Anrechnung der Grundlagenfächer für die Schwerpunktbereichsprüfung 1 Liebe Studentinnen, liebe Studenten, bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung unbedingt die zukünftige Verwaltungspraxis des Prüfungsamtes zur Anrechnungsüberprüfung von Grundlagenfächer auf die Schwerpunktbereichsprüfung! Zukünftig werden die Grundlagenfächer im Schwerpunkt dem Niveau des Hauptstudiums angepasst. Unser Prüfungsamt wird daher ab dem WS 2017 / 2018 auch die grundsätzlich anrechnungsfähigen Grundlagenklausuren der Bonner Zwischenprüfung auf Gleichwertigkeit überprüfen müssen. D.h. Ab dem WS 2017/2018 wird auch ein Bonner ZP-Grundlagenfach nicht mehr ungeprüft für die Schwerpunktbereichsprüfung übernommen. Vielmehr erfolgt die Anrechnungsüberprüfung nach den üblichen Anrechnungskriterien. Die Anerkennung einer Prüfungsleistung erfordert eine Übereinstimmung in allen wesentlichen Elementen der geforderten Prüfungsleistung mit der erbrachten Leistung nach Inhalt und Umfang des prüfungsrelevanten Stoffes sowie Art und Dauer der Prüfung. Die Anrechnungsmöglichkeit hängt dann (sowohl bei Bonner Studierenden als auch für Studienortwechslern) davon ab, ob die Anforderungen an Inhalt/Schwierigkeitsgrad etc. des Bonner SPB-Grundlagenfaches erfüllt sind. Für all jene, die in Bonn die Zwischenprüfung nach Zwischenprüfungsordnung 2009 erfolgreich absolviert und im Rahmen der Zwischenprüfung ein grundsätzlich anrechnungsfähiges Grundlagenfach erbracht haben, gilt daher für die weitere Studienplanung folgendes zu beachten: Sie haben, den einmaligen Antrag auf Zulassung zum Schwerpunkt noch nicht gestellt? Dann beachten sie bitte folgendes: Sollten Sie die Leistung des Grundlagenfachs auf die Schwerpunktbereichsprüfung anrechnen lassen wollen, sollten Sie unbedingt - um eine Gleichwertigkeitsprüfung zu vermeiden - spätestens zu Beginn des SS 2017 den einmaligen Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktbereich stellen und die Anrechnung beantragen. Sie sind bereits nach SPB-PO 2009 zugelassen und werden in die SPB-PO 2015 zwangsweise mit Ablauf der Übergangsfrist umgebucht? Sollten Sie die Leistung des Grundlagenfachs auf die Schwerpunktbereichsprüfung anrechnen lassen wollen, sollten Sie unbedingt - um eine Gleichwertigkeitsprüfung zu vermeiden - in dem Semester der Umbuchung den Anrechnungsantrag stellen. D.h.: 1 • Für diejenigen, die bereits im WS 2016/2017 zwangsumgebucht werden läuft die Frist für den Anrechnungsantrag bis zum 31.01.2017 • für die Gruppe mit Verlängerung der Übergangsfrist bis zum SoSe 2017 und entsprechender zwangsumgebucht im SoSe 2017 läuft die Frist für den Anrechnungsantrag bis zum 30.06.2017. Stand: Mai 2016 / Fachstudienberatung
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