Fischteichanlage in Geiersberg 28,10 KB

Bezirkshauptmannschaft
Ried im Innkreis
4910 Ried im Innkreis • Parkgasse 1
Geschäftszeichen:
Wa10-84/14-2015
Bearbeiter: Sabine Aigner
Tel: (+43 7752) 912-68441
Fax: (+43 732) 7720-268399
E-Mail: [email protected]
www.bh-ried.gv.at
Wolfgang und Elisabeth Hörandner,
Schernham 1, 4922 Geiersberg;
Fischteichanlage auf Gst.Nr. 2484,
KG. Geiersberg,
Gemeinde Geiersberg;
Wiederverleihung der wr. Bewilligung
Ried im Innkreis, 04. Mai 2016
Kundmachung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Elisabeth und Herr Wolfgang Hörandner haben unter Vorlage eines Projektes um die
Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Fischteichanlage sowie der
hiezu dienenden Anlagen auf dem Gst.Nr. 2484, KG. und Gemeinde Geiersberg
angesucht. Es wird wie ursprünglich bewilligt das Nutzwasser im Ausmaß von max. 3 l/s
aus dem Prambach entnommen und das Überwasser im selben Ausmaß in diesen wieder
abgeleitet.
Die Anlage wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. vom 22.07.1985, GZ.
Wa-205/7-1984, wasserrechtlich bewilligt, wobei diese Bewilligung bis zum 31.12.2015
befristet wurde.
Die näheren Einzelheiten können den bis zum Verhandlungstag beim Gemeindeamt
Geiersberg vorliegenden Projektsunterlagen entnommen werden.
Gemäß den §§ 9 Abs.2, 11 - 15, 21, 30, 32, 33, 50, 98, 105 und 107 des
Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG. 1959), BGBl.Nr. 215 i.d.g.F. und gemäß den §§ 40 bis
44 AVG wird hierüber eine mündliche Verhandlung, verbunden mit einem
Lokalaugenschein anberaumt.
Diese Verhandlung wird am
Donnerstag, den 19. Mai 2016, um 11:00 Uhr
am Gemeindeamt Geiersberg eröffnet werden.
DVR: 0069337
Zur Verhandlung bringen Sie bitte diese Verständigung mit. Für Sie bestimmte Vermerke
finden Sie gegebenenfalls auf der Verständigungsliste.
Sie können zur Verhandlung selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter
muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Die Vollmacht
ist mit Euro 14,30 zu vergebühren. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen,
wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von
Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren
Vertretungsbefugnis besteht.
Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen.
Als Antragsteller beachten Sie bitte: Die Verhandlung kann in Ihrer Abwesenheit
durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden, wenn Sie die Verhandlung versäumen
oder Ihr Vertreter diese versäumt. Wenn Sie aus wichtigen Gründen nicht kommen können,
teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.
Als Partei oder Beteiligter beachten Sie bitte: Einwendungen, die Sie nicht spätestens am
Tag vor der Verhandlung der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung
vorbringen, werden nicht berücksichtigt. Nach § 42 Abs.1 AVG hat die Versäumung der
Frist zur Erhebung von Einwendungen den Verlust der Parteistellung zur Folge. Eine
persönliche Ladung ergeht nur an den Antragsteller, berührte Grundeigentümer, im
Wasserbuch eingetragene Wasserberechtigte und Fischereiberechtigte. Für alle anderen
Parteien sowie die sonstigen Beteiligten gilt der Anschlag der Kundmachung in der
Gemeinde als Ladung. Diesbezügliche Angaben sind, soweit im Projekt namhaft gemacht,
diesem zu entnehmen.
Einsicht in die aufliegenden Unterlagen kann während der Amtsstunden beim
Gemeindeamt Geiersberg genommen werden.
Die näheren technischen Einzelheiten, insbesondere die Lage der Anlagen etc. sind in den
zur Einsicht aufliegenden Projektsunterlagen dargestellt.
Diese Kundmachung ist bis zum Verhandlungstermin auch auf der Homepage der
Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. (http:/www.bh-ried-gv-at unter Kundmachungen der
Anlagenabteilung) abgespeichert.
Hinweis:
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis, Parkgasse 1, 4910
Ried im Innkreis, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an.
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