FV Graben Sportfest 2016

graben-neudorf.de
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Freitag
20.05.2016
FV Graben
Freibadkarten-Vorverkauf
Foto: iStock/Thinkstock
„Kauf bis Ende Mai und spar dabei”
Seite 6
Einladung zum
Sportfest 2016
von Mittwoch, 25. bis Sonntag, 29. Mai
auf dem Vereinsgelände am Sportplatzweg
Sportfestprogramm:
Mittwoch, 18.00 Uhr: Volleyball-Turnier
Urlaubszeit – Reisezeit
Ist Ihr Ausweis noch gültig?
Donnerstag, jeweils 10.00 Uhr:
Völkerball-Turniere für Jugendliche und Erwachsene
Freitag, 18.00 Uhr:
Fußball-Ortsturnier mit anschl. Sportplatzparty
Samstag, 10.00 Uhr: Bambini-Fußball-Turnier
Samstag, 16.00 Uhr / Punktspiel der Damenmannschaft:
SG Graben/Forst - SG Jöhlingen/Söllingen
Sonntag, 10.30 Uhr:
F-Jugendturnier des Bad. Fußballverbandes
15.00 Uhr / jew. letztes Punktspiel:
Gemeindebibliothek
Veranstaltungen und Öffnungszeiten
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FV Graben II – GSK Karlsruhe II
17.00 Uhr: FV Graben I – GSK Karlsruhe I
Spannende Spiele sind garantiert!
Auf unserem Sportgelände am Samstag, 4. Juni, 8.30 – ca. 13.30 Uhr:
Tag der Jugend der Adolf-Kußmaul-Grundschule
Bitte beachten Sie:
In der nächsten Woche wird Ihr
Mitteilungsblatt wegen des Feiertags
einen Tag später verteilt!
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
Für Speis’ und Trank ist bestens gesorgt!
Machen Sie sich ein paar gesellige Stunden beim FV Graben!
Wichtige Rufnummern und Adressen
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 20. Mai 2016 · Nr. 20
Feuerwehr Notruf 112
Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222
Strom, Erdgas-, Wasser-, Abwasserversorgung
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf
07255/901-0
E-Mail: [email protected]
Telefon Bürgerbüro
07255/901-110
Sprechzeiten im Rathaus
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und Do. 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwochs und freitags nachmittags ist das Rathaus geschlossen.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können Gesprächstermine mit
dem jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus vereinbart werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros
Mo., Di. 7.30 – 16.00 Uhr; Mi., Fr. 7.30 – 12.00 Uhr;
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Polizeiposten Graben-Neudorf
Polizeirevier Philippsburg
07255/9378
07256/9329-0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, übernimmt in dringenden
Fällen den Bereitschaftsdienst:
Notfallpraxis Kirrlach, Rheinstr. 28
Tel. 116 117
Freitag von 19.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr
Feiertage 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.: jew. von 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr,
Mi. ab 13.00 Uhr bis Do. 7.00 Uhr, Fr. 19.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr,
Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis
Tel. 0180 6072100
Knielinger Allee 101 im Gebäude der Kinderklinik Karlsruhe
Mo., Di. und Do. von 19.00 – 22.00 Uhr
Mi. von 13.00 - 22.00 Uhr
Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 17.00 – 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen von 8.00 – 22.00 Uhr
Nach 22.00 Uhr übernimmt die Kinder- und Jugendklinik die Notfallversorgung.
Soziale Dienste
Kirchliche Sozialstation Nördliche Hardt e.V.
Hauptstr. 11a
07255/6425
Die Sozialstation ist ständig unter dieser Rufnummer für Sie erreichbar.
