Mehrfachantrag - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung

Antragsteller (Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung)
BY
Betriebsnummer
09
Straße, Hs.-Nr, Ortsteil
Geburtsdatum* (TT/MM/JJJJ)
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail-Adresse
Fax
Mobil / weitere Telefonnummern
* Gründungsdatum bei Personengesellschaften bzw.
juristischen Personen
An das
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Antragsendtermin: 17. Mai 2016
Mehrfachantrag 2016
Ich beantrage hiermit:
01
Zutreffendes bitte ankreuzen  !
Basisprämie durch Aktivierung der Zahlungs­ansprüche und
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
(Greeningprämie) 200
Umverteilungsprämie für aktivierte Zahlungsansprüche 158
Zahlung für Junglandwirte für aktivierte Zahlungsansprüche 201
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 03
Auszahlung 2016 für: • Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
• Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) 
04
Prämie für Sommerweidehaltung (Weideprämie)
203
Anlagen
Flächen- und Nutzungsnachweis
(FNN) mit Betriebsdatenblatt (Anlage 1)
Viehverzeichnis (Anlage 2)
Auszug aus der Digitalen Feldstückskarte (FeKa) (Anzahl: _________ )
Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/betriebliche Veränderungen
Angaben zur KULAP-Maßnahme „Sommerweidehaltung (Weideprämie)“ im Jahr 2016
StMELF – P2/352-02.2016
• Die Angaben in diesem Antrag und seinen Anlagen sind die Grunddaten für alle oben genannten Fördermaßnahmen
im Jahr 2016.
• Vor dem Ausfüllen bitte Broschüren, Merkblätter und Anleitung aufmerksam lesen!
• Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Angaben vollständig sind, alle erforderlichen Anlagen beiliegen
und er rechtzeitig, spätestens bis zum Antragsendtermin 17. Mai 2016 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(AELF) eingereicht wird. Verspätet eingegangene Anträge und Anlagen führen zu Kürzungen oder Verlust der Förderung.
 Für Antragsteller, die ausschließlich am VNP teilnehmen, sind im weiteren Antrag nur die Abschnitte A,
B 7 und C maßgeblich, einschließlich Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) und ggf. Viehverzeichnis.
–1–
A 1.Stammdaten
Bankverbindung:
Kontoinhaber Name der Bank
IBAN BIC _____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
_____________________________________________
Rechtsform:
Zuständiges Finanzamt für die Festsetzung der Einkommensteuer:
_____________________________________________
Betriebsadresse, falls diese von der Postanschrift (vgl. Seite 1) abweicht:
____________________________________________________________________________________________
19
Name, Vorname; Ortsteil, Straße, Hs.-Nr.; PLZ, Ort
Weitere Betriebsstätten:
Abweichend von der auf Seite 1 bzw. oben genannten Betriebsadresse werden Tiere auch an folgenden Standorten
gehalten:
______________________________________________________
Betriebsnummer
Straße, Hs.-Nr., PLZ, Ort
______________________________________________________
Betriebsnummer Straße, Hs.-Nr., PLZ, Ort
______________________________________________________
Betriebsnummer Straße, Hs.-Nr., PLZ, Ort
Bei weiteren Betriebsstätten bitte Beiblatt beilegen.
Angabe der von mir zur Antragstellung bevollmächtigten Person(en):
_________________________________________________________
Name, Vorname, Ortsteil, Straße, Hs.-Nr., PLZ, Ort
Ich bestätige, dass die Adressdaten auf Seite 1 des Antrags und die vorgedruckten Angaben zu den Stammdaten
korrekt und vollständig sind.
ja
nein, die Angaben wurden korrigiert bzw. ergänzt oder in die beigefügte Anlage „Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/betriebliche Veränderungen“ (am AELF und im Internet erhältlich) ­eingetragen. 142
A 2.Allgemeine Angaben
1.
Ich versichere, dass ich
–d
ie meinem Antrag zugrundeliegenden Produktionseinheiten (v. a. Fläche) in eigenem Namen und auf eigene
­Rechnung bewirtschafte,
– alle von mir landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) einschließlich aus der Erzeugung genommenen Acker- und
Dauergrünlandflächen (z. B. NC 591, 592) sowie förderfähigen Landschaftselemente im FNN (Anlage 1)
und alle von mir gehaltenen Tiere im Viehverzeichnis (Anlage 2) angegeben habe.
2.
Nach Abgabe des Mehrfachantrags 2015 bis zum 17. Mai 2016 wurde/wird der Betrieb übernommen, eine Gesell­schaft (z. B. GbR) gegründet/aufgelöst oder der Gesellschaftsvertrag bzw. die Rechtsform geändert
(Betriebsinhaberwechsel – vgl. Merkblatt zum Mehrfachantrag Nr. 1 – gelbe Farbe).
nein
157
ja, es erfolgte/erfolgt eine Betriebsübernahme, Gründung bzw. Auflösung einer Gesellschaft oder Änderung der
Rechtsform. Die Anlage ­„Mitteilung Betriebsinhaberwechsel/betriebliche Veränderungen“ (am AELF und im
Internet erhältlich) ist b
­ eigefügt/liegt am AELF vor.
11
ja, es erfolgte/erfolgt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags
(Eine Kopie des geänderten Vertrags ist beigefügt/liegt am AELF vor.)
114
115 3.
Viehhaltung im Jahr 2015 oder 2016 vorhanden
nein
ja, im beiliegenden Viehverzeichnis (Anlage 2)
wurden die entsprechenden Angaben gemacht
–2–
29
4.
Betriebssitz: Der Betriebssitz meines Unternehmens liegt in Bayern.
