Wahlbekanntmachung zur Kreiswahl im Landkreis Lüneburg am

Wahlbekanntmachung
zur Kreiswahl im Landkreis Lüneburg am 11.09.2016
Anlässlich der Kreiswahl am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:
Für den Landkreis Lüneburg werden insgesamt 58 Kreistagsabgeordnete gewählt.
Im Wahlgebiet Landkreis Lüneburg sind 7 Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung
gebildet worden:
Wahlbereich 1
Wahlbereich 2
Wahlbereich 3
Wahlbereich 4
Wahlbereich 5
Wahlbereich 6
Wahlbereich 7
Hansestadt Lüneburg Nordwest (Altstadt, Goseburg-Zeltberg, Kreideberg, Ochtmissen)
Hansestadt Lüneburg Ost (Ebensberg, Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp, Lüne, Moorfeld)
Hansestadt Lüneburg Südwest (Bockelsberg, Häcklingen, Oedeme, Rettmer, Rotes Feld, Wilschenbruch)
Samtgemeinden Amelinghausen, Ilmenau, Ostheide
Samtgemeinden Bardowick, Gellersen
Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Scharnebeck
Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg
Die Angabe der Ortsteile in den Wahlbereichen 1 – 3 lässt nur eine grobe Orientierung zu. Ein Verzeichnis über die genaue Abgrenzung der Wahlbereiche liegt beim
Landkreis Lüneburg zur Einsichtnahme aus. Das Straßenverzeichnis und weitere
Informationen werden auch im Internet unter „Landkreis Lüneburg > Politik und
Verwaltung > Wahlen > Kommunalwahlen 2016“ veröffentlicht.
Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur
eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten. Jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss von mindestens 30 Wahlberechtigten
des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, sofern nicht die
Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG vorliegen. Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften sind beim Landkreis Lüneburg erhältlich.
Laut Bekanntmachung der Niedersächsischen Landeswahlleiterin vom 28.05.2015
(Nds. MBl. Seite 585) und aufgrund des Ergebnisses der Kreiswahl 2011 treffen für
folgende Parteien und Wählergruppen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG
zu:
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


Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
Kreisgemeinschaft unabhängiger Wähler/innen Landkreis Lüneburg (DIE
UNABHÄNGIGEN)
 Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP)
1
 Unabhängige Wählerliste Landkreis Lüneburg / Bündnis Rechte (UWL /
Bündnis Rechte)
Parteien, die an der Kreiswahl teilnehmen wollen, hier aber nicht aufgeführt sind, haben der
Niedersächsischen Landeswahlleiterin
Lavesallee 6
30169 Hannover
ihre Beteiligung an der Wahl bis spätestens zum 13.06.2016 anzuzeigen. Zum Inhalt
der Anzeige wird auf § 22 NKWG und § 34 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) verwiesen.
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen
und abzugeben. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff.
NKWG und der §§ 32 ff. NKWO hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem
Muster der Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO eingereicht werden. Vordrucke
können beim Landkreis Lüneburg bezogen werden.
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl 2016 auf.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis Montag, den 25.07.2016, 18.00 Uhr,
beim
Kreiswahlleiter des Landkreises Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Gebäude 1, Eingang D, Zimmer 2
vorliegen.
Lüneburg, 21. März 2016
Der Kreiswahlleiter
des Landkreises Lüneburg
In Vertretung
Leitzmann
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