Werberechtsvertrag Erfurt 2017 – Leistungsbeschreibung

Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für
Werberechte in Erfurt
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
I.
Vorwort
Die Werberechte auf städtischen Flächen in der Landeshauptstadt Erfurt sind derzeit
Gegenstand verschiedener Verträge, die zum 31.12.2016 auslaufen. Durch die vorliegende
Ausschreibung sollen die Werberechte auf städtischen Flächen neu geregelt werden.
Vertragspartner ist und wird die Stadt Erfurt.
Die bestehenden Wartehallen, City-Light-Poster-Vitrinen sowie alle übrigen Werbeträger
werden, soweit sie im Eigentum des jetzigen Vertragspartners stehen, von diesem nach dem
31.12.2016 auf eigene Kosten abgebaut. Die vertragliche Regelung sieht vor, dass leicht
entfernbare Werbeträger (Dreieckständer u.a.) unverzüglich, Werbeanlagen ohne
Stromanschluss bis zum 28.02.2017 und Wartehallen sowie Werbeanlagen mit Stromanschluss
bis spätestens 31.05.2017 abgebaut werden. Gleichwohl geht die Stadt davon aus, dass Abbau
zügiger vonstattengehen wird.
Die Stadt erwartet, dass der Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsbeginn „Zug um Zug“ mit
dem Neuaufbau von 211 Wartehallen – überwiegend an den bisherigen Standorten - beginnt.
Ab- und Aufbau sind mit dem Vorpächter abzustimmen.
Es ist eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet anzubieten, die dem unverwechselbaren
Stadtbild Erfurts entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven Designline ist nicht erforderlich,
vielmehr sollen alle Angebote nach Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen
Modellen ermöglichen.
Das neue Werbekonzept umfasst zudem bis zu 100 Plakatsäulen (GA und AA), davon 16
Kultursäulen, bis zu 20 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen (optional als City-Light-Säulen
oder mit Wechseleinrichtung), bis zu 20 Stadtkulturinformation (Vitrinen im Format 4/1 im
Innenstadtbereich, bevorzugt mit Wechseleinrichtung, davon eine Seite mit einem
Kulturkalender o.ä.), bis zu 30 Mega-Light-Anlagen, bis zu 10 City-Star-Anlagen, und bis zu 100
überwiegend beleuchtete Großflächen. Bisherige Werbeträgerstandorte können, sofern
geeignet, für die Neuaufbauten genutzt werden; neue Standorte zu suchen und die
baurechtlichen Genehmigungen einzuholen ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Die Veranstaltungswerbung soll auf bis zu 400 Mastrahmen im Format A1 an Lichtmasten
konzentriert werden. Für ein geordnetes Hinweissystem sind bis zu 500 Mastrahmen des
Formats A1 vorgesehen; eine stadtverträgliche Ausweitung dieser Stückzahlen ist denkbar,
bedarf aber der Zustimmung der Stadt. Der Betreiber des Loses 4 hat ferner die Möglichkeit
und Aufgabe bis zu 20 feste Aufsteller im A0 Format für lokale Veranstaltungswerbung sowie
Gewerbehinweisanlagen zu errichten und zu bewirtschaften an hierfür geeigneten Standorten;
er kann dabei bisherige Standorte der Gewerbehinweisanlagen nutzen.
Im Los 5 werden 10 Uhrensäulen ausgeschrieben.
1 II.
Zielsetzung
e junge Stadt (seit 1825) hat einen historischen Stadtkern. Der alte Kirchplatz rund um die Apostelkirche gehört zu
Erfurt ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen. Es ist zugleich mit ca. 210.000
Einwohnern die größte Stadt Thüringens und neben Jena und Gera eines der drei Oberzentren
des Landes. Wichtigste Institutionen neben den Landesbehörden sind das
Bundesarbeitsgericht, die Universität und Fachhochschule Erfurt sowie das katholische Bistum
Erfurt, dessen Kathedrale der Erfurter Dom ist, der wiederum neben der Krämerbrücke eine der
Hauptsehenswürdigkeiten der Stadt darstellt. Darüber hinaus besitzt die Stadt einen knapp drei
Quadratkilometer großen mittelalterlich geprägten Altstadtkern mit etwa 25 Pfarrkirchen und
zahlreichen Fachwerk- und Bürgerhäusern.
Erfurt wurde 742 im Zusammenhang mit der Errichtung des Bistums Erfurt durch Bonifatius
erstmals urkundlich erwähnt – schon damals als Großsiedlung. Bereits kurz danach entwickelte
es sich zum Zentrum des Thüringer Raumes, wenngleich es lange Zeitabschnitte politisch nicht
Teil des Landes war. Im Mittelalter hatte die Stadt ein hohes Maß an Autonomie. Das änderte
sich durch die Mainzer Herrschaft ab 1664. 1802 wurde Erfurt Teil Preußens (mit Ausnahme
der Zeit von 1806 bis 1814, als es als Fürstentum Erfurt direkt unter französischer Herrschaft
stand) und blieb es bis 1945. Die Universität wurde 1392 eröffnet, 1816 geschlossen und 1994
neugegründet. Damit ist sie die dritte Universität, die in Deutschland eröffnet wurde, kann dank
eines Gründungsprivilegs von 1379 aber auch als älteste gelten. Martin Luther war ihr
bekanntester Student.
Die Wirtschaft der Stadt ist von Verwaltung und Dienstleistung geprägt. Außerdem ist Erfurt
Standort verschiedener Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der
Mikroelektronik. Ferner hat sich auf Grund der niedrigen Lohnkosten und der zentralen Lage in
Deutschland eine bedeutende Logistik-Branche etabliert. Erfurt ist nach Leipzig die Stadt mit
der zweitgrößten Messe in den ostdeutschen Ländern. Des Weiteren ist Erfurt mit dem
Hauptbahnhof wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Zentrum Deutschlands. Bekannt ist Erfurt
auch für seinen Gartenbau (egapark, Saatgutzucht) und als Medienzentrum (Sitz des
Kindersenders KiKA und mehrerer Radiostationen sowie Tageszeitungen).
Kommunale Kulturpolitik hat sich in der Vergangenheit darum bemüht, das vielfältige kulturelle
Angebot der Stadt, trotz zunehmender öffentlicher Finanznöte, zu erhalten. Dieses Bemühen
berücksichtigt die besonderen Strukturen Erfurts als Universitäts- und Wissenschaftsstadt. Der
vergleichsweise hohe Anteil junger (studentischer) Mitbürgerinnen und Mitbürger setzt nicht nur
ökonomisch, sondern auch kulturell ganz eigene Akzente, die sich in unterschiedlichen
Bedürfnissen und Nachfragen ausdrücken.
So ist das kulturelle Leben und Angebot der Stadt gekennzeichnet durch ein gegenseitig
befruchtendes Miteinander von traditionellen Kulturinstitutionen und zahlreichen freien
Initiativen und Einrichtungen.
Die Gewohnheiten der Bewohner und Besucher haben sich verändert, die Stadt wird heute als
Aufenthaltsraum verstärkt geschätzt und in Anspruch genommen. Die hohe Nutzerfrequenz des
öffentlichen Raums lässt allerdings auch die Funktionsansprüche und damit die Anzahl der
Möblierungselemente steigen. Umso mehr müssen diese auf ihre Stadtbildverträglichkeit hin
überprüft werden.