5.
nein
18
_______________________ Bundesland Betriebsnummer im Land des Betriebssitzes
Ich bewirtschafte noch andere land- und forstwirtschaft­liche Betriebe (Unternehmen) oder bin an anderen
Betrieben beteiligt, für die ein eigener Antrag gestellt wird.
6.
ja
nein
ja
Der Betrieb wird im ______________
Betriebsnummer
Haupterwerb ggf. Bundesland Nebenerwerb
Beteiligung
10
%
HE13
bewirtschaftet.
Ein Haupterwerbsbetrieb liegt vor, wenn mindestens 0,75 Arbeitskräfte im Betrieb beschäftigt sind und m
­ indestens
50 % des Gesamteinkommens aus dem Betrieb erwirtschaftet werden oder wenn ­mindestens 1,5 Arbeitskräfte im
Betrieb beschäftigt sind.
7.
Ausbringung tierischer Nebenprodukte
Im Jahr 2016 wurden tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte daraus (insbesondere Fleisch- und Knochenmehl, verarbeitetes tierisches Protein; nicht gemeint sind Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist) auf landwirt­
schaftlichen Flächen ausgebracht oder eine Ausbringung ist beabsichtigt.
8.
Aufnahme betriebsfremder organischer Dünger
Im Jahr 2016 wurden betriebsfremde Wirtschaftsdünger oder sonstige organische oder organisch-mineralische
Düngemittel (z. B. Gülle, Klärschlamm, Kompost, Biogas­gärreste, mehr als 2 t/ha LF Stroh im Jahr) aufgenommen
oder eine Aufnahme ist beabsichtigt.
Bei Teilnahme am KULAP:
Das Formular „KULAP-Nährstoff-Saldo“ ist am AELF und im Internet erhältlich. Es ist ausgefüllt und zusammen mit
dem Eingangsbuch für organische Dünger bzw. pflanzliche Produkte (am AELF und im Internet erhältlich) möglichst
bis 1. September 2016 am AELF einzureichen (Notwendigkeit vgl. Merkblatt zum KULAP-Nährstoff Saldo – am AELF
und im Internet erhältlich).
9.
204
55
Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen
Im Jahr 2016 wurde Wasser aus Oberflächengewässern oder Grundwasser zum Zwecke der ­Bewässerung
landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Kulturen entnommen oder eine Entnahme ist beabsichtigt
(vgl. Broschüre „Cross Compliance 2016“ Kapitel II, Nr. 1).
143
10.Hoftankstellen und Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel
uf dem Betrieb ist eine Hoftankstelle oder Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel vorhanden (vgl. Broschüre
A
„Cross Compliance 2016“ Kapitel II Nr. 2).
237
11. Die Angaben zur landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. nutzbaren Fläche (soweit beim VNP/EA ­beantragt) ergeben
sich aus dem FNN (Anlage 1).
Zusätzliche Angaben zur Flächenbewirtschaftung:
Angabe 2016
ha
ar
Gebäude- und Hofflächen,
Wegeland, Park- und Grünanlagen, Ziergärten 14
Wald,
Forstflächen
15
2015
ha
Angabe 2016
ha
ar
Zwischenfrüchte
2015
ha
16
Nicht im FNN ange­ge­bene(s)
Öd- und Unland, Gewässer,
­unkultivierte Moorflächen 17
12. Einwilligung zur Datenabfrage: nur bei Teilnahme an KULAP- oder VNP/EA-Maßnahmen mit Verpflichtungs­beginn vor 2015 notwendig
Ich bin damit einverstanden, dass vom AELF bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Informationen eingeholt werden, ob ich • U
nternehmer im Sinne des ALG (Pflichtmitglied in der Landwirtschaftlichen Alterskasse bzw. von der Beitragspflicht befreit) oder
• Bezieher
einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder einer Land­abgaberente
oder einer Produktionsaufgaberente (FELEG) bin.
Die Angaben werden zur Prüfung der Förderberechtigung benötigt. Die Abgabe dieser Einwilligung ist freiwillig.
Wird die Einwilligung jedoch nicht erteilt, sind entsprechende Nachweise der SVLFG vom Antragsteller vorzulegen. Eine Aus­
zahlung der Förderung ist ohne Nachweise nicht möglich und kann sich dadurch verzögern.
–3–
156
BFördermaßnahmen
1.Angaben zum „aktiven Betriebsinhaber“
(vgl. Merkblatt zum Mehrfachantrag Nr. 3 – gelbe Farbe)
1.1
Außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten
Neben meiner landwirtschaftlichen Tätigkeit betreibe ich oder ein mit mir verbundenes Unternehmen:
dauerhafte Sport- und Freizeitflächen (z. B. Reitplatz, Reithalle, Schwimmbad, Parkanlage, Golfplatz)
einen Flughafen ein Wasserwerk Bergbau i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Bundesberggesetz (hierunter fällt nicht der Abbau von Kies und Sand)
207
205
206
208
beziehungsweise erbringe ich oder ein mit mir verbundenes Unternehmen:
Immobiliendienstleistungen Eisenbahnverkehrsleistungen 210
209
Falls o. g. außerlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden erkläre ich:
Ich bin mit keinem anderen Unternehmen verbunden
Ich bin mit einem oder mehreren anderen Unternehmen verbunden, die entsprechenden Angaben
wurden in der beiliegenden Anlage „Aktiver Betriebsinhaber – verbundene Unternehmen“ gemacht. Ich oder ein mit mir verbundenes Unternehmen üben keine der oben genannten außerlandwirtschaftlichen
Tätigkeiten aus. 1.2
Zusatzangaben zur Prüfung der Bedingung „aktiver Betriebsinhaber“
– In diesem Abschnitt ist immer eine Angabe erforderlich, auch falls keine außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten unter Nr. 1.1 angegeben wurden. Für die Eigenschaft „aktiver Betriebsinhaber“ muss nur eines der
­nachfolgenden Kriterien erfüllt werden.
