Dorfzeitung Ausgabe Mai 2016

Aus dem Gemeinderat
Allgemeine Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist jeweils geöffnet:
 Dienstag, Donnerstag und Freitag, 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
 Donnerstag, 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Öffnungszeiten Abstimmungslokal
Wir verweisen auf die Öffnungszeiten. Das Abstimmungslokal ist von 10.00 Uhr bis 11.00
Uhr geöffnet.
Internetauftritt der Einwohnergemeinde Oeschenbach
Sie finden uns unter www.oeschenbach.ch.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während den Ferien der Gemeindeschreiberin
 In der Woche vom 11. Juli 2016 bis 15. Juli 2016 ist die Gemeindeverwaltung nur am
Donnerstag, 14. Juli 2016, 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr, geöffnet.
Gemeindeversammlungen des Jahres 2016
Die Gemeindeversammlungen finden jeweils um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle wie folgt
statt:
- 09. Juni 2016
- 01. Dezember 2016
Wir bitten Sie, sich diese Daten zu reservieren.
Schneezäune
Der Gemeinderat Oeschenbach hat beschlossen, an von Schneeverwehungen exponierten
Stellen ab dem Winter 2016/2017 Schneezäune aufzustellen. Er hat deshalb 8 Schneezäune
à 25 m angeschafft.
Gemeindearchiv / Merkblatt für die Aufbewahrung und Archivierung
Die Gemeinden sind verpflichtet, eine einwandfreie und ordnungsgemässe Archivführung der
Unterlagen zu gewährleisten. Dies bedingt auch, dass die Gemeinden die Archivführung organisieren und diesbezüglich klare Zuständigkeiten festlegen sowie die Verantwortlichkeiten
eindeutig regeln. Der Gemeinderat Oeschenbach hat deshalb ein „Merkblatt für die Aktenaufbewahrung und Archivierung“ erlassen. Das Merkblatt kann bei Interesse auf der Gemeindeverwaltung Oeschenbach eingesehen oder bezogen werden.
BLS AG / Halbtaxabonnemente für 16-Jährige
Die BLS AG unterbreitet auch dieses Jahr den 16-Jährigen ein Sonderangebot. Es besteht
die Möglichkeit, ein Halbtaxabo für Fr. 99.00 statt Fr. 165.00 bei der Bahn zu beziehen.
BLS AG, Reisezentrum Huttwil, Bahnhofstrasse 44, 4950 Huttwil, 058 327 54 10,
[email protected]
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Ressortverteilung im Gemeinderat ab 01. Januar 2016
Anlässlich der 1. Sitzung des Gemeinderates am 21. Januar 2016 wurden die Ressorts wie
folgt verteilt:
 Haslebacher Peter
Personelles, Ortspolizeiwesen, Finanzen, Bau- und
Strassenwesen, Wasserbauverantwortlicher. Von Amtes
wegen: Siegelungsbeamter, Informationsverantwortlicher, Stellvertreter des Leiters der Gemeindestelle
für wirtschaftliche Landesversorgung, Verantwortlicher
für Kaliumdiodidtabletten
 Eichenberger Maja
Fürsorge, Gesundheitswesen (Delegierte des Sozialdienstes oberes Langetental von Amtes wegen), Sport
 Thomas Schneeberger
Schule und Erziehung (Mitglied der Schulkommission
Walterswil und der Abgeordnetenversammlung
Oberstufenzentrum Kleindietwil von Amtes wegen)
 Lanz Peter
Feuerwehr, Zivilschutz, öffentliche Sicherheit. Von
Amtes wegen Mitglied in der Feuerwehrkommission und
Kommission für Bevölkerungsschutz, Verantwortlicher
für die Wartung der Zivilschutzanlage, Delegierter beim
Regionalen Zivilschutzausbildungszentrum, Leiter der
Gemeindestelle für wirtschaftliche Landesversorgung,
Stellvertreter des Verantwortlichen für Kaliumdiodidtabletten
 Niklaus Flückiger
Landwirtschaft, Verkehr, Kehrichtentsorgung, Abwasser
und Energie
 Vizepräsidentin ist Maja Eichenberger.
 Als Vizepräsidentin ist sie Stellvertreterin des Informationsverantwortlichen sowie des
Siegelungsbeamten.
Kantonspolizei / Messstatistik 2015
In der Einwohnergemeinde wurden im Jahr 2015 8 Mal Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt während insgesamt 11.5 Std. In dieser Zeit wurden 1‘748 Fahrzeuge gemessen. Davon haben 198 Fahrzeugführer eine Ordnungsbusse erhalten und eine Person hat eine Verkehrsregel in grober Art und Weise verletzt.
