Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung Mitteilung Drucksachen–Nr.: 20-0846 Datum: öffentlich 18.05.2016 Aktenzeichen: Beratungsfolge Gremium Datum Sonderausschuss Flüchtlingsunterkünfte und Unterbringung von Wohnungslosen 19.05.2016 Sachstandsbericht zur ökologischen Baubegleitung betreffs Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende im Gleisdreieck Mittlerer Landweg Sachverhalt: Am Mittleren Landweg befindet sich eine Unterkunft für Flüchtlinge mit 780 Wohneinheiten im Bau. Auflage aus den Baugenehmigungen, erteilt am 26.02. und 18.04.2016, ist eine ökologische Baubegleitung mit dem Zweck, die Verletzung des Tötungsverbots gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden. Ein Sachstandbericht (Stand 17.05.2016) zur ökologischen Baubegleitung liegt vor und dieser Vorlage bei. Die zum Einsatz gebrachten Methoden: - Regelmäßige Gebietsbegehung zur Erfassung der Bestandssituation Aufstellung und Betreuung eines Amphibienfangzauns (Amphibien-)Reusenfänge in den Randgräben Auslegen und Kontrolle von Reptilienversteckstrukturen und Einsatz von Lebendfallen Umsetzung der gefangenen Tiere in geeignete Habitatstrukturen erzielten folgende Ergebnisse: Während im Baugebiet im Zuge der ökologischen Baubegleitung keinerlei Arten festgestellt wurden, gab es angrenzend an das Baugebiet faunistische Aktivitäten. Bezüglich der Brutvögel wurden bisher keine Maßnahmen erforderlich. Hingegen registrierte der ökologische Baubegleiter im Zeitraum vom 27.02.-11.05.2016 ca. 240 Amphibienindividuen (davon 184 Teichmolche) und ca. 40 Reptilienindividuen (überwiegend Ringelnatter und Seite: 1/2 Waldeidechse), die in geeignete Habitate umgesetzt wurden. Festgestellte artenschutzrechtlich relevante Arten wurden lediglich in geringer Individuenanzahl (1-3 Individuen) registriert. Das sind Kammmolch, Moorfrosch, Zauneidechse, Bitterling, Steinbeißer und Vögel. Eine Tötung von Tierindividuen konnte bis dato entsprechend erfolgreich vermieden werden. Der ökologische Baubegleiter weist aufgrund der Funde den angrenzenden Räumen eine hohe Artenvielfalt zu und empfiehlt diese zu erhalten und entwickeln. Dies soll insbesondere mittels Ausweisung eines Naturschutzgebietes erfolgen. Am 17.05.2016 ist ein Entwurf der Verordnung zum NSG „Allermöher Wiesen“ im Bezirksamt zur Stellungnahme eingegangen. Petitum/Beschluss: Der Sonderausschuss nimmt Kenntnis. Anlage/n: --- Seite: 2/2
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