Die Regierung von Oberfranken weist die dort geübte Kritik, die ihn ähnlicher Weise heute vom Bayerischen Flüchtlingsrat wiederholt worden ist, an der Situation in der ARE II entschieden zurück. Die Kritik basiert auf einer Reihe von falschen Tatsachenbehauptungen, die Wortwahl überschreitet außerdem deutlich die Grenzen einer fairen Auseinandersetzung. Die für das Asylverfahren, die Unterbringung und die Rückführung zuständigen Behörden legen größten Wert auf rechtsstaatliches Handeln. Die Bewohnerinnen und Bewohner können sich in der Einrichtung und in der Stadt frei bewegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der Behörden als auch des privaten Sicherheitsdienstes pflegen einen respektvollen Umgang. Zu den einzelnen angesprochenen Punkten: Belegung der Wohnungen Den Bewohnerinnen und Bewohnern der ARE steht ausreichend Wohnraum zur Verfügung. Beispielsweise werden Drei-ZimmerWohnungen mit maximal acht Personen belegt. Aufgrund der derzeit geringen Gesamtbelegung kann manchen Familien sogar eine eigene Wohnung zur Alleinnutzung zur Verfügung gestellt werden. Auf eigenen Wunsch ziehen jedoch manche Bewohner zusammen. Das in der Einladung zum Pressegespräch benannte Beispiel war ein einzelner Ausnahmefall und ist längst nicht mehr aktuell. Herde stehen aus Brandschutzgründen nicht zur Verfügung. In der ARE II erfolgt stattdessen eine Vollverpflegung mit 3 Mahlzeiten in der Kantine am Tag. Grundsätzlich sind aus Sicherheitsgründen Zimmer in Aufnahmeeinrichtungen nicht abschließbar, damit Hilfe von außen jederzeit möglich ist. Jedem Bewohner steht ein abschließbarer Schrank zur Verfügung, in dem er seine persönlichen Sachen deponieren kann. Beschulung Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Ausreise erhalten die Kinder einen reduzierten Unterricht von zwölf Stunden pro Woche. Unterrichtet werden mathematisch-naturwissenschaftliche und künstlerische Fächer sowie Englisch, in der Tat nicht Deutsch. Eine Vorbereitung für einen Übertritt ins allgemeine bayerische Schulsystem kann und soll der Unterricht nicht darstellen. Es sind eine Vollzeit- und zwei Teilzeitlehrkräfte im Einsatz. Asylsozialbetreuung In der ARE II ist eine niederschwellige Asylsozialbetreuung vorgesehen. Der Fokus liegt auf einer Beratung rund um den Aufenthalt und die anschließende Rückreise. Die Asylsozialbetreuung befindet sich mit verschiedenen Partnern im Aufbau. Taschengeld Personen, die auf Grund eines bestandskräftigen Bescheides vollziehbar ausreisepflichtig sind, erhalten entsprechend § 1a Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege in Form von Sachleistungen. Es entfällt somit das sog. Taschengeld. Rückreise Aktuell stehen für alle Personen, die freiwillig ausreisen wollen, finanzielle Mittel zur Verfügung. Alle Bewohner der ARE II werden in Einzelgesprächen hierüber informiert. Gewaltschutzkonzept Eine gesonderte Unterbringung von alleinstehenden Müttern mit ihren Kindern wird nach Möglichkeit gewährleistet. In jeder Wohnung stehen ein eigenes Badezimmer mit WC und Dusche/Badewanne zur Verfügung. Im Übrigen ist auf dem Gelände Tag und Nacht ein Sicherheitsdienst präsent, der im Notfall die Polizei einschaltet. Gesundheitliche Versorgung In der ARE II ist an jedem Werktag die ärztliche Versorgung sichergestellt. Zusätzlich zu dieser Regelsprechstunde gibt es eine Hebammensprechstunde sowie eine Kinderarztsprechstunde. In Notfällen steht das öffentliche Versorgungsnetz zur Verfügung. Abschiebung Im Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben dem Anspruch auf Asyl auch geprüft, ob Abschiebungshindernisse aus anderen Gründen vorliegen, etwa weil einer Rückkehr ins Heimatland eine schwere Erkrankung, die dort nicht behandelt werden kann, entgegensteht. Diese Frage ist gerichtlich voll überprüfbar. Wenn in diesem Verfahren festgestellt wird, dass ein solches Abschiebungshindernis nicht besteht, ist die Zentrale Ausländerbehörde daran gebunden. Bei jeder Abschiebung ist ein Arzt anwesend, der bei Problemen die Reisefähigkeit der betroffenen Personen überprüft.
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