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Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland
Von Siegfried Ellermann (Mai 2016)
Berlin (GTAI) - In Deutschland haben sich in den zurückliegenden Jahren - gemessen in Euro - die Löhne wieder
aufwärts entwickelt. Umgekehrt hat der Rückgang des Euro-Außenwertes im Vergleich zur US-amerikanischen
Währung die Arbeitskosten für existierende und potenzielle Auslandsinvestoren aus dem US-Dollar-Raum
deutlich verringert. Die jeweilige Höhe des Entgelts richtet sich nach zahlreichen Einflussfaktoren, darunter die
geographische Lage, die Betriebsgröße oder die vorliegende Berufserfahrung.
Allgemeine Arbeitsmarktdaten
Bevölkerung (in Mio.; Durchschnitt 2015)
81,6
Erwerbspersonen (Inländerkonzept, Bevölkerung älter als 15 und jünger als 75 Jahre; in Mio.;
Durchschnitt 2015)
43,0
Erwerbslosenquote (ILO-Definition, in %; Dezember 2015)
4,5
Arbeitslosenquote SGB (in %; Dezember 2015)
6,1
Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Löhne und Gehälter
Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste 1)
2013
2014
2015
Nominal (in Euro)
3.794
3.881
3.979
Nominal (in US$)
5.039
5.156
4.415
Reale Veränderung (in %) 2)
-0,1
1,7
2,4
1) vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen; 2) reale Veränderung des Index der
Bruttomonatslöhne in Euro für alle Beschäftigte einschließlich Sonderzahlungen; jeweils gegenüber Vorjahr
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.4 und Fachserie 16,
Reallöhne, Nettoverdienste, Reallohnindex der Bruttomonatsverdienste
Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste nach typischen Regionen
Region
2015 (in Euro)
Veränderung 2015/14 (in %) *)
2015 (in US$)
Landesdurchschnitt
3.979
2,5
4.415
Hauptstadt (Berlin)
3.848
4,1
4.269
Hochlohnregion (Hamburg)
4.504
2,1
4.997
Niedriglohnregion (MecklenburgVorpommern
2.939
9,7
3.261
*) nominale Veränderung der Bruttomonatslöhne in Euro, vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einschließlich
Sonderzahlungen
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Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.3
Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste nach Branchen
Branche
2015 (in
Euro)
Veränderung 2015/14 (in
%) *)
2015 (in
US$)
Insgesamt
3.979
2,5
4.415
Baugewerbe
3.231
3,6
3.585
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
4.495
2,4
4.987
Verarbeitendes Gewerbe
4.375
3,3
4.854
.Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
2.981
7,3
3.307
.Herstellung von Textilien
3.181
3,9
3.529
.Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und
Korkwaren (ohne Möbel)
3.016
0,8
3.346
.Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
3.788
-1,7
4.203
.Herstellung von chemischen Erzeugnissen
5.335
3,3
5.919
.Herstellung von Arzneimitteln
5.659
3,9
6.279
.Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
3.661
3,1
4.062
.Maschinenbau
4.839
5,0
5.369
.Metallerzeugung und -bearbeitung
4.326
2,5
4.800
.Herstellung von Metallerzeugn.
