Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter Qualifizierter Back Office-Mitarbeiter Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Eurex Clearing AG Mai 2016 © Eurex Clearing 2015 Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) sowie die Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds) und die Eurex Repo GmbH (Eurex Repo) sind gemäß deutschem Recht eingetragene Kapitalgesellschaften. Die Eurex Zürich AG ist eine gemäß schweizerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die Clearstream Banking S.A. (Clearstream) ist eine gemäß luxemburgerischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft. Die U.S. Exchange Holdings, Inc. und die International Securities Exchange Holdings, Inc. (ISE) sind gemäß amerikanischem Recht eingetragene Aktiengesellschaften. Die Trägergesellschaft der Eurex Deutschland ist die Eurex Frankfurt AG (Eurex). Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG werden nachfolgend als die „Eurex-Börsen” bezeichnet. Das gesamte geistige Eigentum, geschützte und andere Rechte sowie Rechtsstellungen an dieser Publikation und ihrer Thematik (mit Ausnahme bestimmter, unten aufgeführter Handels- und Dienstleistungsmarken) stehen im Eigentum der DBAG und ihrer verbundenen Unternehmen; dazu gehören unter anderem alle Patente, eingetragene Gebrauchsmuster, Urheberrechte, Handels- und Dienstleistungsmarkenrechte. Obwohl bei der Erstellung dieser Publikation angemessene Sorgfalt verwendet wurde, deren Einzelheiten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung richtig und nicht irreführend darzustellen, geben DBAG, Clearstream, Eurex, Eurex Clearing, Eurex Bonds, Eurex Repo sowie die Eurex-Börsen und ihre jeweiligen Angestellten und Vertreter (a) keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf die in dieser Publikation enthaltenen Informationen ab; dies gilt unter anderem für jegliche stillschweigende Gewährleistung der allgemeinen Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung zu einem bestimmten Zweck sowie jegliche Gewährleistung im Hinblick auf die Genauigkeit, Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und sind (b) in keinem Fall verantwortlich oder haftbar für die Verwendung oder den Gebrauch der in dieser Publikation enthaltenen Informationen durch Dritte im Rahmen deren Tätigkeit oder für etwaige in dieser Publikation enthaltene Fehler oder Auslassungen. Diese Publikation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Diese Publikation ist nicht für Werbungszwecke bestimmt, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Information. Alle Beschreibungen, Beispiele und Berechnungen in dieser Publikation dienen lediglich der Veranschaulichung. Eurex und Eurex Clearing bieten Teilnehmern der Eurex-Börsen beziehungsweise Clearing-Mitgliedern von Eurex Clearing Dienstleistungen direkt an. Diejenigen, welche die über die Eurex-Börsen erhältlichen Produkte handeln oder solche Produkte anderen anbieten und verkaufen möchten oder die in den Besitz einer Clearing-Lizenz von Eurex Clearing gelangen möchten, um an dem durch Eurex Clearing angebotenen Clearing-Prozess teilzunehmen, sollten im Vorfeld die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse der für sie anwendbaren Rechtsordnungen sowie die mit solchen Produkten verbundenen Risiken berücksichtigen. Eurex-Derivate stehen derzeit nicht zum Angebot, Verkauf oder Handel in den Vereinigten Staaten oder durch Steuerbürger der Vereinigten Staaten zur Verfügung (Ausnahmen: EURO STOXX 50® Index Futures, EURO STOXX 50® ex Financials Index Futures, EURO STOXX® Select Dividend 30 Index Futures, EURO STOXX® Index Futures, EURO STOXX® Large/Mid/Small Index Futures, STOXX® Europe 50 Index Futures, STOXX® Europe 600 Index Futures, STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods & Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM Futures (EUR & USD), DAX®-/MDAX®-/TecDAX®-Futures, SMIM®-Futures, SLI Swiss Leader Index®-Futures, MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging Markets EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan Index-Futures, TA-25 IndexFutures, Daily Futures auf TAIEX-Futures, VSTOXX®-Futures, Gold- und Silber-Futures sowie Eurex Agrar-, Immobilien- und Zinsderivate). Handels- und Dienstleistungsmarken Buxl®, DAX®, DivDAX®, eb.rexx®, Eurex®, Eurex Bonds®, Eurex Repo®, Eurex Strategy WizardSM, Euro GC Pooling®, FDAX®, FWB®, GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW ® und Xetra® sind eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG. Sämtliche MSCI Indizes sind Dienstleistungsmarken und exklusives Eigentum von MSCI Barra. ATX®, ATX® five, CECE® und RDX® sind eingetragene Handelsmarken der Wiener Börse AG. IPD® UK Annual All Property Index ist eine eingetragene Handelsmarke der Investment Property Databank Limited (IPD) und zur Verwendung durch Eurex für Derivate lizensiert worden. SLI®, SMI® und SMIM® sind eingetragene Handelsmarken der SIX Swiss Exchange AG. Die STOXX® Indizes, die darin enthaltenen Daten und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber, welches unter Lizenz gebraucht wird. Die auf den Indizes basierenden Derivate von Eurex sind in keiner Weise von STOXX und ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. Dow Jones, Dow Jones Global Titans 50 IndexSM und Dow Jones Sector Titans IndexesSM sind Dienstleistungsmarken der Dow Jones & Company, Inc. Alle Derivate auf Grundlage dieser Indizes werden nicht von Dow Jones & Company, Inc. gesponsert, befürwortet, verkauft oder gefördert. Dow Jones & Company, Inc. sichert in keiner Weise die Ratsamkeit eines Handels mit solchen Produkten oder der Anlage in solche Produkte zu. Bloomberg Commodity IndexSM und alle dazugehörigen Sub-Indizes sind Dienstleistungsmarken von Bloomberg L.P. Sämtliche Verweise auf Preise resultierend aus dem Fixing am Londoner Gold- und Silbermarkt erfolgen mit Erlaubnis von The London Gold Market Fixing Limited sowie The London Silver Market Fixing Limited, die der Klarheit halber keine Beteiligung an und keinerlei Verantwortung für einen Basiswert übernehmen, auf den sich Fixing-Preise beziehen könnten. PCS® und Property Claim Services® sind eingetragene Handelsmarken der ISO Services, Inc. Korea Exchange, KRX, KOSPI und KOSPI 200 sind eingetragene Handelsmarken der Korea Exchange, Inc. Taiwan Futures Exchange und TAIFEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Futures Exchange Corporation. Taiwan Stock Exchange, TWSE und TAIEX sind eingetragene Handelsmarken der Taiwan Stock Exchange Corporation. BSE und SENSEX sind Handels- bzw. Dienstleistungsmarken der Bombay Stock Exchange (BSE); alle daraus entstehenden Rechte gesetzlicher oder sonstiger Natur verbleiben vollständig bei der BSE. Jedwede Verletzung derselben bedeutet ein Verstoß nach indischem Recht und internationaler Verträge, die gleichen Sachverhalt betreffen. Die Namen anderer Gesellschaften und Produkte Dritter können die Handels- oder Dienstleistungsmarken ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 104 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Abkürzungen 5 Produkt-Kürzel 7 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test 8 1 Einleitung 1.1 Struktur des Tests, Fragentypen und Bewertung 1.2 Ansprechpartner/Anmeldung 9 9 10 2 Produktüberblick 2.1 Aktienoptionen 2.2 Aktienindex-Optionen 2.3 Aktienindex-Futures 2.4 Fixed Income-Derivate 2.5 FX-Derivate 2.6 Positionslimite 2.7 Eurex Trade Entry Services (Eurex TES) 2.7.1 Eurex Flexible Contracts 2.8 Musterfragen 12 12 14 15 16 18 19 19 19 21 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing 3.1 Clearing-Lizenzen 3.2 Client Asset Protection (Clearingmodelle) 3.3 Interne Konten 3.4 Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) 3.4.1 Mehrfach-Clearing-Beziehungen 3.4.2 Clearing von Futures-Kontrakten 3.4.3 Clearing von Optionskontrakten 3.5 Clearing von Off-Book-Transaktionen (Eurex Trade Entry Services) 3.5.1 Clearing von Off-Book standardisierten Eurex-Kontrakten 3.5.2 Clearing von Off-Book-Flexible-Eurex Futures-Kontrakten 3.5.3 Clearing von außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexiblen Eurex Optionskontrakten 3.6 Musterfragen 22 23 25 28 30 30 32 34 38 38 38 39 40 4 Transaktionsmanagement 4.1 Clearing-Systeme 4.1.1 Überblick Schnittstellen für Mitglieder (Interfaces) 4.1.2 Konten und Kontostruktur 4.1.3 Zugangsberechtigungen (Entitlement) 4.1.4 Transaktions and Positions ID 4.2 Transaktions- und Positionsmanagement 4.2.1 Transaktionsmanagement 4.2.2 Positionsmanagement 4.3 Reports 41 42 42 43 44 45 46 46 55 67 Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 4 von 104 4.4 Musterfragen 70 5 Risikomanagement 5.1 Überblick 5.2 Interne Margin-Konten und Sicherheitenpools 5.3 Risk-Based-Margining 5.3.1 Premium Margin für Optionen (klassische Optionen, Premium-style Optionen) 5.3.2 Variation Margin (VM) 5.3.3 Additional Margin 5.3.4 Futures Spread Margin 5.3.5 Short-Option-Adjustment 5.3.6 Margin-Berechnungen innerhalb der Margin-Klassen und Margin-Gruppen 5.4 Prisma 5.4.1 Grundlagen 5.4.2 Margin-Arten 5.4.3 Berechnungsmethode für die Future-Style-Margin 5.5 Pre-Trade Risikokontrollen 5.5.1 Advanced Risk Protection 5.5.2 Stopp-Funktionen 5.5.3 Transaktionsgrößen-Limits 5.6 Post-Trade Kontrollen 5.6.1 Trade Confirmation Broadcast 5.6.2 Enhanced Risk Solution 5.6.3 Reports 5.7 Musterfragen 72 72 73 74 75 75 78 79 80 81 82 82 85 86 88 88 93 95 97 97 97 98 99 6 6.1 6.2 6.3 Sicherheitenmanagement Überblick Reports Musterfragen 100 100 103 104 Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Abkürzungen Seite 5 von 104 Abkürzungen Abkürzung Bedeutung ATM At-the-money (am Geld) BCM Basis-Clearing-Mitglied BU Business Unit (Geschäftseinheit) CASS Client Assets Sourcebook der britischen Finanzmarktregulierungsbehörde FCA (Anforderungen für den Umgang mit Kundengeldern und Kundenvermögen) CBF Clearstream Banking Frankfurt CCP Central Counterparty (Zentraler Kontrahent) CM Clearing-Mitglied CSD Zentralverwahrer (Central Securities Depository) CTD Cheapest-to-deliver DAX Deutscher Aktienindex DCM Direkt-Clearing-Mitglied ECM Elementary Clearing Model (Grund-Clearingmodell) EoD End of Day (Tagesende) ETC Exchange Traded Commodity (Börsengehandelter Rohstoff) ETF Exchange Traded Fund EU Europäische Union eXAS Elektronische Zulassungsverwaltung FCA Financial Conduct Authority (Finanzmarktregulierungsbehörde in Großbritannien) FSP Final Settlement Price (Schlussabrechnungspreis) FWB Frankfurter Wertpapierbörse GCM General-Clearing-Mitglied GU Give-up GUI Graphical User Interface (Grafische Benutzeroberfläche) HITT Historical Trade Transfer ICM Individual-Clearingmodell ISIN Internationale Wertpapieridentifikationsnummer ITM In-the-money (im Geld) LTD Last Trading Day (Letzter Handelstag) Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Abkürzungen Seite 6 von 104 Abkürzung Bedeutung MtM Mark-to-Market NCM Nicht-Clearing-Mitglied OTC Over the Counter (Außerbörslich abgeschlossene Geschäfte) OTM Out-of-the-money (aus dem Geld) QCS Qualified Clearing Staff (Qualifizierte/r Clearing-Mitarbeiter/in) QBO Qualified Back-Office Staff (Qualifizierte/r Back Office-Mitarbeiter/in) RBM Risk-Based-Margining RK Registrierter Kunde RTGS Real Time Gross Settlement (Bruttoabwicklung in Echtzeit) SMI Swiss Market Index SNB Swiss National Bank (Schweizer Nationalbank) T7 Eurex Exchanges Handelssystem TARGET2 Transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem TES Eurex Trade Entry Services (Außerhalb des Orderbuchs vereinbarte Geschäfte) TSL Transaction size limit (Transaktionsgrößen-Limit) Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Produkt-Kürzel Seite 7 von 104 Produkt-Kürzel In der folgenden Tabelle sind einige wichtige Produktkürzel aufgeführt. Kürzel Produkt ODAX DAX-Optionen OESX EURO STOXX 50-Indexoptionen FDAX DAX-Futures FESX EURO STOXX 50-Index-Futures FGBL Euro-Bund-Futures FGBM Euro-Bobl-Futures FGBS Euro-Schatz-Futures FGBX Euro-Buxl-Futures OGBL Optionen auf Euro-Bund-Futures OGBM Optionen auf Euro-Bobl-Futures OGBS Optionen auf Euro-Schatz-Futures Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Seite 8 von 104 Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Datum Version Kapitel Änderung Mai 2016 3 3 Neue Clearing-Mitglied-Typ Basis-Clearing-Mitglied und neues Clearing-Modell ISA-Direkt 4 Änderungen wegen C7 5 Abschaltung des Risk Based Marginings (RBM) für viele Produkte Eurex Clearing - Handbuch Version 3.0 Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 Einleitung Seite 9 von 104 1 Einleitung Das Handbuch dient der Vorbereitung auf das Marktmodul Eurex Exchanges des Clearer-Tests. Es bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es beschreibt den Clearing-Prozess mit seinen unterschiedlichen Leistungen und Funktionalitäten und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text Verweise auf Quellenangaben und das Vorbereitungsmaterial als ergänzende Informationen zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an detaillierten Informationen interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs finden Sie unter: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo. Bitte beachten Sie, dass regelmäßige Aktualisierungen stattfinden. 1.1 Struktur des Tests, Fragentypen und Bewertung Der Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 30 Fragen aus einem Gesamtfragenkatalog ausgewählt werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden. Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen: · Richtig/Falsch (TF) 2 Punkte · Multiple Choice (MC) 2 Punkte · Multiple Response (MR) 4 Punkte MC/MR Fragen ohne Antworten werden nicht gewertet (0 Punkte). Bei den MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein Zu Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt: · für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es einen Punkt · für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein Punkt abgezogen Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 1 Einleitung Seite 10 von 104 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl und Art der Fragen, die pro Thema ausgewählt werden: Thema TF MC MR Zahl der Fragen 1.0 Produktübersicht 3 2 0 5 2.0 Clearing-Bedingungen 3 1 0 4 3.0 Transaktionsmanagement (einschließlich Grafische Benutzeroberfläche (GUI)) 8 4 3 15 4.0 Risikomanagement 0 3 1 4 5.0 Sicherheitenmanagement 0 1 1 2 Gesamt 14 11 5 30 Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür stehen dem Testkandidaten 30 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. 1.2 Ansprechpartner/Anmeldung Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG („ClearingBedingungen“) jedes Clearing-Mitglied mindestens einen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter (Qualified Clearing Staff - QCS) haben muss. Dieser QCS muss den Clearer-Test bestanden haben, der sich aus dem Basismodul und einem Marktmodul für die jeweilige Clearing-Lizenz zusammensetzt. Zum 1. Juni 2016 passt Eurex Clearing die Anforderungen an qualifizierte Clearing-Mitarbeiter an. Mit dem Inkrafttreten der Anpassung gilt die Eignung als ausreichend, wenn der Compliance-Verantwortliche des Unternehmens dem Mitarbeiter entsprechendes Fachwissen nachweist, der Mitarbeiter das Clearer Test Basismodul oder die Abschlussprüfung zum CCS - Certified Clearing Specialist abgelegt hat oder am Core 1 Clearing Knowledge-Seminar teilgenommen hat . Darüber hinaus muss jedes Nicht-Clearing-Mitglied mit einer Eurex-Exchanges Clearing Lizenz mindestens einen qualifizierten Back-Office Mitarbeiter (QBO) haben. Dieser QBO muss das Marktmodul EurexExchanges des Clearer-Tests bestanden haben. Im Falle eines Outsourcings der gesamten Back-OfficeFunktionalitäten an das Clearing-Mitglied entfällt diese Anforderung. Eurex Clearing passt außerdem zum 1. Juni 2016 die Anforderungen an qualifizierte BackofficeMitarbeiter an. Mit dem Inkrafttreten der Anpassung gilt die Eignung als ausreichend, wenn der Compliance-Verantwortliche des Unternehmens dem Mitarbeiter entsprechendes Fachwissen nachweist, der Mitarbeiter das Clearer Test Marktmodul Eurex Exchanges oder die Abschlussprüfung zum CCS Certified Clearing Specialist abgelegt hat oder am Transaktionsmanagement Listed Derivatives -Seminar teilgenommen hat. Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und Informationen zu den verschiedenen Modulen des Clearer-Test finden Sie unter www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo. 1 Eurex Clearing Rundschreiben 042/16 informiert über die geplanten Änderungen der Clearing-Bedingungen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 1 Einleitung Seite 11 von 104 Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung: Capital Markets Academy der Deutsche Börse Gruppe Tel.: +49 69 211 13767 Fax: +49 69 211 13763 Homepage: http:// deutsche-boerse.com/cma E-Mail: [email protected] Um sich als QCS oder QBO anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (eXAS). Der eXAS-Service befindet sich im Mitglieder-Bereich der Eurex Clearing Webseite oder unter folgendem Link: member.eurexclearing.com. Bei Fragen in Bezug auf den Zugang zur „Member Section” steht Ihnen das Member Section Team unter +49-(0) 69-2 11-1 78 88 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Alle Fragen zu Funktionen von eXAS beantworten Ihnen die folgenden Member Services & Admission Teams: Standort Telefon E-Mail Zürich +41-(0) 43-430-72 60 [email protected] Paris +33 (0) 155- 27-67 67 [email protected] London +44 (0) 207-8 62-71 65 [email protected] Chicago +1-312-5 44-11 50 [email protected] Frankfurt +49 (0) 69-2 11-1 16 40 [email protected] Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 12 von 104 2 Produktüberblick Die Eurex Derivate Clearing-Lizenz berechtigt Mitglieder, ihre an Eurex Exchange ausgeführten Geschäfte sowie Kundengeschäfte zu clearen. Mit der Clearing-Lizenz erhalten Sie zudem Zugang zu einer Auswahl der liquidesten Benchmark-Produkte diverser Assetklassen. Produkte aus neun Anlageklassen stehen für das Clearing zur Verfügung: · Zinsderivate · Aktienderivate · Aktienindexderivate · Dividendenderivate · Volatilitätsindexderivate · Exchange Traded Funds-Derivate · Immobilienderivate · Rohstoffderivate · FX-Derivate Für diese Produkte wird eine breite Palette von Futures-und Optionskontrakten angeboten. Future: Ein Future ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien, die sich verpflichten, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem festgelegten Preis an einem festgelegten Termin abzunehmen bzw. zu liefern. Option: Eine Option ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien. Der Käufer einer Option erwirbt gegen Zahlung des Optionspreises (Prämie) das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder zu einem bestimmten Termin eine festgelegte Menge eines bestimmten Finanzprodukts zu einem festgelegten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Im Folgenden werden ausgewählte Eurex Produkte im Detail vorgestellt. Ein genereller Überblick über alle Produkte ist unter www.eurexchange.com > Produkte verfügbar. 2.1 Aktienoptionen Aktienoptionen sind zwischen einem Verkäufer (Stillhalter) und einem Käufer (Optionsinhaber) ausgehandelte Kontrakte über den Kauf/Verkauf von Wertpapieren zu einem festgelegten Preis, dem sogenannten Basispreis oder Ausübungspreis. Man unterscheidet zwei Arten von Aktienoptionen: CallOptionen und Put- Optionen. Call-Optionen gewähren dem Käufer das Recht, ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Ausübungspreis zu kaufen. Wer Call-Optionen kauft hofft, dass der Preis des Wertpapiers bis zum tatsächlichen Kaufzeitpunkt steigt. Wird ein Kontrakt über eine Call-Option abgeschlossen, kann der Käufer wählen, den Kauf zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen, also die Option auszuüben oder nicht. Bei Ausübung der Option durch den Käufer ist der Verkäufer verpflichtet, das Geschäft zu erfüllen, d.h. das Wertpapier zum vereinbarten Preis zu liefern. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 13 von 104 Put-Optionen gewähren dem Käufer das Recht, ein Wertpapier zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem festgelegten Ausübungspreis zu verkaufen. Der Käufer von Put-Optionen erwartet, dass der Preis des Wertpapiers bis zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt sinkt. Wird ein Kontrakt über eine Put-Option abgeschlossen, kann der Käufer wählen, den Verkauf zum vorgesehenen Zeitpunkt vorzunehmen oder nicht. Dagegen ist der Verkäufer verpflichtet, das Geschäft zu erfüllen, d.h. die Lieferung des Wertpapiers zum jeweils vereinbarten Preis anzunehmen, wenn der Käufer sein entsprechendes Recht ausübt. Erfüllung Die physische Lieferung der zugrunde liegenden Aktien erfolgt zwei oder drei Geschäftstage nach dem Ausübungstag: Kontrakt Erfüllungstag Standard t+2 Spanische Aktienoptionen t+3 Kontraktgröße (Trading Unit) 100* Minimale Preisveränderung (Tickgröße) 0,01* * Kontraktgrößen und Tick-Größen können sich je nach Basiswert unterscheiden. Die Kontraktgrößen können aufgrund von Kapitalmaßnahmen von den Standard-Kontraktgrößen abweichen. Die aktuellen Kontraktgrößen finden Sie unter www.eurexchange.com > Produkte > Aktienderivative > Aktienoptionen. Letzter Handelstag Der letzte Handelstag (LTD Last Trading Day) ist der dritte Freitag, für italienische Aktienoptionen der Tag vor dem dritten Freitag eines jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag. Täglicher Abrechnungspreis Der tägliche Abrechnungspreis wird durch Eurex festgelegt. Die täglichen Abrechnungspreise für Aktienoptionen werden mit dem Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein ermittelt. Falls erforderlich werden auch Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und andere Zahlungen berücksichtigt. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in den Clearing-Bedingungen. Ausübung 2 Eurex-Aktienoptionen haben standardmäßig ein amerikanisches Ausübungsrecht, was bedeutet, dass die Ausübung während der Laufzeit bis zum Beginn der Post-Trading-Restricted-Periode (20:00 Uhr MEZ) möglich ist. Weitere Informationen zur Options-Ausübung finden Sie in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. und zu den verschiedenen Phasen der Post-Trading-Periode in der Einleitung von Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. 2 Eurex Aktienoptionen können auch ein europäisches Ausübungsrecht haben. Aktienoptionen der Ländergruppen DE 14, CH14, FI14, FR14 und NL14 können nur am letzten Handelstag bis zum Ender der Post-Trading Full Periode (20:00 CET) ausgeübt werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 14 von 104 Optionsprämie Die Prämie ist der Preis für die Option. Diese ist in voller Höhe in der Währung des jeweiligen Kontraktes am Börsentag, der dem Handelstag folgt, zu zahlen. 