Berufsbegleitenede Ausbildung Keep-Cool - Eylardus

Verbindliche Anmeldung
Berufsbegleitende, zertifizierte Ausbildung
Keep-Cool-Trainer/-in (KCT®)
November 2016 bis September 2018
im Eylarduswerk e.V., Teichkamp 34, 48455 Bad Bentheim-Gildehaus
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Ausbildung zum KCT® an.
2.990 €
2.800 €
2.800 € für den 2. TN
Der Teilnehmerbetrag beträgt pro Person
Frühbucher bis zum 01.09.2016 zahlen nur
Bei mehreren TN aus einer Einrichtung
Weitere Teilnehmer einer Einrichtung erhalten 50 € Ermäßigung pro Person.
Die Veranstaltungen beinhaltet pro Block folgende Verpflegung:
Getränke, Kaffee und Kuchen, freitagmittags kleiner Imbiss, samstags Mittagessen
Rechnungen werden wie folgt in 3 Teilbeträgen erstellt:
Dezember 2016
September 2017
August
2018
1.100,00 €
1.100,00 €
790,00 €
(für Block 1-3)
(für Block 4-6)
(für Block 7-8)
Die Rechnungen sind jeweils 4 Wochen nach Eingang der Rechnung fällig.
Eine Zahlung des Gesamtbetrages zu Beginn der Veranstaltung ist natürlich möglich.
Bankverbindung: IBAN: DE91267500010003012887 BIC: NOLADE21NOH
Bitte ankreuzen, wer Rechnungsempfänger ist:
□ Ausbildungsteilnehmer
□ Arbeitgeber
Übernachtungsmöglichkeiten (nicht im Teilnehmerbetrag enthalten) können im Sekretariat der
Eylardus-Schule (05924/781250) erfragt werden.
Bei weniger als 15 TeilnehmerInnen behalten wir uns vor, die Ausbildung abzusagen.
AusbildungsteilnehmerIn
Name ………………………………………………………………………………..............
Straße ……………………………………… Ort …………………………………………..
Tel.
……………………………………… Fax ……………………………………….....
E-Mail …………………………………………………………………………………………
Arbeitgeber
Name
…………………………………………………………………………………………
Straße ………………………………………. Ort…………………………………….........
Tel.
……………………………………… Fax ……………………………………….....
E-Mail …………………………………………………………………………………………
Mit der Unterschrift akzeptiere ich die untenstehenden Geschäftsbedingungen.
Kostenzusage des Arbeitgebers, falls die Kursgebühr vom Arbeitgeber direkt überwiesen wird:
…………………………………………………………………………………………………..
Ort / Datum Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
…………………………………………………………………………………………………..
Ort/Datum/Unterschrift AusbildungsteilnehmerIn
Der Anmeldung fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei.
Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung:
Mit der verbindlichen Anmeldung Ihrerseits wurden Sie in die vorläufige
Teilnehmerliste aufgenommen. Falls die Anmeldezahl die Platzzahl übersteigt,
werden Plätze nach Eingangsdatum der verbindlichen Anmeldungen vergeben. Alle
anderen Teilnehmer kommen auf eine Warteliste und rücken ggf. nach.
Die verbindliche Anmeldung in Verbindung mit der endgültigen Zusage durch den
Veranstalter verpflichtet zur Zahlung der gestaffelten Veranstaltungsgebühren.
Leistungen:
Die Veranstaltungen beinhalten die im Flyer „Berufsbegleitende Ausbildung KeepCool-Trainer/-in(KCT) 2016 – 2018 “ - aufgeführten Leistungen.
2. Rücktritt durch Veranstaltungsteilnehmerinnen:
Ein Rücktritt von der Gesamtveranstaltung ist nur bis zum 14. Tag vor
Veranstaltungsbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die
Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle eines
Rücktritts werden folgende Gebühren berechnet:
• bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % der regulären
Veranstaltungsgebühren
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder verspäteter Rücktrittserklärung muss die
volle Veranstaltungsgebühr gezahlt werden.
3. Rücktritt durch den Veranstalter:
Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerlnnenzahl
oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt das
Eylarduswerk die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche
bestehen nicht.
Sollte bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerlnnenzahl nicht
erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt.
4. Haftung:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Materialien und
Gerätschaften müssen von den Teilnehmerinnen vor der Inanspruchnahme auf
erkennbare Mängel selbst überprüft werden. Das Eylarduswerk haftet nur im Rahmen
seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die
auf ein Verschulden des Veranstalters oder der von ihm mit der Leitung der
Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.