Gemeinde Gülzow Der Bürgermeister Gülzow, im Mai 2016 Bürgermeisterbrief [email protected] Telefon 0415 82740 Sprechstunde freitags 16.30 – 18.00 Uhr im MarktTreff ein wichtiges Projekt der Gülzower Dorfentwicklung biegt auf die Zielgerade ein. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 13. 4. 2016 den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet „Westlich Siedlung Birkenweg, südlich K 49“ unter Abwägung aller eingegangenen Anregungen und Bedenken als Satzung beschlossen. Auf diese Weise werden 27 neue Bauplätze in Gülzow geschaffen. Mit der Erschließung (Baustraße, Wasser, Abwasser etc.) wird ab Mitte 2016 begonnen www.gemeinde-guelzow.de Die künftige Straße im Neubaugebiet wird „An der Pferdekoppel“ heißen. Damit wird eine ehemalige Bezeichnung des vormaligen Grundstücks des Gut Gülzow aufgegriffen. Grundstücksinteressenten wenden sich bitte an die Lauenburgische Sparkassen-Immobilien GmbH (Herr Uelkes, 04151/ 888190). Beim Verkauf der Baugrundstücke werden Gülzower Bürger, auch ehemalige, vorrangig berücksichtigt, d.h. bei mehreren gleichzeitigen Bewerbern für ein Baugrundstück wird unseren Bürgern der Vorrang eingeräumt. Diese Regelung gilt für die ersten 3 Monate nach Vertriebsbeginn. Einladung zur Einwohnerversammlung Herzlich lade ich Sie im Namen der Gemeindevertretung zu einer Einwohnerversammlung in den MarktTreff ein am 25. Mai 2016 um 19.00 Uhr zu den Themen: • Neues Hundegesetz • Zukunft MarktTreff • Sicherheit im Dorf Radweg in der Lindenstraße Wie bereits mehrfach informiert, kann der Ausbau des Bürgersteigs in der Lindenstraße zu einem kombinierten Fuß- und Radweg zurzeit nicht finanziert werden. Die Straßenverkehrsbehörde hat daher in Abstimmung mit der Gemeinde die Errichtung eines Schutzstreifens in einer Breite von 1,50 m auf der Lindenstraße bis zur Einmündung in die Meiereistraße in Form einer Leitlinie als gestrichelte Linie (STVO VZ 340) angeordnet. In regelmäßigen Abständen wird das Symbol „Fahrräder“ aufgebracht. Die Markierung wird Anfang Mai durchgeführt werden. Aus der STVO Zeichen 340 Leitlinie Ge- oder Verbot 1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. 3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken. Sperrmüllabfuhr Aus gegebenem Anlass bitte ich Sie, Sperrmüll, der für den Abholservice der AWSH (Tel 0800 29 74 005) bereitgestellt wird, erst am Tag vor dem Abfuhrtag an den Straßenrand zu stellen. Bitte beachten Sie auch die Abfuhrbedingungen der AWSH. Veranstaltungen/ Hinweise • Bingo im MarktTreff Der Kreativausschuss des MarktTreffs veranstaltet am Sonntag, 29. 5. 2016 um 14.00 Uhr einen Bingo-Nachmittag. Sie sind herzlich eingeladen. • Die Freiwillige Feuerwehr und die Gülzower Vereine laden zum Public Viewing der „Mannschaft“ während der Fußball EM in das Feuerwehrgerätehaus. • Kinderfest am 16. 7. 2016 Für das Kinderfest der Gemeinde wird in der Zeit vom 9.5. bis 10.6. 2016 von den Gülzower Vereinen die jährliche Haussammlung durchgeführt. Über das Programm des Kinderfestes wird gesondert informiert. • Die Gemeindevertretung tagt am 8. Juni 2016 um 19.00 Uhr im MarktTreff. Die Sitzung ist wie immer öffentlich und Sie sind herzlich eingeladen.
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