Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei de Stadt Herten bestehen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher Herten sein. Notwendige Unterlagen Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggf. auch telefonisch gestellt werden. Anschließend wird die Bescheinigung zu Ihnen nach Hause oder direkt zur anfordernden Behörde gesandt. In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage des Personalausweises - die Bescheinigung sofort mitnehmen. Rechtsgrundlagen Gaststättengesetz (GastG) Gebühren keine
© Copyright 2024 ExpyDoc