Ausschreibung Stadt Flensburg

a)
Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Flensburg, Der Oberbürgermeister, Zentrale
Vergabestelle, Friesische Straße 21, 24931 Flensburg
b)
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A, Vergabenummer 132/2016
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren: nicht zugelassen
d)
Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e)
Ort der Ausführung: Flensburg
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Friholtschule, Umbau und
Sanierung 2. BA, Brandmeldeanlage:
Der Schulverband Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung, Friholtschule
Rathausplatz 1, 24939 Flensburg, schreibt die erforderlichen Umbau- und
Sanierungsarbeiten im 2-geschossigen, teilunterkellerten Bestandsgebäude als
2. Bauabschnitt öffentlich aus.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen:
- Umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in allen Bereichen
- Umbau bestehender und Schaffung neuer Sanitäranlagen
- Sanierung bzw. Erneuerung der Abhangdecken
- Sanierung bzw. Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
- KMF-Sanierung (Erneuerung der KMF-haltigen Dämmstoffe)
Die ausgeschriebenen Leistungen müssen aufgrund des laufenden Schulbetriebs über
einen längeren Zeitraum in mehreren Teil-Bauabschnitten durchgeführt werden. Während
der Schulzeiten werden Teilbereiche, in denen gearbeitet werden kann, freigezogen und
vom übrigen Schulbereich provisorisch abgetrennt.
Die Schulferien stehen bis zur Gesamtfertigstellung vollständig zur Verfügung und
müssen für die Umbau und Sanierungsmaßnahme zwingend in Anspruch genommen
werden.
Brandmeldetechnik
- Installation des Leitungsnetzes von ca. 3300 m
- Installation einer Brandmelderzentrale mit Aufschaltung Leitstelle gem. DIN 14675
- Installation von ca. 280 automatischen und nicht automatischen Meldern
- Installation eines RAS-Systems Aufzugsschacht
- Installation von ca. 110 Alarmierungseinrichtungen
g)
Erbringen von Planungsleistungen: Nein
h)
Aufteilung in Lose: Nein
i)
Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: 25.07.2016,
Ende der Ausführung: 31.07.2018
j)
Nebenangebote: zugelassen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebots
k)
Anforderung der Vergabeunterlagen: Stadt Flensburg, Der Oberbürgermeister,
Rechtsabteilung, Vergabestelle, Friesische Straße 21, 24931 Flensburg, Zimmer 5, Tel:
0461/ 85-2933, Fax 0461/ 85-1893, E- Mail: [email protected]
l)
Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe der Kosten: 13,80 €
Zahlungsweise: Banküberweisung
Empfänger: Stadtkasse Flensburg
Kontonummer: 279 900
BLZ, Geldinstitut: 217 500 00 Nord-Ostsee-Sparkasse
IBAN: DE20 2175 0000 0000 2799 00, BIC: NOLADE21NOS
Verwendungszweck: Kz 1116021600000, PK 113126
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde.
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail
(unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse und der Vergabenummer) bei der in
Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden.
o)
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe k)
p)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q)
Angebotseröffnung am 14.06.2016 um 11:45 Uhr, Ort: siehe k), Raum 5
Die Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin zugelassen.
r)
Es werden als Sicherheiten bei einem Auftragswert von über 250.000 € netto für die
Vertragserfüllung 5% und für Mängelansprüche 3% der Auftrags-/ Abrechnungssumme
gefordert.
s)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Hinweise auf die
maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Keine.
t)
Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
u)
Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifizierung erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung
zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) wird angewendet.
Die Unternehmen haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
der Mindestarbeitsbedingungen Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und
Vergabegesetz Schleswig Holstein (TTG) abzugeben (Formblatt 2).
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben
gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: -
v)
Ablauf der Zuschlagsfrist am: 15.07.2016
w)
Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Refarat IV 27 beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg
92, 24105 Kiel