3.669
2,3
4.071
.Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen
4.938
3,3
5.479
.Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
4.556
3,1
5.055
.Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
5.415
2,8
6.008
Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen
3.668
2,2
4.070
Gastgewerbe
2.282
3,5
2.532
Verkehr und Lagerei
3.209
2,5
3.560
Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
5.775
1,8
6.407
Grundstücks- und Wohnungswesen
4.368
2,1
4.846
*) nominale Veränderung der Bruttomonatslöhne in Euro, vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einschließlich
Sonderzahlungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.3
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Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland
Bruttoverdienste 2015/16 nach ausgewählten Berufen 1)
Beruf
in Euro
in US$ 2)
Geschäftsführer(in)
3.456 - 14.361
3.808 - 15.823
Vertriebsleiter(in)
2.924 - 9.781
3.222 - 10.777
Produktionsingenieur(in)
3.181 - 7.024
3.505 - 7.739
IT-Sicherheitstechniker(in)
2.560 - 6.552
2.820 - 7.219
Mitarbeiter(in) technische Forschung und Entwicklung
4.231 - 6.281
4.662 - 6.920
Softwareentwickler(in)
2.643 - 5.481
2.920 - 6.039
Bilanzbuchhalter(in)
2.251 - 4.963
2.480 - 5.468
Personalsachbearbeiter(in)
1.860 - 3.924
2.049 - 4.323
Marketingassistent(in)
1.919 - 3.792
2.114 - 4.178
Rezeptionist(in)
1.816 - 2.419
2.001 - 2.665
1) Spanne reicht vom 1. bis 3. Quartil. Das tatsächliche Gehalt hängt unter anderen stark von folgenden Faktoren
ab: Berufserfahrung, Betriebsgröße, Lebenshaltungskosten, Branche, Bundesland, Bevölkerungsdichte (zum
Beispiel Ballungszentrum oder ländliche Region) und Geschlecht; 2) auf der Grundlage des
Durchschnittswechselkurses für das 1. Quartal 2016
Quellen: Internetplattformen "gehalt.de" und "gehaltsvergleich.com"
Bruttoverdienste im produzierenden Gewerbe nach Leistungsgruppen 1)
Leistungsgruppe
2015 (in Euro)
Veränderung 2015/14 (in %) 2)
2015 (in US$)
Ungelernte Arbeitnehmer 3)
2.659
3,4
2.950
Angelernte Arbeiternehmer 4)
3.046
2,6
3.380
Fachkräfte 5)
3.503
2,9
3.887
Herausgehobene Fachkräfte 6)
5.064
3,3
5.619
Arbeitnehmer in leitender Stellung 7)
8.229
3,4
9.130
1) vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich Sonderzahlungen
2) nominal, in Euro
3) einfache, schematische Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen; Wissen und notwendige Fertigkeiten
lassen sich durch eine bis zu dreimonatliches Anlernen von bis zu drei Monaten vermitteln
4) überwiegend einfache Tätigkeiten, deren Ausführung Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle,
branchengebundene Aufgaben erfordern; diese werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren
erworben
5) schwierige Fachtätigkeiten, die in der Regel mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und teilweise mit
einer gewissen Berufserfahrung verbunden sind
6) sehr schwierige bis komplexe oder vielgestaltige, selbstständig ausgeführte Tätigkeiten; neben einer
abgeschlossenen ist Berufsausbildung werden eine mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse
benötigt; in diese Gruppe fallen auch Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen
Mitarbeitern Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (beispielsweise Vorarbeiter oder Meister)
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7) unter anderem Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder
Führungsaufgaben wahrnehmen und/oder Tätigkeiten ausführen, die umfassende kaufmännische oder technische
Fachkenntnisse erfordern; diese werden üblicherweise durch ein Hochschulstudium erworben
Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.3
Nebenkosten
Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in % des Bruttoeinkommens oder der
Bemessungsgrundlage)
Insgesamt
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
18,70
9,35
9,35
.Allgemeiner einheitlicher Beitragssatz
14,60
7,30
7,30
.Ermäßigter einheitlicher Beitragssatz 1)
14,00
7,00
7,00
.Zusatzbeitrag
0,2 bis 1,5 2)
-
0,2 bis 1,5 2)
Arbeitslosenversicherung
3,00
1,50
1,50
.Normalfall
2,35
1,175
1,175
.Regelung im Land Sachsen
2,35
0,675
1,675
.Beitragszuschlag für Kinderlose ab 24 Jahre
0,25
-
0,25
Unfallversicherung
3)
3)
-
Insolvenzgeldumlage
0,12
0,12
-
Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit(Umlage U1)
1,60 4)
1,60 4)
-
Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschaft (Umlage
U2)
0,49 5)
0,49 5)
-
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
1) gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (unständige Beschäftigte, Bezieher einer
Rente etc.)