– Für Betriebe mit Angabe einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit unter Nr. 1.1 gilt:
die nachfolgend genannten Nachweise liegen dem Antrag bei bzw. werden umgehend (spätestens bis
17. Mai 2016) nachgereicht.
– Für Betriebe ohne Angabe einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit unter Nr. 1.1 gilt:
die nachfolgend genannten Nachweise sind nicht dem Antrag beizufügen, jedoch im Falle einer Kontrolle ­
vorzulegen.
221
234
211
Ich und ggf. ein mit mir verbundenes Unternehmen hatten im Jahr 2015 insgesamt einen Anspruch auf die
Gewährung von Direktzahlungen (Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Zahlung für Junglandwirte, ggf. im Rahmen der Kleinerzeugerregelung) vor Abzug von Kürzungen und Sanktionen in Höhe von
m
aximal 5.000 €; keine weiteren Angaben unter Nr. 1.2 erforderlich
212
m
ehr als 5.000 €, und bin aktiver Betriebsinhaber, da meine landwirtschaftliche Tätigkeit nicht unwesentlich
ist, weil
213
ich und ggf. ein mit mir verbundenes Unternehmen mindestens 38 ha beihilfefähige Fläche bewirtschaften
(vgl. Angaben im FNN. Sollen Flächen des verbundenen Unternehmens berücksichtigt werden, sind
diese in der Anlage „Aktiver Betriebsinhaber – verbundene Unternehmen“ anzugeben), keine weiteren
Angaben unter Nr. 1.2 erforderlich.
214
ich und ggf. ein mit mir verbundenes Unternehmen zwar weniger als 38 ha beihilfefähige Fläche bewirtschaften, aber sich die unter Nr. 1.1 angegebene außerlandwirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich
auf das Betreiben eines Reitplatzes bzw. einer Reithalle durch Halter von Equiden (Pferde, Mulis, Esel,
Maultiere, Ponys) bezieht und der GV-Besatz meines Betriebs und ggf. des mit mir verbundenen Unter­
nehmens im Zeitraum von Januar bis April 2016 insgesamt im Durchschnitt höchstens 3,0 GVE/ha beträgt.
Hierzu habe ich die notwendigen Angaben in der beigefügten Anlage „GVE für die Anerkennung als
aktiver Betriebsinhaber“ gemacht.
215
–4–
m
ehr als 5.000 €, und bin aktiver Betriebsinhaber, da die landwirtschaftliche Tätigkeit Hauptgeschäftszweck
216
meines und ggf. eines mit mir verbundenen Unternehmens ist. Hierzu verfüge ich über folgende Nachweise:
Für Betriebsinhaber, die eine natürliche Person sind:
opie meines Bescheids über die Feststellung der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen
K
­Alterskasse und des aktuellen Kontoauszugs über die Beitragszahlung, oder
246
ktueller Auszug aus dem Handelsregister über meine Eintragung als Kaufmann, in dem die Ausübung
a
einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Gegenstand des Unternehmens eingetragen ist.
Soweit ich unter Nr. 1.1 eine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit angegeben habe und ein mit mir verbundenes Unternehmen vorhanden ist, geht der Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit als
Hauptgeschäftszweck für das verbundene Unternehmen aus den Angaben und den dazu erforder­lichen
Unterlagen in der beigefügten Anlage „Aktiver Betriebsinhaber – verbundene Unternehmen“ hervor.
247
Für Betriebsinhaber, die keine natürliche Person (z. B. GbR, eG) sind:
a)
ktueller Auszug aus einem auf gesetzlicher Grundlage errichteten amtlichen Unternehmensregister
a
­(Handelsregister, Genossenschaftsregister) oder aus einem anderen, auf gesetzlicher Grund­lage errichteten amtlichen Register, soweit dieses im Rahmen einer verpflichtenden Eintragung eine Angabe
zum Zweck oder Gegenstand des Betriebsinhabers enthalten muss. In dieser Eintragung muss die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Zweck oder Gegenstand des Betriebsinhabers benannt sein.
Soweit ich unter Nr. 1.1 eine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit angegeben habe und ein mit mir ver­b­undenes Unternehmen vorhanden ist, geht der Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupt­
geschäftszweck für das verbundene Unternehmen aus den Angaben und den dazu ­erforderlichen
­Unterlagen in der beigefügten Anlage „Aktiver Betriebsinhaber – verbundene Unternehmen“ hervor.
233
b) soweit eine in Buchstabe a) genannte Eintragung nicht vorgeschrieben ist:
aktueller
Auszug aus einem auf gesetzlicher Grundlage errichteten amtlichen Unternehmensregister
oder anderem auf gesetzlicher Grundlage errichteten amtlichen Register (z. B. Vereinsregister), der
eine Angabe zur Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Zweck oder Gegenstand des Betriebs­
inhabers enthält.
Soweit ich unter Nr. 1.1 eine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit angegeben habe und ein mit mir ver­
bundenes Unternehmen vorhanden ist, geht der Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupt­
geschäftszweck für das verbundene Unternehmen aus den Angaben und den dazu erforderlichen
­Unterlagen in der beigefügten Anlage „Aktiver Betriebsinhaber – verbundene Unternehmen“ hervor, oder
249
Kopie
des Gesellschaftsvertrags, der Satzung oder einer vergleichbaren Urkunde, in der die Ausübung
der landwirtschaftlichen Tätigkeit als eine Haupttätigkeit oder als ein Geschäftszweck benannt ist.
