Sommerfreizeiten 2016 im CVJM Stuttgart CVJM Stuttgart | Büchsenstraße 37 | 70174 Stuttgart | 0711/ 1 62 58 - 0 Inhaltsverzeichnis Gemeinsamer Urlaub am Starnberger See| Familien, Alleinerziehende... Magnetsried, Seeshaupt 3 Jungscharlager Mädchen| Mädchen 9 - 13 Jahre Hörschhof, Althütte 4 Jungscharlager Jungen| Jungs 9 - 13 Jahre Hörschhof, Althütte 5 Erlebnis-Freizeit in Ungarn| Jugendliche 14 -17 Jahre Balatonföldvár / Ungarn 6 Geistliche Intensivwoche| Junge Erwachsene Hörschhof, Althütte 7 Ferienbetreuung in den Herbstferien| Kinder 1.- 5. Klasse Gelände der Freien Evangelischen Schule 8 Familienfreizeit an der Nordsee| Familien Texel 9 Türkei Reise: Auf den Spuren des Paulus und der frühen Klöster 10 Fußballcamp 2016 | Kinder und Jugendliche 9 - 16 Jahre Sechelberg, Althütte 12 Ein Formular zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten 17 und 18. Selbstverständlich können Sie Ihre Reise auch online buchen. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.cvjm-stuttgart.de/reisen.html Familien, Alleinerziehende.... Gemeinsamer Urlaub am Starnberger See 17.05. - 24.05. 2016 | Magnetsried, Seeshaupt am Starnberger See Seit vielen Jahren bietet der CVJM eine Woche gemeinsamen Urlaub in den Pfingstferien an. In diesem Jahr werden wir auf dem CVJM Hof Magnetsried am Starnberger See zu Gast sein. Das Haus bietet uns tolle Möglichkeiten für schöne und weniger schöne Tage. Die Umgebung von Magnetsried lädt zum Wandern und Baden ein. Vielfälltige Ausflugsmöglichkeiten nach München mit den Bavaria-Studios und dem Deutschen Museum, ins nahegelegene Allgäu oder auch ins Kloster Andechs stehen uns je Freizeit Nr. 1 nach Wetterlage offen. Wir wollen in den gemeinsamen Tagen einen Rahmen bieten, in denen jede Familie auch eigene Wege gehen kann, um sich zu erholen und zugleich Gemeinschaft und Miteinander erleben. Inhaltllich steht in diesem Jahr der Elternkurs im Mittelpunkt, der neu von Alpha Deutschland herausgegeben wurde. Der Kurs ist für Eltern mit kleineren und größeren Kindern entwickelt. Je nach teilnehmenden Familien werden wir auch beide Kurse anbieten. Für die Kinder bieten wir ein altersgemäßes Kinderprogramm in den Zeiten der Kurse und darüber hinaus an. 3 Urlaub am Starnberger See Ort: Magnetsried, Seeshaupt Zeit: 17.5. - 24.05. 2016 Teilnehmer:Familien, Alleinerziehende, Omas, Opas.... Leitung: Pfr. Andreas Schäffer und Team Leistungen:Unterkunft, Vollverpflegung, Elternkurs, teilweise Kinderbetreuung und Leitung Anreise: Private Anreise, Koordination von Mitfahrgelegenheiten über den CVJM ist möglich Preise: Kinder 0-2 Jahre frei Kinder 3-6 Jahre 160,- € Kinder 7-12 Jahre 200,- € Jugendliche 13-17 Jahre 275,- € Erwachsene 360,- € 3 Mädchen 9-13 jahre JungscharZeltlager für Mädchen 30.07. - 06.08. 2016| Hörschhof Althütte Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Zeugnisse, Streß ohne Ende.... u Und dann ist es endlich soweit: Sommerferien! Wie kann man besser in die Ferien starten, als mit einer Woche voller guter Laune, tollen Mädels, witzigen Aktionen und jeder Menge Spaß? Wir wollen dieses Jahr den Hörschhof in vollen Zügen genießen: Da steht Sterne gucken, Lagerfeuer, Stockbrot, Nachtgeländespiele und vieles mehr auf dem Programm. Du hast noch nie unter freiem Himmel geschlafen? ...dann wird es aber Zeit! Freizeit Nr. 2 Außerdem gibt es natürlich jede Menge Jungscharzeltlager Mädchen Zeit zum Chillen, kreativ zu sein, Dich in Ort: Hörschhof / Althütte der Küche auszuprobieren und auch Zeit: 30.07. - 06.08. 