43. Jahrgang Nr. 3 Im May 2016 Merzligen Brattig Merzligen: Partnergemeinde von Jamné (Tschechien) Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas Redaktion: Gemeindeverwaltung Merzligen, Schulgasse 3, 3274 Merzligen, [email protected] Inserate: Bis zu einer halben Seite CHF 10.00, bis zu einer ganzen Seite CHF 20.00 Erscheinungsweise: In der Regel am ersten Donnerstag des ungeraden Monates, zusammen mit dem Nidauer Anzeiger, Teile der Brattig sind auch publiziert unter www.merzligen.ch Annahmeschluss: eine Woche vor Erscheinungstag (Texte, Geschichten, Mitteilungen, Anregungen, Inserate, etc.) Auflage: 210 Exemplare Kosten: Für die Merzliger Haushalte, die Medien, die tschechische Partnergemeinde Jamné und die Schweizerische Nationalbibliothek gratis, übrige Abonnenten CHF 30.00 pro Jahr Belieferte Medien: Der Bund, Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Radio Canal 3, Radio SRF1, TeleBielingue Die erste Seite Merzliger Dorffest Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Wie bereits in der letzten Brattig angekündigt, findet am Samstag, 18. Juni 2016 das grosse Dorffest statt. Wieso ein Dorffest? Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Klausur im Oktober 2015 beschlossen, das Dorfleben zu aktivieren und zu unterstützen. Deshalb fand anfangs Januar 2016 eine Startsitzung mit Vertretern folgender Vereine statt: Dorfverein Hermrigen-Merzligen FC Hermrigen Schützengesellschaft Merzligen Theaterverein Merzligen Ein gemeinsames Datum zu finden, war bereits eine Herausforderung. Wir konnten uns schliesslich auf Samstag, 18. Juni 2016 einigen. Es ist uns ein Anliegen, dass am Dorffest „einheimische Künstler“ auftreten werden. Für die musikalische Unterhaltung haben wir die schweizweit bekannte Schlager- und Unterhaltungsband Combox aus der Ostschweiz engagieren können. Das Festzelt wird auf dem Schulhausareal Hermrigen-Merzligen aufgestellt. Der Festbetrieb startet ab 18.00 Uhr. Kulinarisch verwöhnen wir Sie mit einem Menü und diversen Grilladen zu erschwinglichen Preisen. Merzligen Brattig Mai 16 Im Vordergrund des Dorffestes soll nicht der Gewinn stehen, weshalb den Besuchern freier Eintritt gewährt wird. Da das Programm jedoch nicht ganz kostenlos ist, haben wir zur Finanzierung etliche Sponsoren gewinnen können. Allen Sponsoren im Voraus ein herzliches Dankeschön! Gerne nehmen wir auch weiterhin Spenden entgegen. Einzahlung für: Berner Kantonalbank AG 3001 Bern Zugunsten von: CH28 0079 0042 9414 3035 2 Dorffest Merzligen 2016 / Kasse Hans Peter Zesiger Jensgasse 14 3274 Merzligen Einzahlungsscheine können auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Reservieren Sie das Datum bereits jetzt und erleben Sie mit Familie, Freunden, Verwandten und Bekannten ein unvergessliches Dorffest. Wir freuen uns auf Sie! Für das OK-Dorffest Barbara Kocher & Hans Peter Zesiger Seite 1 Die zweite Seite Inhaltsverzeichnis Botschaft zur Gemeindeversammlung Die Gemeinde informiert Mitteilungsblatt Schulverband 2/2016 Merzligen Brattig Mai 16 Seite 3 - 10 11 - 19 20 - 21 Gesundheit Kaleidoskop Verein seeland.biel/bienne 22 - 24 25 26 Seite 2 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 Einladung zur Gemeindeversammlung meindeverwaltung Merzligen oder auf der Website www.merzligen.ch bezogen werden. Sehr geehrte Stimmbürgerin Sehr geehrter Stimmbürger Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird vom 8. bis am 27. Juni 2016 während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Merzligen öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden (Art. 66 Abs. 1 Organisationsreglement). Sie sind eingeladen, an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. Mai 2016, 19.30 Uhr, im Gemeindesaal