Die Stadt überlässt dem/den Vertragspartner(n) städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen
Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des/der Vertragspartner(s),
an definierten städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
Werbeträger und Stadtmöbelelemente aufzustellen und diese werblich zu nutzen.
2 Mit der Vergabe von Werberechten verfolgt die Stadt Erfurt folgende Zielsetzung:





Optimierung der werblichen Nutzung städtischen Grund und Bodens unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, stadtgestalterischer, denkmalpflegerischer, stadt- und
verkehrsplanerischer und touristischer Aspekte
Optimierung der Wirtschaftlichkeit
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Erfurt, eine Verbesserung der Werbung für die
Stadt Erfurt sowie Verbesserung der Information von Bürgern und Gästen
eine dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entsprechende Ausstattung mit
Werbeanlagen
Sicherstellung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Wartehallen und
Werbeanlagen
Die Stadt Erfurt beabsichtigt, ihre Sondernutzungssatzung dahingehend zu modifizieren, dass
Werbeträger, die in den Luftraum über dem öffentlichen Grund und Boden der Stadt
hineinragen, mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden.
III.
Leistungsübersicht
Die Stadt Erfurt beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2017 für einen Zeitraum von 15 Jahren
Rechte und Pflichten zu vergeben, auf städtischem Grund und Boden Werbung zu betreiben:
1. Der/die Vertragspartner erhalten das Recht und tragen die Pflicht, an definierten
städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger
aufzustellen und diese werblich zu nutzen.
2. Die Stadt erwartet von dem/den zukünftigen Vertragspartner/n für die Bereitstellung
der städtischen Flächen zur Durchführung von Werbung vor allem die Zahlung einer
Pacht, aber auch die Pflege, Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungs- und
Werbeelemente, Tragung der Verkehrssicherheitspflicht sowie die Beseitigung von
Wildplakatierung. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen
anzuheben.
3. Derzeit befinden sich auf Stadtgrund auf Basis des Vertragsverhältnisses mit Fa.
DSM Deutsche Städte Medien GmbH
65 verglaste Wartehallen mit einem CLP
77 Wartehallen mit 2 CLP
14 Wartehallen mit 3 CLP
37 Wartehallen ohne Werbeträger
13 Großflächen-Wartehallen
10 City Light Poster
1 Werbeturm mit 6 City-Light-Postern
14 Mega-Light-Anlagen
5 City-Star-Anlagen
89 Großflächen unbeleuchtet
21 Großflächen beleuchtet
215 Plakatsäulen, davon 16 beleuchtet
38 Uhrensäulen
diverse Gewerbehinweisanlagen
3 4. Die Stadt wird die vorhandenen Wartehallen (siehe Standortliste Anlage 6a) und
Werbeträger nicht übernehmen; das derzeitige Vertragsunternehmen wird seine
Anlagen auf Stadtgrund nach Vertragsende am 31.12.2016 abbauen, siehe Abschnitt
I, 2. Absatz.
5. Die Bieter werden demgemäß aufgefordert, im Los 1 ein Angebot über die Errichtung
von insgesamt 211 verglasten Wartehallen gemäß Standortliste (Anlage 6b)
vorzulegen.
Hierzu sind mit dem Angebot Designvorschläge zu unterbreiten, die dem
unverwechselbaren Stadtbild von Erfurt gerecht werden.
Die Wartehallen sind sämtlich ausreichend zu beleuchten, so dass die im Lastenheft
(Anlage 7) aufgeführte Fahrplanvitrine deutlich lesbar ist.
Weiterhin werden die Bieter aufgefordert, Angebote für bis zu 20 freistehende CityLight-Vitrinen (optional als City-Light-Säulen) und bis zu 20 Stadtkultur-informationen
(beidseitig mit Wechseleinrichtung möglich, wenn die Kulturseite für den Lesezyklus
auf Stopp gestellt werden kann) vorzulegen.
6. Im Los 2 werden Angebote für die Errichtung und Bewirtschaftung von bis zu 30 MegaLight-Anlagen erwartet.
7. Die Angebote zu Los 3 sollen den Aufbau von bis zu 100 Plakatsäulen umfassen;
davon sind 16 Stück als Kultursäulen zu betreiben. Das Mengenverhältnis von Ganzund Allgemeinsäulen kann der Auftragnehmer festlegen, es ist darauf zu achten, dass
8 Säulen-Standorte im Innenstadtbereich (Plan Anlage 8a) auf jeden Fall zur Nutzung
als Kultursäulen erhalten bleiben. Die Ganzsäulen können beleuchtet errichtet werden.
Zum Los 3 gehören weiterhin bis zu 10 City-Star-Anlagen und bis zu 100 Großflächen
(sämtlich wenn möglich beleuchtet).
8. Für alle Plakatwerbeträger ist die Zustimmung der Stadt zu den vom Auftragnehmer
unterbreiteten Standortvorschlägen erforderlich.
9. Zu Los 4 werden die Bieter aufgefordert, Angebote für die Durchführung von
Veranstaltungs- und Hinweiswerbung in bis zu 400 bzw. 500 Wechselrahmen an
Lichtmasten (Format A1), 20 A0 Aufsteller, sowie
Gewerbehinweisanlagen
abzugeben. Die Anzahl der Gewerbehinweisanlagen richtet sich nach dem
vorhandenen Bedarf; dieser wird seitens der Stadt derzeit auf 5 Anlagen geschätzt
(Anlage 14).
10. Im Los 5 werden Angebote für die Errichtung und Bewirtschaftung von 10 Uhrensäulen
erwartet. (Anlage 15)
11. Die Stadt ist grundsätzlich positiv eingestellt gegenüber digitalen Werbeträgern; dies
gilt in diesem Zusammenhang insbesondere für Mega-Light-Anlagen und City-LightPoster-Vitrinen einschließlich der Stadtkulturinformationsvitrinen. Dabei wird mit der
Stadt abgestimmt, an welchen Standorten digitale ML errichtet oder evtl. später
umgerüstet werden. Hier werden Art und Weise der digitalen Vorführung im Vertrag
geregelt; geplant ist, eine begrenzte Animation nur an bestimmten Standorten
zuzulassen.
4 12. Die Stadt behält sich für die Nutzung von Werbeanlagen auf städtischem Grund für
Technologien wie Beacons, Bilderkennung, NFC etc. zur gezielten Ansprache der
Passanten ihre vorherige grundsätzliche Zustimmung vor.
IV.
Ausschreibungsbedingungen
Die Stadt Erfurt vergibt in 5 Losen das Werberecht auf öffentlichem und fiskalischem Grund
sowie an ÖPNV-Haltestellen. In den jeweiligen Losen wird dem/den Auftragsnehmer/n das
ausschließliche Recht zur Werbung in/an den bezeichneten Werbearten übertragen. Dies
umfasst insbesondere das Recht zur Werbung an und in Fahrgastunterständen (gemäß
Anlagen 6a und 6b), City-Light-Vitrinen, City-Star- bzw. Mega-Light-Anlagen, Allgemein- und
Ganzsäulen, Großflächen, Mastschildern, Gewerbehinweisanlagen, A0 Aufsteller und
Werbeuhren. Darüber hinaus umfassen die Verträge die Wartung und Instandhaltung sowie
Reinigung der Wartehallen und Werbeträger.