AWO-Sozialstation Linkenheim
07247/89922
Graben-Neudorf/Dettenheim
Ambulante Pflege, Essen auf Rädern, Betreuungsgruppen
Einsatzleitung Frau Wender
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
Beratung rund um die Pflege
Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege
Ihr Pflegeteam A. Gess
– 24 Stunden für Sie erreichbar –
07255/725006
Psychologische Beratungsstelle Graben-Neudorf
Für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
0721/93668600
Bahnhofsring 39, Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefonseelsorge
rund um die Uhr, kostenfrei
0800/1110111
0800/1110222
Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe – Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
Landkreis Karlsruhe
0721/9366029
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Tierärztliche Klinik und Praxis (Kleintiere)
Dr. med. vet. Christian Nees
Neue Bahnhofstr. 14, Weingarten
oder bei Notfällen rund um die Uhr
Wichtige Rufnummern und Adressen
Polizei Notruf 110
07244/77040
0171/220 88 84
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
07243/180-0
Störungsmeldestelle – Strom (Tag und Nacht erreichbar) 0800/3629477
MVV Energie
Notfälle – Erdgas
0800/2901000
Servicehotline – Erdgas
0800/6882255
Wasserwerk Graben-Neudorf
Herr Flohr
0170/6302983
Zentralkläranlage Graben-Neudorf/Dettenheim
Herr Beerkircher
0176/11190100
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Samstags, sonntags und feiertags jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr übernimmt den Bereitschaftsdienst am:
21.05. und 22.05.2016
Dr. / Univ. Strassburg E. Dewaguet, Söternstr. 22, 76661 Philippsburg, Tel. 07256/42 10
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden
Fällen telefonisch erreichbar.
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.kzvbw.de oder unter Tel. 0621 – 38000803
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 8.30 Uhr.
Fr. 20.05.2016
Rheintal-Apotheke, Kirrlach
Waghäusler Str. 8, Tel. 07254 – 85 06
Sa. 21.05.2016
Badenia-Apotheke, Spöck
Friedrichstr. 27, Tel. 07249 – 34 97
So. 22.05.2016
Nikolaus-Apotheke, Weiher
Hauptstr. 80, Tel. 07251 – 6 19 60
Mo. 23.05.2016
Apotheke am Rathaus, Blankenloch
Rathausstr. 1 C, Tel. 07244 – 9 47 63 60
Di. 24.05.2016
Barbara-Apotheke, Neuthard
Hauptstr. 50, Tel. 07251 – 4 11 43
Mi. 25.05.2016
Engel-Apotheke, Graben-Neudorf, Ot. Neudorf
Mannheimer Str. 88, Tel. 07255 – 51 01
Do. 26.05.2016
von Hutten Apotheke, Huttenheim
Waldstr. 44, Tel. 07256 – 94 44 33
Fr. 27.05.2016
Markt-Apotheke, Philippsburg
Rote-Tor-Str. 1, Tel. 07256 – 54 09
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Hans D.
Reinwald oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Nachhaltigkeit
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Bezugspreis: halbjährlich 18,90 € inkl.
Zustellung.
Einzelverkaufspreis: 0,90 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 20. Mai 2016 · Nr. 20
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Einweihung Mitfahrerbank am 27.05.2016, 15.00 Uhr, Bushaltestelle Rathaus
Die Gemeinde Graben-Neudorf ist Bestandteil eines sehr guten öffentlichen Personennahverkehrsnetzes im Landkreis
Karlsruhe und damit auch über Bus, Bahn und Anrufsammeltaxi bestens mit der Region vernetzt. Dennoch hat auch das
beste öffentliche Personennahverkehrssystem Lücken. Um diese Lücken, zumindest im innerörtlichen Bereich, etwas
zu schließen, soll die neue Mitfahrerbank dienen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen soll. Die
Gemeinde Graben-Neudorf und die Initiative Füreinander-Miteinander möchten die Bevölkerung zur Einweihung der
Mitfahrerbänke in Graben-Neudorf am
Freitag, 27.05.2016, um 15.00 Uhr
bei der Bushaltestelle am Rathaus
recht herzlich eingeladen.
Im Rahmen der Einweihung wird auch der Gebrauch der Mitfahrerbänke näher erläutert werden.
Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.
Hans D. Reinwald
Bürgermeister
Foto: Ingram Publishing/iStock/Thinkstock
Sprechstunden des Bürgermeisters
Sprechstunden des Bürgermeisters finden nach telefonischer
Vereinbarung statt. Termine können mit Frau Rolli/Frau Bonelli,
Tel. 901-203, vereinbart werden.
Wichtige Informationen des Verlags
In Kalenderwoche 21 findet
die Verteilung des Amtsblattes
Graben-Neudorf aktuell am Freitag
statt
Sehr geehrte Abonnentinnen,
sehr geehrte Abonnenten,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Verteilung des Amtsblattes Graben-Neudorf
aktuell wird in Kalenderwoche 21 auf
Grund des Feiertages (Fronleichnam) am
Freitag, 27. Mai 2016, stattfinden.
