Kita Hand in Hand GmbH Tarifreglement Mai 2016 TARIFREGLEMENT FÜR KLEINKINDER Kita Hand in Hand GmbH HALBER TAG ALTERSGRUPPEN MIT MITTAGESSEN / OHNE MITTAGESSEN GANZER TAG Säuglinge unter 18 Monate 78 CHF mit Essen 70 CHF ohne Essen 130 CHF Kinder ab 18 Monate 68 CHF mit Essen 60 CHF ohne Essen 120 CHF Berechnung: Halber Tag: Als halber Tag ohne Mittagessen gilt: Von 7.00 bis spätestens 11.30 Uhr oder von 13.00 – 18.30 Uhr Als halber Tag mit Mittagessen gilt: Von 7.00 bis spätestens 13.00 Uhr oder von 11.30 bis 18.30 Uhr Ganzer Tag: Als ganzer Tag gilt: Alle Zeiten ab 6.5 Stunden (Ausnahme halber Tag mit Mittagessen) Rabatte: Ab 60 % Anwesenheit wird ein Rabatt von 5 % auf die gesamte Monatsrechnung gewährleistet. Kita Hand in Hand GmbH * Untere Kirchgasse 14 * 4147 Aesch* [email protected] S. 1 Platzreservationen Ab 3 Monaten im Voraus: 500 CHF Bring – und Abholzeiten: Damit wir mit den Kindern Ausflüge machen können und das Mittagessen ungestört eingenommen werden kann, sind folgende Bring – und Abholzeiten möglich: Bringen: Morgen und Mittagszeit: Von 7.00 -9.00 Uhr / von 11.00 – 11.30 und von 13.00 - 14.00 Uhr Abholen: Morgen und Mittagszeit: Von 11.00 – 11.30 und von 13.00 - 14 Uhr und von 17.00 – 18.30 Uhr Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch vorher mit der Gruppenleiterin abgesprochen werden. Abwesenheit: Es kann keine Reduktion auf Ferien und Abwesenheiten erstattet werden. Bei Entschuldigter Abwesenheit in Folge einer Krankheit oder Unfalles (erfordert ein Arztzeugnis), wird ab der dritten Woche eine Reduktion von 50 % gewährleistet. Betriebsferien und Feiertage sind in den Tarifen schon Berücksichtigt worden. Eintrittsgebühr: Unsere Eintrittsgebühr beträgt 150 CHF. Eingewöhnungsgebühren: Die Eingewöhnungsgebühren betragen 10 CHF pro Stunde und gelten ab dem ersten Tag der Eingewöhnungsphase. Die Eingewöhnung wird Ihnen separat in Rechnung gestellt. Zahlungsregelungen: Die Monatspauschale ist im Voraus zu bezahlen. Zusätzliche Betreuungstage können in Form eines Betreuungsgutscheins eingekauft werden. Vertragsänderungen: Vertragsänderungen müssen mit einem Antragsformular mindestens 3 Monate im Voraus beantragt werden. Kündigungen: Kündigungen müssen mindestens 3 Monate im Voraus eingeschrieben, an die Kita Leitung erfolgen. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc