Wahlbekanntmachung zur Kreiswahl im Landkreis Lüneburg am 11.09.2016 Anlässlich der Kreiswahl am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt: Für den Landkreis Lüneburg werden insgesamt 58 Kreistagsabgeordnete gewählt. Im Wahlgebiet Landkreis Lüneburg sind 7 Wahlbereiche mit folgender Abgrenzung gebildet worden: Wahlbereich 1 Wahlbereich 2 Wahlbereich 3 Wahlbereich 4 Wahlbereich 5 Wahlbereich 6 Wahlbereich 7 Hansestadt Lüneburg Nordwest (Altstadt, Goseburg-Zeltberg, Kreideberg, Ochtmissen) Hansestadt Lüneburg Ost (Ebensberg, Hagen, Kaltenmoor, Klosterkamp, Lüne, Moorfeld) Hansestadt Lüneburg Südwest (Bockelsberg, Häcklingen, Oedeme, Rettmer, Rotes Feld, Wilschenbruch) Samtgemeinden Amelinghausen, Ilmenau, Ostheide Samtgemeinden Bardowick, Gellersen Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Scharnebeck Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg Die Angabe der Ortsteile in den Wahlbereichen 1 – 3 lässt nur eine grobe Orientierung zu. Ein Verzeichnis über die genaue Abgrenzung der Wahlbereiche liegt beim Landkreis Lüneburg zur Einsichtnahme aus. Das Straßenverzeichnis und weitere Informationen werden auch im Internet unter „Landkreis Lüneburg > Politik und Verwaltung > Wahlen > Kommunalwahlen 2016“ veröffentlicht. Auf jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten. Jeder Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, sofern nicht die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG vorliegen. Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften sind beim Landkreis Lüneburg erhältlich. Laut Bekanntmachung der Niedersächsischen Landeswahlleiterin vom 28.05.2015 (Nds. MBl. Seite 585) und aufgrund des Ergebnisses der Kreiswahl 2011 treffen für folgende Parteien und Wählergruppen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG zu: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Freie Demokratische Partei (FDP) DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.) Kreisgemeinschaft unabhängiger Wähler/innen Landkreis Lüneburg (DIE UNABHÄNGIGEN) Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP) 1 Unabhängige Wählerliste Landkreis Lüneburg / Bündnis Rechte (UWL / Bündnis Rechte) Parteien, die an der Kreiswahl teilnehmen wollen, hier aber nicht aufgeführt sind, haben der Niedersächsischen Landeswahlleiterin Lavesallee 6 30169 Hannover ihre Beteiligung an der Wahl bis spätestens zum 13.06.2016 anzuzeigen. Zum Inhalt der Anzeige wird auf § 22 NKWG und § 34 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) verwiesen. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen und abzugeben. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO eingereicht werden. Vordrucke können beim Landkreis Lüneburg bezogen werden. Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl 2016 auf. Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis Montag, den 25.07.2016, 18.00 Uhr, beim Kreiswahlleiter des Landkreises Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Gebäude 1, Eingang D, Zimmer 2 vorliegen. Lüneburg, 21. März 2016 Der Kreiswahlleiter des Landkreises Lüneburg In Vertretung Leitzmann 2
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