Abstimmungsausschuss für Abstimmung vom 05. Juni 2016
Am 05. Juni 2016 finden folgende eidgenössische Abstimmungen statt:
 Volksinitiative vom 30. Mai 2013 „Pro Service public“
 Volksinitiative vom 04. Oktober 2013 „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
 Volksinitiative vom 10. März 2014 „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
 Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG)
 Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG)
Der Abstimmungsausschuss für am Sonntag, 05. Juni 2015, setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident
 Luca Steiner, Bleuen 19e
Sekretärin
 Karin Reist, Büchsenhubel 73
Mitglied zum Auszählen
 Christine Röthlisberger, Säge 62a
 Micha Zulliger, Bleuen 20
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Luftreinhaltung
Bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen, der Vergabe von Transportaufträgen im
Kommunalbereich (Strassenunterhalt, Kehrichtabfuhr, Wehrdienste usw.) sowie im Submissionsverfahren zu öffentlichen Bauvorhaben (Transporte von und zu Baustellen) sollen Fahrzeuge berücksichtigt bzw. bestellt werden, die hinsichtlich ihres Ausstosses von Luftschadstoffen dem Stand der Technik entsprechen. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Reduktion
der Stickoxid-, Dieselruss- und Feinstaubemissionen geleistet werden. Seit
1. Januar 2009 gelten auf sämtlichen Baustellen einheitliche Vorschriften für die Emissionen
von Baumaschinen und Geräten. Dieselbetriebene Baumaschinen müssen neu einen Partikel- Anzahl-Grenzwert nach LRV (Luftreinhalteverordnung) einhalten. Nach dem heutigen
Stand der Technik kann dieser Wert nur mit einem geschlossenen und geregelten Partikelfiltersystem erreicht werden. Konkret müssen die Maschinen und Geräte folgende Vorgaben
erfüllen:
 Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 37 kW müssen auf allen Baustellen
den Anforderungen der LRV genügen (Partikelfilterpflicht).
 Baumaschinen mit einer Leistung von 18 bis 37 kW mit Baujahr 2010 und jünger
müssen ebenfalls auf allen Baustellen den Anforderungen der LRV genügen (Partikelfilterpflicht) .
 Für alle Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren muss die regelmässige
Wartung durch einen Wartungskleber dokumentiert werden. Maschinen und Geräte
>18 kW müssen periodisch kontrolliert werden, über ein entsprechendes Abgasdokument verfügen und eine geeignete Abgasmarke tragen.
Von den Bestimmungen ausgenommen sind Bauarbeiten, die keiner Baubewilligung bedürfen wie beispielsweise kleinere Gartenbauarbeiten oder Unterhalts- und Reparaturarbeiten
an Strassen und Wegen.
Regierungsratsbeschluss betreffend Gewässerrevitalisierung, Baumrütibächli, Abschnitt Baumrüti – Langenegg
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 24. Februar 2016 beträgt der Kantonsbeitrag
CHF 105‘094.00 bei Gesamtkosten von CHF 110‘000.00. Somit verbleiben der Einwohner
Oeschenbach Restkosten von rund CHF 5‘000.00. Die Arbeiten der Revitalisierung wurden
am Montag, 11. April 2016, aufgenommen und sind bereits weitgehend abgeschlossen.
Anschaffung eines zusätzlichen Robidogs
Der Gemeinderat Oeschenbach hat beschlossen, einen weiteren Robidog anzuschaffen und
im Gebiet des Schützenhauses aufzustellen.
Neuorganisation der drei Volksschulinspektorate der Region Emmental-Oberaargau
per 01. Juni 2016
Wie auch in verschiedenen Medien hingewiesen wurde, ist der Oberaargau (Inspektoratskreis 10) aktuell für die Betreuung, Unterstützung und Aufsicht ein zu grosser Kreis. Eine
Entlastung ist nötig, dies vor allem auch im Hinblick auf mögliche ausserordentliche Ereignisse. Fazit: Ein Ausgleich der Inspektoratskreise im Oberaargau ist unumgänglich. Der
Oberaargau als Einheit soll jedoch erhalten bleiben, damit der Austausch unter Schulleitungen und Behörden weiterhin gut funktionieren kann.
