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Gemeinde Gülzow
Der Bürgermeister
Gülzow, im Mai 2016
Bürgermeisterbrief
[email protected]
Telefon 0415 82740
Sprechstunde freitags 16.30 – 18.00 Uhr im MarktTreff
ein wichtiges Projekt der Gülzower
Dorfentwicklung
biegt
auf
die
Zielgerade ein. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 13. 4.
2016 den Bebauungsplan Nr. 11 für
das
Gebiet
„Westlich
Siedlung
Birkenweg, südlich K 49“ unter
Abwägung
aller
eingegangenen
Anregungen und Bedenken als
Satzung beschlossen. Auf diese
Weise werden 27 neue Bauplätze in
Gülzow
geschaffen.
Mit
der
Erschließung (Baustraße, Wasser,
Abwasser etc.) wird ab Mitte 2016
begonnen
www.gemeinde-guelzow.de
Die künftige Straße im Neubaugebiet
wird „An der Pferdekoppel“ heißen.
Damit
wird
eine
ehemalige
Bezeichnung des vormaligen Grundstücks des Gut Gülzow aufgegriffen.
Grundstücksinteressenten
wenden
sich bitte an die Lauenburgische
Sparkassen-Immobilien GmbH (Herr
Uelkes, 04151/ 888190). Beim Verkauf
der Baugrundstücke werden Gülzower
Bürger, auch ehemalige, vorrangig
berücksichtigt, d.h. bei mehreren
gleichzeitigen Bewerbern für ein
Baugrundstück wird unseren Bürgern
der Vorrang eingeräumt. Diese
Regelung gilt für die ersten 3 Monate
nach Vertriebsbeginn.
Einladung zur
Einwohnerversammlung
Herzlich lade ich Sie im Namen der
Gemeindevertretung zu einer Einwohnerversammlung in den MarktTreff ein am
25. Mai 2016 um 19.00 Uhr
zu den Themen:
• Neues Hundegesetz
• Zukunft MarktTreff
• Sicherheit im Dorf
Radweg in der Lindenstraße
Wie bereits mehrfach informiert, kann
der Ausbau des Bürgersteigs in der
Lindenstraße zu einem kombinierten
Fuß- und Radweg zurzeit nicht
finanziert werden.
Die
Straßenverkehrsbehörde
hat
daher in Abstimmung mit der
Gemeinde die Errichtung eines
Schutzstreifens in einer Breite von
1,50 m auf der Lindenstraße bis zur
Einmündung in die Meiereistraße in
Form einer Leitlinie als gestrichelte
Linie (STVO VZ 340) angeordnet. In
regelmäßigen Abständen wird das
Symbol „Fahrräder“ aufgebracht.
Die Markierung wird Anfang Mai
durchgeführt werden.
Aus der STVO
Zeichen 340
Leitlinie
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf
Leitlinien nicht überfahren, wenn
dadurch der Verkehr gefährdet
wird.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf
der Fahrbahn durch Leitlinien
markierte Schutzstreifen für den
Radverkehr nur bei Bedarf
überfahren. Der Radverkehr darf
dabei nicht gefährdet werden.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf
durch
Leitlinien
markierten
Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.
Sperrmüllabfuhr
Aus gegebenem Anlass
bitte ich Sie, Sperrmüll,
der für den Abholservice
der AWSH (Tel 0800 29
74 005) bereitgestellt wird, erst am
Tag vor dem Abfuhrtag an den
Straßenrand zu stellen. Bitte beachten
Sie auch die Abfuhrbedingungen der
AWSH.
Veranstaltungen/ Hinweise
• Bingo im MarktTreff
Der Kreativausschuss des MarktTreffs veranstaltet am Sonntag,
29. 5. 2016 um 14.00 Uhr
einen Bingo-Nachmittag. Sie sind
herzlich eingeladen.
• Die Freiwillige Feuerwehr und
die Gülzower Vereine laden zum
Public Viewing der „Mannschaft“
während der Fußball EM in das
Feuerwehrgerätehaus.
• Kinderfest am 16. 7. 2016
Für das Kinderfest der Gemeinde
wird in der Zeit vom 9.5. bis 10.6.
2016 von den Gülzower Vereinen
die
jährliche
Haussammlung
durchgeführt. Über das Programm
des Kinderfestes wird gesondert
informiert.
• Die Gemeindevertretung tagt
am 8. Juni 2016 um 19.00 Uhr im
MarktTreff.
Die Sitzung ist wie immer öffentlich
und Sie sind herzlich eingeladen.