Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für Werberechte in Erfurt Aufforderung zur Abgabe von Angeboten I. Vorwort Die Werberechte auf städtischen Flächen in der Landeshauptstadt Erfurt sind derzeit Gegenstand verschiedener Verträge, die zum 31.12.2016 auslaufen. Durch die vorliegende Ausschreibung sollen die Werberechte auf städtischen Flächen neu geregelt werden. Vertragspartner ist und wird die Stadt Erfurt. Die bestehenden Wartehallen, City-Light-Poster-Vitrinen sowie alle übrigen Werbeträger werden, soweit sie im Eigentum des jetzigen Vertragspartners stehen, von diesem nach dem 31.12.2016 auf eigene Kosten abgebaut. Die vertragliche Regelung sieht vor, dass leicht entfernbare Werbeträger (Dreieckständer u.a.) unverzüglich, Werbeanlagen ohne Stromanschluss bis zum 28.02.2017 und Wartehallen sowie Werbeanlagen mit Stromanschluss bis spätestens 31.05.2017 abgebaut werden. Gleichwohl geht die Stadt davon aus, dass Abbau zügiger vonstattengehen wird. Die Stadt erwartet, dass der Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsbeginn „Zug um Zug“ mit dem Neuaufbau von 211 Wartehallen – überwiegend an den bisherigen Standorten - beginnt. Ab- und Aufbau sind mit dem Vorpächter abzustimmen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven Designline ist nicht erforderlich, vielmehr sollen alle Angebote nach Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Das neue Werbekonzept umfasst zudem bis zu 100 Plakatsäulen (GA und AA), davon 16 Kultursäulen, bis zu 20 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen (optional als City-Light-Säulen oder mit Wechseleinrichtung), bis zu 20 Stadtkulturinformation (Vitrinen im Format 4/1 im Innenstadtbereich, bevorzugt mit Wechseleinrichtung, davon eine Seite mit einem Kulturkalender o.ä.), bis zu 30 Mega-Light-Anlagen, bis zu 10 City-Star-Anlagen, und bis zu 100 überwiegend beleuchtete Großflächen. Bisherige Werbeträgerstandorte können, sofern geeignet, für die Neuaufbauten genutzt werden; neue Standorte zu suchen und die baurechtlichen Genehmigungen einzuholen ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die Veranstaltungswerbung soll auf bis zu 400 Mastrahmen im Format A1 an Lichtmasten konzentriert werden. Für ein geordnetes Hinweissystem sind bis zu 500 Mastrahmen des Formats A1 vorgesehen; eine stadtverträgliche Ausweitung dieser Stückzahlen ist denkbar, bedarf aber der Zustimmung der Stadt. Der Betreiber des Loses 4 hat ferner die Möglichkeit und Aufgabe bis zu 20 feste Aufsteller im A0 Format für lokale Veranstaltungswerbung sowie Gewerbehinweisanlagen zu errichten und zu bewirtschaften an hierfür geeigneten Standorten; er kann dabei bisherige Standorte der Gewerbehinweisanlagen nutzen. Im Los 5 werden 10 Uhrensäulen ausgeschrieben. 1 II. Zielsetzung e junge Stadt (seit 1825) hat einen historischen Stadtkern. Der alte Kirchplatz rund um die Apostelkirche gehört zu Erfurt ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen. Es ist zugleich mit ca. 210.000 Einwohnern die größte Stadt Thüringens und neben Jena und Gera eines der drei Oberzentren des Landes. Wichtigste Institutionen neben den Landesbehörden sind das Bundesarbeitsgericht, die Universität und Fachhochschule Erfurt sowie das katholische Bistum Erfurt, dessen Kathedrale der Erfurter Dom ist, der wiederum neben der Krämerbrücke eine der Hauptsehenswürdigkeiten der Stadt darstellt. Darüber hinaus besitzt die Stadt einen knapp drei Quadratkilometer großen mittelalterlich geprägten Altstadtkern mit etwa 25 Pfarrkirchen und zahlreichen Fachwerk- und Bürgerhäusern. Erfurt wurde 742 im Zusammenhang mit der Errichtung des Bistums Erfurt durch Bonifatius erstmals urkundlich erwähnt – schon damals als Großsiedlung. Bereits kurz danach entwickelte es sich zum Zentrum des Thüringer Raumes, wenngleich es lange Zeitabschnitte politisch nicht Teil des Landes war. Im Mittelalter hatte die Stadt ein hohes Maß an Autonomie. Das änderte sich durch die Mainzer Herrschaft ab 1664. 1802 wurde Erfurt Teil Preußens (mit Ausnahme der Zeit von 1806 bis 1814, als es als Fürstentum Erfurt direkt unter französischer Herrschaft stand) und blieb es bis 1945. Die Universität wurde 1392 eröffnet, 1816 geschlossen und 1994 neugegründet. Damit ist sie die dritte Universität, die in Deutschland eröffnet wurde, kann dank eines Gründungsprivilegs von 1379 aber auch als älteste gelten. Martin Luther war ihr bekanntester Student. Die Wirtschaft der Stadt ist von Verwaltung und Dienstleistung geprägt. Außerdem ist Erfurt Standort verschiedener Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Mikroelektronik. Ferner hat sich auf Grund der niedrigen Lohnkosten und der zentralen Lage in Deutschland eine bedeutende Logistik-Branche etabliert. Erfurt ist nach Leipzig die Stadt mit der zweitgrößten Messe in den ostdeutschen Ländern. Des Weiteren ist Erfurt mit dem Hauptbahnhof wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Zentrum Deutschlands. Bekannt ist Erfurt auch für seinen Gartenbau (egapark, Saatgutzucht) und als Medienzentrum (Sitz des Kindersenders KiKA und mehrerer Radiostationen sowie Tageszeitungen). Kommunale Kulturpolitik hat sich in der Vergangenheit darum bemüht, das vielfältige kulturelle Angebot der Stadt, trotz zunehmender öffentlicher Finanznöte, zu erhalten. Dieses Bemühen berücksichtigt die besonderen Strukturen Erfurts als Universitäts- und Wissenschaftsstadt. Der vergleichsweise hohe Anteil junger (studentischer) Mitbürgerinnen und Mitbürger setzt nicht nur ökonomisch, sondern auch kulturell ganz eigene Akzente, die sich in unterschiedlichen Bedürfnissen und Nachfragen ausdrücken. So ist das kulturelle Leben und Angebot der Stadt gekennzeichnet durch ein gegenseitig befruchtendes Miteinander von traditionellen Kulturinstitutionen und zahlreichen freien Initiativen und Einrichtungen. Die Gewohnheiten der Bewohner und Besucher haben sich verändert, die Stadt wird heute als Aufenthaltsraum verstärkt geschätzt und in Anspruch genommen. Die hohe Nutzerfrequenz des öffentlichen Raums lässt allerdings auch die Funktionsansprüche und damit die Anzahl der Möblierungselemente steigen. Umso mehr müssen diese auf ihre Stadtbildverträglichkeit hin überprüft werden. Die Stadt überlässt dem/den Vertragspartner(n) städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des/der Vertragspartner(s), an definierten städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger und Stadtmöbelelemente aufzustellen und diese werblich zu nutzen. 