2016 die Wasserschlachten werden nicht zu Alter: Mädchen 9 - 13 Jahre kurz kommen.... Kontakt: Annika Weippert Leistungen: Unterkunft im Zelten, Verpflegung, Programm und Leitung Anreise: eigene An- und Abreise Preis: 149,- € (Nichtmitglieder bezahlen 10,- € mehr) Antrag auf Zuschuss über den CVJM möglich. Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Und das Beste, Jesus ist mit am Start. Vormittags gibt es Geschichten rund um die Bibel. Was das mit Dir zu tun hat? Wir wollen es gemeinsam rausfinden. Bist Du dabei? Wir freuen uns sehr auf Dich und Deine Freunde. 4 Jungs 9 - 13 Jahre Jungscharzeltlager Jungen 07.08. - 13.08. 2016| Hörschhof Althütte Uff. Endlich Sommerferien. Und was gehört zu richtigen Ferien wie die Kerzen zum Adventskranz? Das Jungscharlager auf dem Hörschhof. Mitten im Welzheimer Wald. Dort wo sich normalerweise Fuchs und Hase Gute Nacht sagen, tobt in der Sommerferien der Bär: Fußballspielen, Wasserschlachten, Bogenschießen, Lagerfeuer, spannende Geschichten und vieles vieles Freizeit Nr. 3 mehr machen das Jungscharlager auf Jungscharzeltlager Jungen dem Hörschhof aus. Natürlich werden uns auch Geschichten aus der Bibel in diesen Tagen begleiten und wir werden im Glauben ganz praktische Erfahrungen mit Gott machen können. Auch in diesem Jahr werden wir wieder mit unseren Fahrrädern zum Hörschhof fahren und die Räder zu einem Ausflug an einen Badesee nutzen. Unser bewährtes Mitarbeiterteam freut sich auf viele alte HörschhofFans und jede Menge neue Gesichter. 5 07.08. - 13.08.2016 Zeit: Leitung: Pfr. Andreas Schäffer Teilnehmer: Jungs 9 - 13 Jahre min. 15 Personen Leistungen: Unterkunft in Zelten, Vollver pflegung, Programm, Leitung Anreise: Anreise mit dem Fahrrad ab CVJM. Gepäck wird transpor tiert. Besenwagen für müde Fahrer. Eigene Rückreise Preis: 149,- € Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr Antrag auf Zuschuss über den CVJM möglich. Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. 5 Jugendliche 14-17 Jahre Erlebnis-Freizeit in Ungarn 05.-18.08.2016 | Balatonföldvár / Ungarn In diesem Jahr machen wir uns auf in ein spannendes Land im Herzen Europas, das quasi über eine Schön-Wetter-Garantie verfügt: Es geht nach Ungarn, in das sonnenreiche Land mit dem größten See Mitteleuropas – dem Balaton. Genau dorthin zieht es uns: Nämlich in den schönen Ort Balatonföldvár, direkt am See, wo sich unser großes und wunderschönes Haus mit seinem großzügigen Außengelände befindet. In diesem Haus am See steht einer unvergesslichen Zeit eigentlich nichts im Weg! Wir wollen gemeinsam allen Schul- und Alltagsstress hinter uns lassen und die Zeit voll auskosten und genießen: Wir werden im See baden, am Stand in der Sonne chillen, Beachvolleyball Freizeit Nr. 4 spielen, bei legendären Challenges und Freizeit für Jugendliche actionreichen Geländespielen abgehen, Ort: Balatonföldvár / Ungarn das Abenteuer suchen, zur Ruhe Zeit: 05.-18.08.2016 kommen, am Lagerfeuer sitzen und Leitung: Sophie Lutz mit Team singen, den Sternehimmel bestaunen, Teilnehmer: Jugendliche von 14-17 Jahren und natürlich auch einen Ausflug in Mindestens 15 Personen bis 15. das „Paris des Ostens“, nämlich nach Mai 2016 Budapest machen: Diese Metropole Leistungen:An- und Abreise im Reisebus, mit ihren wunderschönen Gebäuden, Übernachtungen im Freizeithaus, prachtvollen Boulevards und lebendigen Vollpension, Programm, Cafés dürfen wir uns natürlich nicht Ausflug nach Budapest, entgehen lassen. - Alles in allem wollen Auslandskrankenversicherung wir also einfach ein Stück Himmel auf Preis: 589 € Erden erleben! Dafür werden wir uns Nicht-Mitglieder bezahlen 10 € mehr. bewusst Zeit nehmen, um auch auf die Antrag auf Zuschuss über den CVJM möglich Suche nach dem zu gehen, was Gott uns Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und zu bieten hat. Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Bist du dabei? Das wäre natürlich extrem Mitteln des Landes Baden-Württemberg. nice! 6 Junge Erwachsene Geistliche IntensivWoche 21.08.-27.08.2016| Hörschhof, Althütte In der Mitte des Sommers für eine Woche raus kommen, bei sich, bei Gott, bei gleichaltrigen Weggefährten sein – das und mehr ist die geistliche Intensivwoche. Abseits der Stadt genießen wir die Natur, einen einfachen Lebensstil, gehaltreiche Impulse für unseren Glauben und Zeit zum Singen, Beten, Austauschen und Nachdenken. Wir erwarten, dass Gott diese Zeit nutzen wird, um uns zu begegnen, zu ermutigen und herauszufordern, damit wir für den Alltag als Christ gestärkt werden. Diese Erfahrungen werden uns zu einer besonderen Gemeinschaft auf Zeit verbinden und neue Perspektiven eröffnen. Darüber hinaus dürfen wir uns auf ausgedehnte Spaziergänge, das Kicken in der Sommersonne, Wasserschlachten, Lagerfeuer, Wellness für die Seele und vieles mehr freuen. Stellt sich nur noch die Frage, ob du ein Teil davon sein willst!? Die Freizeit beginnt am Sonntagabend mit dem Abendessen um 18.30 Uhr und endet am darauf folgenden Samstag nach dem Mittagessen und Putzen gegen 15.30 Uhr. Für unser leibliches Wohl sorgt ein Küchenteam, das von uns unterstützt wird. Untergebracht sind wir in Zelten. 7 Freizeit Nr. 5 Geistliche Intensivwoche Ort: Hörschhof/Althütte/Deutschland Zeit: 21.-27.08.2016 Alter: Junge Erwachsene ab 18 Jahre Leitung: Markus Witzgall und Team Leistungen: Unterkunft im Zelt, Verpflegung, Programm und Leitung Anreise: mit eigenem PKW, Fahrgemeinschaften oder S-Bahn bis Maubach Preis: 45,- €, ab 27 Jahre: 54,- € Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. 7 Schulkinder 1.-6. Klasse Ferienbetreuung in den Herbstferien 2016 31.10. - 04.11.2016| Gelände der FES, Stuttgart-Möhringen Hast du davon geträumt einmal die ganze Schule für Dich zu haben? Hast Du davon geträumt einmal in die Schule zu gehen und nichts lernen zu müssen? Hast Du schon einmal davon geträumt, in der Schule nur Spaß zu haben und gaaaanz viel Zeit zum Spielen, Lachen und Toben? Wenn Du davon geträumt hast, kann Dein Traum schnell wahr werden. Wir laden Dich ein, mit unserem Mitarbeiterteam tolle Herbstferien auf dem Gelände der FES in Stuttgart-Möhringen zu Freizeit Nr. 6 verbringen. Da die Lehrer zu Hause Ferienbetreuung im Herbst 2016 bleiben, haben wir die Schule für uns FES Stuttgart-Möhringen und werden die Zeit richtig genießen. Zeit: 31.10. - 04.11.2016 Montag und Mittwoch bis Freitag jeweils 8:00 - 15:30 Uhr Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse) Leitung: Pfr. Andreas Schäffer und Team Leistungen: Mittagessen und Zwischenmahlzeit, Ausflug mit Reisebus, Programm und Leitung Anreise: Private Anreise Preis: 70 € pro Teilnehmer Wir spielen, singen und lachen. Wir toben und freuen uns über coole biblische Geschichten. Sicher werden wir auch einen Ausflug machen und gemeinsam einiges erleben. Wir freuen uns mit Dir auf schöne, erholsame und aktionsreiche Herbstferien. Noch cooler wird es, wenn du einfach Deine Freunde mit bringst. 8 Familien und Ehepaare Gemeinsame Urlaubstage 19.08. - 02.09. 