Stellenausschreibung

Stadtgemeinde
Tulln an der Donau
Stellenausschreibung
3430 Tulln/Donau
Minoritenplatz 1
T 02272/690-0
F 02272/690-100
[email protected]
www.tulln.gv.at
Tulln, 18.05.2016
Die NÖ Bezirkshauptstadt Tulln an der Donau ist eine dynamische Stadt, die einerseits
Trends setzt und andererseits den Bürgern Heimat bietet. Um für die zukünftigen
Herausforderungen als Dienstleister für Bürger und Gäste gerüstet zu sein, sucht die
Stadtgemeinde Tulln zur Verstärkung des Bauhofes eine(n):
FacharbeiterIn mit Vollbeschäftigung
Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem die Pflege und Erhaltung im Straßenbereich.
Anforderungsprofil:
 Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Baunebengewerbe mit mehrjähriger
einschlägiger Berufserfahrung
 Allgemeines handwerkliches Geschick
 Eigenständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise
 Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit und Nacht- und Wochenenddiensten
 Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Genauigkeit
 Führerschein B und C
 Abgeschlossener Zivil- bzw. Präsenzdienst
 Unbescholtenheit und gesundheitliche Eignung
 Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen
Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen
Intergration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen
Staatsbürgern (Inländern).
Das Dienstverhältnis wird (vorerst) auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen und kann
anschließend in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergehen.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt im Angestelltenverhältnis zur Stadtgemeinde Tulln je
nach Ausbildung nach den Bestimmungen des NÖ GVBG 1976 i.d.g.F.
Schriftliche Bewerbungen mit Foto sind bis 23. Juni 2016 an die Stadtgemeinde Tulln,
Personalabteilung, Minoritenplatz 1, oder e-mail: [email protected] zu richten.
Für die Stadtgemeinde:
Bürgermeister Mag. Peter Eisenschenk e.h.
Unser Bürgerservice ist für Sie da: Mo – Mi 7 – 15.30 Uhr, Do 8 – 19 Uhr, Fr 7 – 12 Uhr. Parteienverkehrszeiten in den Fachabteilungen: Di und Fr 8 – 12 Uhr, Do 16 – 19 Uhr. Termine außerhalb der Parteienverkehrszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
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