Förderprogramm „Konzert des Deutschen Musikrates“ Ausschreibung Gültig für Veranstaltungen zwischen dem 01.07.2016 und dem 31.12.2017 Gefördert werden überzeugende Konzeptionen, die eine schlüssige, originelle, innovative und qualitätvolle Programmgestaltung im Rahmen eines Konzertes, eines experimentellen Projektes oder einer Konzertreihe mit zeitgenössischer Musik enthalten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der überwiegende Teil des Programms Neue Musik enthält, die nach 1980 komponiert wurde. Eine Ausnahme gilt für Anträge von Sinfonieorchestern, bei deren Programmen die Neue Musik nicht zwingend den überwiegenden Anteil ausmachen muss. Ebenso ist ausschlaggebend, dass das Konzertprogramm zeitgenössische Kompositionen deutscher oder in Deutschland lebender Komponistinnen bzw. Komponisten enthält. Das Förderprogramm „Konzert des Deutschen Musikrates“ ist offen gegenüber der vielgestaltigen Neue-Musik-Szene in Deutschland und schließt jedwede interpretatorische Auseinandersetzung mit Neuer Musik ein. Anträge können vom einzelnen Künstler bis hin zu größeren Formationen oder Gruppierungen, einschließlich Sinfonieorchestern, gestellt werden. Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Fortsetzung: Seite 2 Ausschreibung „Konzert des Deutschen Musikrates“ 2016/17 / Seite 2 Antragsverfahren: Die Antragsformulare 2016/17 für die Förderung durch „Konzert des Deutschen Musikrates“ stehen zum Download im Internet bereit. Diese Formulare sind bindend. Anträge auf älteren Formularen können nicht bearbeitet werden. www.musikrat.de/konzert Als Vordruck kann das Formular angefordert werden unter: Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH Konzert des Deutschen Musikrates Weberstraße 59 53113 Bonn Tel.: 0228-20 91-144 / Fax: 0228-20 91-200 / Email: [email protected] Den ausgefüllten Antrag in 1-facher Ausfertigung senden Sie bitte mit allen Anlagen und Originalunterschrift an die oben genannte Adresse. Ende der Einreichfristen: Es zählt das Datum des Poststempels. Ebenfalls als fristgerecht gilt der Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars bei der o. gen. Adresse in Form von Fax oder E-Mail bis zum Stichtag 24 Uhr, wenn schnellstmöglich ein identischer, im Original unterschriebener Antrag per Post folgt. für die Frühjahrssitzung 2016 der Jury: spätestens Montag, 15. Februar 2016 - Anträge möglich für das 2. Halbjahr 2016 (Veranstaltungen vom 01.07. bis 31.12.2016) und für das 1. Halbjahr 2017 (Veranstaltungen vom 01.01. bis 30.06.2017) - letzte Einreichmöglichkeit für Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2016 (01.07. bis 31.12.2016) für die Herbstsitzung 2016 der Jury: spätestens Donnerstag, 15. September 2015 - Anträge möglich für Veranstaltungen im ganzen Jahr 2017 - letzte Einreichmöglichkeit für Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2017 (01.01. bis 30.06.2017) Jedes Projekt darf nur ein Mal eingereicht werden. Wird ein Projekt bereits ein halbes Jahr vor der letzten Einreichmöglichkeit beantragt, darf es bei Nichtbewilligung nicht erneut zur folgenden Jurysitzung eingereicht werden. Eine unabhängige Jury wird die Auswahl aus den eingereichten Projektanträgen treffen und über die Vergabe der Fördermittel entscheiden. Die Antragstellenden werden voraussichtlich Mitte Mai 2016 (Frühjahrssitzung) bzw. Anfang November 2016 (Herbstsitzung) über die Bewilligungsergebnisse informiert. Zu den Juryentscheidungen werden keine Begründungen bekannt gegeben. Bitte beachten Sie auch zukünftig die jeweils aktuellen Ausschreibungsinformationen und Formulare auf unserer Website www.musikrat.de/konzert.
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