2016 | Insel Texel, Holland Zeit haben für das Wort Gottes – Als Familie oder zusammen mit anderen etwas erleben – die Nordsee genießen oder durch Wald und Dünen wandern – über die Insel radeln oder durch Dörfer bummeln – ausruhen oder etwas unternehmen… … wer diese Dinge sucht, ist bei den gemeinsamen Urlaubstagen auf der Insel Texel genau richtig. Jede Familie bewohnt ihren eigenen Bungalow und versorgt sich dort selbst. Alle zwei Tage treffen wir uns zur Bibelarbeit. Ansonsten kann jeder nach seinen Bedürfnissen die Zeit auf der Insel gestalten. Texel bietet vielfältige Möglichkeiten. Die Freizeit wird von der Christlichen Bäcker- und Konditorenvereinigung, Landesverband Württemberg angeboten. Info und Anmeldung über: Gerhard und Margret Lieb Wagenburgstraße 118, 70186 Stuttgart Tel. 0711/487712; eMail: [email protected] 9 CBKV Familienfreizeit Zeit: 19. August- 2. September 2016 (Verlängerung bis 9. September 2015 möglich) Leitung: Gerhard und Margret Lieb, Johannes Lieb Kosten: 1300 EUR bis 1450 EUR, je nach Ausstattung des Bungalows Leistungen: Leitung, Organisation und Unterkunft Anreise: privat Plätze: 10 Familien 9 Erwachsene Auf den Spuren von Paulus und der frühen Klöster 15. - 22.10. 2016 | von Galatien über Kappadokien nach Antalya 1.TAG: ANKUNFT Anreise nach KAYSERİ. Empfang durch Ihre Reiseleitung und Transfer zum Hotel. Abendessen und Übernachtung in 4* Hotel Kapadokya Lodge in Kappadokien. 2.TAG: ROTES TAL- GÖREME Heute fühlen Sie sich wie in eine Mondlandschaft versetzt. Zunächst unternehmen Sie eine 2-stündige Wanderung durch das ROTE TAL, wo Sie die unterschiedlichen Kegelformatıonen und die vielfältige Farbenwelt des Kappadokıens bewundern Freizeit Nr. 8 können. Das auf einem imposanten FelRundreise Zentral-Türkei senblock gegründete ÇAVUŞİN, gibt für Zeit: 15. Oktober - 22. Oktober 2016 Fotoliebhaber unvergeßliche Momente. (Verlängerung zum Badeurlaub Das GÖREME-Freilichtmuseum (UNESCO möglich) Kulturerbe) verfügt über eine Vielzahl von Leitung: Pfr. Andreas Schäffer Höhlenkirchen mit gut erhaltenen Fresken, Kosten: 969 EUR , EZzuschlag 185 EUR die Szenen aus dem Alten und Neuen TeLeistungen: 7 Übernachtungen in 4* und stament aufweisen. 5* Hotels mit HP, Doppelzimmer mit WC und Bad/Dusche, Eintritte laut Programm, Reiseleitung Herr Ünal Güven, Moderner, klimatiisierter Bus, Park- und Mautgebühren, örtliche Steuer. Teilnehmer: 20 Personen Durchführung und Anmeldung erfolgt über das Reisebüro Langjahr. 3.TAG: IHLARA -DERINKUYU Heute entdecken Sie die Höhlen, Kirchen und die Gänge der unterırdıschen Städte, in denen etliche Generationen Zuflucht suchten. Die bekannteste dieser Art ist DERINKUYU, das mehrere Etagen in die Tiefe reicht. Vor dem Besuch bekommen Sie aus 10 Erwachsene erster Hand die Entdeckungsgeschichte erzählt. Sie besichtigen die Wohnräume, die Vorratskammern und das ausgeklügelte Belüftungssystem. Danach führt Ihre Reise nach IHLARA-TAL, eine Art Canyon, der sich inmitten einer festen Basaltschicht durch das Wasser des Melendiz-Flusses ausschlagen ließ. Eine Wanderung von ca. 2 Std ist in der Schlucht vorgesehen. Heute haben Sie die Gelegenheit, den Tänzen der DERWISCHE zuzuschauen. 4. TAG : SOGANLI TAL - SINASSOS Unser heutiges Ziel ist eine Klosteranlage namens KEŞLİK. Der ruhige Ort versetzt uns in die Zeit der Mönche zurück und gibt uns ein Bild des ehemaligen Mönchslebens. Weiter geht es nach SOĞANLI, wo vom 9. bis 13. Jhd zahlreiche Kirchen entstanden. Hier handelt es sich um einen Zufluchtsort der Christen vor den Heiden und Arabern. In SINASOS werfen Sie einen Blick in das Leben der Christen, die wegen des Völkeraustausches in den 20‘er Jahren ihre Heimat verlassen mußten. 