Soweit ich unter Nr. 1.1 eine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit angegeben habe und ein mit mir ver­
bundenes Unternehmen vorhanden ist, geht der Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupt­
geschäftszweck für das verbundene Unternehmen aus den Angaben und den dazu erforderlichen
­Unterlagen in der beigefügten Anlage „Aktiver Betriebsinhaber – verbundene Unternehmen“ hervor, oder
239
Kopie
des Bescheids über die Feststellung der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alters­kasse und des aktuellen Kontoauszugs über die Beitragszahlung für eines der Mitglieder des Betriebs­
inhabers in Bezug auf seine Tätigkeit im Betrieb des Betriebsinhabers sowie einen Beleg für diese
Tätigkeit.
240
mehr als 5.000 €, und bin aktiver Betriebsinhaber, da ich als natürliche Person entsprechend meinem ­
Einkommensteuerbescheid bzw. der zugrundeliegenden Erklärungen, Belege für das letzte vor der Antrag­stellung liegende Steuerjahr, für das ein solcher Bescheid vorliegt, keine Einkünfte aus außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten gemäß Nr. 1.1 erziele.
241
mehr als 5.000 €, und bin aktiver Betriebsinhaber, der keine unter Nr. 1.1 genannten außerlandwirtschaft­lichen Tätigkeiten ausübt. Ich verfüge jedoch über keinen der o. g. Nachweise. Eine schriftliche
Begründung hierfür habe ich beigefügt.
248
m
ehr als 5.000 €, ich oder ggf. ein mit mir verbundenes Unternehmen üben eine der unter Nr. 1.1 genannten
außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten aus, bin aber trotzdem aktiver Betriebsinhaber, da sich der Betrag der
Direktzahlungen, auf die ich und ggf. ein mit mir verbundenes Unternehmen im jüngsten Steuerjahr ohne
Berücksichtigung eventuell erfolgter Kürzungen und Sanktionen Anspruch hatten, auf mindestens 5 % der
Gesamteinkünfte aus außerlandwirtschaft­lichen Tätigkeiten (ggf. einschließlich eines mit mir verbundenen
Unternehmens) des jüngsten Steuerjahrs beläuft. Das jüngste Steuerjahr ist dabei das letzte Steuerjahr, für
das die entsprechenden Nachweise (z. B. aktuellste Steuerbescheide) vorliegen. Die Anlage „Gesamteinkünfte
aktiver Betriebsinhaber“ ist beigefügt.
217
mehr als 5.000 €, bin aber kein aktiver Betriebsinhaber, da ich oder ggf. ein mit mir verbundenes Unternehmen eine der unter Nr. 1.1 genannten außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, jedoch keiner der
o. g. Ausnahmefälle zutrifft.
218
–5–
2.
Ökologische Landwirtschaft im Gesamtbetrieb bzw. für einzelne Produktions­
einheiten
(vgl. Merkblatt zum Mehrfachantrag Nr. 4 – gelbe Farbe)
Angaben zwingend erforderlich, wenn die Basis- und die Greeningprämie oder die KULAP-Maßnahme A11 bzw.
B10 „Ökolandbau“ beantragt werden.
Ich bewirtschafte im Jahr 2016 meinen gesamten Betrieb ökologisch gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und
Nr. 889/2008.
219
Das Öko-Kontrollblatt aus der Kontrolle 2015 liegt im Original am AELF bereits vor bzw. wird spätestens bis zum
17. Mai 2016 nachgereicht. Das Öko-Kontrollblatt aus der Kontrolle 2016 wird dann nach Erhalt unverzüglich im
Original am AELF eingereicht.
etriebe im ersten Jahr der Umstellung auf den ökologischen Landbau, die bis zum 17. Mai 2016 kein für das Jahr
B
2016 gültiges Öko-Kontrollblatt vorlegen können, müssen für den Erhalt der Greeningprämie bis zum 17. Mai 2016
eine Kopie des Kontrollvertrags mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle vorlegen, der spätestens am Tag der
Einreichung des Mehrfachantrags rechtswirksam abgeschlossen wurde und mindestens den Zeitraum bis zum
31. Dezember 2016 umfasst. Bei Teilnahme an der KULAP-Maßnahme B10 muss jedoch der Kontrollvertrag spätestens am 26. Februar 2016 rechtswirksam abgeschlossen sein. Das Öko-Kontrollblatt aus der Kontrolle 2016 ist dann
nach Erhalt unverzüglich am AELF nachzureichen.
Ich erfülle die o. g. Anforderungen für die ökologische Landwirtschaft nur für folgende Produktionseinheiten:
__________________________________________ (keine Teilnahme an der KULAP-Maßnahme A11 bzw. B10).
Die ökologisch bewirtschafteten Flächen dieser Produktionseinheiten habe ich im FNN mit „OEK“ gekennzeichnet
(Spalte 3 im schriftlichen Verfahren).
Als Nachweis ist eine Kopie der für das gesamte Jahr 2016 gültigen Bescheinigung der privaten Kontrollstelle
gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der Kontrolle 2015 beigefügt bzw. wird bis 17. Mai 2016 nachgereicht.
Eine Kopie der Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der Kontrolle 2016 ist dann nach Erhalt
unverzüglich am AELF nachzureichen.
Betriebe im ersten Jahr der Umstellung auf den ökologischen Landbau, die bis zum 17. Mai 2016 keine für das Jahr
2016 gültige Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 vorlegen können, müssen bis zum 17. Mai 2016
eine Kopie des Kontrollvertrags mit einer in Bayern zugelassenen Kontrollstelle vorlegen, der spätestens am Tag der
Einreichung des Mehrfachantrags rechtswirksam abgeschlossen wurde und mindestens den Zeitraum bis zum
31. Dezember 2016 umfasst. Eine Kopie der Bescheinigung gemäß Art. 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 aus der
Kontrolle 2016 ist dann nach Erhalt unverzüglich am AELF nachzureichen.
