Fragen und Antworten +++ Pressemitteilung +++

+++ Pressemitteilung +++
Nr. 182/2016
Der Regionspräsident
Der Regionspräsident
Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Hannover, 11.05.2016
Region Hannover. Die Region Hannover und die üstra AG haben im Jahr 2008 einen
Partnerschaftsvertrag geschlossen. Dieser Partnerschaftsvertrag sieht unter
anderem vor, dass an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Bonus ausgezahlt wird –
sofern bestimmte Kriterien, zum Beispiel in Bezug auf die Kundenzufriedenheit,
erfüllt sind. Die Region Hannover als Aufgabenträgerin des ÖPNV trägt den
Verlustausgleich der üstra. Das heißt: Der ÖPNV wird aus Steuergeld
subventioniert. Vor diesem Hintergrund gibt es aktuell unterschiedliche
Auslegungen der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen zwischen üstra und
Region Hannover. Die wesentlichen Fragen und Antworten zum Vorgang hat die
Region zusammengestellt:
Fragen und Antworten
Hintergrund:
Die Region Hannover ist Aufgaben- und zugleich Kostenträgerin des ÖPNV. Aufgrund
bestehender vertraglicher Vereinbarungen erhält die üstra AG von der Region Hannover
mittelbar über die VVG Ausgleichsleistungen für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher
Verkehrsleistungen. Die Region Hannover gleicht also faktisch das bei der üstra AG
jährlich entstehende Defizit aus und setzt hierfür öffentliche Mittel ein. Die Region
Hannover muss angesichts dieses Einsatzes öffentlicher Mittel prüfen, ob Auszahlungen
der üstra AG, die das Jahresdefizit des Unternehmens erhöht haben, rechtmäßig erfolgt
sind. Sie hat vor dem Hintergrund der Direktbeauftragung der üstra AG in diesem Kontext
zugleich die Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
1.) Auf welcher Grundlage kann die üstra AG einen Bonus an ihre Beschäftigten
ausschütten?
Seit dem September 2015 gilt der neue Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA), mit dem
die Region Hannover die üstra AG für 22,5 Jahre mit der Erbringung von Stadtbahn- und
Busverkehrsleistungen direkt beauftragt hat. Der ÖDA enthält eine sogenannte
Pressekontakt:
Christina Kreutz, Pressesprecherin · Tel. 0511 616-2 24 88 · mobil 0171 339 72 15
E-Mail [email protected] · Internet www.hannover.de
Seite 1 / 4
Der Regionspräsident
Der Regionspräsident
Anreizregelung, auf deren Grundlage bei Erreichung bestimmter Ziele eine Bonifizierung
der Beschäftigten erfolgen kann.
Auch vor dem Inkrafttreten des neuen ÖDA durfte die üstra AG ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aufgrund der vertraglichen Beziehungen zwischen der üstra AG und der
Region Hannover unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus gewähren. Diese
Voraussetzungen sind in dem 2008 zwischen der üstra AG, dem üstra-Betriebsrat, der
Gewerkschaft verdi und der Region Hannover geschlossenen Partnerschaftsvertrag, in
Ausführungsbestimmungen zum Partnerschaftsvertrag sowie in dem für das Geschäftsjahr
2014 geltenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) Bus bzw. der StadtbahnBetrauung übereinstimmend festgelegt. Danach kann ein Bonus gewährt werden, wenn
erstens das Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres besser ist als das Planergebnis und
zweitens die Kundenzufriedenheit oberhalb des vereinbarten Zielwertes liegt.
Auf der Basis der Regelung des Partnerschaftsvertrages hat die üstra AG zudem ohne
Beteiligung der Region Hannover eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die
Modalitäten der Bonusgewährung konkretisiert.
2.) Sind die Voraussetzungen gemäß Partnerschaftsvertrag für die Gewährung eines
Mitarbeiter-Bonus für das Geschäftsjahr 2014 erfüllt worden?
Das Wirtschaftlichkeitsziel wurde erreicht. Das Ist-Ergebnis 2014 war deutlich besser als
das geplante Ergebnis.
Das Kundenzufriedenheitsziel wurde hingegen nicht – wie im Partnerschaftsvertrag
definiert – übererfüllt.
Die Voraussetzungen für eine Bonusgewährung gemäß Partnerschaftsvertrag waren
mithin nicht erfüllt.
3.) Durfte der üstra-Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 trotz der Regelungen des
Partnerschaftsvertrages einen Bonus gewähren?