Wir bitten um Beachtung.
www.nussbaum-slr.de
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
Aktuelles aus Graben-Neudorf
Probebohrung Rheinpetroleum
im Kammerforst
Die Arbeiten auf dem zukünftigen Probebohrplatz der Firma
Rheinpetroleum im Kammerforst bei Graben-Neudorf schreiten
planmäßig voran. In den vergangenen Tagen wurde die Anfahrt
zum Platz optimiert und mit dem Einrichten des etwa 1 ha großen Bohrplatzes begonnen. Dafür wurde u.a. das Standrohr für
die Bohrung gesetzt. In diesem Standrohr wird später teleskopartig mit immer enger werdenden Rohren in die Tiefe gebohrt.
In den kommenden Tagen wird nun das Fundament gebaut, auf
dem im Sommer die Bohranlage stehen soll.
Voraussichtlich Mitte Juni soll die Anlage aufgebaut werden,
die während der vier- bis sechswöchigen Bohrzeit zu sehen
sein wird. Nach der Bohrung wird die rund 35 m hohe Anlage wieder abtransportiert. Wie berichtet, überprüft das Heidelberger Unternehmen Rheinpetroleum mit einer „Hofwiese
1“ benannten Probebohrung, ob es in einer Tiefe zwischen
1.200 m und 1.800 m auf Graben-Neudorfer Gemarkung Erdöl
in förderfähigem Umfang gibt. Während der Probebohrung
wird Rheinpetroleum einen „Tag der offenen Tür” veranstalten,
damit sich die Bevölkerung aus erster Hand über die Arbeiten
und die angewandte Technik informieren kann.
Vor rund vier Jahren hat Rheinpetroleum über seismische Messungen flächendeckend den Untergrund in der Region untersucht und bei der Analyse der gewonnenen Daten vielversprechende Hinweise gewonnen, dass sich bei Graben-Neudorf
heimisches Erdöl befinden könnte. Ob es tatsächlich Erdöl im
Untergrund gibt, kann letztlich nur eine Probebohrung nachweisen.
(eis/ps)
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 20. Mai 2016 · Nr. 20
Öffentliche Vorstellung des Siegerentwurfs
Pestalozzi-Gemeinschaftsschule
Viktoria Wagner gewinnt 1. Preis
beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert”
Viktoria Wagner aus Graben-Neudorf erreichte im Solo-Wettbewerb mit der Bratsche einen 1. Bundespreis beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert” am 13.05.2016 in Kassel. Wir gratulieren
Viktoria Wagner zu dem herausragenden Erfolg sehr herzlich und
wünschen ihr auch weiterhin viel Erfolg!
Die Gemeinde Graben-Neudorf hatte in einem EU-weiten Vergabeverfahren den Erweiterungsbau der Pestalozzi-Gemeinschaftsschule ausgeschrieben. Im Rahmen der 2. Stufe dieses Verfahrens
waren drei Architekturbüros aufgefordert worden, Lösungsvorschläge auf Grundlage eines vorgegebenen Raumprogramms
zu entwickeln. Diese drei besten Lösungsvorschläge wurden am
11.05.2016 im Foyer des Rathauses der Öffentlichkeit präsentiert.
Vier Wochen lang wird die Ausstellung interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein.
Insgesamt hatten 28 Büros Teilnahmeanträge angefordert. Bis
10.12.2015 sind insgesamt zwölf Teilnahmeanträge zur Bewerbung für die 2. Stufe eingegangen. Aus diesen Bewerbern hatte
eine Jury die drei besten Bewerber ausgewählt und zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für den geplanten Erweiterungsbau der Pestalozzi-Gemeinschaftsschule aufgefordert. Als Grundlage dafür diente die im Vorfeld zusammen von der Schule und
dem Gemeinderat abgestimmte Bedarfsplanung. Kriterien für die
Bewertung waren u.a. städtebauliche Aspekte, die Einbindung in
die Umgebung, die Erfüllung der räumlichen und funktionalen
Anforderungen, aber auch die Beachtung weiterer Möglichkeiten für künftige Baumaßnahmen sowie natürlich Kosten-, Termin- und Qualitätsaspekte. In der Gewichtung nahm die Qualität
des Lösungsvorschlags sowie die Kosten-, Budgettreue und Wirtschaftlichkeit der Planung einen zentralen Stellenwert ein.