2 Mit der Vergabe von Werberechten verfolgt die Stadt Erfurt folgende Zielsetzung: Optimierung der werblichen Nutzung städtischen Grund und Bodens unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, stadtgestalterischer, denkmalpflegerischer, stadt- und verkehrsplanerischer und touristischer Aspekte Optimierung der Wirtschaftlichkeit Stärkung des Wirtschaftsstandortes Erfurt, eine Verbesserung der Werbung für die Stadt Erfurt sowie Verbesserung der Information von Bürgern und Gästen eine dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entsprechende Ausstattung mit Werbeanlagen Sicherstellung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Wartehallen und Werbeanlagen Die Stadt Erfurt beabsichtigt, ihre Sondernutzungssatzung dahingehend zu modifizieren, dass Werbeträger, die in den Luftraum über dem öffentlichen Grund und Boden der Stadt hineinragen, mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden. III. Leistungsübersicht Die Stadt Erfurt beabsichtigt, mit Wirkung vom 01.01.2017 für einen Zeitraum von 15 Jahren Rechte und Pflichten zu vergeben, auf städtischem Grund und Boden Werbung zu betreiben: 1. Der/die Vertragspartner erhalten das Recht und tragen die Pflicht, an definierten städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger aufzustellen und diese werblich zu nutzen. 2. Die Stadt erwartet von dem/den zukünftigen Vertragspartner/n für die Bereitstellung der städtischen Flächen zur Durchführung von Werbung vor allem die Zahlung einer Pacht, aber auch die Pflege, Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungs- und Werbeelemente, Tragung der Verkehrssicherheitspflicht sowie die Beseitigung von Wildplakatierung. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen anzuheben. 3. Derzeit befinden sich auf Stadtgrund auf Basis des Vertragsverhältnisses mit Fa. DSM Deutsche Städte Medien GmbH 65 verglaste Wartehallen mit einem CLP 77 Wartehallen mit 2 CLP 14 Wartehallen mit 3 CLP 37 Wartehallen ohne Werbeträger 13 Großflächen-Wartehallen 10 City Light Poster 1 Werbeturm mit 6 City-Light-Postern 14 Mega-Light-Anlagen 5 City-Star-Anlagen 89 Großflächen unbeleuchtet 21 Großflächen beleuchtet 215 Plakatsäulen, davon 16 beleuchtet 38 Uhrensäulen diverse Gewerbehinweisanlagen 3 4. Die Stadt wird die vorhandenen Wartehallen (siehe Standortliste Anlage 6a) und Werbeträger nicht übernehmen; das derzeitige Vertragsunternehmen wird seine Anlagen auf Stadtgrund nach Vertragsende am 31.12.2016 abbauen, siehe Abschnitt I, 2. Absatz. 5. Die Bieter werden demgemäß aufgefordert, im Los 1 ein Angebot über die Errichtung von insgesamt 211 verglasten Wartehallen gemäß Standortliste (Anlage 6b) vorzulegen. Hierzu sind mit dem Angebot Designvorschläge zu unterbreiten, die dem unverwechselbaren Stadtbild von Erfurt gerecht werden. Die Wartehallen sind sämtlich ausreichend zu beleuchten, so dass die im Lastenheft (Anlage 7) aufgeführte Fahrplanvitrine deutlich lesbar ist. Weiterhin werden die Bieter aufgefordert, Angebote für bis zu 20 freistehende CityLight-Vitrinen (optional als City-Light-Säulen) und bis zu 20 Stadtkultur-informationen (beidseitig mit Wechseleinrichtung möglich, wenn die Kulturseite für den Lesezyklus auf Stopp gestellt werden kann) vorzulegen. 6. Im Los 2 werden Angebote für die Errichtung und Bewirtschaftung von bis zu 30 MegaLight-Anlagen erwartet. 7. Die Angebote zu Los 3 sollen den Aufbau von bis zu 100 Plakatsäulen umfassen; davon sind 16 Stück als Kultursäulen zu betreiben. Das Mengenverhältnis von Ganzund Allgemeinsäulen kann der Auftragnehmer festlegen, es ist darauf zu achten, dass 8 Säulen-Standorte im Innenstadtbereich (Plan Anlage 8a) auf jeden Fall zur Nutzung als Kultursäulen erhalten bleiben. Die Ganzsäulen können beleuchtet errichtet werden. Zum Los 3 gehören weiterhin bis zu 10 City-Star-Anlagen und bis zu 100 Großflächen (sämtlich wenn möglich beleuchtet). 8. Für alle Plakatwerbeträger ist die Zustimmung der Stadt zu den vom Auftragnehmer unterbreiteten Standortvorschlägen erforderlich. 9. Zu Los 4 werden die Bieter aufgefordert, Angebote für die Durchführung von Veranstaltungs- und Hinweiswerbung in bis zu 400 bzw. 500 Wechselrahmen an Lichtmasten (Format A1), 20 A0 Aufsteller, sowie Gewerbehinweisanlagen abzugeben. Die Anzahl der Gewerbehinweisanlagen richtet sich nach dem vorhandenen Bedarf; dieser wird seitens der Stadt derzeit auf 5 Anlagen geschätzt (Anlage 14). 10. Im Los 5 werden Angebote für die Errichtung und Bewirtschaftung von 10 Uhrensäulen erwartet. (Anlage 15) 11. Die Stadt ist grundsätzlich positiv eingestellt gegenüber digitalen Werbeträgern; dies gilt in diesem Zusammenhang insbesondere für Mega-Light-Anlagen und City-LightPoster-Vitrinen einschließlich der Stadtkulturinformationsvitrinen. Dabei wird mit der Stadt abgestimmt, an welchen Standorten digitale ML errichtet oder evtl. später umgerüstet werden. Hier werden Art und Weise der digitalen Vorführung im Vertrag geregelt; geplant ist, eine begrenzte Animation nur an bestimmten Standorten zuzulassen. 4 12. Die Stadt behält sich für die Nutzung von Werbeanlagen auf städtischem Grund für Technologien wie Beacons, Bilderkennung, NFC etc. zur gezielten Ansprache der Passanten ihre vorherige grundsätzliche Zustimmung vor. IV. Ausschreibungsbedingungen Die Stadt Erfurt vergibt in 5 Losen das Werberecht auf öffentlichem und fiskalischem Grund sowie an ÖPNV-Haltestellen. In den jeweiligen Losen wird dem/den Auftragsnehmer/n das ausschließliche Recht zur Werbung in/an den bezeichneten Werbearten übertragen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Werbung an und in Fahrgastunterständen (gemäß Anlagen 6a und 6b), City-Light-Vitrinen, City-Star- bzw. Mega-Light-Anlagen, Allgemein- und Ganzsäulen, Großflächen, Mastschildern, Gewerbehinweisanlagen, A0 Aufsteller und Werbeuhren. Darüber hinaus umfassen die Verträge die Wartung und Instandhaltung sowie Reinigung der Wartehallen und Werbeträger. Mit der Ausschreibung der exklusiven Werberechte ab dem 01.01.2017 für den Zeitraum von 15 Jahren verfolgt die Stadt Erfurt neben einer hochwertigen Gestaltung der Werbeanlagen den Wunsch, die bestmöglichen Einnahmen zu erzielen. Eingesetzt werden sollen Produkte, die hohen gestalterischen und funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das gesamte Stadtgebiet anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entspricht; Design-Varianten sollen nach Möglichkeit mit angeboten werden. Die Stadt Erfurt steht einer eventuellen Digitalisierung von Werbeträgern – z.B. der Mega-LightAnlagen und CLP-Vitrinen – grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Umrüstung, die betreffenden Standorte und auch die Form