Nach der Rechtseinschätzung der Region Hannover ist die Regelung des
Partnerschaftsvertrages für das fragliche Geschäftsjahr 2014 als abschließend zu
betrachten. Die Auszahlung eines Mitarbeiterbonus bei Nichterfüllung der im
Partnerschaftsvertrag explizit benannten Kriterien „auf freiwilliger Basis“ ist mit dem
Pressekontakt:
Christina Kreutz, Pressesprecherin · Tel. 0511 616-2 24 88 · mobil 0171 339 72 15
E-Mail [email protected] · Internet www.hannover.de
Seite 2 / 4
Der Regionspräsident
Der Regionspräsident
Wortlaut und dem Sinn und Zweck dieser Regelung nicht in Einklang zu bringen. Da der
Partnerschaftsvertrag insofern nicht nur die Voraussetzungen für eine Bonusgewährung
regelt, sondern zugleich wie ein Verbot wirkt, einen Bonus zu gewähren, wenn diese
Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bedeutet die Bonusgewährung für das Geschäftsjahr
2014 eine Verletzung der aus dem Partnerschaftsvertrag resultierenden Pflichten.
4.) Wann hat sich der Vorstand entschieden, den Bonus trotz Nichtvorliegens der
Voraussetzungen gemäß Partnerschaftsvertrag auszuzahlen?
Nach den der Regionsverwaltung Anfang 2016 vom Vorstand übermittelten Informationen,
hat der Vorstand diese Entscheidung grundsätzlich bereits im Januar 2015 getroffen. Auf
Basis der ihm bekannten Kundenzufriedenheitswerte habe er sich entschieden, eine
freiwillige Leistungsgewährung an die Beschäftigten zu veranlassen. Ein entsprechender
Vorstandsbeschluss wurde im Mai 2015 gefasst, die Zahlung von insgesamt rund 1,4 Mio.
€ wurde im August 2015 vorgenommen.
5.) Wann wurde die Regionsverwaltung vom üstra-Vorstand über die tatsächliche
Auszahlung des Bonus informiert?
Der Vorstand hat die Regionsverwaltung nach mehrmaliger Aufforderung am 07.01.2016
über die Bonusauszahlung informiert.
6.) Welche finanziellen Konsequenzen hat die Bonusgewährung für die Region
Hannover?
Die üstra AG erwirtschaftet vor Verlustausgleich durch die VVG regelmäßig Defizite im
zweistelligen Millionenbereich. So liegt beispielsweise das für das Jahr 2016 geplante
Jahresergebnis bei -32,8 Mio. €. Die Region Hannover gleicht diesen Verlust – mittelbar
über die VVG – aus.
Aus der Ausschüttung eines Bonus für die Beschäftigten resultiert für das Unternehmen
ein Aufwand, der das Jahresergebnis der üstra AG verschlechtert. Aufgrund der
Finanzverantwortung der Region Hannover wirkt sich ein entgegen der vertraglichen
Regelungen des Partnerschaftsvertrages gewährter Bonus also in finanzieller Hinsicht
Pressekontakt:
Christina Kreutz, Pressesprecherin · Tel. 0511 616-2 24 88 · mobil 0171 339 72 15
E-Mail [email protected] · Internet www.hannover.de
Seite 3 / 4
Der Regionspräsident
Der Regionspräsident
belastend auf den Regionshaushalt aus. Sie muss auch diesen mit öffentlichen Mitteln
ausgleichen.
8.) Kann die für die Region Hannover eingetretene Belastung kompensiert werden?
Vor dem Hintergrund der eingetretenen Belastung kann die Region Hannover gegen die
üstra AG wegen des Verstoßes gegen den Partnerschaftsvertrag einen Ersatzanspruch
herleiten. Aufgrund des im Partnerschaftsvertrag verankerten Rechtswegausschlusses
kann dieser Ersatzanspruch allerdings nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Die Region
Hannover hat jedoch die Möglichkeit, ihre Rechte in einem Schlichtungsverfahren
wahrzunehmen.
9.) Wie sieht das Schlichtungsverfahren aus?
In einer Protokollnotiz zum Partnerschaftsvertrag ist festgelegt, dass die Vertragsparteien
bei Auseinandersetzungen über die Inhalte, die Wirksamkeit und die Durchführung des
Partnerschaftsvertrages eine Schlichtungsstelle einrichten. Jede Vertragspartei entsendet
ein Mitglied in die Schlichtungsstelle, wobei die Region Hannover über vier Stimmen, die
üstra AG über zwei Stimmen und der Betriebsrat und verdi über jeweils eine Stimme
verfügen. Hinzu kommt ein/eine neutrale/r Vorsitzende/r, die/der ebenfalls eine Stimme
hat.
Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.05.2016 den Beschluss zur
Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle gefasst. Zugleich hat die Region Hannover
erklärt, das Ergebnis dieses Verfahrens als verbindlich zu akzeptieren, sofern auch die
übrigen Partnerschaftsvertragsparteien diese Verbindlichkeit für sich erklären.
Pressekontakt:
Christina Kreutz, Pressesprecherin · Tel. 0511 616-2 24 88 · mobil 0171 339 72 15
E-Mail [email protected] · Internet www.hannover.de
Seite 4 / 4