5.TAG: KAPPADOKIEN-KONYA (IKONION) Vor dem Frühstück können Sie die Gelegenheit nutzen, das Gebiet mit einer BALLONFAHRT aus der Luft zu betrachten. Ein echtes Highlight! (Fakultativ buchbar vor Ort € 150,-) Nach einem langem und gemütlichem Frühstück fahren Sie nach Konya, das alte IKONION (Apg 14,1-5 und 21). Die Stadt der heiligen THEKLA , die Schülerin des Paulus. Mit Barnabas verkündete er dort das Evangelium. Sie besuchen das Museum von MEVLANA, eines der größten Mystıker jener Zeit und Kloster der tanzenden Derwısche. Sie besuchen auch die Paulus-Kirche in KONYA. Abendessen und Übernachtung in 4* Hotel Dündar in Konya. 6.TAG: PERGE - ANTALYA Über die Höhenzüge des TAURUS fahren Sie nach PAMPHILIEN (Apg 13,13-15), wo PAULUS mit der Verkündigung des Evangeliums anfing. Das antike PERGE, weist mit ihrer Kolonadenstraße, das Stadion, die römischen Thermen etc. eine imposante Vergangenheit auf. Bummel durch die Altstadt von ANTALYA. Abendessen und Übernachtung in 4* Hotel La Boutique. 7. TAG: FREIER TAG Freier Tag zur Verfügung oder Halbtagesausflug nach ASPENDOS. Besichtigung des besterhaltenen Römischen Theaters, die gewaltigen Aquädukte und selchukische Brücke. (Fakultatıv buchbar € 35,-) 8.TAG: RÜCKFLUG Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland oder Verlängerung in einem Badehotel. J 11 Mädchen und Jungszu9 bis Jahre Wichtiger Hinweis Ihrer16Reise Fußballcamp 2016 16.- 21.05. 2016| Sechselberg, Schwäbischer Wald Auch dieses Jahr stellen wir uns der Herausforderung und einer Woche voller Action, Training, Fußballspiele, Geländespiele, Fangesänge und Spaß! Wir sind im Freizeitzentrum in Sechselberg und können auf dem Fußball-Vereinsgelände trainieren. Unser großes Trainerteam möchte dich in deinen fussballerischen Fähigkeiten und deiner Beziehung zu Jesus fördern. Dafür haben wir das Camp in zwei Altersgruppen aufgeteilt: Talentschmiede von 9-12 Jahren und Profianwärter von 13-16 Jahren! Diese Freizeit bietet die Api-Jugend zuFußballcamp 2016 sammen mit dem CVJM Stuttgart an. Freizeitzentrum Sechselberg/Althütte Zeit: 16.- 21.05. 2016 Teilnehmer: Jungs und Mädchen 9-12 Jahre: Talentschmiede Jungs und Mädchen 13-16 Jahre: Profianwärter Leitung: Stefan Kuhn, Annette Rachinger und Team Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt (bitte bei Anmeldung angeben), Verpflegung, Versicherung, Programm und Leitung Anreise: Private Anreise Preis: 165 € im Zelt 195 € im Haus Nähere Infos und die Anmeldung findest du auch auf unserer Homepage: www.das-fussballcamp.de Anmeldung: auf www.das-fussballcamp.de Die Apis – Annette Rachinger Furtbachstr. 16a, 70178 Stuttgart Telefon 0711/96001-34; Fax: -11 E-Mail: [email protected] 12 Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 13 Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben ist. 3.2. Der Reisepreis ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist. 3.4. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.5. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise-leistung folgende pauschale Entschädigung zu:Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % 14 Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen 15 Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch 16 Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend. Bitte freimachen! Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins überwiesen. Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift des Teilnehmers An den CVJM Stuttgart e.V. Büchsenstraße 37 70174 Stuttgart Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im CVJM verwendet und nicht weitergegeben. Bitte trennen Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend. Bitte freimachen! Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins überwiesen. Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme. Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Unterschrift des Teilnehmers Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im CVJM verwendet und nicht weitergegeben. An den CVJM Stuttgart e.V. Büchsenstraße 37 70174 Stuttgart Anmeldung für Einzelpersonen (bitte Rückseite beachten) Zur Freizeit Nr. Rechnungsempfänger: in (bei Teilnehmern unter 18 Jahren bitte Erziehungsberechtigte Person angeben) Teilnehmer: Vorname Familienname Vorname: Geb.-datum Geb.-datum Straße Straße PLZ / Ort PLZ/ Ort Tel. Tel. E-Mail E-Mail Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste erscheinen: ja nein ja nein Vegetarier: Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein Mitglied im CVJM Stuttgart e. V. Besondere Hinweise: ja nein Nachname: Stgt. Bonuscard-Nr.: Anmeldung für Familien (bitte Rückseite beachten) Zur Freizeit Nr. in Bitte geben Sie eine Rechnungsadresse an Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste erscheinen: ja nein Straße Mitglied im CVJM Stuttgart ja nein Besondere Hinweise: PLZ / Ort Tel. E-Mail Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein Vegetarierja Stgt. Bonuscard-Nr.: Familienname nein Vorname m/w Geb.-datum Beruf / Schule Wichtiger Hinweis zu Ihrer Reise a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013 Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter ist der/das Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V.. Der/Das Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V. ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Christlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V. Büchsenstr. 37 70174 Stuttgart (0711) 16258 - 0 (0711) 16258 - 55 19 Der CVJM Stuttgart 1844 wurde der Christliche Verein Junger Menschen - CVJM - von George Williams in London gegründet. Er hatte das Ziel, jungen Menschen in der Großstadt Lebensorientierung zu geben. Im eigenen Vereinshaus erfuhren sie Lebenshilfe und Unterweisung durch die Bibel. Aus dieser Idee entstand in wenigen Jahren eine weltweite Bewegung. Vor über 150 Jahren, 1861 wurde der CVJM Stuttgart gegründet. Das Anliegen war auch hier, jungen Menschen Gemeinschaft und christliche Prägung zu geben. Der CVJM ist offen für Menschen aus allen sozialen und konfessionellen Richtungen. Er ist ein freies Werk mit ca. 550 Mitglieder und Freunden, die seine Arbeit mittragen und finanzieren. 1855 trafen sich in Paris junge Männer aus verschiedenen Verbänden und legten die einheitliche Grundlage für alle CVJMs fest. Heute sind in 125 Nationalverbänden 30 Millionen Mitglieder weltweit miteinander verbunden. Der CVJM bietet ein umfangreiches Angebot für alle Alters- und Interessengruppen. Die Aktivitäten werden weitgehend von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchgeführt. Leitender Referent Pfr. Andreas Schäffer 1. Vorsitzender Thomas Willmann Stellvertretender Vorsitzender Hans-Martin Schimpf Bürozeiten der Verwaltung Di–Fr: 09:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr Bankverbindung IBAN: DE46600501010002025461 BIC: SOLADEST600 BW-Bank Konto-Nr. 2 025 461 BLZ: 600 501 01 E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner Claudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 [email protected] Pfr. Andreas Schäffer Tel. 0711 162 58-40 [email protected] Sophie Lutz Tel. 0711 162 58-41 [email protected] Markus Witzgall Tel. 0711 162 58-45 [email protected] Impressum CVJM Stuttgart e.V. Redaktion: Andreas Schäffer Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart Gestaltung: Marius Müller und Andreas Schäffer Telefon 07 11 162 58-0 Fax 07 11 162 58-55 E-Mail [email protected] Homepage www.cvjm-stuttgart.de Druck: Gemeindebrief Druckerei 20
© Copyright 2025 ExpyDoc