der Darstellung werden zwischen Stadt und Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt; diese Regelung kann auch eine Änderung der Pachtkonditionen beinhalten. Die Auftragnehmer verpflichten sich, mit den für sie zuständigen Vertretern der Stadt einen regelmäßigen intensiven Austausch zu pflegen und sie dabei über die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Werbemarktes und der Werbeanlagen zu informieren - mit dem Ziel, Anpassungen an neue technische Entwicklungen vorzunehmen -, sowie alle Vorkommnisse und Maßnahmen zu besprechen, die das Vertragsverhältnis betreffen. Durch den Zuschlag der Ausschreibungslose im Sommer/Herbst 2016 soll gewährleistet werden, dass sich die bisherigen Vertragspartner der Stadt auf das Vertragsende und die künftigen Auftragnehmer auf den Vertragsbeginn ausreichend vorbereiten können. Insbesondere soll damit erreicht werden, dass Abbauten unverzüglich nach dem 31.12.2016 vonstattengehen und dass die neuen Auftragnehmer die technischen, logistischen und baugenehmigungsrechtlichen Vorarbeiten bei Beginn der Vertragslaufzeit so weit wie möglich abgeschlossen haben. 5 V. Aufteilung der Lose Die Konzessionsvergabe der Werberechte in Erfurt erfolgt in 5 Losen: Los 1: Wartehallen, City-Light-Poster-Vitrinen und Stadtkulturinformationsvitrinen 1. Vom Bieter wird erwartet, ein Angebot für die komplette Neuerrichtung von verglasten Wartehallen und freistehenden City-Light-Vitrinen vorzulegen, und zwar 211 verglaste Wartehallen mit insgesamt 230 doppelseitigen CLP-Vitrinen gemäß Anlagen 6a und 6b bis zu 20 freistehende City-Light-Poster-Vitrinen (Format 4/1, 40 CLPWerbeseiten), siehe Ziffer 4 20 freistehende Stadtkulturinformationen (Format 4/1), siehe Ziffer 12 Die Wartehallen sind bis Mitte des ersten Vertragsjahres, und zwar „Zug um Zug“ unverzüglich nach Abbau der Anlagen durch den vorherigen Pächter, zu errichten. Die Stromzuführungen, soweit vorhanden, können übernommen werden. 2. Alle neu zu errichtenden Wartehallen können eine CLP-Vitrine enthalten; in Einzelfällen – bei mangelnder Standortqualität und/oder wenn keine doppelseitige CLP-Vitrine in der Wartehalle eingebaut werden kann - können die Vitrinen auf Wunsch des Auftragnehmers mit der Stadt statt in den Wartehallen separat auf Stadtgrund errichtet werden; die Stadt kann, falls sie dies für erforderlich hält, eine derartige Freistellung vom Auftragnehmer verlangen. Alle neu zu errichtenden Wartehallen sind dreifeldrig zu errichten, sofern nichts anderes – zum Beispiel in Anlage 6b - vermerkt ist. Die Produktvorschläge müssen modular veränderbare, d.h. kürzbare und verlängerbare Wartehallentypen beinhalten. Alle Vorgaben gemäß Lastenheft für Wartehallen (Anlage 7) sind zu beachten. Alle Wartehallen sind mit einer gestalterisch gelungenen integrierten Beleuchtung auszustatten (siehe Anlage 7). Alle Beleuchtungseinrichtungen sind energiesparend auszuführen. Soweit an den betreffenden Haltestellen Spritzschutzglaswände vorhanden sind, sind die zu errichtenden Wartehallen fachgerecht einzupassen. 3. Das Angebot des Bieters kann auch den Einbau von Plakatwechseleinrichtungen in den CLP-Vitrinen vorsehen. 4. Die freistehenden CLP-Vitrinen können sämtlich doppelseitig ausgeführt werden. Der Auftragnehmer errichtet einen Werbeturm mit 6 integrierten CLP-Vitrinen, der der Anlage am Standort Gothaer Platz entspricht; die Stadt ist damit einverstanden, wenn er die bisher bestehende Anlage (siehe Foto in Anlage 12) vom Vorpächter übernimmt. 5. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das gesamte Stadtgebiet Erfurt anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Erfurts entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven 6 Designlinie für Erfurt ist nicht erforderlich. Vielmehr sollen die Angebote nach Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen, bewährten Modellen ermöglichen. 6. Die Vertragsparteien werden gemeinsam alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit nach Möglichkeit vor Vertragsbeginn alle erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen für den Austausch der vorhandenen Wartehallen und City-LightPoster-Vitrinen vorliegen. Die Beantragung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten. 7. Die Bieter werden aufgefordert, im Angebot konkrete Vorschläge hinsichtlich der Dauer und Gestaltung der Übergangsphasen zu unterbreiten. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten: a) Frühzeitig, nach Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten nach der Zuschlagserteilung, sollte mit den bisherigen Rechteinhabern eine Verständigung über das Verfahren zum Austausch der bisherigen Fahrgastunterstände bzw. Werbeanlagen erreicht werden; dieses Verfahren ist mit der Stadt abzustimmen. b) Die Übergangsphase ist so kurz wie möglich zu halten. Ziel ist es, den Austausch von Werbeanlagen und Wartehallen bis spätestens zum 31.07.2017 abzuschließen; auf die Ausführungen in Abschnitt I., zweiter Absatz, wird hingewiesen. Wartehallen und Werbeträger an neuen Standorten können und sollen unverzüglich nach Vertragsbeginn errichtet werden. c) Der Zeitraum zwischen dem Abbau der bisherigen und dem Aufbau der neuen Wartehallen bzw. Werbeanlagen muss möglichst kurz sein und darf an dem jeweiligen Standort höchstens 2 Wochen betragen. 8. Die Kosten für Stromzuführung - soweit bei Vertragsbeginn noch nicht vorhanden und Stromverbrauch aller Anlagen trägt der Auftragnehmer. 9. Der Auftragnehmer hat alle Wartehallen stets in ordnungsgemäßem, verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Alle Anlagen sind regelmäßig zu reinigen, zu warten und zu pflegen, so dass sie sich in einem vorbildlich sauberen und technisch einwandfreien Zustand befinden. Bei besonderen anstößigen Verunreinigungen/ Zerstörungen ist eine Beseitigung unverzüglich nach Aufforderung durch die Stadt vorzunehmen. Folgende Leistungen sind durchzuführen: Reinigung aller Rahmen und Glasflächen inkl. Nachtrocknen Reinigung der Sitze Reinigung der gesamten Dachunterdecke Reinigung der gesamten Dachoberfläche Beseitigung jeglicher Beschriftung, nicht zulässiger Plakatierung bzw. von Glasbruch bei Beschädigungen alle 14 Tage alle 14 Tage monatlich alle 6 Monate nach Bedarf Bei jeder Reinigung ist die Wartehalle auf Schäden zu überprüfen; Verunreinigungen in der Wartehalle wie z. B. Zigarettenschachteln, Papier sind zu entfernen. Die durchgeführten Reinigungs-, Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen sind zu dokumentieren; die Dokumentation ist der Stadt auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. 