a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Flensburg, Der Oberbürgermeister, Zentrale Vergabestelle, Friesische Straße 21, 24931 Flensburg b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A, Vergabenummer 132/2016 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren: nicht zugelassen d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Flensburg f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose: Friholtschule, Umbau und Sanierung 2. BA, Brandmeldeanlage: Der Schulverband Förderzentrum Schwerpunkt geistige Entwicklung, Friholtschule Rathausplatz 1, 24939 Flensburg, schreibt die erforderlichen Umbau- und Sanierungsarbeiten im 2-geschossigen, teilunterkellerten Bestandsgebäude als 2. Bauabschnitt öffentlich aus. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen: - Umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in allen Bereichen - Umbau bestehender und Schaffung neuer Sanitäranlagen - Sanierung bzw. Erneuerung der Abhangdecken - Sanierung bzw. Erneuerung der Beleuchtungsanlagen - KMF-Sanierung (Erneuerung der KMF-haltigen Dämmstoffe) Die ausgeschriebenen Leistungen müssen aufgrund des laufenden Schulbetriebs über einen längeren Zeitraum in mehreren Teil-Bauabschnitten durchgeführt werden. Während der Schulzeiten werden Teilbereiche, in denen gearbeitet werden kann, freigezogen und vom übrigen Schulbereich provisorisch abgetrennt. Die Schulferien stehen bis zur Gesamtfertigstellung vollständig zur Verfügung und müssen für die Umbau und Sanierungsmaßnahme zwingend in Anspruch genommen werden. Brandmeldetechnik - Installation des Leitungsnetzes von ca. 3300 m - Installation einer Brandmelderzentrale mit Aufschaltung Leitstelle gem. DIN 14675 - Installation von ca. 280 automatischen und nicht automatischen Meldern - Installation eines RAS-Systems Aufzugsschacht - Installation von ca. 110 Alarmierungseinrichtungen g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: 25.07.2016, Ende der Ausführung: 31.07.2018 j) Nebenangebote: zugelassen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebots k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Stadt Flensburg, Der Oberbürgermeister, Rechtsabteilung, Vergabestelle, Friesische Straße 21, 24931 Flensburg, Zimmer 5, Tel: 0461/ 85-2933, Fax 0461/ 85-1893, E- Mail: [email protected] l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 13,80 € Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Stadtkasse Flensburg Kontonummer: 279 900 BLZ, Geldinstitut: 217 500 00 Nord-Ostsee-Sparkasse IBAN: DE20 2175 0000 0000 2799 00, BIC: NOLADE21NOS Verwendungszweck: Kz 1116021600000, PK 113126 Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde. - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse und der Vergabenummer) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert wurden. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe k) p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch q) Angebotseröffnung am 14.06.2016 um 11:45 Uhr, Ort: siehe k), Raum 5 Die Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin zugelassen. r) Es werden als Sicherheiten bei einem Auftragswert von über 250.000 € netto für die Vertragserfüllung 5% und für Mängelansprüche 3% der Auftrags-/ Abrechnungssumme gefordert. s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Keine. t) Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) wird angewendet. Die Unternehmen haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig Holstein (TTG) abzugeben (Formblatt 2). Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: - v) Ablauf der Zuschlagsfrist am: 15.07.2016 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Refarat IV 27 beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
© Copyright 2024 ExpyDoc