Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei de
Stadt Herten bestehen.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem
Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit
nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher
Herten sein.
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggf. auch telefonisch gestellt
werden. Anschließend wird die Bescheinigung zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde gesandt.
In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage des Personalausweises - die Bescheinigung sofort
mitnehmen.
Rechtsgrundlagen
Gaststättengesetz (GastG)
Gebühren
keine