Auf Rang 1 liegt demnach der Entwurf der beiden Architektinnen
Claudia Vogel und Liesa Czeiler vom Architekturbüro Strauß, auf
Rang 2 folgt das Büro PASD aus Hagen gefolgt vom Architekturbüro Adler + Retzbach aus Karlsruhe auf Rang 3.
Bei der Feierstunde konnte Gemeinderat André Mayer zahlreiche
Vertreter der Schule, Elternvertreter und Mitglieder der Verwaltung begrüßen. Die Erweiterung der Pestalozzi-Gemeinschaftsschule werde eines der größten Bauprojekte der vergangenen
Jahre, so Mayer. Er dankte allen bislang Beteiligten und erläuterte
die platzierten Vorschläge. Mit Vertretern der Architekturbüros
aus Karlsruhe konnten die Gäste anschließend diskutieren und
vertiefende Einblicke in das Bauvorhaben erlangen. Seitens der
Schule zeigten sich sowohl Rektorin Heike Stober als auch Konrektor Pascal Oechsler vom Gewinner-Vorschlag sehr angetan.
„Die architektonische Umsetzung des Gesamtschulkonzepts ist
bestechend“, urteilt Stober. „Die für eine Ganztagesschule wichtigen Aktivitätszonen, die Lichtdurchlässigkeit sowie die verwendeten Materialien werden die Schule zu einem gelebten
Ort machen, an dem Lernen und soziale Bereiche miteinander
vereint werden können.“ (eis)
Sitzung des Technischen Ausschusses
Am Montag, 23. Mai 2016, findet um 18:00 Uhr im Ratssaal des
Rathauses eine Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:
1.
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5.
Besuchen Sie die Wochenmärkte
6.
Foto: /Stockphoto/Thinkstock
auf dem Kirchplatz im OT Graben,
donnerstags von 9.00 bis 13.30 Uhr
und bei der Pestalozzi-Halle,
samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte.
Homepage des HGV: www.hgv-gn.de
Amtliche Bekanntmachungen
Bauanträge
- Karlsruher Straße 5, Neubau von zwei Doppelhaushälften
im Wohnungseigentum
- Herderstraße 19, Errichtung 3-geschossiges freistehendes
Wohngebäude (Satteldach) und einer Garage (Flachdach)
mit teilweiser Nutzung als Terrasse
- Friedenstraße 24, Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses
- Ulmenstraße 15, Neubau eines Wohnhauses mit zwei
Wohneinheiten und Garage
- Rheinstraße 23, „Aufstockung“ der Nord-West-Seite
(Straßenseite) eines Wohnhauses durch Anheben des
Dachstuhles
- Käthe-Kollwitz-Ring 49, Neubau DHH
Brückensanierungen 2016
Brücke Nr. 18 (Gartenstraße/Schwetzinger Straße über Saalbachkanal)
Beschluss über die Entwurfsplanung und Ausschreibung
Regenwasserbehandlung Bruhrain/Nordindustrie
– Siemensstraße
Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung, Geotechnisches
Gutachten
Historische Ortsbeschilderung in Graben-Neudorf
Erweiterung Pestalozzi-Gemeinschaftsschule
Auftragsvergabe Thermische Bauphysik
Verschiedenes
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 20. Mai 2016 · Nr. 20
Bekanntmachungen der Ämter
Formulare
Auf der Homepage der Gemeinde (www.graben-neudorf.de)
stehen unter
Rathaus & Politik/Verwaltung/Formulare
zahlreiche Formulare wie An-/Abmeldung Hundesteuer,
Mängelmitteilung an die Gemeindeverwaltung etc. bereit.
Forstrevier
Für den Gemeindewald Graben-Neudorf und den Kammerforst
ist Herr Revierleiter Martin Schmidt zuständig.
Zur Zeit finden keine Sprechstunden statt. Herr Schmidt ist unter
der Tel.-Nr. 07255/719575 erreichbar.