Massnahmen:
Ausgleich 1 von Kreis 10 zu Kreis 9: Privatschulen und Privatunterricht
• Privatschulen und die privat unterrichteten Kinder des Kreises 10 werden neu von
Frau Therese de Bruin-Krebs (Schulinspektorin Kreis 9) betreut.
Ausgleich 2 von Kreis 10 zu Kreis 11:Zuständigkeitswechsel einzelner Gemeinden
Grundsätze:
• Der Oberaargau bleibt zusammen. Gemeinden der Subregion WEST werden jedoch
von Herrn Christoph Joss (Schulinspektor Kreis 11) mit allen rechtlichen Kompetenzen wie Pensenbesprechung, Controlling, Beratung, Beschwerden etc. betreut.
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•
Anlässe wie z.B. Mai- und Novemberkonferenzen werden in den Kreisen 10 und 11
gemeinsam durchgeführt.
• Für Oberaargau-Projekte ist die Schulinspektorin bzw. der künftige Schulinspektor
des Kreises 10 zuständig.
• Die Aufteilung der Sachbearbeitungsaufgaben bleibt für alle Gemeinden und Schulorganisationseinheiten wie bisher. Die Nachfolgerin von Frau Renata Tschanz ist
Frau Anna Senften.
Auf Grund der Kündigung und Neuorientierung von Silvia Jäger wird die Neuorganisation
bereits per 1. Juni 2016 umgesetzt. Bis zum Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Silvia Jäger, wird der ehemalige Schulinspektor, Marcel Fuchs, den Kreis 10 betreuen (Ausnahme Subregion WEST).
Sammlung von Haushaltkunststoffen
Ab 01. Dezember 2015 kann der neue Haushalt-Kunststoff-Recyclingsack bei der Gemeindeverwaltung Oeschenbach bezogen werden. In diesem Abfallsammelsack können alle sauberen Verpackungen aus Kunststoff gesammelt werden wie:

Tragetaschen, Zeitschriften- und Sixpackfolien

Milch-, Shampoo- und Putzmittelflaschen

Getränke-, Öl- und Essigflaschen

Güetziverpackungen und Joghurtbecher

Fleischschalen, Aufschnitt- und Käseverpackungen

Eimer, Blumentöpfe und Plastikschalen

Getränkekartons wie Tetrapacks etc.
Der Sack kostet CHF 2.50 (60 Liter) oder CHF 4.00 (110 Liter). Der „normale“ Haushaltkehricht kann mit dieser Sammelmethode um ein vielfaches reduziert werden. Dieses Sammelsystem ist im EU-Raum bereits vielverbreitet. Der schwarze Sammelcontainer steht beim
Parkplatz der Gemeindeverwaltung. Die Säcke können jederzeit eingeworfen werden. Einmalig führt die Gemeindeverwaltung Oeschenbach eine Sammelbestellung für Sammelsackständer (siehe nächste Seite) durch. Der Verkaufspreis beträgt CHF 22.00 pro
Sammelsackständer. Dieser ist sowohl für Säcke mit einem 60 Liter- sowie 110 LiterFüllvolumen geeignet. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis Ende Mai 2016 bei der Gemeindeverwaltung Oeschenbach, Bleuen 18, 4943 Oeschenbach, Tel.- und Fax.-Nr. 062 965
24 34, [email protected].
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Baubewilligungen
In der Zeit vom Januar 2016 bis und mit April 2016 konnte folgende Baubewilligung erteilt
werden:
 Hans und Charlotte Christen, Hauptstrasse 22c
Erstellung einer Gartenmauer entlang der Gemeindestrasse angrenzend an die Kantonsstrasse
Gratulationen
85-jährig
am 24. August
Bethli Meister, Bruchhaus 58
90-jährig
am 24. Juni
Gottfried Heiniger, Heimeli 75
Den Jubilaren gratulieren wir ganz herzlich und wünschen gute Gesundheit und Wohlergehen für die kommenden Jahre.
Hochzeitsjubiläum
50 Jahre
am 15. Juli
Hans und Charlotte Christen, Hauptstrasse 22c
60 Jahre
am 01. Juni
Hermann und Elisabeth Kiener, Schattseite 11
Am 15. Juli können Hans und Charlotte Christen ihre Goldhochzeit und am 01. Juni
Hermann und Elisabeth Kiener ihre Diamanthochzeit feiern. Wir gratulieren ganz herzlich
und wünschen gute Gesundheit und Wohlergehen für die kommenden gemeinsamen Jahre.
