Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken (pdf

Die Regierung von Oberfranken weist die dort geübte Kritik, die ihn
ähnlicher Weise heute vom Bayerischen Flüchtlingsrat wiederholt
worden ist, an der Situation in der ARE II entschieden zurück. Die Kritik
basiert auf einer Reihe von falschen Tatsachenbehauptungen, die
Wortwahl überschreitet außerdem deutlich die Grenzen einer fairen
Auseinandersetzung.
Die für das Asylverfahren, die Unterbringung und die Rückführung
zuständigen Behörden legen größten Wert auf rechtsstaatliches
Handeln. Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich in der
Einrichtung und in der Stadt frei bewegen. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowohl der Behörden als auch des privaten
Sicherheitsdienstes pflegen einen respektvollen Umgang.
Zu den einzelnen angesprochenen Punkten:
Belegung der Wohnungen
Den Bewohnerinnen und Bewohnern der ARE steht ausreichend
Wohnraum zur Verfügung. Beispielsweise werden Drei-ZimmerWohnungen mit maximal acht Personen belegt. Aufgrund der derzeit
geringen Gesamtbelegung kann manchen Familien sogar eine eigene
Wohnung zur Alleinnutzung zur Verfügung gestellt werden. Auf eigenen
Wunsch ziehen jedoch manche Bewohner zusammen. Das in der
Einladung zum Pressegespräch benannte Beispiel war ein einzelner
Ausnahmefall und ist längst nicht mehr aktuell.
Herde stehen aus Brandschutzgründen nicht zur Verfügung. In der ARE
II erfolgt stattdessen eine Vollverpflegung mit 3 Mahlzeiten in der Kantine
am Tag. Grundsätzlich sind aus Sicherheitsgründen Zimmer in
Aufnahmeeinrichtungen nicht abschließbar, damit Hilfe von außen
jederzeit möglich ist. Jedem Bewohner steht ein abschließbarer Schrank
zur Verfügung, in dem er seine persönlichen Sachen deponieren kann.
Beschulung
Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Ausreise erhalten
die Kinder einen reduzierten Unterricht von zwölf Stunden pro Woche.
Unterrichtet werden mathematisch-naturwissenschaftliche und
künstlerische Fächer sowie Englisch, in der Tat nicht Deutsch. Eine
Vorbereitung für einen Übertritt ins allgemeine bayerische Schulsystem
kann und soll der Unterricht nicht darstellen. Es sind eine Vollzeit- und
zwei Teilzeitlehrkräfte im Einsatz.
Asylsozialbetreuung
In der ARE II ist eine niederschwellige Asylsozialbetreuung vorgesehen.
Der Fokus liegt auf einer Beratung rund um den Aufenthalt und die
anschließende Rückreise. Die Asylsozialbetreuung befindet sich mit
verschiedenen Partnern im Aufbau.
Taschengeld
Personen, die auf Grund eines bestandskräftigen Bescheides vollziehbar
ausreisepflichtig sind, erhalten entsprechend § 1a Abs. 2
Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich nur noch Leistungen zur
Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich
Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege in Form von
Sachleistungen. Es entfällt somit das sog. Taschengeld.
Rückreise
Aktuell stehen für alle Personen, die freiwillig ausreisen wollen,
finanzielle Mittel zur Verfügung. Alle Bewohner der ARE II werden in
Einzelgesprächen hierüber informiert.
Gewaltschutzkonzept
Eine gesonderte Unterbringung von alleinstehenden Müttern mit ihren
Kindern wird nach Möglichkeit gewährleistet. In jeder Wohnung stehen
ein eigenes Badezimmer mit WC und Dusche/Badewanne zur
Verfügung. Im Übrigen ist auf dem Gelände Tag und Nacht ein
Sicherheitsdienst präsent, der im Notfall die Polizei einschaltet.
Gesundheitliche Versorgung
In der ARE II ist an jedem Werktag die ärztliche Versorgung
sichergestellt. Zusätzlich zu dieser Regelsprechstunde gibt es eine
Hebammensprechstunde sowie eine Kinderarztsprechstunde. In
Notfällen steht das öffentliche Versorgungsnetz zur Verfügung.
Abschiebung
Im Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
neben dem Anspruch auf Asyl auch geprüft, ob
Abschiebungshindernisse aus anderen Gründen vorliegen, etwa weil
einer Rückkehr ins Heimatland eine schwere Erkrankung, die dort nicht
behandelt werden kann, entgegensteht. Diese Frage ist gerichtlich voll
überprüfbar. Wenn in diesem Verfahren festgestellt wird, dass ein
solches Abschiebungshindernis nicht besteht, ist die Zentrale
Ausländerbehörde daran gebunden. Bei jeder Abschiebung ist ein Arzt
anwesend, der bei Problemen die Reisefähigkeit der betroffenen
Personen überprüft.