Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland Von Siegfried Ellermann (Mai 2016) Berlin (GTAI) - In Deutschland haben sich in den zurückliegenden Jahren - gemessen in Euro - die Löhne wieder aufwärts entwickelt. Umgekehrt hat der Rückgang des Euro-Außenwertes im Vergleich zur US-amerikanischen Währung die Arbeitskosten für existierende und potenzielle Auslandsinvestoren aus dem US-Dollar-Raum deutlich verringert. Die jeweilige Höhe des Entgelts richtet sich nach zahlreichen Einflussfaktoren, darunter die geographische Lage, die Betriebsgröße oder die vorliegende Berufserfahrung. Allgemeine Arbeitsmarktdaten Bevölkerung (in Mio.; Durchschnitt 2015) 81,6 Erwerbspersonen (Inländerkonzept, Bevölkerung älter als 15 und jünger als 75 Jahre; in Mio.; Durchschnitt 2015) 43,0 Erwerbslosenquote (ILO-Definition, in %; Dezember 2015) 4,5 Arbeitslosenquote SGB (in %; Dezember 2015) 6,1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Löhne und Gehälter Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste 1) 2013 2014 2015 Nominal (in Euro) 3.794 3.881 3.979 Nominal (in US$) 5.039 5.156 4.415 Reale Veränderung (in %) 2) -0,1 1,7 2,4 1) vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen; 2) reale Veränderung des Index der Bruttomonatslöhne in Euro für alle Beschäftigte einschließlich Sonderzahlungen; jeweils gegenüber Vorjahr Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.4 und Fachserie 16, Reallöhne, Nettoverdienste, Reallohnindex der Bruttomonatsverdienste Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste nach typischen Regionen Region 2015 (in Euro) Veränderung 2015/14 (in %) *) 2015 (in US$) Landesdurchschnitt 3.979 2,5 4.415 Hauptstadt (Berlin) 3.848 4,1 4.269 Hochlohnregion (Hamburg) 4.504 2,1 4.997 Niedriglohnregion (MecklenburgVorpommern 2.939 9,7 3.261 *) nominale Veränderung der Bruttomonatslöhne in Euro, vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen 1 www.gtai.de Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.3 Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste nach Branchen Branche 2015 (in Euro) Veränderung 2015/14 (in %) *) 2015 (in US$) Insgesamt 3.979 2,5 4.415 Baugewerbe 3.231 3,6 3.585 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 4.495 2,4 4.987 Verarbeitendes Gewerbe 4.375 3,3 4.854 .Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 2.981 7,3 3.307 .Herstellung von Textilien 3.181 3,9 3.529 .Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 3.016 0,8 3.346 .Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 3.788 -1,7 4.203 .Herstellung von chemischen Erzeugnissen 5.335 3,3 5.919 .Herstellung von Arzneimitteln 5.659 3,9 6.279 .Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 3.661 3,1 4.062 .Maschinenbau 4.839 5,0 5.369 .Metallerzeugung und -bearbeitung 4.326 2,5 4.800 .Herstellung von Metallerzeugn. 3.669 2,3 4.071 .Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 4.938 3,3 5.479 .Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 4.556 3,1 5.055 .Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 5.415 2,8 6.008 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3.668 2,2 4.070 Gastgewerbe 2.282 3,5 2.532 Verkehr und Lagerei 3.209 2,5 3.560 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 5.775 1,8 6.407 Grundstücks- und Wohnungswesen 4.368 2,1 4.846 *) nominale Veränderung der Bruttomonatslöhne in Euro, vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.3 2 www.gtai.de Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland Bruttoverdienste 2015/16 nach ausgewählten Berufen 1) Beruf in Euro in US$ 2) Geschäftsführer(in) 3.456 - 14.361 3.808 - 15.823 Vertriebsleiter(in) 2.924 - 9.781 3.222 - 10.777 Produktionsingenieur(in) 3.181 - 7.024 3.505 - 7.739 IT-Sicherheitstechniker(in) 2.560 - 6.552 2.820 - 7.219 Mitarbeiter(in) technische Forschung und Entwicklung 4.231 - 6.281 4.662 - 6.920 Softwareentwickler(in) 2.643 - 5.481 