Merzligen, teilzunehmen. Gemäss Publikation im Nidauer Anzeiger vom 28. April 2016 werden den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Merzligen folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet: Traktanden 1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, Information – Kenntnisnahme 2. Strassenbelagssanierung, Etappe 2015, Verpflichtungskreditabrechnung, Information – Kenntnisnahme 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 3.1 Nachkredite, Information – Kenntnisnahme 3.2 Bericht und Antrag des RechnungsPrüfungsorgans, Information – Kenntnisnahme 3.3 Diskussion und Genehmigung der Jahresrechnung 2015 – Beschluss 4. Bericht der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle, Information – Kenntnisnahme 5. Orientierungen/Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden können 14 Tage vor der Versammlung auf der GeMerzligen Brattig Mai 16 Protokollauflage Rechtsmittel Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, Postfach, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Stimmrecht Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Merzligen wohnen und angemeldet sind. Jugendlichen ab 14 Jahren, sind an der Gemeindeversammlung willkommen, denn das Organisationsreglement beinhaltet folgenden Jugendartikel: Art. 28 Mitwirkung Jugendlicher 1 Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern. 2 Sie verfügen über kein Antrags- und Stimmrecht. 3 Sie können mit 5 Unterschriften aus ihrem Kreis verlangen, dass sie ein Geschäft im Traktandum „Verschiedenes“ an der Gemeindeversammlung vorstellen können. Anschliessend beschliessen die Stimmberechtigten über die Seite 3 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 Erheblicherklärung, falls das Geschäft in ihre Kompetenz fällt. Die Unterschriftenliste und die Geschäftsunterlagen (Ziel, Zweck, Massnahmen etc.) sind 40 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung einzureichen. Was heisst „Erheblichkeitserklärung“? Diese Frage beantwortet der Artikel 32 des Organisationsreglements: Art. 32 Erheblicherklären von Anträgen 1 Unter dem Traktandum Verschiedenes kann eine stimmberechtigte Person verlangen, dass der Gemeinderat für die nächste Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der Versammlung fällt, traktandiert. 2 Die Präsidentin oder der Präsident unterbreitet diesen Antrag der Versammlung zum Entscheid. 3 Nehmen die Stimmberechtigten den Antrag an, hat er die gleiche Wirkung wie eine Initiative. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Merzligen, Mai 2015 Der Gemeinderat 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015, Genehmigung – Beschluss Die Jahresrechnung 2015 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 100‘559.11. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 14‘375.00. Der Gemeinderat und das Rechnungsprüfungsorgan beantragen, die Jahresrechnung 2015 zu genehmigen. 4. Bericht der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle, Information – Kenntnisnahme Die kommunale Datenschutzaufsichtsstelle kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in der Gemeindeverwaltung und erstattet einmal jährlich Bericht. 5. Orientierungen/Verschiedenes Die Ressortvorstehenden informieren über aktuelle Themen. Auch können Sie Anregungen und Kritik anbringen. Die Traktanden in Kürze 1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, Information – Kenntnisnahme Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 genehmigt und anschliessend öffentlich aufgelegt. Es wurden keine Einsprachen erhoben. 