Stadtgemeinde Tulln an der Donau Stellenausschreibung 3430 Tulln/Donau Minoritenplatz 1 T 02272/690-0 F 02272/690-100 [email protected] www.tulln.gv.at Tulln, 18.05.2016 Die NÖ Bezirkshauptstadt Tulln an der Donau ist eine dynamische Stadt, die einerseits Trends setzt und andererseits den Bürgern Heimat bietet. Um für die zukünftigen Herausforderungen als Dienstleister für Bürger und Gäste gerüstet zu sein, sucht die Stadtgemeinde Tulln zur Verstärkung des Bauhofes eine(n): FacharbeiterIn mit Vollbeschäftigung Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem die Pflege und Erhaltung im Straßenbereich. Anforderungsprofil: Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Baunebengewerbe mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung Allgemeines handwerkliches Geschick Eigenständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit und Nacht- und Wochenenddiensten Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit Führerschein B und C Abgeschlossener Zivil- bzw. Präsenzdienst Unbescholtenheit und gesundheitliche Eignung Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Intergration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgern (Inländern). Das Dienstverhältnis wird (vorerst) auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen und kann anschließend in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergehen. Die Anstellung und Entlohnung erfolgt im Angestelltenverhältnis zur Stadtgemeinde Tulln je nach Ausbildung nach den Bestimmungen des NÖ GVBG 1976 i.d.g.F. Schriftliche Bewerbungen mit Foto sind bis 23. Juni 2016 an die Stadtgemeinde Tulln, Personalabteilung, Minoritenplatz 1, oder e-mail: [email protected] zu richten. Für die Stadtgemeinde: Bürgermeister Mag. Peter Eisenschenk e.h. Unser Bürgerservice ist für Sie da: Mo – Mi 7 – 15.30 Uhr, Do 8 – 19 Uhr, Fr 7 – 12 Uhr. Parteienverkehrszeiten in den Fachabteilungen: Di und Fr 8 – 12 Uhr, Do 16 – 19 Uhr. Termine außerhalb der Parteienverkehrszeiten nach telefonischer Vereinbarung. 1/1
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