Hilfestellung zur Berechnung der geschätzten Kosten

Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Personalabteilung
HILFESTELLUNG ZUR SCHÄTZUNG VON REISEKOSTEN
Bitte beachten Sie, dass die anzugebenden geschätzten Reisekosten der Unterstützung der
Budgetplanung Ihrer Organisationseinheit dienen. Sie sollen lediglich ungefähre Schätzungen der
zu erwartenden Kosten vornehmen und müssen selbstverständlich keine konkrete Berechnung
anstellen.
Die Kosten für eine Dienstreise setzen sich zusammen aus:
1.
Reisekosten,
2.
Tagesgebühren und
3.
Hotelkosten.
1.)
Unter Reisekosten sind die tatsächlich anfallenden Kosten für Fortbewegungsmittel zu
verstehen, die benötigt werden, um von der Dienststelle zum Reiseziel zu gelangen (z.B.
Bahnticket, Flugticket, etc.). Eine Vergütung der Reisekosten kann nur erfolgen, wenn die
Originalbelege der Abrechnung beigelegt werden. Lediglich die Reisekosten in Höhe der
Bahnfahrt 2. Klasse können auch ohne Vorlage der Rechnung übernommen werden. Die
Refundierung erfolgt auf Basis des Businesscard-Tarifs.
2.)
Tagesgebühren sind gesetzlich festgelegte fixe Pauschalbeträge. Diese sind je nach
Reiseland unterschiedlich. Die volle Tagesgebühr steht ab einer Reisedauer von zumindest
12 Stunden zu. (weitere Länder – siehe Liste):
Inland: gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen
€ 26,40
Ausland: gültig für Vertragsbedienstete, BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen
Deutschland
Schweiz
Italien
3.)
1
€ 22,50
€ 23,30
€ 22,70
Gebührenstufe
2a
2b
€ 27,00
€ 30,70
€ 28,10
€ 32,00
€ 27,30
€ 31,00
3
€ 35,30
€ 36,80
€ 35,80
Hotelkosten werden bis zu einem gesetzlichen Maximalbetrag bezahlt. Die Sätze sind
wiederum je nach Reiseland unterschiedlich.
Inland: gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen
€ 105,--
Postadresse: Innrain 52, A-6020 Innsbruck Tel.: +43(0)512/507-2201 Fax: +43(0)512/507–2802
http://www.uibk.ac.at/personalabteilung Email: [email protected]
Büroadresse: Maximilianstraße 2, Bauteil B, 3. Stock, A-6020 Innsbruck
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Ausland:
Gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen: Nächtigungsgebühr (gemäß
Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen
im
Ausland,
BGBl.
Nr.
434/2001,
siehe
unter
nachfolgendem
Link
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_434_2/2001_434_2.pdf) mit einem Zuschlag
von max. 600%.
Falls Sie keinen Hotelbeleg benötigen oder keine Originalrechnung vorlegen können, können
folgende Nächtigungsgebühren verrechnet werden( weitere Länder – Verordnung der
Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland
BGBl. Nr. 434/2001 siehe unter nachfolgendem Link
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_434_2/2001_434_2.pdf):
Inland: gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen
€ 15,-Ausland: gültig für Vertragsbedienstete, BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen
Deutschland
Schweiz
Italien
1
€ 17,70
€ 20,70
€ 17,70
Gebührenstufe
2a
2b
€ 21,40
€ 24,20
€ 24,90
€ 28,30
€ 21,40
€ 24,20
Postadresse: Innrain 52, A-6020 Innsbruck Tel.: +43(0)512/507-2201 Fax: +43(0)512/507–2802
http://www.uibk.ac.at/personalabteilung Email: [email protected]
Büroadresse: Maximilianstraße 2, Bauteil B, 3. Stock, A-6020 Innsbruck
3
€ 27,90
€ 32,70
€ 27,90
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