Fall 9: Unfall mit gestohlenem Auto Welche Ansprüche hat F gegen R?

Wirtschaftsprivatrecht II / 2 – gesetzliche Schuldverhältnisse
Sommersemester 2015
Blatt 7
Fall 9: Unfall mit gestohlenem Auto
Reich (R) hat mit zunehmendem Alter das Gefühl, dass er noch viele Erlebnisse nachholen
muss, die ihm bislang durch Konzentration auf die Karriere entgangen sind. Deshalb kauft er
sich einen Carrera 2 Turbo, mit dem er nun auf der Suche nach angenehmer, weiblicher
Gesellschaft ist. Bei einem seiner nun häufigen Disco-Besuche lernt er eine Dame kennen, der
er nun mit seinem Auto und seiner "Coolness" imponieren möchte. Als die Dame ihn fragt, ob er
denn keine Angst habe, das wertvolle Auto vor ihrem Haus über die Nacht stehen zu lassen, hat
er nur ein müdes Lächeln dafür und meint, dass das Auto für ihn "eine Kleinigkeit" sei. Um
seiner Aussage Nachdruck zu verleihen, schließt er das Auto über Nacht ostentativ nicht ab.
In der Nacht wird das Auto – da es nicht abgeschlossen ist, geht dies auch viel einfacher –
durch den Autodieb Dusel (D) gestohlen. D fährt durch die Gegend und vergisst in dem Wagen
die Gesetze der Physik. Er verliert im Stadtgebiet die Kontrolle über das Auto und rast mit 120
Stundenkilometer in eine Bushaltestelle. Er steigt sofort aus dem Wagen, flüchtet und ist nicht
auffindbar.
Beim Aufprall hat das Auto beinahe den an der Haltestelle wartenden Flink (F) erfasst. Er
konnte sich nur durch seine schnelle Reaktion und einen Sprung zur Seite retten. Dabei stürzt
er jedoch auf den Bürgersteig, stößt sich am Kopf und muss im Krankenhaus behandelt
werden.
Nun möchte F Ersatz aller erlittenen Schäden von R haben.
Welche Ansprüche hat F gegen R?
f.
Haftung für vermutetes Verschulden, Aufsichtspflichten
-
die Normen: §§ 831, 832 BGB
-
Haftung für Verletzung von Aufsichtspflichten
-
Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Fall 10: Vom Handwerksgesellen gestohlene CDs
Dusel (D) macht beim Malermeister Pinsel (P) seine Lehre. Er wurde bei P aufgenommen, weil
er einen zuverlässigen Eindruck machte und vergleichsweise gute Leistungen in der Schule
vorweisen konnte. Der positive Eindruck hat sich jedoch während der Ausbildung nicht bestätigt.
D ist nicht pünktlich, seine Arbeit lässt meist zu wünschen übrig und er ist schlicht faul. Dafür
hat er einen hohen Anspruch an die Vergütung, die er immer sehr fleißig und schnell ausgibt.
Eines Tages erhält P einen Auftrag von Häusle (H), das gesamte Haus des H innen zu
streichen, während H in Urlaub ist. P schickt einen Mitarbeiter und den D in das Haus des H.
Während der Mitarbeiter des P Farbe holt, stöbert D in der umfangreichen CD-Sammlung des
H. Als er eine Reihe von "Gold-CDs" sieht, steckt er einige CD-s im Wert von 200 EUR ein und
verkauft sie anschließend an Bekannte zu einem Bruchteil des Preises.
H vermisst nach Rückkehr aus dem Urlaub seine CD-s. Der Verdacht fällt schnell auf D. Er hat
aber weder die CD-s noch das Geld. Und das Geld wird er bei P nicht mehr verdienen können,
weil ihn P sofort entlassen hat. Die Käufer der CD-s sind nicht auffindbar.
Welche Ansprüche und gegen wen hat H?
Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz ■ Fakultät Wirtschaftsrecht ■ Fachhochschule Schmalkalden
Blatt 8
Wirtschaftsprivatrecht II / 2 – gesetzliche Schuldverhältnisse
Sommersemester 2015
g.
Spezialgebiet: Produkthaftung
-
Produkthaftung nach allgemeinen Regeln
-
Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der
Produkthaftung
-
Produkthaftung nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes
Fall 11: Verseuchte Futtermittel
Landlieb (L) züchtet auf seiner Farm Hühner in Freilandhaltung. Die Hühner werden teilweise
mit Getreide gefüttert. L bezieht das für Hühnermast aufbereitete (mit Vitaminen etc.) Getreide
bereits seit Jahren über den Händler Deal (D) vom Futtermittelhersteller Schussel (S). Bei der
letzten Lieferung kam es bei S aus ungeklärten Gründen zu einer gravierenden Verwechslung
von Getreidesorten. Der Weizen, der für eine Saat aufbereitet wurde und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt war, gelangte in beachtlichen Mengen in das Hühnerfutter. Der so
behandelte Weizen ist für Hühner giftig.
Infolge des Fehlers verenden mehrere hundert Hühner bei L. Der Schaden beläuft sich auf
insgesamt 5.000,- EUR. Die Ursache der Verwechslung kann nicht geklärt werden. Es ist
insbesondere nicht feststellbar, inwiefern den S bei der Verwechslung ein Verschulden trifft.
Dennoch verlangt L von S Ersatz des Schadens.
Hat L gegen S Anspruch auf Schadensersatz?
C.
Besonderheiten der Schadensersatzansprüche
1.
Grundregeln, insb. Naturalrestitution
2.
Zurechnung
3.
Haftungsbeschränkungen
4.
Mitverursachung und Mitverschulden
Fall 12: Leider kein Panamera
Der Gebrauchtwagenhändler Ehrlich (E) kauft gebrauchte Autos, insbesondere Luxuslimousinen, von Privat über Inserate im Internet und in der regionalen Presse. Eines Tages findet er
die Anzeige über einen fast neuen Porsche Panamera im Internet. Er ruft unter der
angegebenen Nummer an und spricht mit der Frau Zappel (Z), die ihm ein Schnäppchen
verspricht, weil sie angeblich das Auto von ihrem Ehemann verkaufen soll.
E bereitet alles vor, ein entsprechender Vertrag wird unterzeichnet. Frau Z kann auch den KfzBrief vorzeigen und will ihn dem E gegen Geld übergeben. Das Fahrzeug ist zu diesem
Zeitpunkt abgemeldet, womit Z die Eintragung des letzten Halters auf einen anderen Namen
erklärt. Als Kaufpreis werden 120.000 EUR vereinbart.
E hat mit Z vereinbart, dass Übergabe des Fahrzeugs, des Kfz-Briefs einerseits und des Geldes
andererseits zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Er inseriert seinerseits das Fahrzeug, lässt es
durch seinen Geschäftspartner fotografieren und auf der Internetseite platzieren. Dies kostet
Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz ■ Fakultät Wirtschaftsrecht ■ Fachhochschule Schmalkalden