Merzligen Brattig Nr. 3 Mai 2016 Teil 1

43. Jahrgang
Nr. 3
Im May 2016
Merzligen
Brattig
Merzligen:
Partnergemeinde von Jamné (Tschechien)
Mitglied im Rat der Gemeinden und Regionen Europas
Redaktion: Gemeindeverwaltung Merzligen, Schulgasse 3, 3274 Merzligen, [email protected] Inserate: Bis zu einer halben
Seite CHF 10.00, bis zu einer ganzen Seite CHF 20.00 Erscheinungsweise: In der Regel am ersten Donnerstag des ungeraden Monates, zusammen mit dem Nidauer Anzeiger, Teile der Brattig sind auch publiziert unter www.merzligen.ch Annahmeschluss: eine Woche vor Erscheinungstag (Texte, Geschichten, Mitteilungen, Anregungen, Inserate, etc.) Auflage: 210 Exemplare Kosten: Für die Merzliger Haushalte, die
Medien, die tschechische Partnergemeinde Jamné und die Schweizerische Nationalbibliothek gratis, übrige Abonnenten CHF 30.00 pro Jahr
Belieferte Medien: Der Bund, Berner Zeitung, Bieler Tagblatt, Radio Canal 3, Radio SRF1, TeleBielingue
Die erste Seite
Merzliger Dorffest
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wie bereits in der letzten Brattig angekündigt, findet am Samstag, 18. Juni 2016 das
grosse Dorffest statt.
Wieso ein Dorffest?
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Klausur im Oktober 2015 beschlossen, das Dorfleben zu aktivieren und zu unterstützen.
Deshalb fand anfangs Januar 2016 eine
Startsitzung mit Vertretern folgender Vereine
statt:




Dorfverein Hermrigen-Merzligen
FC Hermrigen
Schützengesellschaft Merzligen
Theaterverein Merzligen
Ein gemeinsames Datum zu finden, war bereits eine Herausforderung. Wir konnten uns
schliesslich auf Samstag, 18. Juni 2016 einigen.
Es ist uns ein Anliegen, dass am Dorffest
„einheimische Künstler“ auftreten werden.
Für die musikalische Unterhaltung haben wir
die schweizweit bekannte Schlager- und Unterhaltungsband Combox aus der Ostschweiz engagieren können.
Das Festzelt wird auf dem Schulhausareal
Hermrigen-Merzligen aufgestellt. Der Festbetrieb startet ab 18.00 Uhr. Kulinarisch verwöhnen wir Sie mit einem Menü und diversen Grilladen zu erschwinglichen Preisen.
Merzligen Brattig Mai 16
Im Vordergrund des Dorffestes soll nicht der
Gewinn stehen, weshalb den Besuchern
freier Eintritt gewährt wird. Da das Programm
jedoch nicht ganz kostenlos ist, haben wir
zur Finanzierung etliche Sponsoren gewinnen können.
Allen Sponsoren im Voraus ein
herzliches Dankeschön!
Gerne nehmen wir auch weiterhin Spenden entgegen.
Einzahlung für:
Berner Kantonalbank AG
3001 Bern
Zugunsten von:
CH28 0079 0042 9414 3035 2
Dorffest Merzligen 2016 / Kasse
Hans Peter Zesiger
Jensgasse 14
3274 Merzligen
Einzahlungsscheine können auch auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Reservieren Sie das Datum bereits jetzt und erleben Sie mit Familie, Freunden, Verwandten
und Bekannten ein unvergessliches Dorffest.
Wir freuen uns auf Sie!
Für das OK-Dorffest
Barbara Kocher & Hans Peter Zesiger
Seite 1
Die zweite Seite
Inhaltsverzeichnis
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Gemeinde informiert
Mitteilungsblatt Schulverband 2/2016
Merzligen Brattig Mai 16
Seite
3 - 10
11 - 19
20 - 21
Gesundheit
Kaleidoskop
Verein seeland.biel/bienne
22 - 24
25
26
Seite 2
Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
Einladung zur Gemeindeversammlung
meindeverwaltung Merzligen oder auf der
Website www.merzligen.ch bezogen werden.
Sehr geehrte Stimmbürgerin
Sehr geehrter Stimmbürger
Das Protokoll der Gemeindeversammlung
wird vom 8. bis am 27. Juni 2016 während
20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung
Merzligen öffentlich aufgelegt. Während der
Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen das
Protokoll erhoben werden (Art. 66 Abs. 1 Organisationsreglement).
