Montag, 23.05.2016, Beginn um ca. 08:30 Uhr im Gemeindeamt

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8, Postfach 119
Geschäftszeichen:
N01-66-1-2013
miterl. N01-66-2-2013, Wa01-29-2013, ForstR01-3-2013
N10-109-2014, ForstR10-83-2014, Wa10-48-2016
N10-110-2014, ForstR10-84-2014, Wa10-49-2016
N10-111-2014, ForstR10-85-2014, Wa10-50-2016
N10-112-2014, ForstR10-86-2014, Wa10-51-2016
N10-113-2014, ForstR10-87-2014, Wa10-52-2016
N10-114-2014, ForstR10-88-2014, Wa10-53-2016
N10-115-2014, ForstR10-89-2014, Wa10-54-2016
Maßnahmen im geschützten Bereich des
Katzenbaches in der Gemeinde Eberstalzell und
der Marktgemeinde Steinerkirchen a.d.Traun –
Herstellung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen,
forstrechtlichen und wasserrechtlichen Ordnung
_
Bearbeiterin: Martina Gröbner
Gebäude B, Zi.Nr. 111
Tel: (+43 7242) 618-74511
Fax: (+43 7242) 618-274399
E-Mail: [email protected]
www.bh-wels-land.gv.at
Wels, 26. April 2016
ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG
am Montag, den 23. Mai 2016, Beginn um ca. 8.30 Uhr
im Gemeindeamt 4653 Eberstalzell
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im geschützten Bereich des Katzenbaches in der Gemeinde Eberstalzell und der Marktgemeinde
Steinerkirchen a.d.Traun wurden Maßnahmen gesetzt, deren Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die
Bestimmungen des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001, des Forstgesetzes 1975,
des Wasserrechtsgesetzes 1959 und der Oö. Bauordnung zumindest zum Teil fraglich erscheinen.
Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen:
Errichtung von Teichanlagen
Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
Errichtung von Zäunen und Stegen
usw.
Folgende Maßnahmen befinden sich auf Grundstücken in der Gemeinde Eberstalzell, KG
Eberstalzell:
Grundstück(e) Nr.
3069
3070
3071
3097
DVR.0069370 (............)
Grundeigentümer
Gruber Johann und Anna
Haller Reinhold und Anita
Brenninger Gerald
Wiesinger Manuela
Folgende Maßnahmen befinden sich auf Grundstücken in der Marktgemeinde Steinerkirchen
a.d.Traun, KG Schnelling:
Grundstück(e) Nr.
1665
1639
1530
Grundeigentümer
Pauzenberger Daniela
Rath Maximilien und Maria
Raxendorfer Franz
Bei dieser Verhandlung werden wir nunmehr überprüfen, ob und in welchem Umfang die
durchgeführten Maßnahmen
bereits bewilligt sind,
einer nachträglichen Bewilligung bzw. Genehmigung zugänglich sind oder
beseitigt werden müssen.
Die Verfahren nach der Oö. Bauordnung fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters als
Baubehörde erster Instanz.
Wir ersuchen Sie zur mündlichen Verhandlung, die mit einem Ortsaugenschein verbunden sein
wird, zu kommen.
Wir werden nach folgendem Zeitplan vorgehen:
Der Ortsaugenschein wird erfolgen
in der Zeit von
08.30 Uhr – 10.30 Uhr
08.30 Uhr – 10.30 Uhr
08.30 Uhr – 10.30 Uhr
08.30 Uhr – 10.30 Uhr
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
10.30 Uhr – 12.30 Uhr
auf dem(n) Grundstück(en) Nr.
1665
3069
3070
3071
1639
3097
1530
Grundeigentümer
Pauzenberger Daniela
Gruber Johann und Anna
Haller Reinhold und Anita
Brenninger Gerald
Rath Maximilian und Maria
Wiesinger Manuela
Raxendorfer Franz
Bitte halten Sie sich in der angegebenen Zeit auf Ihrem/n Grundstück/en bereit.
Nach dem Ortsaugenschein setzen wir die Verhandlung ab ca. 14.30 Uhr im Gemeindeamt
Eberstalzell mit der Protokollierung der Gutachten der Amtsachverständigen und sonstigen
Stellungnahmen fort.
Hinweise:
Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Dies kann eine natürliche oder
juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene
Erwerbsgesellschaft sein. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und
bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch
Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die
uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an der Vertretungsbefugnis besteht. Es steht
Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen.
Sollten Sie als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer nicht selbst Errichter der
Maßnahmen oder Betreiber der Anlagen sein, so verständigen Sie bitte auch den
tatsächlich Verantwortlichen.
Halten Sie bitte bei der Verhandlung erteilte Bewilligungen, Projektsunterlagen oder
sonstige Nachweise bereit.
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Beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre
Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter die Verhandlung
versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - z.B. Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen
können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Stellung als Partei im Verfahren verlieren, soweit Sie
Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn
der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen.
Eine persönliche Einladung ergeht nur an die berührten Grundeigentümer (bitte entsprechende
Unterlagen z.B. Urkunden, Wasserbuchauszüge odgl. als Nachweis mitbringen). Für alle anderen
Parteien sowie die sonstigen Beteiligten gilt der Anschlag der Kundmachung in der Gemeinde als
Ladung.
Rechtsgrundlagen
§§ 19, 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) und
§§ 5, 6, 10 Abs. 1 Zl. 2, Abs. 2 und 4 sowie § 58 des Oberösterreichischen Natur- und
Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung 90/2013
in Verbindung mit § 1 der Verordnung über den Landschaftsschutz im Bereich von Flüssen und
Bächen, LGBl. Nr. 107/1982, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 4/1987
§ 17, 18 und 19 in Verbindung mit § 172 Abs. 6 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in
der Fassung BGBl. I Nr. 102/2015
§§ 98, 102, 105, 107 und 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG. 1959), BGBl. Nr. 215, in
der Fassung BGBl. I Nr. 54/2014
Diese Kundmachung ergeht an:
I.
Öffentliche Bekanntmachung durch:
- Anschlag an der Amtstafel des Gemeindeamtes 4653 Eberstalzell
- Anschlag an der Amtstafel des Marktgemeindeamtes 4652 Steinerkirchen a.d.Traun
- Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land http://www.bhwels-land.gv.at (Aktuell–Amtstafel–Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land)
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann:
Martina Gröbner
Hinweis:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.
Unabhängig vom rechtlichen Inhalt dieses Schreibens, der sich aus der gesetzmäßigen Erfüllung unserer Aufgaben ergibt, sind wir ständig bemüht, unseren
Kunden fair und korrekt zu begegnen, und freuen uns, wenn uns das auch in Ihrem Fall gelungen ist.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Bearbeiter dieses Schreibens (im Briefkopf rechts oben).
Für allfällige Beschwerden steht Ihnen auch unsere Beschwerdestelle, Gebäude A, 1.Stock, Zi. Nr. 17, Tel. 07242/618-302, zur Verfügung.
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte per E-Mail an [email protected] oder per Post an die
Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, Herrengasse 8, Postfach 119, 4602 Wels. Bitte führen Sie in jedem Fall das Aktenzeichen dieses Schreibens an.
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