Ich verzichte trotz ökologischer Bewirtschaftung meines Betriebs bzw. o. g. Produktionseinheiten auf die Befreiung
von den Greeningauflagen.
3.
220
222
Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen (ZA) aus der nationalen Reserve
(Art. 30 Abs. 6 und 7 VO (EU) Nr. 1307/2013, vgl. Merkblatt zum Mehrfachantrag Nr. 5 – gelbe Farbe)
Die Zuweisung von ZA erfolgt auf der Grundlage der in meinem FNN ausgewiesenen Flächen. Hierfür erfülle ich mindestens
eine der folgenden Bedingungen:
a) Betriebsinhaber, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt (Neueinsteiger)
Ich beantrage die Zuweisung von ZA, da ich meine landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31. Dezember 2013
aufgenommen habe.
183
b) Junglandwirt
Ich beantrage die Zuweisung von ZA, da ich ein Junglandwirt bin und die Voraussetzung für die Gewährung
der Zahlung für Junglandwirte erfülle.
226
ir ist bekannt, dass die Zahl der zuzuweisenden ZA der Zahl meiner im FNN ausgewiesenen beihilfefähigen HektarM
flächen abzüglich der Zahl der ZA, über die ich am 17. Mai 2016 bereits verfüge, entspricht. Im Jahr 2015 habe ich
keinen Antrag auf Zuweisung von ZA gestellt bzw. aus der Antragstellung 2015 wurden mir keine ZA zugewiesen.
Die Anlage „ZA Neueinsteiger/Junglandwirt“ (am AELF und im Internet erhältlich) ist beigefügt.
c) Höhere Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände
Ich beantrage die Zuweisung von ZA für
Flächen, die aufgrund öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen nicht während des gesamten Jahres 2015 beihilfefähig waren, jedoch im gesamten Jahr 2016 beihilfefähig sind.
242
Flächen, die aufgrund eines Falls höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände während des gesamten
Jahres 2015 nicht beihilfefähig waren, jedoch im gesamten Jahr 2016 beihilfefähig sind.
243
Diese Flächen hatte ich im Mehrfachantrag für das Jahr 2015 bereits mit der Absicht angegeben, dafür in dem Jahr ZA
zu beantragen, in dem die Flächen zum ersten Mal beihilfefähig geworden sind. Die Anlage „ZA Höhere Gewalt 2016“
ist beigefügt.
–6–
4. Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Zahlung für ­Junglandwirte
und Kleinerzeugerregelung
(vgl. Merkblatt zum Mehrfachantrag Nr. 6 – gelbe Farbe)
4.1
Basisprämie und Greeningprämie
Basisprämie durch Aktivierung der Zahlungsansprüche
Die mit dem Mehrfachantrag erfassten Daten, insbesondere die im FNN mit „B“ gekennzeichneten Flächen, sowie die mir
am 17. Mai 2016 zur Verfügung stehenden ZA sind Grundlage für die Gewährung der Basisprämie.
Mir ist bekannt, dass für die Aktivierung diejenigen ZA maßgeblich sind, die zum 17. Mai 2016 in meinem Besitz und im
Falle der Übertragung zusätzlich bis 13. Juni 2016 auf meinem Konto in der ZID gebucht sind.
Verfügbarkeit am 17. Mai 2016 und ganzjährige Beihilfefähigkeit
Ich versichere, dass mir alle mit „B“ gekennzeichneten Flächen am 17. Mai 2016 zur Verfügung stehen und diese im
gesamten Kalenderjahr 2016 beihilfefähig sind.
Sofern eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit bereits vor der Antragstellung auf einer beantragten Fläche stattgefunden
hat, habe ich diese in beigefügter Anlage „Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit“ angegeben.
Im Falle, dass diese nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit erst nach der Antragstellung erfolgt, teile ich sie mindestens drei
Tage vorher schriftlich mittels Formblatt „Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit“ mit.
Einhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden
Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichte ich mich grundsätzlich auch zur Einhaltung der Auflagen der dem
Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (vgl. Merkblatt Nr. 6.2 – gelbe Farbe). Bei
Einhaltung dieser Greening­auflagen wird eine entsprechende Greeningprämie gewährt.
Die verbindlichen Angaben zu den Greeningauflagen (Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt und Ökologische
Vorrangflächen) erfolgen im FNN des Mehrfachantrags. Darüber hinaus trifft Folgendes zu:
Mehr als 50 % des Ackerlands neu zugegangen (Art. 44 Abs. 3 c VO (EU) Nr. 1307/2013)
Ich bin von den Verpflichtungen zur Anbaudiversifizierung befreit, da mehr als 50 % meiner als Ackerland gemeldeten
Flächen im vergangenen Jahr von einem anderen Betriebsinhaber gemeldet wurden, und auf dem gesamten Ackerland meines Betriebs im Jahr 2016 eine andere landwirtschaftliche Kulturpflanze als im Jahr 2015 angebaut wird.
227
Der Nachweis (entsprechende Kopie des Vorjahres-FNN für die neu zugegangenen Ackerflächen) ist beigefügt.
Ich habe nach dem 31. Dezember 2014 Dauergrünland außerhalb Bayerns umgebrochen. Die entsprechende
­Genehmigung liegt am AELF bereits vor bzw. ist beigefügt.
228
4.2Umverteilungsprämie
Die mit beihilfefähiger Fläche aktivierten ZA sind auch Grundlage für die Gewährung der Umverteilungs­prämie. Die Zahlung
ist auf 46 ZA begrenzt.
