind im Rahmen des Internationales Schaufensters Elektromobilität Berlin­Brandenburg in den Jahren 2014 und 2015 zwischen Berlin und Brandenburg fachlich koordiniert sowie abgestimmt worden? zu Frage 10: Im Rahmen des gemeinsamen Schaufensters Berlin­Brandenburg finden regelmäßige Steuerungs­ und Koordinierungstreffen unter Beteiligung der Partner der Hauptstadtregion Berlin­Brandenburg statt. Im Seite 3 Rahmen der laufenden fachlichen Abstimmungen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg wird u.a. auf folgende Projekte gesondert hingewiesen: • „Berlin­Brandenburg elektrisiert“ ­ Aktionsprogramm Elektromobilität 2020, •
Projekt SMART Capital Region unter Beteiligung der BTU Cottbus­Senftenberg und Vattenfall sowie den German e­cars, •
InitiativE Berlin­Brandenburg zur Förderung der Elektrifizierung von Flotten, •
ElektroAES: Einsatz von drei Elektro­Entsorgungsfahrzeugen in der Abfallwirtschaft mit der Potsdamer Stadtentsorgung STEP, der AWU Abfallwirtschafts­Union Oberhavel GmbH und der Berliner Stadtreinigung BSR, •
dem Projekt EBike ­ Pendeln zur Nutzung von Pedelecs für den Arbeitsweg im Kreis Teltow­Fläming, •
„Baden und Laden“ als Tourismusprojekt der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH/TMB in Kooperation mit dem Tourismuscluster Brandenburg. Frage 11: Wie hoch sind die geplanten Subventionen des Landes Brandenburg für die Förderung der Elektromobilität? Frage 12: Warum sind Subventionen notwendig, wenn die Autoindustrie aus eigener Kraft in die Elektromobilität investiert um Elektrofahrzeuge auf den Markt zu bringen? zu Fragen 11 und 12: Subventionen (u.a. Kaufprämien) werden gegenwärtig durch das Land Brandenburg zur Herstellung der Marktfähigkeit der Elektromobilität nicht geleistet. Das Land Brandenburg unterstützt jedoch grundsätzlich die Ziele der Bundesregierung Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter dieser innovativen und umweltschonenden Technologie zu entwickeln. Förderansätze sind für das Land Brandenburg im Rahmen des EFRE­Programms 2014 ­ 2020 im Kontext der „Förderung zur Reduzierung der CO2­Emissionen“ geplant.