Mit der Ausschreibung der exklusiven Werberechte ab dem 01.01.2017 für den Zeitraum von 15
Jahren verfolgt die Stadt Erfurt neben einer hochwertigen Gestaltung der Werbeanlagen den
Wunsch, die bestmöglichen Einnahmen zu erzielen.
Eingesetzt werden sollen Produkte, die hohen gestalterischen und funktionalen Anforderungen
gleichermaßen genügen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das gesamte Stadtgebiet
anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entspricht; Design-Varianten sollen
nach Möglichkeit mit angeboten werden.
Die Stadt Erfurt steht einer eventuellen Digitalisierung von Werbeträgern – z.B. der Mega-LightAnlagen und CLP-Vitrinen – grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Umrüstung, die betreffenden
Standorte und auch die Form der Darstellung werden zwischen Stadt und Auftragnehmer
einvernehmlich festgelegt; diese Regelung kann auch eine Änderung der Pachtkonditionen
beinhalten.
Die Auftragnehmer verpflichten sich, mit den für sie zuständigen Vertretern der Stadt einen
regelmäßigen intensiven Austausch zu pflegen und sie dabei über die wirtschaftliche und
technische Entwicklung des Werbemarktes und der Werbeanlagen zu informieren - mit dem
Ziel, Anpassungen an neue technische Entwicklungen vorzunehmen -, sowie alle Vorkommnisse und Maßnahmen zu besprechen, die das Vertragsverhältnis betreffen.
Durch den Zuschlag der Ausschreibungslose im Sommer/Herbst 2016 soll gewährleistet
werden, dass sich die bisherigen Vertragspartner der Stadt auf das Vertragsende und die
künftigen Auftragnehmer auf den Vertragsbeginn ausreichend vorbereiten können.
Insbesondere soll damit erreicht werden, dass Abbauten unverzüglich nach dem 31.12.2016
vonstattengehen und dass die neuen Auftragnehmer die technischen, logistischen und
baugenehmigungsrechtlichen Vorarbeiten bei Beginn der Vertragslaufzeit so weit wie möglich
abgeschlossen haben.
5 V.
Aufteilung der Lose
Die Konzessionsvergabe der Werberechte in Erfurt erfolgt in 5 Losen:
Los 1: Wartehallen, City-Light-Poster-Vitrinen und
Stadtkulturinformationsvitrinen
1. Vom Bieter wird erwartet, ein Angebot für die komplette Neuerrichtung von verglasten
Wartehallen und freistehenden City-Light-Vitrinen vorzulegen, und zwar
 211 verglaste Wartehallen mit insgesamt 230 doppelseitigen CLP-Vitrinen
gemäß Anlagen 6a und 6b

bis zu 20 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen (Format 4/1, 40 CLPWerbeseiten), siehe Ziffer 4

20 freistehende Stadtkulturinformationen (Format 4/1), siehe Ziffer 12
Die Wartehallen sind bis Mitte des ersten Vertragsjahres, und zwar „Zug um Zug“
unverzüglich nach Abbau der Anlagen durch den vorherigen Pächter, zu errichten. Die
Stromzuführungen, soweit vorhanden, können übernommen werden.
2. Alle neu zu errichtenden Wartehallen können eine CLP-Vitrine enthalten; in
Einzelfällen – bei mangelnder Standortqualität und/oder wenn keine doppelseitige
CLP-Vitrine in der Wartehalle eingebaut werden kann - können die Vitrinen auf
Wunsch des Auftragnehmers mit der Stadt statt in den Wartehallen separat auf
Stadtgrund errichtet werden; die Stadt kann, falls sie dies für erforderlich hält, eine
derartige Freistellung vom Auftragnehmer verlangen.
Alle neu zu errichtenden Wartehallen sind dreifeldrig zu errichten, sofern nichts
anderes – zum Beispiel in Anlage 6b - vermerkt ist. Die Produktvorschläge müssen
modular veränderbare, d.h. kürzbare und verlängerbare Wartehallentypen beinhalten.
Alle Vorgaben gemäß Lastenheft für Wartehallen (Anlage 7) sind zu beachten.
Alle Wartehallen sind mit einer gestalterisch gelungenen integrierten Beleuchtung
auszustatten (siehe Anlage 7). Alle Beleuchtungseinrichtungen sind energiesparend
auszuführen.
Soweit an den betreffenden Haltestellen Spritzschutzglaswände vorhanden sind, sind
die zu errichtenden Wartehallen fachgerecht einzupassen.
3.
Das Angebot des Bieters kann auch den Einbau von Plakatwechseleinrichtungen in
den CLP-Vitrinen vorsehen.
4.
Die freistehenden CLP-Vitrinen können sämtlich doppelseitig ausgeführt werden. Der
Auftragnehmer errichtet einen Werbeturm mit 6 integrierten CLP-Vitrinen, der der
Anlage am Standort Gothaer Platz entspricht; die Stadt ist damit einverstanden, wenn
er die bisher bestehende Anlage (siehe Foto in Anlage 12) vom Vorpächter übernimmt.
5.
Es ist eine einheitliche Produktlinie für das gesamte Stadtgebiet Erfurt anzubieten, die
dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven
6 Designlinie für Erfurt ist nicht erforderlich. Vielmehr sollen die Angebote nach
Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen, bewährten Modellen ermöglichen.
6.
Die Vertragsparteien werden gemeinsam alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
damit nach Möglichkeit vor Vertragsbeginn alle erforderlichen baurechtlichen
Genehmigungen für den Austausch der vorhandenen Wartehallen und City-LightPoster-Vitrinen vorliegen. Die Beantragung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen;
dieser trägt hierfür die Kosten.
7.
Die Bieter werden aufgefordert, im Angebot konkrete Vorschläge hinsichtlich der
Dauer und Gestaltung der Übergangsphasen zu unterbreiten. Dabei sind folgende
Rahmenbedingungen zu beachten:
a) Frühzeitig, nach Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten nach der
Zuschlagserteilung, sollte mit den bisherigen Rechteinhabern eine
Verständigung über das Verfahren zum Austausch der bisherigen Fahrgastunterstände bzw. Werbeanlagen erreicht werden; dieses Verfahren ist mit der
Stadt abzustimmen.
b) Die Übergangsphase ist so kurz wie möglich zu halten. Ziel ist es, den
Austausch von Werbeanlagen und Wartehallen bis spätestens zum 31.07.2017
abzuschließen; auf die Ausführungen in Abschnitt I., zweiter Absatz, wird
hingewiesen. Wartehallen und Werbeträger an neuen Standorten können und
sollen unverzüglich nach Vertragsbeginn errichtet werden.
c) Der Zeitraum zwischen dem Abbau der bisherigen und dem Aufbau der neuen
Wartehallen bzw. Werbeanlagen muss möglichst kurz sein und darf an dem
jeweiligen Standort höchstens 2 Wochen betragen.