Für den Fall, dass sich mein Betrieb nach dem 18. Oktober 2011 aufgespalten hat oder mein Betrieb aus einer solchen
Aufspaltung hervorgegangen ist, erkläre ich, dass dies nicht einzig zu dem Zweck erfolgt ist, um in den Genuss der
­Umverteilungsprämie 2016 zu kommen.
4.3 Zahlung für Junglandwirte
Die mit beihilfefähiger Fläche aktivierten ZA sind auch Grundlage für die Gewährung der Zahlung für Junglandwirte. Die
Zahlung ist auf die ersten 90 ZA begrenzt.
229
Ich beantrage die Zahlung für Junglandwirte als natürliche Person.
Ich habe mich zum ersten Mal in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niedergelassen
(vgl. Merkblatt 6.4 – gelbe Farbe)
am
Niederlassungsdatum (TT/MM/JJJJ)
Nur falls abweichende Betriebsnummer:
Die erstmalige Niederlassung erfolgte unter nachfolgender Betriebsnummer:
EU-Mitgliedstaat (Angabe, falls nicht Deutschland) ____________________________________
Als Nachweis liegt eine Kopie des Übergabe- bzw. des Pacht- oder Kaufvertrags am AELF bereits vor bzw. wird spätestens
bis 17. Mai 2016 nachgereicht.
–7–
Ich beantrage die Zahlung für Junglandwirte als juristische Person (z. B. GmbH) oder Personengesellschaft
(z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG).
230
Zusätzliche Angaben zu allen Junglandwirten, die eine wirksame und langfristige Kontrolle im ­Unternehmen in Bezug
auf Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken ausüben:
Junglandwirt 1
Junglandwirt 2*)
am
am
Vorname
Name
Erstmalige Niederlassung als
Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb, zu­
sätzlich Betriebsnummer (BN)
dieses Betriebs,
EU-Mitgliedstaat
(Angabe, falls nicht Deutschland)
BN des/der Junglandwirt(e),
falls weiterer ­Betrieb vorhanden,
EU-Mitgliedstaat
(Angabe, falls nicht Deutschland)
Geburtsdatum
*)
Niederlassungsdatum (TT/MM/JJJJ)
BN
Niederlassungsdatum (TT/MM/JJJJ)
BN
EU-Mitgliedstaat:
EU-Mitgliedstaat:
_______________________________________
_______________________________________
BN
BN
EU-Mitgliedstaat:
EU-Mitgliedstaat:
_______________________________________
______________________________________
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
falls weitere Junglandwirte vorhanden, bitte Beiblatt verwenden.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine GbR/OHG.
ie oben aufgeführten Junglandwirte sind Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens.
D
231
Als Nachweis der wirksamen und langfristigen Kontrolle in Bezug auf Betriebsführung, Gewinne und finanzielle
Risiken durch die Junglandwirte (d. h. es dürfen keine der vorgenannten Entscheidungen gegen den Willen der
Junglandwirte getroffen werden) liegt der Gesellschaftsvertrag in Kopie am AELF bereits vor bzw. wird spätestens
bis 17. Mai 2016 nachgereicht (im Falle einer OHG zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister).
Für den Fall, dass kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert:
Ich erkläre, dass kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert und die gesetzlichen Regelungen gelten.
232
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine GmbH, KG.
Die oben aufgeführten Junglandwirte sind Gesellschafter (bzw. im Falle einer KG Komplementäre) und Geschäfts­
führer des Unternehmens. Als Nachweis der wirksamen und langfristigen Kontrolle in Bezug auf Betriebsführung,
Gewinne und finanzielle Risiken durch die Junglandwirte (d. h. es dürfen keine der vorgenannten Entscheidungen
gegen den Willen der Junglandwirte getroffen werden) liegt der Gesellschaftsvertrag und ein aktueller Auszug aus
235
dem Handels­register in Kopie am AELF bereits vor bzw. wird bis spätestens 17. Mai 2016 nachgereicht.
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine andere Unternehmensform. Die erforderlichen Nachweise
(Kontakt mit dem AELF aufnehmen) der wirksamen und langfristigen Kontrolle in Bezug auf Betriebsführung,
Gewinne und finanzielle Risiken durch die Junglandwirte (d. h. es dürfen keine der vorgenannten Entscheid­ungen gegen den Willen der Junglandwirte getroffen werden) liegen dem AELF bereits vor bzw. werden spätestens
bis 17. Mai 2016 nachgereicht.
236
4.4­Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung
Die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung bezieht sich auf alle unter Nr. 4.1 bis 4.3 genannten Direktzahlungen.
Mir ist bekannt, dass
• die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nur einmalig mit dem Mehrfachantrag 2015 erklärt werden konnte.
Ob ein Betrieb an der Kleinerzeugerregelung teilnimmt, ist dem Bescheid zu den Direktzahlungen 2015 und dem
Betriebsdatenblatt 2016 zu entnehmen,
• bei Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung die von mir beantragten Direktzahlungen auf einen Gesamtbetrag von
höchstens 1.250,00 € pro Jahr begrenzt werden,
• ich die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung in nachfolgenden Antragsjahren im Rahmen der Mehrfachantrag­
stellung widerrufen kann, jedoch dann ein Wiedereinstieg nicht mehr zulässig ist.