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Im Gemeindehaus Oeschenbach
günstig zu vermieten ab Herbst 2016 oder nach Vereinbarung
renovierte 4-Zimmerwohnung
im Obergeschoss
auf Wunsch mit Autounterstand und Garten
Bei Interesse können Sie sich melden bei der Gemeindeverwaltung
Oeschenbach, Bleuen 18, 4943 Oeschenbach,
[email protected], Tel. 062 965 24 34,
oder beim Finanzverwalter, Rudolf Heiniger, 078 847 40 32
Beim Gemeindehaus Oeschenbach
ist ein
grosser Teil des Gartens
zur Zeit frei und kann zur Bewirtschaftung - vorerst für diesen Sommer gemietet werden.
Bei Interesse können Sie sich melden bei der Gemeindeverwaltung
Oeschenbach, Bleuen 18, 4943 Oeschenbach,
[email protected], Tel. 062 965 24 34,
oder beim Finanzverwalter, Rudolf Heiniger, 078 847 40 32
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Die Feuerbrandkontrolleurin ist wieder unterwegs
Zwischen Mitte Juni und Mitte August ist die Feuerbrandkontrolleurin, Rosmarie Fuhrimann,
Zulligen 28, 4943 Oeschenbach, 062 965 02 72, der Einwohnergemeinde Oeschenbach unterwegs. Sie kontrolliert Hausgärten, Hochstamm-Feldobstgärten, Hecken und Waldränder
auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Warum diese Kontrollen?
Was ist Feuerbrand?
Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen
und Quitten) und verschiedener Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel,
Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, zerstört
die lebenswichtigen Gewebe unter der Rinde. Triebe sterben ab und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz (daher der Name „Feuerbrand“). Bei feucht-warmem Wetter tritt aus befallenen Trieben Bakterienschleim aus. Dieser Bakterienschleim wird durch Insekten und Vögel
übertragen, die Bakterien werden so sehr rasch und weit auf andere Wirtspflanzen verbreitet.
Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die
Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein
befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt. Es besteht Melde- und Bekämpfungspflicht (Pflanzenschutzverordnung PSV, SR 916.20).
Wie bekämpft man Feuerbrand?
Feuerbrand ist nach der Infektion nicht mehr bekämpfbar. Vorbeugend gespritzt erzielen gewisse „Gegenbakterien“ (Antagonisten) eine Teilwirkung. Auch die jetzt erlaubten Antibiotica
(Streptomycin) können einen Befall nur um 50 – 90% vermindern. Eine Spritzung kann nur
vorbeugend erfolgen, das heisst, Antibiotika muss in die Blüte gespritzt werden. Befallene
Bäume können nicht mit Antibiotika geheilt werden. Zudem darf Streptomycin nur mit Bewilligung und gezielt in Obstbaubetrieben auf Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden.
Was können wir tun?
Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig alle befallenen Pflanzen zu suchen.
Verdächtige Pflanzenteile darf man nicht berühren, denn dadurch erhöht sich die Verschleppungsgefahr der Krankheit auf andere Pflanzen. In Gebieten mit Feuerbrand sind (Schnitt-)
Werkzeuge nach jeder Wirtspflanze zu desinfizieren (z.B. beim Obstbaumschnitt im Winter).
Beobachten Sie die gefährdeten Pflanzen in den Sommermonaten nach dem Abblühen. Verzichten Sie bei Neupflanzungen auf alle Feuerbrands-Wirtspflanzen.
Falls Sie verdächtige Pflanzen finden, melden Sie dies sofort der Gemeindeverwaltung
Oeschenbach, Bleuen 18, 4943 Oeschenbach, 062 965 24 34,
[email protected]. Die Gemeinde wird zusammen mit der Feuerbrandkontrolleurin die nötigen Massnahmen ergreifen.
Weitere Informationen zum Feuerbrand finden sich auf der Homepage des Bundes
(www.feuerbrand.ch) oder auf der Homepage des Kantons Bern (www.be.ch/feuerbrand)
Mai 2016
Gemeinderat Oeschenbach
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Hundetaxe 2016
Auf Grund der kantonalen Gesetzgebung über die Hundehaltung ist für
jeden mindestens sechs Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu
entrichten. Stichtag ist der 01. August. Die Taxe für das Jahr 2016 beträgt gemäss der Verordnung über die Höhe der Hundetaxe, die der
Gemeinderat Oeschenbach an seiner Sitzung vom 13. Juni 2013 erlassen hat,
Fr. 20.00 pro Hund.