8.
Die Kosten für Stromzuführung - soweit bei Vertragsbeginn noch nicht vorhanden und Stromverbrauch aller Anlagen trägt der Auftragnehmer.
9.
Der Auftragnehmer hat alle Wartehallen stets in ordnungsgemäßem, verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Alle Anlagen sind regelmäßig zu reinigen, zu warten
und zu pflegen, so dass sie sich in einem vorbildlich sauberen und technisch
einwandfreien Zustand befinden. Bei besonderen anstößigen Verunreinigungen/
Zerstörungen ist eine Beseitigung unverzüglich nach Aufforderung durch die Stadt
vorzunehmen.
Folgende Leistungen sind durchzuführen: Reinigung aller Rahmen und Glasflächen inkl. Nachtrocknen
Reinigung der Sitze
Reinigung der gesamten Dachunterdecke
Reinigung der gesamten Dachoberfläche
Beseitigung jeglicher Beschriftung, nicht zulässiger Plakatierung
bzw. von Glasbruch bei Beschädigungen
alle 14 Tage
alle 14 Tage
monatlich
alle 6 Monate
nach Bedarf
Bei jeder Reinigung ist die Wartehalle auf Schäden zu überprüfen; Verunreinigungen
in der Wartehalle wie z. B. Zigarettenschachteln, Papier sind zu entfernen.
Die durchgeführten Reinigungs-, Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sind zu
dokumentieren; die Dokumentation ist der Stadt auf Anforderung zur Verfügung zu
stellen.
7 Reparaturen sind innerhalb von 48 Stunden - Samstage, Sonn- und in Erfurt geltende
Feiertage bleiben außer Betracht - durchzuführen. Sicherungsmaßnahmen nach
Beschädigung einer Anlage sind unverzüglich durchzuführen.
Erfüllt der Auftragnehmer die ihm obliegenden Pflichten schuldhaft nicht, ist die Stadt
im Einzelfall 48 Stunden nach Abmahnung zur Ersatzvornahme auf Kosten des
Auftragnehmers berechtigt. Im Übrigen kann die Stadt in Notfällen sofort die
erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers treffen, um Gefahr für die
allgemeine Verkehrssicherheit zu beseitigen. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen
unverzüglich zu informieren.
Der Bieter hat mit seinem Angebot hierfür ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen,
das auch die Werbeträger dieses Loses (CLP-Vitrinen, StadtkulturInformationsvitrinen) umfasst.
10. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für seine Werbeträger Standorte zu suchen, mit
der Stadt abzustimmen und entsprechende Bauanträge zu stellen.
11. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, in der Innenstadt (siehe Anlage 8b)
20 Stadtkulturinformationsvitrinen im Format 4/1 zu errichten. Eine Seite dieser
Vitrinen stellt der Auftragnehmer der Stadt zum Aushang von Kulturinformationen
(einzelne Veranstaltungen oder Kulturkalender) und Stadtmarketing ganzjährig zur
Verfügung; der Aushang erfolgt kostenfrei durch den Auftragnehmer. Diese Vitrinen
können mit Wechseleinrichtung versehen werden, und zwar auch auf der Kulturseite,
wenn die Kulturseite für den Lesezyklus auf Stopp gestellt werden kann.
12. Das Design der Werbeträger muss im Sinne der Kriterien Design, Materialien und
Funktionalität wertig sein und ist der Gestaltung und Farbgebung der Wartehallen und
CLP-Vitrinen anzupassen.
13. Die Produktangaben zu Wartehallen und Werbeträgern müssen Angaben zum
Energieverbrauch enthalten.
14. Unterbreitet der Auftragnehmer systematisch Standortvorschläge, die baurechtlich
eindeutig nicht realisierbar sind, so geht dies zu seinen Lasten; insbesondere bleibt er
zur Zahlung der vereinbarten Garantiepacht verpflichtet
15. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt
bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der
Anlagen
(insbesondere
werbliche
Nutzung)
abgegolten
(außer
Baugenehmigungsgebühren).
16. Das Angebot hat neben der gestalterischen Darstellung auch Angaben zum
Energieverbrauch zu umfassen.
17. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum.
18. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt
dieser zum Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen
Kündigung seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert
übernehmen. Die Stadt ist berechtigt, ihr Übernahmeinteresse auf bestimmte Anlagen
zu beschränken. Im Falle des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen
fachgerecht ab zu isolieren, die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen
und die Bodenoberflächen ordnungsgemäß wieder herzustellen.
8 19. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen,
technischen und sonstigen Vorschriften.
20. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz (einschließlich von BranchenSelbstbeschränkungsregelungen) und die guten Sitten verstoßen oder die
verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der
Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und
sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, in Zweifelsfällen die Plakatentwürfe der Stadt zur Genehmigung
vorzulegen.
21. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Werbeflächen dieses Loses für
Eigenwerbungen städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen nutzen,
nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate (bzw. Daten bei
digitalisierten Anlagen) werden dem Auftragnehmer angeliefert, der sie auf seine Kosten
im üblichen Anbringungsrhythmus gegen Erstattung der technischen Kosten
(Aushangkosten) aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die freien
Werbezeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm angelieferte Plakate
bei Aushang und Lagerung so zu behandeln, dass sie mehrfach verwendet werden
können (hinterleuchtetes Plakatformat 4/1).
Ein Aushang in anderen Städten in Leerzeiten wäre, wenn möglich, zu begrüßen.
Bei normalen Buchungen durch die Stadt gewährt der Auftragnehmer einen Nachlass in
Höhe von 40 % von den jeweils geltenden Listenpreisen.
22. Der Wortlaut des Vertrages 1 (Anlage 1) ist Grundlage des abzugebenden Angebots.
23. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in
ausreichender Höhe – mindestens jedoch 5 Mio. € - nachzuweisen.
24. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter neben dem Angebot einer
umsatzbezogenen Pacht ein Angebot über eine Garantiepacht ab 01.01.2017 auf
Formblatt (Anlage 16) abzugeben.
25. Die Bieter des Loses werden aufgefordert, separate Preisangebote abzugeben für
a) Vermarktung und Bewirtschaftung von 64 CLP-Vitrinen in 40 EVAG-eigenen
Wartehallen an Stadtbahnlinien (siehe Anlage 10) sowie 4 einseitige Vitrinen im
EVAG-eigenen Geräteturm am Krämpfertor, siehe Fotoblatt Anlage 11. Die
Reinigung der oben genannten EVAG-eigenen Wartehallen und Vitrinen erfolgt
analog Ziffer 9 dieses Loses. Die Instandhaltung der Wartehallen und Vitrinen
obliegt der EVAG.
Die laufende Reinigung der EVAG-eigenen gläsernen Spritzschutzgeländer (ca.
