Wirtschaftsprivatrecht II / 2 – gesetzliche Schuldverhältnisse Sommersemester 2015 Blatt 7 Fall 9: Unfall mit gestohlenem Auto Reich (R) hat mit zunehmendem Alter das Gefühl, dass er noch viele Erlebnisse nachholen muss, die ihm bislang durch Konzentration auf die Karriere entgangen sind. Deshalb kauft er sich einen Carrera 2 Turbo, mit dem er nun auf der Suche nach angenehmer, weiblicher Gesellschaft ist. Bei einem seiner nun häufigen Disco-Besuche lernt er eine Dame kennen, der er nun mit seinem Auto und seiner "Coolness" imponieren möchte. Als die Dame ihn fragt, ob er denn keine Angst habe, das wertvolle Auto vor ihrem Haus über die Nacht stehen zu lassen, hat er nur ein müdes Lächeln dafür und meint, dass das Auto für ihn "eine Kleinigkeit" sei. Um seiner Aussage Nachdruck zu verleihen, schließt er das Auto über Nacht ostentativ nicht ab. In der Nacht wird das Auto – da es nicht abgeschlossen ist, geht dies auch viel einfacher – durch den Autodieb Dusel (D) gestohlen. D fährt durch die Gegend und vergisst in dem Wagen die Gesetze der Physik. Er verliert im Stadtgebiet die Kontrolle über das Auto und rast mit 120 Stundenkilometer in eine Bushaltestelle. Er steigt sofort aus dem Wagen, flüchtet und ist nicht auffindbar. Beim Aufprall hat das Auto beinahe den an der Haltestelle wartenden Flink (F) erfasst. Er konnte sich nur durch seine schnelle Reaktion und einen Sprung zur Seite retten. Dabei stürzt er jedoch auf den Bürgersteig, stößt sich am Kopf und muss im Krankenhaus behandelt werden. Nun möchte F Ersatz aller erlittenen Schäden von R haben. Welche Ansprüche hat F gegen R? f. Haftung für vermutetes Verschulden, Aufsichtspflichten - die Normen: §§ 831, 832 BGB - Haftung für Verletzung von Aufsichtspflichten - Haftung für den Verrichtungsgehilfen Fall 10: Vom Handwerksgesellen gestohlene CDs Dusel (D) macht beim Malermeister Pinsel (P) seine Lehre. Er wurde bei P aufgenommen, weil er einen zuverlässigen Eindruck machte und vergleichsweise gute Leistungen in der Schule vorweisen konnte. Der positive Eindruck hat sich jedoch während der Ausbildung nicht bestätigt. D ist nicht pünktlich, seine Arbeit lässt meist zu wünschen übrig und er ist schlicht faul. Dafür hat er einen hohen Anspruch an die Vergütung, die er immer sehr fleißig und schnell ausgibt. Eines Tages erhält P einen Auftrag von Häusle (H), das gesamte Haus des H innen zu streichen, während H in Urlaub ist. P schickt einen Mitarbeiter und den D in das Haus des H. Während der Mitarbeiter des P Farbe holt, stöbert D in der umfangreichen CD-Sammlung des H. Als er eine Reihe von "Gold-CDs" sieht, steckt er einige CD-s im Wert von 200 EUR ein und verkauft sie anschließend an Bekannte zu einem Bruchteil des Preises. H vermisst nach Rückkehr aus dem Urlaub seine CD-s. Der Verdacht fällt schnell auf D. Er hat aber weder die CD-s noch das Geld. Und das Geld wird er bei P nicht mehr verdienen können, weil ihn P sofort entlassen hat. Die Käufer der CD-s sind nicht auffindbar. Welche Ansprüche und gegen wen hat H? Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz ■ Fakultät Wirtschaftsrecht ■ Fachhochschule Schmalkalden Blatt 8 Wirtschaftsprivatrecht II / 2 – gesetzliche Schuldverhältnisse Sommersemester 2015 g. Spezialgebiet: Produkthaftung - Produkthaftung nach allgemeinen Regeln - Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Produkthaftung - Produkthaftung nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes Fall 11: Verseuchte Futtermittel Landlieb (L) züchtet auf seiner Farm Hühner in Freilandhaltung. Die Hühner werden teilweise mit Getreide gefüttert. L bezieht das für Hühnermast aufbereitete (mit Vitaminen etc.) Getreide bereits seit Jahren über den Händler Deal (D) vom Futtermittelhersteller Schussel (S). Bei der letzten Lieferung kam es bei S aus ungeklärten Gründen zu einer gravierenden Verwechslung von Getreidesorten. Der Weizen, der für eine Saat aufbereitet wurde und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt war, gelangte in beachtlichen Mengen in das Hühnerfutter. Der so behandelte Weizen ist für Hühner giftig. Infolge des Fehlers verenden mehrere hundert Hühner bei L. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt 5.000,- EUR. Die Ursache der Verwechslung kann nicht geklärt werden. Es ist insbesondere nicht feststellbar, inwiefern den S bei der Verwechslung ein Verschulden trifft. Dennoch verlangt L von S Ersatz des Schadens. Hat L gegen S Anspruch auf Schadensersatz? C. Besonderheiten der Schadensersatzansprüche 1. Grundregeln, insb. Naturalrestitution 2. Zurechnung 3. Haftungsbeschränkungen 4. Mitverursachung und Mitverschulden Fall 12: Leider kein Panamera Der Gebrauchtwagenhändler Ehrlich (E) kauft gebrauchte Autos, insbesondere Luxuslimousinen, von Privat über Inserate im Internet und in der regionalen Presse. Eines Tages findet er die Anzeige über einen fast neuen Porsche Panamera im Internet. Er ruft unter der angegebenen Nummer an und spricht mit der Frau Zappel (Z), die ihm ein Schnäppchen verspricht, weil sie angeblich das Auto von ihrem Ehemann verkaufen soll. E bereitet alles vor, ein entsprechender Vertrag wird unterzeichnet. Frau Z kann auch den KfzBrief vorzeigen und will ihn dem E gegen Geld übergeben. Das Fahrzeug ist zu diesem Zeitpunkt abgemeldet, womit Z die Eintragung des letzten Halters auf einen anderen Namen erklärt. Als Kaufpreis werden 120.000 EUR vereinbart. E hat mit Z vereinbart, dass Übergabe des Fahrzeugs, des Kfz-Briefs einerseits und des Geldes andererseits zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Er inseriert seinerseits das Fahrzeug, lässt es durch seinen Geschäftspartner fotografieren und auf der Internetseite platzieren. Dies kostet Prof. Dr. Wojciech Lisiewicz ■ Fakultät Wirtschaftsrecht ■ Fachhochschule Schmalkalden
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