7 Reparaturen sind innerhalb von 48 Stunden - Samstage, Sonn- und in Erfurt geltende Feiertage bleiben außer Betracht - durchzuführen. Sicherungsmaßnahmen nach Beschädigung einer Anlage sind unverzüglich durchzuführen. Erfüllt der Auftragnehmer die ihm obliegenden Pflichten schuldhaft nicht, ist die Stadt im Einzelfall 48 Stunden nach Abmahnung zur Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. Im Übrigen kann die Stadt in Notfällen sofort die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers treffen, um Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit zu beseitigen. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen unverzüglich zu informieren. Der Bieter hat mit seinem Angebot hierfür ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, das auch die Werbeträger dieses Loses (CLP-Vitrinen, StadtkulturInformationsvitrinen) umfasst. 10. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für seine Werbeträger Standorte zu suchen, mit der Stadt abzustimmen und entsprechende Bauanträge zu stellen. 11. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, in der Innenstadt (siehe Anlage 8b) 20 Stadtkulturinformationsvitrinen im Format 4/1 zu errichten. Eine Seite dieser Vitrinen stellt der Auftragnehmer der Stadt zum Aushang von Kulturinformationen (einzelne Veranstaltungen oder Kulturkalender) und Stadtmarketing ganzjährig zur Verfügung; der Aushang erfolgt kostenfrei durch den Auftragnehmer. Diese Vitrinen können mit Wechseleinrichtung versehen werden, und zwar auch auf der Kulturseite, wenn die Kulturseite für den Lesezyklus auf Stopp gestellt werden kann. 12. Das Design der Werbeträger muss im Sinne der Kriterien Design, Materialien und Funktionalität wertig sein und ist der Gestaltung und Farbgebung der Wartehallen und CLP-Vitrinen anzupassen. 13. Die Produktangaben zu Wartehallen und Werbeträgern müssen Angaben zum Energieverbrauch enthalten. 14. Unterbreitet der Auftragnehmer systematisch Standortvorschläge, die baurechtlich eindeutig nicht realisierbar sind, so geht dies zu seinen Lasten; insbesondere bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Garantiepacht verpflichtet 15. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren). 16. Das Angebot hat neben der gestalterischen Darstellung auch Angaben zum Energieverbrauch zu umfassen. 17. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. 18. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt dieser zum Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert übernehmen. Die Stadt ist berechtigt, ihr Übernahmeinteresse auf bestimmte Anlagen zu beschränken. Im Falle des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen fachgerecht ab zu isolieren, die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen und die Bodenoberflächen ordnungsgemäß wieder herzustellen. 8 19. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen, technischen und sonstigen Vorschriften. 20. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz (einschließlich von BranchenSelbstbeschränkungsregelungen) und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Zweifelsfällen die Plakatentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen. 21. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Werbeflächen dieses Loses für Eigenwerbungen städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen nutzen, nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate (bzw. Daten bei digitalisierten Anlagen) werden dem Auftragnehmer angeliefert, der sie auf seine Kosten im üblichen Anbringungsrhythmus gegen Erstattung der technischen Kosten (Aushangkosten) aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die freien Werbezeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm angelieferte Plakate bei Aushang und Lagerung so zu behandeln, dass sie mehrfach verwendet werden können (hinterleuchtetes Plakatformat 4/1). Ein Aushang in anderen Städten in Leerzeiten wäre, wenn möglich, zu begrüßen. Bei normalen Buchungen durch die Stadt gewährt der Auftragnehmer einen Nachlass in Höhe von 40 % von den jeweils geltenden Listenpreisen. 22. Der Wortlaut des Vertrages 1 (Anlage 1) ist Grundlage des abzugebenden Angebots. 23. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe – mindestens jedoch 5 Mio. € - nachzuweisen. 24. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter neben dem Angebot einer umsatzbezogenen Pacht ein Angebot über eine Garantiepacht ab 01.01.2017 auf Formblatt (Anlage 16) abzugeben. 25. Die Bieter des Loses werden aufgefordert, separate Preisangebote abzugeben für a) Vermarktung und Bewirtschaftung von 64 CLP-Vitrinen in 40 EVAG-eigenen Wartehallen an Stadtbahnlinien (siehe Anlage 10) sowie 4 einseitige Vitrinen im EVAG-eigenen Geräteturm am Krämpfertor, siehe Fotoblatt Anlage 11. Die Reinigung der oben genannten EVAG-eigenen Wartehallen und Vitrinen erfolgt analog Ziffer 9 dieses Loses. Die Instandhaltung der Wartehallen und Vitrinen obliegt der EVAG. Die laufende Reinigung der EVAG-eigenen gläsernen Spritzschutzgeländer (ca. 895 lfd. m an 17 Haltestellen (Anlage 10) und 50 EVAG-eigenen Wartehallen ohne Werbeeinrichtungen (Anlage 10); das Angebot soll hierfür jedoch alternativ eine zweiwöchige und monatliche Reinigung beinhalten; b) die Reinigung der stadteigenen Spritzschutzgeländer (ca. 520 lfd. m an 26 Haltestellen; Anlage 6a) und 18 stadteigenen Wartehallen ohne Werbeeinrichtungen (Anlage 9). das Angebot soll alternativ eine zweiwöchige und monatliche Reinigung beinhalten. 9 Diese Preisabfrage wird im Rahmen des Loses nicht gewertet. Über die Aufgabenstellungen in a und b wird ggfs. ein separater Vertrag mit der Stadt bzw. EVAG (Erfurter Verkehrsbetriebe AG) abgeschlossen. 26. Der Auftragnehmer bietet der Stadt die entgeltfreie technische Möglichkeit, seine Anlagen mit W-LAN-Sendetechnik bzw. HotSpot-Technologie auszustatten und ggf. den Einbau und die Zugänglichkeit zu Telekommunikationsanlagen zu ermöglichen. 27. Grundlage der Garantiepacht ist die höchstmögliche Anzahl an CLP-Vitrinen und ihren vermarktbaren Flächen gemäß Ziffer 1. 28. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffer 1 genannten Werbeträger-Anzahl wünschen, kann die Stadt eine entsprechende Erhöhung der Garantiepacht verlangen. 29. Wertungsschema und Kriterien: Kriterium Gewichtung in % Finanzen Garantiepacht Umsatzpachtsatz Wartehallen / Werbeträger Design* Technik** Energieeffizienz 75 % 80 % 20 % 20 % 80 % 20 % 5% *: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit **: Materialwahl, Funktionalität Los 2: Mega-Light-Anlagen 1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf städtischem Grund und Boden bis zu 30 MegaLight-Anlagen zu errichten und werblich zu nutzen. 