Fundbüro
Folgende Fundgegenstände wurden im Fundbüro abgegeben:
2 Schlüssel mit Scoubidou-Band
Fahrradschlüssel
Autoschlüssel mit braunem Mäppchen
1 Schlüssel mit hellgrünem Band
Sperrmüllbörse
Komplette Badezimmer-Einrichtung mit Spiegel in weiß 65/15
Waschmaschine Siemens, Einbaukühlschrank,
Kühlschrank Marke Siltal
12/16
Schaukelhund mit Sitz
21/16
1 Schreibtisch -nicht zerlegbar-, Eiche „mittel” 145x75x80 24/16
Ehebett 200 x 200 weiß Holz
25/16
3-Sitzer Couch und Sessel, Farbe hellgrau und Couchtisch 27/16
Ledergarnitur braun 3-teilig mit Hocker
28/16
Wohnwand Eiche rustikal ca. 3 m x 2,10 m
29/16
Couchgarnitur schwarz
30/16
Schlafzimmer komplett Eiche hell
31/16
Gefriertruhe32/16
Kleiderschrank weiß – 5-türig –
33/16
Bürgermeisterwahl am 26.06.2016
Öffentliche Sitzungen des Gemeindewahlausschusses
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses anlässlich der
Wahl des Bürger­meisters/der Bürgermeisterin am 26.06.2016
und einer eventuell erforderlichen Neuwahl am 10.07.2016
finden öffentlich im Rathaus, Zimmer 2.41 (Zugang über
die Außentreppe) an folgenden Terminen statt:
- am 31.05.2016 um 18.30 Uhr
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung der eingegangenen
Bewerbungen und Beschlussfassung über die Zulassung der
Bewerber/innen zur Wahl am 26.06.2016.
- am 26.06.2016 ab 18.00 Uhr
Gegenstand der Sitzung ist die Ermittlung und Feststellung
des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin vom 26.06.2016
Im Falle einer erforderlichen Neuwahl zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin:
- am 29.06.2016 um 18.30 Uhr
Gegenstand der Sitzung ist die Prüfung etwaiger neuer
Bewerbungen und Beschlussfassung über die Zulassung der
Bewerber/innen für die Neuwahl am 10.07.2016.
- am 10.07.2016 ab 18.00 Uhr
Gegenstand der Sitzung ist die Ermittlung und Feststellung
des Ergebnisses der Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin vom 10.07.2016
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Bekanntmachung
Die Fa. SEW Immobilien GmbH, Ernst-Bickle-Straße 42, 76646
Bruchsal, hat beim Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee
2, 76137 Karlsruhe, die Durchführung eines wasserrechtlichen
Erlaubnisverfahrens nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu
temporären Grundwasserabsenkungen, Bauen im Grundwasser
und Versickerungen des entnommenen Grundwassers für verschiedene Baumaßnahmen im Rahmen der Werkserweiterung
der SEW Eurodrive an der Ernst-Bickle-Straße in Graben-Neudorf, Landkreis Karlsruhe, beantragt. Für das Verfahren ist das
Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
zuständig.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt, wurde
eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG durchgeführt.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das
beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben
kann nach Einschätzung der unteren Wasserbehörde auf Grund
überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu
berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
kann deshalb unterbleiben.
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig
anfechtbar.
Die Unterlagen zur UVP-Vorprüfung sind Bestandteil der ausgelegten Antragsunterlagen.
Die Antragsunterlagen werden vom 23.05.2016 bis 23.06.2016
bei der Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf, Hauptstraße 39,
76676 Graben-Neudorf, Zi. 307, während der Sprechzeiten ausgelegt.
Die Antragsunterlagen können auch auf der Internetseite des
Landratsamtes Karlsruhe, www.landratsamt-karlsruhe.de unter
dem Reiter Aktuell / Bekanntmachungen / Öffentliche Bekanntmachungen von Umweltrechtsverfahren eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder
zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf,
Hauptstraße 39, 76676 Graben-Neudorf oder beim Landratsamt
Karlsruhe – Amt für Umwelt und Arbeitsschutz –, Beiertheimer
Allee 2, 76137 Karlsruhe, Einwendungen gegen das Vorhaben
erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen,
b) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen
nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen
konnte,
c) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Bewilligung in
demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden können,
d) Ansprüche zur Abwehr von nachteiligen Wirkungen durch
die Gewässerbenutzung, die durch eine unanfechtbare
gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zugelassen ist, nach
Maßgabe des § 16 WHG nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können,
e) rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt werden,
f ) in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten
auch ohne ihn verhandelt werden kann,
g) die Unterrichtung über den Erörterungstermin ebenso wie
die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann, soweit mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
h) die wasserrechtliche Erlaubnis unbeschadet privater Rechte
Dritter erfolgt.
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 20. Mai 2016 · Nr. 20
Sollte ein Termin zur Erörterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen und der Stellung­nahmen der Träger öffentlicher Belange
erforderlich werden wird dieser öffentlich bekanntgemacht.