Sie sind eingeladen, an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 26. Mai 2016,
19.30 Uhr, im Gemeindesaal Merzligen,
teilzunehmen.
Gemäss Publikation im Nidauer Anzeiger
vom 28. April 2016 werden den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Merzligen folgende Geschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet:
Traktanden
1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, Information – Kenntnisnahme
2. Strassenbelagssanierung, Etappe 2015,
Verpflichtungskreditabrechnung, Information – Kenntnisnahme
3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung
2015
3.1 Nachkredite, Information – Kenntnisnahme
3.2 Bericht und Antrag des RechnungsPrüfungsorgans, Information – Kenntnisnahme
3.3 Diskussion und Genehmigung der
Jahresrechnung 2015 – Beschluss
4. Bericht der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle, Information – Kenntnisnahme
5. Orientierungen/Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden können
14 Tage vor der Versammlung auf der GeMerzligen Brattig Mai 16
Protokollauflage
Rechtsmittel
Beschwerden
gegen
Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
Seeland,
Amthaus,
Stadtplatz 33, Postfach, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und
Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in
der Gemeinde Merzligen wohnen und angemeldet sind. Jugendlichen ab 14 Jahren, sind
an der Gemeindeversammlung willkommen,
denn das Organisationsreglement beinhaltet
folgenden Jugendartikel:
Art. 28 Mitwirkung Jugendlicher
1
Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Altersjahr, die seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben,
können sich an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern.
2
Sie verfügen über kein Antrags- und Stimmrecht.
3
Sie können mit 5 Unterschriften aus ihrem Kreis verlangen, dass sie ein Geschäft im Traktandum „Verschiedenes“
an der Gemeindeversammlung vorstellen können. Anschliessend beschliessen die Stimmberechtigten über die
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
Erheblicherklärung, falls das Geschäft in ihre Kompetenz
fällt. Die Unterschriftenliste und die Geschäftsunterlagen
(Ziel, Zweck, Massnahmen etc.) sind 40 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Was heisst „Erheblichkeitserklärung“? Diese
Frage beantwortet der Artikel 32 des Organisationsreglements:
Art. 32 Erheblicherklären von Anträgen
1
Unter dem Traktandum Verschiedenes kann eine stimmberechtigte Person verlangen, dass der Gemeinderat für die
nächste Versammlung ein Geschäft, das in die Zuständigkeit der Versammlung fällt, traktandiert.
2
Die Präsidentin oder der Präsident unterbreitet diesen Antrag der Versammlung zum Entscheid.
3
Nehmen die Stimmberechtigten den Antrag an, hat er die
gleiche Wirkung wie eine Initiative.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
Merzligen, Mai 2015
Der Gemeinderat
3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung
2015, Genehmigung – Beschluss
Die Jahresrechnung 2015 schliesst mit einem
Ertragsüberschuss
von
CHF
100‘559.11. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 14‘375.00. Der Gemeinderat und das Rechnungsprüfungsorgan
beantragen, die Jahresrechnung 2015 zu
genehmigen.
4. Bericht der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle, Information – Kenntnisnahme
Die kommunale Datenschutzaufsichtsstelle
kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in der Gemeindeverwaltung
und erstattet einmal jährlich Bericht.
5. Orientierungen/Verschiedenes
Die Ressortvorstehenden informieren über
aktuelle Themen. Auch können Sie Anregungen und Kritik anbringen.
Die Traktanden in Kürze
1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, Information – Kenntnisnahme
Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November
2015 genehmigt und anschliessend öffentlich
aufgelegt. Es wurden keine Einsprachen erhoben.
2. Strassenbelagssanierung, Etappe 2015,
Verpflichtungskreditabrechnung, Information – Kenntnisnahme
2015 wurde die Schulgasse saniert. Der
Kreditbetrag betrug CHF 50‘000.00. Die Arbeiten kosteten CHF 54‘500.00. Die Kreditabrechnung wird an der Versammlung
präsentiert.
Merzligen Brattig Mai 16
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
Die Traktanden im Detail
1. Protokoll der letzten Gemeindeversammlung, Information – Kenntnisnahme
Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. November
2015 an seiner Sitzung vom 7. Dezember
2015 genehmigt und anschliessend öffentlich
aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingetroffen, weshalb der
Genehmigungsbeschluss des Gemeinderates gestützt auf Art. 66 Abs. 5 OgR rechtskräftig wurde.