2.2 Aktienindex-Optionen Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EURO STOXX 50 IndexOptionen (OESX) und DAX-Optionen (ODAX) beschrieben. Abwicklung Der Barausgleich ist am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag zahlbar. Produkt-ID Handelsschluss am LTD Kontraktwert (Multiplikator) in EUR Minimale Preisveränderung Punkte Wert in EUR OESX 12:00 Uhr MEZ 10 0,1 1,00 ODAX 13:00 Uhr MEZ 5 0,1 0,50 Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag Der letzte Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Verfallmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag. Täglicher Abrechnungspreis Der tägliche Abrechnungspreis wird durch Eurex festgelegt. Die täglichen Abrechnungspreise für Aktienindex-Optionen (und wöchentliche Optionen) werden mit dem Black/Scholes 76-Modell berechnet. Falls erforderlich werden auch Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und andere Zahlungen berücksichtigt. Schlussabrechnungspreis (FSP) Der Schlussabrechnungspreis (FSP) wird am Schlussabrechnungstag des betreffenden Kontraktes von Eurex festgelegt. Der FSP für EURO STOXX 50 Indexoptionen beruht auf dem Durchschnitt der jeweils zwischen 11:50 und 12:00 Uhr MEZ berechneten STOXX-Indexwerte. Für DAX-Optionen bemisst er sich auf Grundlage der Auktionspreise der untertägigen Xetra-Auktion (Start 13:00 Uhr MEZ) für die im Index enthaltenen Werte. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 15 von 104 Ausübung Die Ausübung erfolgt nach europäischer Art; d.h. eine Option kann nur am Schlussabrechnungstag der betreffenden Optionsserie bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode (21:00 Uhr MEZ) ausgeübt werden. Weitere Informationen zur Options-Ausübung finden Sie in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. und zu den verschiedenen Phasen der Post-Trading-Periode in der Einleitung von Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Optionsprämie Die Prämie ist der Preis der Option. Da diese Produkte in Punkten notiert sind, entspricht die Prämie der Punktzahl multipliziert mit dem Wert eines Punktes und ist an dem Börsentag, der dem Handelstag folgt, in voller Höhe in der Währung des jeweiligen Kontraktes zahlbar. 2.3 Aktienindex-Futures Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für EURO STOXX 50 Index-Futures (FESX) und DAX-Futures (FDAX) beschrieben. Erfüllung Der Barausgleich ist am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag zahlbar. Produkt-ID Handelsschluss am LTD Kontraktwert (Multiplikator) in EUR Minimale Preisveränderung Punkte Wert in EUR FESX 12:00 Uhr MEZ 10 1 10,00 FDAX 13:00 Uhr MEZ 25 0.5 12,50 Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag Der letzte Handelstag ist der Schlussabrechnungstag. Der Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag des jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist; andernfalls der davor liegende Börsentag. Täglicher Abrechnungspreis (in Bezug auf FESX- und FDAX-Produkte) Die täglichen Abrechnungspreise für den jeweils aktuellen Fälligkeitsmonat werden aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise aller Geschäfte berechnet, die während der Minute vor 17:30 Uhr MEZ getätigt wurden, vorausgesetzt es werden während dieses Zeitraums mehr als fünf Geschäfte getätigt. Für alle weiteren Fälligkeitsmonate wird der tägliche Abrechnungspreis eines Kontraktes auf Grundlage der durchschnittlichen Geld-/Brief-Spanne des Kombinations-Auftragsbuch festgelegt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 16 von 104 Schlussabrechnungspreis Der Schlussabrechnungspreis (FSP) wird am Schlussabrechnungstag des betreffenden Kontraktes von Eurex festgelegt. Der FSP für FESX beruht auf dem Durchschnitt der jeweils zwischen 11:50 und 12:00 Uhr MEZ berechneten STOXX-Indexwerte. Für den FDAX bemisst er sich auf Grundlage der Auktionspreise der untertägigen Xetra-Auktion (Start 13:00 Uhr MEZ) der im DAX enthaltenen Aktien. 2.4 Fixed Income-Derivate Als Beispiele hierfür werden Komponenten der Kontraktspezifikationen für Euro-Bund-Futures (FGBL), Euro-Bobl-Futures (FGBM) und Euro-Schatz Futures (FGBS) beschrieben. Fiktive kurz-, mittel- oder langfristige, durch die Bundesrepublik Deutschland begebene Schuldverschreibungen mit Restlaufzeiten und einem Coupon von: Produkt -ID Handelsschluss am LTD Restlaufzeit (Jahre) Kontraktwerte (Multiplikator) in EUR Coupon (Prozent) FGBL 12:30 Uhr MEZ FGBM FGBS Minimale Preisveränderung Tickgröße Tickwerte (Prozent) (EUR) 8,5 bis 10,5 100.000 6 0,01 10 12:30 Uhr MEZ 4,5 bis 5,5 100.000 6 0,01 10 12:30 Uhr MEZ 1,75 bis 2,25 100.000 6 0,005 5 Erfüllung Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position kann nur durch die Lieferung bestimmter, durch die Bundesrepublik Deutschland begebener Schuldverschreibungen erfüllt werden, deren Restlaufzeit am Liefertag innerhalb der Restlaufzeit des jeweiligen Basiswertes liegt. Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland müssen eine ursprüngliche Laufzeit von höchstens 11 Jahren und ein Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Milliarden haben. Liefertag Der zehnte Kalendertag des jeweiligen Liefermonats (Quartalsmonat), sofern dieser ein Börsentag ist; andernfalls der darauf folgende Börsentag Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 17 von 104 Lieferanzeige (Notifikation) Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen Eurex am letzten Handelstag der fällig werdenden Futures mitteilen, welche Schuldverschreibungen sie liefern werden. Diese Lieferanzeige muss bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode (20:00 Uhr MEZ für FGBL, FGBM und FGBS) erfolgen. Weitere Informationen zur Lieferanzeige finden Sie in Kapitel 4.2.2.4. Letzter Handelstag Zwei Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Liefermonats. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ. Täglicher Abrechnungspreis Für deutsche Fixed Income-Futures wird für den aktuellen Fälligkeitsmonat der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller Geschäfte in der Minute vor 17:15 Uhr MEZ (Referenzpunkt) in dem jeweiligen Kontrakt als täglicher Abrechnungspreis des aktuellen Fälligkeitsmonats herangezogen, vorausgesetzt es werden während dieses Zeitraums mehr als fünf Geschäfte getätigt. Für alle weiteren Laufzeiten wird der tägliche Abrechnungspreis auf Grundlage der mittleren Geld-/Brief-Spanne des Kombinations-Auftragsbuch bestimmt. Schlussabrechnungspreis Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag.um 12:30 Uhr MEZ. Maßgeblich ist der volumengewichtete Durchschnitt der Preise aller während der letzten Handelsminute eines Börsentages abgeschlossenen Geschäfte, vorausgesetzt es wurden während dieser Minute mehr als zehn Geschäfte getätigt. Ist dies nicht erfüllt, wird der Abrechnungspreis aus dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise der letzten zehn zustande gekommenen Geschäfte gebildet, sofern sie nicht älter als 30 Minuten sind. Ist eine derartige Preisermittlung nicht möglich oder spiegelt der so ermittelte Preis nicht die tatsächlichen Marktverhältnisse wider, bestimmt Eurex den Abrechnungspreis. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Produktbroschüre unter www.eurexchange.com > Produkte oder in den Kontraktspezifikationen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 18 von 104 2.5 FX-Derivate Es werden Clearing-Services für FX-Futures und FX-Optionen auf sechs Währungspaare (EUR/USD, EUR/CHF, EUR/GBP, GBP/USD, USD/CHF) angeboten, die an den Eurex-Börsen gehandelt werden. Die physische Lieferung der FX-Derivate erfolgt über das Multiwährungs-Abwicklungssystem Continuous Linked Settlement (CLS). Durch die simultane Abwicklung der zwei Komponenten (Legs) einer FXTransaktion schwächt CLS Abwicklungsrisiken seiner Teilnehmer in FX-Transaktionen ab. Sobald eine Transaktion in CLS abgewickelt ist, ist sie final und unwiderruflich. Eurex Clearing fordert von den Clearing-Mitgliedern eine CLS-Anbindung. Diese kann entweder über eine eigene Settlement-Mitgliedschaft bei CLS bestehen oder durch die Nutzung eines Drittunternehmens nachgewiesen werden. Als technische Voraussetzung für die Teilnahme an der Verrechnung von FX-Produkten ist es erforderlich, einen sogenannten „RMA-Service“ („SWIFT Relation Management Application“) und eine „SWIFT Closed User Group” zu installieren. Clearing-Mitglieder erhalten die entsprechenden Eurex Clearing-Reports und SWIFT-Nachrichten mit den abzuwickelnden Währungspaaren im CLS-System. Für FX-Futures, die vor dem Verfall nicht glattgestellt wurden und FX-Optionen, die am Verfalltag ausgeübt und zugeteilt wurden, erfolgt einmal pro Monat (Zahlung gegen Zahlung in CLS) eine physische Abwicklung der entsprechenden Währungen. Die FX-Kontrakte verfallen am dritten Mittwoch des Verfallmonats. Der Abwicklungstag ist der dritte Freitag des Verfallmonats, d. h. an T+2 nach dem letzten Handelstag. Zahlungsinstruktionen in CLS werden von Eurex Clearing durch ein CLS-Dienstleistungsunternehmen abgewickelt. Das bedeutet, Eurex Clearing leitet Instruktionen via SWIFT-Nachricht an den Dienstleister weiter, der –nach Prüfung der vereinbarten Anforderungen- die Instruktion am Morgen von S-1 an CLS weiterleiten wird. Zeitgleich sendet Eurex Clearing die korrespondierende CM-Instruktion für die weitere Verarbeitung via SWIFT-Nachricht an das CM. Das CM muss die korrespondierende Instruktion in CLS umgehend anweisen um sicherzustellen, dass Instruktionen von Eurex Clearing mit den korrespondierenden CM-Instruktionen in CLS bis 23:00 MEZ an S-1 gematched werden können. Nur gematchte Instruktionen können in CLS abgewickelt werden, nicht zugeordnete Instruktionen werden durch CLS bis 0:00 MEZ an S-1/S zurückgewiesen. Ohne diese Infrastruktur ist es Clearing-Mitgliedern und ihren Nicht-Clearing-Mitgliedern nicht gestattet, FX-Produkte zu handeln. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 19 von 104 2.6 Positionslimite Ein Positionslimit ist eine Höchstzahl von Kontrakten in Bezug auf ein spezielles Produkt, die ein Börsenteilnehmer für einen seiner Kunden oder für eigene Rechnung halten darf. Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland oder der Eurex Zürich kann Positionslimite festlegen oder ändern, um den ordnungsgemäßen Terminhandel sicherzustellen und um Gefahren für die Kassamärkte abzuwenden. Wenn sich mehrere Positionen, die sich auf dasselbe Positionslimit beziehen, eine Gesamtposition bilden, so darf jeder involvierte Börsenteilnehmer die jeweilige Position für sein eigenes Konto oder für einen Kunden nur halten, wenn die Gesamtpositioin das Positionslimit nicht übersteigt. Ein Börsenteilnehmer darf keine Transaktionen eingehen, wenn 1. dies dazu führt, dass ein Positionslimite überstiegen wird. 2. die Position das Positionslimit bereits überstiegen hat und die Transaktion zu einem weiteren Anstieg der jeweiligen Position oder der Gesamtposition führt. 3. es Anzeichen für ein Übersteigen ensprechend Punkt 1 oder eines weiteren Anstiegs entsprechend Punkt 2 gibt. Wenn ein Positionslimit überstiegen ist oder wenn, nach Ansicht der Geschäftsleitung der Eurex Deutschland oder der Eurex Zürich, es Anzeichen für ein Übertreten des Positionslimits gibt, muss jeder Börsenteilnehmer, der die jeweilige Position oder Teile der jeweiligen Gesamtposition für sein eigenes Konto oder für das Konto eines Kunden hält, die jeweilige Position oder die jeweiligen Teile der Gesamtposition sofort in dem notwendigen Maße reduzieren, sodass die Übertretung des Positionslimits beendet wird. 2.7 Eurex Trade Entry Services (Eurex TES) Neben dem Handel mit Derivaten in der T7 Handelsarchitektur (Eurex Exchanges Handelssystem) der Eurex-Börsen wird außerdem eine große Bandbreite an TES-Funktionalitäten angeboten. Für jedes börslich gehandelte Produkt kann eine Off-Book-Transaktion eingegeben werden. Die Eurex Trade Entry Services ermöglichen Teilnehmern die Eingabe von Geschäften in das EurexHandelssystem außerhalb des Orderbuchs. So können Teilnehmer von der Flexibilität des individuell ausgestalteten Handels und den Vorteilen eines standardisierten Clearing-und Abwicklungsprozesses profitieren. Die meisten Funktionalitäten sind reine Handelseingabe-Funktionalitäten mit bilateraler Vereinbarung von Preis und Menge. Die Multilateral Trade Registration-Funktionalität verbessert die Effizienz von teilnehmerinternen Prozessen durch die Eingabe von Off-Book-Geschäften mit mehreren Kontrahenten. Im Allgemeinen beziehen sich die TES-Funktionalitäten auf standardisierte Produkte, die vollständig fungibel sind und dieselben Kontraktspezifikationen besitzen, wie die börslich gehandelten Produkte. TES-Geschäfte mit Optionen und/oder Futures, die von den Standard-Kontraktspezifikationen abweichen, sind für ausgewählte Produkte ebenfalls verfügbar. Diese Produkte werden Eurex Flexible Contracts bezeichnet. 2.7.1 Eurex Flexible Contracts Die Flexible Contracts-Funktionalitäten unterstützen den Handel außerhalb des Orderbuchs mit maßgeschneiderten Futures- und Optionskontrakten. Dies ermöglicht es Händlern, ihre Geschäfte eigenen Wünschen und Anforderungen anzupassen. Es werden Eurex-Produkte verschiedener Anlageklassen angeboten. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 20 von 104 Marktteilnehmer können Flexible Futures-Geschäfte nach eigenen Wünschen wie folgt gestalten: Flexible Fälligkeiten Kontrahenten eines Flexible Futures-Geschäfts können ihr eigenes Fälligkeitsdatum für das betreffende Geschäft festlegen. Individuelle Fälligkeitstermine reichen vom nächsten Börsentag bis zum Fälligkeitstermin für den Standard-Futures-Kontrakt mit der jeweils längsten Laufzeit. Art der Erfüllung Bei Geschäften in bestimmten, in den Clearing-Bedingungen genannten Futures-Kontrakten (z.B. AktienFutures) haben Eurex-Mitglieder die Möglichkeit, die Art der Belieferung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses individuell auszuhandeln (Barausgleich oder physische Lieferung). Marktteilnehmer können Flexible Optionsgeschäfte wie folgt nach eigenen Wünschen gestalten: Verfalldatum Das Verfalldatum kann jeder Börsentag sein, beginnend mit dem nächsten Börsentag bis zum längsten aktuell verfügbaren Verfalltermin des jeweiligen Produkts (bis auf einige von Eurex definierte Ausnahmen), Ausübungsart Entweder amerikanischer Art (Ausübung an jedem Börsentag während der Laufzeit der Option) oder europäischer Art (Ausübung nur am letzten Handelstag der Option). Art der Erfüllung Bei Geschäften mit bestimmten, in den Clearing-Bedingungen genannten Options-Kontrakten (z.B. Aktienund ETF-Optionen) haben Eurex-Mitglieder die Möglichkeit, die Art der Belieferung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses individuell auszuhandeln (Barausgleich oder physische Lieferung). Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 2 Produktüberblick Seite 21 von 104 2.8 Musterfragen 2-001 Die Eurex-Börsen bieten börslichen Handel für eine Vielzahl von Produkten sowie einen Service für die Eingabe von Geschäften außerhalb des Orderbuchs (Off-Book-Transaktionen) an. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 2-002 Wie viele Börsentage vor dem Liefertag ist der letzte Handelstag für Euro-Bund-Futures? A: 1 B: 2 C: 3 D: 10 Richtige Antwort: B 2-003 Das Handelsende für Aktienindex-Futures am letzten Handelstag ist identisch mit dem Handelsende für Aktienindex-Futures an jedem anderen Handelstag. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 2-004 Worin besteht der grundsätzliche Unterschied zwischen Aktienoptionen und Aktienindexoptionen, die an den Eurex-Börsen gehandelt werden? A: Bei der Aktienindexoption spielt die Wahl des Ausübungspreises eine geringere Rolle als bei der Aktienoption. B: Bei der Aktienoption hat der Basiswert eine geringere Bedeutung als bei der Aktienindexoption. C: Aktienindexoptionen haben ein europäisches Ausübungsrecht, während Aktienoptionen meist ein amerikanisches Ausübungsrecht haben. D: Potenzielle Gewinne und Verluste sind bei Aktienindexoptionen berechenbarer als bei Aktienoptionen. Richtige Antwort: C 2-005 Die Eurex Trade Entry Services (TES) beziehen sich in der Regel auf standardisierte Produkte, die dieselben Kontraktspezifikationen besitzen, wie die börslich gehandelten Produkte. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 22 von 104 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Eurex Clearing bietet drei Formen einer Clearing-Mitgliedschaft an, die berechtigt sind, direkt am Clearing von Transaktionen teilzunehmen: · General-Clearing-Mitglied (GCM): GCMs (oder auch nur Clearing-Mitglied/CM genannt) können gesellschaftsrechtlich verbundenen oder nicht verbundenen Nicht-Clearing-Mitgliedern (NCMs) sowie Registrierten Kunden (RKs) ClearingDienstleistungen anbieten. Außerdem können sie als Clearing-Agent im Namen und für Rechnung eines Basis-Clearing-Mitglieds handeln. · Direkt-Clearing-Mitglied (DCM): Auch nur Clearing-Mitglieder (CMs) genannt, können nur NCMs, die dem DCM gesellschaftsrechtlich verbundenen sind, und RKs Clearing-Dienstleistungen anbieten. · Basis-Clearing-Mitglieder (BCMs) sind zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute, Pensionsfonds oder Investmentfonds. Bei einer Basis-Clearing-Mitgliedschaft geht die Hauptvertragsbeziehung zum Kunden vom Clearing-Mitglied direkt auf den CCP über und das Clearing-Mitglied übernimmt die Rolle des Clearing-Agenten. Der Clearing-Agent wird als Dienstleister tätig und erbringt die obligatorischen Kerndienstleistungen sowie gegebenenfalls bestimmte operative Services für das Basis-Clearing-Mitglied. Ein Basis-Clearing-Mitglied muss einen Clearing-Agenten bestimmen (dieser Mitgliedstyp wird zurzeit noch nicht für Eurex Exchanges Transaktionen angeboten, ist aber in Planung). Die Kunden der Clearing-Mitglieder werden in offengelegte und nicht offengelegte Kunden unterschieden. Ein offengelegter Kunde ist Eurex Clearing bekannt. Er hat eine Drei-Parteien-Vereinbarung mit Eurex Clearing und seinem Clearing-Mitglied unterzeichnet und verfügt über eigene Positionskonten. Es gibt zwei Arten der offengelegten Kunden: · Nicht-Clearing-Mitglied (NCM): NCMs sind Handelsteilnehmer ohne Clearing-Lizenz. Die Geschäfte von Nicht-Clearing-Mitgliedern werden vom Clearing-Haus über ein Clearing-Mitglied abgewickelt. · Registrierter Kunde (RK): RKs sind nicht Handelsteilnehmer an Eurex Clearing Märkten, aber Kunden von Handelsteilnehmern oder Clearing-Mitgliedern. Sie haben eine eigene Mitglieds-ID und sind als NCMs eingerichtet. Die Geschäfte Registrierter Kunden werden vom Clearing-Haus über ein Clearing-Mitglied abgewickelt. Nicht offengelegte Kunden haben keine Beziehung zu Eurex Clearing und sind dem Clearinghaus nicht bekannt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 23 von 104 3.1 Clearing-Lizenzen Um am Clearing von Derivatgeschäften an den Eurex-Börsen teilzunehmen, ist eine Clearing-Lizenz erforderlich, eine entsprechende Clearing-Lizenz wird auf schriftlichen Antrag durch Eurex Clearing erteilt. In diesem Abschnitt werden nur die Anforderungen hinsichtlich der Eigenmittel und der Beiträge zum Clearing-Fonds erwähnt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Erteilung von ClearingLizenzen finden Sie in Kapitel 2.3 im Handbuch für das Basismodul des Clearer-Tests. Eigenmittel 3 Clearing-Mitglieder müssen einen bestimmten Mindestbetrag an Eigenmitteln nachweisen. Die Höhe hängt vom Status des CM (GCM oder DCM) sowie von den Börsen/Märkten ab, an denen das betreffende Mitglied Clearing-Services anbietet. Die Mindestanforderungen für Eigenmittel für mehrere Lizenzen in unterschiedlichen Anlageklassen werden aufsummiert. Eurex Clearing Markt General-Clearing-Mitglied: Mindestbetrag in Millionen EUR Eurex-Börsen Direkt-ClearingMitglied/Basis-ClearingMitglied: Mindestbetrag in Millionen EUR 30 7,5 Ungeachtet der oben aufgeführten Mindestbeträge ist der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, deren Nachweis und Vorhaltung Eurex Clearing von ihren Clearing-Mitgliedern verlangt, die jeweils höhere der beiden nachfolgenden Summen: · 20 Prozent des 30-Tage-Durchschnitts der Initial Margin-Anforderung oder · 20 Prozent des 250-Tage-Durchschnitts der Initial Margin-Anforderung 4 Beiträge zum Eurex Clearing-Fonds Eurex Clearing unterhält einen Clearing-Fonds, um Marktteilnehmer für den Fall abzusichern, dass ein CM ausfällt. Wie bei den Anforderungen der Eigenmittel hängt auch die Höhe des Beitrags zum Clearing-Fonds vom Status des jeweiligen CM (GCM oder DCM) sowie von den Märkten ab, für die das betreffende Mitglied Clearing-Services anbietet. 3 Der Begriff "Eigenmittel" wurde gemäß der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen der Europäischen Union 2013/36/EU (CRD IV) und der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen Nr. 575/2013 (CRR) eingeführt. Er ersetzt den Begriff "haftendes Eigenkapital". 4 Die Initial Margin im Prisma-System entspricht der Summe aus Additional Margin und Futures Spread Margin im Risk-BasedMargining, sofern angewendet. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 24 von 104 Dynamischer Beitrag zum Clearing-Fonds in Millionen EUR Markt Alle Märkte GCM min. (1) DCM/ min. (2) 5 1 Maximal · 7 Prozent der durchschnittlichen Initial-Margin-Anforderung (30 Tage) · 7 Prozent der durchschnittlichen Initial-Margin-Anforderung (250Tage) · oder Spalten (1) bzw. (2) Beiträge zum Clearing-Fonds können in bar und/oder in Form von Wertpapieren geleistet werden, die von Eurex Clearing akzeptiert werden. Eurex Clearing kann jederzeit eine Neubewertung und Anpassung jeder Beitragspflicht auf Grundlage der jeweiligen Beitragsberechnungsmethode vornehmen und nimmt diese zumindest zum Ende jedes Kalenderquartals vor. Die Gesamt-Margin-Anforderung umfasst alle durch das Clearing-Mitglied an der Eurex Clearing abgerechneten Produkte und Anlageklassen. Die Beitragshöhe wird vierteljährlich am Ende der Monate März, Juni, September und Dezember für das jeweils nachfolgende Quartal berechnet. Kapitel 5 gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Margin-Typen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 25 von 104 3.2 Client Asset Protection (Clearingmodelle) Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds kommt es bei der Handhabung von Kundenpositionen (nicht offengelegte Kunden, NCMs und RKs) und Margin-Sicherheiten auf Transparenz und Rechtssicherheit an. Dabei ist die Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten für Kunden des ausgefallenen CMs von entscheidender Bedeutung für die Fortsetzungen ihrer Handelsaktivitäten. Kunden der Clearing-Mitglieder können auswählen, wie ihre Positionen und Margin-Sicherheiten von ihrem CM bei Eurex Clearing gehalten und ausgewiesen werden. Individuelle Kundenbedürfnisse können so berücksichtigt werden. Eurex Clearing, als Clearinghaus unter der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) zugelassen, stellt seinen Clearing-Mitgliedern und deren Kunden sowohl Omnibus-Modelle als auch ein individuelles Segregationsmodell zur Verfügung: Omnibus Segregated Accounts (OSA): Positionen mehrerer Kunden werden getrennt von den Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds in segregierten Konten geführt und durch einen oder mehrere Sicherheitenpools abgesichert. Individual Segregated Accounts (ISA): Die Positionen eines NCMs oder RKs werden von anderen Kundenpositionen und Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds segregiert und durch individuelle Sicherheitenpools abgesichert. In den Clearing Bedingungen werden die folgenden Namenskonventionen genutzt: Eurex Clearing Namenskonvention Clearing Bedingungen Kapitel I Allgemeine Bedingungen OSA (Omnibus segregated accounts) Multiple OSA (MOSA*) Grund-Clearingmodell (ECM) Abschnitt 2 OSA under CASS (Client Assets Sourcebook) Net Omnibus Clearingmodell (NOCM) für CMs in UK zur Einhaltung der CASS** Regulierung, wenn sie ihren Kunden OSA anbieten Abschnitt 4 ISA (Individual segregated accounts) Individual-Clearingmodell (ICM) Abschnitt 3 Marktübliche Terminologie * mehrere Sicherheitenpools ** Client Asset Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority zum Schutz von Kundengeldern und depotverwahrten Vermögensgegenständen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 26 von 104 Zurzeit stehen nicht alle Clearingmodelle für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei eintritt, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit eines Models und seiner Besonderheiten ist auch von der Übereinstimmung mit der jeweiligen heimischen Rechtsprechung des CM abhängig. Das Grund-Clearingmodell kann von allen CM-Kunden genutzt werden (nicht offengelegte Kunden, NCMs, RKs). Das Net Omnibus-Clearingmodell ist eine segregierte Lösung, die für alle Kunden verfügbar ist und CMs aus Großbritannien ermöglicht NCM- oder RK-bezogene Transaktionen gemäß den Regeln des UK Client Assets Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority (FCA) zu behandeln. Dabei hat das CM die Einhaltung der CASS-Regeln allein zu verantworten. Das Individual-Clearingmodell ist eine segregierte Lösung nur für NCMs und RCs. Eurex Clearing plant im Sommer 2016 ISA-Direkt als neues Clearing-Modell für Buy-Side-Kunden einzuführen. Wichtigste Merkmale von ISA-Direkt sind: · Direkte Mitgliedschaft der Buy Side-Unternehmen beim Clearinghaus als Basis-Clearing-Mitglied unterstützt durch einen Clearing-Agent. · Der Clearing-Agent übernimmt obligatorischen Kerndienstleistungen sowie gegebenenfalls bestimmte operative Services · ISA-Direkt Nutzer behalten rechtliches und wirtschaftliches Eigentum an Sicherheitsleistungen. Das neue Modell wird anfänglich für das Clearing von Eurex Clearings Zinsswaps sowie RepoTransaktionen im Eurex Repo „Select Finance“-Markt verfügbar sein. Danach soll das Angebot um börsennotierte Derivate und Wertpapierleihgeschäfte erweitert werden. Alle aufsichtsrechtlichen Genehmigungen liegen in Europa vor. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 27 von 104 Hauptmerkmale Grund-Clearingmodell (ECM) Net OmnibusClearingmodell Individual-Clearingmodell (ICM) Genereller Aufbau Positionen werden auf getrennten Positionskonten verbucht und Sicherheiten werden Eigen- und Kundenpositionen zugewiesen Entspricht dem ECM mit gegenstandsbasierter Zuordnung Individuell segregierte Konten für Positionen und individuell segregierte Sicherheitenpools · wertbasiere Zuordnung – pro rata · gegenstandsbasierte Zuordnung zu einem oder mehreren Sicherheitenpools Sicherheiten werden für eine Gruppe von Kunden gehalten, d.h. sie können nicht einzelnen Kunden zugewiesen werden. Rechtliche Vereinbarung Für alle Kunden des CM möglich Postitionen für nicht offengelegte Kunden werden auf dem A9Konto verbucht und auf dedizierten NCM und RK-Konten Sicherheiten werden für eine Kundengruppe verwahrt, können also nicht einzelnen Kunden zugeteilt werden Wertpapiersicherheitenkonten bleiben in der Kontenstruktur des CMs sind aber eindeutig gekennzeichnet, dass sie nur Sicherheiten enthalten, die für segregierte Kunden bestimmt sind. Entsprechend dem ECM Nur für NCMs/RKs Für nicht offengelegte Kunden: Vereinbarung auf CM-Ebene Dreiparteien-Vereinbarung zwischen Eurex Clearing-CMNCM/RC Für NCM/RK: Dreiparteien-Vereinbarung zwischen Eurex ClearingCM-NCM/RC Rechtliche Struktur zur Bereitstellung der Sicherheiten Vollrechtsübertragung von Geldsicherheiten Verpfändung von Wertpapiersicherheiten an Eurex Clearing Entsprechend dem ECM (Zweifache) Vollrechtsübertragung von Geld- und Wertpapiersicherheiten Portabilität von Positionen und Sicherheiten Gegeben, wenn alle Kunden eines Sicherheitenpools einer Übertragung zustimmen und ein alternatives CM die Übertragung akzeptiert. Entsprechend dem ECM Volle Übertragbarkeit an ein Ersatz-CM oder Möglichkeit Interim-Teilnehmer zu werden Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 28 von 104 3.3 Interne Konten Jedes CM besitzt eine bestimmte Zahl interner Transaktionskonten (Positionskonten) für die Buchung seiner Geschäfte. Für eigene Transaktionen der Mitglieder werden zwei P-Transaktionskonten (Eigenkonten: P1, P2) und zwei M-Transaktionskonten (M1, M2) angeboten, die auch zum Market Making verwendet werden. Für Transaktionen der Kunden steht ein A-Transaktionskonto (A1) für das gesamte Kundengeschäft des CM zur Verfügung. Weitere A-Konten- (A2-A9, flexible Konten) können beantragt werden. Nicht-Clearing-Mitgliedern und Registrierten Kunden stehen zwei P- und zwei M-Transaktionskonten sowie ein A-Transaktionskonto (oder auf Antrag weitere (flexible) A-Konten) zur Verfügung, vorausgesetzt sie führen auch Kundengeschäfte durch. Andernfalls verfügen sie nicht über A-Transaktionskonten.. Während Positionen in den jeweiligen Kundenkonten (A) und in den Eigenkonten (P) brutto geführt werden, werden die Positionen auf Market-Maker-Konten (M) netto geführt. Bei der Eingabe von Orders für brutto geführte Transaktionskonten muss der Indikator “Opening” (zur Öffnung einer neuen Position) oder “Closing” (zur Glattstellung einer bestehenden Position) eingegeben werden. Im Gegensatz dazu saldiert das M-Transaktionskonto automatisch, unanhängig davon welcher der vorgenannten Indikatoren eingegeben wird. Für jedes interne Transaktionskonto werden ein Entgeltkonto und ein Prämienkonto für jede Währung auf Mitgliederebene geführt. Für Optionsgeschäfte wird ein entsprechendes internes Prämienkonto für jedes Transaktionskonto des Clearing-Mitglieds geführt; die Prämien aller Optionsgeschäfte, die für das betreffende Clearing-Mitglied abgerechnet werden müssen, werden im Prämienkonto jedes einzelnen betreffenden Kontos verzeichnet. Prämienkonten werden täglich abgerechnet. Eurex Clearing stellt dem Nicht-Clearing-Mitglied oder Registrierten Kunden bzw. dem für die Abrechnung eines derartigen Kontos verantwortlichen ClearingMitglied den Saldo jedes Prämienkontos im System zur Verfügung. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 29 von 104 Abb. 3-1:Kontenstruktur Transaction/Position Adjustment Eigenkonten (P1, P2) – auf Bruttobasis Kundenkonten (AKonten) – auf Bruttobasis Market MakerKonten (M1, M2) – auf Nettobasis Open/Close Adjustment Ja Ja Nicht notwendig Position Close-out/re-opening (Berichtigung von Positionsglattstellungen) Ja Ja Nicht notwendig Transaction Separation (Geschäftsaufteilung) Ja Ja Ja Transaction Account Transfer (interne Geschäftsübertragung) Ja, zwischen P und A oder innerhalb von P Ja, zwischen A und P oder innerhalb von A Ja, aber nicht innerhalb von M Position Account Transfer (Positionsübertragung innerhalb eines Mitglieds) Ja, zu allen internen Transaktionskonten Ja, zu allen internen Transaktionskonten Ja (Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen) Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 30 von 104 Diese Berichtigungen sind nur zulässig, um sicherzustellen, dass Transaktionen in den betreffenden Kundenkonten korrekt verzeichnet werden. Eine Kundenposition wird nicht mit einer anderen Kundenposition glattgestellt. Berichtigungen von Eröffnungs- oder Glattstellungsgeschäften im betreffenden Kundenkonto sind nur in dem Umfang zulässig wie sie für die ordnungsgemäße Verwaltung der Konten erforderlich sind, oder den Anweisungen des Kunden gemäß den Bestimmungen der ClearingBedingungen entsprechen. Wird eine Transaktion oder Position als Glattstellungstransaktion (Glattstellungsgeschäft) ausgewiesen, ohne dass ausreichend offene Transaktionen oder Positionen im Eigenhandels- oder Kundenkonto bestehen, wird automatisch eine neue Transaktion im Eigenhandels- oder Kundenkonto eröffnet, die der Anzahl von Kontrakten entspricht, die nicht glattgestellt werden konnten. Transaction Adjustments können vor, während oder nach der Handelsperiode jedes Handelstages eingegeben werden, abhängig von den jeweils verwendeten Funktionalitäten der Eurex-Handelsplattform. Sie sind für Transaktionen zulässig, die an dem betreffenden Handelstag sowie den beiden vorangegangenen Handelstagen ausgeführt wurden. Den Zeitplan für die speziellen Produktgruppen finden Sie unter www.eurexchange.com > Handel > Handelskalender > Handelszeiten. 3.4 Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Als Teil der Zulassungskriterien für Eurex-Börsen-Teilnehmer müssen diese am Clearing-Prozess teilnehmen, indem sie entweder eine NCM-Clearing-Mitglieds-Vereinbarung mit einem Clearing-Mitglied schließen oder selbst eine Clearing-Lizenz erlangen. 3.4.1 Mehrfach-Clearing-Beziehungen Mehrfach-Clearing-Beziehungen (Multiple Clearing Relationships - MCR) sind ein optionales Angebot der Eurex-Börsen, das NCMs mehr Flexibilität und Auswahl gewährt. MCR bietet NCMs die Möglichkeit gesonderte Clearing-Vereinbarungen mit bis zu drei Clearing-Mitgliedern für das Clearing von EurexTransaktionen abzuschließen (eine Haupt-Mitglied ID und zwei zusätzliche Mitglied IDs). MCR-Produktgruppen Für jede Mitglieds ID darf das Nicht-Clearing-Mitglied das Clearing für vordefinierte Produktgruppen (MCRProduktgruppen) mit unterschiedlichen Clearing-Mitgliedern vornehmen (max. drei). Ein CM darf auch MCR-Produktgruppen, für die es selbst das Clearing nicht vornimmt, in seiner Funktion als NCM in das Clearing bei einem anderen CM einbeziehen lassen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 31 von 104 Abb. 3-2: Mehrfach-Clearing-Beziehung und MCR-Produktgruppen Das Clearing von Eurex-Transaktionen derselben MCR-Produktgruppe über verschiedene ClearingMitglieder ist nicht erlaubt. Ein Nicht-Clearing-Mitglied und ein Clearing-Mitglied können auch eine Clearing-Vereinbarung abschließen ohne eine bestimmte MCR-Produktgruppe festzulegen. Alle Clearing-Mitglieder müssen weiterhin zwingend TARGET2- und/oder SNB-Konten sowie ein CBFoder SIX SIS-Konto für die Abwicklung bereithalten. Dies stellt sicher, dass alle Clearing-Mitglieder die MCR-Produktgruppen Aktien- & Indexprodukte und Fixed Income-Produkte verrechnen können. Weitere Informationen zum MCR finden Sie im Eurex Clearing-Rundschreiben 012/2013 oder in den Clearing-Bedingungen, Kapitel II. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 32 von 104 3.4.2 Clearing von Futures-Kontrakten Eurex Clearing ist Vertragspartner für alle Lieferungen sowie Zahlungen, die sich aus der Abwicklung von Eurex-Futures-Kontrakten ergeben. Clearing-Mitglieder haben ihre Zahlungsverpflichtungen nach Weisung der Eurex Clearing zu erfüllen. Für jeden Futures-Kontrakt werden Gewinne und Verluste (d.h. Variation Margin) aus offenen Positionen am jeweils betreffenden Geschäftstag im Anschluss an die Post-Trading-Periode auf Basis des täglichen Abrechnungspreises ermittelt. Eurex Clearing legt den täglichen Abrechnungspreis nach den aktuellen Marktverhältnissen des jeweiligen Kontrakts und unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung fest (siehe dazu die Clearing-Bedingungen, Kapitel II). 3.4.2.1 Clearing von Fixed Income Futures-Kontrakten Alle stückemäßigen Zahlungen werden zusammen mit der physischen Lieferung Zug um Zug zwischen den Clearing-Mitgliedern und Eurex Clearing am zweiten Geschäftstag nach dem Anzeigetag abgewickelt. Hierbei werden die Forderungen aus Wertpapiertransaktionen über eine Abwicklungsstelle und die Zahlungen über das entsprechende, von der Abwicklungsstelle festgelegte, Konto abgewickelt. Jedes Clearing-Mitglied und Eurex Clearing haben sicherzustellen, dass die Transaktion an dem Geschäftstag im Brutto-Liefermanagement (siehe auch Handbuch für das Clearer Test Basismodul, Kapitel 3) bearbeitet werden kann, an dem die Lieferanzeige erfolgte. Alle Clearing-Mitglieder haben ihre Lieferund Zahlungsfähigkeit durch entsprechende Bestände im Depot bei der jeweiligen Verwahrstelle und Guthaben auf ihrem entsprechenden Konto sicherzustellen; für in Euro ausgewiesene Fixed Income Futures-Kontrakte sind entsprechende Guthaben auf dem TARGET2- oder euroSIC (SNB)-Konto zu gewährleisten. Schlussabrechnungspreis Der Schlussabrechnungspreis wird durch Eurex Clearing am letzten Handelstag um 12:30 Uhr MEZ festgelegt. Der Schlussabrechnungspreis entspricht dem volumengewichteten Durchschnitt der Preise aller während der letzten Handelsminute abgeschlossenen Transaktionen, sofern in diesem Zeitraum mehr als zehn Transaktionen ausgeführt worden sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Schlussabrechnungspreis auf Grundlage des volumengewichteten Durchschnitts der Preise der letzten zehn ausgeführten Transaktionen ermittelt, sofern diese nicht älter als 30 Minuten sind. Ist die Ermittlung des Schlussabrechnungspreises gemäß der vorstehenden Regelung nicht möglich oder entspricht der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex Clearing den Schlussabrechnungspreis fest. Erfüllung, Lieferung Eine Lieferverpflichtung aus einer Short-Position in einem auf Euro lautenden Fixed Income-FuturesKontrakt kann nur durch von der Eurex Clearing bestimmte Schuldverschreibungen erfüllt werden (in Kapitel 2, Abschnitt 2 Nummer 2.3.4 der Clearing-Bedingungen befindet sich eine detaillierte Aufstellung) . Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 33 von 104 Clearing-Mitglieder mit offenen Short-Positionen müssen zwei Geschäftstage vor dem zehnten Kalendertag eines Quartalsmonats (Anzeigetag) anzeigen, welche Schuldverschreibungen sie der Eurex Clearing nach Glattstellung der Transaktion bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode liefern werden. Bereits erfolgte Lieferanzeigen können bis zum Ende der Post-Trading-Full-Periode geändert werden. Erfolgt eine Lieferanzeige (Notifikation) nicht fristgerecht, bestimmt Eurex Clearing die durch das Clearing-Mitglied zu liefernden Schuldverschreibungen. Clearing-Mitglieder haben den tatsächlichen Bestand der angezeigten Schuldverschreibungen einen Tag vor dem Liefertag gegenüber Eurex Clearing zu bestätigen. Eurex Clearing ordnet Clearing-Mitgliedern mit offenen Long-Positionen die zur Lieferung angezeigten Schuldverschreibungen nach Ende der Post-Trading-Periode des Anzeigetages mittels eines die Neutralität des Zuordnungsvorgangs gewährleistenden Auswahlverfahrens zu. Die Clearing-Mitglieder werden am nächsten Geschäftstag über die ihnen zugeordneten Schuldverschreibungen sowie deren Andienungspreise informiert. Weitere Informationen zu Notifikationen und Allokationen finden Sie in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dieses Dokuments. Nichtlieferung Liefert ein Clearing-Mitglied, von ihm zu liefernde Schuldverschreibungen nicht am Liefertag gemäß den Weisungen der Eurex Clearing innerhalb der für den Liefertag festgelegten Lieferzeiten, ist Eurex Clearing berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen: · Eurex Clearing ist berechtigt, die zu liefernden Schuldverschreibungen im Wege der Wertpapierleihe zu besorgen und sie dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern. · Eurex Clearing ist berechtigt, eine andere als die notifizierten Schuldverschreibungen aus dem Korb der lieferbaren Anleihen auszuwählen und diese Schuldverschreibungen dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern, um auf diesem Wege die Verpflichtungen des säumigen Clearing-Mitglieds zu erfüllen. Eurex Clearing ist berechtigt, die so notifizierten Schuldverschreibungen im Wege der Wertpapierleihe zu besorgen und sie dem nicht fristgerecht belieferten Clearing-Mitglied zu liefern. · Werden die zu liefernden Schuldverschreibungen nicht spätestens am fünften Geschäftstag nach dem Liefertag mit der Standarddisposition der jeweiligen Abwicklungsstelle an Eurex Clearing geliefert, ist Eurex Clearing berechtigt, die nicht gelieferten Stücke im Wege des Ersatzkaufes zu besorgen. . Eurex Clearing wird die eingedeckten Schuldverschreibungen an das nicht fristgerecht belieferte ClearingMitglied liefern. Falls ein CM nicht fristgerecht liefert, werden Zinsen und Strafzahlungen berechnet. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 34 von 104 3.4.2.2 Clearing von Aktienindex-Futures-Kontrakten Alle Zahlungen erfolgen an dem auf den Schlussabrechnungstag folgenden Geschäftstag. Alle ClearingMitglieder haben ihre Zahlungsfähigkeit am Fälligkeitstag durch entsprechend ausreichende Guthaben auf dem TARGET2-Konto oder geeigneten ähnlichen Konto sicherzustellen. Schlussabrechnungspreis Die Schlussabrechnungspreise von Index-Futures-Kontrakten werden durch Eurex Clearing (gemäß Ziffer 1.3.4 der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich – “Eurex-Kontraktspezifikationen”) am Schlussabrechnungstag eines Kontraktes festgelegt. Nähere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Aktienindex-Futures-Kontrakten finden Sie in den Eurex-Kontraktspezifikationen. Erfüllung, Lieferung Offene Positionen vom letzten Handelstag eines Kontraktes werden am Schlussabrechnungstag durch einen Differenzbetrag ausgeglichen, der dem internen Geldkonto des betreffenden Clearing-Mitglieds gutgeschrieben oder belastet wird. Dieser Buchungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Schlussabrechnungspreis eines Kontraktes und dessen täglichem Abrechnungspreis vom Geschäftsvortag. Für am letzten Handelstag eröffnete Positionen errechnet sich der Buchungsbetrag aus der Differenz zwischen dem Schlussabrechnungspreis und dem Handelspreis. 3.4.3 Clearing von Optionskontrakten Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Clearing von Transaktionen in Optionskontrakten nach Maßgabe von Ziffer 2 der Eurex-Kontraktspezifikationen. Allgemeine Bestimmungen Diese Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Optionskontrakte, sofern nicht für die einzelnen Optionskontrakte spezifische, gegenüber den Allgemeinen Bestimmungen abweichende Regelungen gelten. · Eurex Clearing ist Vertragspartner für alle Lieferungen und Zahlungen, die sich aus der Ausübung und Zuteilung von Optionskontrakten ergeben. · Clearing-Mitglieder haben bei der Ausübung und Zuteilung von Positionen, für deren Clearing sie verantwortlich sind, nach Weisung von Eurex Clearing zu liefern und zu zahlen. · Eurex Clearing unterrichtet jedes Clearing-Mitglied während des Vormittags des Geschäftstags nach der Ausübung über die ihm zugeteilten Optionskontrakte. · Folgende Bestimmungen gelten für Verfahren zur Lieferung und Zahlung: Sämtliche stückemäßigen Lieferungen von Wertpapieren und Zahlungen erfolgen Zug um Zug zwischen den Clearing-Mitgliedern und Eurex Clearing am zweiten Geschäftstag nach Ausübung der Option; dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Tag der Ausübung folgenden Geschäftstag zugeteilt wird. Die stückemäßigen Lieferungen haben über eine Abwicklungsstelle zu erfolgen, und Zahlungen sind über das entsprechende, von der Abwicklungsstelle festgelegte Konto zu leisten. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 35 von 104 · Eurex Clearing legt den täglichen Abrechnungspreis nach den tatsächlichen Marktverhältnissen und unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung nach unterschiedlichen Verfahren fest. Nähere Informationen zu diesen Verfahren finden Sie in den individuellen Kontraktspezifikationen oder in den Clearing-Bedingungen. Ist die Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises eines Kontrakts gemäß den in den jeweiligen Kontraktspezifikationen genannten individuellen Regelungen nicht möglich oder entspräche der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt Eurex Clearing den Abrechnungspreis nach billigem Ermessen fest. Sofern der ermittelte tägliche Abrechnungspreis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen bei Handelsschluss entspricht, kann Eurex Clearing den täglichen Abrechnungspreis ändern. 3.4.3.1 Clearing von Aktienindex-Optionskontrakten Zahlung, Abwicklung Alle Zahlungen erfolgen am Geschäftstag nach dem Ausübungstag. Dies gilt auch dann, wenn dem Stillhalter die Ausübung erst an dem auf den Ausübungstag folgenden Geschäftstag zugeteilt wird. Alle Clearing-Mitglieder haben ihre Zahlungsfähigkeit am Fälligkeitstag durch entsprechend Guthaben auf dem TARGET2-Konto oder geeigneten ähnlichen Konto sicherzustellen. Optionsprämie Der Saldo der von den Clearing-Mitgliedern gemäß den Eurex-Kontraktspezifikationen zu zahlenden und von Eurex Clearing zu vergütenden Optionsprämien (Nettoprämien) ist bis zu dem von Eurex Clearing bestimmten Zeitpunkt des auf den Abschluss der Transaktion folgenden Geschäftstags, jedoch grundsätzlich vor Beginn des Handels an den Eurex -Börsen an dem betreffenden Geschäftstag zahlbar. Schlussabrechnungspreis (Final Settlement Price - FSP) Der Schlussabrechnungstag wird am Ausübungstag der Optionsserie von Eurex Clearing bestimmt. Für DAX-Optionskontrakte beruht der Wert des DAX auf den mittels des elektronischen Handelssystems (Xetra) der Frankfurter Wertpapierbörse für die im DAX enthaltenen Wertpapiere im Rahmen einer untertägigen, von den Geschäftsführungen der Eurex-Börsen bestimmten, Auktion ermittelten Auktionspreisen. Detaillierte Informationen zur Bestimmung des FSP für die verschiedenen AktienindexOptionskontrakte finden sie in den Eurex-Kontraktspezifikationen. Barausgleich Ausgeübte und zugeteilte Optionspositionen werden durch einen Differenzbetrag ausgeglichen, der dem internen Geldkonto des Clearing-Mitglieds gutgeschrieben oder belastet wird. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis der Optionsserie und deren Schlussabrechnungspreis. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 36 von 104 3.4.3.2 Clearing von Optionskontrakten auf Fixed Income Futures-Kontrakte Allgemeine Regelungen Das Clearing von Optionskontrakten auf Fixed Income-Futures-Kontrakte richtet sich nach Maßgabe der folgenden Regelungen bis zur Zuteilung der ausgeübten Option nach den Vorschriften für das Clearing von Optionskontrakten, mit Eröffnung der Futures-Position nach den Vorschriften für das Clearing von FuturesKontrakten. Abwicklung Die Ausübung einer Option auf einen Fixed Income-Futures-Kontrakt resultiert für den Käufer sowie für den zugeteilten Verkäufer in einer Position in dem zugrunde liegenden Fixed Income-Futures-Kontrakt. Die Position wird auf Grundlage des vereinbarten Ausübungspreises im Anschluss an die Post-Trading-FullPeriode des Ausübungstages eröffnet. Optionsprämie Die Prämienzahlung erfolgt nicht durch eine einmalige Zahlung nach dem Erwerb der Option, sondern im Rahmen der täglichen Abrechnung über die Dauer des Bestehens der Optionsposition, bei der börsentäglich eine Bewertung der Position erfolgt. Die Bewertung erfolgt am Tag des Geschäftsabschlusses auf Grundlage des Optionspreises und des täglichen Abrechnungspreises, in der Folgezeit auf Grundlage der täglichen Abrechnungspreise vom Börsentag und vom Börsenvortag. Tägliche Abrechnung vor Ausübung Für jeden Optionskontrakt werden Gewinne und Verluste (d.h. Variation Margin) aus offenen Positionen an dem betreffenden Geschäftstag im Anschluss an die Post-Trading-Periode ermittelt. Für offene Positionen des Börsenvortags berechnet sich der zu belastende oder gutzuschreibende Betrag aus der Differenz zwischen den täglichen Abrechnungspreisen des Kontrakts vom Geschäftstag und vom vorherigen Geschäftstag. Für Transaktionen am Geschäftstag berechnet sich der Buchungsbetrag aus der Differenz zwischen dem Preis der Transaktion und dem täglichen Abrechnungspreis des Kontrakts an diesem Geschäftstag. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 37 von 104 Verfahren bei Ausübung von Optionen 1. Für den NCM/CM, der eine Call-Option ausübt, eröffnet Eurex Clearing im Anschluss an die PostTrading-Full-Periode des Ausübungstages der betreffenden Option eine entsprechende LongPosition in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten Ausübungspreis. 2. Für den NCM/CM, dem die Ausübung einer Call-Option zugeteilt wird, eröffnet Eurex Clearing eine entsprechende Short-Position in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten Ausübungspreis. 3. Für den NCM/CM, der eine Put-Option ausübt, eröffnet Eurex Clearing im Anschluss an die PostTrading-Full-Periode des Ausübungstages der betreffenden Option eine entsprechende ShortPosition in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten Ausübungspreis. 4. Für den NCM/CM, dem die Ausübung einer Put-Option zugeteilt wird, eröffnet Eurex Clearing eine entsprechende Long-Position in dem zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zu dem vereinbarten Ausübungspreis. Barausgleich – Futures-Position Die Differenz zwischen dem Ausübungspreis der ausgeübten und zugeteilten Option und dem täglichen Abrechnungspreis des zugrunde liegenden Futures-Kontrakts am Ausübungstag wird in bar ausgeglichen. Der Betrag des Barausgleichs wird dem internen Geldkonto des Clearing-Mitglieds gutgeschrieben oder belastet. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 38 von 104 3.5 Clearing von Off-Book-Transaktionen (Eurex Trade Entry Services) Eurex bietet Eurex Trade Entry Servicesfür standardisierte Eurex Kontrakte und für Flexible EurexContracts an. 3.5.1 Clearing von Off-Book standardisierten Eurex-Kontrakten In das Clearing können außerhalb des Orderbuchs abgeschlossene Transaktionen einbezogen werden, deren Kontraktspezifikationen den Spezifikationen der an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich zum Handel zugelassenen Kontrakte entsprechen ("Off-Book standardisierte Eurex-Kontrakte"). Eine TESTransaktion mit einem standardisierten Eurex-Kontrakt liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien außerhalb des Orderbuchs über den Kauf oder Verkauf eines Kontraktes verständigt haben, dessen Merkmale mit den Spezifikationen übereinstimmen, die in den Eurex-Kontraktspezifikationen festgelegt und durch Eurex Clearing in das Clearing einbezogen worden sind. Darüber hinaus gelten die Bedingungen für die Nutzung der Eurex Trade Entry Services von Eurex Clearing in deren jeweils gültigen Fassung für das Clearing von standardisierten Off-Book-EurexKontrakten und die Nutzung der Eurex Trade Entry Services. 3.5.2 Clearing von Off-Book-Flexible-Eurex Futures-Kontrakten In das Clearing können Off-Book-Futures-Transaktionen einbezogen werden, deren Kontraktspezifikationen – mit Ausnahme der in den Clearing-Bedingungen (Kapitel II, Abschnitt 4) aufgeführten Modalitäten – den Spezifikationen der an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich zum Handel zugelassenen Futures-Kontrakte entsprechen ("Flexible Eurex Futures-Kontrakte"). Eine Off-BookTransaktion mit einem Flexiblen Eurex Futures-Kontrakt liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien außerhalb des Orderbuchs über den Kauf oder Verkauf eines Futures-Kontraktes verständigt haben, dessen Merkmale – bis auf die in den Clearing-Bedingungen aufgeführten Modalitäten – mit den Spezifikationen von Eurex Futures-Kontrakten übereinstimmen, die in den Eurex-Kontraktspezifikationen festgelegt und durch Eurex Clearing in das Clearing einbezogen worden sind. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Eurex Clearing in deren jeweils gültigen Fassung für das Clearing von Off-Book-Flexible-Eurex Futures-Kontrakten und die Nutzung der Eurex Trade Entry Services. Bitte beachten Sie, dass das Clearing von Off-Book-Flexible-Futures-Kontrakten nur für einen bestimmten Teil der Eurex-Produkte angeboten wird. Spezifikationen der Flexiblen Eurex Futures-Kontrakte Bei der Durchführung von Eurex-Off-Book-Transaktionen von Flexiblen Eurex-Futures-Kontrakten können die Vertragsparteien – abweichend von den jeweils geltenden Eurex-Kontraktspezifikationen für entsprechende Futures-Kontrakte – die Laufzeit, den letzten Handelstag und den Schlussabrechnungstag der Flexible Eurex Futures-Kontrakte individuell bestimmen. Weiterhin kann für einzelne, von Eurex Clearing bestimmte Flexible Eurex Futures-Kontrakte auch die Art der Erfüllung (Barausgleich oder physische Lieferung) festgelegt werden. Von den Vertragsparteien können im Rahmen eines Eurex-Off-Book-Geschäfts von Flexible Eurex Futures-Kontrakten, in Abweichung von den jeweils gültigen Eurex-Kontraktspezifikationen, nur bestimmte Modalitäten individuell festlegen (die konkreten Modalitäten finden Sie in den Clearing-Bedingungen, Kapitel II, Abschnitt 4). Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 39 von 104 3.5.3 Clearing von außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexiblen Eurex Optionskontrakten In das Clearing können außerhalb des Orderbuchs abgeschlossene Optionstransaktionen einbezogen werden, deren Kontraktspezifikationen - mit Ausnahme der in den Clearing-Bedingungen (Kapitel II, Teil 4) aufgeführten Modalitäten – den Spezifikationen der an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich zum Handel zugelassenen Kontrakte entsprechen ("Flexible Eurex Optionskontrakte"). Ein Eurex-Off-BookGeschäft mit einem Flexiblen Eurex Optionskontrakt liegt vor, wenn sich die Vertragsparteien außerhalb des Orderbuchs über den Kauf oder Verkauf eines Optionskontraktes verständigt haben, dessen Merkmale - bis auf die in den Clearing-Bedingungen aufgeführten Modalitäten - mit den Spezifikationen von EurexOptionskontrakten übereinstimmen, die in den Eurex-Kontraktspezifikationen festgelegt und durch Eurex Clearing in das Clearing einbezogen worden sind. Darüber hinaus gelten die Bedingungen für die Nutzung der Eurex Trade Entry Services (Allgemeine Teilnahmebedingungen) der Eurex Clearing in deren jeweils gültigen Fassung für das Clearing von außerhalb des Orderbuchs abgeschlossenen Flexible Eurex Optionskontrakten und die Nutzung der Eurex Trade Entry Services. Bitte beachten Sie, dass das Clearing von Off-Book-Flexible-Optionskontrakten nur für einen bestimmten Teil der Eurex-Produkte angeboten wird. Spezifikationen der Flexible Eurex Optionskontrakte Bei der Durchführung von Eurex Off-Book-Transaktionen von Flexiblen Eurex Optionskontrakten können die Vertragsparteien – abweichend von den jeweils geltenden Eurex-Kontraktspezifikationen für entsprechende Optionskontrakte – die Laufzeit, den letzten Handelstag, die Ausübungsart (European-style, American-style), den Ausübungspreis und den Schlussabrechnungstag bzw. den Verfalltag der Flexiblen Eurex Optionskontrakte individuell bestimmen. Weiterhin kann von Eurex Clearing für einzelne Flexible Eurex Optionskontrakte auch die Art der Erfüllung (Barausgleich oder physische Lieferung) festgelegt werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 3 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing Seite 40 von 104 3.6 Musterfragen 3-001 Eurex Clearing weist die deutschen Staatsanleihen, die für die Lieferung an Clearing-Mitglieder mit einer offenen Long Euro-Bund-Futures-Position angezeigt wurden, auf folgende Weise zu: A: First in - First out (FIFO) B: Last in - First out (LIFO) C: Highest in - First out (HIFO) D: Durch Anwendung eines Auswahlverfahrens, das die Neutralität des Zuteilungsprozesses gewährleistet. Richtige Antwort: D 3-002 Alle internen Positionskonten werden netto geführt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 3-003 Bei der Ermittlung der nachzuweisenden Eigenmittel durch ein Clearing-Mitglied gibt es keine dynamische Komponente. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 3-004 Alle Kontraktspezifikationen für Eurex Flexible-Kontrakte können frei ausgehandelt werden. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 41 von 104 4 Transaktionsmanagement Die Sevices für das Transaktionsmanagement der Derivate-Positionen sind während der Handelszeiten der Eurex Exchanges verfügbar. Der Clearing-Prozeß ist analog zum Handelstag in verschiedene Phasen eingeteilt. Der Handelstag an der Eurex beginnt um 07:30 Uhr und endet um 22:30 Uhr MEZ. Abb. 4-1: Hauptphasen eines Handelstages Die Post-Trading Periode ist in verschiedene Unterphasen geteilt: · Post-Trading-Full, · Post-Late-1, · Post-Late-2 und · Post-Trading-Restricted. Für Back-Office-Personal ist es wichtig zu wissen, dass das systembezogene Transaktionsmanagement mit folgenden Ausnahmen während des gesamten Börsentages bis zum Beginn der Post-TradingRestricted-Periode stattfinden kann: In der Post-Late1-Phase ist keine Eingabe von TES-Geschäften (Eurex Trade Entry Services – siehe Kapitel 3.5) möglich. Alle übrigen System-Funktionen, die in der Post-Trading-Full-Periode unterstützt werden, stehen zur Verfügung. In der Post-Late-2-Phase können keine Give-up- und Take-up-Transaktionen (siehe Kapitel 4.2.1.5Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) mehr ausgeführt werden. Diese Phase besteht für Aktienoptionen mit amerikanischer Ausübungsart an jedem Börsentag, für Aktien- und AktienindexOptionen mit europäischer Ausübungsart sowie für Zinsoptionen nur am letzten Handelstag. Während Mitglieder unverzüglich wirksame Give-up-Transaktionen stornieren können, können Take-upTransaktionen mit Beginn der Post-Late-2-Phase nicht mehr akzeptiert werden. In dieser Phase sind deshalb untertägige Positionsveränderungen innerhalb eines Teilnehmers nicht mehr möglich, damit die Mitglieder ihre Ausübungsentscheidung auf Grundlage der endgültigen Long-Position treffen können. In der Post-Trading-Restricted-Periode sind nur Datenabfragen möglich. Ausübungen von Optionen sind bis zum Beginn der Post-Trading-Restricted-Periode möglich (sofern nicht in den Kontraktspezifikationen ein früher Zeitpunkt festgelegt ist) und werden danach werden nicht mehr akzeptiert. Sobald der BatchProzess beginnt, sind keine Datenabfragen mehr möglich. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 42 von 104 4.1 Clearing-Systeme Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Clearing-Systeme von Eurex Clearing, die Konten und die Kontostruktur innerhalb des Clearing-Systems C7, die Berechtigungsfunktionen (Rollen) in C7 und die Funktion von Transaktions- und Positions-IDs. 4.1.1 Überblick Schnittstellen für Mitglieder (Interfaces) C7 ist Eurex Clearings state-of-the-art Clearing-System. Mitglieder können das web-basierte C7 Derivate Clearing GUI für alle Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen auf allen Konten nutzen. Das Account Overview Fenster im C7 Derivate Clearing GUI zeigt Mitgliedern eine Liste aller ihrer Konten. Clearing Mitglieder können die Konten ihrer Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierten Kunden dementsprechend ebenfalls einsehen. Die Eurex Clearing FIXML Schnittstelle unterstützt ebenfalls alle Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen auf allen Konten. Standard- und flexible Kontrakte sind vollständig integriert. Es gib keinen Unterschied in der Verarbeitung bei Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen. Abb 4-2: Clearing-Systeme Zusätzlich bietet das Eurex Clearing Classic System Wartungs- und Unterhaltsdienste wie zum Beispiel Sicherheitenmanagement, Referenzdatenpflege, Regelung von Mitgliederbeziehungen wie zum Beispiel das automatische Akzeptieren von Give-ups und Risikoüberwachungsfunktionen. Für diese Funktionen ist das @X-tract GUI über WebTrading verfügbar. Reports werden über die Common Report Engine zur Verfügung gestellt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 43 von 104 4.1.2 Konten und Kontostruktur 5 Alle Konten A1-A9, P1, P2, M1, und M2 sind für alle Transaktions- und Positionsmanagement-Funktionen voll verfügbar. Zusätzlich ermöglicht es C7 den Mitgliedern die Anzahl ihrer Kundenkonten zu erhöhen. Die Kontonamen dieser zusätzlichen Konten sind alphanumerisch und können bis zu 20 Zeichen lang sein. Die Beantragung weitere Kundenkonten aufzusetzen muss vom CM für seine NCMs/RCs erfolgen. Abb 4-3: Kontostruktur C7 Kontostruktur Kundenkonten (A) und Eigenhandelskonten (Principal accounts P) werden brutto geführt. MPositionskonten sind Market Maker-Konten und werden netto geführt. Eurex Trade Entry Service (TES) Geschäfte außerhalb des Orderbuchs können nur in Eurex Clearing Classic Konten (A1 - A9, M1, M2, P1, P2) eingegeben werden. Sobald sie von allen beteiligten Parteien erfolgreich angenommen und auf der Clearing-Ebene verbucht sind, können sie auf jedes verfügbare Konto durch eine Umbuchung (Account Transfer) übertragen werden. 5 Zusätzlich gibt es die Give-up-Konten G1 und G2. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 44 von 104 4.1.3 Zugangsberechtigungen (Entitlement) C7 nutzt Zugangsberechtigungen, um Mitgliedern und Nutzern einzelne Funktionalitäten des Systems wie Transaktions- und Positionsmanagement zu zuweisen. Das C7 Berechtigungsmodell basiert auf verschiedenen Rollen. Diese Rollen werden einem Mitglied zugeteilt und der Service Administrator des Mitglieds kann die Rollen einzelnen Nutzern zuweisen. Das Aufsetzen der Nutzer erfolgt über das @X-tract GUI. Die Rollen enthalten jeweils bestimmte Berechtigungen. Jede Berechtigung definiert den Zugang zu einer spezifischen Tätigkeit (zum Beispiel Hinzufügen eines Give-up). Eine Eingabe von einem Nutzer kann nur verarbeitet werden, wenn die damit verbundene Berechtigung dem Nutzer/Mitglied zugeteilt wurde. Die folgenden Rollen werden unterstützt: Positions- und Transaktionsmanager: Diese Rolle berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Positions- und Transaktionsmanagement wie zum Beispiel das Hinzufügen oder Bestätigen von Give-ups (“Add Give Up”, “Approve Give Up”). Clearing Manager: Diese Rolle ermöglicht dem Nutzer eines Clearing Mitglieds Clearing-Aktivitäten wie zum Beispiel Notifikationen durchzuführen. Service Administrator: Diese Rolle gibt die notwendige Berechtigung für Verwaltungsaktivitäten wie zum Beispiel die Anpassung einzelner Berechtigungen für einen Nutzer (“User Entitlement Update”). Zusätzlich sind alle Rollen als “view only” verfügbar, das heißt, diese Rollen berechtigen den Nutzer nur Abfragen durchzuführen. Um einen Nutzer ein Recht zu geben, muss dieses Recht zuerst dem Mitglied zugewiesen werden, zu dem der Nutzer gehört. Eurex Clearing bestimmt die maximale Anzahl an Berechtigungen für ein Mitglied auf Grundlage des Mitgliedstyps und teilt die Rollen entsprechend den Mitgliedern zu. Das Mitglied (der Service Administrator) kann die Berechtigungen für die Nutzer festlegen und verwalten. Bei der Zuweisung der Rollen an die Nutzer kann das Mitglied die Einstellungen der darin enthaltenen Rechte im Hinblick auf die Berechtigungslevel und das Konto ändern. Die folgenden vier Berechtigungslevel sind im System verfügbar: Abb. 4-4: Berechtigungslevel Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 45 von 104 Berechtigungslevel bestimmen, ob eine bestimmte Aktivität mit oder ohne Bestätigung eines zweiten Nutzers durchgeführt werden kann. Zum Beispiel, ob das Vier-Augen-Prinzip verlangt wird oder nicht. Der Nutzer, der eine Aktivität, für die das Vier-Augen-Prinzip vorgeschrieben ist, anstoßen möchte, benötigt mindestens das Berechtigungslevel 1. Aktivitäten im Zusammenhang mit einer manuellen Ausübung von Optionen, Ausnahmen von der Ausübung (Abandon) sowie Positionstransfers mit Geldbetrag (Eingabe und Bestätigung) können das Vier-Augen-Prinzips fordern und daher die Bestätigung eines weiteren Nutzers bei der Eingabe verlangen. 4.1.4 Transaktions and Positions ID In C7 werden alle Transaktionen anhand ihrer eindeutigen Transaktions-ID identifiziert. Die alphanumerische ID hat eine variable Länge von maximal 19 Zeichen. Die ID ist im gesamten ClearingSystem eindeutig, ändert sich während der Lebensdauer der Transaktion nicht und wird nicht noch einmal 6 vergeben . Jede Transaktion trägt außerdem einen 10-stelligen numerischen Suffix, der mit jeder Anpassung (Adjustment) ansteigt. Die Transaktions-ID kann als Filter bei Transaktionsabfragen im GUI benutzt werden. Für regulatorische Zwecke teilt C7 jeder Position eine eindeutige, unterschiedlich lange alphanumerische Positions-ID zu. Die ID ist bis zu 11 Zeichen lang. Jede Transaktion in demselben Instrument und Konto wird der Positions-ID zugebucht, die bei der ersten derartigen Transaktion erstellt und gespeichert wurde. Die Positions-ID kann als Filter bei Positionsabfragen im GUI genutzt werden. C7 benötigt keine Order-ID, um einen Eintrag eindeutig zu machen. Das GUI, die FIXML-Schnittstelle und XML Reports (sofern zutreffend) zeigen die T7 Order ID als Referenz zur Handelsebene, 6 In absehbarer Zeit, das heißt bis alle Kombinationen aus 19 Zeichen genutzt sind. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 46 von 104 4.2 Transaktions- und Positionsmanagement CMs können ihre eigenen und die Positionen ihrer NCMs in Echtzeit abfragen. Jedes Börsenmitglied (CM und NCM) kann Transaktionsberichtigungen (transaction adjustments) und Berichtigungen für Positionen, die bereits im Konto enthalten sind (position adjustments) ins System eingeben. 4.2.1 Transaktionsmanagement Dieses Dokument nutzt die Bezeichnungen “Transaktion”,“Transaktionsberichtigung” (“Transaction adjustment”) und Transaktionsmanagement (“Transaction management”) für alle Transaktionen im Clearing. Der Ausdruck Geschäft (“Trade”) wird nur im Zusammenhang mit neuen Börsengeschäften oder neuen TES-Geschäften genutzt. Transaktionen können für eine limitierte Zeitspanne, die so genannte Transaktionsdauer (Transaction duration), berichtigt (adjustiert) werden. Das Limit ist so gesetzt, das es Berichtigungen am Handelstag T, an T+1 und T+2 erlaubt. Das Basisdatum für die Berechnung der Transaktionsdauer ist der Handelstag, der vom Handelssystem vorgegeben ist. C7 stellt die folgenden Transaktionsberichtigungen zur Verfügung: · Interne Transaktionsübertragungen (Transaction account transfer) · Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen (Open/close adjustment) · Transaktionsadjustierungen (Transaction adjustment, z.B. Textfeld-Berichtigungen) · Transaktionsaufteilungen (Transaction separation) · Give-up/take-up C7 verarbeitetet Transaktionsberichtigungen in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird eine Transaktion erzeugt, die der ursprünglichen Transaktion entgegengesetzt ist und diese aufhebt. Der zweite Schritt ist die Neubuchung einer berichtigten Transaktion. C7 erlaubt eine praktisch unbegrenzte Anzahl an Berichtigungen für eine Transaktion und lehnt Berichtigungen ab, die zu einem Fehler führen würden. Transaktionen, die Teil eines schwebenden Give-ups sind, können nicht berichtigt werden und die zugehörige Stückzahl ist für Positionsberichtigungen wie Ausübungen und Position Close-outs gesperrt. 7 Aufgehobene Transaktionen können nicht adjustiert werden . Clearing Member können nur Transaktionsberichtigungen für ihre eigenen Transaktionen vornehmen, nicht jedoch für ihre NCMs, es sei den es besteht ein Outsourcing-Vertrag. Transaktionsberichtigungen, die die Position nicht verändern, werden positionsneutral verbucht. Dies trifft auf generelle Transaktionsberichtigungen zu, wie zum Beispiel Berichtigungen in Textfeldern oder Transaktionsaufteilungen. 7 Wenn eine Transaktion von einem Mistrade betroffen ist, so wird C7 die Transaktion rückgängig machen (aufheben) und damit alle Berichtigungen die damit verbunden waren. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 47 von 104 Das Fenster Transaction Overview ist Ausgangspunkt für Transaktionsberichtigungen. Es wird über das Menü Transaction Management im Hauptmenü geöffnet und zeigt detaillierte Informationen zu einzelnen Transaktionen. Abb. 4-5: Fenster Transaction Overview Unter den Filterkriterien sind verschiedene Schaltflächen, um Transaktionsberichtigungen durchzuführen. Die folgenden Funktionen können nur auf aktive Transaktionen angewendet werden. Figure 4-6: Schaltflächen für Transaktionsberichtigungen Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 48 von 104 4.2.1.1 Interne Transaktionsübertragungen (Transaction account transfer) Mitglieder konnen Transaktionen auf ein anderes Konto übertragen. Übertragungen sind nur innerhalb der eigenen Konten möglich. Die Umbuchung einer Transaktion auf ein Market Maker-Konto ist nicht möglich. General Clearing Mitglieder können Transaktionsübertragungen auf und von Konten ihrer Registrierten Kunden vornehmen. Die Übertragung von Transaktionen zwischen eigenen Konten kann in dem Fenster Transaction Account Transfer im C7 Derivate Clearing GUI vorgenommen werden. Ablauf: 1. Auswahl von Transaktionen im Fenster Transaction Overview 2. Klicken des Act Transfer-Button (siehe Abb. 4-6) 3. Das Fenster Transaction Account Transfer öffnet sich und die Berichtigung kann vorgenommen werden. Abb. 4-7: Fenster Transaction Account Transfer Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 49 von 104 4.2.1.2 Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen (Open/close adjustments) Um das Eröffnungs-/Glattstellungskennzeichen für eine bestimmte Transaktion zu ändern, können NCMs/CMs eine Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigung vornehmen, d.h. ein Glattstellungsgeschäft (Closing Trade) in ein Eröffnungsgeschäft (Opening Trade) ändern und umgekehrt. Eröffnungs-/Glattstellungsberichtigungen können im Fenster Transaction Open Close Adjustment eingegeben werden. Ablauf: 1. Auswahl von Tansaktionen im Fenster Transaction Overview 2. Klicken des O/C Adjust Button (siehe Abb. 4-6) 3. Das Fenster Transaction O/C Adjust öffnet sich und die Berichtigung kann vorgenommen werden. Abb. 4-8: Fenster Transaction O/C Adjustment 4.2.1.3 (Generelle) Transaktionsberichtigungen (General Transaction Adjustments) Die generelle Transaktionsberichtigung wird genutzt, um zum Beispiel Textfelder zu ändern oder Mitglieder- und Empfänger-Informationen für Kooperationsprodukte (KRX & TAIFEX) einzugeben. Außerdem können generelle Transaktionsberichtigungen dazu genutzt werden, Einträge in Drittanbietersystemen, die keine Transaktionshistorie über den aktuellen Tag hinaus anbieten, wieder verfügbar zu machen. Transaktionsberichtigungen können im Fenster Transaction Adjustment eingegeben werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 50 von 104 4.2.1.4 Tansaktionsaufteilung (Transaction Separation) Mitglieder können eine Transaktion in eine Vielzahl kleinerer Transaktionen mit der Funktion Transaction Separation aufspalten. Aufteilungen werden positions-neutral verbucht (das heißt die Anzahl von Long- und Short ist “0”). Technisch ist die Anzahl der Aufteilungen nicht begrenzt. Funktional ist die Anzahl der Aufteilungen durch die Transaktionsgröße (Anzahl) limitiert. Transaktionsaufteilungen werden im Fenster Transaction Separation ausgeführt. Ablauf: 1. Auswahl von Transaktionen im Fenster Transaction Overview 2. Klicken des Separation-Button 3. Die Transaktionen können im Fenster Transaction Separation aufgespalten werden. Abb. 4-9: Fenster Transaction Separation 4.2.1.5 Give ups Mitglieder können Transaktionen auf andere Mitglieder via Give-up übertragen. Die folgenden Bedingungen muss eine Transaktion erfüllen, damit sie für ein Give-up verfügbar ist: · Die Transaktion ist ein Eröffnungsgeschäft (Opening Trade, “to open”) · Das Quellkonto wird nicht netto geführt (d.h. Give-ups vom M-Konto sind nicht möglich) · Die Transaktionsdauer ist nicht abgelaufen. · Der Kontrakt ist nicht verfallen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 51 von 104 Jeder Give-up erhält eine eindeutige Verarbeitungs-ID, die unabhängig von der Transaktions-ID ist. Alle Give-up-/Take-up-Eingaben von Börsenmitgliedern benötigen die Genehmigung ihrer jeweiligen ClearingMitglieder. CMs können die automatische Genehmigung/Akzeptanz pro Börsenteilnehmer einstellen (“auto approve”). Die Einstellung kann im Fenster Member Relationship Overview im @X-tract GUI vorgenommen werden. Das CM des abgebenden Börsenmitglieds (Give-up CM) kann die Genehmigung zu jeder Zeit vornehmen (d.h. es kann der Erste, Zweite oder Dritte im Give-up-Prozess sein). Das CM des aufnehmenden Börsenteilnehmers (Take-up CM) kann seine Genehmigung nur geben, nachdem der aufnehmende Börsenteilneher die Transaktion angenommen (take-up) hat. Wenn die eingegebenen Daten des Give-up CM nicht korrekt sind, wird der Take-up vom System abgelehnt. Alle Gebühren und Prämien etc. werden vom Empfänger des Give-up bezahlt. Abb. 4-10: Give-up Prozess Das den Give-up startende Mitglied kann den Give-up-Prozess abbrechen, solange der Prozess schwebend (“pending”) ist (d.h. es wurden noch nicht alle Genehmigungen eingegeben und der Give-up wurde nicht von einem der Clearing-Mitglieder abgelehnt.) Give-up-Prozesse sind nach der Eingabe nicht änderbar. Sollte eine Änderung notwendig sein (zum Beispiel von Textfeldern) muss der Prozess abgebrochen (“cancelled”) und neu übermittelt werden. Das System generiert in diesem Fall eine neue, eindeutige Prozess-ID. Genehmigungen sind nur für eine vorhandene Prozess-ID gültig, wenn ein neuer Prozess gestartet wird, muss die Genehmingung erneut übermittelt werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 52 von 104 Take-ups sind nur auf Konten möglich die brutto geführt werden (keine M-Konten) Schwebende Give-ups werden im Buchungsschnitt (Tagesendverarbeitung) nicht gelöscht, sondern werden am nächsten Geschäftstag automatisch wieder bereitgestellt, wenn die Bedingungen für den Giveup (siehe oben) weiterhin erfüllt sind und zusätzlich folgendes zutrifft: · Es gab keine Kapitalveränderung bei dem Produkt · Die jeweilige Position ist größer oder gleich der Anzahl der designierten Kontrakte. Dies kann nicht der Fall sein, wenn Short-Positionen durch ein Assignment reduziert wurden oder wenn ein Positionsübertrag durchgeführt wurde. Transaktionen können für einen automatischen Give-up bereits bei Ordereingabe/Genehmigung des außerhalb des Orderbuchs getätigten Geschäfts durch die Nutzung des Kontos G2 und die Angabe des Take-up-Mitglieds auf Handelsebene bestimmt werden. C7 verarbeitet eingehende G2-Geschäfte in zwei Schritten: Zuerst bucht es das Geschäft in das A1 oder P1-Konto (wie verfügbar). Im zweiten Schritt löst das System automatisch einen Give-up-Prozess aus. Es gelten dieselben Gültigkeits- und Berechtigungsprüfungen wie bei einem manuell ausgelöstenr Give-up eines Börsenmitglieds (d.h.der Give-up könnte fehlschlagen, wenn nicht korrekte Informationen zur Verfügung gestellt wurden, z.B. eine falsche Member-ID des Take-up-Mitglieds.) Mitteilungen über den Verarbeitungsprozess werden wie bei jedem anderen Give-up-Prozess versendet und der Vorgang kann von der abgebenden Seite bei Bedarf abgebrochen werden. Give-ups werden in dem Fenster Transaction Overview eingeleitet. Nach Anklicken des Give-up Button (siehe Abb. 4-6) können mehrere Transaktionen im Fenster Give-up Maintenance gleichzeitig abgegeben werden. Abb. 4-11: Fenster Give-up Maintenance Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 53 von 104 Alle Transaktionen eines Give-up-Prozess sind im Fenster Give-up Overview aufgelistet. In diesem Fenster können die Give-ups genehmigt/bestätigt, abgelehnt oder gelöscht werden. Das Fenster zeigt schwebende, bestätigte, gelöschte und abgelehnte Give-up-Anfragen. Abb. 4-12: Fenster Give-up Overview Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 54 von 104 Schwebende Take-up-Anfragen werden im Fenster Take-up Overview angezeigt, wo sie von dem zuständigen Clearing-Mitglied genehmigt/bestätigt oder abgelehnt werden können. Der für den Give-up bzw. Take-up vorgesehene Börsenteilnehmer kann die Transaktion in diesem Fenster annehmen (takeup). Das Fenster zeigt schwebende, bestätigte und gelöschte und abgelehnte Give-up-Anfragen. Abb. 4-13: Fenster Take-up Overview Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 55 von 104 4.2.2 Positionsmanagement Wenn eine Transaktionsberichtigung nicht mehr durchgeführt werden kann, weil das Geschäft älter als zwei Geschäftstage ist (Transaktionsdauer abgelaufen), können Mitglieder mit den Funktionen im Position Overview Fenster Positionsberichtigungen (Position adjustments) vornehmen. Über dieses Fenster können auch weitere Clearing-Funktionen durchgeführt werden und wird über das Menü Transaction Management im Hauptmenü geöffnet. Abb. 4-14: Fenser Position Overview Unter den Filterkriterien sind verschiedene Schaltflächen zur Durchführung von Positionsberichtigungen sowie der Ausübung von Optionen. Figure 4-15: Schaltflächen im Position Overview Fenster Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 56 von 104 C7 stellt die folgenden Positionsmanagement-Funktionen zur Verfügung: · Positionsglattstellung/Wiedereröffnung(Position close-out/re-opening) · Interner Positionsübertrag (Position account transfer) · Externe Positionsübertragung mit und ohne Geldbetrag (External position transfer with/without cash) · Ausübungen/Zuteilungen (Exercise/assignments) · Automatische Ausübungen (Automatic exercise) · Ausschluss von der automatischen Ausübung/Rücknahme der Ausnahme (Abandon/Unabandon) · Notifizierung (Lieferanzeige)/Allokation (Notification/Allocation) über den Menüpunkt Settlement 4.2.2.1 Positionsglattstellung/Wiedereröffnung (Position Close Out/Re-opening) Mitglieder können manuell Positionen glattstellen und wiedereröffnen. Glattstellungen werden im Fenster Position Close-out/Re-open eingegeben, das über das Fenster Position Overview erreicht werden kann, indem dort eine Position ausgewählt wird und dann der Button Position Close-out/ Re-open angeklickt wird. Das C7 Derivate Clearing GUI stellt auch eine Funktion zum Hochladen einer CSV-Datei zur verfügung, so dass eine Vielzahl von Glattstellungen gleichzeitig durchgeführt werden können. Das Fenster Position Close-Out/Re-open GUI enhält nur ein Feld für die Anzahl. Außerdem werden nur positive Zahlen unterstützt. Die Auswahl zwischen einer Positionsglattstellung und einer Wiedereröffnung einer zuvor glattgestellten Position erfolgt durch zwei anklickbare Schaltflächen. Abb. 4-15: Fenster Position Close Out/Re-open Zuvor glattgestellte Positionen können im Fenster Position Close-out/Re-open auch wieder eröffnet werden. Die maximal zur Verfügung stehende Anzahl für eine Wiedereröffnung kann die Anzahl der zuvor glattgestellten Positionen nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass der Zeitraum für Wiedereröffnungen nicht unbegrenzt ist. Aktuell ist er von Eurex Clearing auf 4 Geschäftstage festgelegt. Alle Änderungen dieser Einstellung werden durch Rundschreiben mit ausreichend Vorlaufzeit bekannt gemacht. Im Eurex Clearing System wird zwischen gebührenfreien und gebührenpflichtigen Positionsglattstellungen unterschieden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 57 von 104 · Freie Positionsglattstellungen Positionsglattstellung von Optionen (mit Ausnahme von Optionen auf Futures) und Positionsglattstellung von Futures und Optionen auf Futures innerhalb der Anzahl der kostenfreien Glattstellungen (Zero Cost Quantity Range) · Gebührenpflichtige Positionsglattstellungen: Futures und Optionen auf Futures (Future-style Products), die die Anzahl der kostenfreien Glattstellungen übersteigen. Die Zero Cost Quantity (ZCQ) ist die potentielle Anzahl von Kontrakten, die glattgestellt werden kann, ohne 8 dass Gebühren anfallen. Die ZCQ wird automatisch berechnet und für alle Produkte angezeigt. Für Futures und Future-style-Produkte wird außerdem eine Gebühr für eine späte Glattstellung (late closing fees) berechne (nicht für flexible Kontrakte). 4.2.2.2 Positionsübertragungen (Position Account Transfers) C7 stellt die Funktionen für interne und externe Positionsübertragungen zur Verfügung. Interne Positionsübertragungen (Internal Position Transfers) Positionen können auf ein anderes Konto übertragen werden. Teilübertragungen werden ebenfalls unterstützt. Interne Positionsübertragungen werden sofort ausgeführt. Interne Positionsübertragungen (Position Account Transfer) werden im Fenster Position Transfer Entry eingegeben. Das Fenster wird über das Fenster Position Overview geöffnet. Abb. 4-16: Das Fenster Position Transfer Entry in C7 8 Die Berechnungslogik für die ZCQ ist in den Eurex Clearing C7 3.0 Functional Release Notes erläutert. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 58 von 104 Das C7 Derivate Clearing GUI stellt außerdem eine Funktion zum Hochladen von CSV-Datein zur Verfügung, so dass mehrere Positionsübertragungen gleichzeitig durchgeführt werden können. Externe Positionsübertragungen (External Position Transfers) Positionen können auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Alle externen Positionsübertragungen werden real-time durchgeführt und können optional einen Geldbetrag enthalten. Ebenso wie Giveups/Take-ups benötigen externe Positionsübertragungen die Genehmigung/Akzeptanz des initiierenden und erhaltenden Mitglieds sowie der jeweiligen Clearing-Mitglieder. Externe Positionsübertragungen werden aktuell nicht für Konten unterstützt, die netto geführt werden (MKonten). Die Gesamtposition wird erst nach einer erfolgreichen Übertragung reduziert, d.h. wenn alle Genehmigungen übermittelt wurden. Solange die Übertragung schwebend ist, werden die für die Übertragung vorgesehene Anzahl als solche markiert und entsprechend im GUI angezeigt (zusätzlich zur Gesamtanzahl der Position). Wenn das Clearing-Mitglied des Quellkontos und des Zielkontos identisch ist, muss das Clearing-Mitglied die Übertragung nur einmal genehmigen. Mehrfache Genehmigungen werden nicht verlangt. Gleiches gilt, wenn das Börsenmitglied des Quell- oder Zielkontos und das Clearing-Mitglied dieses Kontos dieselbe Rechtseinheit bilden. Die verlangten Genehmigungen werden automatisch übertragen und das Mitglied muss micht mehrfach genehmigen. So lange Genehmigungen noch ausstehen, bleibt die Übertragung schwebend bis: l zur Tagesendverarbeitung l die Anfrage vom Initiator gelöscht oder von einer der beteiligten Parteien zurückgewiesen/abgelehnt wurde. Wenn eine Position übertragen wird, haben die Mitglieder die Möglichkeit den Preis der Positionsübertragung zu ändern und/oder einen Geldbetrag zu übertragen. Mitglieder können die Positionsübertragung auch nur zur Geldübertragung nutzen. Der Geldbetrag wird nach der Genehmigung der externen Positionübertragung mit dem nächsten Buchungsschnitt auf das Zielkonto gebucht. Nur Geldbeträge bis zu einer vom Clearing-Haus festgelegten Höchstgrenze (bestimmt pro Währung) können übertragen werden. Ein Geldbetrag kann nur für ein bestimmtes Instrument übertragen werden. Externe Positionsübertragungen werden ebenfalls im Fenster Position Transfer Entry eingegeben. Schwebende Positionsübertragungen werden im Fenster Pending Transfer Overview, das über das Transaction Management Menu erreicht wird, aufgelistet. In diesem Fenster können schwebende Positionsübertragungen gelöscht, genehmigt oder abgelehnt werden. Positionsübertragungsprozesse sind nach der Eingabe nicht änderbar. Sollte eine Änderung zum Beispiel von Textfeldern notwendig werden, muss der Prozess abgebrochen und neu übermittelt werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 59 von 104 4.2.2.3 Ausübung und Zuteilung (Exercise and Assignment) Folgende Ausübungsszenarien sind möglich: · Bei Ausübung einer Long Call-Position in Aktienoptionen übt der Inhaber sein Recht aus, die Lieferung des Basiswertes gegen Zahlung zu verlangen. Bei Ausübung einer Long Put-Position macht der Inhaber von seinem Recht Gebrauch, den Basiswert gegen Zahlung zu verkaufen. · Bei Ausübung einer Long Call-Position in Optionen auf Futures macht der Inhaber von seinem Recht Gebrauch, eine Long-Position im zugrundeliegenden Futures-Kontrakt zum Basispreis zu eröffnen. Bei Ausübung einer entsprechenden Put-Position macht der Inhaber von seinem Recht Gebrauch, zum vereinbarten Basispreis eine Short-Position im zugrundeliegenden Futures-Kontrakt zu eröffnen. · Bei Ausübung einer Long Call-Position oder Long Put-Position in Index-Optionen macht der Inhaber von seinem Recht Gebrauch, Bargeld zu erhalten. Optionen müssen durch den NCM/CM ausgeübt werden, der die betreffende Position innehat. CMs können die offenen Positionen ihrer NCMs sehen, können diesbezüglich aber keine Ausübungen durchführen, es sei denn die Clearing-Aktivitäten sind an das CM ausgelagert. Ausübungen Mitglieder haben die Möglichkeit, Optionspositionen (manuell) sowohl über die Eurex Clearing FIXML Schnittstelle als auch im C7 Derivate Clearing GUI auszuüben. Grundlegende Informationen über Optionen und deren Ausübungsfristen finden Sie auch in Kapitel 2. Das Fenster Exercise Overview ermöglicht es Mitgliedern manuell offene Long-Positionen auszuüben oder Berichtigungen von Ausübungen vorzunehmen. Das Fenster bietet eine Filterfunktion (Auswahl), die es dem Nutzer erlaubt nach nicht ausgeübten, ausgeübten und von der Ausübung ausgenommen Optionspositionen zu suchen. Das Fenster bietet außerdem eine zeitversetzte/verzögerte Einspielung von Preisen der Basiswerte (deferred underlying price feed) zur Kalkulation von In-the-money-Beträgen. Die Auswahlfelder In-theMoney und Out-of-the-Money erlauben es dem Nutzer auf Basis des Referenzpreises entsprechend zu filtern. Ein Hinweisfenster informiert den Nutzer, wenn er eine aus dem Geld liegende Option (Out-of-themoney-Option) ausübt. Wenn die Warnung bestätigt wird, wird die Option trotzdem ausgeübt. Die Ausübung von bar abgewickelten, aus dem Geld liegenden Optionen wird abgelehnt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 60 von 104 Abb. 4-17: Fenster Exercise Overview 9 Für alle Optionsarten wird die automatische Ausübung unterstützt. Die Fenster ITM Config for Automatic Exercise und ITM Config Maintenance – Add Configuration im C7 Derivatie Clearing GUI erlauben es den Mitgliedern Regeln für die Verarbeitung der automatischen Ausübung festzulegen und abzufragen. Mitglieder können In-the-money-Beträge pro Produkt und Konto festlegen. Bei der Verarbeitung der automatischen Ausübung werden dann alle Optionspositionen, die ausreichend in-the-money (im Geld) sind und nicht von der automatischen Ausübung ausgenommen sind (abandoned) ausgeübt. Der in-the-money-Mindestbetrag stellt also denjenigen Betrag dar, mit dem ein Kontrakt (nicht die einzelne Aktie) im Geld sein muss, um automatisch ausgeübt zu werden. Der in-the-money-Mindestbetrag für Indexoptionen entspricht dem Ausübungsentgelt. Für alle übrigen Optionsprodukte ist ein Standard-in-themoney-Mindestbetrag von 0,01 festgelegt. Hat das Mitglied keine Parameter festgelegt, übt Eurex am letzten Handelstag itm-Optionen unter Berücksichtigung der Standardparameter aus. Automatische Ausübung werden unabhängig vom Ausübungstyp (europäische/amerikanisch) nur am letzten Handelstag ausgeführt wird. 9 In-the-money Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 61 von 104 Abb. 4-18: Fenster ITM Config Maintenance – Add Configuration Um eine Optionsposition (ganz oder teilweise) von der automatischen Ausübung auszunehmen, können Mitglieder das Fenster Exercise Overview (Abandon tab) im C7 Derivate Clearing GUI nutzen. Die von der automatischen Ausübung auszunehmende Anzahl kann durch einen Eintrag in dem Feld Abandon Qty Change bestimmt werden. Die Anzahl kann erhöht oder verringert werden indem ein positiver oder negativer Wert eingegeben wird. Wenn ein positiver Wert eingegeben wird, kann er die Höhe der aktuell offenen Long Position übersteigen. Ein negativer Wert darf die zuvor ausgenommene Anzahl jedoch nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass nur auslaufende Optionspositionen bei Verfall von der Ausübung ausgenommen werden können. Zuteilung (Assignment) Sobald eine Option verkauft wird, besteht die Möglichkeit, für den Stillhalter, dass er zugeteilt (ausgeübt) wird um seine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf der zugrunde liegenden Aktien an einem bestimmten Geschäftstag zu erfüllen. Bei Optionen mit amerikanischer Ausübungsart, bei denen die Ausübung an jedem Handelstag erfolgen kann, ist auch eine Zuteilung an jedem Handelstag möglich. Um eine gerechte Verteilung der Zuteilungen zu gewährleisten, nutzt Eurex Clearing ein Zufallsverfahren bei der Zuteilung von Ausübungsmitteilungen an die von den einzelnen Clearing-Mitgliedern unterhaltenen Konten. Im Gegenzug müssen die von der Zuteilung betroffenen Clearing-Mitglieder ebenfalls ein Zufallsverfahren nutzen, um diese Mitteilungen an die einzelnen Konten, die Short-Positionen auf diese Optionen halten zu zuteilen. Folgende Zuteilungsszenarien sind möglich: · Bei Aktienoptionen und Optionen auf ETFs verpflichtet die Zuteilung einer Call-Position den Verkäufer einer Call-Option, den zugrunde liegenden Basiswert gegen Zahlung zu liefern. · Bei Aktienoptionen und Optionen auf ETFs verpflichtet die Zuteilung einer Put-Position den Verkäufer einer Put-Option, die Lieferung des zugrunde liegenden Basiswertes gegen Zahlung zu akzeptieren. · Bei Optionen auf Futures ist der Verkäufer einer Call-Option verpflichtet, eine Short-Position in dem betreffenden Futures-Kontrakt einzugehen. · Bei Optionen auf Futures ist der Verkäufer einer Put-Option verpflichtet, eine Long-Position in dem betreffenden Futures-Kontrakt einzugehen. · Bei Optionen auf einen Index ist der Verkäufer einer Call-Option verpflichtet, in bar abzurechnen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 62 von 104 Die ausgeübten Long-Positionen und offenen Short-Positionen werden pro Mitglied innerhalb aller P- und M-Konten saldiert, d.h. wenn ein Mitglied mit offenen Short-Positionen in einer Serie auch Positionen ausgeübt hat, werden so viele Short-Positionen wie möglich intern zugeteilt. Falls nach dieser internen Zuteilung noch weitere interne Long-Positionen bestehen, werden sie den übrigen offenen ShortPositionen derselben Serie auf Zufallsbasis zugeteilt. Das Fenster Exercise Assignment Overview zeigt ausgeübte Positionen und zugeteilte Positionen pro Optionskontrakt. Abb. 4-19: Das Fenster Exercise Assignment Overview in C7 NCMs/CMs erhalten Zuteilungsinformationen bevor die Tagesendverarbeitung startet. Zuteilungen sind bindend. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 63 von 104 4.2.2.4 Lieferanzeige und Allokation (Notification and Allocation) Inhaber von Short-Positionen in physisch zu beliefernden Produkten (Fixed Income Futures, zum Beispiel Euro-Bund Futures) zeigen am letzten Handelstag durch eine Lieferanzeige an, welche Anleihe aus einem Korb von lieferbaren Wertpapieren sie liefern wollen. Die Lieferanzeige wird nur von Clearing-Mitgliedern vorgenommen. NCMs, deren Kunden und die Kunden eines Clearing-Mitglieds haben das jeweilige Clearing-Mitglied entsprechend zu benachrichtigen. Das Clearing-Mitglied benachrichtigt dann Eurex Clearing. Dem Clearing-Mitglied steht es frei, die durch Kunden und NCMs bereitgestellten Wertpapiere Eurex Clearing zu benennen oder andere Wertpapiere aus dem Korb der durch Eurex Clearing für lieferbar erklärten Wertpapiere auszuwählen. Der Lieferanzeigeprozess ist nur für offene Short-Positionen verfügbar, bei denen es ein Korb lieferbarer Wertpapiere gibt und muss im C7 Derivate Clearing GUI durchgeführt werden. Eine einzelne Position kann durch die Anzeige mehrerer Wertpapiere aus dem Korb (partial notifications) erfüllt werden, zum Beispiel kann bei einer Position von 100 Kontrakten die Lieferanzeige aus 2 Wertpapieren mit einer Anzahl von jeweils 50 bestehen. Sobald der Lieferanzeigeprozess abgeschlossen ist, teilt das Clearing-Haus die lieferbaren Wertpapiere den Inhabern der anderen Seite (Long Positionen) zu – der Allokationsprozess. Die Löschung einer Lieferanzeige kann durch die Eingabe einer neuen Lieferanzeige mit einem negativen Betrag der bereits angezeigten Anzahl am Tag der Eingabe der Lieferanzeige vor dem Allokationsprozess erreicht werden. Auch Änderungen der Anzahl können auf diese Weise durch die Eingabe einer positiven oder negativen Anzahl gemacht werden. Wichtige Informationen: · Die Inhaber von Short-Positionen in Fixed Income Futures holder sind verpflichtet anzuzeigen, welche Anleihen geliefert werden sollen. · NCMs, ihre Kunden und Kunden des CM machen die Lieferanzeige gegenüber ihrem CM. Das CM führt die Lieferanzeigen gegenüber dem Clearing-Haus durch. · Die Lieferanzeige wird am letzten Handelstag der Futures gemacht, n Handelstage vor dem Liefertag (n ist die Abwicklungsperiode des Produkts). Liefertag ist der 10. Kalendertag des Monats. Sollte dies kein Handelstag sein, so erfolgt die Lieferung am nachsten Handelstag. · Handelsschluss für die Futures ist am letzten Handelstag12:30 MEZ. · Lieferanzeigen müssen bis zum Ende der Nachhandelsphase (Post Trading Phase) am letzten Handelstag eingegeben werden (aktuell 20:00 MEZ). · CMskönnen alle im Report CE038 DELIVERABLE BOND aufgeführten Wertpapiere zur Lieferung anzeigen. · Eurex Clearing sichert zu, dass es für jede offene Short Position eine Lieferanzeige gibt. Sollte ein CM seine Verpflichtung zur Lieferanzeige auch auf Anfrage des Clearing-Hauses nicht erfüllen, so bestimmt Eurex Clearing, welche Anleihen zu liefern sind. · Lieferungen erfolgen gegen Zahlung (DvP) durch den Zentralverwahrer. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 64 von 104 Das Fenster Notification Overview im C7 Derivate Clearing GUI zeigt offene, notifizierte und ausgewiesene (designated) Short Positionen. Es wird über den Menüpunkt Settlement geöffnet. Abb. 4-20: Fenster Notification Overview Im Fenster Notification Detail Overview kann die Lieferanzeige für eine ausgewählte Position vorgenommen werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 65 von 104 Das Fenster Notification Detail Overview wird über die Schaltfläche Details im Fenster Notification Overview geöffnet. Es zeigt Details der Lieferanzeige für eine Futures-Position und ermöglicht eine Lieferanzeige zu übermitteln oder eine Lieferanzeige für eine ausgewählte Position zu ändern. Abb. 4-21: Fenster Notification Detail Overview Die im Lieferanzeigeprozess benannten Wertpapiere werden vom Clearing-Haus auf Zufallsbasis den Inhabern der Long-Positionen in physisch abgewickelten Produkten zugeteilt. Clearing-Mitglieder werden am gleichen Tag über die Zuteilungen informiert. Die notifizierten und zugeteilten Wertpapiere werden im GUI und über Reports kommuniziert. Weitere Informationen zum Zuteilungsverfahren finden Sie in Kapitel 3.4.2 Clearing von Futures-Kontrakten. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 66 von 104 Sobald der Allokationsprozess für Futures und die Zuteilung (Assignment) bei Optionen abgeschlossen ist, können die zu liefernden Positionen im Fenster Deliverable Position Overview abgefragt werden. Das Anzeigefenster zeigt, welche Basiswerte zu liefern sind oder erhalten werden. Historische Daten können 5 Geschäftstage lang abgefragt werden. Abb. 4-22: Fenster Deliverable Position Overview Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 67 von 104 4.3 Reports Report Beschreibung Verfügbarkeit CB750 Give-up Trades Overview Führt alle Give-ups in chronologischer Reihenfolge auf. Listet alle (vor-)designierten und zurückgewiesenen Give-ups auf. Durch den Empfänger akzeptierte Give-up-Geschäfte werden ebenfalls aufgelistet. Enthält detaillierte Informationen über den Genehmigungsprozess von Give-ups. Die abgegebenen Geschäfte sind nach den aufnehemenden Mitgliedern, der Währung, dem Konto, Produkt und der Serie sortiert. CMs und NCMs Die folgenden Gesamtbeträge werden berechnet: - Summe alle Take-up-Geschäfte - Summe alle schwebenden Geschäfte am Ende des Tages - Summe aller gelöschten Give-Up-Geschäfte Zusätzlich enthält der Report Informationen über flexible Kontrakte. CB751 Take-up Trades Overview Dieser Report zeigt alle Take-up-Gschäfte in chronologischer Reihenfolge. Er listet alle (vor-)designierten und abgelehnten Take-up-Geschäfte auf. Der Report zeigt detaillierte Information über den Genehmigungsprozess für Give-upGeschäfte. Die abgegebenen Geschäfte sind nach den aufnehemenden Mitgliedern, der Währung, dem Konto, Produkt und der Serie sortiert. Die folgenden Gesamtbeträge werden berechnet: - Summe alle Take-up-Geschäfte - Summe alle schwebenden Geschäfte am Ende des Tages - Summe aller gelöschten Give-Up-Geschäfte Zusätzlich enthält der Report Informationen über flexible Kontrakte. CMs und NCMs Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 68 von 104 Report Beschreibung Verfügbarkeit CE710 Contract Expiration Dieser Report stellt Informationen über Optionsserien mit weniger als 10 Handelstagen bis zum Verfall zur Verfügung. Der Report enthält: CMs und NCMs - den In- oder Out-of-the-money-Wert pro Einheit - Positionen, die in diesen Serien gehalten werden, am Ende des Tages - Einen Betrag, der anzeigt, wie weit eine Long-Position im Geld (in-the-money) ist. Der Report enthält detaillierte Informationen über verfallende (auslaufende) Optionsserien pro Mitglied, Währung und Konto. Die Gesamtbeträge der Long- und Short-Positionen ebenso wie die In-the-money-Beträge werden angezeigt. Am Verfalltag wird die finale Position nach automatischer Ausübung aber vor Kontraktverfall angezeigt. CE770 Exercise and Assign Overview Listet die ausgeübten Long-Positionen und die zugeteilten Short-Positionen für Aktienoptionskontrakte auf. Enthält Informationen zu den täglichen Ausübungen und Zuteilungen für jede betreffende Serie, geordnet nach CM, Währung, Produkttyp, Börsenmitglied und Kontotyp. Enthält des Weiteren eine Liste der sich aus dem Ausübungsverfahren ergebenden Lieferinstruktionen. Es zeigt EUREX-CSD als Kontrahenten. Die Daten sind nach Börsenmitglied und Basiswert sortiert. Der Barausgleich führt nur dann einen Betrag auf, wenn die Zahlung in Bar erfolgt. CMs und NCMs CE771 Option on Future Exercise Assign Overview Stellt Informationen zu den ausgeübten Long-Positionen und zugeteilten Short-Positionen von Optionen auf Futures bereit. Enthält Informationen zu den täglichen Ausübungen und Zuteilungen für jede betreffende Serie, geordnet nach Börsenmitglied, Kontotyp und zugrunde liegendem FuturesKontrakt. CMs und NCMs CB702 Cash Settled Contracts Overview Führt die am Liefertag in Bar abgewickelten Kontrakte auf, wobei die durch diese Kontrakte erzielten Gewinne und Verluste detailliert aufgelistet werden. Der Barausgleichsbetrag der Nettoposition wird durch einen Vergleich des Ausübungspreises (für ausgeübte Optionen) gegenüber dem Schlussabrechnungspreis berechnet. Die einzelnen Ergebnisse werden für jede Währung, jeden Kontrakt, jedes Produkt und jedes Konto addiert. CMs und NCMs Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 69 von 104 Report Beschreibung Verfügbarkeit CB731 Settling Futures Positions Overview Dieser Report enthält die offenen Long- und Short-Positionen von Anleihen- und FX/Aktien-Futures-Kontrakten, die in dem aktuellen Monat verfallen. Der Report wird täglich während eines Liefermonats bis zum Tag der Lieferanzeige erstellt. Er enthält die offenen Long- und Short-Positionen und stellt die Gesamtpositionen pro Börsenteilnehmer und ClearingTeilnehmer dar. CMs und NCMs CE038 Deliverable Bonds Zeigt detailliert die Berechnung von Konversionsfaktoren und Rechnungsbeträgen für lieferbare Anleihen aller gehandelten Fixed-Income-Futures-Kontrakte. CMs können die in diesem Report gezeigten Anleihen zur Lieferung auswählen. Abwicklungspreise und Rechnungsbeträge werden nur für die lieferbaren Wertpapiere des laufenden Liefermonats gezeigt. Expiring. Dieser Report wird erzeugt, wenn ein Kontraktt verfällt und ein neuer Kontraktmonat gelistet wird. CMs und NCMs CE775 Notification/ Allocation Information Dieser Report stellt Informationen über Lieferungen, die aus Notifikationen oder Allokationen resultieren, zur Verfügung. (pro Referenznummer). Der Kontrahent wird bei internen Belieferungen angezeigt (entweder ein Eigenhandelskonto eines Non-Clearing-Mitglieds oder ein Clearing-Mitglieds). Der Kontrahent wird im Falle von externen Belieferungen, die durch den CSD durchgeführt werden, nicht angezeigt. Als ergänzender Report zur Lieferliste unterstützt er den CSD in Bezug auf die Freigabe von Lieferungen und dient als Basis für interne Belieferungen zum CSD. Nur CMs Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 70 von 104 4.4 Musterfragen 4-001 Im Eurex Clearing-System können alle NCMs/CMs tägliche Positionsbewegungen abfragen und ihre aktuellen Positionen in jedem Konto einsehen. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 4-002 Positionsübertragungen (External position transfers) werden immer in „Echtzeit“ durchgeführt. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 4-003 Um eine vor 1 oder 2 Tagen getätigte Transaktion in C7 aufzuteilen, ist ... A: zunächst ein Historical Trade Transfer (HITT) notwendig. B: nur eine Geschäftsaufteilung (Transaction Separation) erforderlich. C: ein Anruf bei Eurex mit der Bitte, die Transaktion zu stornieren und entsprechend neu zu eröffnen, erforderlich. D: nur eine Änderung im internen Back Office-System des Clearing-Mitglieds erforderlich. Richtige Antwort: B 4-004 Welche der folgenden Aussagen zum Give-up sind richtig? A: Alle Give-up/Take-up-Anfragen von Börsenteilnehmern müssen von den jeweiligen Clearing-Mitgliedern akzeptiert werden. B: Es können nur Transaktionen im Status „Open“ übertragen werden. C: Give-ups lassen sich von allen Konten durchführen. D: Clearing-Mitglieder können das automatische Akzeptieren von Give-ups (auto approve) pro Börsenteilnehmer einstellen. Richtige Antworten: A|B|D 4-005 Wer hat das Transaktionsentgelt für eine akzeptierte Transaktion, die von einem A-Konto abgegeben wurde, zu entrichten? A: Das NCM/Clearing-Mitglied, das die Transaktion getätigt hat. B: Das übernehmende NCM/Clearing-Mitglied. C: Das abgebende NCM/Clearing-Mitglied. D: Es wird zwischen beiden beteiligten Clearing-Mitgliedern/NCMs aufgeteilt. Richtige Antwort: B Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 4 Transaktionsmanagement Seite 71 von 104 4-006 NCMs können Transaktionen ohne die Zustimmung ihrer Clearing-Mitglieder übernehmen. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch 4-007 Der letztmögliche Zeitpunkt für die Ausübung von Aktienoptionen ist für die Mehrzahl der EurexAktienoptionen identisch und nicht vom jeweiligen Heimatland abhängig. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 4-008 Falls ein Mitglied für bestimmte Optionen keinen In-the-money-Mindestbetrag festgelegt hat, übt Eurex Clearing diese automatisch gemäß den Standardparametern aus. Richtig Falsch Richtige Antwort: Richtig 4-009 Welche Aussage über die Ausübung von Aktienoptionen ist richtig? A: Nur In-the-money-Optionen können ausgeübt werden. B: Alle Eurex Aktienoptionen können nur am letzten Handelstag ausgeübt werden. C: Die Ausübung von Optionen muss durch den Börsenteilnehmer erfolgen, der die jeweilige Position hält. D: Die automatische Ausübung von Aktienoptionen kann nicht deaktiviert werden. Richtige Antwort: C 4-010 NCMs können Notifikationen und Allokationen von Futures-Kontrakten selbst durchführen. Richtig Falsch Richtige Antwort: Falsch Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 72 von 104 5 Risikomanagement Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht es dadurch, den involvierten Parteien unabhängig voneinander Entscheidungen zu treffen und das Kontrahentenrisiko auf einen einzigen Vertragspartner zu reduzieren. Genauer gesagt: nur Clearing-Mitglieder können in einer Transaktion Kontrahenten von Eurex Clearing sein. Im Ergebnis werden rechtliche Beziehungen zwischen Eurex Clearing und dem jeweiligen ClearingMitglied sowie, im Gegenzug, zwischen diesem Clearing-Mitglied und dem jeweiligen Nicht-ClearingMitglied/Registrierten Kunden eingegangen. Nähere Informationen zur allgemeinen Clearing-Struktur finden Sie im Vorbereitungsmaterial für das Clearer-Test Basismodul, Kapitel 2 und 3. 5.1 Überblick Eurex Clearing hat ein solides Rahmenwerk von Schutzmaßnahmen eingerichtet, um alle Kunden, das Clearing-Haus und den Gesamtmarkt zu schützen. Um diesen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, sichert Eurex Clearing sich gegen das Risiko des Ausfalls von Mitgliedern ab. Die Absicherung basiert im Wesentlichen auf · den Eigenmitteln des Unternehmens · den Beiträgen zum Clearing-Fonds · den Margin-Anforderungen Die Anforderungen hinsichtlich der Eigenmittel und des Beitrages zum Clearing-Fonds sind in Kapitel 0 beschrieben. Margin-Anforderungen Der hauptsächliche Träger dieses Sicherheitssystems ist die Margin, d.h. Geldmittel oder Wertpapiere, die von Clearing-Mitgliedern als Sicherheiten für die jeweilige Position bzw. das jeweilige Engagement hinterlegt werden müssen. Der dafür festgelegte Betrag darf nicht übertrieben hoch, aber auch nicht zu niedrig sein. Eurex Clearing wendet gegenwärtig zwei verschiedene Margin-Methoden an. Das Risk-Based-Margining-Verfahren (RBM) wird seit Ende 2015 nur noch für die Produktgruppen Dividendenderivate, Volatilitätsindexderivate, Immobilienderivate, FX Derivate sowie die asiatischen Kooperationsprodukte verwendet. Bis zum Jahresende 2016 werden auch diese Produkte in 2 Schritten auf Prisma, die neue porfoliobasierte Methode, migrieren. Prisma wird dann wie jetzt bereits für Aktienprodukte, Aktienindexprodukte, Zinsderivate und Rohstoffderivate die einzige und damit verpflichtende Margining-Methode für börsengehandelte Derivate sein. Im Folgenden werden beide Methoden und die für die Eurex-Börsen geltenden Margin-Typen beschrieben, Beide Methoden unterscheiden zwischen rückblickenden und vorausschauenden Margin-Typen. Die rückblickenden Margin-Typen sind bei beiden Methoden identisch. Ihre Erläuterung erfolgt im Kapitel 4.3 Risk-Based-Margining und gilt dementsprechend auch für Prisma. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 73 von 104 Systembasierte Risikokontrollen Eurex Clearing bietet dem Clearing-Haus und seinen Mitgliedern leistungsfähige, nutzerfreundliche Tools, die eine proaktive Risikokontrolle ermöglichen. Hierzu zählt eine große Bandbreite an Pre-- und PostTrade-Risikokontrollen. Zu einem großen Teil können diese Tools auf unterschiedlichen MarginAnforderungen basieren. Alle Mitglieder haben Zugang zu den Daten und Tools der Eurex Clearing, wodurch es ihnen ermöglicht wird, Limite zur Vermeidung übermäßiger Risiken zu setzen und auf eintretende Zwischenfälle rasch zu reagieren. Nachhandelskontrollen stellen sicher, dass Mitglieder während des gesamten Handelstages ein klares Bild ihres Gesamtrisikoprofils besitzen. Die zur proaktiven Risikokontrolle verwendeten Tools werden später in diesem Kapitel beschrieben. 5.2 Interne Margin-Konten und Sicherheitenpools Die Margin-Berechnung erfolgt auf Kontenebene. Es gibt keinen Unterschied für RBM und Prisma. Eurex Clearing berechnet die Margin-Anforderungen täglich pro Mitglieds- ID. CMs sind für die MarginZahlungen für sich und ihre Kunden (nicht offengelegte Kunden, NCMs und RKs) verantwortlich. Auf Basis der internen Positionskonten (siehe Kapitel 3.3) des CMs werden die Margin-Anforderungen für jedes Konto getrennt berechnet. Eine Ausnahme bei der Berechnung ist, dass P-und M-Konten eines Mitglieds zusammengefasst werden (im Eurex Clearing-System als PP angezeigt). Abhängig vom Clearingmodell, das für die jeweiligen Posittionen gilt, werden die Margin-Anforderungen durch einen oder mehrere Sicherheitenpools (Grund-Clearingmodell oder Net Omnibus Clearingmodell, Abbildung unten zeigt einen Sicherheitenpool) oder durch einen dedizierten Sicherheitenpool (Individual Clearingmodell) abgedeckt. Abb. 5-1: Konten-Segregierung im Überblick Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 74 von 104 Im Fall einer Unterdeckung veranlasst Eurex Clearing einen Margin Call. Ein Margin Call richtet sich immer an das CM, selbst wenn die Unterdeckung in einem Kunden-Sicherheitenpool vorliegt. Jedoch wird für Unterdeckungen in einem Kunden-Sicherheitenpool ein separater Margin Call ausgelöst. Weitere Informationen zur Durchführung von Margin Call finden Sie in Kapitel 6.5 im Vorbereitungsmaterial für das Basismodul. 5.3 Risk-Based-Margining Zur Berechnung der Margin-Anforderungen nutzt das Risk-Based Margining Matrix-Simulationsszenarien, die auf Kombinationen von Preisen der Basiswerte (Anleihen, Aktien, etc.) und Volatilitäten beruhen. Um das Risiko extremer Preisfluktuationen abzudecken, werden Margin-Parameter festgelegt, die auf einer Volatilitätsprüfung sowie verschiedenen aktuellen Markteinschätzungen basieren. Produkte innerhalb eines Portfolios, die mit ähnlichen Risiken verbunden sind, werden in sog. MarginKlassen zusammengefasst. Zum Beispiel beruhen alle Gold-Optionen und Gold-Futures auf dem Basiswert Gold und bilden somit die Margin-Klasse Gold (GFX). Wenn zwei oder mehr Margin-Klassen, deren Basisinstrumente in Bezug auf ihre Risikostruktur korrelieren, miteinander kombiniert werden, entsteht eine Margin-Gruppe. Innerhalb der Margin-Klassen und MarginGruppen ist Cross-Margining möglich. Die Margin-Anforderungen werden entsprechend verringert. Für Derivate bestehen unterschiedliche Margin-Typen. Die Premium und Variation Margin deckt das Liquidationsrisiko zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die Additional und Futures Spread Margin deckt das potenzielle künftige Liquidationsrisiko ab. Die Margins werden untertägig berechnet, und das ClearingHaus behält sich das Recht vor, Clearing-Mitglieder direkt zu belasten („Intraday-Margin-Call“ / untertägige Nachschusspflicht). Produkte Zeitrahmen: zurückblickend Premium Margin Klassische Optionen Zeitrahmen: vorausschauend Variation Margin ü Additional Margin Futures Spread Margin ü Futures ü Für NonSpreads Optionen auf Futures ü ü Für Spreads Alle Margin-Typen sind im Vorbereitungsmaterial für das Clearer-Test Basismodul näher beschrieben (Kapitel 5.1.2). Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 75 von 104 Dieses Kapitel bietet Informationen zu einigen spezielleren Merkmalen des RBM bzw. konzentriert sich auf Einzelheiten oder Berechnungsbeispiele insbesondere für Optionen und Futures, die im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Basismodul nicht erläutert sind. Die Berechnung der MarginAnforderungen für komplexere Portfolios innerhalb von Margin-Klassen oder Margin-Gruppen wird im nächsten Unterkapitel kurz beschrieben. 5.3.1 Premium Margin für Optionen (klassische Optionen, Premium-style Optionen) Die Premium Margin ist durch den Verkäufer einer Option zu hinterlegen, wenn die Transaktion zu einer offenen Position führt. Sie deckt den potenziellen Verlust ab, der sich ergeben könnte, wenn der Verkäufer am heutigen Tage zur Liquidation der Position gezwungen wäre. Die Premium Margin wird fortlaufend angepasst, d.h. wenn Preise in der Weise schwanken, dass sich der potenzielle Verlust bei Liquidation erhöht, ist der Verkäufer verpflichtet, zusätzliche Premium Margin zu hinterlegen. 5.3.2 Variation Margin (VM) Die Variation Margin wird für Futures und Future-style Optionen berechnet. Eurex Clearing wickelt die Gewinne und Verluste aller in einem Positionskonto vorhandenen offenen Positionen des Handelstages in bar, basierend auf dem Mark-to-Market-Prinzip ab. Anhand der Variation Margin werden Gewinne und Verluste, die aufgrund der Preisschwankungen offener Positionen entstehen, täglich aufgerechnet. VM spiegelt die Wertveränderung eines Portfolios wider und quantifiziert die tägliche und untertägige Markto-Market-Fluktuationen. Innerhalb des Tages ist die VM stets auch eine Komponente, die zur Berechnung eines möglichen Margin Call herangezogen wird und kann durch Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren gedeckt werden. Die täglichen Gewinne und Verluste, die sich jedoch auf Basis der täglichen Abrechnungspreise (am Abend, Tagesendgewinne oder -verluste) ergeben, müssen immer in bar abgewickelt werden. Der Unterschied zu anderen Margin-Arten basiert auf der Tatsache, das es sich hier nicht um eine Hinterlegung von Sicherheiten handelt, sondern vielmehr um einen Ausgleich der Gewinne und Verluste eines Kontos in bar. Eurex Clearing berechnet die Gewinne und Verluste in jedem Positionskonto für alle Produkte stets in Produktwährung. Die tatsächlichen Buchungen (Belastungen oder Gutschriften der entsprechenden Konten der Clearing-Mitglieder) erfolgen am nächsten Morgen. Variation Margins werden auch separat für alle segregierten Sicherheitenpools gebucht. Die entsprechenden Beträge werden im Report CD010 (Daily Cash Account CM) ausgewiesen. Hat ein Clearing-Mitglied Positionen in allen Produktwährungen, so werden täglich Gutschriften oder Belastungen in allen Produktwährungen gebucht. Eurex Clearing zieht in jeder Produktwährung die Verluste von den Clearing-Mitgliedern mit negativen Marktwerten ein und schreibt sie den ClearingMitgliedern mit positiven Marktwerten gut (durchgeleitete Zahlungen). Die an Clearing-Mitglieder zahlbare EoD VM entspricht also der VM, die Eurex Clearing von Clearing-Mitgliedern empfangen wird (Eurex Clearing ist immer ausgeglichen). Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 76 von 104 Details: Dem Inhaber einer Long Position, die zu einem niedrigeren Preis als dem täglichen Abwicklungspreis (Daily Settlement Price) gekauft wurde, wird die Differenz zwischen beiden Preisen gutgeschrieben, während der Inhaber der Short Position die Differenz bezahlen muss. Bei der Festlegung der Variation Margin für Futures Styled Options hängt die Berechnung des entsprechenden Soll und Haben (credits and debits) davon ab, wie sich eine Call- oder Put-Position während des Handelstages verändert hat. Das Variation Margin-Verfahren stellt sicher, dass jede Position zum täglichen Abwicklungspreis neu bewertet wird. Die Differenz zwischen dem aktuellen täglichen Abwicklungspreis und dem des Vortages wird täglich durch Kompensationszahlungen ausgeglichen. Am finalen Abwicklungstag müssen daher lediglich alle offenen Positionen zum entsprechenden finalen Abwicklungspreis (Final Settlement Price) bewertet werden. Im Fall von Futures Styled Options wird die endgültige Bewertung entweder am Verfallstag der Option oder am Ausübungstag vorgenommen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 77 von 104 Beispielrechnung der Variation Margin für DAX-Futures (FDAX) Kontrakt FDAX März 15 Tickgröße 0,5 Punkte Tickwert 12,50 EUR Position Long - 10 Kontrakte Gekauft zu 10.676,5 Punkte Tag 1 Tag 2 Tag 3 10.783,5 Punkte 10.710,0 Punkte 10.765,5 Punkte Täglicher Abrechnungspreis Tag 1 Gekauft zu 10.676,5 Tickdifferenz 214 Ticks x Tag 2 Tickdifferenz -147 Ticks x Tag 3 Tickdifferenz 111 Ticks x Tickwert 12,50 EUR /Tick x Täglicher Abrechnungspreis Tag 1 10.783,5 Tickdifferenz 214 10 Kontrakte Variation Margin 26.750 EUR = Täglicher Abrechnungspreis Tag 1 10.783,5 Täglicher Abrechnungspreis Tag 2 10.710,0 Tickdifferenz -147 Tickwert 12,50 EUR/Tick x 10 Kontrakte Variation Margin -18.375 EUR Täglicher Abrechnungspreis Tag 2 10.710,0 Täglicher Abrechnungspreis Tag 3 10.765,5 Tickdifferenz 111 10 Kontrakte Variation Margin 13.875 EUR Tickwert 12,50 EUR/Tick x = = Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 78 von 104 5.3.3 Additional Margin Die Additional Margin dient der Deckung von Kosten, die entstehen können wenn die Positionen in der Zukunft liquidiert werden muss. Diese möglichen Close-Out-Kosten würden dann entstehen, wenn, basierend auf den aktuellen Preisen von Kontrakten/Wertpapieren in einem Konto, der denkbar schlimmste Verlust während der zwei folgenden Handelstage eintreten würde. Die Additional Margin wird bei Optionen, Optionen auf Futures und Non-Spread-Future-Positionen erhoben. Beispiel einer Additional Margin für Futures Vereinfacht: Im Eigenhandelskonto des Clearing-Mitglieds gibt es nur zwei Long-Futures-Positionen in der MarginKlasse DAX mit identischem Verfall (Dezember 2015). Margin-Klasse DAX für Clearing-Mitglied X (Eigenhandelskonto) 10 Gehandeltes Produkt: DAX-Futures (FDAX) Angenommener Additional-Margin-Parameter: 500 Punkte Index-Multiplikator FDAX: 25 EUR/Punkt DAX: 10.500 Punkte Produkt Verfall Anzahl der Kontrakte FDAX März 2015 2 Long Das Risiko für das Clearing-Haus besteht bei einem Kursrückgang. Bei Ausfall des Clearing-Mitglieds tritt der maximale Verlust (Worst Case) ein, wenn der DAX in den folgenden zwei Tagen auf 10.000 Punkte fällt: 2 Kontrakte x 500 Punkte x 25 EUR/Punkt = Margin-Anforderung 25.000. (Bei einem Anstieg des DAX auf 11.000 Punkte, ergäbe sich eine negative Margin für die 2 Long-DAXFutures-Kontrakte, was bedeuten würde, dass eine Margin-Gutschrift berechnet würde.) 10 Margin-Intervall 10.000 10.500 11.000 Additional Margin 25.000 0 - 25.000 Das Beispiel veranschaulicht die Berechung der Additional Margin. Das Produkt FDAX ist Ende 2015 auf Prisma migriert. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 79 von 104 5.3.4 Futures Spread Margin Sind in einem Konto mehrere Future-Positionen enthalten, die sich auf das gleiche Basisinstrument beziehen, können die Long- und Short-Positionen gegeneinander verrechnet werden, sofern sie die gleiche Kontraktlaufzeit haben (Netting von Positionen). In diesem Falle stehen sich die Kursrisiken genau gegenüber. Es verbleiben dann nur die Long- und Short-Positionen, deren Fälligkeitstermine nicht übereinstimmen. Auch diese Positionen können gegeneinander verrechnet werden (Spreading), da die entsprechenden Risiken sich weitgehend gegenseitig ausgleichen, z.B. Long Euro-Bund-Futures (FGBL)Sept. gegen Short FGBL Dez. kompensierbare Positionen dieser Art nennt man „Spreads“, nicht kompensierbare Positionen Non-Spreads. Es verbleibt jedoch ein latentes Risiko aufgrund der Tatsache, dass Kontrakte mit verschiedenen Fälligkeitsterminen keine perfekte Preiskorrelation aufweisen. Der Zweck der Futures Spread Margin ist die Abdeckung dieses Risikos in der Zukunft. Spread-Margin Parameter sind deutlich niedriger als Additional Margin Parameter. Durch die Berücksichtigung von Spreads kann die Margin-Anforderung demnach deutlich gesenkt werden. Spread-Margin-Parameter werden täglich auf der Eurex und der Eurex Clearing Webseite veröffentlicht: www.eurexchange.com> Marktdaten > Clearing-Daten > Risikoparameter www.eurexclearing.com> Risikomanagement > Risikoparameter Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 80 von 104 5.3.5 Short-Option-Adjustment Theoretische Optionspreise werden mit Hilfe verschiedener Optionspreismodelle ermittelt. Bei weit aus dem Geld liegenden Optionen besteht dabei das Risiko, dass die so bestimmten Preise zu niedrig sind, da 11 die Optionen bei starken Schwankungen des Basiswertes dazu neigen, übermäßig zu reagieren . Deshalb wird für offene Short-Positionen zusätzlich eine „Short-Option-Adjustment“-Berechnung durchgeführt, die bei „Out-of-the-Money“-Optionen verwendet wird, wenn alle theoretischen Preise innerhalb des Intervalls geringer sind als das „Short-Option-Adjustment“. Die Berechnung soll vor abrupt steigenden Volatilitäten schützen und kann ggf. erheblich über den nach dem Optionspreismodell ermittelten Preisen liegen. Ein Bestandteil der Short-Option-Adjustment-Berechnung ist das so genannte “Out-of-the-Money-Minimum”, das von Eurex Clearing bestimmt und als Systemparameter verwendet wird. Der Eurex- Margin-Calculator steht auf der Eurex Clearing-Webseite unter: www.eurexclearing.com > Risikomanagement > Simulationsprogramm zur Verfügung. 11 Eurex Clearing berücksichtigt bei Berechnung der Margin-Anforderungen so genannte Volatilitätsverschiebungen. Alle abweichenden Berechnungen werden mit dem Short-Option-Adjustment verglichen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 81 von 104 5.3.6 Margin-Berechnungen innerhalb der Margin-Klassen und Margin-Gruppen Wie oben erwähnt besteht innerhalb von Margin-Klassen und Magin-Gruppen die Möglichkeit des CrossMargining. Margin-Anforderungen können erheblich verringert werden. Dies gilt insbesondere für Optionen und Futures, bei denen ein oder mehrere Derivateprodukte in eine Margin-Klasse einbezogen werden oder unterschiedliche Margin-Klassen zu einer Margin-Gruppe zusammengeführt werden können. Cross-Margining innerhalb einer Margin-Klasse Grundlage der Margin-Ermittlung innerhalb einer Margin-Klasse ist die maximal anzunehmende Preisschwankung eines Basiswertes (der Margin-Parameter). Durch Addition bzw. Subtraktion des MarginParameters zum/vom aktuellen Kurs lässt sich das Margin-Intervall und damit der künftig potenziell erreichbare Höchst- und Mindestpreis des Basiswertes bestimmen. Die so projizierten Preise werden dann verwendet, um zu bestimmen, welche Ausübungspreise aktiver Optionsserien von diesem Intervall umfasst sind. Auf Grundlage dieser Ausübungspreise können die theoretischen Preise der entsprechenden 12 Optionen ermittelt werden . Anschließend werden aus diesen theoretischen Preisen die potenziellen Liquidationskosten für alle Ausübungspreise innerhalb des Margin-Intervalls (projizierte Werte) berechnet. Addiert man die Liquidationskosten aller Kontrakte (Futures und Optionen) einer bestimmten MarginKlasse, ergeben sich daraus die potenziellen Liquidationskosten, die für das Gesamtportfolio eintreten 13 könnten, falls sich der Basiswert um den vollen Betrag des Margin-Parameters verändert . Innerhalb dieses Prozesses werden nicht realisierte Gewinne und Verluste innerhalb derselben MarginKlasse miteinander verrechnet. Cross-Margining für eine Margin-Gruppe Werden zwei oder mehr Margin-Klassen, deren Basiswerte in Bezug auf ihre Risikostruktur korrelieren, miteinander kombiniert, ergibt sich eine Margin-Gruppe. Innerhalb einer bestimmten Margin-Gruppe ist das so genannte Cross-Margining möglich, d.h. die Verrechnung sich gegenüberstehender Risiken. 12 Während das Risiko von Futures auf Grundlage der Volatilität des Basiswertes symmetrisch ist, werden Optionspreise auch durch andere Faktoren, insbesondere ihre implizite Volatilität beeinflusst. Dies ist der Grund, warum bei Optionen nicht nur die Änderungen des Basiswertes (Margin-Intervalle), sondern auch Änderungen der implizierten Volatilität (Volatilitätsverschiebungen) in Betracht gezogen werden. 13 Wiederum werden in allen Fällen, in denen die Margin-Klasse auch Optionspositionen umfasst, unterschiedliche Volatilitätsszenarien berechnet. Die Gesamt-Margin-Anforderung beruht auf dem Volatilitätsszenario, das zur höchsten MarginAnforderung für die jeweilige Margin-Klasse führt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 82 von 104 5.4 Prisma 5.4.1 Grundlagen 14 Die Margin-Methode Prisma und der Default-Management-Prozess (DMP ) sind eng miteinander verbunden. Genauer gesagt, der Default Management-Prozess basiert auf der portfoliobasierten Margin Methode. Risk-Based-Margining beruht auf Nettopositionen von Produkten und Kontrakten innerhalb von MarginKlassen und Margin-Gruppen. Korrelationseffekte werden lediglich innerhalb dieser Klassen und Gruppen berücksichtigt, um die Margin-Anforderungen (Cross-Margining) zu reduzieren. Die Margin-Anforderung für ein CM ist (vereinfacht gesagt) die Summe aller Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen MarginKlassen und Margin-Gruppen. Im Rahmen von Prisma wird die Margin-Anforderung für eine kleine Zahl von Liquidationsgruppen berechnet. Eine Liquidationsgruppe kombiniert alle Produkte mit ähnlichen Risikomerkmalen für sämtliche durch Eurex Clearing unterstützten Märkte. Liquidationsgruppen sind damit eine wesentliche Grundlage für die portfoliobasierte Risikomanagement-Methode. · Die Liquidationsgruppen sind vordefiniert, d. h. sie bestehen unabhängig vom Ausfall eines ClearingMitgliedes. · Portfoliobasierte Risikoaufrechnungen sind nur innerhalb dieser vordefinierten Liquidationsgruppen zulässig. · Für jede Liquidationsgruppe ist eine feste Haltedauer definiert; diese entspricht dem geschätzten Zeitaufwand für Analyse, Hedging und Liquidation der entsprechenden Produkte. Abhängig von der Liquidationsgruppe und den darin enthaltenden Produkten kann die Haltedauer zwischen zwei und fünf Tagen betragen. Sie stellt gleichzeitig die Basis für die Marginberechnung dar. Die Gesamt-Margin-Anforderung ist die Summe der Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen Liquidationsgruppen. Während das RBM auf einem Zwei-Tage-Risiko beruht, hängt die Risikoermittlung innerhalb von Prisma von der Liquidationsgruppe ab, wobei der Anzahl der Tage der im DefaultManagement-Prozess angenommenen Halteperiode entspricht. Prisma verwendet keine MarginParameter, die auf der historischen Volatilität der unterschiedlichen (zugrunde liegenden) Produkte beruhen. Das Risikobewertungskonzept basiert nicht auf einzelnen Produkten (Margin-Klassen und Margin-Gruppen). Das Risiko wird auf Grundlage historischer Simulationen berechnet. 14 Der DMP wird im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Basismodul umfassend erklärt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 83 von 104 Derzeit verfügbare Liquidationsgruppen: Liquidationsgruppe Aktienderivate (EQ) · Aktienderivate (Single Stocks) · Aktienindexderivate Währung HD* EUR, CHF USD, GBP 4 EUR,CHF GBP, USD JPY 2/5 Fixed Income Derivative (FI) · Börsennotierte Fixed-Income Derivate und Geldmarktderivate (Eurex Exchange) · OTC Zinsswaps (Interest Rate Swaps) (EurexOTC Clear IRS) Exchange Traded Commodity Index-Derivate (PCM01) USD 3 Edelmetallderivate (PPM01) EUR,USD 3 GMX IRS Constant Maturity Futures (PGE01) EUR 2 Asiatische Kooperationsprodukte wie KOSPI/TAIFEX (PAC01) KRW, TWD FX-Derivate (PFX01) EUR, GBP, USD 2 Immobilienderivate (PPR01) GBP 3 2 * HD = Haltedauer in Tagen, 2 Tage für Fixed-Income-Derivate, die nicht zum Cross Margining innerhalb der Fixed Income Liquidationsgruppe eingesetzt werden. Weitere Liquidationsgruppen sind in Vorbereitung. Innerhalb jeder dieser Liquidationsgruppen können Positionen weiter sogenannten Liquidationsgruppen-Splits zugeteilt werden. Cross Margining in der Liquidationsgruppe Fixed Income Die Liquidationsgruppe Fixed Income enthält Produkte aus zwei verschiedenen Märkten: IRS-Produkte in den Währungen EUR, CHF, USD, GBP und JPY und EUR/CHF Fixed Income-Derivate und Geldmarktderivate. Zwischen diesen beiden Märkten ist bereits seit Mai 2014 das Cross Margining möglich. Bevor die individuellen Margin-Komponenten innerhalb der Fixed Income Liquidationsgruppe für die unterschiedlichen Liquidationsgruppen-Splits berechnet werden, nutzt Eurex Clearing einen MarginOptimierungsprozess. Ziel ist es, die optimale Portfoliostruktur aus einer Kombination von börslichgehandelten Derivaten und Swap Positionen zu bestimmen und damit das Cross-Margining zu ermöglichen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 84 von 104 Fixed Income-Derivate (z.B. Euro-Bund-Futures) und Geldmarktderivate (z.B. EURIBOR-Futures), die das Risiko von Zinsswaps absichern können, werden dem Liquidationsgruppen-Split „IRS+FI“ zugeordnet. Diese Zuordnung reduziert die Zinssensitivität des IRS-Portfolios so weit wie möglich und damit ggf. die Margin-Anforderung. Nicht zugeordnete Fixed Income-Derivate und Geldmarktderivate verbleiben in dem LiquidationsgruppenSplit FI mit einer Haltedauer von 2 Tagen. Abb. 5-2: FI Liquidationsgruppe - Splits Die Aufrechnung wird für verschiedene Laufzeitenbereiche („maturity buckets“) vorgenommen. Bei jedem Schritt wird die Initial Margin für die beiden Splits IRS+FI und FI einzeln vor und nach der Zuordnung vorgenommen. Wenn die totale Initial Margin in einem Schritt nicht reduziert wird, dann wird die Zuordnung rückgängig gemacht und die Berechnung wird mit dem nächsten Schritt fortgesetzt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 85 von 104 5.4.2 Margin-Arten Bei der Ermittlung der Margin-Anforderungen sowie zur Risikoaufrechnung greift Eurex Clearing auf zwei Margin-Komponenten zurück: · Mark-to-market Margin – zurückblickende Margin-Komponente und · Initial Margin – vorausschauende Margin-Komponente. Abb. 5-3: Eurex Clearing Prisma Margin Komponenten Zurückblickende Komponenten Current Liquidating Margin wird nur für Eurex Bonds, Eurex Repo, FWB und WertpapierdarlehnsTransaktionen berechnet. Premium Margin, Variation Margin und Initial Margin werden für Eurex Transaktionen berechnet. Die zurückblickenden Komponenten unterscheiden sich nicht von den Margin-Komponenten, die beim Risk Based Margining (RBM) berechnet werden. Diese Komponenten wurden in Kapitel 5.3 beschrieben. Vorausschauende Komponenten – Initial Margin (für alle Produkte) Die vorausschauenden Komponenten Additional Margin und Future Spread Margin aus dem RBM werden in Prisma durch die Initial Margin ersetzt. Eurex Clearing Prisma basiert auf einer vollständigen Portfolioanalyse jedes Clearing-Mitglieds. Dabei werden produktübergreifende Korrelationseffekte ebenso berücksichtigt wie Absicherungseffekte. Somit werden auch die Initial Margin-Anforderungen auf Gesamtportfolioebene und nicht produktspezifisch ermittelt. Die Eurex Clearing Prisma Initial Margin-Berechnung ist das Ergebnis einer simulationsbasierten Value-at-Risk (VaR)-Methode unter Verwendung von: · Gefilterten historischen Szenarien · Stress-Szenarien · Ausgleich vereinfachter Modellannahmen Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 86 von 104 Die Initial Margin ist eine vorausschauende Margin-Komponente und quantifiziert als solche auf einem vordefinierten und angemessenen Konfidenzniveau die möglichen künftigen Verluste, die innerhalb der Haltedauer für alle Liquidationsgruppen der Clearing-Mitglieder eintreten könnten. Bei der Berechnung der Initial Margin werden potenzielle Korrelations- und Netting-Effekte der Positionen einer Liquidationsgruppe einbezogen. Initial Margin-Beträge der unterschiedlichen Liquidationsgruppensplits und Positionskonten der Clearing-Mitglieder werden dann zu einer einzigen Margin-Anforderung aggregiert. Abb. 5-4: Überblick über die Methode Die Initial Margin setzt sich aus zwei wesentlichen Subkomponenten zusammen, dem Marktrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Beide Komponenten werden anhand von Gewinn- und Verlustverteilungen für die Liquidationsgruppe, basierend auf einer Reihe von verschiedenen Szenario-Preisen für die Basiswerte, errechnet. 5.4.3 Berechnungsmethode für die Future-Style-Margin Die mit klassischen Optionen üblicherweise verbundene Premium Margin kommt bei Optionen auf Futures nicht zur Anwendung. Sie kann ignoriert werden, da eine Prämienbelastung bzw. -gutschrift für bereits bestehende Gewinne/Verluste unter Einsatz des Mark-to-Market-Verfahrens im täglichen Gewinn- und Verlustausgleich erfolgt, d.h. über die Variation Margin. Ein vorausschauender Margin-Typ (Initial Margin) deckt die potenziellen Verluste ab, die Eurex Clearing im ungünstigsten Falle in der Zukunft entstehen könnten. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 87 von 104 Beispielrechnung einer Future-Style-Margin: Option auf den Euro-Bund-Future, Multiplikator: 1.000 EUR/Punkt Tag Preis in Punkten Differenz Variation Margin Käufer Variation Margin Verkäufer Handelspreis Tag 1 1,20 Abrechnungspreis Tag 1 1,10 0,10 -100 +100 Abrechnungspreis Tag 2 1,35 0,25 +250 -250 Optionen auf Futures unterliegen dem Futures-Style-Premium-Posting. Dies bedeutet, dass bei Ausübung oder Verfall eines Kontrakts zusätzlich zum täglichen Gewinn- und Verlustausgleich der noch nicht abgerechnete Prämienteilbetrag fällig wird. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass nicht realisierte Positionsgewinne/-verluste, die sich aus dem Mark-to-Market ergeben täglich gutgeschrieben oder belastet werden. Bei Anwendung dieses täglichen Gewinn- und Verlustausgleichs hängt die Berechnung der Gutschriften und Lastschriften davon ab, wie sich der Wert einer Call- oder Put-Position entwickelt hat. Um bei Ausübung oder Verfall des Kontrakts den ursprünglich vereinbarten Optionspreis zu erreichen, muss der Käufer eine Prämienabschlusszahlung in Höhe des Abrechnungspreises am Ausübungstag oder des Schlussabrechnungspreises zum Verfallszeitpunkt leisten. Das maximale Risiko des Käufers ist auch bei dieser Abrechnungsmethode auf die Höhe der Optionsprämie begrenzt. Für den Käufer ergibt sich ein klarer Liquidationsvorteil, da er beim Kauf der Option im Markt-to-Market-Verfahren die Optionsprämie nicht in voller Höhe bezahlen muss. Stattdessen wird die Initial Margin fällig, die er in Form von Wertpapieren oder in bar hinterlegen kann. Der Stillhalter erhält die Optionsprämie dementsprechend nicht sofort in voller Höhe, muss aber auch keine Premium Margin, sondern nur die Variation Margin zuzüglich der Initial Margin zahlen, die er ebenfalls in Form von Wertpapieren oder in bar hinterlegen kann. Aufgrund dessen ist ebenfalls nur ein kleiner Teil seiner Liquidität gebunden. Dies ist ein starkes Argument zugunsten des Futures-Style-Margin-Verfahrens, bei dem beide Seiten von dem geringen Maß des bereitzustellenden liquiden Kapitals profitieren. Zusammenfassung der Margin-Anforderungen Position Variation Margin Initial Margin Stillhalter Ja Ja Käufer Ja Ja Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer haben die Variation Margin zu bezahlen und die Additional Margin zu hinterlegen. Die Margin-Anforderung für den Käufer ist auf den bei Kauf der Option vereinbarten Optionspreis (Premium) begrenzt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 88 von 104 5.5 Pre-Trade Risikokontrollen Pre-Trade Risikokontrollfunktionen werden Clearing-Mitgliedern und ihren Nicht-Clearing-Mitgliedern über unterschiedliche grafische Benutzeroberflächen (GUIs) angeboten. Einige von diesen können über das T7Handelssystem (Handels- und/oder Administrator-Benutzeroberfläche), andere über das @X-tract Clearing-GUI verwendet werden. Abb. 5-5:Pre-Trade-Risikokontrollen Darüber hinaus können Clearing-Mitglieder Order Confirmations von Nicht-Clearing-Mitgliedern abonnieren, um sich einen vollständigen Überblick über ihre eigenen Orders und die Orders ihrer Kunden zu verschaffen. Dies ist auch für Geschäftsbestätigungen (Trade Confirmation Broadcast, siehe Kapitel 5.6.1) möglich. 5.5.1 Advanced Risk Protection Die Pre-Trade-Risikokontrollen von Eurex Clearing sind eng mit dem wachsenden Trend zu direktem Marktzugang und den potenziellen Risiken durch den algorithmischen Handel verbunden. Die betreffenden Tools bieten Mitgliedern Flexibilität beim Setzen intelligenter Limits, die ihre jeweiligen Risikoprofile abbilden. Eurex Clearing bietet einen Pre-Trade-Risikomanagement-Service für Geschäfte an den Eurex-Börsen einschließlich der Eurex Trade-Entry-Services an, der es Clearing-Mitgliedern ermöglicht, für sich selbst und ihre jeweiligen NCMs individuelle Risiko-Limits festzulegen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied als zusätzliche Kontrollfunktion eigene Risikolimits bis hinunter auf das Level der Trader-Untergruppen (Trader Subgroup) definieren. Wenn sowohl ein CM als auch ein NCM Limits setzen, gilt jedoch das jeweils restriktivere Limit. Die Limits beruhen auf aktuellen Berechnungen und führen zu verschiedenen Vorhandelsmaßnahmen ohne Zeitverzögerungseffekt. Die Limits werden gegen entsprechende Risikozahlen evaluiert, die in Echtzeit über die Enhanced-Risk-Solution (siehe auch Abschnitt 5.6.2) übermittelt werden. Jede Überschreitung eines gesetzten Limits kann zu einer Beschränkung weiterer Handelsaktivitäten gemäß den vordefinierten Einstellungen des Clearing-Mitglieds und seiner angeschlossenen NCMs führen. Die Advanced-Risk-Protection-Funktionalität wird auch im T7-System der Eurex-Börsen unterstützt und kann einen Teilnehmer warnen, verlangsamen oder stoppen, wenn ein vordefiniertes Risikolimit überschritten wird. Die Einstellung der Daten (Eingabe aller Limits) muss jedoch im Fenster Risk Monitoring Maintenance des @X-tract Clearing GUI erfolgen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 89 von 104 Festlegung von Limits Alle Teilnehmer können zwischen 4 vordefinierten Maßzahlen (Metriken) wählen, von denen jede einzelne unterschiedliche aggregierte Risikowerte nach Maßgabe folgender Darstellung beschreibt: Name Abkürzung Beruhend auf … Gesamt-Exposure TMR Gesamte Margin-Anforderung Gewinn und Verlust CULI Premium Margin + Current Liquidating Margin + Variation Margin + Option Premium Cash Flow CASH Variation Margin + Option Premium Marktrisiko NDM Additional Margin + Futures Spread Margin 15 Verfügbare Maßnahmen Diese Funktionalität ermöglicht Mitglieder, im Voraus Risikolimits zu setzen, um proaktiv Handelsaktivitäten zu sichern. Die Mitglieder legen fest, welche der folgenden Maßnahmen bei Überschreitung eines Risikolimits erfolgen soll. Level 1 (Alert Only-Limit) An das NCM und sein jeweiliges CM wird eine Warnmeldung versendet Level 2 (Slow Down-Limit) Das System verlangsamt automatisch die Order-/Quote-Eingabe und die Order-/Quote-Änderung eines Mitglieds, indem es eine minimale Verzögerung von 250 bis 5.000 Millisekunden (durch das Mitglied konfigurierbar) zwischen den Eingaben oder Änderungen in jedem einzelnen Produkt erzwingt. Level 3 Der Handelsstatus des Mitglieds wird auf “Halt” gesetzt, was bedeutet, dass alle offenen Orders und Quotes gelöscht und alle weiteren Handels- und Clearing-Funktionen unterbunden werden. (Full Stop-Limit) 15 Die Current Liquidating Margin wird nicht für Derivate, sondern – falls ein CM Clearing-Lizenzen für verschiedene Märkte/Börsen innehat – für Anleihen, Aktien, Repos und Wertpapierleihgeschäfte für das jeweils betreffende CM berechnet und automatisch in den aggregierten Risikowert CULI einbezogen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 90 von 104 Das folgende Schaubild zeigt ein Beispiel der drei verschiedenen Ebenen: Abb. 5-6: Advanced Risk Protection Ebenen Die Veränderung von Limits und Zeitachsen im Rahmen der Advanced-Risk-Protection beruht auf denselben Daten, die über die Enhanced-Risk-Solution verteilt werden. Dadurch können Mitglieder auf Grundlage derselben Datenquelle zusätzliche, komplexere und maßgeschneiderte RisikoüberwachungsMetriken installieren. Mitglieder können mit Hilfe des @X-tract-Clearing-GUI Risiko-Limits setzen. Nutzen Mitglieder das GUI zur Eingabe und/oder Änderung von Risiko-Limits, werden die neuen Limits am darauffolgenden Geschäftstag wirksam. Änderungen an anderen Parametern (Verzögerung, Order/Quote Löschen) werden unverzüglich wirksam. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 91 von 104 Limits können im Fenster Risk Monitoring Maintenance eingestellt werden. Abb. 5-7: Risk Fenster Monitoring Maintenance-- @X-tract Lediglich Nutzer der Enhanced Risk Solution können Intraday-Änderungen an ihren Risiko-Limits vornehmen. Änderungen, die über die Enhanced-Risk-Schnittstelle initiiert werden, gelten nur für den aktuellen Tag und werden durch die Limits überschrieben, die in das @X-tract Clearing-GUI als für den nächsten Handelstag gültig eingegeben werden. Ist diese Überschreibung nicht gewünscht, muss die betreffende Limit-Änderung auch über das @X-tract Clearing GUI vorgenommen werden. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 92 von 104 Release (Freigabe) eines Mitglieds Die Freigabe ist nur manuell möglich und kann nur durch dasjenige Mitglied ausgeführt werden, das das betreffende Limit gesetzt hat. Es erfordert eine Bestätigung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Werden für einund denselben Limit-Typ mehrere Aktionsebenen ausgelöst, bewirkt diese Auslösung die automatische Freischaltung aller Limits desselben Typs in Bezug auf die betreffende Aktionsebene. Freischaltungen können auch über das Fenster Risk Monitoring Maintenance (siehe Abb. 5-7: Risk Fenster Monitoring Maintenance) erfolgen. Schritt 1 Auswahl des ausgelösten Limits Das Mitglied kann jedes ausgelöste Limit wählen Schritt 2 Freischaltung Drücken Sie auf den Release-Button Schritt 3 Bestätigung Bestätigung der Freischaltung aller Limits des ausgewählten Typs Während des Freigabeprozesses sollten Sie folgende Punkte beachten: · Die Freigabe einzelner Limits ein- und desselben Typs ist nicht möglich. · Die gegenwärtig ausgelösten Limits des Clearing-Mitglieds und des Nicht-Clearing-Mitglieds müssen durch den jeweiligen Limit-Eigner getrennt freigeschaltet werden. · Ein wegen Überschreitung eines Limits der Ebene 3 auf HALT gesetztes Mitglied kann nur über den Freigabeprozess mit Hilfe des Limit-Maintenance - Funktion im Fenster Risk Monitoring Maintenance reaktiviert werden. Der Versuch, ein Mitglied über ein anderes Fenster zu reaktivieren, wird mit einer Fehlermeldung abgelehnt. Darüber hinaus wird nach der Löschung eines ausgelösten Limits automatisch die Freischaltungsbearbeitung ausgelöst. Ist die Freischaltung nicht erfolgreich, wird auch das Limit nicht gelöscht. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 93 von 104 5.5.2 Stopp-Funktionen Abb. 5-8: Übersicht über Panic Cancel- und Stop/ Release-Maßnahmen Panic-Cancel- und Stop/Release-Maßnahmen betreffen nur die Handelsfunktionalität im Orderbuch der jeweils betreffenden Nutzer in T7. Die Eurex Trade Entry Services sind nicht betroffen. Sofern die Handelsaktivitäten eines Händlers, der die Eurex Trade Entry Services nutzt, gestoppt werden müssen, 16 erfolgt dies über den Stop Button in dem @X-tract Clearing-GUI . Über die Risikokontrollfunktionen in T7 können Handelsteilnehmer die Handelsaktivitäten eines Users oder einer gesamten Geschäftseinheit (Business Unit) stoppen. Clearing-Mitglieder können die Handelsaktivitäten eines ihrer NCMs nur über das @X-tract Clearing-GUI stoppen, das dann automatisch mit T7 synchronisiert wird. Gestoppte User können weiter ihre Handelsaktivitäten einsehen, jedoch keine neuen Orders oder Quotes mehr eingeben. Im Folgenden wird nur die Stopp-Funktion im @X-tract Clearing GUI näher beschrieben. 16 T7-Handels- und Administrations-GUIs differenzieren gegenwärtig in Bezug auf Panic Cancel- und Stop/Release-Funktionen für einen User oder eine Geschäftseinheit nicht zwischen den einzelnen Märkten. Wird ein User oder eine Geschäftseinheit gestoppt oder ist von einer Panic Cancel-Maßnahme betroffen, so gilt dies für alle Produkte, für die er in T7 zum Handel zugelassen ist. Diese Begrenzung gilt für die Einführungsphase von T7. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 94 von 104 Stop-Button (@X-tract Clearing-GUI) Obwohl Eurex Clearing stabile Pre-Trading-Risikotools installiert hat, können Notfälle eintreten. In diesen Fällen ist es für Clearing-Mitglieder wichtig, Sofortmaßnahmen ergreifen zu können, um eine weitere Gefährdungen zu verhindern. Eurex Clearing stellt allen Clearing-Mitglieder einen Stop-Button zur Verfügung, über den sie einen Handelsteilnehmer mittels der „Halt“-Funktion auf Teilnehmer- oder feiner justierten Ebene, einschließlich Händler-IDs, von weiteren Handelsaktivitäten ausschließen können. Sobald ein „Stop“ ausgelöst wird, · · · werden weitere Handels- und Clearing-Aktivitäten unterbunden, wird die Nutzung der Eurex Trade Entry Services ebenfalls unterbunden, werden Orders und Quotes gelöscht bis das betreffende Mitglied oder die Händler-ID manuell wieder freigegeben wird. Für „Stops“ und „Releases“ wird das Fenster Risk Monitoring Maintenance innerhalb des @X-tract Clearing-GUI verwendet. Abb. 5-9: Fenster Risk Monitoring Maintenance @X-tract Um eine „Stop”-, „Stop Trader”- oder „Release”-Maßnahme durchzuführen, wählt der Nutzer die Zeile in der Tabelle innerhalb des Fensters aus, die die Einzelheiten zu dem Börsenteilnehmer enthält, für den die Maßnahme gelten soll. Je nach Teilnehmerstatus sind entweder nur der Stop Trader- und der Stop-Button oder der Stop Trader-, der Stop- und der Release-Button aktiviert. Für alle Maßnahmen (Stop, Stop Trader und Release) gilt das Vier-Augen-Prinzip. Ein zweiter Nutzer muss die Maßnahme bestätigen. Der Release-Button kann nicht verwendet werden, um einen durch Limit-Überschreitung der Ebene 3 automatisch ausgelösten Stop aufzuheben (siehe Kapitel 5.5.1). Um einen automatischen Stop aufzuheben, muss der Nutzer das ausgelöste Limit im Reiter Limit Maintenance aufheben. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 95 von 104 Teilnehmer werden im Eurex-System durch Mitteilungen in deutscher und englischer Sprache unverzüglich über Stop- oder Release-Maßnahmen informiert. Die Kurzform der Mitteilung wird im Fenster Message Log angezeigt und rot hervorgehoben. Wenn ein Handelsteilnehmer gestoppt wird, wird auch die entsprechende Geschäftseinheit im T7-System automatisch gesperrt und alle Orders und Quotes innerhalb dieser Geschäftseinheit gelöscht. Sofern die gesperrte Geschäftseinheit anschließend wieder freigeschaltet wird, können alle betroffenen User ihre Handelsaktivitäten wieder aufnehmen. Zuvor gelöschte Orders werden nicht wiederhergestellt. 5.5.3 Transaktionsgrößen-Limits Clearing-Mitglieder können pro Nicht-Clearing-Mitglied auf Produktebene Limits vordefinieren, die für das betreffende Mitglied in Bezug auf ein bestimmtes Produkt gelten sollen. Die maximale Ordergröße (das maximale Volumen) wird pro Order definiert. Falls ein Clearing-Mitglied die Menge Null für ein bestimmtes Produkt eingibt, ist das Nicht-Clearing-Mitglied nicht berechtigt, Orders für dieses Produkt einzugeben. Abb. 5-10: Fenster Product Assignment Maintenance @X-tract Das Fenster Product Assignment Maintenance wird verwendet, um Produktgruppen und einzelne Produkte zuzuteilen und das maximale Ordervolumen für Mitglieder, festzulegen. Es unterstützt die Änderung des maximalen Ordervolumens sowie die Zuteilung (bzw. Aufhebung einer entsprechenden Zuteilung) von Produktgruppen und Produkten. Das Fenster Product Assignment Maintenance kann auch verwendet werden, um die maximalen Großhandelsvolumina (Maximum Wholesale Quantity) festzulegen (auch auf User-Ebene möglich). Das maximale Großhandelsvolumen bestimmt die maximale Zahl der Kontrakte (pro Produkt und pro Transaktion), die über die Eurex Trade Entry Services eingegeben werden können. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 96 von 104 T7 synchronisiert sich mit diesen Einträgen und generiert entsprechende Transaktionsgrößen-Limits auf Ebene der handelnden Geschäftseinheit oder auf Grundlage einzelner Produkte. Untertägige Aktualisierungen werden unterstützt. Abb. 5-11: Synchronisation zwischen den unterschiedlichen Systemen Außerdem können im T7-System Transaktionsgrößen-Limits für einen bestimmen User und Produkt durch die Handelsteilnehmer selbst verwaltet werden (innerhalb des T7 Admin GUI). Dabei können folgende Werte konfiguriert werden: · Maximale Ordergröße · Maximale Kalender-Spread-Größe Bitte beachten Sie, dass die maximale Anzahl der Kontrakte für die Eurex Trade Entry Services weiter über das @X-tract Clearing-GUI gepflegt wird und nicht Teil von T7 ist. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 97 von 104 5.6 Post-Trade Kontrollen Abb. 5-12: Übersicht Post-Trade Kontrollen 5.6.1 Trade Confirmation Broadcast Zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit, ihre Order-Aktivitäten in Echtzeit einzusehen, ermöglicht Eurex Clearing es ihren CMs, ihre Geschäfte in Echtzeit einzusehen. Clearing-Mitglieder können auch die Trade Confirmations von Nicht-Clearing-Mitgliedern abonnieren, um sich einen vollständigen Überblick über ihre eigenen Positionen und die Positionen ihrer Kunden zu verschaffen. 5.6.2 Enhanced Risk Solution Über die grundlegenden Risikomanagement-Dienste hinaus, bietet Eurex Clearing seinen Mitgliedern die Möglichkeit, die optionale Schnittstelle Enhanced Risk Solution (Enhanced Risk Interface) zu abonnieren. Über diese Schnittstelle werden Echtzeit Risiko- und Positionsdaten für alle Eurex Clearing Märkte verteilt. Die Bereitstellung von Echtzeitdaten ermöglicht es Mitgliedern die Entwicklung von Risiken und Positionen unmittelbar zu überwachen und auf diese Weise ein effizienteres proaktives Risikomanagement zu betreiben. Diese Daten erleichtern zudem den effizienten Einsatz von Sicherheiten, da Risikomanager in der Lage sind, sich ergebende Margin-Überschüsse und -Defizite zu überwachen und so potenzielle untertägige Nachschusspflichten angezeigt bekommen. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 98 von 104 5.6.3 Reports Eurex Clearing stellt seinen Clearing-Mitgliedern untertägige Reports und Tagesendreports zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle relevanten Margin- und Sicherheitenreports im Handbuch für das Basismodul des Clearer-Tests beschrieben. Die dort beschriebenen Reports sind nicht für den Test des Marktmoduls Eurex Exchanges relevant, aber trotzdem wichtig. Für Clearing-Mitglieder und NCMs/RKs stehen jeweils verschiedene Reports zur Verfügung. Eine vollständige Beschreibung aller Reports finden Sie im Eurex XML Report Reference Manual auf der Eurex Clearing-Webseite unter: www.eurexclearing.com > Technologie > Eurex Clearing Classic System > System Dokumentation > Eurex Reports (Technische Handbücher sind nur auf Englisch verfügbar). Übersicht über wesentliche Margin-Reports Report Beschreibung Verfügbarkeit CC750 (CC050) Dieser Report befasst sich mit den täglichen CMs und NCMs/RKs Daily Margin Margin-Anforderungen (oder Margin-Guthaben) für jeden einzelnen Börsenteilnehmer. Über die im Rahmen des RBM berechneten MarginKomponenten hinaus werden in diesem Report auch die im Rahmen von Eurex Prisma ermittelte Premium und Initial Margin ausgewiesen. Die Eurex Clearing-Prisma-Zahlen werden in separaten Margin-Klassen ausgewiesen, wodurch jede Liquidationsgruppe in einer Margin-Klasse aufgeführt wird. Die Margin-Anforderung wird auf Grundlage der Premium/Current Liquidating Margin, der Futures Spread Margin und der Additional/Initial Margin berechnet. In diesem Report werden alle Margin-Komponenten ausgewiesen. CC760 (CC060) Daily Margin Requirements, at pool ID level Dieser Report weist die tägliche MarginAnforderung für alle Börsenteilnehmer und Clearing-Mitglieder aus. Die Margin-Anforderung wird nach Konten getrennt sowie insgesamt für jeden Börsenteilnehmer und jedes Clearing-Mitglied aufgelistet. CMs und NCMs/RKs Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 5 Risikomanagement Seite 99 von 104 5.7 Musterfragen 5-001 Ein Clearing-Mitglied hat innerhalb einer Margin-Klasse (RBM) Non-Spread-Positionen und SpreadPositionen. Welche Aussage ist richtig? A: Wegen der Spread-Positionen liegt die Margin-Anforderung höher (im Vergleich zu einer Position ohne Spreads). B: Wegen der Spread-Positionen ist die Margin-Anforderung geringer (im Vergleich zu einer Position ohne Spreads). C: Die Spreads haben keinen Einfluss auf das Margining. D: Für Spreads müssen Clearing-Mitglieder keine Sicherheiten leisten. Richtige Antwort: B 5-002 Wie heißt die vorausschauende (forward looking) Margin in Prisma? A: Variation Margin B: Initial Margin C: Current Liquidating Margin D: Premium Margin Richtige Antwort: B 5-003 Die Level 2 Maßnahme der Advanced Risk Protection .... A: ist eine Warnmeldung. B: bedeutet, dass der Handelsstatus des Mitglieds auf „Halt“ gesetzt wird. C: ist eine Verlangsamung der Eingabe von Orders/Quotes durch das betreffende Mitglied. D: ist eine Löschung aller Orders und Quotes. Richtige Antwort: C 5-004 Stop-Button (@X-tract Clearing-GUI): Was geschieht, wenn ein Stopp ausgelöst wird? A: Offene Orders und Quotes werden gelöscht. B: Offene Quotes werden gelöscht. C: Weitere Handels- und Clearing-Aktivitäten werden unterbunden. D: Eurex Trade Entry Services (TES) stehen weiterhin zur Verfügung. Richtige Antwort: A|C Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 100 von 104 6 Sicherheitenmanagement 6.1 Überblick Generell ist das Clearing-Mitglied für die zeitgerechte Bereitstellung eines angemessenen Betrages zugelassener Margin-Vermögenswerte an Eurex Clearing für sich selbst, seine NCMs/RCs und seine Kunden verantwortlich. Clearing-Mitglieder verfügen über Flexibilität und können den MarginAnforderungen und Beitragspflichten für den Clearing-Fonds auch genügen, indem sie Bargeld in unterschiedlichen Währungen, Wertpapiere oder Rohstoffe hinterlegen. Akzeptierte Wertpapiere und Rohstoffe werden auf täglicher Basis bewertet. Das Sicherheitenmanagement erfolgt in dem @X-tract Clearing-GUI, zum Beispiel im Fenster Collateral Transaction Overview oder dem Fenster Collateral Status Overview. Nähere Einzelheiten zum Sicherheitenmanagement-Prozess finden Sie im Handbuch für den Clearer-Test Basismodul, da die diesbezügliche Verantwortlichkeit im Wesentlichen beim Clearing-Mitglied liegt. Dennoch sollten auch Nicht-Clearing-Mitglieder die zulässigen Sicherheiten, die entsprechend geltenden Limits, die bei Sicherheiten zur Anwendung kommenden Bewertungsabschläge und die jeweils erhobenen Entgelte für Wertpapiersicherheiten kennen. Abb. 6-1: Zugelassene Sicherheiten Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 101 von 104 Die durch Eurex Clearing festgelegten Zulassungskriterien und Grenzen in Bezug auf Sicherheiten haben den Zweck, den jeweiligen Regulierungsvorschriften zu entsprechen. Eurex Clearing hat Regeln für zugelassene Sicherheiten erstellt, in denen bestimmte Konzentrationslimits und Ausnahmen festgelegt sind. Zulassungskriterien · Die Sicherheiten müssen Sicherheits-, Liquiditäts- und Zugänglichkeitskriterien entsprechen · Die Sicherheiten haben aus hochliquiden Vermögenswerten und bei Zentral- oder Geschäftsbanken hinterlegten Geldsicherheiten zu bestehen Es werden zahlreiche Arten festverzinslicher, in EUR ausgewiesener, Wertpapiere akzeptiert, z.B. EZBfähige handelbare Werte. Ebenfalls akzeptiert werden in CHF ausgewiesene festverzinsliche Wertpapiere, z.B. von der SNB als repofähig anerkannte Wertpapiere. Dasselbe gilt für Staatsanleihen in ausgewählten anderen Währungen (USD, GBP, DKK, NOK, SEK, AUD, CAD, JPY). Es werden auf EUR lautende DAX- und EURO STOXX 50-Werte, sowie sonstige durch Eurex Clearing bekannt gegebene Aktien in EUR akzeptiert. Außerdem SMI-Werte und sonstige durch Eurex Clearing bekannt gegebene Aktien in CHF. Andere Aktien wie zum Beispiel US Werte werden nicht akzeptiert. Akzeptiert werden außerdem ausgewählte Exchange Traded Funds (ETFs), die sich auf verschiedene Aktienindizes beziehen (DAX, DivDAX, Euro Stoxx 50, Euro Stoxx, Stoxx 50). Die vollständige Liste der zugelassenen Wertpapiersicherheiten finden Sie auf der Eurex ClearingWebseite: www.eurexclearing.com > Sicherheitenmanagement > Wertpapiersicherheiten. Einschränkungen · Own Issues/eigene Emissionen (d.h. durch den Sicherheitengeber selbst emittierte Wertpapiere) und Close Link-Wertpapiere (d.h. durch eng mit dem Sicherheitengeber verbundene Unternehmen emittierte Wertpapiere) sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind im Eurex Clearing Rundschreiben 126/14 definiert. · Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von 15 Kalendertagen · Alle Finanzinstrumente, die von der Gruppe Deutsche Börse begeben sind (z. B. Aktien und Anleihen der Deutsche Börse AG, Xetra-Gold) sind nicht zulässig (Ausschluss möglicher makroökonomischer Effekte des Wrong-Way-Risikos) · Konzentrationslimite - Auf Ebene des Clearing-Hauses: - - Bei Anleihen liegt der zulässige Anteil bei 25% des Emissionsvolumens - Bei Aktien liegt der zulässige Anteil bei 1% des täglichen Free Float (Streubesitzes) Auf Ebene des Clearing-Mitglieds: - Der Anteil der hinterlegten Aktien darf einen Schwellenwert von 30% des gesamten Sicherheitenpools nicht überschreiten. Weitere Limite und Schwellenwerte sind im Handbuch für den Clearer-Test Basismodul in Kapitel 6.1 beschrieben. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 102 von 104 Haircuts Haircut (Bewertungsabschläge) ist der Prozentsatz, der vom Börsenwert eines als Wertpapiersicherheit hinterlegten Vermögenswertes abgezogen wird, um dem mit dem Halten des Vermögenswertes verbundenen Risiko von Preisschwankungen Rechnung zu tragen. Je größer der Haircut, desto höher ist das Risiko des betreffenden Wertes und desto geringer ist der ihm beigemessene Sicherheitswert. Eurex Clearing wendet auf Anleihen und Aktiensicherheiten dynamische Haircuts und Mindest-Haircuts an, um den jeweiligen vermögenswertspezifischen Risiken Rechnung zu tragen. Die jeweils aktuellen Haircuts werden auf der Eurex Clearing-Webseite unter: www.eurexclearing.com > Risikomanagement > Risikoparameter veröffentlicht. Entgelt für Wertpapiersicherheiten Das Entgelt gilt nur für Margin-bezogene Sicherheiten und wird nicht für Wertpapiersicherheiten erhoben, die als Beiträge zum Clearing-Fonds oder als Ersatz für die Eigenmittel des betreffenden Unternehmens geleistet werden. Das Entgelt wird auf der Ebene des Sicherheitenpools erhoben und gilt für alle Arten von Sicherheitenpools (Grund-, Net Omnibus- oder Individual-Clearingmodell). Es wird nur auf tatsächliche genutzte Wertpapiersicherheiten erhoben. Überschüssige Sicherheitsleistungen in dem jeweils entsprechenden Pool werden im Rahmen der Entgelterhebung nicht berücksichtigt. Das Entgelt wird täglich ermittelt und monatlich in Rechnung gestellt. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 103 von 104 6.2 Reports Überblick über wesentliche Sicherheiten-Reports Report Beschreibung Verfügbarkeit CD010 Enthält Einzelheiten zu den Guthaben/Salden und Transaktionssummen des betreffenden Geldkontos. Nur CMs Enthält Daten zum Marktwert der Sicherheiten in den unterschiedlichen Sicherheitshinterlegungskonten sowie die Summe der den Sicherheiten zugeschriebenen Deckungswerte. Der Betrag des als Sicherheit zur Erhebung von Zinsen hinterlegten Bargelds ist für die akzeptierten Währungen auch unter einer separaten ISIN ausgewiesen. CMs und NCMs/RKs Weist die Differenz zwischen dem bewerteten und eingeschränkten Wertpapiersicherheitenwert und der MarginAnforderung aus. CMs und NCMs/RKs Daily Cash Account CD031 Daily Collateral Valuation CD033 Collateral Composition Dieser Report enthält nur Daten für NCMs/RKs im Individual Clearingmodell. Für NCMs/RKs im Net Omnibus Clearingmodell und im GrundClearingmodell ist dieser Report immer leer. CD042 Daily Settlement Statement Dieser Report beschreibt die täglichen Abwicklungen. Er listet die erforderlichen Margin-Anforderungen, verpfändete Bar- und Wertpapierguthaben sowie das DeckungsSoll und -Haben einschließlich der dauerhaften Barguthabenwerte (Permanent Cash Balance) auf. Die „Über-/Unter“Deckungswerte per Währung werden in die jeweilige Clearing-Währung des Mitglieds umgerechnet und zur Berechnung des Margin-Überschusses oder -Fehlbetrags summiert. CMs und NCMs/RKs Dieser Report enthält nur Daten für NCMs/RKs im Individual Clearingmodell. Für NCMs/RKs im Net Omnibus Clearingmodell und im GrundClearingmodell ist dieser Report immer leer. Eurex Clearing – Handbuch Version 3.0 _Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Marktmodul Eurex Exchanges Mai 2016 6 Sicherheitenmanagement Seite 104 von 104 6.3 Musterfragen 6-001 Welche Arten von Wertpapieren werden grundsätzlich von Eurex Clearing nicht als Sicherheiten akzeptiert? A: Eigene Emissionen B: Close Link-Wertpapiere C: Anleihen D: Aktien Richtige Antwort: A|B 6-002 Welche Aussage zu den von Eurex Clearing akzeptierten Sicherheiten ist richtig? A: Eurex Clearing akzeptiert nur Geldsicherheiten. B: Eurex Clearing akzeptiert sowohl Geld- als auch Wertpapiersicherheiten. C: Eurex Clearing berücksichtigt bei Wertpapiersicherheiten keine Haircuts. D: Gold und das Finanzprodukt "Xetra-Gold" werden als Collateral von Eurex Clearing akzeptiert. Richtige Antwort: B
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