Schulen im Blickpunkt
17.05.2016
Adolf-Kußmaul-Schule
Hans D. Reinwald
Bürgermeister
Freibad Graben-Neudorf
Graben-Neudorfer Freibad öffnete am 1. Mai
„Kauf bis Ende Mai und spar dabei“
Günstige Freibadkarten im Bürgerbüro erhältlich
Am 1. Mai begann die Freibadsaison in Graben-Neudorf. Bei der
Gemeinde Graben-Neudorf kann man bis 31.05.2016 im Bürgerbüro die um 12 % bzw. 16 % günstigeren Saisonkarten im
Rahmen der Aktion „Kauf bis Ende Mai und spar dabei“ erwerben.
Die Saisonkarten werden wie im vergangenen Jahr ausschließlich
im Bürgerbüro des Rathauses Graben-Neudorf verkauft. Damit
sollen Warteschlangen bei hochsommerlichen Temperaturen im
Schwimmbad vermieden werden.
Die günstigen Saisonkarten im Rahmen der Aktion „Kauf bis Ende
Mai und spar dabei“ sind nur bis 31.05.2016 im Bürgerbüro des
Rathauses erhältlich.
Dort werden auch alte Saisonkarten mit Fotos aus Kindertagen
durch eine neue Saisonkarte ersetzt. Bei Neuausstellung müssen
aktuelle Passfotos mitgebracht werden.
Aktionspreise:
Jugendliche (6 bis 18 Jahre) 17,50 € (ab Juni 20,00 €)
Erwachsene 35,00 € (ab Juni 40,00 €)
Familien (2 Erwachsene + Kinder)1)
52,00 € (ab Juni 60,00 €)
Familien (1 Erwachsener + Kinder)1) 43,50 € (ab Juni 50,00 €)
1)
Eltern sowie in gemeinsamem Haushalt lebende Paare jeweils
mit ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. mit
Schüler-/Studentenausweis bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Der Umtausch und der Ersatz von Saisonkarten ist ausgeschlossen.
Selbstverständlich können auch Einwohner/-innen aus umliegenden Ortschaften die Saisonkarten im Bürgerbüro des Rathauses Graben-Neudorf erwerben.
Bewährt hat sich die Einführung eines Abendtarifs für Erwachsene.
Ins­besondere Berufstätige freuen sich ab 17.30 Uhr statt des
Tageseintrittspreises von 3,00 € nur noch 1,50 € bezahlen zu
müssen.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag u. Dienstag Mittwoch
Donnerstag Freitag – durchgehend geöffnet –
7.30 – 16.00 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr
7.30 – 18.00 Uhr
7.30 – 12.00 Uhr
Ende des amtlichen Teils
Für den Inhalt der in den nachfolgenden Rubriken abgedruckten Beiträge sind die jeweils einsendenden Vereine, Parteien und Organisationen zuständig. Die Gemeindeverwaltung übernimmt für die Richtigkeit der Einsendungen keine Verantwortung.
AKS-Grundschulmeisterschaften – Ringen
Spannung, Kampfgeist und Anfeuerungen lagen den ganzen
Vormittag in der Sporthalle der Adolf-Kußmaul-Grundschule am
Montag, dem 25.04.2016, in der Luft.
Grund hierfür waren die vom KSC Olympia ausgetragenen
Grundschulmeisterschaften im Ringen, der Mädchen und Jungen aus den dritten und vierten Klassen. Ehrgeizig und konzentriert wurden die Kämpfe auf den dafür ausgelegten Ringermatten ausgeführt. Zum Abtasten und Abwarten blieb in den 90
Sekunden Kampfzeit kaum Zeit, so dass die Jungs und Mädels
schnell versuchten ihre Gegner zu fassen, zu Boden zu bringen
und manchmal sogar einen Schultersieg erreichten. Kurzzeitige
Enttäuschungen oder auch Rückschläge wurden schnell weggesteckt, denn der nächste Kampf ließ nicht lange auf sich warten.
Gekämpft wurde in Gewichtsklassen, so dass weder Alter noch
Klasse ausschlaggebend waren.
Ausgebildete Schiedsrichter, teilweise mit Bundesliga-Lizenz,
bewerteten die Ringkämpfe, diese trugen alle Ergebnisse in die
Kampfprotokolle ein.