2. Strassenbelagssanierung, Etappe 2015,
Verpflichtungskreditabrechnung, Information – Kenntnisnahme
Am 20. Mai 2015 erteilten die Stimmberechtigten einen Verpflichtungskredit in der Höhe
von CHF 50‘0000.00 für eine weitere Strassenbelagssanierungsetappe. Der Gemeinderat, dem anlässlich des Kreditbeschlusses
die Kompetenz erteilt wurde, zu entscheiden,
welcher Strassenabschnitt saniert werden
soll, hat sich für die Sanierung der Schulgasse entschieden. Die Arbeiten wurden in der
Woche vom 2. bis am 6. November 2015
ausgeführt. Gestützt auf Art. 109 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern bringen wir Ihnen folgende Verpflichtungskreditabrechnung zur Kenntnis:
Zuständiges Organ
Datum Kreditbeschluss
Kreditbetrag Brutto
Total Ausgaben
Total Einnahmen
Kreditüberschreitung
Nachkredit in Kompetenz von
Datum Nachkreditbeschluss
Konto
Gemeindeversammlung
20. Mai 2015
CHF 50‘000.00
CHF 54‘500.00
CHF 0.00
CHF 4‘500.00
(< 10 % von 50‘000.00)
Gemeinderat
20. Oktober 2015
620.501.02
3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung
2015
Die Laufende Rechnung 2015 schliesst mit
einem
Ertragsüberschuss
von
CHF
100‘559.11. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 14‘375.00. Der HauptMerzligen Brattig Mai 16
grund für die Besserstellung gegenüber dem
Voranschlag liegt bei den Steuereinnahmen
in den Funktionen 900 Obligatorische periodische Steuern und 901 Obligatorische aperiodische Steuern. Sie fielen um CHF
80‘115.20 höher aus als budgetiert. Daneben
hatten folgende Sachverhalte einen Einfluss
auf das Resultat:
 Viele Konti wurden nicht ganz ausgeschöpft, was sich über die ganze Rechnung gesehen, zu einem ansehnlichen
Betrag kumulierte.
 Bei den Baugebühren und diversen Einnahmen wurde gegenüber dem Budget
ein Mehrertrag von CHF 3‘454.50 erwirtschaftet.
 Die Betriebs- und Investitionsfolgekosten
im Schulverband Hermrigen-Merzligen
fielen um CHF 9‘754.65 geringer aus, als
erwartet.
 In der Funktion 212 Sekundarstufe 1 hat
der Kanton mehr Schülerbeiträge bezahlt
als erwartet. Daraus resultierte ein
Mehrertrag in der Höhe von CHF
8‘134.75.
 In der Funktion 650 Regionalverkehrsbetriebe zeigte sich, dass der öffentliche
Verkehr weniger gekostet hat als im Vorfeld angenommen. Es mussten CHF
6‘997.00 weniger an den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr bezahlt werden.
 Die Auslastung der Tageskarten war im
vergangenen Jahr gut. Es wurde ein
Mehrertrag von CHF 2‘821.60 erzielt.
Dieser zeigt sich in der Funktion 690 Übriger Verkehr.
 Die jährliche Rückvergütung der BKW
Energie AG (Konzessionsgebühren) fiel
um CHF 4‘106.00 höher aus als budgetiert.
 In der Funktion 920 Finanzausgleich fielen die Leistungen aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau, geografischtopografischer Zuschuss, soziodemografischer Zuschuss) um CHF 4‘922.00 höher aus als budgetiert.
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016

Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens (Mietwohnungen) in der Funktion 942 waren Einsparungen beim Unterhalt und beim Heizöleinkauf auszumachen. Bei den Liegenschaften des Finanzvermögens besteht eine Spezialfinanzierung für die Bereitstellung von Mitteln für die Finanzierung von zukünftigen
Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten.
Entsprechend dem Spezialfinanzierungsreglement hat der Gemeinderat beschlossen, zusätzlich zur budgetierten
üblichen Einlage von CHF 22‘100.00
weitere CHF 25‘000.00 einzulegen. Er
begründet die Einlage mit dem diesjährigen hohen Ertragsüberschuss in der laufenden Rechnung und den nächstens
anstehenden Investitionen (Anlagen).
schuss. Dieser betrug CHF 6‘265.18 und
wurde in die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung eingelegt.