2) je nach Versicherer; die Höhe des Zusatzbeitrages hängt von der Differenz zwischen regulären
Beitragseinnahmen und erforderlichen Ausgaben ab; es sind aber auch Prämienauszahlungen möglich
3) die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse
4) Standardsatz; für Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern
5) Standardsatz; obligatorisch für alle Betriebe
Quelle: http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeiträge
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Beitragsbemessungsgrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in Euro/Jahr)
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
Krankenversicherung
50.850
50.850
Pflegeversicherung
50.850
50.850
Rentenversicherung
74.400
64.800
Arbeitslosenversicherung
74.400
64.800
Knappschaftliche Rentenversicherung
91.800
79.800
Jahresarbeitsentgeltgrenze *)
56.250
56.250
*) Versicherungspflichtgrenze; Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diesen Grenzwert überschreitet,
sind krankenversicherungsfrei. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse
weiterversichern oder privat versichern wollen.
Quelle: http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeiträge
Rechtliche Bestimmungen
Ausgewählte gesetzliche Regelungen auf einen Blick (April: 2016)
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Löhne und Gehälter
Freie Vereinbarung unter Berücksichtigung gesetzlicher und
tarifvertraglicher Regelungen
Mindestlohn
8,50 Euro (Mindestlohngesetz). Darüber hinaus gibt es allgemeinverbindliche
Branchenmindestlöhne auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG), des
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). 1)
Zulässige maximale
Wochenarbeitszeit inkl.
Überstunden 2)
48 Stunden bei höchstens sechs Arbeitstagen(§3 Arbeitszeitgesetz oder ArbZG);
bis zu 60 Stunden (bei sechs Arbeitstagen), wenn in sechs Kalendermonaten
(oder 24 Wochen) durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten
werden
Regelarbeitstage pro
Woche
sechs ($9 ArbZG) 3)
Bezahlte Feiertage
neun bis 13 je nach Bundesland und Jahr
Bezahlte Urlaubstage
Jährlich mindestens 20 Werktage bei Fünf-Tage-Woche, 24 Werktage bei SechsTage-Woche (§3 Bundesurlaubsgesetz; Zusatzurlaub u.a. für Schwerbehinderte
Lohnfortzahlung bei
Krankheit
100% bis zu sechs Wochen ($3 Entgeltfortzahlungsgesetz); teilweise länger, falls
Tarifverträge dies vorsehen
Mutterschaft
Bezahlte Arbeitsbefreiung für insgesamt 14 Wochen (Mutterschutzgesetz)
Sonstiger bezahlter
Arbeitsausfall
Variabel; §616 BGB gewährleistet Lohnfortzahlung für eine geringfügige
Zeitspanne bei schuldloser Arbeitsverhinderung durch bestimmte persönliche
Gründe - beispielsweise bei der Pflege eines erkrankten Kindes, Eheschließung
oder gerichtlichen Zeugenaussagen
Elternzeit
Unbezahlt, bis zu 36 Monate; beide Elternteile haben die Möglichkeit, die Zeit
unter sich aufzuteilen; bei Rückkehr in den Betrieb besteht kein Recht auf den
vormals besetzten Arbeitsplatz (Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz)
Probezeit
Bis zu sechs Monaten
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Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland
1) Die tariflichen Mindestlohnregelungen beliefen sich 2016 auf bis zu 15,73 Euro/Arbeitsstunde. Alle lagen bis auf
eine Ausnahme über der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze. Davon betroffen waren insgesamt 19 Bereiche
- darunter die Abfallwirtschaft, das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Elektrohandwerk
(Montage), die Fleischindustrie, das Friseurhandwerk, die Gebäudereinigung, das Landwirtschafts-,
Forstwirtschafts- und Gartenbaugeschäft, das Maler- und Lackiererhandwerk, die Pflegebranche sowie die Textilund Bekleidungsindustrie
2) Gemäß dem Statistischen Bundesamt belief sich die durchschnittliche Arbeitszeit bei vollbeschäftigten
Personen 2015 auf 39,1 Stunden/pro Woche; die Spanne reichte von 36,8 Stunden bei der Erzeugung von Roheisen,
Stahl und Ferrolegierungen sowie der Herstellung von Stahlrohren und dergleichen bis 43,3 Stunden im Fall von
Wach- und Sicherheitsdiensten plus Detekteien
3) In vielen Branchen ist die Fünf-Tage-Woche üblich
Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Tarifarchiv, Stand: Februar 2015
(S.E.)
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen
Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen
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