Nach über 100 Kämpfen wurde das Turnier erfolgreich mit der
Siegerehrung beendet. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erhielten, entsprechend ihrer Wertung eine Medaille und eine
Teilnahmeurkunde.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Vertreter des
KSC Olympias, die erneut alles „tipptopp“ organisierten und
bereits während des Sportunterrichts die Schüler auf dieses
Turnier vorbereiteten. Ebenso möchten wir dem Förderverein
der AKS danken, der jedem Teilnehmer einen Müsliriegel zur
Stärkung schenkte.
Christliche Schule Hardt e.V.
Wasser ist Leben – CSH auf Exkursion
Wasser ist Leben – das war in den letzten Wochen Thema im
Sachunterricht der Klassen 3 und 4 der CSH. Ein sehr spannendes und interessantes Thema! Dazu gab es etliche Versuche und
Experimente, die uns u.a. Antworten auf folgende Fragen gaben:
– Wie können wir feststellen, ob warme Luft wirklich aufsteigt?
– Welche Lebensmittel enthalten viel, welche wenig Wasser?
– Warum können Schiffbrüchige auf dem Meer verdursten?
– Wie und wo entsteht Kondenswasser?
– Warum wird das Süßwasser auf unserer Erde nicht weniger,
obwohl es ins salzige Meer fließt und sich dort vermischt?
Zu Beginn stellten wir selbst einen eigenen kleinen Wasserkreislauf her und als Höhepunkt der Unterrichtseinheit besuchten
wir sowohl das Wasserwerk als auch das Klärwerk. Dort wurden
wir zunächst von Herrn Nees und dann von den Herren Roth
und Herr sehr kompetent durch die Anlagen geführt. Die Kinder
bekamen ihre mitgebrachten Fragen ausführlich beantwortet.
Wir alle staunten über das, was wir zu hören und zu sehen
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.lak-bw.notdienst-portal.de oder unter Tel. 0800 0022 833
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
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Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe - Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
der nächsten Seite.
Informationen auf
Landkreis Karlsruhe
0721/9366029
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
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0171/220 88 84
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Hans D.
Reinwald oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
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Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
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© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
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und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Mehr Informationen:
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Nr. 20 · 20. Mai 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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ich möchte mich bei Ihnen für die rege Beteiligung an meiner Bürgerumfrage bedanken.
Täglich erreichen mich zahlreiche gute Ideen und wertvolle Hinweise. Sie können weiterhin an der
Umfrage teilnehmen: Auf www.christian-eheim.de oder mit den Fragebögen, die verteilt werden.
Ich werde ein Bürgermeister sein, der zuhört und unabhängig für die gesamte Gemeinde arbeitet.
Deshalb möchte ich Sie herzlich zu meinen Bürgergesprächen einladen:
>
Dienstag, 31. Mai 2016, 19:30 Uhr
Festhallengaststätte Graben, Tullastr. 1
>
Mittwoch, 1. Juni 2016, 19:30 Uhr
Gaststätte des Hundesportvereins „Zum Florian“, Jahnstr. 10
>
>
>
Christian Eheim, geboren 1982, ledig
aufgewachsen in Heilbronn-Horkheim, Engagement in der
kirchlichen Jugendarbeit
Verwaltungserfahrung als Geschäftsführer der SPD-Fraktion
beim Gemeinderat der Stadt Karlsruhe
CHRISTIAN
www.christian-eheim.de
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Ihrer anzeIge?
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Unsere Berater der K. Nussbaum Vertriebs GmbH
stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. 06227 5449-0
Nr. 20 · 20. Mai 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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ENERGIERATGEBER
Inspektion für die Heizung
(VZ/red). Die regelmäßige
Inspektion der eigenen Heizungsanlage ist laut Energieeinsparverordnung (EnEV) zu
den Pflichten des Betreibers
– und entsprechend wichtig. „Die regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer der Anlage und hilft,
Betriebskosten und Umwelt­
belastung zu senken“, erklärt
Birgit Holfert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Die regelmäßige Inspektion
muss laut EnEV von einer
fachkundigen ­
Person durchgeführt werden. Allerdings
sollten Verbraucher unbedingt Leistungen und Preise
verschiedener
­Installateure
vergleichen. Auch die MusterWartungsverträge für Öl- bzw.
Gasheizungsanlagen der Energieberatung der Verbraucherzentrale helfen bei der Suche.