2. Strassenbelagssanierung, Etappe 2015, Verpflichtungskreditabrechnung, Information – Kenntnisnahme 2015 wurde die Schulgasse saniert. Der Kreditbetrag betrug CHF 50‘000.00. Die Arbeiten kosteten CHF 54‘500.00. Die Kreditabrechnung wird an der Versammlung präsentiert. Merzligen Brattig Mai 16 Seite 4 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 Die Traktanden im Detail 1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, Information – Kenntnisnahme Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November 2015 an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2015 genehmigt und anschliessend öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingetroffen, weshalb der Genehmigungsbeschluss des Gemeinderates gestützt auf Art. 66 Abs. 5 OgR rechtskräftig wurde. 2. Strassenbelagssanierung, Etappe 2015, Verpflichtungskreditabrechnung, Information – Kenntnisnahme Am 20. Mai 2015 erteilten die Stimmberechtigten einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 50‘0000.00 für eine weitere Strassenbelagssanierungsetappe. Der Gemeinderat, dem anlässlich des Kreditbeschlusses die Kompetenz erteilt wurde, zu entscheiden, welcher Strassenabschnitt saniert werden soll, hat sich für die Sanierung der Schulgasse entschieden. Die Arbeiten wurden in der Woche vom 2. bis am 6. November 2015 ausgeführt. Gestützt auf Art. 109 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern bringen wir Ihnen folgende Verpflichtungskreditabrechnung zur Kenntnis: Zuständiges Organ Datum Kreditbeschluss Kreditbetrag Brutto Total Ausgaben Total Einnahmen Kreditüberschreitung Nachkredit in Kompetenz von Datum Nachkreditbeschluss Konto Gemeindeversammlung 20. Mai 2015 CHF 50‘000.00 CHF 54‘500.00 CHF 0.00 CHF 4‘500.00 (< 10 % von 50‘000.00) Gemeinderat 20. Oktober 2015 620.501.02 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 Die Laufende Rechnung 2015 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 100‘559.11. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 14‘375.00. Der HauptMerzligen Brattig Mai 16 grund für die Besserstellung gegenüber dem Voranschlag liegt bei den Steuereinnahmen in den Funktionen 900 Obligatorische periodische Steuern und 901 Obligatorische aperiodische Steuern. Sie fielen um CHF 80‘115.20 höher aus als budgetiert. Daneben hatten folgende Sachverhalte einen Einfluss auf das Resultat: Viele Konti wurden nicht ganz ausgeschöpft, was sich über die ganze Rechnung gesehen, zu einem ansehnlichen Betrag kumulierte. Bei den Baugebühren und diversen Einnahmen wurde gegenüber dem Budget ein Mehrertrag von CHF 3‘454.50 erwirtschaftet. Die Betriebs- und Investitionsfolgekosten im Schulverband Hermrigen-Merzligen fielen um CHF 9‘754.65 geringer aus, als erwartet. In der Funktion 212 Sekundarstufe 1 hat der Kanton mehr Schülerbeiträge bezahlt als erwartet. Daraus resultierte ein Mehrertrag in der Höhe von CHF 8‘134.75. In der Funktion 650 Regionalverkehrsbetriebe zeigte sich, dass der öffentliche Verkehr weniger gekostet hat als im Vorfeld angenommen. Es mussten CHF 6‘997.00 weniger an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr bezahlt werden. Die Auslastung der Tageskarten war im vergangenen Jahr gut. Es wurde ein Mehrertrag von CHF 2‘821.60 erzielt. Dieser zeigt sich in der Funktion 690 Übriger Verkehr. Die jährliche Rückvergütung der BKW Energie AG (Konzessionsgebühren) fiel um CHF 4‘106.00 höher aus als budgetiert. In der Funktion 920 Finanzausgleich fielen die Leistungen aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau, geografischtopografischer Zuschuss, soziodemografischer Zuschuss) um CHF 4‘922.00 höher aus als budgetiert. Seite 5 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens (Mietwohnungen) in der Funktion 942 waren Einsparungen beim Unterhalt und beim Heizöleinkauf auszumachen. Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens besteht eine Spezialfinanzierung für die Bereitstellung von Mitteln für die Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten. Entsprechend dem Spezialfinanzierungsreglement hat der Gemeinderat beschlossen, zusätzlich zur budgetierten üblichen Einlage von CHF 22‘100.00 weitere CHF 25‘000.00 einzulegen. Er begründet die Einlage mit dem diesjährigen hohen Ertragsüberschuss in der laufenden Rechnung und den nächstens anstehenden Investitionen (Anlagen). schuss. Dieser betrug CHF 6‘265.18 und wurde in die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung eingelegt. Nachfolgend ein Zusammenzug der Jahresrechnung 2015. Eine detaillierte Ausgabe der Jahresrechnung 2015 finden Sie auf unserer Website, http://www.merzligen.ch/verwaltung/dienstlei stungen/finanzen/. Falls gewünscht, erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung eine detailliertes Exemplar in Papierform. Sowohl die Abwasser-, als auch die Abfallrechnung schliessen nach einer Einlage in die Spezialfinanzierung ausgeglichen ab: Aufgrund der Investitionseinnahmen aus Kanalisationseinkaufsgebühren in der Höhe von insgesamt CHF 26‘192.70 schloss die Funktion 710 Abwasserentsorgung mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 13‘987.20 anstatt mit einem Aufwandüberschuss von CHF 4‘337.00 ab. Der Ertragsüberschuss wurde in die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Abwasser eingelegt. Weil mit den Kanalfernsehaufnahmen für die Aktualisierung des generellen Entwässerungsplans (GEP) erst im Februar 2016 begonnen werden konnte, betrugen die Investitionen in den GEP im Jahr 2015 gerade mal CHF 8‘096.20 anstatt der budgetierten CHF 55‘000.00. Folglich deckten die Kanalisationsanschlussgebühren, welche eigentlich nur mit CHF 5‘000.00 im Investitionsbudget berücksichtigt waren, nicht nur die Neuinvestitionen, sondern führten zusätzlich zum bereits erwähnten Ertragsüberschuss. Wie bereits im vergangenen Jahr schloss die Abfallrechnung in der Funktion 720 Abfallentsorgung mit einem ErtragsüberMerzligen Brattig Mai 16 Seite 6 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 Merzligen Brattig Mai 16 Seite 7 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 Merzligen Brattig Mai 16 Seite 8 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 3.1 Nachkredite, Information – Kenntnisnahme Nachkredite für gebundene Ausgaben werden unabhängig von ihrer Höhe vom Gemeinderat erteilt. Sofern ein Nachkredit aufgrund seiner Höhe in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fallen würde, wegen seiner Gebundenheit aber vom Gemeinderat beschlossen werden muss, wird er der Versammlung zur Kenntnis gebracht. 3.2 Bericht und Antrag des Rechnungsprüfungsorgans, Information – Kenntnisnahme Das Rechnungsprüfungsorgan hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 am 18./19. April 2016 auf der Basis von Stichproben geprüft und für richtig befunden. Es beantragt, die Jahresrechnung 2015 mit dem ausgewiesenen Ertragsüberschuss von CHF 100‘559.11 zu genehmigen. Auszug aus der Gemeindeverordnung des Kantons Bern: 3.3 Diskussion und Genehmigung der Jahresrechnung 2015 – Beschluss Art. 101 Gebundene Ausgaben 1 Ausgaben sind gebunden, wenn bezüglich ihrer Höhe, dem Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten kein Entscheidungsspielraum besteht. 2 Der Gemeinderat beschliesst gebundene Ausgaben. 