895 lfd. m an 17 Haltestellen (Anlage 10) und 50 EVAG-eigenen Wartehallen ohne
Werbeeinrichtungen (Anlage 10); das Angebot soll hierfür jedoch alternativ eine
zweiwöchige und monatliche Reinigung beinhalten;
b) die Reinigung der stadteigenen Spritzschutzgeländer (ca. 520 lfd. m an 26
Haltestellen; Anlage 6a) und 18 stadteigenen Wartehallen ohne Werbeeinrichtungen (Anlage 9). das Angebot soll alternativ eine zweiwöchige und monatliche
Reinigung beinhalten.
9 Diese Preisabfrage wird im Rahmen des Loses nicht gewertet. Über die
Aufgabenstellungen in a und b wird ggfs. ein separater Vertrag mit der Stadt bzw. EVAG
(Erfurter Verkehrsbetriebe AG) abgeschlossen.
26. Der Auftragnehmer bietet der Stadt die entgeltfreie technische Möglichkeit, seine
Anlagen mit W-LAN-Sendetechnik bzw. HotSpot-Technologie auszustatten und ggf. den
Einbau und die Zugänglichkeit zu Telekommunikationsanlagen zu ermöglichen.
27. Grundlage der Garantiepacht ist die höchstmögliche Anzahl an CLP-Vitrinen und ihren
vermarktbaren Flächen gemäß Ziffer 1.
28. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffer 1
genannten Werbeträger-Anzahl wünschen, kann die Stadt eine entsprechende
Erhöhung der Garantiepacht verlangen.
29. Wertungsschema und Kriterien:
Kriterium
Gewichtung in %
Finanzen
Garantiepacht
Umsatzpachtsatz
Wartehallen / Werbeträger
Design*
Technik**
Energieeffizienz
75 %
80 %
20 %
20 %
80 %
20 %
5%
*: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit
**: Materialwahl, Funktionalität
Los 2: Mega-Light-Anlagen
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf städtischem Grund und Boden bis zu 30 MegaLight-Anlagen zu errichten und werblich zu nutzen.
2. Für diese Werbeträger sind Designvorschläge vorzulegen. Die vorzulegenden
Produktunterlagen müssen auch Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Die
Farbgebung des Rahmens und des Monofußes kann von der Stadt festgelegt werden.
3. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für die Werbeträger Standorte zu suchen, mit der
Stadt abzustimmen und entsprechende Bauanträge zu stellen. Dabei können derzeitige
Mega-Light-Standorte (Anlage 6d) und deren Stromanschlüsse größtenteils genutzt
werden.
4. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag unverzüglich alle in diesem Zusammenhang
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst alle Genehmigungen
rechtzeitig vor Vertragsbeginn erteilt werden können. Die Beantragung hat durch den
Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten.
Unterbreitet der Auftragnehmer systematisch Standortvorschläge, die baurechtlich
eindeutig nicht realisierbar sind, so geht dies zu seinen Lasten; insbesondere bleibt er
zur Zahlung der vereinbarten Garantiepacht verpflichtet.
10 5. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt
bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der
Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren).
6. Der Auftragnehmer wird die Werbeanlagen stets in ordnungsgemäßem, sauberem und
gepflegtem Zustand erhalten.
7.
Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum.
8.
Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt zum
Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung
seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert übernehmen. Im Falle
des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen fachgerecht ab zu isolieren,
die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen und die Bodenoberflächen
ordnungsgemäß wieder herzustellen.
9.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen,
technischen und sonstigen Vorschriften.
10. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz (einschließlich von Branchen-Selbstbeschränkungsregelungen) und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungs-mäßige
Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde
nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische)
Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in
Zweifelsfällen die Plakatentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen.
11. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Werbeflächen dieses Loses für
Eigenwerbungen städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen nutzen,
nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate (bzw. Daten bei
digitalisierten Anlagen) werden dem Auftragnehmer angeliefert, der sie im üblichen
Anbringungsrhythmus gegen Erstattung der technischen Kosten (Aushangkosten)
aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die freien Werbezeiten zu
informieren.
Bei normalen Buchungen durch die Stadt gewährt der Auftragnehmer einen Nachlass in
Höhe von 40 % von den jeweils geltenden Listenpreisen.
12. Der Auftragnehmer bietet der Stadt die entgeltfreie technische Möglichkeit, seine
Anlagen mit W-LAN-Sendetechnik bzw. HotSpot-Technologie auszustatten und ggf. den
Einbau und die Zugänglichkeit zu Telekommunikationsanlagen zu ermöglichen.
13. Der Wortlaut des Vertrages 2 (Anlage 2) ist Grundlage des abzugebenden Angebots.
14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in
ausreichender Höhe – mindestens jedoch 5 Mio. € - nachzuweisen.
15. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter neben dem Angebot einer
umsatzbezogenen Pacht ein Angebot über eine Garantiepacht ab 01.01.2017 auf
Formblatt (Anlage 16) abzugeben.
16. Basis der Garantiepacht ist eine Menge von 30 Mega-Light-Anlagen.
11 17. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffern 1
und 16 genannten Werbeträger-Anzahl wünschen, kann die Stadt eine entsprechende
Erhöhung der Garantiepacht verlangen.
18. Wertungsschema und Kriterien:
Kriterium
Finanzen
Garantiepacht
Umsatzpachtsatz
Werbeträger
Design*
Technik**
Energieeffizienz
Gewichtung in %
80 %
80 %
20 %
15 %
80 %
20 %
5%
*: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit
**: Materialwahl, Funktionalität
Los 3: Großflächen, City-Star-Anlagen und Plakatsäulen (Ganzsäulen,
Allgemeinsäulen und Kultursäulen)
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf städtischem Grund und Boden bis zu 100 Plakatsäulen, davon 16 Kultursäulen
bis zu 100 Großflächen sowie
bis zu 10 City-Star-Anlagen
zu errichten und werblich zu nutzen.
2. Von den bis zu 100 Plakatsäulen sind 16 Stück an den Standorten gemäß Anlage 8c als
Kultursäulen zu nutzen. Die Kultursäulen sind als solche zu kennzeichnen (Dachkranz)
und dürfen ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen und Stadtmarketing kostenfrei
gebucht und genutzt werden. Die begünstigten Kultureinrichtungen werden von der
Stadt bestimmt.
Die Anbringung der Plakate erfolgt im Dekaden-Rhythmus kostenfrei durch den
Auftragnehmer; er hat auf eine optisch ansprechende Anordnung und gepflegte
Anbringung der Plakate besonders zu achten.
Im Übrigen ist der Auftragnehmer im Mengenverhältnis zwischen Allgemein- und
Ganzsäulen frei und kann diese nach dem Bedarf und der örtlichen Zulässigkeit
ausrichten. Die Stadt geht davon aus, dass die Ganzsäulen mehrheitlich beleuchtet
ausgeführt werden.
8 bisherige Standorte für Plakatsäulen sind für die Nutzung als Kultursäule zu erhalten,
siehe Karte in Anlage 8a.
12 Im Übrigen wird zur weiteren Information auf die Liste der gegenwärtigen
Plakatsäulenstandorte (Anlage 6c) und Standorte bestehender Großflächen (Anlage 6f)
und City-Star-Anlagen (Anlage 6e) verwiesen.