2. Für diese Werbeträger sind Designvorschläge vorzulegen. Die vorzulegenden Produktunterlagen müssen auch Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Die Farbgebung des Rahmens und des Monofußes kann von der Stadt festgelegt werden. 3. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für die Werbeträger Standorte zu suchen, mit der Stadt abzustimmen und entsprechende Bauanträge zu stellen. Dabei können derzeitige Mega-Light-Standorte (Anlage 6d) und deren Stromanschlüsse größtenteils genutzt werden. 4. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag unverzüglich alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst alle Genehmigungen rechtzeitig vor Vertragsbeginn erteilt werden können. Die Beantragung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten. Unterbreitet der Auftragnehmer systematisch Standortvorschläge, die baurechtlich eindeutig nicht realisierbar sind, so geht dies zu seinen Lasten; insbesondere bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Garantiepacht verpflichtet. 10 5. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren). 6. Der Auftragnehmer wird die Werbeanlagen stets in ordnungsgemäßem, sauberem und gepflegtem Zustand erhalten. 7. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. 8. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt zum Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert übernehmen. Im Falle des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen fachgerecht ab zu isolieren, die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen und die Bodenoberflächen ordnungsgemäß wieder herzustellen. 9. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen, technischen und sonstigen Vorschriften. 10. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz (einschließlich von Branchen-Selbstbeschränkungsregelungen) und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungs-mäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Zweifelsfällen die Plakatentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen. 11. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Werbeflächen dieses Loses für Eigenwerbungen städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen nutzen, nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate (bzw. Daten bei digitalisierten Anlagen) werden dem Auftragnehmer angeliefert, der sie im üblichen Anbringungsrhythmus gegen Erstattung der technischen Kosten (Aushangkosten) aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die freien Werbezeiten zu informieren. Bei normalen Buchungen durch die Stadt gewährt der Auftragnehmer einen Nachlass in Höhe von 40 % von den jeweils geltenden Listenpreisen. 12. Der Auftragnehmer bietet der Stadt die entgeltfreie technische Möglichkeit, seine Anlagen mit W-LAN-Sendetechnik bzw. HotSpot-Technologie auszustatten und ggf. den Einbau und die Zugänglichkeit zu Telekommunikationsanlagen zu ermöglichen. 13. Der Wortlaut des Vertrages 2 (Anlage 2) ist Grundlage des abzugebenden Angebots. 14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe – mindestens jedoch 5 Mio. € - nachzuweisen. 15. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter neben dem Angebot einer umsatzbezogenen Pacht ein Angebot über eine Garantiepacht ab 01.01.2017 auf Formblatt (Anlage 16) abzugeben. 16. Basis der Garantiepacht ist eine Menge von 30 Mega-Light-Anlagen. 11 17. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffern 1 und 16 genannten Werbeträger-Anzahl wünschen, kann die Stadt eine entsprechende Erhöhung der Garantiepacht verlangen. 18. Wertungsschema und Kriterien: Kriterium Finanzen Garantiepacht Umsatzpachtsatz Werbeträger Design* Technik** Energieeffizienz Gewichtung in % 80 % 80 % 20 % 15 % 80 % 20 % 5% *: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit **: Materialwahl, Funktionalität Los 3: Großflächen, City-Star-Anlagen und Plakatsäulen (Ganzsäulen, Allgemeinsäulen und Kultursäulen) 1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf städtischem Grund und Boden bis zu 100 Plakatsäulen, davon 16 Kultursäulen bis zu 100 Großflächen sowie bis zu 10 City-Star-Anlagen zu errichten und werblich zu nutzen. 2. Von den bis zu 100 Plakatsäulen sind 16 Stück an den Standorten gemäß Anlage 8c als Kultursäulen zu nutzen. Die Kultursäulen sind als solche zu kennzeichnen (Dachkranz) und dürfen ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen und Stadtmarketing kostenfrei gebucht und genutzt werden. Die begünstigten Kultureinrichtungen werden von der Stadt bestimmt. Die Anbringung der Plakate erfolgt im Dekaden-Rhythmus kostenfrei durch den Auftragnehmer; er hat auf eine optisch ansprechende Anordnung und gepflegte Anbringung der Plakate besonders zu achten. Im Übrigen ist der Auftragnehmer im Mengenverhältnis zwischen Allgemein- und Ganzsäulen frei und kann diese nach dem Bedarf und der örtlichen Zulässigkeit ausrichten. Die Stadt geht davon aus, dass die Ganzsäulen mehrheitlich beleuchtet ausgeführt werden. 8 bisherige Standorte für Plakatsäulen sind für die Nutzung als Kultursäule zu erhalten, siehe Karte in Anlage 8a. 12 Im Übrigen wird zur weiteren Information auf die Liste der gegenwärtigen Plakatsäulenstandorte (Anlage 6c) und Standorte bestehender Großflächen (Anlage 6f) und City-Star-Anlagen (Anlage 6e) verwiesen. 3. Für alle Werbeträger sind Designvorschläge vorzulegen. Die vorzulegenden Produktunterlagen müssen auch Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Die Farbgebung der Rahmen, Monofüße und bzw. Säulenfuß und -deckel kann von der Stadt festgelegt werden. 4. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für die Werbeträger Standorte zu suchen, mit der Stadt abzustimmen und entsprechende Bauanträge zu stellen. 5. Die Stadt geht davon aus, dass der Auftragnehmer insbesondere für Ganzsäulen, Großflächen und City-Star-Anlagen durchweg werblich attraktive Standorte auswählt und diese Werbeträger nach Möglichkeit beleuchtet. Die gegenwärtigen Standorte der City-Star-Anlagen ergeben sich aus Anlage 6e. 6. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag unverzüglich alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst alle Genehmigungen rechtzeitig vor Vertragsbeginn erteilt werden können. Die Beantragung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten. Unterbreitet der Auftragnehmer systematisch Standortvorschläge, die baurechtlich eindeutig nicht realisierbar sind, so geht dies zu seinen Lasten; insbesondere bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Garantiepacht verpflichtet. 7. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren). 8. Der Auftragnehmer wird die Werbeanlagen stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, wobei insbesondere zerrissene und unansehnlich gewordene Plakatierungen zu entfernen und für die Sauberhaltung der Umgebung der Werbeanlagen von Plakatteilen und Plakatresten zu sorgen ist. 9. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. 10. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt zum Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert übernehmen. Im Falle des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen fachgerecht ab zu isolieren, die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen und die Bodenoberflächen ordnungsgemäß wieder herzustellen. 11. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen, technischen und sonstigen Vorschriften. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz (einschließlich von Branchen-Selbstbeschränkungsregelungen) und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Zweifelsfällen die Plakatentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen. 13 12. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Werbeflächen dieses Loses für Eigenwerbungen städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen nutzen, nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate werden dem Auftragnehmer angeliefert, der sie auf seine Kosten im üblichen Anbringungsrhythmus gegen Erstattung der technischen Kosten (Aushangkosten) aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die freien Werbezeiten zu informieren. Bei normalen Buchungen durch die Stadt gewährt der Auftragnehmer einen Nachlass in Höhe von 40 % von den jeweils geltenden Listenpreisen. 13. Der Wortlaut des Vertrages 3 (Anlage 3) ist Grundlage des abzugebenden Angebots. 14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe – mindestens jedoch 5 Mio. € - nachzuweisen. 15. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter neben dem Angebot einer umsatzbezogenen Pacht ein Angebot über eine Garantiepacht ab 01.01.2017 auf Formblatt (Anlage 16) abzugeben. 16. Basis der Garantiepacht ist eine Menge von 100 Plakatsäulen, 100 Großflächen und 10 City-Star-Anlagen. 17. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffer 1 und 16 genannten Werbeträger-Anzahl wünschen, kann die Stadt eine entsprechende Erhöhung der Garantiepacht verlangen. 18. Wertungsschema und Kriterien: Kriterium Finanzen Garantiepacht Umsatzpachtsatz Werbeträger Design* Technik** Gewichtung in % 90% 80 % 20 % 10 % 80 % 20 % *: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit **: Materialwahl, Funktionalität, Energieeffizienz Los 4: Mastrahmen für Veranstaltungs- und Hinweiswerbung im Format A 1, Gewerbehinweisanlagen 1. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, an Lichtmasten an inner-städtischen Hauptverkehrsstraßen bis hin zu den Außenbereichen, welche in der Baulast der Stadt Erfurt liegen, ein Netz von bis zu 400 Plakatrahmen mit beidseitiger Nutzung anzubringen und zu unterhalten. Diese sind vorgesehen für Veranstaltungswerbung. Auf eine effektive und möglichst gleichmäßige Streuung im Stadtgebiet ist zu achten. 2. Der Auftragnehmer hat eine nach sozialen und gemeinnützigen Kriterien differenzierte Preisliste zu erarbeiten (Kultur- und gewerbliche Tarife) und nach Zuschlagserteilung mit der Stadt abzustimmen. Der Auftragnehmer kann diese Preisliste in Abstimmung mit der Stadt der Preis- und Marktentwicklung anpassen. 14 3. Die Stadt Erfurt wird künftig, soweit zulässig, keine Sondernutzungserlaubnisse für Veranstaltungswerbung, z.B. auf Pappen oder Stellschildern, mehr erteilen. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, an Lichtmasten bis zu 500 Mastrahmen für Hinweiswerbung anzubringen. Pro Kunde bzw. Betriebsstätte dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 Mastrahmen angebracht werden. 5. Eine künftige stadtverträgliche Ausweitung der in Ziffern 1 und 4 genannten Stückzahlen ist möglich, bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung der Stadt. 6. Bei Mastrahmen für Hinweiswerbung hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass nicht (mehr) belegte Mastrahmen unverzüglich abmontiert werden. 7. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt und verpflichtet, Gewerbehinweisanlagen zu errichten und zu betreiben. Eine exakte Anzahl an Gewerbehinweisanlagen wird nicht vorgegeben. Die Stadt geht zurzeit von einem Bedarf von mindestens 5 Anlagen aus (Anlage 14). Der Aufbau erfolgt in Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und der Stadt nach Bedarf; dabei ist sicherzustellen, dass die errichteten Anlagen ausgelastet sind und einen guten optischen Eindruck bieten. Die Größe der einzelnen Schilder beträgt ca. 30x80 cm; es ist maximal die doppelte Schildergröße pro Kunde zulässig. 8. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren für Gewerbehinweisanlagen). 9. Die Montage hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der in Anspruch genommenen Lichtmasten ausgeschlossen ist. 10. Die Anlagen sind regelmäßig – mindestens einmal im Monat - zu reinigen, zu warten und zu pflegen, so dass sie sich stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Reparaturen sind innerhalb von 48 Stunden - Samstage, Sonn- und in Erfurt gültigen Feiertage bleiben außer Betracht - durchzuführen. Sicherungsmaßnahmen nach Beschädigung einer Anlage sind unverzüglich durchzuführen. 11. In nicht vermarkteten Zeiten kann die Stadt die Mastschilder für Veranstaltungswerbung für Eigenwerbungen, städtischer Einrichtungen (z.B. Museen) und Beteiligungen, nutzen, nicht jedoch für Wirtschaftswerbung von Dritten. Die benötigten Plakate werden dem Auftragnehmer angeliefert, der sie auf seine Kosten im üblichen Anbringungsrhythmus) aushängt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Stadt über die freien Werbezeiten zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ihm angelieferte Plakate bei Aushang und Lagerung so zu behandeln, dass sie mehrfach verwendet werden können. 12. Der Auftragnehmer entfernt auf Aufforderung durch die Stadt alle nicht genehmigte Werbung und Wildanschläge an Laternenmasten und Straßenschildern innerhalb von 48 Stunden auf seine Kosten; bei besonderen, anstößigen Wildanschlägen ist eine Beseitigung unverzüglich vorzunehmen. 