3 Ein Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit ist gemäss Artikel 34 zu veröffentlichen, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt. Gestützt auf Art. 101 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern bringen wir Ihnen folgenden Nachkredit zur Kenntnis: 214.365.01, Beiträge gemäss Musikschulgesetz Budget 15 Rechnung 15 Differenz 28‘000.00 31‘499.05 3‘499.05 Begründung: Die Aufwendungen für die Beiträge an die Musikschulen fielen um CHF 3‘499.05 höher aus als budgetiert. Der Aufwand liegt aber noch immer CHF 638.60 unter jenem des Jahres 2014. Die Finanzkommission hat den ursprünglich budgetierten Betrag von CHF 30‘000.00 anlässlich der Budgetdebatte 2015 um CHF 2‘000.00 auf CHF 28‘000.00 gekürzt. Die im Jahr 2015 bezahlten Musikschulbeiträge entsprachen dem Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Merzligen. Die Entrichtung der Musikschulbeiträge ist gesetzliche vorgeschrieben. Es handelt sich eine Verbundaufgabe aus der dritten Säule des Finanz- und Lastenausgleichs des Kantons Bern. Merzligen Brattig Mai 16 Investitionsrechnung Die Ausgaben für die „Gemeindestrassensanierung, Etappe 2015“ sind mit CHF 54‘500.00 um CHF 4‘500.00 höher ausgefallen als der beantragte Verpflichtungskredit. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Nachkredit beschlossen. Aufgrund der Investitionseinnahmen aus Kanalisationsanschlussgebühren von insgesamt CHF 26‘192.70 schloss die Investitionsrechnung mit einem Einnahmeüberschuss zugunsten der Laufenden Rechnung in der Höhe von CHF 18‘096.50 ab. Weil mit den Kanalfernsehaufnahmen für die Aktualisierung des generellen Entwässerungsplans (GEP) erst im Februar 2016 begonnen werden konnte, betrugen die Investitionen in den GEP im Jahr 2015 gerade mal CHF 8‘096.20 anstatt der budgetierten CHF 55‘000.00. Folglich deckten die Kanalisationsanschlussgebühreneinnahmen, welche eigentlich nur mit CHF 5‘000.00 im Investitionsbudget berücksichtigt waren, nicht nur die Neuinvestitionen, sondern führten zusätzlich zum bereits erwähnten Einnahmeüberschuss. Laufende Rechnung Die laufende Rechnung 2015 schliesst wie erwähnt mit einem Ertragsüberschuss von CHF 100‘559.11 ab. Bestandesrechnung Das Finanzvermögen nahm im Berichtsjahr um CHF 119‘338.90 zu. Das VerwaltungsSeite 9 Botschaft zur Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2016 vermögen hat infolge Abschreibungen um CHF 27‘302.40 abgenommen. Das Fremdkapital nahm im Berichtsjahr um CHF 22‘148.24 ab. Die Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen nahmen um CHF 13‘625.63 zu. Bedingt durch den Ertragsüberschuss im Umfang von CHF 100‘559.11 stieg das Eigenkapital auf CHF 618‘517.60. Der Gemeinderat beantragt, die Jahresrechnung 2015 zu genehmigen. 4. Bericht der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle, Information – Kenntnisnahme Das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde Merzligen ist gestützt auf Art. 10 des Organisationsreglements gleichzeitig Aufsichtsstelle für Datenschutz. Einmal jährlich erstattet es den Stimmberechtigten Bericht. Dieser dient der Kenntnisnahme. 5. Orientierungen/Verschiedenes Hier können Sie Ihre Anregungen, Kritiken, etc. anbringen. Selbstverständlich wird auch an dieser Gemeindeversammlung wieder eine Schätzfrage gestellt, um die pfiffigste Merzligerin oder den pfiffigsten Merzliger zu küren. Merzligen Brattig Mai 16 Seite 10 Botschaft zur Gemeindeversammlung Die26.Gemeindeverwaltung vom Mai 2016 Neue Öffnungszeiten ab Mai 2016 Infolge Wechsel des Schultages der Gemeindeverwalterin ist die Gemeindeverwaltung ab sofort am Mittwoch geschlossen, dafür am Dienstag geöffnet: Montag: 07.30 - 11.00 Uhr & 16.00 - 18.00 Uhr Dienstag: 07.30 - 11.00 Uhr & 16.