3. Für alle Werbeträger sind Designvorschläge vorzulegen. Die vorzulegenden
Produktunterlagen müssen auch Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Die
Farbgebung der Rahmen, Monofüße und bzw. Säulenfuß und -deckel kann von der
Stadt festgelegt werden.
4. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für die Werbeträger Standorte zu suchen, mit der
Stadt abzustimmen und entsprechende Bauanträge zu stellen.
5. Die Stadt geht davon aus, dass der Auftragnehmer insbesondere für Ganzsäulen,
Großflächen und City-Star-Anlagen durchweg werblich attraktive Standorte auswählt
und diese Werbeträger nach Möglichkeit beleuchtet. Die gegenwärtigen Standorte der
City-Star-Anlagen ergeben sich aus Anlage 6e.
6. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag unverzüglich alle in diesem Zusammenhang
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst alle Genehmigungen
rechtzeitig vor Vertragsbeginn erteilt werden können. Die Beantragung hat durch den
Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten.
Unterbreitet der Auftragnehmer systematisch Standortvorschläge, die baurechtlich
eindeutig nicht realisierbar sind, so geht dies zu seinen Lasten; insbesondere bleibt er
zur Zahlung der vereinbarten Garantiepacht verpflichtet.
7. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt
bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der
Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren).
8. Der Auftragnehmer wird die Werbeanlagen stets in ordnungsgemäßem Zustand
erhalten, wobei insbesondere zerrissene und unansehnlich gewordene Plakatierungen
zu entfernen und für die Sauberhaltung der Umgebung der Werbeanlagen von
Plakatteilen und Plakatresten zu sorgen ist.
9. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum.
10. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt zum
Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung
seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert übernehmen. Im Falle
des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen fachgerecht ab zu isolieren,
die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen und die Bodenoberflächen
ordnungsgemäß wieder herzustellen.
11. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen,
technischen und sonstigen Vorschriften. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz
(einschließlich von Branchen-Selbstbeschränkungsregelungen) und die guten Sitten
verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden.
Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B.
diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen
unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Zweifelsfällen die Plakatentwürfe der
Stadt zur Genehmigung vorzulegen.
13 12. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Werbeflächen dieses Loses für
Eigenwerbungen städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen nutzen,
nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate werden dem
Auftragnehmer angeliefert, der sie auf seine Kosten im üblichen Anbringungsrhythmus
gegen Erstattung der technischen Kosten (Aushangkosten) aushängt. Es obliegt dem
Auftragnehmer, die Stadt über die freien Werbezeiten zu informieren.
Bei normalen Buchungen durch die Stadt gewährt der Auftragnehmer einen Nachlass in
Höhe von 40 % von den jeweils geltenden Listenpreisen.
13. Der Wortlaut des Vertrages 3 (Anlage 3) ist Grundlage des abzugebenden Angebots.
14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in
ausreichender Höhe – mindestens jedoch 5 Mio. € - nachzuweisen.
15. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter neben dem Angebot einer
umsatzbezogenen Pacht ein Angebot über eine Garantiepacht ab 01.01.2017 auf
Formblatt (Anlage 16) abzugeben.
16. Basis der Garantiepacht ist eine Menge von 100 Plakatsäulen, 100 Großflächen und 10
City-Star-Anlagen.
17. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffer 1 und
16 genannten Werbeträger-Anzahl wünschen, kann die Stadt eine entsprechende
Erhöhung der Garantiepacht verlangen.
18. Wertungsschema und Kriterien:
Kriterium
Finanzen
Garantiepacht
Umsatzpachtsatz
Werbeträger
Design*
Technik**
Gewichtung in %
90%
80 %
20 %
10 %
80 %
20 %
*: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit
**: Materialwahl, Funktionalität, Energieeffizienz
Los 4: Mastrahmen für Veranstaltungs- und Hinweiswerbung im Format A 1,
Gewerbehinweisanlagen
1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, an Lichtmasten an inner-städtischen
Hauptverkehrsstraßen bis hin zu den Außenbereichen, welche in der Baulast der Stadt
Erfurt liegen, ein Netz von bis zu 400 Plakatrahmen mit beidseitiger Nutzung
anzubringen und zu unterhalten. Diese sind vorgesehen für Veranstaltungswerbung. Auf
eine effektive und möglichst gleichmäßige Streuung im Stadtgebiet ist zu achten.
2.
Der Auftragnehmer hat eine nach sozialen und gemeinnützigen Kriterien differenzierte
Preisliste zu erarbeiten (Kultur- und gewerbliche Tarife) und nach Zuschlagserteilung mit
der Stadt abzustimmen. Der Auftragnehmer kann diese Preisliste in Abstimmung mit der
Stadt der Preis- und Marktentwicklung anpassen.
14 3.
Die Stadt Erfurt wird künftig, soweit zulässig, keine Sondernutzungserlaubnisse für
Veranstaltungswerbung, z.B. auf Pappen oder Stellschildern, mehr erteilen.
4.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, an Lichtmasten bis zu 500 Mastrahmen für
Hinweiswerbung anzubringen. Pro Kunde bzw. Betriebsstätte dürfen grundsätzlich nicht
mehr als 8 Mastrahmen angebracht werden.
5.
Eine künftige stadtverträgliche Ausweitung der in Ziffern 1 und 4 genannten Stückzahlen
ist möglich, bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung der Stadt.
6.
Bei Mastrahmen für Hinweiswerbung hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass
nicht (mehr) belegte Mastrahmen unverzüglich abmontiert werden.
7.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt und verpflichtet, Gewerbehinweisanlagen zu
errichten und zu betreiben. Eine exakte Anzahl an Gewerbehinweisanlagen wird nicht
vorgegeben. Die Stadt geht zurzeit von einem Bedarf von mindestens 5 Anlagen aus
(Anlage 14). Der Aufbau erfolgt in Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und der
Stadt nach Bedarf; dabei ist sicherzustellen, dass die errichteten Anlagen ausgelastet
sind und einen guten optischen Eindruck bieten. Die Größe der einzelnen Schilder
beträgt ca. 30x80 cm; es ist maximal die doppelte Schildergröße pro Kunde zulässig.
8.
Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt
bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der
Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren für Gewerbehinweisanlagen).
9. Die Montage hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der in Anspruch
genommenen Lichtmasten ausgeschlossen ist.
10. Die Anlagen sind regelmäßig – mindestens einmal im Monat - zu reinigen, zu warten
und zu pflegen, so dass sie sich stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Reparaturen sind innerhalb von 48 Stunden - Samstage, Sonn- und in Erfurt gültigen
Feiertage bleiben außer Betracht - durchzuführen. Sicherungsmaßnahmen nach
Beschädigung einer Anlage sind unverzüglich durchzuführen.
11. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Mastschilder für Veranstaltungswerbung
für Eigenwerbungen, städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen,
nutzen, nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate werden
dem Auftragnehmer angeliefert, der sie auf seine Kosten im üblichen
Anbringungsrhythmus) aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die
freien Werbezeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm angelieferte
Plakate bei Aushang und Lagerung so zu behandeln, dass sie mehrfach verwendet
werden können.