Ich widerrufe die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung mit Wirkung ab dem Jahr 2016
244
Ich beantrage die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung, da ich als Erbe bzw. im Rahmen der vorweggenommenen
Erbfolge alle ZA von folgendem an der Kleinerzeugerregelung teilnehmenden Betriebsinhaber erhalten habe (Art. 64
Abs. 3 UAbs. 2 VO (EU) Nr. 1307/2013):
245
__________________________________________
(Name des Betriebsinhabers) (Betriebsnummer)
Die entsprechenden Nachweise (Kopie Erbschein bzw. Übergabevertrag oder langfristiger Pachtvertrag, aus dem sich
die vorweggenommene Erbfolge ergibt) sind beigefügt bzw. werden bis spätestens 17. Mai 2016 nachgereicht.
Ich erkläre, dass ich nicht nach dem 18. Oktober 2011 die Bedingungen künstlich geschaffen habe (z. B. durch Betriebs­
teilung), die es ermöglichen, die Kleinerzeugerregelung in Anspruch zu nehmen.
–8–
5. Angaben für Hopfenerzeuger
(vgl. Merkblatt für Hopfenerzeuger, am AELF oder im Internet erhältlich)
Im FNN sind die von mir bewirtschafteten Hopfenflächen mit dem Nutzungscode 856 sowie den jeweils angebauten
Hopfensorten entsprechend dem „Merkblatt für Hopfenerzeuger“ angegeben.
Ich gehöre der folgenden Erzeugergemeinschaft für Hopfen an:
60
HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft eG in 85283 Wolnzach
HVG Spalt eG in 91174 Spalt
Ich bin kein Mitglied einer anerkannten Hopfenerzeugergemeinschaft
61
62
Mir ist bekannt, dass die Daten über den Hopfenanbau nicht nur für Förderzwecke, sondern auch erhoben werden
• für Zwecke der Bescheinigung der Herkunft des Hopfens durch den Verband Deutscher Hopfenpflanzer e. V.,
• für Zwecke des Verfahrens über Stützungsregelungen durch die anerkannten Hopfenerzeugergemeinschaften.
6.
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ)
(vgl. Merkblatt zum Mehrfachantrag Nr. 8 – gelbe Farbe)
Die mit dem Mehrfachantrag (insbesondere FNN) erfassten Daten sind Grundlage zur Auszahlung der Förderung.
7.
Auszahlung 2016 für KULAP und VNP/EA (Agrarumweltmaßnahmen)
Die mit dem Mehrfachantrag (insbesondere FNN, Viehverzeichnis) erfassten Daten sind Grundlage zur ­Auszahlung der
Förderung für das Verpflichtungsjahr 2016.
Ich versichere, die mit den Agrarumweltmaßnahmen (AUM) verbundenen Förderkriterien, Verpflichtungen und sonstigen
Auflagen (vgl. Bewilligungsbescheid, maßgebliche Merkblätter) für alle einbezogenen Flächen (einschl. Flächenzugänge)
im Verpflichtungsjahr 2016 einzuhalten.
Angabe nur bei Betriebsinhaberwechsel seit Abgabe des Mehrfachantrags 2015
(vgl. Merkblatt zum M
­ ehrfachantrag Nr. 1 – gelbe Farbe)
Ich beantrage den Eintritt mit allen Rechten und Pflichten in die mit dem bisherigen Betriebsinhaber bestehenden
Zuwendungsverhältnisse.
58
Angabe nur bei Teilnahme am KULAP
57
Eine hofeigene Biogasanlage ist vorhanden.
Angabe nur für Betriebe notwendig, die betriebsfremden organischen Dünger (z. B. Gülle, Klärschlamm, Kompost,
Biogasgärreste, mehr als 2 t/ha LF Stroh im Jahr) oder pflanzliche Produkte (z. B. Silomais, Ganzpflanzen-Silage,
­Zwischenfrüchte oder Kartoffeln) zur Verwertung in Biogasanlagen aufnehmen.
Das Formular „KULAP-Nährstoff-Saldo“ ist am AELF und im Internet erhältlich. Es ist ausgefüllt und ­zusammen mit
dem Eingangsbuch für organische Dünger bzw. pflanzliche Produkte (am AELF und im Internet erhältlich) möglichst
bis 1. September 2016 am AELF einzureichen (Notwendigkeit vgl. Merkblatt zum ­KULAP-Nährstoffsaldo – am AELF
und im Internet erhältlich).
Nur bei Beantragung der KULAP-Maßnahme B60 „Weideprämie“
Die für die Auszahlung notwendigen Angaben zu der/den gewählten Weidegruppe(n), der festgelegten Weidezeit und den
ggf. notwendigen Erklärungen zu Pensionsrindern habe ich in der Anlage „Angaben zur KULAP-Maßnahme “Sommer­
weidehaltung (Weideprämie)“ im Jahr 2016“ gemacht.
Die entsprechende Anlage (am AELF und im Internet erhältlich) ist beigefügt bzw. wird spätestens bis 17. Mai 2016
nachgereicht.
Angabe nur bei Teilnahme an der KULAP-Maßnahme B51 „Mahd von Steilhangwiesen“
Die Zuwendung für B51 „Mahd von Steilhangwiesen“ ist eine Beihilfe, die der De-minimis-Regelung im Agrar­sektor
(VO (EU) Nr. 1408/2013) unterliegt.
Die Anlage „Erklärung über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen (Agrar) durch den Zuwendungs­empfänger“
(am AELF und im Internet erhältlich) liegt am AELF bereits vor bzw. wird bis spätestens 17. Mai 2016 nachgereicht.
–9–
238
C Erklärungen des Antragstellers und Warnung vor Subventionsbetrug
Mir ist bekannt, dass
– die Angaben zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden. Unrichtige, unvollständige und falsche Angaben und das
Unterlassen von Angaben können jedoch zur Ablehnung des Antrags bzw. Rückforderung der Fördermittel führen.