Aus heutiger Sicht - mit der Hundechippflicht - kann auf die Abgabe einer
Hundemarke verzichtet werden, da die Kennzeichnung mit Mikrochip
Pflicht ist, und eine Quittung als Beleg für die Zahlung der Hundesteuer
ausreicht. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Oeschenbach an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2008 beschlossen, auf die Abgabe einer
Hundemarke in Zukunft zu verzichten und den auf der Einwohnergemeinde Oeschenbach gemeldeten HundehalterInnen jeweils Ende Juli
die Hundetaxe in Rechnung zu stellen.
Wir bitten Sie daher, uns Mutationen (Tod des Hundes, Verkauf, Kauf
etc.) bis Ende Juli 2016 zu melden.
4943 Oeschenbach, Mai 2016
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NEU
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MITTAGSTISCH
Der 1. Mittagstisch vom 17. März 2016 war ein Erfolg! Deshalb wird er an den folgenden Daten weitergeführt:
Donnerstag, 19. Mai
Donnerstag, 16. Juni
Donnerstag, 21. Juli
Donnerstag, 18. August
Donnerstag, 15. September
Donnerstag, 20. Oktober
Donnerstag, 17. November
Donnerstag, 15. Dezember
im Restaurant Sternen, Oeschenbach.
Ein Fahrdienst ist gesichert.
„Zäme ässe u zäme prichte oder öppe no es Jass
mache. Eifach e gmüetleche Namittag ha“.
Interessierte melden sich bitte bis jeweils am Sonntag vorher bei der Familie Wüthrich, 062 965 25 32.
Für den Fahrdienst wenden Sie sich bitte an Esther Martignano, 062 922 81 72.
Es freuen sich auf Ihren Besuch
Restaurant Sternen
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Tätigkeitsprogramm der Landfrauen
Ursenbach/ Oeschenbach 2016
Di. 17.und Do. 19. Mai, VBL-Landfrauentag im Wasen, Riedbad
um 13:30Uhr, Thema Handwerkerweg.
Am Do. 16. Juni ist das oberaargauische Landfrauentreffen in Madiswil. Treffpunkt bei der Linksmäderhalle um 19:00 Uhr. Anmeldungen direkt bei Fr. Minder 062 965 32 86
Unsere Vereinsreise findet am Donnerstag den 23.Juni statt und
wird von den Landfrauen aus Leimiswil durchgeführt. Wir werden
im Berghof Ganterschwil unser Mittagessen geniessen und unter
anderem das Schoggiland Maestrani besuchen. Das Reise- Programm inklusive Anmeldetalon wird Euch zugesandt.
Am Sonntag 11. September ist wieder SLOW UP- Zeit mit unserem
beliebten Waffel und Kaffeestand. Einsatzplan folgt.
Es muss nicht immer italienisch oder asiatisch sein!
Etwas Spezielles bringt der 19. Oktober. Wir treffen uns um 18:30 Uhr
in der Schulhausküche Ursenbach und kreieren unter der Leitung
von Torill Kurt ein norwegisches Menu.
Anmelden bei
[email protected] / 062 965 13 58
Unser Spieleabend ist am 27. Oktober im Schulhaus. Bitte Kaffeetasse mitbringen.
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Der beliebte Pausenmilchtag wird am 3. November in den Schulhäusern Oeschenbach, Kleindietwil und Ursenbach durchgeführt.
Aromatherapie heisst unser Thema am 16. November. Wir lernen an
diesem interessanten Anlass viel über Oele und wie man sich vor
einer Erkältung schützen kann. Kurs inklusive individueller Oelmischung 30.- Fr. 19:30 Uhr im Schulhaus Ursenbach. Anmeldungen
bis 7. Nov. [email protected]
Tel. 062 965 13
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Am 24. November um 20:00 Uhr feiern wir den Advent im Singsaal
Ursenbach. Die Gruppe Dorf, Scheinenrain, Scheine, Gerberain und
Sonnhalde führen den Anlass durch.
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Information zur Zeitung
Beiträge zur Zeitung
Für Beiträge und Meinungen zur Zeitung aus der Bevölkerung sind wir sehr dankbar. Wir
nehmen auch gerne Beiträge von Privatpersonen entgegen.
Nächste Ausgabe
Die nächste Ausgabe erscheint im September 2016
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
Redaktionsschluss ist am 31. August 2016
Abgabestelle für Beiträge
Gemeindeverwaltung Oeschenbach
Bleuen 18
4943 Oeschenbach
Tel. und Fax: 062/965 24 34
Mail: [email protected]
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