Nachfolgend ein Zusammenzug der Jahresrechnung 2015.
Eine detaillierte Ausgabe der Jahresrechnung 2015 finden Sie auf unserer Website,
http://www.merzligen.ch/verwaltung/dienstlei
stungen/finanzen/. Falls gewünscht, erhalten
Sie auf der Gemeindeverwaltung eine detailliertes Exemplar in Papierform.
Sowohl die Abwasser-, als auch die Abfallrechnung schliessen nach einer Einlage in
die Spezialfinanzierung ausgeglichen ab:
 Aufgrund der Investitionseinnahmen aus
Kanalisationseinkaufsgebühren in der
Höhe von insgesamt CHF 26‘192.70
schloss die Funktion 710 Abwasserentsorgung mit einem Ertragsüberschuss in
der Höhe von CHF 13‘987.20 anstatt mit
einem Aufwandüberschuss von CHF
4‘337.00 ab. Der Ertragsüberschuss
wurde in die Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Abwasser eingelegt.
Weil mit den Kanalfernsehaufnahmen für
die Aktualisierung des generellen Entwässerungsplans (GEP) erst im Februar
2016 begonnen werden konnte, betrugen
die Investitionen in den GEP im Jahr
2015 gerade mal CHF 8‘096.20 anstatt
der budgetierten CHF 55‘000.00. Folglich
deckten die Kanalisationsanschlussgebühren, welche eigentlich nur mit CHF
5‘000.00 im Investitionsbudget berücksichtigt waren, nicht nur die Neuinvestitionen, sondern führten zusätzlich zum
bereits erwähnten Ertragsüberschuss.
 Wie bereits im vergangenen Jahr schloss
die Abfallrechnung in der Funktion 720
Abfallentsorgung mit einem ErtragsüberMerzligen Brattig Mai 16
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
3.1 Nachkredite, Information – Kenntnisnahme
Nachkredite für gebundene Ausgaben werden unabhängig von ihrer Höhe vom Gemeinderat erteilt. Sofern ein Nachkredit aufgrund seiner Höhe in die Kompetenz der
Gemeindeversammlung fallen würde, wegen
seiner Gebundenheit aber vom Gemeinderat
beschlossen werden muss, wird er der Versammlung zur Kenntnis gebracht.
3.2 Bericht und Antrag des Rechnungsprüfungsorgans, Information – Kenntnisnahme
Das Rechnungsprüfungsorgan hat die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 am
18./19. April 2016 auf der Basis von Stichproben geprüft und für richtig befunden. Es
beantragt, die Jahresrechnung 2015 mit dem
ausgewiesenen Ertragsüberschuss von CHF
100‘559.11 zu genehmigen.
Auszug aus der Gemeindeverordnung des
Kantons Bern:
3.3 Diskussion und Genehmigung der
Jahresrechnung 2015 – Beschluss
Art. 101 Gebundene Ausgaben
1
Ausgaben sind gebunden, wenn bezüglich ihrer Höhe,
dem Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer Modalitäten
kein Entscheidungsspielraum besteht.
2 Der Gemeinderat beschliesst gebundene Ausgaben.
3 Ein Beschluss über einen gebundenen Verpflichtungskredit ist gemäss Artikel 34 zu veröffentlichen, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue
Ausgaben übersteigt.
Gestützt auf Art. 101 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern bringen wir Ihnen
folgenden Nachkredit zur Kenntnis:
214.365.01, Beiträge gemäss Musikschulgesetz
Budget 15 Rechnung 15 Differenz
28‘000.00
31‘499.05
3‘499.05
Begründung: Die Aufwendungen für die
Beiträge an die Musikschulen fielen um CHF
3‘499.05 höher aus als budgetiert. Der Aufwand liegt aber noch immer CHF 638.60 unter jenem des Jahres 2014. Die Finanzkommission hat den ursprünglich budgetierten Betrag von CHF 30‘000.00 anlässlich
der Budgetdebatte 2015 um CHF 2‘000.00
auf CHF 28‘000.00 gekürzt. Die im Jahr
2015 bezahlten Musikschulbeiträge entsprachen dem Musikschulreglement der
Einwohnergemeinde Merzligen. Die Entrichtung der Musikschulbeiträge ist gesetzliche
vorgeschrieben. Es handelt sich eine Verbundaufgabe aus der dritten Säule des Finanz- und Lastenausgleichs des Kantons
Bern.