– die Angaben im Antrag und die hierzu vorgelegten Nachweise und Auskünfte subventionserheblich im Sinne des § 264
des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes, § 2 des Subventionsgesetzes sind
und wegen Subventionsbetrug bestraft wird,
• wer über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
• den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.
– das AELF berechtigt ist, zur Bearbeitung des Antrags Auskünfte einzuholen:
• bei der zentralen Datenbank „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HIT)
• bei der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID).
– ich verpflichtet bin, Unterlagen, die für die Bemessung der Förderung von Bedeutung sind, mindestens zehn Jahre
­aufzubewahren; längere Aufbewahrungsfristen nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
– Abtretungserklärungen erst und nur dann wirksam werden, wenn sie dem zuständigen AELF oder der Staatsoberkasse
­Bayern in Landshut schriftlich angezeigt werden.
– ich verantwortlich bleibe für die weitere Einhaltung der Förderbestimmungen im gesamten Kalender- bzw. Verpflichtungsjahr
2016 auch bei Abgabe des Betriebs (ganz oder teilweise) an einen anderen Nutzungsberechtigten.
– der Betriebsinhaber, der für eine Fläche einen Antrag auf Zahlungen stellt, das ganze Kalenderjahr über verantwortlich ist
für die Einhaltung der Cross Compliance Vorgaben auf allen landwirtschaftlichen Flächen des Betriebs. Damit wird bei
Verstößen auf diesen Flächen immer der Antragsteller sanktioniert. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Flächen vor
­Antragstellung übernommen bzw. nach Antragstellung abgegeben wurden. Die Frage, wer ggf. im Innenverhältnis zwischen
Übergeber und Übernehmer für die Sanktion haftet, unterliegt einer zwischen den Parteien zu treffenden Vereinbarung. Ist
der Verstoß allerdings demjenigen anzulasten, der die Fläche vor Antragstellung abgegeben bzw. nach Antragstellung aufgenommen hat, und hat der Flächenabgeber bzw. -aufnehmer für das Jahr 2016 auch einen Antrag auf Gewährung einer
CC-relevanten Beihilfe gestellt, so werden die Sanktionen gegenüber dieser Person vorgenommen.
– die von mir angegebenen Daten nach § 197 Abs. 4 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zur Feststellung der Versicherungspflicht und zum Zwecke der Beitragserhebung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) sowie zur Fest­stellung der Steuerpflicht und zur Steuererhebung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
– ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs von nichtökologischem auf ökologischen
Landbau die Daten über die ökologische Produktion (Flächen/Tiere) neben Förderzwecken auch
•
•
z ur Durchführung des verpflichtenden Kontrollverfahrens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung
(EG) Nr. 889/2008 (EG-Öko-Verordnung mit dazugehöriger Durchführungsverordnung) benötigt, erhoben und gespeichert
werden, und
der für die Umsetzung der EG-Öko-Verordnung und der dazugehörigen Durchführungsverordnung „zuständigen Behörde“
(Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft) und der jeweiligen „Kontrollstelle“ (vgl. Kontrollvertrag) zur Durchführung der
vorgeschriebenen Kontrollen zur Verfügung gestellt werden.
Ich verpflichte mich,
– jede Änderung, die Auswirkungen auf die Förderberechtigung oder Förderhöhe hat, unverzüglich und Fälle höherer ­Gewalt
bzw. außergewöhnlicher Umstände innerhalb von 15 Arbeitstagen dem AELF schriftlich mitzuteilen.
– die in der Internet-Anwendung „iBALIS“ bereitgestellten Informationen mit Geodaten nur für betriebliche Zwecke zu nutzen,
etwaige Ausdrucke nicht als Vorlagen in sonstigen amtlichen Verfahren zu verwenden und die entsprechende Zugangs­
berechtigung (PIN) nicht an Dritte weiterzugeben.
– bei Teilnahme an der AGZ oder an AUM die Öffentlichkeit während des Verpflichtungszeitraums der geförderten Maßnahme
auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union durch Anbringen einer Erläuterungstafel hinzuweisen. Diese
Verpflichtung besteht, sofern die öffentliche Unterstützung bei der AGZ pro Jahr bzw. bei AUM im gesamten Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren jeweils mehr als 10.000 Euro beträgt. Für Zuwendungsempfänger mit einer für gewerbliche Zwecke
betriebenen Internetseite gelten gesonderte Vorgaben. Nähere Informationen sind im „Merkblatt zu den Informations- und
Publizitätsvorschriften“ enthalten.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof, der
Bundesrechnungshof, Prüfungsorgane der Europäischen Union sowie die für die Förderabwicklung, einschließlich
Cross Compliance zuständigen Stellen haben das Recht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung durch
­Besichtigung an Ort und Stelle und durch Einsichtnahme in Bücher, Katasterauszüge und sonstige Belege entweder selbst zu
prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.
Ich versichere, dass ich von den Verpflichtungen und Hinweisen Kenntnis genommen habe, die in den B
­ roschüren „Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland Ausgabe 2015“ und „Cross Compliance 2016“, im Merkblatt zum Mehrfachantrag,
in den Merkblättern zu den beantragten Einzelmaßnahmen sowie in der Anleitung zum Ausfüllen des FNN genannt sind, und
diese Verpflichtungen einhalte bzw. die Fördervoraus­setzungen erfülle. Ich bestätige, dass meine in diesem Antrag und den
Anlagen enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind sowie die Erklärungen im Antrag eingehalten werden.
Ort, Datum
Unterschrift*
* Bei Personengesellschaften, juristischen Personen bzw. Personengemeinschaften
die vertretungsberechtigte Person.
! Bitte überprüfen Sie vor Unterschrift und vor Abgabe des Antrages nochmals gewissenhaft die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben!
– 10 –