13. Hinweis: In Erfurt bestehen derzeit 45 mobile Großflächen, die für Veranstaltungswerbung genutzt werden. Diese Großflächen werden nach dem 31.12.2016 abgebaut. Besteht aus Sicht der Stadt ein entsprechender Bedarf, wird der Auftragnehmer an dafür noch zu bestimmenden Standorten bis zu 20 Werbeträger im Plakatformat A0, die eine 15 ähnliche Beschickungstechnik haben wie die A1-Mastrahmen, für Veranstaltungen in Erfurt zu errichten und zu bewirtschaften,. 14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe – mindestens jedoch 2 Mio. € - nachzuweisen. 15. Das Angebot für dieses Los ist für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren auf Formblatt (Anlage 16) abzugeben. 16. Der Wortlaut des Vertrages 4 (Anlage 4) ist Grundlage der abzugebenden Angebote. 17. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 vom Auftragnehmer auf Verlangen der Stadt kostenfrei zu überlassen oder abzubauen. 18. Wertungsschema und Kriterien: Kriterium Finanzen Festpacht pro Hinweisschild an Masten Festpacht pro Hinweisschild an Gewebehinweisanlagen Umsatzpacht Mastschilder Veranstaltungswerbung Werbeträger Design* Technik ** Gewichtung in % 90% 40 % 30 % 30 % 10 % 80 % 20 % *: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit **: Materialwahl, Funktionalität, Anbringungsart, Gewicht Los 5: Uhrensäulen 1. Der Auftragnehmer ist alleine berechtigt, auf städtischem Grund und Boden 10 Uhrensäulen zu errichten und werblich zu nutzen. Die zu nutzenden Standorte ergeben sich aus der Anlage 15. Dabei können die vorhandenen Stromanschlüsse genutzt werden. 2. Für diese Werbeträger sind Designvorschläge vorzulegen. Die vorzulegenden Produktunterlagen müssen auch Angaben zum Energieverbrauch enthalten. Die Farbgebung der Anlagen kann von der Stadt festgelegt werden. 3. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, für die Werbeträger auf seine Kosten Bauanträge zu stellen. 4. Falls und soweit der Auftragnehmer vorhandene Uhrensäulen vom gegenwärtigen Konzessionär übernimmt, hat er diese fachgerecht zu renovieren. 5. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag unverzüglich alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, so dass möglichst alle Genehmigungen 16 rechtzeitig vor Vertragsbeginn erteilt werden können. Die Beantragung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen; dieser trägt hierfür die Kosten. 6. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Pacht sind alle Ansprüche der Stadt bezogen auf die Nutzung des Grund und Bodens, die Installation und die Nutzung der Anlagen (insbesondere werbliche Nutzung) abgegolten (außer Baugenehmigungsgebühren). 7. Der Auftragnehmer wird die Uhrensäulen stets in ordnungsgemäßem, sauberem und gepflegtem Zustand erhalten. Er hat für den jederzeit richtigen Gang der Uhren zu sorgen. 8. Alle vom Auftragnehmer errichteten Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. 9. Die errichteten Anlagen sind bei Vertragsende 31.12.2031 auf Verlangen der Stadt zum Zeitwert zu überlassen oder abzubauen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der Stadt kann sie die Anlagen zum jeweiligen Buchwert übernehmen. Im Falle des Abbaus hat der Auftragnehmer die Stromzuführungen fachgerecht ab zu isolieren, die Anlagen einschließlich der Fundamente zu entfernen und die Bodenoberflächen ordnungsgemäß wieder herzustellen. 10. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung aller anzuwendenden rechtlichen, technischen und sonstigen Vorschriften. 11. Die Werbung darf nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (z.B. diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Zweifelsfällen die Beschriftungsentwürfe der Stadt zur Genehmigung vorzulegen. 12. Der Auftragnehmer bietet der Stadt die entgeltfreie technische Möglichkeit, seine Anlagen mit W-LAN-Sendetechnik bzw. HotSpot-Technologie auszustatten und ggf. den Einbau und die Zugänglichkeit zu Telekommunikationsanlagen zu ermöglichen. 13. Der Wortlaut des Vertrages 5 (Anlage 5) ist Grundlage des abzugebenden Angebots. 14. Der Bieter hat in seinem Angebot das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe – mindestens jedoch 2 Mio. € - nachzuweisen. 15. Für eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren hat der Bieter ein Angebot einer Festpacht auf Formblatt (Anlage 16) abzugeben. Grundlage der Festpacht ist die in Ziffer 1 genannte Anzahl von 10 Uhrensäulen. Beträgt das Angebot der kalenderjährlichen Pacht nicht wenigstens 7.500 €, wird es nicht gewertet. 16. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung der in Ziffer 1 genannten Stückzahl wünschen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung der Stadt. 17. Wertungsschema und Kriterien: 17 Kriterium Gewichtung in % Finanzen Festpacht Uhrensäule Design* Technik** Energieeffizienz 80 % 15 % 80 % 20 % 5% *: Formgebung, Stadtbildverträglichkeit **: Materialwahl, Funktionalität VI. Verfahren 1. Die Auftragsbekanntmachung zu dieser Konzessionsvergabe ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Bei dieser Konzessionsvergabe handelt es sich um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Das Verfahren soll ein Höchstmaß an Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit gewährleisten. 2. Die Vergabe der Dienstleistungskonzessionen erfolgt bei allen Losen durch die Stadt Erfurt. 3. Die Bieter sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die abzugebenden Angebote den formalen Kriterien der Aufforderung zur Angebotsabgabe entsprechen. Diese sind einschließlich der geforderten Unterlagen, Nachweise und Konzepte vollständig und fristgerecht einzureichen. Nicht rechtzeitig abgegebene Angebote finden im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. 4. Rückfragen sind schriftlich - oder auch E-Mail - zu richten an: Stadt Erfurt Dezernat Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Beteiligungsmanagement Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt Telefon +49 361 655-2801, Telefax +49 361 655-2809, E-Mail [email protected] Die Beantwortung erfolgt ebenfalls auf schriftlichem Wege zeitgleich, sofern sie von allgemeinem Interesse ist, in anonymisierter Form an alle teilnehmenden Bieter. 5. Enthalten die Vergabeunterlagen aus Sicht des Bieters Widersprüche, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, ist die Stadt Erfurt unter der in Ziffer 4 genannten Adresse unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen; anderenfalls sind die Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 6. Die Stadt Erfurt erwartet auf Grundlage der beigefügten Entwürfe der Werberechtsverträge (Anlagen 1-4) wirtschaftliche, nachvollziehbare, vollständige und 18 transparente Angebote. Das Formblatt (Anlage 16) ist ausgefüllt und unterzeichnet mit einzureichen. 