12. Der Auftragnehmer entfernt auf Aufforderung durch die Stadt alle nicht genehmigte
Werbung und Wildanschläge an Laternenmasten und Straßenschildern innerhalb von 48
Stunden auf seine Kosten; bei besonderen, anstößigen Wildanschlägen ist eine
Beseitigung unverzüglich vorzunehmen.
13. Hinweis: In Erfurt bestehen derzeit 45 mobile Großflächen, die für Veranstaltungswerbung genutzt werden. Diese Großflächen werden nach dem 31.12.2016 abgebaut.
Besteht aus Sicht der Stadt ein entsprechender Bedarf, wird der Auftragnehmer an dafür
noch zu bestimmenden Standorten bis zu 20 Werbeträger im Plakatformat A0, die eine
15 ähnliche Beschickungstechnik haben wie die A1-Mastrahmen, für Veranstaltungen in
Erfurt zu errichten und zu bewirtschaften,.
14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in
ausreichender Höhe – mindestens jedoch 2 Mio. € - nachzuweisen.
15. Das Angebot für dieses Los ist für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren auf Formblatt
(Anlage 16) abzugeben.
16. Der Wortlaut des Vertrages 4 (Anlage 4) ist Grundlage der abzugebenden Angebote.
17. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 vom Auftragnehmer auf
Verlangen der Stadt kostenfrei zu überlassen oder abzubauen.
18. Wertungsschema und Kriterien:
Kriterium
Finanzen
Festpacht pro Hinweisschild an
Masten
Festpacht pro Hinweisschild
an Gewebehinweisanlagen
Umsatzpacht Mastschilder
Veranstaltungswerbung
Werbeträger
Design*
Technik **
Gewichtung in %
90%
40 %
30 %
30 %
10 %
80 %
20 %
*: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit
**: Materialwahl, Funktionalität, Anbringungsart, Gewicht
Los 5: Uhrensäulen
1. Der Auftragnehmer ist alleine berechtigt, auf städtischem Grund und Boden 10
Uhrensäulen zu errichten und werblich zu nutzen. Die zu nutzenden Standorte
ergeben sich aus der Anlage 15. Dabei können die vorhandenen Stromanschlüsse
genutzt werden.
2. Für diese Werbeträger sind Designvorschläge vorzulegen. Die vorzulegenden
Produktunterlagen müssen auch Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Die
Farbgebung der Anlagen kann von der Stadt festgelegt werden.
3. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für die Werbeträger auf seine Kosten Bauanträge
zu stellen.
4. Falls und soweit der Auftragnehmer vorhandene Uhrensäulen vom gegenwärtigen
Konzessionär übernimmt, hat er diese fachgerecht zu renovieren.
5. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag unverzüglich alle in diesem Zusammenhang
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst alle Genehmigungen
16 rechtzeitig vor Vertragsbeginn erteilt werden können. Die Beantragung hat durch den
Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten.
6. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt
bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der
Anlagen
(insbesondere
werbliche
Nutzung)
abgegolten
(außer
Baugenehmigungsgebühren).
7. Der Auftragnehmer wird die Uhrensäulen stets in ordnungsgemäßem, sauberem und
gepflegtem Zustand erhalten. Er hat für den jederzeit richtigen Gang der Uhren zu
sorgen.
8. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum.
9. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt
zum Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen
Kündigung seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert
übernehmen. Im Falle des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen
fachgerecht ab zu isolieren, die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen
und die Bodenoberflächen ordnungsgemäß wieder herzustellen.
10. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen,
technischen und sonstigen Vorschriften.
11. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen oder die
verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit
der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche
und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, in Zweifelsfällen die Beschriftungsentwürfe der Stadt zur
Genehmigung vorzulegen.
12. Der Auftragnehmer bietet der Stadt die entgeltfreie technische Möglichkeit, seine
Anlagen mit W-LAN-Sendetechnik bzw. HotSpot-Technologie auszustatten und ggf.
den Einbau und die Zugänglichkeit zu Telekommunikationsanlagen zu ermöglichen.
13. Der Wortlaut des Vertrages 5 (Anlage 5) ist Grundlage des abzugebenden Angebots.
14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in
ausreichender Höhe – mindestens jedoch 2 Mio. € - nachzuweisen.
15. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter ein Angebot einer Festpacht auf
Formblatt (Anlage 16) abzugeben. Grundlage der Festpacht ist die in Ziffer 1 genannte
Anzahl von 10 Uhrensäulen. Beträgt das Angebot der kalenderjährlichen Pacht nicht
wenigstens 7.500 €, wird es nicht gewertet.
16. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffer 1
genannten Stückzahl wünschen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Stadt.
17. Wertungsschema und Kriterien:
17 Kriterium
Gewichtung in %
Finanzen
Festpacht
Uhrensäule
Design*
Technik**
Energieeffizienz
80 %
15 %
80 %
20 %
5%
*: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit
**: Materialwahl, Funktionalität
VI.
Verfahren
1. Die Auftragsbekanntmachung zu dieser Konzessionsvergabe ist im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Bei dieser Konzessionsvergabe handelt es sich um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Verfahren soll ein Höchstmaß an Transparenz, Wettbewerb,
Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit gewährleisten.
2. Die Vergabe der Dienstleistungskonzessionen erfolgt bei allen Losen durch die Stadt
Erfurt.
3. Die Bieter sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die abzugebenden Angebote
den formalen Kriterien der Aufforderung zur Angebotsabgabe entsprechen. Diese sind
einschließlich der geforderten Unterlagen, Nachweise und Konzepte vollständig und
fristgerecht einzureichen. Nicht rechtzeitig abgegebene Angebote finden im weiteren
Verfahren keine Berücksichtigung.
4. Rückfragen sind schriftlich - oder auch E-Mail - zu richten an:
Stadt Erfurt
Dezernat Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
Beteiligungsmanagement
Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Telefon +49 361 655-2801, Telefax +49 361 655-2809,
E-Mail [email protected]
Die Beantwortung erfolgt ebenfalls auf schriftlichem Wege zeitgleich, sofern sie von
allgemeinem Interesse ist, in anonymisierter Form an alle teilnehmenden Bieter.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen aus Sicht des Bieters Widersprüche, Unklarheiten oder
Rechtsverstöße, ist die Stadt Erfurt unter der in Ziffer 4 genannten Adresse unverzüglich
schriftlich darauf hinzuweisen; anderenfalls sind die Bieter mit diesen Einwendungen
präkludiert.
6. Die Stadt Erfurt erwartet auf Grundlage der beigefügten Entwürfe der
Werberechtsverträge (Anlagen 1-4) wirtschaftliche, nachvollziehbare, vollständige und
18 transparente Angebote. Das Formblatt (Anlage 16) ist ausgefüllt und unterzeichnet mit
einzureichen.
7. Die Bieter haben folgende Unterlagen zusammen mit ihrem/n Angebot/en vorzulegen:
a. Unbedenklichkeitserklärung ihres Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
b. Darstellung ihres Unternehmens, insbesondere zur wirtschaftlichen, technischen
und personellen Leistungsfähigkeit
c.
Referenzen über die Durchführung ähnlicher Projekte in anderen Städten
(mindestens drei in vergleichbarer Größenordnung unter Angabe der
Ansprechpersonen)
d. Umsätze mit Außenwerbung der Jahre 2014 und 2015 in – soweit vorliegend testierter Form
e. Eigenerklärung (Anlage 17)
f.