2.920 - 6.039 Bilanzbuchhalter(in) 2.251 - 4.963 2.480 - 5.468 Personalsachbearbeiter(in) 1.860 - 3.924 2.049 - 4.323 Marketingassistent(in) 1.919 - 3.792 2.114 - 4.178 Rezeptionist(in) 1.816 - 2.419 2.001 - 2.665 1) Spanne reicht vom 1. bis 3. Quartil. Das tatsächliche Gehalt hängt unter anderen stark von folgenden Faktoren ab: Berufserfahrung, Betriebsgröße, Lebenshaltungskosten, Branche, Bundesland, Bevölkerungsdichte (zum Beispiel Ballungszentrum oder ländliche Region) und Geschlecht; 2) auf der Grundlage des Durchschnittswechselkurses für das 1. Quartal 2016 Quellen: Internetplattformen "gehalt.de" und "gehaltsvergleich.com" Bruttoverdienste im produzierenden Gewerbe nach Leistungsgruppen 1) Leistungsgruppe 2015 (in Euro) Veränderung 2015/14 (in %) 2) 2015 (in US$) Ungelernte Arbeitnehmer 3) 2.659 3,4 2.950 Angelernte Arbeiternehmer 4) 3.046 2,6 3.380 Fachkräfte 5) 3.503 2,9 3.887 Herausgehobene Fachkräfte 6) 5.064 3,3 5.619 Arbeitnehmer in leitender Stellung 7) 8.229 3,4 9.130 1) vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich Sonderzahlungen 2) nominal, in Euro 3) einfache, schematische Tätigkeiten oder isolierten Arbeitsvorgängen; Wissen und notwendige Fertigkeiten lassen sich durch eine bis zu dreimonatliches Anlernen von bis zu drei Monaten vermitteln 4) überwiegend einfache Tätigkeiten, deren Ausführung Kenntnisse und Fertigkeiten für spezielle, branchengebundene Aufgaben erfordern; diese werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben 5) schwierige Fachtätigkeiten, die in der Regel mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und teilweise mit einer gewissen Berufserfahrung verbunden sind 6) sehr schwierige bis komplexe oder vielgestaltige, selbstständig ausgeführte Tätigkeiten; neben einer abgeschlossenen ist Berufsausbildung werden eine mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse benötigt; in diese Gruppe fallen auch Arbeitnehmer, die in kleinen Verantwortungsbereichen gegenüber anderen Mitarbeitern Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen (beispielsweise Vorarbeiter oder Meister) 3 www.gtai.de Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland 7) unter anderem Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die in größeren Führungsbereichen Dispositions- oder Führungsaufgaben wahrnehmen und/oder Tätigkeiten ausführen, die umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern; diese werden üblicherweise durch ein Hochschulstudium erworben Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienste und Arbeitskosten, Fachserie 16, Reihe 2.3 Nebenkosten Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in % des Bruttoeinkommens oder der Bemessungsgrundlage) Insgesamt Arbeitgeber Arbeitnehmer 18,70 9,35 9,35 .Allgemeiner einheitlicher Beitragssatz 14,60 7,30 7,30 .Ermäßigter einheitlicher Beitragssatz 1) 14,00 7,00 7,00 .Zusatzbeitrag 0,2 bis 1,5 2) - 0,2 bis 1,5 2) Arbeitslosenversicherung 3,00 1,50 1,50 .Normalfall 2,35 1,175 1,175 .Regelung im Land Sachsen 2,35 0,675 1,675 .Beitragszuschlag für Kinderlose ab 24 Jahre 0,25 - 0,25 Unfallversicherung 3) 3) - Insolvenzgeldumlage 0,12 0,12 - Entgeltfortzahlungsversicherung bei Krankheit(Umlage U1) 1,60 4) 1,60 4) - Entgeltfortzahlungsversicherung bei Mutterschaft (Umlage U2) 0,49 5) 0,49 5) - Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung 1) gilt für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (unständige Beschäftigte, Bezieher einer Rente etc.) 2) je nach Versicherer; die Höhe des Zusatzbeitrages hängt von der Differenz zwischen regulären Beitragseinnahmen und erforderlichen Ausgaben ab; es sind aber auch Prämienauszahlungen möglich 3) die Höhe der Beiträge richtet sich nach der jeweiligen Gefahrenklasse 4) Standardsatz; für Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern 5) Standardsatz; obligatorisch für alle Betriebe Quelle: http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeiträge 4 www.gtai.de Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland Beitragsbemessungsgrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in Euro/Jahr) Alte Bundesländer Neue Bundesländer Krankenversicherung 50.850 50.850 Pflegeversicherung 50.850 50.850 Rentenversicherung 74.400 64.800 Arbeitslosenversicherung 74.400 64.800 Knappschaftliche Rentenversicherung 91.800 79.800 Jahresarbeitsentgeltgrenze *) 56.250 56.250 *) Versicherungspflichtgrenze; Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diesen Grenzwert überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie haben die Wahl, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder privat versichern wollen. Quelle: http://www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeiträge Rechtliche Bestimmungen Ausgewählte gesetzliche Regelungen auf einen Blick (April: 2016) 5 Löhne und Gehälter Freie Vereinbarung unter Berücksichtigung gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen Mindestlohn 8,50 Euro (Mindestlohngesetz). Darüber hinaus gibt es allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG), des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). 1) Zulässige maximale Wochenarbeitszeit inkl. Überstunden 2) 48 Stunden bei höchstens sechs Arbeitstagen(§3 Arbeitszeitgesetz oder ArbZG); bis zu 60 Stunden (bei sechs Arbeitstagen), wenn in sechs Kalendermonaten (oder 24 Wochen) durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden Regelarbeitstage pro Woche sechs ($9 ArbZG) 3) Bezahlte Feiertage neun bis 13 je nach Bundesland und Jahr Bezahlte Urlaubstage Jährlich mindestens 20 Werktage bei Fünf-Tage-Woche, 24 Werktage bei SechsTage-Woche (§3 Bundesurlaubsgesetz; Zusatzurlaub u.a. für Schwerbehinderte Lohnfortzahlung bei Krankheit 100% bis zu sechs Wochen ($3 Entgeltfortzahlungsgesetz); teilweise länger, falls Tarifverträge dies vorsehen Mutterschaft Bezahlte Arbeitsbefreiung für insgesamt 14 Wochen (Mutterschutzgesetz) Sonstiger bezahlter Arbeitsausfall Variabel; §616 BGB gewährleistet Lohnfortzahlung für eine geringfügige Zeitspanne bei schuldloser Arbeitsverhinderung durch bestimmte persönliche Gründe - beispielsweise bei der Pflege eines erkrankten Kindes, Eheschließung oder gerichtlichen Zeugenaussagen Elternzeit Unbezahlt, bis zu 36 Monate; beide Elternteile haben die Möglichkeit, die Zeit unter sich aufzuteilen; bei Rückkehr in den Betrieb besteht kein Recht auf den vormals besetzten Arbeitsplatz (Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz) Probezeit Bis zu sechs Monaten www.gtai.de Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland 1) Die tariflichen Mindestlohnregelungen beliefen sich 2016 auf bis zu 15,73 Euro/Arbeitsstunde. Alle lagen bis auf eine Ausnahme über der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze. Davon betroffen waren insgesamt 19 Bereiche - darunter die Abfallwirtschaft, das Bauhauptgewerbe, das Dachdeckerhandwerk, das Elektrohandwerk (Montage), die Fleischindustrie, das Friseurhandwerk, die Gebäudereinigung, das Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Gartenbaugeschäft, das Maler- und Lackiererhandwerk, die Pflegebranche sowie die Textilund Bekleidungsindustrie 2) Gemäß dem Statistischen Bundesamt belief sich die durchschnittliche Arbeitszeit bei vollbeschäftigten Personen 2015 auf 39,1 Stunden/pro Woche; die Spanne reichte von 36,8 Stunden bei der Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen sowie der Herstellung von Stahlrohren und dergleichen bis 43,3 Stunden im Fall von Wach- und Sicherheitsdiensten plus Detekteien 3) In vielen Branchen ist die Fünf-Tage-Woche üblich Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, WSI-Tarifarchiv, Stand: Februar 2015 (S.E.) Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2016 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. 6 www.gtai.de
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