7. Die Bieter haben folgende Unterlagen zusammen mit ihrem/n Angebot/en vorzulegen: a. Unbedenklichkeitserklärung ihres Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate) b. Darstellung ihres Unternehmens, insbesondere zur wirtschaftlichen, technischen und personellen Leistungsfähigkeit c. Referenzen über die Durchführung ähnlicher Projekte in anderen Städten (mindestens drei in vergleichbarer Größenordnung unter Angabe der Ansprechpersonen) d. Umsätze mit Außenwerbung der Jahre 2014 und 2015 in – soweit vorliegend testierter Form e. Eigenerklärung (Anlage 17) f. Qualitätssicherungskonzept(e) Fehlende Unterlagen können auf Anforderung der Stadt innerhalb von 10 Werktagen nachgeliefert werden. Die Stadt ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. 8. Die Bieter haben ferner Folgendes zu erklären (siehe zu unterzeichnendes Angebotsformblatt Seite 3): „Ich/Wir erkläre(n), dass - ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind; - über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden; - ich/wir keine schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; - ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben haben; - eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vorliegt; - ein Gewerbeuntersagungsverfahren nicht eingeleitet ist und die gewerbliche Erlaubnis vorliegt.“ 9. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder 19 als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. 10. Die Bieter können für ein Los oder mehrere oder alle Lose bieten; Bedingungen des Inhalts, dass ein Angebot nur gilt, wenn der Bieter den Zuschlag für ein anderes bzw. andere Lose erhält, sind nicht zulässig. Die Stadt behält sich die losweise Vergabe vor. 11. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen, Angaben, Nachweise und Ausarbeitungen/Konzepte sind vollständig und fristgerecht schriftlich in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis einzureichen. Die Frist zur Abgabe endet am 07.07.2016, 12:00 Uhr. Abgabe bei: Stadt Erfurt Dezernat Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften Beteiligungsmanagement Rathaus, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt Telefon +49 361 655-2801, Telefax +49 361 655-2809, E-Mail [email protected] Kennwort: Werberechtsvertrag Erfurt 2017 Nicht rechtzeitig abgegebene Angebote finden im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. 12. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der unter Ziffer 11 genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 13 an sein Angebot gebunden. 13. Die Bieter sind bis zum 31.03.2017 an ihr Angebot gebunden. 14. Nach Öffnung der Angebote können von den Bietern Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote und den Bieter zu beheben, und fehlende Unterlagen nachgefordert werden. 15. Mit den Bietern werden ggfs. Aufklärungsgespräche geführt; in diesen Gesprächen sind Modelle der angebotenen Anlagen vorzustellen und zu erläutern. 16. Die Auswahl des/der Vertragspartner(s) erfolgt nach den in jedem Los angegebenen Auswahlkriterien und deren Gewichtung. 17. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem. Das Kriterium Finanzen wird wie folgt bewertet: Jeweils der Bestbieter erhält die volle Punktzahl; die folgenden Angebote werden anhand nachstehender Formel nach ihrem Abstand zum Bestbieter bewertet: Angebot des Bieters X Volle Punktzahl (6) = Angebot des Bestbieters 20 Punktzahl des Bieters Die Kriterien Wartehalle/Werbeträger (Los 1) bzw. Werbeträger (Lose 2-4) wird mit einem Punktesystem wie folgt bewertet: Hervorragend Hoch Überdurchschnittlich Zufriedenstellend Genügend Deutlich verbesserungsbedürftig 6 Punkte 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt Die sich hieraus ergebende Bewertungsmatrix (hier für Los 1 Ziffer 29) wird nachstehend exemplarisch dargestellt: Relevanz Punkte insg. Punkte max. Bieter A Bieter B Bieter C 300 T€ 30 % 260 T€ 35 % 140 T€ 40 % 4,80 1,20 4,80 0,90 4,16 1,05 2,24 1,20 6 5,70 5,21 3,44 Garantiepacht Umsatzpacht FINANZEN Garantiepacht 80 % Umsatzpacht 20 % 6 Summe Summe FINANZEN 4,50 75 % WARTEHALLEN / WERBETRÄGER Design Gewichtung 80 % Technik Gewichtung 20 % Summe Summe WERBETRÄGER ENERGIEEFFIZIENZ 6 6 3,91 2,58 4 3,20 6 4,80 3 2,40 5 1,00 4 0,80 5 1,00 4,20 4,80 3,40 0.84 0,96 0,68 0,25 3 0,15 2,1 20 % 5% 4,28 0,3 6 6 5 0,3 Summe gesamt 100 % 6 5,42 5,12 3,41 18. Kosten für die Ausarbeitung von Angeboten sowie für die Teilnahme an Aufklärungsgesprächen etc. werden nicht erstattet. 19. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen und die einsehbaren Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Stadt übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlicher Regelungen - keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen und die Informationen der Stadt entsprechend überprüfen. Die Bieter sind aufgefordert, etwaige Unklarheiten unverzüglich gegenüber der Stadt schriftlich anzuzeigen. 21 20. Hinweis: Es ist empfehlenswert, eine Teilnahme am Verfahren vor Ablauf der Angebotsfrist anzukündigen, da nur die Bewerber über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen bei Bewerberfragen informiert werden können, deren Kontaktdaten bereits vorliegen. 21. Dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe liegen folgende Anlagen bei: Anlage 1: Vertrag für Los 1 Anlage 2: Vertrag für Los 2 Anlage 3: Vertrag für Los 3 Anlage 4: Vertrag für Los 4 Anlage 5: Vertrag für Los 5 Anlage 6: a) Standortliste Wartehallen und freistehende CLP-Vitrinen (DSM) = Vertrag 1 Anlage 4 a b) Standortliste für neue Wartehallen und deren Spezifizierung = Vertrag 1 Anlage 2 c) Standortliste der Plakatsäulen d) Standortliste bestehender Mega-Light-Anlagen = Vertrag 2 Anlage 2 e) Standortliste bestehender City-Star-Anlagen f) Standortliste bestehender Großflächen Anlage 7: Lastenheft betr. Wartehallen = Vertrag 1 Anlage 3 Anlage 8: = Vertrag 3 Anlage 4 a) Karte Innenstadt mit Eintragung der zu erhaltenden Plakatsäulenstandorte b) Karte Altstadt c) Standorte der Kultursäulen = Vertrag 1 Anlage 6 = Vertrag 3 Anlage 6 Anlage 9: Liste der stadteigenen Wartehallen Anlage 10: Liste der EVAG-eigenen Wartehallen Anlage 11: Fotoblatt Turm Krämpfertor Anlage 12: Fotoblatt Turm Gothaer Platz = Vertrag 1 Anlage 8 Anlage 14: Standortliste Gewerbehinweisanlagen = Vertrag 4 Anlage 4 Anlage 15: Standortliste Uhrensäulen Anlage 16: Formblatt Pachtangaben Anlage 17: Eigenerklärung zur Eignung Die Standortlisten basieren auf Angaben – teilweise aus 2014 - der derzeitigen Vertragspartner und einer aktuellen Bestandsaufnahme. 22
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