Merzligen Brattig Mai 16
Investitionsrechnung
Die Ausgaben für die „Gemeindestrassensanierung, Etappe 2015“ sind mit CHF
54‘500.00 um CHF 4‘500.00 höher ausgefallen als der beantragte Verpflichtungskredit.
Der Gemeinderat hat einen entsprechenden
Nachkredit beschlossen. Aufgrund der Investitionseinnahmen
aus
Kanalisationsanschlussgebühren von insgesamt CHF
26‘192.70 schloss die Investitionsrechnung
mit einem Einnahmeüberschuss zugunsten
der Laufenden Rechnung in der Höhe von
CHF 18‘096.50 ab. Weil mit den Kanalfernsehaufnahmen für die Aktualisierung des generellen Entwässerungsplans (GEP) erst im
Februar 2016 begonnen werden konnte, betrugen die Investitionen in den GEP im Jahr
2015 gerade mal CHF 8‘096.20 anstatt der
budgetierten CHF 55‘000.00. Folglich deckten die Kanalisationsanschlussgebühreneinnahmen, welche eigentlich nur mit CHF
5‘000.00 im Investitionsbudget berücksichtigt
waren, nicht nur die Neuinvestitionen, sondern führten zusätzlich zum bereits erwähnten Einnahmeüberschuss.
Laufende Rechnung
Die laufende Rechnung 2015 schliesst wie
erwähnt mit einem Ertragsüberschuss von
CHF 100‘559.11 ab.
Bestandesrechnung
Das Finanzvermögen nahm im Berichtsjahr
um CHF 119‘338.90 zu. Das VerwaltungsSeite 9
Botschaft zur Gemeindeversammlung
vom 26. Mai 2016
vermögen hat infolge Abschreibungen um
CHF 27‘302.40 abgenommen. Das Fremdkapital nahm im Berichtsjahr um CHF
22‘148.24 ab. Die Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen nahmen um CHF 13‘625.63
zu. Bedingt durch den Ertragsüberschuss im
Umfang von CHF 100‘559.11 stieg das Eigenkapital auf CHF 618‘517.60.
Der Gemeinderat beantragt, die Jahresrechnung 2015 zu genehmigen.
4. Bericht der kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle, Information – Kenntnisnahme
Das Rechnungsprüfungsorgan der Gemeinde Merzligen ist gestützt auf Art. 10 des Organisationsreglements gleichzeitig Aufsichtsstelle für Datenschutz. Einmal jährlich erstattet es den Stimmberechtigten Bericht. Dieser
dient der Kenntnisnahme.
5. Orientierungen/Verschiedenes
Hier können Sie Ihre Anregungen, Kritiken,
etc. anbringen. Selbstverständlich wird auch
an dieser Gemeindeversammlung wieder eine Schätzfrage gestellt, um die pfiffigste
Merzligerin oder den pfiffigsten Merzliger zu
küren.
Merzligen Brattig Mai 16
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die26.Gemeindeverwaltung
vom
Mai 2016
Neue Öffnungszeiten ab
Mai 2016
Infolge Wechsel des Schultages der Gemeindeverwalterin ist die Gemeindeverwaltung ab sofort am Mittwoch geschlossen, dafür am Dienstag geöffnet:
Montag:
07.30 - 11.00 Uhr & 16.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:
07.30 - 11.00 Uhr & 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
07.30 - 11.00 Uhr
Gemeindeversammlung
November 2016 – Neues
Datum
Im Zusammenhang mit den Fusionsabklärungen wird die Gemeindeversammlung vom
November 2016 gleichzeitig mit den Versammlungen der Nachbargemeinden Hermrigen und Jens stattfinden. Anstatt am Dienstag, 22. November 2016 findet die Gemeindeversammlung wie folgt statt:

informiert
Wir suchen deshalb dringend Interessierte,
welche uns in Zukunft bei unserer spannenden Aufgabe unterstützen. Wer mehr über
unsere Tätigkeit erfahren möchte meldet sich
bitte bei Sonja Ramseier, Gemeinderätin für
Soziales/Kultur, Tel. 032 323 18 66. Wir
freuen uns über jede Anfrage, denn wir hoffen, dass unsere Gruppe ab September 2016
wieder wie früher aus vier bis fünf Mitgliedern
bestehen wird!