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 07.30 - 11.00 Uhr Gemeindeversammlung November 2016 – Neues Datum Im Zusammenhang mit den Fusionsabklärungen wird die Gemeindeversammlung vom November 2016 gleichzeitig mit den Versammlungen der Nachbargemeinden Hermrigen und Jens stattfinden. Anstatt am Dienstag, 22. November 2016 findet die Gemeindeversammlung wie folgt statt: informiert Wir suchen deshalb dringend Interessierte, welche uns in Zukunft bei unserer spannenden Aufgabe unterstützen. Wer mehr über unsere Tätigkeit erfahren möchte meldet sich bitte bei Sonja Ramseier, Gemeinderätin für Soziales/Kultur, Tel. 032 323 18 66. Wir freuen uns über jede Anfrage, denn wir hoffen, dass unsere Gruppe ab September 2016 wieder wie früher aus vier bis fünf Mitgliedern bestehen wird! Strandbadsaisonkarten Merzliger Schulkinder die den Schulverband Nidau besuchen, dürfen an der Kasse des Strandbads Nidau eine Saisonkarte für CHF 40.00 kaufen. Hierzu müssen sie einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte) sowie ein Foto mitnehmen. Das Saisonabonnement können sie dann auf der Gemeindeverwaltung Merzligen vorweisen. Die Gemeinde erstattet CHF 20.00 zurück. Mofa-Vignetten Zur Erinnerung: Besitzerinnen und Besitzer von Mofas und Elektrovelos können die Mofa-Vignette auf der Gemeindeverwaltung kaufen. Freitag, 25. November 2016 Wir suchen… Das Team Zämeschpiu besteht aus einer Gruppe von Freiwilligen, welche sich zum Ziel setzt, Aktivitäten für die Seniorinnen und Senioren unserer Gemeinde zu organisieren. Wir laden unsere älteren Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner zu Seniorennachmittagen ein und unterstützen die zuständige Gemeinde-rätin bei den von der Gemeinde organisierten Angeboten wie gemeinsamen Mittagessen, Seniorenreise und Weihnachtsessen. Ab Sommer 2016 besteht unser Team leider nur noch aus drei Personen. Merzligen Brattig Mai 16 Meldepflicht für Tageseltern Für Personen die sich allgemein anbieten, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht. Pflegeeltern haben sich bei der zuständigen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu melden wenn folgende Fälle eintreten: Seite 11 Botschaft zur Gemeindeversammlung Die26.Gemeindeverwaltung vom Mai 2016 Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung (z.B. Geld, Naturalien, Dienstleistungen, etc.) Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt. Aufsicht Gemäss Art. 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten Tagespflegefamilien werden mindestens einmal jährlich von der für ihre Gemeinde beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht. Es sei denn die Tageseltern pflegen die Zusammenarbeit mit den Tagesfamilienorganisationen (TFO). Arbeiten Tageseltern mit diesen Organisationen zusammen, wird die Aufsicht durch die TFO vorgenommen. Die Aufsicht durch die Pflegekinderaufsicht der Gemeinde fällt in diesem Fall weg. informiert wurde mit den selbst hergestellten Bambusflöten gespielt… Anouk Gut (Merzligen), Fabio Fischer (Kappelen) und Jan Zesiger (Merzligen) …und aus vollen Kehlen gesungen. Meldungen Die Meldungen sind schriftlich an die Kindesund Erwachsenenschutzbehörde, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, Tel. 032 391 23 83 zu richten. Das entsprechende Meldeformular finden Sie unter www.jgk.be.ch unter der Rubrik „Kindes- und Erwachsenenschutz“. Fragen Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur Verfügung: Anna Gfeller, Sozialabteilung Aarberg, Bahnhofstrasse 12, 3270 Aarberg, Tel. 032 391 25 30. Kürzlich in Merzligen: Traumreise mit Eisbär Anouk Gut (Merzligen) und Sophia Küng (Hermrigen) als Eisbär verkleidet Den zahlreich erschienen Eltern, Grosseltern und Gästen hat’s gefallen. Mit einem Eisbären-Apéro fand der Anlass seinen Abschluss. Text & Fotos: Christine & Oliver Jäggi Die Bambusflötenschülerinnen und –schüler von Christine Jäggi-Berger gaben am 7. April 2016 ein Konzert im Gemeindesaal. Sie erzählten musikalisch das Bilderbuch „Traumreise mit Eisbär“ von Lindsay Ward. Dabei Merzligen Brattig Mai 16 Seite 12
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