Anrechnung der Grundlagenfächer für die

Anrechnung der Grundlagenfächer für die
Schwerpunktbereichsprüfung
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Liebe Studentinnen,
liebe Studenten,
bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung unbedingt die zukünftige Verwaltungspraxis des Prüfungsamtes zur Anrechnungsüberprüfung von Grundlagenfächer auf
die Schwerpunktbereichsprüfung!
Zukünftig werden die Grundlagenfächer im Schwerpunkt dem Niveau des Hauptstudiums
angepasst. Unser Prüfungsamt wird daher ab dem WS 2017 / 2018 auch die grundsätzlich
anrechnungsfähigen Grundlagenklausuren der Bonner Zwischenprüfung auf Gleichwertigkeit
überprüfen müssen.
D.h. Ab dem WS 2017/2018 wird auch ein Bonner ZP-Grundlagenfach nicht mehr ungeprüft
für die Schwerpunktbereichsprüfung übernommen. Vielmehr erfolgt die Anrechnungsüberprüfung nach den üblichen Anrechnungskriterien. Die Anerkennung einer Prüfungsleistung erfordert eine Übereinstimmung in allen wesentlichen Elementen der geforderten
Prüfungsleistung mit der erbrachten Leistung nach Inhalt und Umfang des prüfungsrelevanten Stoffes sowie Art und Dauer der Prüfung. Die Anrechnungsmöglichkeit hängt
dann (sowohl bei Bonner Studierenden als auch für Studienortwechslern) davon ab, ob die
Anforderungen an Inhalt/Schwierigkeitsgrad etc. des Bonner SPB-Grundlagenfaches erfüllt
sind.
Für all jene, die in Bonn die Zwischenprüfung nach Zwischenprüfungsordnung 2009
erfolgreich absolviert und im Rahmen der Zwischenprüfung ein grundsätzlich
anrechnungsfähiges Grundlagenfach erbracht haben, gilt daher für die weitere
Studienplanung folgendes zu beachten:

Sie haben, den einmaligen Antrag auf Zulassung zum Schwerpunkt noch nicht
gestellt? Dann beachten sie bitte folgendes:
Sollten Sie die Leistung des Grundlagenfachs auf die Schwerpunktbereichsprüfung
anrechnen lassen wollen, sollten Sie unbedingt - um eine Gleichwertigkeitsprüfung
zu vermeiden - spätestens zu Beginn des SS 2017 den einmaligen Antrag auf
Zulassung zum Schwerpunktbereich stellen und die Anrechnung beantragen.

Sie sind bereits nach SPB-PO 2009 zugelassen und werden in die SPB-PO 2015
zwangsweise mit Ablauf der Übergangsfrist umgebucht?
Sollten Sie die Leistung des Grundlagenfachs auf die Schwerpunktbereichsprüfung
anrechnen lassen wollen, sollten Sie unbedingt - um eine Gleichwertigkeitsprüfung
zu vermeiden - in dem Semester der Umbuchung den Anrechnungsantrag stellen.
D.h.:
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Für diejenigen, die bereits im WS 2016/2017 zwangsumgebucht werden
läuft die Frist für den Anrechnungsantrag bis zum 31.01.2017
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für die Gruppe mit Verlängerung der Übergangsfrist bis zum SoSe 2017 und
entsprechender zwangsumgebucht im SoSe 2017 läuft die Frist für den
Anrechnungsantrag bis zum 30.06.2017.
Stand: Mai 2016 / Fachstudienberatung