Strandbadsaisonkarten
Merzliger Schulkinder die den Schulverband
Nidau besuchen, dürfen an der Kasse des
Strandbads Nidau eine Saisonkarte für CHF
40.00 kaufen. Hierzu müssen sie einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte) sowie ein Foto mitnehmen. Das Saisonabonnement können sie dann auf der Gemeindeverwaltung
Merzligen vorweisen. Die Gemeinde erstattet
CHF 20.00 zurück.
Mofa-Vignetten
Zur Erinnerung: Besitzerinnen und Besitzer
von Mofas und Elektrovelos können die Mofa-Vignette auf der Gemeindeverwaltung
kaufen.
Freitag, 25. November 2016
Wir suchen…
Das Team Zämeschpiu besteht aus einer
Gruppe von Freiwilligen, welche sich zum
Ziel setzt, Aktivitäten für die Seniorinnen und
Senioren unserer Gemeinde zu organisieren.
Wir laden unsere älteren Dorfbewohnerinnen
und Dorfbewohner zu Seniorennachmittagen
ein und unterstützen die zuständige Gemeinde-rätin bei den von der Gemeinde organisierten Angeboten wie gemeinsamen
Mittagessen, Seniorenreise und Weihnachtsessen. Ab Sommer 2016 besteht unser Team leider nur noch aus drei Personen.
Merzligen Brattig Mai 16
Meldepflicht für Tageseltern
Für Personen die sich allgemein anbieten,
Kinder unter zwölf Jahren gegen Entschädigung regelmässig tagsüber in ihrem Haushalt zu betreuen, besteht eine Meldepflicht.
Pflegeeltern haben sich bei der zuständigen
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
(KESB) zu melden wenn folgende Fälle eintreten:
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Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die26.Gemeindeverwaltung
vom
Mai 2016

Die Betreuung erfolgt gegen Entschädigung (z.B. Geld, Naturalien, Dienstleistungen, etc.)

Die Tätigkeit wird regelmässig ausgeführt.
Aufsicht
Gemäss Art. 7 PVO (Pflegekinderverordnung) untersteht die Tagespflege der Pflegekinderaufsicht. Das heisst, alle gemeldeten
Tagespflegefamilien werden mindestens
einmal jährlich von der für ihre Gemeinde
beauftragten Pflegekinderaufsicht besucht.
Es sei denn die Tageseltern pflegen die Zusammenarbeit mit den Tagesfamilienorganisationen (TFO). Arbeiten Tageseltern mit
diesen Organisationen zusammen, wird die
Aufsicht durch die TFO vorgenommen. Die
Aufsicht durch die Pflegekinderaufsicht der
Gemeinde fällt in diesem Fall weg.
informiert
wurde mit den selbst hergestellten Bambusflöten gespielt…
Anouk Gut (Merzligen), Fabio Fischer (Kappelen) und
Jan Zesiger (Merzligen)
…und aus vollen Kehlen gesungen.
Meldungen
Die Meldungen sind schriftlich an die Kindesund Erwachsenenschutzbehörde, Stadtplatz
33, 3270 Aarberg, Tel. 032 391 23 83 zu
richten. Das entsprechende Meldeformular
finden Sie unter www.jgk.be.ch unter der
Rubrik „Kindes- und Erwachsenenschutz“.
Fragen
Für Fragen steht Ihnen die Pflegekinderaufsicht Ihrer Gemeinde gerne zur Verfügung:
Anna Gfeller, Sozialabteilung Aarberg,
Bahnhofstrasse 12, 3270 Aarberg, Tel. 032
391 25 30.
Kürzlich in Merzligen:
Traumreise mit Eisbär
Anouk Gut (Merzligen) und Sophia Küng (Hermrigen) als Eisbär verkleidet
Den zahlreich erschienen Eltern, Grosseltern
und Gästen hat’s gefallen. Mit einem Eisbären-Apéro fand der Anlass seinen Abschluss.
Text & Fotos: Christine & Oliver Jäggi
Die Bambusflötenschülerinnen und –schüler
von Christine Jäggi-Berger gaben am 7. April
2016 ein Konzert im Gemeindesaal. Sie erzählten musikalisch das Bilderbuch „Traumreise mit Eisbär“ von Lindsay Ward. Dabei
Merzligen Brattig Mai 16
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