Nicht zuletzt kann die regelmäßige Wartung zum Anlass
genommen werden, die Heizungsanlage insgesamt auf
Herz und Nieren zu prüfen.
Foto: Photodisc/Thinkstock
Ausblick 2016:
Das ändert sich für Energieverbraucher
(VZ/red). Was für private
Haushalte beim Thema ­Energie
wichtig wird, erklärt Jochen
Schneider, Energieberater der
Verbraucherzentrale BadenWürttemberg:
•
Strompreise:
Viele
Netzbetreiber
werden 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steigt die
Ökostromumlage von 6,17
­
auf 6,35 Cent. Zwar sinken
die Preise an der ­Strombörse,
doch geben viele A
­nbieter
diese Preissenkungen nicht an
ihre Kunden weiter. Unter dem
Strich wird Strom daher wohl
für viele Haushalte teurer.
•
Anforderungen an
Neubauten:
Ab 2016 gelten für Neubauten
die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung
von
2014 (EnEV). Ferner wird der
Foto: Saint-Gobain Glass/Josefine Unterhauser
Kühler Kopf beim Sonnenschutz
(bbs/red). Vom Herbst bis zum
Frühjahr ermöglichen ­
große
Fenster oder Glasflächen bei
Sonnenschein
angenehme
Temperaturen im Haus. Bei
steigenden
Außentemperaturen kehrt sich dieser Effekt
schnell um, die Räume hinter
dem Glas heizen sich stark auf.
Wer also bei einem Neubau
oder einer Modernisierung
den Einbau großer Glasflächen
plant, sollte neben dem nötigen Wärmeschutz auch den
Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung berücksichtigen.
Eine preisgünstige und effektive Methode, Räume kühl zu
halten, ohne sie zu verdunkeln,
sind Sonnenschutzgläser.
Foto: AlexRaths/iStock/Thinkstock
erlaubte Wärmeverlust durch
die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich
mit einer besseren Dämmung
erreichen.
•
Heizung:
Neue Heizgeräte müssen schon
seit vergangenem September
das EU-Energielabel tragen –
ähnlich wie Waschmaschinen.
Ergänzt wird dieses ab dem 1.
Januar 2016 durch eine eigene
Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“.
•
Energielabel:
Ein Energielabel gibt es ab dem
1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen
werden auf dem Etikett die
Energieeffizienzklasse von A+
bis G, die Geräuschemissionen
sowie der Volumenstrom, also
die Menge bewegter Luft.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 20. Mai 2016 · Nr. 20
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Alle Donnerstags-Anzeigenschlüsse (betrifft KarlsdorfNeuthard und Oberhausen-Rheinhausen) sind um
24 Stunden nach hinten verlegt, auf Freitag, 27.5.2016.
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23.05.
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25.05.
26.05.
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BetrieBsferien
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Verteiltage
Die Verteilung der Donnerstags-Ausgaben erfolgt am
Freitag und der Freitags-Ausgaben am Samstag, 28.5.2016.
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Seit über 30 Jahren
Ausnahmen der Verteiltage
Landkreis Heilbronn1
Ellhofen
bleibt am Freitag
Erlenbach
bleibt am Freitag
Frankenbach
bereits am Mittwoch
Hardthausen
bleibt am Freitag
Horkheim
bereits am Mittwoch
Langenbrettach bereits am Mittwoch
Lehrensteinsfeld bleibt am Freitag
Möckmühl
bereits am Mittwoch
Neckarsulm
bereits am Mittwoch
Obersulm
bereits am Mittwoch
Roigheim
bereits am Mittwoch
Untereisesheim bleibt am Freitag
Widdern
bereits am Mittwoch
Hohenlohekreis1
Eberstadt
Forchtenberg
Krautheim
Neuenstein
Schöntal
bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
bereits am Mittwoch
Neckar-Odenwald-Kreis1
Adelsheim
bleibt am Freitag
Hüffenhardt
bereits am Mittwoch
Neckarzimmern bereits am Mittwoch
Obrigheim
bereits am Mittwoch
Osterburken
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Schefflenz
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TRAUER
Rhein-Neckar-Kreis
Sandhausen
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Eine Übersicht des Verbreitungsgebiets
von Nussbaum Medien St. Leon-Rot und Nussbaum Medien Bad Friedrichshall finden
Sie unter www.nussbaum-mediadaten.de/startseite/verbreitungsgebiet
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
5
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
8
9
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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