Qualitätssicherungskonzept(e)
Fehlende Unterlagen können auf Anforderung der Stadt innerhalb von 10 Werktagen
nachgeliefert werden. Die Stadt ist zur Nachforderung nicht verpflichtet.
8. Die Bieter haben ferner Folgendes zu erklären (siehe zu unterzeichnendes
Angebotsformblatt Seite 3):
„Ich/Wir erkläre(n), dass
- ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind;
- über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt worden ist;
- ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden;
- ich/wir keine schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf
meine/unsere Eignung abgegeben haben;
- eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vorliegt;
- ein Gewerbeuntersagungsverfahren nicht eingeleitet ist und die gewerbliche
Erlaubnis vorliegt.“
9. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten
sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder
19 als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
10. Die Bieter können für ein Los oder mehrere oder alle Lose bieten; Bedingungen des
Inhalts, dass ein Angebot nur gilt, wenn der Bieter den Zuschlag für ein anderes bzw.
andere Lose erhält, sind nicht zulässig. Die Stadt behält sich die losweise Vergabe vor.
11. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen, Angaben, Nachweise und
Ausarbeitungen/Konzepte sind vollständig und fristgerecht schriftlich in einem
verschlossenen Umschlag oder Behältnis einzureichen. Die Frist zur Abgabe endet am
07.07.2016, 12:00 Uhr. Abgabe bei:
Stadt Erfurt
Dezernat Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
Beteiligungsmanagement
Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Telefon +49 361 655-2801, Telefax +49 361 655-2809,
E-Mail [email protected]
Kennwort: Werberechtsvertrag Erfurt 2017
Nicht rechtzeitig abgegebene Angebote finden im weiteren Verfahren keine
Berücksichtigung.
12. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der unter
Ziffer 11 genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden.
Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 13 an sein Angebot
gebunden.
13. Die Bieter sind bis zum 31.03.2017 an ihr Angebot gebunden.
14. Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben
verlangt werden, um Zweifel über die Angebote und den Bieter zu beheben, und
fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
15. Mit den Bietern werden ggfs. Aufklärungsgespräche geführt; in diesen Gesprächen sind
Modelle der angebotenen Anlagen vorzustellen und zu erläutern.
16. Die Auswahl des/der Vertragspartner(s) erfolgt nach den in jedem Los angegebenen
Auswahlkriterien und deren Gewichtung.
17. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem.
Das Kriterium Finanzen wird wie folgt bewertet: Jeweils der Bestbieter erhält die volle
Punktzahl; die folgenden Angebote werden anhand nachstehender Formel nach ihrem
Abstand zum Bestbieter bewertet:
Angebot des Bieters X
Volle Punktzahl (6) =
Angebot des Bestbieters
20 Punktzahl des Bieters
Die Kriterien Wartehalle/Werbeträger (Los 1) bzw. Werbeträger (Lose 2-4) wird mit
einem Punktesystem wie folgt bewertet:
Hervorragend
Hoch
Überdurchschnittlich
Zufriedenstellend
Genügend
Deutlich verbesserungsbedürftig
6 Punkte
5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
Die sich hieraus ergebende Bewertungsmatrix (hier für Los 1 Ziffer 29) wird
nachstehend exemplarisch dargestellt:
Relevanz
Punkte insg.
Punkte
max.
Bieter A
Bieter B
Bieter C
300 T€
30 %
260 T€
35 %
140 T€
40 %
4,80
1,20
4,80
0,90
4,16
1,05
2,24
1,20
6
5,70
5,21
3,44
Garantiepacht
Umsatzpacht
FINANZEN
Garantiepacht 80 %
Umsatzpacht 20 %
6
Summe
Summe FINANZEN
4,50
75 %
WARTEHALLEN
/
WERBETRÄGER
Design
Gewichtung 80 %
Technik
Gewichtung 20 %
Summe
Summe
WERBETRÄGER
ENERGIEEFFIZIENZ
6
6
3,91
2,58
4
3,20
6
4,80
3
2,40
5
1,00
4
0,80
5
1,00
4,20
4,80
3,40
0.84
0,96
0,68
0,25
3
0,15
2,1
20 %
5%
4,28
0,3
6
6
5
0,3
Summe gesamt
100 %
6
5,42
5,12
3,41
18. Kosten für die Ausarbeitung von Angeboten sowie für die Teilnahme an
Aufklärungsgesprächen etc. werden nicht erstattet.
19. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen und die
einsehbaren Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Stadt übernimmt hierfür – unbeschadet
rechtlicher Regelungen - keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter müssen sich
über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen selbst
ein Bild verschaffen und die Informationen der Stadt entsprechend überprüfen. Die
Bieter sind aufgefordert, etwaige Unklarheiten unverzüglich gegenüber der Stadt
schriftlich anzuzeigen.
21 20. Hinweis: Es ist empfehlenswert, eine Teilnahme am Verfahren vor Ablauf der
Angebotsfrist anzukündigen, da nur die Bewerber über eventuelle Änderungen der
Vergabeunterlagen bei Bewerberfragen informiert werden können, deren Kontaktdaten
bereits vorliegen.
21. Dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe liegen folgende Anlagen bei:
Anlage 1: Vertrag für Los 1
Anlage 2: Vertrag für Los 2
Anlage 3: Vertrag für Los 3
Anlage 4: Vertrag für Los 4
Anlage 5: Vertrag für Los 5
Anlage 6:
a) Standortliste Wartehallen und freistehende CLP-Vitrinen (DSM) = Vertrag 1 Anlage 4 a
b) Standortliste für neue Wartehallen und deren
Spezifizierung
= Vertrag 1 Anlage 2
c) Standortliste der Plakatsäulen
d) Standortliste bestehender Mega-Light-Anlagen
= Vertrag 2 Anlage 2
e) Standortliste bestehender City-Star-Anlagen
f) Standortliste bestehender Großflächen
Anlage 7: Lastenheft betr. Wartehallen
= Vertrag 1 Anlage 3
Anlage 8:
= Vertrag 3 Anlage 4
a) Karte Innenstadt mit Eintragung der zu erhaltenden Plakatsäulenstandorte
b) Karte Altstadt
c) Standorte der Kultursäulen
= Vertrag 1 Anlage 6
= Vertrag 3 Anlage 6
Anlage 9: Liste der stadteigenen Wartehallen
Anlage 10: Liste der EVAG-eigenen Wartehallen
Anlage 11: Fotoblatt Turm Krämpfertor
Anlage 12: Fotoblatt Turm Gothaer Platz
= Vertrag 1 Anlage 8
Anlage 14: Standortliste Gewerbehinweisanlagen
= Vertrag 4 Anlage 4
Anlage 15: Standortliste Uhrensäulen
Anlage 16: Formblatt Pachtangaben
Anlage 17: Eigenerklärung zur Eignung
Die Standortlisten basieren auf Angaben – teilweise aus 2014 - der derzeitigen
Vertragspartner und einer aktuellen Bestandsaufnahme.
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