Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Personalabteilung HILFESTELLUNG ZUR SCHÄTZUNG VON REISEKOSTEN Bitte beachten Sie, dass die anzugebenden geschätzten Reisekosten der Unterstützung der Budgetplanung Ihrer Organisationseinheit dienen. Sie sollen lediglich ungefähre Schätzungen der zu erwartenden Kosten vornehmen und müssen selbstverständlich keine konkrete Berechnung anstellen. Die Kosten für eine Dienstreise setzen sich zusammen aus: 1. Reisekosten, 2. Tagesgebühren und 3. Hotelkosten. 1.) Unter Reisekosten sind die tatsächlich anfallenden Kosten für Fortbewegungsmittel zu verstehen, die benötigt werden, um von der Dienststelle zum Reiseziel zu gelangen (z.B. Bahnticket, Flugticket, etc.). Eine Vergütung der Reisekosten kann nur erfolgen, wenn die Originalbelege der Abrechnung beigelegt werden. Lediglich die Reisekosten in Höhe der Bahnfahrt 2. Klasse können auch ohne Vorlage der Rechnung übernommen werden. Die Refundierung erfolgt auf Basis des Businesscard-Tarifs. 2.) Tagesgebühren sind gesetzlich festgelegte fixe Pauschalbeträge. Diese sind je nach Reiseland unterschiedlich. Die volle Tagesgebühr steht ab einer Reisedauer von zumindest 12 Stunden zu. (weitere Länder – siehe Liste): Inland: gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen € 26,40 Ausland: gültig für Vertragsbedienstete, BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen Deutschland Schweiz Italien 3.) 1 € 22,50 € 23,30 € 22,70 Gebührenstufe 2a 2b € 27,00 € 30,70 € 28,10 € 32,00 € 27,30 € 31,00 3 € 35,30 € 36,80 € 35,80 Hotelkosten werden bis zu einem gesetzlichen Maximalbetrag bezahlt. Die Sätze sind wiederum je nach Reiseland unterschiedlich. Inland: gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen € 105,-- Postadresse: Innrain 52, A-6020 Innsbruck Tel.: +43(0)512/507-2201 Fax: +43(0)512/507–2802 http://www.uibk.ac.at/personalabteilung Email: [email protected] Büroadresse: Maximilianstraße 2, Bauteil B, 3. Stock, A-6020 Innsbruck Seite 1 von 2 © Personalabteilung Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Personalabteilung Ausland: Gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen: Nächtigungsgebühr (gemäß Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland, BGBl. Nr. 434/2001, siehe unter nachfolgendem Link http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_434_2/2001_434_2.pdf) mit einem Zuschlag von max. 600%. Falls Sie keinen Hotelbeleg benötigen oder keine Originalrechnung vorlegen können, können folgende Nächtigungsgebühren verrechnet werden( weitere Länder – Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland BGBl. Nr. 434/2001 siehe unter nachfolgendem Link http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2001_434_2/2001_434_2.pdf): Inland: gültig für Vertragsbedienstete/BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen € 15,-Ausland: gültig für Vertragsbedienstete, BeamtInnen und KV-MitarbeiterInnen Deutschland Schweiz Italien 1 € 17,70 € 20,70 € 17,70 Gebührenstufe 2a 2b € 21,40 € 24,20 € 24,90 € 28,30 € 21,40 € 24,20 Postadresse: Innrain 52, A-6020 Innsbruck Tel.: +43(0)512/507-2201 Fax: +43(0)512/507–2802 http://www.uibk.ac.at/personalabteilung Email: [email protected] Büroadresse: Maximilianstraße 2, Bauteil B, 3. Stock, A-6020 Innsbruck 3 € 27,90 € 32,70 € 27,90 Seite 2 von 2 © Personalabteilung
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